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In der internationalen Entwicklungspolitik stecken erhebliche Finanzreserven | Entwicklungspolitik | bpb.de

Entwicklungspolitik Editorial Von der Mitwirkung zur Selbstbestimmung Internationale Handelspolitik und weltwirtschaftliche Integration der Entwicklungsländer Lösungsansätze für die Verschuldungsprobleme der ärmsten Entwicklungsländer Armutsbekämpfung durch Entwicklungshilfe In der internationalen Entwicklungspolitik stecken erhebliche Finanzreserven

In der internationalen Entwicklungspolitik stecken erhebliche Finanzreserven

Heinrich Langerbein

/ 15 Minuten zu lesen

Durch eine international abgestimmte Reform der Entwicklungspolitik werden die Mittel zunehmend gekürzt. Trotzdem kann die Effizienz der Entwicklungshilfe deutlich gesteigert werden.

Einleitung

Entwicklungshilfe ist entgegen den Anfangserwartungen immer noch nicht überflüssig. Angesichts der Außenverpflichtungen der westlichen Regierungen gegenüber Osteuropa, dem Balkan und zunehmender Lasten im Inland kann nicht ausgeschlossen werden, dass in naher Zukunft die Etatmittel für die Entwicklungshilfe weiter beschnitten werden. Ohne Rücksicht auf Tabus und Erbhöfe muss daher überprüft werden, wie die vorhandenen Mittel optimal verwendet werden können. Bei der Auswahl der Entwicklungsländer, bei der Bemessung des Hilfevolumens im Einzelfall, aber auch bei öffentlichen Schuldendiensterleichterungen kann nicht mehr so großzügig wie bisher verfahren werden. Sparen ist nicht nur die Devise des deutschen Bundesfinanzministers. Diesem Gebot müssen sich auch die Entwicklungspolitiker vieler Regierungen beugen.

Den Kreis der Entwicklungsländer reduzieren

Die für die entwicklungspolitische Zusammenarbeit maßgebliche Basis für die Industrieländer ist die sogenannte DAC-Entwicklungsländer-Liste. Diese Liste wurde erstmals Ende der fünfziger Jahre von den Vorläufergremien des Ausschusses für Entwicklungshilfe (Development Assistance Committee, DAC) erstellt. Mitglieder des zur OECD gehörenden DAC sind fast alle Industrieländer. Die Liste verschafft den dort erwähnten Ländern der Dritten Welt keinen völkerrechtlich verbrieften Anspruch auf Entwicklungshilfe. Das Verzeichnis räumt aber den "Gebern" das Recht ein, eine entsprechende Unterstützung in der internationalen Entwicklungshilfe-Statistik aufzuführen.

Jeder Staat, der seinerzeit wünschte, vom Ausland finanzielle und handelspolitische Hilfe zu erhalten, konnte sich auf die Liste setzen lassen. Zusätzlich benannten alle damaligen Kolonialmächte ihre Kolonien als unterstützungsbedürftige Gebiete. Manche dieser Geber waren damals der Meinung, nur eine massive Entwicklungshilfe könnte die Kolonien von ihren Freiheitsbemühungen abbringen. Als dann in den sechziger Jahren die meisten Gebiete unabhängig wurden, legten sie ausnahmslos Wert darauf, als Entwicklungsländer zu gelten. Die mit der Sowjetunion verbundenen "Staatshandelsländer" wünschten dagegen aus politischen Gründen, nicht auf die DAC-Entwicklungsländer-Liste gesetzt zu werden. China erbat 1980 den DAC-Entwicklungsland-Status. Portugal sah sich zunächst nicht als Entwicklungsland, änderte 1974 seine Meinung und ließ sich ab 1992 wieder zum Industrieland erklären. Noch 1965 - als die ersten befriedigenden vergleichbaren Weltbank-Statistiken veröffentlicht wurden - lag der Entwicklungsstand der Entwicklungsländer - gemessen am Pro-Kopf-Einkommen - nach Weltbank-Angaben dicht beieinander. Die Spannbreite betrug 40 US-Dollar (Malawi) bis 760 US-Dollar (Argentinien).

