Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Das BAMF ist eine Oberbehörde des Bundes, die für den gesamten Bereich Flucht und Asyl, Migration und Integration in DEU zuständig ist. Sein Aufgabenbereich umfasst insb. den Flüchtlingsschutz, die Durchführung von Asylverfahren, die Beratung von Migranten, die Organisation von Integrationsmaßnahmen und Sprachkursen sowie Fragen der Rückkehr von Flüchtlingen. Es unterhält eine eigene Forschungseinrichtung.Das BAMF (Hauptsitz: Nürnberg) ist dem Bundesministerium des Innern unterstellt und betreibt mehrere Außenstellen, Ankunfts- und Entscheidungszentren in ganz DEU.
Siehe auch:
Asyl
Migration
Integration
Flüchtlinge
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.