Staatsstreich
S. bezeichnet einen verfassungswidrigen (gewaltsamen) Umsturz, mit dem es bereits an der Macht Beteiligten (z. B. Militärs) gelingt, die gesamte Staatsgewalt zu übernehmen (Ggt.: Putsch).Siehe auch:
Macht
Militär
Staatsgewalt
Putsch
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.