Inzwischen hat sich die Dritte Welt jedoch gewaltig auseinander gelebt. 1997 reichte nach Weltbank-Angaben die Spanne von 90 US-Dollar Pro-Kopf-Einkommen (Mosambik) bis 10 550 US-Dollar (Südkorea). Die Spannbreite hätte sich sogar auf 32 940 US-Dollar (Singapur), das heißt über das Pro-Kopf-Einkommen von Deutschland hinaus ausgeweitet, wenn sich nicht die DAC-Mitglieder Anfang der neunziger Jahre erstmals entschlossen hätten, von sich aus die Entwicklungsländer-Liste zu gestalten. Mit Übergangsfristen wurden einige reiche Länder von der Liste gestrichen. Dadurch verlor Israel Anfang 1997 als wichtigster entwicklungspolitischer Partner der USA (nach DAC-Angaben 12,5 Prozent der US-Entwicklungshilfe im Jahr 1996) und als nicht unbedeutendes Land für Deutschland (nach Angaben der deutschen Bundesregierung erhielt Israel noch 1997 eine Kapitalhilfe in Höhe von 60 Mio. DM zugesagt) seinen DAC-Status als Entwicklungsland.

Das Hauptziel der internationalen Entwicklungspolitik ist es, Länder und abhängige Gebiete, die sich im vorindustriellen Stadium befinden, so lange international zu unterstützen, bis sie ein sich selbst tragendes Wachstum erreicht haben. Geber und Nehmer gingen zunächst davon aus, dass die von den USA Ende der vierziger Jahre begonnene und etwa ab 1960 von einer größeren Zahl von Staaten und internationalen Finanzierungsorganisationen deutlich ausgeweitete entwicklungspolitische Zusammenarbeit in überschaubarer Zeit beendet werden könnte. Indien hatte seinerzeit erklärt, es benötige die Hilfe voraussichtlich bis Ende der sechziger Jahre (später der siebziger Jahre).

Inzwischen hat eine größere Anzahl von Entwicklungsländern einen wirtschaftlichen Status erreicht, der mit Blick auf die Entscheidungen von "armen" Geberländern Ende der fünfziger Jahre die Aussage erlaubt, sie hätten das Endziel der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit inzwischen erreicht. Bisher hat jedoch, abgesehen von den EU-Ländern Portugal, Spanien und Griechenland, kein Land erklärt, es möchte nicht mehr als unterstützungsbedürftig angesehen werden. Angesichts der Finanznöte der meisten Geber stellt sich nunmehr die Frage, ob sich die internationale entwicklungspolitische Zusammenarbeit nicht auf die Länder beschränkten sollte, die der Hilfe noch dringend bedürfen und sie sinnvoll verwenden. Mir ist bewusst, dass es objektiv unmöglich ist, eine wissenschaftlich unangreifbare Obergrenze für den Entwicklungsstand eines Landes zu finden, ab der eine Hilfe nicht mehr nötig ist. Sicher ist aber, dass die zur Zeit von den DAC-Ländern gezogene Grenze zu hoch ist.

Allerdings haben sich die Mitglieder der Weltbank, d. h. Nehmer und Geber, bereits 1963 auf eine für die jetzigen Überlegungen nützlich erscheinende Orientierungslinie geeinigt. Nach dort vereinbarter Regelung erhalten nur Volkswirtschaften vergünstigte Kredite der Weltbank-Gruppe (IDA-Kredite), die aufgrund ihres niedrigen Entwicklungsstandes und der mangelnden Kreditwürdigkeit sich nicht ohne ausländische Subventionen helfen können. Die Mitglieder sind hierbei dem Weltbank-Vorschlag gefolgt, dass 1999 allenfalls die Länder IDA-Kredite erhalten sollen, die 1997 ein Pro-Kopf-Einkommen von unter 925 US-Dollar hatten. Von dieser Regelung sind nur einige sehr kleine Inselstaaten sowie Ägypten (1 180 US-Dollar Pro-Kopf-Einkommen), Mazedonien und Bolivien ausgenommen. Von der allgemeinen Obergrenze ausgehend, prüft die Weltbank, ob im konkreten Fall ein unter der derzeitigen Grenze liegendes Land eine Vergünstigung unbedingt benötigt. Da es keinen sachlichen Grund dafür gibt, dass eine Volkswirtschaft die Mittel für eine Maschine aufbringen kann, nicht aber für Dienstleistungen, sollte bei der Übertragung dieser Regelung auf die bilaterale entwicklungspolitische Zusammenarbeit die Technische Zusammenarbeit eine gleiche Grenze erhalten. Bei weiter entwickelten Ländern könnte in den Fällen eine Ausnahme gemacht werden, bei denen ein Vorhaben gefördert werden soll, das etwa im Bereich des Umweltschutzes einen weltweiten Effekt erwarten lässt.

