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"Brexit": Britisches Unterhaus lehnt Abkommen ab | Hintergrund aktuell | bpb.de

"Brexit": Britisches Unterhaus lehnt Abkommen ab

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Das britische Unterhaus hat am 15. Januar 2019 mit 432 zu 202 Stimmen gegen das von Premierministerin Theresa May ausgehandelte Brexit-Abkommen gestimmt. Der weitere Fahrplan ist ungewiss.

Pro-Brexit -Demonstranten am 10. Januar 2019 in Westminster, London. (© picture-alliance, ZUMA/Press)

Seit dem 9. Januar wurde im Interner Link: britischen Unterhaus über das Abkommen mit der Interner Link: Europäischen Union debattiert. Am Abend des 15. Januar fiel die Entscheidung:

Für den Deal stimmten 202 Abgeordnete. 196 davon gehören zur regierenden konservativen Partei von Premierminister Theresa May, drei zur oppositionellen Labour-Partei, drei sind unabhängig.

Gegen das Abkommen votierten 432 Abgeordnete. Davon stammten 248 Stimmen von der Labour-Partei, 118 von den Tories, 35 von der Scottish National Party (SNP), elf von den Liberal Democrats, zehn Stimmen kamen von Mays Koalitionspartner, der nordirischen Democratic Unionist Party (DUP), und vereinzelte Stimmen entfielen auf weitere kleinere Parteien.

Im Anschluss kündigte die Labour-Partei für den Folgetag einen Misstrauensantrag gegen Ministerpräsidentin May an. May überstand das Misstrauensvotum und führte noch am Mittwochabend erste Gespräche mit den Chefs mehrerer Oppositionsparteien über das weitere Vorgehen. Die im Vorfeld diskutierte Möglichkeit einer Neuwahl, für die sich Labour-Chef Corbyn ausgesprochen hatte, ist durch das Ergebnis des Misstrauensvotums vorerst vom Tisch.

May muss dem Parlament bis zum 21. Januar einen Plan B für den Brexit präsentieren. Die Regierung müsste dann spätestens bis zum 31. Januar über den Plan B abstimmen lassen.

Falls der Brexit nicht verschoben wird, tritt am 29. März um 23 Uhr britischer Zeit das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus.

Absehbares Unterhaus-Votum

Schon vor der Abstimmung am 15. Januar galt es als unwahrscheinlich, dass May eine Mehrheit für die von ihr ausgehandelten Regelungen zu einem Interner Link: EU-Austritt finden sollte. Ihre Konservative Partei stellt lediglich 316 Abgeordnete im 650 Sitze umfassenden Unterhaus. Für eine Mehrheit wären 320 Stimmen notwendig gewesen. Doch die DUP hatte schon im Vorfeld signalisiert, dass sie dem Abkommen nicht zustimmen werde. Die DUP-Vorsitzende Arlene Foster bezeichnete jede Sonderregelung in Bezug auf Interner Link: Nordirland als Gefahr für den staatlichen Zusammenhalt Großbritanniens. Auch die nordirischen Nationalisten von Sinn Fein mit ihren sieben Abgeordneten und die vier Unterhaus-Vorsitzenden hatten angekündigt, sich an der Abstimmung nicht zu beteiligen.

Nicht zuletzt kämpfte die Premierministerin mit Widerstand aus den eigenen Reihen: Dutzende Tory-Abgeordnete wurden dem Lager der "Brexit-Hardliner" zugerechnet, die das ausgehandelte Abkommen als nachteilhaft für Großbritannien empfinden und einen schnellen Ausstieg aus der EU befürworten.

Die Angst vor einem harten Brexit

May musste darauf hoffen, einen Teil der Opposition für sich zu gewinnen – konkret jene Abgeordnete, die einen ungeordneten Interner Link: Brexit scheuen. Dieser würde eintreten, wenn es bis zum 29. März 2019 kein Abkommen mit der EU gäbe. Doch diese Hoffnung Mays war vergebens.

Der nun abgelehnte Entwurf für ein Brexit-Abkommen sah eine Übergangsphase bis mindestens Ende 2020 vor. Sie sollte Interner Link: den Ausstieg Großbritanniens aus den bestehenden Interner Link: Strukturen erleichtern. In dieser Zeit würde das Vereinigte Königreich weiterhin Teil des Interner Link: EU-Binnenmarktes und der Interner Link: Zollunion sein. Als Drittstaat hätte es jedoch keinen Einfluss mehr auf die Ausgestaltung der Regeln. Die Übergangsphase hätte um ein oder zwei Jahre verlängert werden können. Sie sollte auch dazu dienen, die Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien neu auszuhandeln. Beide Seiten vereinbarten in einem Zusatzdokument, dass sie in Zukunft eine enge Kooperation anstreben, die auf einer fairen Verteilung von Rechten und Pflichten basiert. Ausdrücklich erwähnt wurde auch das Ziel, weiterhin den freien Handel zu gewährleisten. Eine mögliche Lösung wäre ein Interner Link: Freihandelsabkommen, so wie es die EU und Kanada kürzlich abgeschlossen haben (Interner Link: Ceta).

