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Familie und Beruf Eine deutsche Geschichte | Familie und Politik | bpb.de

Familie und Politik Editorial Zukunftsfaktor Kinder Familie - Lebenslauf - Ungleichheit Staat und Familien Familien- und Kinderarmut in Deutschland Familie und Beruf Eine deutsche Geschichte Ostdeutsche Kindheiten im sozialgeschichtlichen Wandel Moderne Elternschaft - neue Erwartungen, neue Ansprüche

Familie und Beruf Eine deutsche Geschichte

Michael Opielka

/ 30 Minuten zu lesen

Gegenstand des Beitrages ist das Verhältnis von Familie und Beruf in Deutschland im 20. Jahrhundert. In einem ersten Schritt wird auf die drei weltweit einzigartigen Stationen der deutschen Familienpolitik zurückgeblickt.

Einleitung

Die Frage nach dem Verhältnis des Wertes der Arbeit in der Familie zum Wert der Arbeit im marktvermittelten Erwerbsleben wird derzeit neu gestellt. Ihre bisherige Dichotomie ist in einer praktischen und theoretischen Krise. Die Dichotomie bestand darin, dass die Arbeit in der Familie ökonomisch nicht als produktive, sondern als Reproduktionstätigkeit begriffen wurde, als eine der vielen nichtmonetarisierbaren Voraussetzungen der Geldwirtschaft. Die praktische Krise schlägt sich vor allem in sinkenden Geburtenraten und den dramatischen demographischen Folgen nieder. Die theoretische Krise lässt sich darin erkennen, dass die feministische Kritik an der Ausblendung der überwiegend weiblichen Familienarbeit auch im Kern zeitgenössischer Demokratie- und Wirtschaftstheorie angelangt ist und zudem jene marktkapitalistische Dichotomie durch neuere Theorien herausgefordert wird, die auf das in der und durch die Familie gebildete Sozialkapital hinweisen.

Die gesellschaftlich wichtigste Brücke zwischen Familie und Arbeitswelt schlägt am Ende des zwanzigsten, des "sozialdemokratischen Jahrhunderts" (Ralf Dahrendorf) die Sozialpolitik. Sozialpolitik ist seit ihrer Begründung vor allem damit beschäftigt, den Prozess der "Verlohnarbeiterung" (Claus Offe) als politischen Kompromiss zwischen Kapital, Arbeit und Wertverbänden zu organisieren. Daran hat sich auch am Anfang des einundzwanzigsten Jahrhunderts nichts grundsätzlich geändert. Allerdings konstituiert die Sozialpolitik mit der Verwendungsgestaltung von etwa einem Drittel des Volkseinkommens heute ein eigenes gesellschaftliches Teilsystem, den Wohlfahrtsstaat. Nun war die Beziehung zwischen Familie und Erwerbssphäre nie wirklich unproblematisch. Doch erst die Politisierung der Sozialpolitik, die zunehmende Thematisierung von Wertbeziehungen wie den Frauenrechten durch die Frauenbewegung, brachte die Familienpolitik auf die öffentliche Agenda. Wenn nun die Grundlage der Beziehung zwischen Familie und Erwerbssphäre - jene historische Dichotomie von Privatheit und Gesellschaftlichkeit, von Reproduktion und Produktion - infrage steht, dann muss sich das notwendigerweise auch auf die Familienpolitik auswirken. Das Verhältnis von Familie und Beruf steht folglich praktisch, theoretisch und politisch zur Debatte.

Im Folgenden konzentrieren wir uns auf die politischen Aspekte dieses Verhältnisses. In einem ersten Schritt soll kurz auf jene drei Stationen der deutschen Familienpolitik zurückgeblickt werden, die in dieser Zuspitzung weltweit einzigartig sind: jenen familienpolitischen Sonderweg vom Mütterlichkeitskult der Nationalsozialisten über die Dualität aus konservativer Familienidylle der Bundesrepublik und sozialistischer Arbeitsreligion der DDR hin zur nachholenden Modernisierung des vereinigten Deutschland. In einem zweiten Schritt wird die deutsche familienpolitische Gemengelage ein Jahrzehnt nach der deutschen Einheit untersucht und in den Kontext einer Neubestimmung des Wohlfahrtsstaates gestellt.

I. Familienlaboratorium Deutschland

1. NS-Mutterpflicht

Man liest häufig, dass das Leitbild der Hausfrauenehe in Deutschland erst durch die Politik des nationalsozialistischen Regimes durchgesetzt wurde. Im historischen Rückblick auf die Geschichte der Frauenerwerbstätigkeit zeigt sich allerdings, so Birgit Pfau-Effinger, "dass die Hausfrauenehe ... schon deutlich früher in das Zentrum des Geschlechterarrangements gerückt war" . In der Tat plädieren seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts praktisch alle gesellschaftlichen Gruppen (nicht nur) in Deutschland für das Familienmodell der Versorgerehe.

"Den ersten, besten und ihr gemäßen Platz hat die Frau in der Familie", so schwärmte Joseph Goebbels in seiner Eröffnungsrede anlässlich der Ausstellung "Die Frau" im März 1933. Dennoch: Der familienpolitische Sonderweg der Nationalsozialisten lag weniger in einer Verdrängung der Frauen aus der Erwerbssphäre. Zwar wurde durch eine Vielzahl politischer Maßnahmen die Vollhausfrau gefördert, typisch war jedoch eine Paradoxie: Frauen sollten als Hausfrau und Mutter gestärkt werden und abrufbar sein für außerhäusliche Arbeit, zugleich wurde ihre traditionelle rechtliche Stellung in Ehe und Familie erschüttert. Die rassistische Zielsetzung des Regimes unterwarf die Frauen Eheeignungstests und Zwangssterilisationen, vor allem aber reduzierte sie die Männer auf ihre biologische Fortpflanzungsfunktion und förderte die sexuelle und soziale Verantwortungslosigkeit von Männern als Vätern. Die Ehe wurde staatlich funktionalisiert, das bürgerlich-private Leitbild abgelehnt. Mutterschaft wurde zur nationalen und rassenideologischen Pflicht.

Die Erwerbsbeteiligung der Frauen wurde nach anfänglichen Kampagnen gegen die so genannten "Doppelverdiener" mit Umstellung auf die Kriegsproduktion ab 1936 massiv gefördert, so erhielten ab 1937 nur noch erwerbstätige Frauen einen Heiratskredit. Der Erfolg dieser Maßnahmen, bis hin zur Melde- und Arbeitspflicht für Frauen ab 1943, blieb dennoch begrenzt. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen stieg von Kriegsbeginn bis Kriegsende nur wenig an (von 14,5 auf 14,9 Millionen): "Die wesentliche Ursache dafür lag darin, dass Frauen, deren Männer in den Krieg gezogen waren, eine besondere finanzielle Unterstützung erhielten. Viele Frauen zogen sich daraufhin aus dem Erwerbsleben zurück - eine nichtintendierte Folge dieser Maßnahme."

Die NS-Familienpolitik hinterließ ein kulturelles Problem: Die Hausfrauenehe und - noch allgemeiner - die Anerkennung der mütterlichen (Arbeits-)Leistung galt im Nachkriegsdeutschland und vor allem nach 1968 für viele kritische Intellektuelle als ein Produkt der faschistischen Mutterideologie. Das war historisch falsch und theoretisch folgenreich. Denn "Mütterlichkeit" stand nun unter politischem Verdacht.

