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Solidarpakt | bpb.de

Solidarpakt

Bezeichnung für die Einigung zwischen Bund und Bundesländern, den neuen Bundesländern im Rahmen des Interner Link: Ausbaus Ost (siehe dort) besondere Transferleistungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs für Sonderlasten und Kosten aus der Wiedervereinigung zuzuweisen.

Im Solidarpakt I von 1995 bis 2004 einigten sich Bundesregierung und Ministerpräsidenten u. a. darauf, dass der Fonds Deutsche Einheit letztmalig auf 160,7 Mrd. DM aufgestockt wird und Zahlungen daraus ab 1995 entfallen, ein Erblastentilgungsfonds eingerichtet wird, der die Schulden der Treuhandanstalt mit anderen einigungsbedingten Schulden übernimmt und nur durch den Bund verzinst und getilgt wird.

Im Solidarpakt II von 2005 bis 2019 stellt der Bund den ostdeutschen Ländern weitere insgesamt 156,6 Mrd. € zur Verfügung, die sich jährlich vom Beginn 2005 (10,5 Mrd. €) bis zum Ende 2019 (2,1 Mrd. €) verringern. Zwei Drittel der Gesamtsumme dienen dem Ausgleich der schlechten Finanzkraft ostdeutscher Gemeinden. Eine Folgeregelung wird im Zusammenhang mit der Reform des Länderfinanzausgleichs diskutiert.

Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag. 6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016.

Fussnoten