Kartell
[ital.] K. bezeichnet (mündliche oder schriftliche) Vereinbarungen voneinander unabhängiger Unternehmen mit dem Ziel, die marktwirtschaftliche Konkurrenz einzuschränken. Die gegenseitigen Absprachen können sich auf die Preise der angebotenen Güter und Dienstleistungen, die (geografische, produktbezogene etc.) Aufteilung des Marktes, die Zusammenfassung von Gewinnen oder die Begrenzung des Angebotes beziehen.In DEU sind K.-Bildungen verboten. Der Zusammenschluss größerer Firmen wird vom Bundeskartellamt hinsichtlich der wirtschaftlichen Auswirkungen (z. B. ob eine marktbeherrschende Position eintritt) und der Rechtmäßigkeit beurteilt.
Siehe auch:
Unternehmen
Güter
Dienstleistung/Dienstleistungsgesellschaft
Bundeskartellamt (BKartA)
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.