Staatsrecht
Das S. umfasst alle rechtlichen Regelungen, die den Aufbau, die Organisation, die Befugnisse und Tätigkeiten des Staates und das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern betreffen. Das S. (auch: Verfassungsrecht) ist Teil des öffentlichen Rechts.Siehe auch:
Staat
Bürger/Bürgertum
Öffentliches Recht
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.