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60 Jahre bundesweites Fernsehen | Hintergrund aktuell | bpb.de

60 Jahre bundesweites Fernsehen

Redaktion

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Am 1. November 1954 strahlte die ARD erstmals ein bundesweites Fernsehprogramm aus. Vier Jahre zuvor hatten die sechs öffentlich-rechtlichen Sender die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik (ARD) gegründet.

Das Logo der ARD am damals neuen Berliner Hauptstadtstudio, 1999. (© picture-alliance, ZB)

Am 1. November 2014 jährt sich zum 60. Mal der Tag, an dem zum ersten Mal ein Fernsehprogramm ausgestrahlt wurde, das Menschen in der ganzen Bundesrepublik Deutschland empfangen konnten. Zuvor gab es nur vereinzelt Fernsehprogramme der sechs autonomen Landesrundfunkanstalten, die noch vor der Interner Link: Gründung der Bundesrepublik in den drei westlichen Besatzungszonen entstanden waren: Am 1. Januar 1948 hatte die britische Militärregierung den Nordwestdeutschen Rundfunk (NWDR) als unabhängige Anstalt ins Leben gerufen. Im Oktober desselben Jahres nahm der Südwestfunk (SWF) seine Arbeit in der französischen Besatzungszone auf. Die Amerikaner beauftragten die jeweiligen Länderregierungen mit der Einrichtung des Bayerischen Rundfunks (BR), des Hessischen Rundfunk (HR), Radio Bremens (RB) und des Süddeutschen Rundfunks (SDR).

Distanz zur Politik

Die Militärregierungen hatten darauf gedrängt, dass die Sender eine deutliche Distanz zu den deutschen Politikern halten und sich keinesfalls als deren Sprachrohr verstehen sollten. Viele deutsche Politiker der Nachkriegszeit forderten allerdings mehr Einfluss auf die Programme der deutschen Sender, so wie es viele noch aus Zeiten des Rundfunks in der Weimarer Republik kannten. Die Alliierten nahmen sich jedoch die britische Rundfunkanstalt BBC (British Broadcasting Corporation) als Vorbild: Der Rundfunk sollte der öffentlichen Meinungsbildung verpflichtet sein, finanziert durch Gebühren und durch autonome Anstalten organisiert.

Am 9. und 10. Juni 1950 schufen die Intendanten der sechs regionalen Anstalten die "Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik", die ARD. Bis die "Arbeitsgemeinschaft" auf dieser Grundlage ihr erstes gemeinsames Programm ausstrahlte, sollte aber noch etwas Zeit vergehen. Das Fernsehprogramm hatte zunächst nur Versuchs-Charakter. Weihnachten 1952 strahlte der Nordwestdeutsche Rundfunk (NWDR) als erste Anstalt probeweise sein Programm aus, allerdings nur wenige Stunden pro Tag. Kurz darauf ging die "Tagesschau" zum ersten Mal auf Sendung.

1953 beschlossen die Intendanten einen Vertrag, der ein zentrales Fernsehprogramm als Gemeinschaftsleistung der regionalen Anstalten konstruierte. Die Anteile wurden festgelegt: Interner Link: Der NWDR hatte die Hälfte zu liefern, der Bayerische Rundfunk 20 Prozent und Hessischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk sowie Südwestfunk jeweils zehn Prozent; Radio Bremen war nicht beteiligt. Das Programm sollte dem Vertrag zufolge höchstens zwei Stunden täglich dauern.

Fußball-WM schafft Akzeptanz

Allerdings fand das Fernsehen zu Beginn der 1950er-Jahre wenig Zuspruch. Noch dominierte das Radio. Ein wichtiges Ereignis für die Akzeptanz und Verbreitung des Fernsehens war die Fußballweltmeisterschaft 1954. Sie löste einen Ansturm auf die Fernsehgeräte aus.

Ab dem 1. November 1954 strahlten die Anstalten mit dem "Deutschen Fernsehen" ein Gemeinschaftsprogramm in der ganzen Republik aus, das der unabhängigen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung dienen sollte.

Fünf Stunden ARD-Programm

Nicht nur Sportereignisse, auch Eindrücke aus anderen Ländern fanden so den Weg in die Wohnzimmer. Interner Link: Ab 1955 berichtete Peter von Zahn als erster ARD-Auslandskorrespondent in den USA regelmäßig über "Bilder aus der neuen Welt". Der zeitliche Umfang des Programms wuchs schnell. Schon 1959 wurden im Durchschnitt täglich fünf Stunden ARD-Programm ausgestrahlt, welches 1960 bereits 3,4 Millionen Fernsehzuschauer erreichte.

Gut zehn Jahre blieb die ARD das einzige deutschlandweite Programm. Allerdings plante die Bundesregierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) schon bald nach der Gründung der ARD, die Rundfunklandschaft im Sinne einer stärkeren Mitbestimmung des Bundes neu zu ordnen. 1959 legte Adenauer den "Entwurf eines Gesetzes über den Rundfunk" im Bundestag vor. Unter anderem wollte Adenauer mit der "Deutschland Fernseh GmbH" ein zweites Fernsehprogramm einrichten - eine öffentlich-rechtliche Anstalt, deren Programmanteil aber größtenteils von einer privaten Fernsehgesellschaft bestimmt werden sollte. Die Länder sahen ihre Kompetenz untergraben und klagten gegen das Vorhaben der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses urteilte im "1. Fernsehurteil" am 28. Februar 1961, dass die Zuständigkeit für den Rundfunk allein in den Händen der Länder liege. Durch dieses Urteil gestärkt, unterzeichneten die Ministerpräsidenten im Juni 1961 den Staatsvertrag über die Errichtung des Interner Link: "Zweiten Deutschen Fernsehens" (ZDF).

1964 folgte die Einführung der regionalen Programme der ARD, als erstes beim Bayerischen und Hessischen Rundfunk. Aufgrund der terrestrischen Ausstrahlung waren die "Dritten" aber zunächst nur regional empfangbar.

Das duale System

Die Einführung der Kabel- und Satellitentechnologie veränderte die Fernsehlandschaft, indem sie private Anbieter ins Spiel brachte: 1984 starteten mit RTLplus und der Programmgesellschaft für Kabel- und Satellitenrundfunk (PKS), aus der später der Programmanbieter Sat.1 hervorging, die ersten deutschsprachigen kommerziellen Fernsehprogramme. Dies war der Beginn des Interner Link: "dualen Systems", also des Nebeneinanders von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk.

Eine weitere Zäsur brachte das wiedervereinigte Deutschland. In der DDR hatte der "Deutsche Fernsehfunk" (DFF) am 3. Januar 1956 offiziell mit seinem Programm begonnen. Die Rundfunkmedien der DDR waren als staatliche Medien zugleich Sprachrohre und offizielle Verlautbarungsorgane von Staat und Partei. Bis zur Wende war das Fernsehen der DDR auch ein Mittel zur Sicherung der SED-Herrschaft. Interner Link: Nach dem politischen und gesellschaftlichen Umbruch 1989/90 wurde das Mediensystem in Ostdeutschland neu geordnet, nun konnten sich freie und unabhängige Medien entwickeln. Die Ministerpräsidenten schufen 1991 mit dem "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland" eine bundesweite rechtliche Rahmenordnung für das duale System. Im Mai 1991 wurden der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) und der Rundfunk Brandenburg (später ORB, heute RBB) gegründet. Interner Link: Beide wurden im November 1991 mit der ARD fusioniert.

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