Wäre das dem Parlament zur Abstimmung vorgelegte Brexit-Abkommen ratifiziert worden, wäre das Interner Link: Aufenthaltsrecht für EU-Bürger, die vor der Übergangsfrist mindestens fünf Jahre in Großbritannien gelebt haben, in seiner bisherigen Form weiter bestehen geblieben. Darunter fallen alle wesentlichen Punkte der Arbeitnehmerfreizügigkeit, also das Recht auf freie Wohnortwahl, freie Arbeitsplatzwahl und die bisher geltenden Regelungen über die Mitgliedschaft in den Sozialversicherungen.

Regelungen zu Nordirland im Brexit-Abkommen

Ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen war der Status von Interner Link: Nordirland. Der Austritt Großbritanniens aus der EU berührt auch das Interner Link: Karfreitagsabkommen von 1998 zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich. Damals wurde unter anderem vereinbart, dass Irland auf eine Wiedervereinigung verzichtet – im Gegenzug sicherte Großbritannien eine enge Kooperation zwischen irischen und nordirischen Behörden zu.

Das Brexit-Abkommen sah zur Nordirlandfrage einige provisorische Lösungen vor, die bis zu einer endgültigen Regelung gelten sollten. Vorerst sollte die Grenze auf der irischen Insel offen bleiben. Sollte es auch nach Ablauf der Übergangsfrist keine Einigung geben, würde eine so genannte "Backstop-Regelung" in Kraft treten: Dann bliebe ganz Großbritannien Teil der Zollunion.

Großbritannien will finanzielle Verpflichtungen übernehmen

Für das britische Überseegebiet Gibraltar, das an Spanien grenzt, regelte das Abkommen eine Fortführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit für spanische Pendler und britische Bewohner Gibraltars.

Die Diskussion um die Übernahme von finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EU sorgte für teils hitzige Debatten. Während des Brexit-Wahlkampfs hatte das Lager der "Leave"-Befürworter damit geworben, dass jede Woche Hunderte Millionen Pfund durch einen Brexit eingespart werden könnten.

Das Abkommen sah nun vor, dass Großbritannien bis zum Ende der Übergangsphase weiterhin seine Beiträge für den EU-Haushalt zahlt – allerdings ohne die Möglichkeit, weiterhin über die Verwendung der Mittel mitbestimmen zu können. Darüber hinaus wäre Großbritannien auch für langfristige Verpflichtungen eingestanden, wie zum Beispiel die Pensionszahlungen für EU-Beamte.

Szenarien für einen EU-Austritt Großbritanniens

Hätten die Abgeordneten wider Erwarten doch ihre Zustimmung zum Abkommen gegeben, wäre ein verhältnismäßig weicher Übergang denkbar gewesen, in dem die Regelungen des Abkommens gelten. Allerdings wäre diese Lösung für Großbritannien teuer geworden: Experten schätzten die Summe der aus dem Abkommen entstehenden finanziellen Verpflichtungen auf mindestens 45 Milliarden Euro.

Nunmehr droht ein so genannter Interner Link: "harter Brexit". Der träte Ende März 2019 ein, wenn die in Artikel 50 des EU-Vertrags vorgesehene Frist von zwei Jahren ausläuft. Dann würden sämtliche gesamteuropäischen Vereinbarungen ihre Gültigkeit in Großbritannien verlieren. Doch auch für die Europäische Union wäre eine solche Lösung schmerzhaft: Sie müsste für die finanziellen Verpflichtungen Großbritanniens einstehen. Allein auf Deutschland könnten dadurch Kosten in zweistelliger Milliardenhöhe zukommen.

Voraussichtlich kein neues Referendum

Auch ein dritter Weg ist theoretisch noch denkbar: ein neues Interner Link: Brexit-Referendum. Im Oktober 2018 demonstrierten dafür in London mehr als 600.000 Menschen. Organisatorisch scheint es jedoch kaum noch möglich, ein solches Referendum vor dem festgeschriebenen Austrittsdatum am 29. März 2019 durchzuführen. Wenn überhaupt, müsste die Europäische Union einen Aufschub gewähren.

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Fussnoten

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