2. DDR: Recht und Pflicht zur Erwerbsarbeit

In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde die Frauenpolitik unter dem Einfluss der sowjetischen Militäradministration bewusst und radikal von derjenigen der Nationalsozialisten abgegrenzt. Man propagierte unter Bezug auf die marxistischen Traditionen der deutschen Arbeiterbewegung ein neues Frauenbild, das mit mehrfachen Modifikationen bis zum Ende der DDR erhalten blieb. Die "Frauenfrage" sei als soziales Problem nur mit der Aufhebung des Privateigentums zu lösen. Die Gleichheit der Geschlechter könne nur erreicht werden, wenn die Frau aus der familiären Versklavung und der ökonomischen Abhängigkeit vom Mann geführt und als eigenständiges ökonomisches Subjekt in die gesellschaftliche Produktion einbezogen werde. Im Zentrum stand deshalb zunächst die formale Gleichstellung der Frauen in der Arbeitswelt. Die Familie war - im Unterschied zu den westlichen Besatzungszonen - zunächst kein Thema der Politik: "Die weit gehende rechtlich-politische Abstinenz in Bezug auf die Familie bedeutete jedoch, dass am Status quo der Zuständigkeit der Frauen für die Familie nicht gerüttelt wurde; ihre Gleichberechtigung sollte über die Erwerbsbeteiligung erreicht werden, ohne dass ihre familialen Verpflichtungen Berücksichtigung fanden." Ab Anfang der sechziger Jahre wurde die Politik der Integration der Frauen in die Erwerbsarbeit um eine Qualifizierungsoffensive erweitert, die durch erste sozialpolitische Maßnahmen zur Milderung der Doppelbelastung der Frauen durch Beruf und Familie ergänzt wurde (Haushaltstag usf.).

Rückblickend galten die ersten Phasen der Frauenpolitik in SBZ und DDR bis etwa 1964 "als die progressivsten im Sinne der Herstellung der Geschlechtergleichheit" . Doch der Erfolg dieser Politik blieb bescheiden. Mit der Einführung eines neuen Familiengesetzbuches (1965) und dem VII. Parteitag der SED im Jahr 1967 wurde nun die Familie selbst zum Gegenstand politischer Interventionen. Beide Ehepartner wurden formal-rechtlich für Erziehung der Kinder und Hausarbeit zuständig. In Wirklichkeit änderte sich jedoch wenig. Der familienpolitischen Wende der DDR-Politik wurde eine "Doppelbödigkeit" vorgeworfen: Ihr ging es, so Ute Gerhard, nicht in erster Linie um Geschlechtergleichheit auch innerhalb der Familie, sondern vor allem um die Funktionalisierung der Familie als Institution und Sozialisationsinstanz des sozialistischen Staates.

Mit dem drastischen Geburtenrückgang ab Mitte der sechziger Jahre wurde seit dem VIII. Parteitag der SED 1972 die Familienpolitik und die - als Begriff erst eingeführte - Sozialpolitik auch bevölkerungspolitischen Zielen unterworfen, die Beeinflussung der Reproduktionsfunktion der Familie galt als vordringliche Aufgabe. Kernpunkte des bis in die Endzeit der DDR immer mehr erweiterten Maßnahmenpakets waren zum einen die sukzessive Erhöhung der Transferzahlungen, die an die Gründung der Familie bzw. die Geburt von Kindern geknüpft waren, die Ausdehnung des Schwangerschafts- und Wochenurlaubs und flankierend ein Ausbau des Dienstleistungs- und Betreuungssystems, das den Frauen nach dem Wochenurlaub die Rückkehr in das Erwerbssystem ermöglichen sollte. Das große Ziel der DDR-Sozialpolitik war die Absicherung der weiblichen Vollzeiterwerbstätigkeit, um der angesichts der Arbeitskräfteknappheit als bedrohlich erlebten Zunahme weiblicher Teilzeitarbeit zu begegnen. 1976 wurden ab dem zweiten Kind ein Babyjahr eingeführt und weitere Leistungen für Mütter verbessert, um eine Steigerung der Geburtenzahlen zu erreichen. Väter konnten zunächst weder das Babyjahr (dies erst ab 1986) noch den Haushaltstag nutzen: "Die Sonderrechte für berufstätige Mütter (verkürzte Arbeitszeit, verlängerte Erwerbsunterbrechungen) bedeuteten die erneute Zuordnung der Frauenpflichten zur Mutter." Frauen waren so aus betrieblicher Sicht Risikofaktoren und folglich karrierestrategisch benachteiligt. Auf den Widerspruch zwischen Gleichstellungspostulat und faktischer Diskriminierung reagierten die Frauen (auch) in der DDR mit Reproduktionsverzicht. Seit Beginn der achtziger Jahre wurde verstärkt das Leitbild der Familie mit drei Kindern propagiert, ab 1986 konnte bereits mit der Geburt des ersten Kindes ein Babyjahr in Anspruch genommen werden, das nach der Geburt des dritten Kindes auf 18 Monate verlängert wurde.

Die Geburtenrate sank trotz dieser Maßnahmen auch in der DDR in den achtziger Jahren von 1,94 (1980) auf 1,57 (1989) und näherte sich dadurch den stets noch niedrigeren Raten der Bundesrepublik an. Bemerkenswert ist, dass sich der Anteil der kinderlosen Frauen in der DDR kontinuierlich verringerte, und so mehr Frauen weniger Kinder zur Welt brachten. Kinder und Ehe gehörten in der DDR zur Normalexistenz, die Familie spielte eine zentrale Rolle.

Zusammenfassend lässt sich die Politik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der DDR mit Hildegard Nickel als "Kombinations-Arrangement" bezeichnen: Doppelerwerbstätigkeit beider Partner wurde mit staatlicher Kinderbetreuung kombiniert, die Idee der vollen Arbeitsmarktintegration von Frauen wurde mit ihrer primären Zuständigkeit für Haushalt und Kinderbetreuung verknüpft. In den neuen Bundesländern versuchen die Frauen bis heute nach diesem Modell zu leben.

3. Westdeutschland: Von der Komplementarität zur Partnerschaft

Die Politik in der Bundesrepublik Deutschland knüpfte, anders als diejenige der DDR, unmittelbar an das bürgerliche Familienmodell der Hausfrauenehe an, das seit Anfang des 20. Jahrhunderts kulturell das Zentrum des Geschlechter-Arrangements gebildet hat. In den fünfziger Jahren wurde es erstmals tatsächlich auch auf breiter Basis praktiziert, in Westdeutschland wie im Übrigen auch in den USA. Nicht erwerbstätig zu sein wurde von und für Ehefrauen als ein Ausdruck von Wohlstand und Privilegien gedeutet. Eva Kolinsky machte darauf aufmerksam, dass es keineswegs nur eine Allianz von Männern war, welche die Frauen in den Haushalt zurückschickte. In der unmittelbaren Nachkriegszeit waren es im Wesentlichen die Frauen selbst, die das physische Überleben organisierten, dabei Kompetenzen entwickelten und den vielfach entmutigten und seelisch beschädigten, aus dem Krieg heimkehrenden Männern gleich oder auch überlegen waren. Die Frauen wollten, so Kolinsky, in der Familie in einer Zeit des Chaos und der Zerstörung eine alternative Welt der "Normalität" finden, "den Traum von Normalität, Stabilität und persönlichem Status in einer Familienwelt" . Zudem waren es vor allem Arbeiterfrauen, die in der Kriegswirtschaft eingesetzt worden waren. Für Mittelschichtfrauen bot das Erwerbssystem weder im noch unmittelbar nach dem Krieg qualifizierte Optionen. "Den Frauen entging damit eine große historische Chance", so Birgit Pfau-Effinger , denn niemals war der Frauenanteil in der Bevölkerung so hoch, sie stellten 70 Prozent des Wählerpotenzials. Doch Frauen waren in Westdeutschland weder in leitenden politischen Positionen vertreten, noch hatten die Parteien dort eine besondere gleichstellungspolitische Absicht.

In der Folge konzentrierte sich im Adenauer-Deutschland die Familienpolitik auf die Absicherung der Hausfrauenehe (Ehegattensplitting, Kindergeld, Mutterschutz u. a.), was "geringfügige" Teilzeitarbeit durchaus einschloss, sodass Frauen mit dem Selbstverständnis als Hausfrau unter dem materiellen Schutz der Versorgerehe ein geringes zusätzliches Einkommen erzielen konnten. Empirische Studien, wie sie von Elisabeth Pfeil und Helge Pross in den sechziger und frühen siebziger Jahren durchgeführt wurden, zeigten bei jungen Frauen durchgängig eine familienzentrierte Lebensplanung und bei Hausfrauen eine ambivalente Einstellung zur Erwerbsarbeit. Denn mit der Demokratisierung und Liberalisierung der westdeutschen Gesellschaft vor allem nach 1968 und der Entstehung einer neuen Frauenbewegung sahen viele Frauen nur in der Erwerbsarbeit die Möglichkeit ihrer Emanzipation. Doch sie fürchteten, in jener "Außenwelt" mit den Männern nicht konkurrieren zu können.