Bisher hat jede deutsche Regierung erklärt, sie halte die bis heute betriebene "Gießkannenpolitik" der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit für nachteilig und werde sich in Zukunft auf deutlich weniger Länder konzentrieren. Die Realität sieht wie folgt aus: 1969 teilte die Bundesregierung dem DAC mit, 1968 seien mit insgesamt 24 Ländern Verträge über Kapitalhilfe abgeschlossen worden. 93 Prozent der gesamten Kapitalhilfe-Zusagen des Jahres 1969 verteilten sich auf 15 Länder. In den letzten Jahren erhielten dagegen jährlich 40 bis 45 Länder Kapitalhilfe. Die Zahl der Länder, die jährlich Technische Hilfe in irgendeiner Form bekommen, pendelte in den letzten Jahren um 130. Nach DAC-Veröffentlichungen entfielen in den Jahren 1976/77 auf die 15 wichtigsten Partner 39,5 Prozent der gesamten deutschen Hilfe-Auszahlungen, 1996/97 aber nur noch 31,2 Prozent. Folgte die Bundesregierung dem Vorschlag, ihre entwicklungspolitische Zusammenarbeit auf die nach Ansicht der Weltbank wirklich unterstützungsbedürftigen Länder zu beschränken, so reduzierte sich bei einem Pro-Kopf-Einkommen von 925 US-Dollar als Obergrenze die Zahl der Länder im Jahr 1999 von zur Zeit rund 130 auf zirka 75. Dadurch könnten trotz knapper Etatmittel den wirklich hilfsbedürftigen und entwicklungsbereiten Ländern weitaus mehr Unterstützung gewährt und im Zweifel die Breitenwirksamkeit entwicklungsorientierter Armutsbekämpfungs-Maßnahmen und von Umweltschutzvorhaben erhöht werden. Für Vorhaben in weiter entwickelten Ländern träte durch den Entzug der Kapitalhilfe keine Wirkung ein. Da im Rahmen der deutschen finanziellen Zusammenarbeit der Endkredit-Nehmer aus wettbewerbspolitischen Gründen sowieso marktübliche Kredite erhält, hat er gegenüber einem Bank-Kredit keinen besonderen Vorteil. "Leidtragender" wäre nur der Haushalt der den Kredit weitergebenden Regierung. Dieser Etat bekäme nicht mehr den Vergünstigungs-Anteil der Kapitalhilfe zur freien Verwendung. Ein wohl ausgebautes System der garantierten bzw. verbürgten Handelskredite sowie die Mittel der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) könnten weiterhin die über der Grenze liegenden Schwellenländer unterstützen. Für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und seine Durchführungs-Organisationen ergäbe sich ein erheblicher Rationalsierungseffekt.

Die Überförderung von Subsahara-Afrika abbauen

Wenden wir uns nun von den Schwellenländern den ärmsten Ländern der Welt zu. Wie täglich aus den Medien zu erfahren ist, sehen Kreise, die sich besonders mit der Entwicklungspolitik identifizieren, das unzureichende Fördervolumen und die hohe Schuldenlast als wichtige Gründe für das dortige Elend an. Betrachten wir uns aus diesem Grunde die Situation des Landes, das nach der Weltbank-Statistik mit 90 US-Dollar im Jahr 1997 das niedrigste Pro-Kopf-Einkommen der Welt hatte: Mosambik.

