Bildungspolitik
B. umfasst alle politischen und verbandlichen (auch kirchlichen) Aktivitäten sowie die gesetzgeberischen Maßnahmen, die das Bildungswesen ( Bildung) finanziell, organisatorisch und inhaltlich betreffen. B. und Bildungswesen fallen in DEU nahezu ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.Die weitgehend dezentrale Zuständigkeit im dt. Bildungswesen sowie die Europäisierung erfordern umfangreiche Abstimmungsprozesse. Gleichzeitig treten die grundsätzlichen gesellschafts- und kulturpolitischen Unterschiede der Parteien in diesem Politikfeld besonders deutlich hervor (z. B. am Streit Gesamtschule kontra Gymnasium, um die Verlängerung der Grundschulzeit und die Umstrukturierung der Sekundarstufe I).
Siehe auch:
Bildung/Bildungswesen
Bundesland
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.