Das hat sich infolge der starken Expansion des Bildungswesens zu Beginn der siebziger Jahre deutlich geändert. Für die Töchtergeneration der achtziger und neunziger Jahre bildet die Erwerbstätigkeit einen zentralen Kern ihres Biografieentwurfs. Birgit Pfau-Effinger erklärt den Wandel in der Orientierung von westdeutschen Frauen gegenüber der Erwerbsarbeit vor allem damit, dass es auf der kulturellen Ebene zu einer Vertiefung des Widerspruchs kam zwischen allgemeinen Bürgerrechten einerseits und den tradierten Mustern von Ungleichheit in der Ehe andererseits. Zudem verloren die Werte von Fürsorge, Aufopferung und Selbstlosigkeit, die an die Hausfrauenrolle geknüpft waren, in den Zeiten der Individualisierung und des Hedonismus immer mehr an Bedeutung. Der entscheidende Wendepunkt lag in den siebziger Jahren: Diejenigen Frauen, die sich ganz ihrer Familie widmeten, wurden nun - in einer Zeit, die Individuen nach ihrer Stellung in der beruflichen Hierarchie klassifiziert - als "Nicht-Arbeitende" abqualifiziert. Weitere Gründe für den Wertewandel im Verhältnis von Familie und Beruf für Frauen finden sich im Brüchigwerden lebenslanger Ehekontrakte, im erhöhten Wohlstandsniveau und in gehobenen Konsumansprüchen sowie, aufgrund der Bildungsexpansion, in neuen Zugängen von Frauen zu qualifizierten Berufsfeldern. Von erheblicher Bedeutung war schließlich das Wachstum des Dienstleistungssektors in den letzten Jahrzehnten, das vor allem der Frauenerwerbstätigkeit zugute kam.

Die bundesrepublikanische Familienpolitik reagierte auf den sozialen und kulturellen Wandel vor allem während der sozialliberalen Koalition (1969 - 1982) ambivalent. Einerseits wurde beispielsweise das Eherecht mit dem Ziel der Gleichstellung beider Partner reformiert, wie überhaupt die SPD von der Gestaltbarkeit sozialer Wirklichkeit durch Recht ausging. Andererseits wurde die Frauenerwerbstätigkeit nicht nur gefördert (Berufsbildung, Bafög u. a.), sondern auch problematisiert. So konstatierte die Bundesregierung in ihrem zweiten Familienbericht (1974) erhebliche "Sozialisationsstörungen" in der Familie, die ihre Ursache auch in der "bedauerlichen Zunahme der Erwerbstätigkeit verheirateter Frauen" fände. Die SPD diskutierte (1979) die Einführung eines Erziehungsgeldes, das in der Frauenbewegung sehr umstritten war: Während die einen in einem "Lohn für Hausarbeit" eine Festschreibung patriarchaler Abhängigkeit erkannten, sahen andere darin die überfällige Anerkennung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit von Müttern und Hausfrauen.

Mit der christlich-liberalen Koalition ab 1982 erfolgte eine rhetorische Wende: Anders als während der sozialliberalen Koalition wurde nun weniger die partnerschaftliche Aufgabenteilung in der Familie fokussiert; vielmehr hob man auf familiale Werte ab und zielte unter der Signatur einer "neuen Partnerschaft zwischen Frau und Mann" mit dem 33. Bundesparteitag der CDU (1985) nicht mehr auf die Gleichberechtigung der Partner (auch zur Erwerbsarbeit), sondern auf die Gleichwertigkeit von Hausarbeit und außerhäuslicher Erwerbsarbeit. Konsequent wurde 1986 (zeitnah übrigens zu vergleichbaren Regelungen in der DDR) das Erziehungsurlaubs- und Bundeserziehungsgeldgesetz verabschiedet, wobei die Zahlungen von Anfang an so niedrig (und zudem nicht indexiert) waren, dass sie fast ausschließlich von Frauen in Anspruch genommen wurden. Es ist historisch bemerkenswert, dass sowohl diese Reformen wie zehn Jahre später die Einführung eines Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz mit der Reform des Jugendhilferechts auch (manche sagen: vor allem) als familienpolitische Kompensationen von jeweils parallelen Veränderungen des Abtreibungsrechtes (§ 218) gelesen werden können.

Trotz der Plausibilität frauenpolitischer Kritik an einer im europäischen Maßstab eher konservativen bundesrepublikanischen Politik zum Verhältnis von Familie und Beruf scheint diese zumindest für längere Zeit durchaus nicht an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger vorbei gehandelt zu haben. Für westdeutsche Frauen kennzeichnend war auch noch in den neunziger Jahren ein Vereinbarkeitsmodell auf der Grundlage zeitlich reduzierter Beteiligung am Erwerbsleben: Einer Repräsentativbefragung von Allensbach im Jahr 1996 zufolge würden 46 Prozent der Frauen am liebsten Mutter und in Teilzeit berufstätig, immerhin 33 Prozent würden am liebsten ausschließlich Hausfrau und Mutter sein, wobei letzteres von Frauen der älteren Generation bevorzugt wird, eine Abnahme jenes Leitbildes also wahrscheinlich ist. Nur 8 Prozent der westdeutschen Frauen wollen eine vollberufstätige Mutter und nur 9 Prozent eine kinderlose "Karrierefrau" werden oder bleiben.

Diese Einstellungen sind keineswegs unrealistisch, denn die westdeutschen Männer haben sich - ähnlich wie ihre ostdeutschen Geschlechtsgenossen - nur in sehr begrenztem Umfang verstärkt auf ihre Kinder und insbesondere die Kinderbetreuung eingelassen. Zwar spielt eine partnerschaftliche Beteiligung der Männer an Hausarbeit und Kinderbetreuung für viele Frauen eine wichtige Rolle. Hier kommt es auch zu vielen häuslichen Konflikten. Gleichzeitig wird anscheinend aber die Norm der Vollzeitbeschäftigung, die Rolle des männlichen "Familienernährers", die Versorgerehe und das Modell der "Eineinhalb-Erwerbstätigkeit" in der Phase aktiver Elternschaft auch von den Frauen der jüngsten Generation kaum infrage gestellt. "Man könnte", so Pfau-Effinger, "die zugrunde liegende Idee tendenziell als ‘Gleichstellung in der Differenz‘ im Rahmen der Versorgerehe bezeichnen: Viele Frauen möchten frauenspezifische, in der Familienphase mit Elementen privater Mutterschaft verbundene Lebensläufe verfolgen können, ohne deshalb gegenüber Männern gesellschaftlich benachteiligt zu werden."

4. Ostdeutschland: Anschluss an das moderne Europa

Mit der deutschen Einheit prallten zunächst die geschlechterpolitischen Unterschiede zwischen Ost und West aufeinander. Bis heute unterscheiden sich die Orientierungen ost- und westdeutscher Frauen zur Vollzeiterwerbstätigkeit, allerdings mit einer gewissen Konvergenz in Richtung der westlichen Leitbilder der "Gleichheit in Differenz". Man könnte die Lage vereinfacht wie folgt beschreiben: Die Frauen wollen überwiegend Kinder, Männer ebenso. Da Kinder mit Arbeit verbunden sind, stellt sich die Frage, wer die Arbeit macht. Für die ersten drei Lebensjahre sieht in den westlichen Bundesländern weit mehr als die Hälfte der Frauen in einer Professionalisierung und Institutionalisierung der Kinderbetreuung keine Lösung, in den östlichen Bundesländern ist dieser Anteil merklich geringer. Doch selbst bei einem hohen Professionalisierungsgrad bleibt gerade bei kleinen Kindern viel Arbeit übrig, die Notwendigkeit der Präsenz und Bereitschaft. Wer soll diese Zeitinvestition erbringen? Die Männer wollen an ihrem Erwerbsverhalten wenig ändern, was die Frauen durchaus unterstützen. Somit bleibt die Familienarbeit den Frauen. Sicher, das ist eine einfache Beschreibung. Doch sie wird von der Datenlage gestützt: "In der ganz überwiegenden Mehrheit aller Familien scheint die Verantwortung für die Hausarbeit nach übereinstimmender Auffassung bei den Frauen zu liegen, während die Beteiligung der Männer als Hilfe bei der Hausarbeit interpretiert wird."

