Gebiet/Hoheitsgebiet
Allg.: G. bezeichnet ein bestimmtes abgrenzbares räumliches Territorium bzw. i. w. S. auch einen sachlichen Bereich.Pol.: G. bezeichnet ein Hoheitsgebiet, auf dem politische Macht (legitim) ausgeübt bzw. staatliche Macht geltend gemacht werden kann.
Unterschiedliche politische Ebenen innerhalb eines Staatsgebietes spiegeln sich i. d. R. in historischen und/oder verwaltungsbezogenen territorialen Gliederungen (Gebietskörperschaften) mit unterschiedlichen Aufgaben und Kompetenzen wider. Unterste Ebene ist z. B. die Kommune als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit bestimmten festgelegten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereichen innerhalb eines bestimmten abgegrenzten Gebietes.
Siehe auch:
Macht
Staatsgebiet
Kompetenz
Kommune
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)
Drei-Elemente-Lehre
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.