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Sozialrecht | bpb.de

Sozialrecht

Sammelbegriff für alle rechtlichen Regelungen, die Interner Link: Soziale Sicherung betreffen. Das S. unterscheidet a) zwischen Sozialversicherung, Sozialversorgung und Sozialfürsorge bzw. b) der (Risiko-)Vorsorge, der sozialen Entschädigung und der sozialen Hilfe und Förderung (d. h. dem Sozialausgleich).

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

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Fussnoten

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