Das Land erhielt von den bilateralen Gebern, der Europäischen Gemeinschaft und den internationalen Finanzierungsorganisationen in den letzten zehn Jahren nach DAC-Angaben jeweils eine öffentliche Entwicklungshilfe-Nettoauszahlung (ODA), die zeitweise über seinem Bruttosozialprodukt (BSP) lag. Hinzu kam noch die erhebliche Hilfe der Nichtregierungsorganisationen (NRO). Mit anderen Worten: Die öffentliche Hilfe deckte in einigen Jahren rein rechnerisch die Ausgaben der Volkswirtschaft völlig ab (Investitionen, Konsum und Militärausgaben) bzw. war gar nicht im vollen Umfang zu verwenden. Vielleicht ist dies ein Grund, weswegen die Militärausgaben von Mosambik unter den ärmsten Entwicklungsländern ein besonders hohes Volumen hatten. Angesichts dieser paradiesischen Hilfeschwemme blieb selbstverständlich keinerlei Raum für die Verwendung von Eigenersparnissen im Land. Die Macht- und Geld-Elite war regelrecht "gezwungen", ihr Geld im Ausland anzulegen. Die für eine Entwicklungshilfe an sich geforderte Selbsthilfe wurde damit unmöglich gemacht.

Wenn Mosambik auch bis 1986 eine marxistische Vergangenheit gehabt hat, dürfte doch zu erwarten gewesen sein, dass das Übermaß an Hilfe durch die bilateralen Geber, die seit 1987 von Weltbank und IWF hoch dotierten Strukturanpassungsmaßnahmen und die vielen armutsorientierten Vorhaben das Land nicht nur wirtschaftlich, sondern auch sozial vorangetrieben hätten. Dies trat jedoch nicht ein. Während Mosambik vor der erheblichen Förderung der westlichen Geber nach Weltbank-Angaben noch ein Pro-Kopf-Einkommen von 160 US-Dollar im Jahr 1985 hatte, fiel es danach zurück: 1989 auf 80 US-Dollar, verharrte dort unter Schwankungen bis 1996 und soll nach den vorläufigen Zahlen für 1997 wieder auf immerhin 90 US-Dollar gestiegen sein. Der private Konsum soll nach Weltbank-Angaben von 1980 bis 1996 jährlich um 1,7 Prozent abgenommen haben. Die Lebenserwartung fiel von 48 Jahren im Jahr 1986 auf derzeit 45 Jahre.

Wenn die massive Hilfe an das Land bisher wirtschaftlich und sozial kaum etwas bewirkte, so hatte sie doch eine Verdoppelung der Schulden in der Zeit von 1986 bis 1997 zur Folge. Abgesehen von Portugal gaben die anderen bilateralen Geber - Deutschland allen voran - ihre Hilfe à fonds perdu. Hauptsächliche Schuldenverursacher der letzten Jahre waren die frühere Kolonialmacht Portugal, die International Development Association (IDA) in der Weltbankgruppe, ausländische Privatbanken sowie der Internationale Währungsfonds (IWF). Zudem hat Mosambik noch erhebliche Schulden aufgrund der früheren Hilfe der Staatshandelsländer.

Bei den Schulden-Rückzahlungen stellten nach DAC-Angaben nicht etwa die privaten Banken, sondern die im Zusammenhang mit den Strukturanpassungsprogrammen vergebenen IWF-Kredite in den letzten Jahren die größte finanzielle Belastung für den öffentlichen Haushalt dar. Während Forderungen der ausländischen privaten Banken in Höhe von 435 Mio. US-Dollar nach DAC-Angaben im Jahr 1996 nur einen Kapitaldienst von 20 Mio. US-Dollar notwendig machten, mussten bei einem Forderungsstand des IWF von 181 Mio. US-Dollar nach der gleichen Quelle 34 Mio. US-Dollar an Kapitalrückzahlungen und Zinsen aufgebracht werden. Wenn das Land von der internationalen Gebergemeinschaft auch zu den 41 hoch verschuldeten armen Ländern gerechnet wird, bestehen angesichts des erwähnten massiven Hilfevolumens, von dem die Kapitalrückzahlungen der öffentlichen Entwicklungshilfe bereits abgezogen sind, keine Rückzahlungsprobleme.

Wenden wir uns nun dem Land zu, das - abgesehen von einigen Kleinststaaten und abhängigen Gebieten - im Laufe der Jahrzehnte weltweit relativ die meiste Hilfe erhalten hat: Tansania. Als das Land 1967 die Einführung des Ujamaa-Sozialismus verkündete, für den die staatlich gelenkte soziale Gerechtigkeit wichtiger war als wirtschaftliches Wachstum, war die Begeisterung vieler Geber, vor allem auch der Nichtregierungsorganisationen, groß. Von 1976 bis 1986 erhielt kein Least Developed Country eine höhere Kapital- und Beratungshilfe als Tansania.

Die Begeisterung der Geber wurde erneut angefacht, als mit dem Rücktritt des charismatischen Präsidenten Julius Nyerere das sozialistische Wirtschaftssystem 1985 aufgegeben wurde. Nicht zuletzt aufgrund der mit Weltbank und IWF 1986 bzw. 1987 vereinbarten Strukturanpassungsprogramme sowie der generellen Zuwendung der Gebergemeinschaft zu Subsahara-Afrika wurde das Land ähnlich wie Mosambik mit Hilfe-Angeboten überschüttet. Während die ODA 1985 mit 10,1 Prozent Anteil am BSP nach DAC-Angaben bereits weit über dem Durchschnitt der Subsahara-Länder lag, wurde schon 1989/90 die Eigenhilfe sehr erschwert, weil der Nettohilfe-Anteil am BSP auf 69,3 Prozent gestiegen war. Aufgrund höherer Rückzahlungen gingen in den Folgejahren die Nettohilfe-Auszahlungen zurück. 1996/97 betrug die Verhältnis-Zahl nur 13,4 Prozent (Subsahara-Afrika insgesamt fünf Prozent, Bangladesh 7,7 Prozent).

Der erwartete wirtschaftliche und soziale Erfolg des jahrzehntelangen massiven Hilfeeinsatzes blieb aus. Nach den von der Weltbank veröffentlichten Statistiken ist anzunehmen, dass der heutige wirtschaftliche und soziale Entwicklungsstand wahrscheinlich noch unter dem Ende der sechziger Jahre liegt. 1996 war die Lebenserwartung mit 50 Jahren noch ein Jahr niedriger als 1977. Das Schulwesen ist unbefriedigender geblieben als das der meisten Subsahara-Staaten. Während der besonders hohen Unterstützung des Landes sank nach Weltbank-Angaben der Konsum pro Kopf zwischen 1990 und 1996 um jährlich 0,8 Prozent. Von einer Zunahme der Armut ist auszugehen.

Das hohe Hilfevolumen der internationalen Finanzierungsinstitutionen und der mangelnde Ertrag des Kapitaleinsatzes haben wie im Falle Mosambik dazu geführt, dass Tansania als hoch verschuldet gilt. Auch hier stellen die im Rahmen der Strukturanpassungsprogramme gewährten Kredite die relativ größte Bürde dar.

Nun ein genereller Blick auf Subsahara-Afrika: 1976 stammten nach Weltbank-Angaben elf der 20 ärmsten Länder der Welt aus Subsahara-Afrika. 20 Jahre später gibt es in dieser Gruppe 17 afrikanische Staaten. Dabei ist zu beachten, dass die Hilfe an die Subsahara-Staaten in den letzten zehn Jahren wesentlich gesteigert worden ist. Gleich arme Staaten wie z. B. Nepal erhielten dagegen nur einen Bruchteil dieser Hilfe. Bei Staaten mit einem rasanten Wachstum wie China betrug die Hilfe weniger als ein Prozent des BSP (nach DAC-Angaben 1996 0,32 Prozent).

Was sind die Ursachen, dass die Subsahara-Staaten bis heute das Armenhaus der Welt geblieben sind? Hier sind zunächst die tatsächlich oder latent vorhandenen innenpolitischen Unsicherheiten zu nennen. Der zweitwichtigste Grund scheint aber die Entwicklungshilfe zu sein. Der Umfang der Hilfe war zu groß. Die Selbsthilfe-Möglichkeiten wurden dadurch häufig erstickt. Die gewaltige ausländische Hilfsbereitschaft erschloss den Macht-Eliten erhebliche Pfründe. Sie waren vielleicht mit ein Grund, dass hier die kriegerischen Auseinandersetzungen in den letzten Jahren weitaus zahlreicher waren als in anderen Teilen der Dritten Welt.

Sieht man sich die Struktur der Kapitalzuflüsse an, so ist zunächst festzustellen, dass sie im wesentlichen aus Zuschüssen der bilateralen Geber und Nichtregierungsorganisationen bestehen und in kleinem Maße aus öffentlich verbürgten Krediten. Daneben gibt es die umfangreiche wirtschaftliche Zusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft, ebenfalls weitgehend in Form von Zuschüssen vergeben, ferner Zuschüsse verschiedener UN-Organisationen. Daneben sind die vergünstigten Kredite internationaler Finanzierungsorganisationen zu nennen und in einigen Ländern private Bankkredite. Schließlich kommen seit 1987 die mit Strukturanpassungsmaßnahmen verbundenen IWF-Kredite hinzu. Letztere werden zwar mit nur 0,5 Prozent verzinst, sind aber innerhalb von zehn Jahren zurückzuzahlen. Sie stellen die relativ größte Bürde für die afrikanischen Staaten dar. Diese Kredite sind für die kurzfristige Beseitigung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten zu lang- und für Investitionen zu kurzfristig.

Die bilateralen Geber haben sich im allgemeinen für die Projekthilfe entschieden. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung sind sie überzeugt, dass nur mit einer partnerschaftlichen Findung, Planung und Durchführung von konkreten Projekten ein hinreichend zielkonformer entwicklungspolitischer Effekt der eingesetzten Steuergelder zu erwarten ist. Verschiedene deutsche Regierungen haben in der Vergangenheit zusätzlich darauf hingewiesen, dass der "Kauf von goldenen Betten" auf diese Weite verhindert werden könnte. Das Problem, das mit dieser Hilfe verbunden ist, besteht darin, dass die bis zu 60 Geber eines Landes "Schlange stehen", um eines der seltenen guten Vorhaben zu ergattern. Daneben gibt es noch eine sehr große Anzahl von Nichtregierungsorganisationen, die sich ebenfalls um Hilfe bemühen.

Fast alle Geber wollen primär den ärmsten Ländern helfen und dabei vor allem Armuts-, Bildungs- oder Umweltprojekte fördern. Dafür gibt es politisch motivierte Planzahlen. Parlament und Öffentlichkeit messen die "Effizienz" der Geber-Behörden tatsächlich oder vermeintlich an diesen Zahlen. Somit ist tendenziell die Gefahr groß, dass selbst Vorhaben gefördert werden, die keinen wirtschaftlichen und sozialen Erfolg versprechen. Während Deutschland zumindest im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit die Kredite nur zu marktüblichen Bedingungen an den Endkreditnehmer weiterleiten lässt, geschieht dies bei vielen anderen Gebern nicht. Im letzteren Fall erhält ein Vorhaben einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber nicht subventionierten Konkurrenten der lokalen Umgebung. Dies kann aber bedeuten, dass die volkswirtschaftliche Breitenwirkung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung negativ wird. Bei dörflichen Entwicklungsmaßnahmen steigt während der Förderung im allgemeinen der Lebensstandard der davon betroffenen lokalen Bevölkerung. Allerdings wird unter Umständen den Nachbarorten buchstäblich "das Wasser abgegraben". Kleine Industrien in der Nachbarschaft, deren Kosten im Vergleich zu dem geförderten Vorhaben erheblich sind, gehen bankrott. Wegen der dort nicht subventionierten Kosten können die Tätigkeiten nicht nachgeahmt werden. Solche Vorhaben, die ohne Beachtung dieser Gefahren unterstützt werden, "leben" häufig nicht viel länger, als sie gefördert werden.

Seit Anfang der achtziger Jahre unterstützt die Weltbank in erheblichem Maße insbesondere in Afrika Strukturanpassungsprogramme. Zur Unterstützung dieser Reformen stellt sie erhebliche Mittel für eine Art von Programmhilfe, also eine nicht an gemeinsame Projekte gebundene Hilfe zur Verfügung. Die gleichen Regierungen, die zu Hause für die Projekthilfe eintreten, sahen bei der Billigung dieser Weltbank-Politik keine Gefahr, dass ohne Zutun der Geber die sehr schwachen und überforderten Träger in Afrika nicht zu einer eigenständigen Hilfe-Nutzung in der Lage sein könnten. Sie waren zudem der Meinung, dass in einer Zeit des Umbruchs die Regierungen in Afrika eine massiv erhöhte Hilfe sinnvoll nutzen könnten. Die Weltbank-Mitglieder legten allerdings fest, dass diese Programmhilfe nur für den Import bestimmter Investitionsgüter erlaubt ist.