Das ist im Übrigen nicht nur im vereinten Deutschland der Fall, sondern auch in anderenorts, selbst in den als moderner gedeuteten skandinavischen Ländern. Männer sind zudem verbal eher zur Haus- und Erziehungsarbeit bereit als in ihrem Verhalten. Dies spricht für eine gewisse Ungleichzeitigkeit von Bewusstsein und Tat, aber wohl auch für erhebliche objektive Hindernisse. Je länger nämlich bei vergleichbarer Qualifikation beider Partner die bezahlte Arbeitszeit der Partnerin ist, umso mehr sind die Männer zur Hausarbeit motiviert.

II. Die Parteien zwischen Frauenerwerbstätigkeit und Familiengeld

Der historische Rückblick auf den gesamtdeutschen Sonderweg in der Familienpolitik zeigte, dass trotz der breiten Akzeptanz des bürgerlichen Familienmodells seit Anfang des 20. Jahrhunderts die "Geschlechterordnung des Arbeitens insgesamt als äußert prekär und instabil erachtet" worden war, das Thema Frauenerwerbstätigkeit in stets neuen Varianten auf die politische Agenda geriet und immer wieder versucht wurde, junge Frauen auf einen "natürlichen" Mutter-Beruf zu orientieren. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf blieb, so Karin Hausen, ein "Frauendilemma": "Seit den 1980er Jahren taucht das an Frauen delegierte Dilemma in neuartiger Verpackung auf, wenn angesichts der zunehmenden Berufsorientierung von Frauen Programme zur Stützung der Familie weder als Familien- noch als Männerförderprogramme, sondern als Frauenförderprogramme aufgelegt werden."

Dies scheint sich zu Beginn des 21. Jahrhunderts zu ändern. In breit angelegten Programmpapieren haben sich beide große deutsche Parteien, die SPD wie die CDU, neuerdings um die Familie bemüht. Es lohnt sich, beide Programmatiken genauer zu untersuchen, weil sie reale Dilemmata zuspitzen und zum Teil grundsätzlich verschieden beantworten.

1. SPD: Vereinbarkeit durch Erwerbsintegration

Familienpolitische Kompetenz wurde der SPD in der Vergangenheit nicht zugeschrieben. Seit Jahrzehnten diskutierte sie das Thema Familie unter der Signatur der Frauenförderung. In einem umfangreichen Leitantrag zum SPD-Parteitag in Nürnberg im November 2001 wurde schließlich eine Neubestimmung der Familienpolitik versucht. Bemerkenswert ist die Abkehr von allen Anklängen an feministischen Antifamilialismus, vielmehr wird realitätsnah festgestellt: "Familie in der klassischen Form als Kernfamilie, erwachsenes Paar mit leiblichen Kindern, erweist sich ... beständiger als vermutet ... Scheidung und Trennung finden zum größeren Teil bei kinderlosen Paaren statt ..." usw. Sichtbar wird: Die Autoren erkennen in der "Mitte" der Gesellschaft, die zu bewerben die SPD antrat, auch die Familie. Zugleich wird eine "zunehmende Spaltung der Gesellschaft ... in einen Familien- und einen Nicht-Familiensektor" beklagt. Als Ursache dafür, dass der Wunsch nach Kindern und seine Realisierung auseinander fallen, identifiziert man die ungelöste Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wie soll die Lösung dieses Problems erfolgen? Vor allem zwei Maßnahmenpakete werden vorgeschlagen: erstens eine "Ganztagsbetreuungsinfrastruktur für Kinder aller Altersgruppen" und zweitens eine Weiterentwicklung des Familienleistungsausgleichs in Richtung auf eine Änderung des Erziehungsgeldes dahingehend, dass es "für die Dauer von einem Jahr Lohnersatzfunktion erhalten kann" . Damit wird die Hoffnung verbunden, dass sich Väter stärker in der Kleinkindphase engagieren, "die heute, weil sie mehr verdienen als die Mütter und für die ökonomische Sicherheit der Familie sorgen wollen, auf diese Chance weitgehend verzichten" . Nun ist Letzteres sicher eine etwas zu weitgehende Interpretation der wissenschaftlichen Befunde zur Zurückhaltung der Väter gegenüber einer Inanspruchnahme des Erziehungsurlaubs (neuerdings: "Elternzeit"). Denn auch bei gleichem Einkommen neigen Männer wie Frauen zum herkömmlichen Geschlechterarrangement, was für tief verankerte Kulturnormen spricht.

Wie ist der Vorschlag der SPD vor dem Hintergrund deutscher Familienpolitik zu bewerten? Zunächst fällt auf, dass beide Instrumente - Ganztagsbetreuung und Erziehungsgeld als Lohnersatz - dem Baukasten der skandinavischen und auch der DDR-Familienpolitik entnommen wurden. Deren Leitidee ist bzw. war die "Gleichheit" der Geschlechter. Da sich Männer jedoch mit einer Angleichung an weibliche Lebensmodelle Zeit lassen, wird die Lösung in der Vergesellschaftung der Familienarbeit und in einer Sicherung der Kontinuität von (den männlichen nachgebildeten) weiblichen Erwerbsverläufen gesucht. Im Unterschied zur DDR-Sozialpolitik bejaht die SPD (unterdessen) Teilzeitregelungen und Arbeitszeitflexibilisierung und schließt damit an entsprechende Erfahrungen der skandinavischen Familienpolitik der neunziger Jahre an. Nun zeigen diese Erfahrungen, dass sich die Verhaltensmuster der Männer kaum oder zumindest extrem langsam ändern. Die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" bleibt also auch im SPD-Programm bis auf weiteres ein Projekt für Mütter, die allerdings deutlich mehr gesellschaftliche Unterstützung erwarten dürfen.

Diese eher kritische Einschätzung der erwerbszentrierten Familienkonzeption der SPD relativiert sich, wenn ein europäischer Blick eingenommen wird. So hat Birgit Pfau-Effinger in den Wohlfahrtsstaaten, deren Politik auf dem Hausfrauenmodell der männlichen Versorgerehe beruhte, wozu das westliche Nachkriegsdeutschland rechnete, eine Transformation der "Geschlechterarrangements" beobachtet. Schon unter der christlich-liberalen Koalition wurden in den neunziger Jahren als Reaktion auf kulturelle Veränderungen verstärkt Schritte in Richtung auf eine Individualisierung der Ansprüche auf familienpolitische Leistungen und damit eine stärkere Unabhängigkeit der Mütter von einem männlichen Versorger unternommen (Erziehungszeiten in der Rentenversicherung usf.). Die rot-grüne Koalition hat seit 1998 insbesondere mit dem Elternurlaubsgesetz, das Anfang 2001 in Kraft trat, weitere Schritte in Richtung einer "kulturellen Modernisierung der Versorgerehe" getan, indem Elternurlaub und Erziehungsgeldanspruch mit Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden verbunden werden können, ein Jahr des Elternurlaubs bis zum Ende des achten Lebensjahres des Kindes aufgeschoben werden kann, Väter und Mütter gleichzeitig Elternurlaub nehmen können, vor allem aber ein Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit zumindest in Betrieben ab 15 Beschäftigten eingeräumt wird. Elternschaft tritt damit weiter aus der allein privaten Sphäre zum gesellschaftlichen Verantwortungszusammenhang heraus.

