B. bezeichnet eine politisch-territoriale Einheit (Gliedstaat) und die zweite staatliche Ebene eines Interner Link: Bundesstaates, wobei die Benennung variieren kann (in AUT und DEU: Länder; in CHE: Kantone; in Australien und USA: states = Bundesstaaten; in CAN: provinces = Provinzen).
Die B. verfügen über eigene legislative, exekutive und judikative Organe mit eigenen (in den Bundesverfassungen unterschiedlich festgelegten) Zuständigkeitsbereichen.
Interner Link: Föderalismus, Interner Link: Gewaltenteilung/Gewaltenverschränkung, Grunddaten der Länder der Bundesrepublik Deutschland (siehe auch Stichworteinträge zu den einzelnen deutschen Bundesländern)
Bundesland
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.
Siehe auch: