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Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) | bpb.de

Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

Das 1952 in Berlin errichtete BVerwG ist oberstes Gericht des Bundes und letzte (Revisions-)Instanz auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (Verwaltungsrecht), sofern die Streitigkeiten nach Bundesgesetz nicht durch andere Gerichte entschieden werden (Interner Link: Verwaltungsgerichtsbarkeit). 2002 wurde der Dienstsitz des BVerwG nach Leipzig verlegt.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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