Klientelismus
K. bezeichnet ein informelles auf gegenseitigen Vorteil gerichtetes Verhältnis von Macht zwischen ranghöheren und niedriger gestellten Personen oder Organisationen. I. d. R. erwartet die höhere Instanz (die den Vorteil verschafft) von der folgenden Instanz besondere (politische) Unterstützung oder Gefolgschaft (z. B. Wählerstimmen).Siehe auch:
Macht
Patronage
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.