Die erwähnte SPD-Programmatik zielt über diese überfälligen Modernisierungsschritte auf eine Erweiterung der Wahlfreiheit von Frauen - allerdings vor allem als Wahlfreiheit zur Erwerbsarbeit mit Kindern. Mit Pfau-Effinger lässt sich diese Programmatik auf den Begriff des "Doppelversorgermodells mit staatlicher Kinderbetreuung" bringen, jenes in Skandinavien und Frankreich seit Jahrzehnten gültigen Modells der Geschlechter- und Familienpolitik. Die SPD-Forderung nach einer Abschaffung des Ehegattensplittings und nach einem Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern passt in diesen Entwicklungspfad. Die Anhebung des Kindergeldes in Richtung auf ein den Mindestbedarf deckendes Niveau hat wiederum ihre politische Quelle in einem Umverteilungsimpuls mit dem Ziel, soziale Gerechtigkeit zu fördern. Faktisch zielt die SPD damit auf eine Art Grundeinkommen für Kinder - was mit der Erwerbszentrierung, anders als ein Grundeinkommen für Personen im erwerbsfähigen Alter, nicht konfligiert. Die SPD bleibt somit ihren historischen Wurzeln treu: Der Bürger wird Bürger vor allem durch die Erwerbsarbeit, und das gilt auch für die Frauen. Das offensichtliche Dilemma der Frauen, dass sich Erwerbs- und Familienarbeit zur Doppelbelastung steigern und damit eine gleichwertige Berufskarriere für Frauen nur bei Verzicht auf Reproduktion erwartbar ist, versucht die SPD durch eine Ausweitung öffentlicher Kinderbetreuung und Vaterschaftskampagnen zu lösen, mit denen Väter zu mehr freiwilliger Familienarbeit aufgerufen werden.

2. CDU: Vereinbarkeit durch Familiengeld

Mit dem Verlust der langjährigen Regierungsverantwortung im Jahr 1998 entstand auch in der CDU der mentale Raum, ideologische Annahmen auf ihre Rückbindung an die Wirklichkeit zu prüfen. In der Familienpolitik bedeutete das vor allem, die Pluralität von familialen Lebensformen nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern als politisch kaum beeinflussbare Tatsache anzuerkennen. Während die SPD-Programmatik auf die "Normalität" der Kernfamilie abhebt, besteht der systemische Revisionspunkt der CDU in der liberalen Erkenntnis der Unnormalität: "Deshalb sehen wir Familie überall dort, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung tragen." Auch die CDU erkennt in der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine "Schlüsselfrage" der Kinderfreundlichkeit einer Gesellschaft. Die Problemlösungsstrategie unterscheidet sich allerdings erheblich von derjenigen der SPD.

Um den Unterschied zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf die Diagnose: "Die gleichzeitige Berufstätigkeit beider Partner ist das heute mehrheitlich gewünschte Lebensentwurf-Modell. Nach wie vor gibt es aber auch eine Vielzahl von Frauen, die sich ausschließlich der Familie und der Erziehungsarbeit widmen möchten. Dies muss auch in Zukunft möglich sein; die CDU vertritt das Prinzip der Wahlfreiheit." So würde die SPD dies nicht formulieren, jedenfalls nicht dann, wenn es um längerfristige Leistungsansprüche geht, die sich aus der Wahlfreiheit ableiten können.

Während die SPD eine "Ganztagsinfrastruktur" zur Kinderbetreuung fordert, klingt das CDU-Pendant "bedarfsgerechter Aufbau von Ganztagsschulen" verhaltener, ist in der Sache jedoch ähnlich. Die Differenz findet sich im Familienleistungsausgleich. Während die SPD - mit dem Argument der Erwerbsintegration von Frauen und dem Anreiz für Männer, zeit- oder teilweise die Erwerbsarbeit gegen Familienarbeit einzutauschen - auf eine Verkopplung von Erwerbs- und Transfersystem setzt, möchte die CDU ein "Familiengeld" einführen, welches das bisherige Kinder- und Erziehungsgeld ersetzt, steuer- und sozialabgabenfrei und - bemerkenswert - unabhängig vom Umfang der Erwerbsarbeit und der Höhe des sonstigen Einkommens sein soll. Als Größenordnung wird ein Betrag von ca. 600 Euro monatlich für jedes Kind unter drei Jahren, von ca. 300 Euro für jedes Kind zwischen drei und siebzehn und ca. 150 Euro für ältere, in Ausbildung befindliche Kinder genannt. Zugleich wird in Erweiterung der bestehenden Regelungen ein "Zeitkonto" für "Familienzeit" im Umfang von drei Jahren innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes vorgeschlagen, das als Anreiz für Väter auf dreieinhalb Jahre erweitert wird, wenn sich beide Partner die Familienzeit teilen.

Die Kosten einer solchen Maßnahme sind natürlich erheblich. Die CDU-Bundestagsfraktion rechnet mit gut 25 Milliarden Euro Mehraufwand pro Jahr. Sie erwartet, munitioniert durch ein Gutachten des ifo Instituts (das zudem von einem deutlich niedrigeren Familiengeld-Niveau ausgeht ), nur eine relativ geringe Refinanzierung durch Beschäftigungs- und Wachstumseffekte, sodass es sich bei diesen Maßnahme tatsächlich um ein weit reichendes Umschichtungsprojekt, um eine Investition in die Familien handelt.

Wie ist die Maßnahme des "Familiengeldes" vor allem in ihrer Auswirkung auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu bewerten? Ein Rückblick auf die Diskussion um das Konzept "Erziehungsgehalt 2000" , das zu kontroversen Einschätzungen führte, kann dabei helfen. Jenes Konzept unterschied sich zwar in einigen Variablen des Niveaus und der Ausgestaltung vom neuen Modell der CDU (so betrug beispielsweise der Vorschlag des Erziehungsgehalts 2000 DM bzw. ca. 1000 Euro monatlich, für weitere Kinder sollten jedoch nur - geringere - Zuschläge gezahlt, das Erziehungsgehalt sollte nicht steuerfrei, sondern wie jedes Einkommen zu versteuern sein). Gemeinsam ist beiden Konzepten aber die Unabhängigkeit des Anspruchs von der jeweiligen Erwerbstätigkeit und die fehlende Anrechnung sonstiger Einkommen. Während Letzteres im Konzept der CDU noch etwas unklar erscheint - so unterstellt das bereits erwähnte ifo-Gutachten faktisch eine Art Steuerpflichtigkeit, weil nicht deutlich wird, ob die bestehenden Freibeträge in Höhe des Existenzminimums zusätzlich zum Familiengeld bestehen bleiben -, kann man in der Erwerbsunabhängigkeit des Familiengeldes vor allem eines lesen: Es geht faktisch um eine Honorierung der Familien- bzw. Erziehungsarbeit.

Sozialpolitiktheoretisch verbirgt sich der Innovationsgehalt in Nebensätzen beispielsweise des entsprechenden Strategiepapiers der CDU-Bundestagsfraktion. Dort wird das Familiengeld im Kontext einer Politik der Beschäftigungsförderung diskutiert und eine interessante Logik vorgeschlagen, die das Familiengeld aus dem bisherigen Verständnis von "Transferleistungen" löst: "Der Lohnabstand muss vergrößert werden. Wer arbeitet, muss grundsätzlich mehr netto verdienen als derjenige, der nicht arbeitet und Transferleistungen erhält. Auch durch das Familiengeld wird das Lohnabstandsgebot unterstützt." Vielleicht ist den Autoren des Papiers die Reichweite ihrer Überlegungen nicht vollständig bewusst, scheinen sie doch das Familiengeld als eine Art Primäreinkommen wie andere Löhne und Gehälter zu konzipieren. Unter Vernachlässigung der hergebrachten ökonomischen Konventionen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung deutet sich hier ein neues Konzept der politisch gesteuerten Bewertung gesellschaftlicher Arbeit an: Das Familiengeld (wie auch das erwähnte "Erziehungsgehalt") wäre weder eine Lohnersatzleistung nach dem Prinzip der beitragsäquivalenten Sozialversicherungen noch eine an Bedürftigkeit anknüpfende Fürsorgeleistung nach dem Prinzip der Sozialhilfe.

