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Jagd- und Fischereisteuer | bpb.de

Jagd- und Fischereisteuer

örtliche Steuer, die von den Gemeinden erhoben wird. Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder, wobei Berlin, Bremen und Hamburg diese Steuer nicht erheben, Bayern nur die Fischereisteuer.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten