Tripartismus
Allg.: Drei Parteien (drei Mächte/Kräfte) betreffend.Spez.: Bezeichnung für eine wirtschaftspolitische Strategie, die durch Zusammenarbeit des Staates, der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber (Sozialpartner) gekennzeichnet ist.
Siehe auch:
Strategie
Staat
Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin
Korporatismus
Wirtschaftspolitik
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.