Ob nun das Familiengeld die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert oder behindert, ist nicht leicht zu beurteilen. Auf den ersten Blick müsste sie gefördert werden, denn das Familiengeld würde ja zusätzlich zu Erwerbseinkommen gezahlt, insoweit würde jeder zusätzlich verdiente Euro mehr oder weniger (abhängig vom Steuertarif) ungeschmälert im Haushalt ankommen. Befürworter(innen) einer eher "standardisierten" und vor allem einer Vollzeiterwerbsbiografie gerade auch von Müttern werden allerdings kritisch anmerken, dass das Familiengeld eher einen Anreiz zu Teilzeitarbeit oder gar geringfügiger Beschäftigung setze, da zumindest in den ersten drei Lebensjahren des Kindes und bei vollständigen, also Partnerfamilien auch geringumfängliche Erwerbsarbeit bei bescheideneren materiellen Ansprüchen existenzsichernd sei. Im Unterschied zum Vorschlag der SPD - Erziehungsgeld als Lohnersatzleistung - würde das Familiengeld den Mix verschiedener Einkommensarten begünstigen. Es spricht viel dafür, dass der Trend ohnehin zum Einkommensmix geht.

3. 2002 ff. - die Parteien vor Legitimationsproblemen

Seit Anfang 2002 stehen zwei weitere Vorstellungen zur Diskussion, die auf eigentümliche Weise an die soeben diskutierten konzeptionellen Linien der großen Volksparteien anschließen: Es handelt sich dabei erstens um den so genannten "Wiesbadener Entwurf" einer "familienpolitischen Strukturreform des Sozialstaats", verfasst von dem als Kritiker des deutschen Sozialstaats hervorgetretenen Sozialrichter Jürgen Borchert (im Dienst der hessischen Staatskanzlei des CDU-Ministerpräsidenten Roland Koch). Fast gleichzeitig wurde - zweitens - im Umfeld katholischer Sozialinstitute ein Gutachten vorgestellt, das die Einführung eines "Erziehungseinkommens" simuliert. Es lohnt sich, beide Vorstellungen sozusagen als Verlängerung oder Modifikation der Politikentwürfe von SPD und CDU wahrzunehmen und kritisch zu reflektieren.

Im "Wiesbadener Entwurf" wiederholt Borchert seine These der "Transferausbeutung" der Familien. Die Kernthese lautet: "Familien müssen in den Stand versetzt werden, ihre Kinder aus dem selbst erwirtschafteten Einkommen zu unterhalten, statt in die Rolle von Almosenempfängern gedrängt zu werden." Als "selbst erwirtschaftet" gelten - dies wird nirgendwo ausdrücklich so formuliert, ergibt sich jedoch aus den Bezügen zum Einkommenssteuerrecht - Erwerbs- und Vermögenseinkünfte und - zumindest wohl indirekt - solche Transfers, denen Beiträge auf jene Einkünfte zugrunde liegen.

Die Folgerungen des "Wiesbadener Entwurfs" sind - abgesehen von der hier aus Platzgründen nicht weiter zu erörternden Einseitigkeit, die Familienarbeit nur im Rentensystem ökonomisch anerkennen zu wollen - weit reichend: Im Zentrum steht der Vorschlag, die bisher lohnarbeitszentrierten Sozialversicherungen sämtlich radikal in "Volksversicherungen" nach dem Typus der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) umzubauen. Das würde beispielsweise für die Rentenversicherung die Einführung eines schmalen Korridors von Grund- und Höchstrenten bedeuten und vor allem die Einbeziehung aller Bürgerinnen und Bürger und - entsprechend der Einkommenssteuer - aller Einkommensarten ohne Obergrenze in die Finanzierung. Weiterhin würden sämtliche Familienunterhaltskosten beispielsweise in Form eines Familiensplittings steuerfrei gestellt werden, das - leicht zu erhöhende - Kindergeld würde als Erstattung der auf dem Kindesunterhalt lastenden Verbrauchssteuern verstanden (und nicht als ein soziales Grundrecht der Kinder selbst bzw. der Eltern). Der Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung einschließlich Ganztagsschulen käme hinzu. Während die Forderung nach einer "Volksversicherung" völlig in die Zeit passt, erscheint die scharfe Kritik an der CDU-Forderung "Familiengeld" als "Irrweg" überzogen.

Der "Wiesbadener Entwurf" sieht folglich keinerlei Transferleistung während einer Erziehungsphase vor, sondern setzt auf Erwerbstätigkeit beider Partner - mit öffentlicher Kinderbetreuung - bzw. auf eine Hausfrauenehe mit gut verdienenden und steuerentlasteten Männern (und wie bisher auf Sozialhilfe). Man könnte das Borchert-Koch'sche Handlungskonzept als eine mögliche Zuspitzung des SPD-Familienpolitikideals deuten: Lebensunterhalt durch Marktarbeit von Mann und Frau und sekundäre Umverteilung mit Grundsicherung. Abgelehnt wird eine materielle Anerkennung der Familienarbeit während der Phase der Kindererziehung.

Genau dies sieht eine - als "Weidener Modell" unter Experten seit längerem bekannte - Variante der Idee eines Erziehungsgehalts vor, die Anfang 2002 vorgestellt wurde. Im Auftrag mehrerer katholischer Bildungs- und Sozialinstitute berechneten Bonner Wirtschaftswissenschaftler die gesamtwirtschaftlichen Folgen eines kühnen Umverteilungsmodells: Simuliert wurde die aus allgemeinen Steuermitteln finanzierte Einführung eines "Erziehungseinkommens" für jeden Familienhaushalt mit einem jüngsten Kind unter 15 Jahren in Höhe von ca. 1 900 Euro brutto pro Monat, damit in Höhe "vergleichbarer Tätigkeiten im Erziehungsbereich", und netto, eine durchschnittliche Abgabenlast von 40 Prozent (Steuer und Sozialabgaben) unterstellt, von ca. 1 140 Euro. Anders als der bislang konkreteste Vorschlag "Erziehungsgehalt 2000" und des "Familiengeldes" der CDU soll dieses "Erziehungseinkommen" nicht mit Erwerbseinkommen beliebig kombinierbar sein, vielmehr "darf eine Person, die Erziehungseinkommen in Anspruch nimmt, ... insgesamt nicht mehr als einen Vollzeitarbeitsplatz besetzen" . Das Geld kann aber auch zur Anstellung einer "familienfremden Person" verwendet werden. Die Autoren errechnen - bei vollständiger Inanspruchnahme - neben 7,9 Millionen neuen Arbeitsplätzen in den privaten Haushalten eine Halbierung der Arbeitslosigkeit aufgrund der außerhalb der Privathaushalte durch das Erziehungseinkommen geschaffenen Nachfrage.

Bemerkenswert an der Bonner Simulationsstudie zu einem "Erziehungseinkommen" erscheint weniger das ihr zugrunde liegende "Weidener Modell". Im Gegenteil - dessen Vorstellung von einem Vollzeitarbeitsplatz in der Familie, der mit anderer Erwerbstätigkeit nur proportional verknüpft werden kann, mag ökonomisch interessant sein, sozialpolitisch würde er sich jedoch fatal zuungunsten der Frauen auswirken, deren mangelnde Arbeitsmarktintegration - auch im europäischen Vergleich - noch immer auch als Demokratiedefizit gelten muss. Beachtlich wirkt an der Studie zweierlei: zum einen der Nachweis, dass eine materielle Anerkennung der Familienarbeit auch im volkswirtschaftlichen Rahmen und bei erheblichen Transfervolumina denkbar ist. Zum anderen unterstützt die Studie einen sozialpolitischen Optimismus, der - nach Jahren einer angebotsfixierten Wirtschaftsideologie - auf die auch durch Transferleistungen gestaltete Nachfrageseite aufmerksam macht. Faktisch argumentiert die Bonner Studie für eine Betrachtung des Erziehungseinkommens als eine Art Primäreinkommen, indem sie die Arbeit in der Familie und ihre Entlohnung als wirtschaftliche Arbeit und nicht nur als sozialpolitische Kompensation einer bedürftigen Risikolage einstuft. Insoweit radikalisiert diese Studie die CDU-Überlegungen zu einem "Familiengeld" wie die in der Wissenschaft diskutierten Ideen eines "Erziehungsgehalts".

III. Familie als Sozialkapital - Zukunftsinvestitionen

Sozialpolitik ist mehr als manch andere Teilpolitik die Kunst des Kompromisses. Der Vergleich der familienpolitischen Programme beider Volksparteien offenbart über weite Strecken ähnliche und - unter Abzug der milieubedingten Referenzen - auch identische Vorstellungen. Selbst die destillierte Differenz lässt Kompromisse denkbar erscheinen, zumal der untersuchte SPD-Leitantrag in ein neues Grundsatzprogramm erst noch einfließen soll.

Im Kern geht es um Fragen an die Verfassung unserer Gesellschaft, die letztlich nur gemeinsam von allen relevanten gesellschaftlichen Gruppen beantwortet werden können. Unsere Eingangsüberlegungen galten dem Verhältnis des Wertes der Arbeit in verschiedenen gesellschaftlichen Sphären, hier der Arbeit in der Familie zur Arbeit im marktvermittelten Erwerbssystem. Während über Jahrzehnte eine Aufwertung der Familienarbeit letztlich nur politisch abgeleitet, vor allem durch Unterhaltsarrangements, und als Problem der Frauen verhandelt wurde, scheint sich nun eine grundlegende Neubewertung der Familienarbeit zumindest als Möglichkeit abzuzeichnen. Diese Neubewertung verdankt sich auch einer Aufmerksamkeit der soziologisch informierten Gesellschaft für jene gemeinschaftlichen Bindungen, Werte, Normen und Institutionen, die neuerdings unter dem Begriff des "Sozialkapitals" gefasst werden und die der 5. Familienbericht der Bundesregierung als "Humankapital" bzw. "Humanvermögen" erörterte. Die Familie spielt bei der Bildung von Sozial- bzw. Humankapital eine zentrale Rolle, die mit Hilfe von repräsentativen Zeitbudgetstudien und der "Satellitenrechnung Haushaltsproduktion" des Statistischen Bundesamtes unterdessen die nötige Wahrnehmung erfährt: "Es ist also realistisch, davon auszugehen, dass der Gesamtwert der in die Sozialprodukterhebungen nicht eingehenden Hausarbeit mehr als die Hälfte des Sozialprodukts ausmacht", fasst Franz-Xaver Kaufmann den Stand der Forschung zusammen.

Die Anerkennung des Wertes der in den Familien geleisteten Arbeit ist heute empirisch gut begründbar. Jetzt ist die Politik gefragt, geeignete institutionelle Muster zu formulieren, die diese Anerkennung sichtbar machen - wie jede gesellschaftliche Institution Träger von Sinnvollzügen ist. Kritiker dieser Überlegungen mögen eine Art Familiensozialismus vermuten. Die Vermutung ist nicht abwegig. Denn alle Sozialpolitik lässt sich, wie es der sozialdemokratische Sozialpolitiklehrer Eduard Heimann in den zwanziger Jahren formulierte, als "Sozialismus im Kapitalismus" lesen.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erweist sich in gesellschaftspolitischer Perspektive mithin als ein Thema, das mit den Rezepten der Vergangenheit nicht bearbeitet werden kann. Es erfordert eine grundlegende Erweiterung der sozialpolitischen Programmatik, eine Transformation des erwerbszentrierten Wohlfahrtsstaates und eine Anerkennung der Arbeit in der Familie als gesellschaftliche Arbeit.  

Internetverweise des Autors: 

Familienpolitik im Internet:
http://www.familienpolitik-online.de

http://www.heidelberger-familienbuero.de

http://www.deutscher-familienverband.org

Bundesfamilienministerium:
http://www.bmfsfj.de

http://www.familie-deutschland.de

Familien-Audit der Hertie-Stiftung:
http://www.beruf-und-familie.de

Fussnoten

Fußnoten

  1. Birgit Pfau-Effinger, Kultur- und Frauenerwerbstätigkeit in Europa. Theorie und Empirie des internationalen Vergleichs, Opladen 2000, S. 114.

  2. Zit. nach Claus Mühlfeld/Friedrich Schönweiss, Nationalsozialistische Familienpolitik, Stuttgart 1989, S. 61.

  3. Vgl. Gabriele Czarnowski, Das kontrollierte Paar. Ehe und Sexualpolitik im Nationalsozialismus, Weinheim - Basel 1991.

  4. Vgl. Eva Kolinsky, Women in West Germany. Life, Work and Politics, Oxford u. a. 1989.

  5. B. Pfau-Effinger (Anm. 1), S. 115.

  6. Vgl. Kerstin Bast/Ilona Ostner, Ehe und Familie in der Sozialpolitik der DDR und BRD - ein Vergleich, in: Winfried Schmähl (Hrsg.), Sozialpolitik im Prozess der deutschen Vereinigung, Frankfurt/M. - New York 1992, S. 228 - 270.

  7. Katrin Schäfgen, Die Verdopplung der Ungleichheit. Sozialstruktur und Geschlechterverhältnisse in der Bundesrepublik und in der DDR, Opladen 2000, S. 93.

  8. Ebd., S. 102.

  9. Die Zeitbudgetanalysen der DDR - geschlechtsgetrennte Zeitreihen liegen nur für die Periode 1974 bis 1985 vor - verweisen auf eine konstant geringere Beteiligung der Männer an der Familienarbeit: Der Anteil der Männer an den hauswirtschaftlichen Tätigkeiten stieg in diesem Zeitraum zwar von 26,4 auf 30,1 Prozent, an der Pflege, Betreuung und Beschäftigung mit Kindern von 24,1 auf 25,8 Prozent, doch dürfte es sich um statistische Artefakte handeln, da sich der absolute Arbeitseinsatz der Männer nicht erhöhte, nur derjenige der Frauen für diese Zeitbudgetanteile leicht sank. Vgl. Günter Manz/Gunnar Winkler (Hrsg.), Sozialpolitik, Berlin 1988², S. 198.

  10. Vgl. Ute Gerhard, Die staatlich institutionalisierte "Lösung" der Frauenfrage. Zur Geschichte der Geschlechterverhältnisse in der DDR, in: Hartmut Kaelble u. a. (Hrsg.), Sozialgeschichte der DDR, Stuttgart 1994, S. 383 - 403.

  11. K. Schäfgen (Anm. 7), S. 109.

  12. Vgl. Hartmut Wendt, The Former German Democratic Republic: the Standardized Family, in: Franz-Xaver Kaufmann u. a. (Hrsg.), Family Life and Family Policies in Europe. Vol. I, Oxford 1997, S. 119.

  13. Hartmut Wendt spricht von der "standardisierten Familie" und einer "standardisierten Mutterschaft" insoweit, als Lebensmodelle neben der Doppelerwerbsehe sozial und rechtlich diskriminiert wurden. Familienformen neben der Kernfamilie, wie nichteheliche Lebensgemeinschaften oder Alleinerziehende, nahmen allerdings auch in.der DDR zumindest in den achtziger Jahren zu. Vgl. H. Wendt (Anm. 12), S. 148 f.

  14. Vgl. B. Pfau-Effinger (Anm. 1), S. 128.

  15. Vgl. E. Kolinsky (Anm. 4), S. 24.

  16. Ebd., S. 37 (Übersetzung durch den Verfasser des Beitrages).

  17. B. Pfau-Effinger (Anm. 1), S. 119.

  18. "Ausschlussstrategien männlicher Akteure im Erwerbssystem und die kulturellen Orientierungen eines größeren Teils der Frauen haben offenbar gemeinsam dazu beigetragen, einen möglichen Wandel im Geschlechter-Arrangement zu verhindern." Ebd.

  19. Ebd., S. 121.

  20. Vgl. K. Schäfgen (Anm. 7), S. 80 f.

  21. Vgl. B. Pfau-Effinger (Anm. 1), S. 126.

  22. Ebd., S. 128, vgl. auch Michael Opielka/Ilona Ostner, Umbau des Sozialstaats?, in: dies. (Hrsg.), Umbau des Sozialstaats, Essen 1987, S. 7 - 22, die in diesem Zusammenhang von "Teilhabe" als Leitidee sprechen, als eine Art Synthese der historischen "Differenz" zwischen den Geschlechtern und dem marxistisch-feministischem Postulat der "Gleichheit". Zu einer systematischen familienpolitischen Diskussion vgl. Michael Opielka, Familie und Familienpolitik, in: Franz-Michael Konrad (Hrsg.), Kindheit und Familie. Beiträge aus interdisziplinärer und kulturvergleichender Sicht, Münster 2001, S. 227 - 247.

  23. Franz-Xaver Kaufmann, Zukunft der Familie im vereinten Deutschland, München 1995, S. 127.

  24. Die Männer dort betrachten ihre Beteiligung am Haushalt als "freiwillige Leistung", als "Liebesbeweis", womit sie "in hohem Maße von der emotionalen Stabilität der partnerschaftlichen Beziehung abhängig" ist. Ebd.

  25. Karin Hausen, Arbeit und Geschlecht, in: Jürgen Kocka/Claus Offe (Hrsg.), Geschichte und Zukunft der Arbeit, Frankfurt/M. - New York 2000, S. 350.

  26. Ebd.; vgl. auch Ilona Ostner/Jane Lewis, Geschlechterpolitik zwischen europäischer und nationalstaatlicher Regelung, in: Stephan Leibfried/Paul Pierson (Hrsg.), Standort Europa. Europäische Sozialpolitik, Frankfurt/M. 1998, S. 196 - 239.

  27. Dass es sich weniger lohnt, die Programme der kleineren Parteien in den Vergleich einzubeziehen, soll kurz an Bündnis'90/Die Grünen belegt werden. Deren Entwurf für ein neues, nach zwanzig Parteijahren zweites Grundsatzprogramm widmete sich dem Thema Familie unter der Überschrift "Leben mit Kindern" auf nicht einmal einer Seite. Das im März 2002 verabschiedete Programm wurde dann kurzfristig in einem flügelübergreifenden, durchaus wahltaktisch anmutenden Antrag umfänglich um Forderungen überwiegend aus dem weiter unten ausführlicher erörterten SPD-Paket erweitert, denn immerhin, so der Grünen-Vorsitzende Fritz Kuhn: "Familienpolitik ist der Kitt, der die Koalition zusammenhält" (Der Spiegel, 9/2002, S. 26). Es wird sich zeigen, ob das neu entdeckte Interesse der Grünen an der Familienpolitik anhält. Den anderen relevanten Kleinparteien, FDP und PDS, steht diese Entdeckung noch bevor.

  28. SPD-Parteivorstand, Kinder - Familie - Zukunft. Antrag F1, SPD-Bundesparteitag Nürnberg, November 2001, Berlin 2001, S. 4; die neue Familienpolitik der SPD geht wesentlich auf die Initiative ihrer stellvertretenden Vorsitzenden Renate Schmidt zurück, vgl. Renate Schmidt, S.O.S. Familie. Ohne Kinder sehen wir alt aus, Berlin 2002.

  29. Ebd., S. 13.

  30. Ebd., S. 15.

  31. Ebd., S. 16.

  32. Vgl. Laszlo Vaskovics/Harald Rost, Väter und Erziehungsurlaub, Stuttgart u. a. 1999.

  33. Vgl. B. Pfau-Effinger (Anm. 1).

  34. Ebd.

  35. CDU-Bundesvorstand, Freie Menschen. Starkes Land. Antrag des Bundesvorstands an den Dresdner Parteitag im Dezember 2001, Berlin 2001, S. 39 f..

  36. Ebd., S. 39.

  37. CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Faire Politik für Familien. Eckpunkte einer neuen Politik für Familien, Eltern und Kinder, Berlin 2001, S. 7.

  38. Vgl. ebd., S. 10 ff.; CDU-Bundesvorstand 2001 (Anm. 35), S. 41 f..

  39. Vgl. Martin Werding, Das "Familiengeld"-Konzept der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ergebnisse einer ifo-Studie zu Wirkungen der Reformpläne der Opposition, Ms., Berlin 2001.

  40. Christian Leipert/Michael Opielka, Erziehungsgehalt 2000. Ein Weg zur Aufwertung der Erziehungsarbeit, Bonn 1998.

  41. Vgl. Margit Tünnemann, Der verfassungsrechtliche Schutz der Familie und die Förderung der Kindererziehung im Rahmen des staatlichen Kinderleistungsausgleichs, Berlin 2002.

  42. Vgl. M. Werding (Anm. 39), S. 5.

  43. CDU-Bundestagsfraktion 2001 (Anm. 37), S. 16.

  44. Insoweit der CDU-Vorschlag in das Familiengeld auch das Kindergeld integriert, würde dessen sozialpolitische Logik - das (aus dem Beamten- oder Kriegsopferrecht bekannte) Prinzip der "Versorgung" aufgrund von Status - einfließen (im Unterschied zu den Prinzipien "Sozial-/Versicherung" und "Fürsorge"). Man könnte sogar so weit gehen, in der Idee des Familiengeldes so etwas wie den Nukleus eines "garantierten Grundeinkommens" für Erziehende und, später, für Kinder und Jugendliche zu erkennen. Vgl. Michael Opielka, Grundeinkommenspolitik. Pragmatische Schritte einer evolutionären Reform, in: Zeitschrift für Gemeinwirtschaft, 38 (2000) 3 - 4, S. 43 - 59.

  45. Georg Vobruba hat jüngst überzeugend argumentiert, dass Beschäftigungspolitik künftig ohne einen derartigen Mix erfolglos sein werde, weil nämlich Vollbeschäftigung im Sinne einer verallgemeinerten standardisierten Normalerwerbstätigkeit (Vollzeit, lebenslang, existenzsichernd) weder wahrscheinlich noch wünschenswert sei. Georg Vobruba, Alternativen zur Vollbeschäftigung, Frankfurt/M. 2000.

  46. Jürgen Borchert, Der "Wiesbadener Entwurf" einer familienpolitischen Strukturreform des Sozialstaats, Ms., Wiesbaden 2002.

  47. Vgl. Michael Opielka, Politik im Wohlfahrtsstaat, in: Sozialer Fortschritt, (1999) 12, S. 313 - 317.

  48. Vgl. J. Borchert (Anm. 46), S. 69ff..

  49. Vgl. Manfred Kiy/Reiner Clement (unter Mitarbeit von Bruno Kaltenborn u. a.), Makroökonomische Simulation eines zusätzlichen Erziehungseinkommens, Ms., Bonn 2002.

  50. Chr. Leipert/M. Opielka (Anm. 40).

  51. M. Kiy/R. Clement (Anm. 49), S. 1.

  52. Diese Art von "Sexismus" war im Übrigen ein zentrales Motiv, bei der Formulierung des Gutachtens "Erziehungsgehalt 2000" die Unabhängigkeit von sonstiger Erwerbszeit in den Mittelpunkt zu stellen, was offenbar von Angelika Krebs überlesen wurde: A. Krebs, Arbeit und Liebe. Die philosophischen Grundlagen sozialer Gerechtigkeit, Frankfurt/M. 2002, S. 83 f..

  53. Vgl. Heiner Flassbeck/Albrecht Müller, Ein babylonisches Missverständnis, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 23.2.2002, S. 13.

  54. Vgl. Andreas Netzler/Michael Opielka (Hrsg.), Neubewertung der Familienarbeit in der Sozialpolitik, Opladen 1998; Christian Leipert (Hrsg.), Familie als Beruf: Arbeitsfeld der Zukunft, Opladen 2001; A. Krebs (Anm. 52).

  55. Vgl. Robert D. Putnam, Bowling Alone. The Collapse and Revival of American Community, New York u. a. 2000.

  56. F.-X. Kaufmann (Anm. 23), S. 75.

Dr. rer. soc., geb. 1956; Professor für Sozialpolitik an der Fachhochschule Jena; Geschäftsführer des Instituts für Sozialökologie in Königswinter.

Anschrift: Institut für Sozialökologie (ISÖ), Pützbungert 21, 53639 Königswinter.
E-Mail: michael.opielka@isoe.org

Veröffentlichungen u. a.: (Hrsg. zus. mit Ilona Ostner) Umbau des Sozialstaats, Essen 1987; Gemeinschaft in Gesellschaft, Bonn 1997; (zus. mit Christian Leipert) Erziehungsgehalt 2000, Bonn 1998.