Nicht zuletzt aus Konkurrenzgründen gegenüber der Weltbank richtete der IWF für die ärmeren hoch verschuldeten Entwicklungsländer in Afrika 1987 in erheblichem Maße aus Steuergeldern wichtiger Geber finanzierte Strukturanpassungsfonds ein und weitete sie später noch aus. In diesem Fall vertraten die Geberländer die Ansicht, Hilfegelder seien ersetzbar: Eine direkte Bindung der Hilfe an Vorhaben oder bestimmte Typen von Einfuhrgütern mache daher keinen Sinn. Somit ist die Nutzung dieser Mittel allein dem Entwicklungsland anvertraut. Sollte es die Hilfe ausschließlich für die Einfuhr von Rüstungsgütern verwenden, ist dies vertraglich in Ordnung und fällt mangels Kontrolle des Verwendungszwecks auch nicht auf. Soweit das Entwicklungsland in etwa die Bedingungen des mit dem IWF und der Weltbank vereinbarten Reformprogramms einhält, ist das einzige Erfolgskriterium dieser Hilfe die schnelle Auszahlung (quick disbursement). Das Entwicklungsland, das die Gelder nicht schnell abruft, hat somit schlechte Karten für weitere derartige Hilfen.

Die von Weltbank und IWF sowie von einigen anderen Gebern unterstützten Struktur- oder Sektoranpassungsprogramme für die ärmeren hoch verschuldeten Länder in Afrika waren mit hohen Erwartungen erfüllt. Weltbank und IWF gingen davon aus, dass die vereinbarten Programme nach einer Anpassungszeit von zirka fünf Jahren bessere wirtschaftliche, aber auch soziale Rahmenbedingungen schaffen würden. Dadurch würde auch der Lebensstandard dieser Länder bald steigen können. Da die Erwartungen weitgehend trogen, wurden anschließend weitere Programme vereinbart, die jeweils mit hohen Kreditmitteln verbunden waren. Weltbank und IWF waren der Ansicht, dass der Kapitaldienst dieser Kredite aus den Erträgen der Volkswirtschaft fristgerecht getragen werden könnte, zumal die noch höhere bilaterale Hilfe wegen ihres Zuschusscharakters keine Belastung erbringe. Wie wir wissen, trog auch diese Erwartung.

Hierzu ein konkretes Beispiel: Für die Weltbank und den IWF gab es in Subsahara-Afrika kein Land, das williger als Ghana auf die Reformvorschläge einging. Aus diesem Grund erhielt das Land von den beiden Finanzierungsinstitutionen eine umfangreiche Unterstützung. Nach Angaben der Weltbank haben sich die 1983 begonnenen Struktur- und Sektoranpassungsprogramme wie folgt auf wichtige volkswirtschaftliche Größen ausgewirkt: Das Pro-Kopf-Einkommen fiel nominal von 1985 bis 1996 von 380 auf 360 US-Dollar, d. h. real noch stärker. Während von 1980 bis 1990 die Brutto-Investitionen jährlich um 4,5 Prozent zunahmen, gingen sie von 1990 bis 1994 um 3,9 Prozent jährlich zurück. Die Brutto-Schulden gegenüber dem Ausland - insbesondere gegenüber der Weltbank-Gruppe und dem IWF - nahmen von 1,4 Mrd. US-Dollar im Jahr 1980 auf mehr als sechs Mrd. US-Dollar im Jahr 1996 zu.

Aufgrund der hohen Hilfe, die den afrikanischen Staaten weiterhin zufließt, ergeben sich aus den Rückzahlungsverpflichtungen an Weltbank und IWF jedoch augenblicklich keine liquiditätsmäßigen Probleme. Allerdings wird der hohe Bruttoschuldenstand vieler afrikanischer Staaten als mittelfristig drohendes Insolvenzproblem betrachtet. Es muss aber beachtet werden, dass die Verschuldungsstatistiken der Weltbank die Situation stark ins Negative überzeichnen. In dieser Rechnung "vergessen" wurden die hohen Guthaben der afrikanischen Staaten im Ausland. Ein Teil dieser Guthaben ist z. B. durch Veröffentlichungen bekannt. Den größeren Teil stellt allerdings das Fluchtgeld dar, das mangels Sicherheit der heimischen Verhältnisse, wegen geringer Rentabilität der Investitionen, aber auch wegen der massiv subventionierten Konkurrenzinvestitionen im Ausland ertragreicher angelegt ist. Hierfür liegen nur veröffentlichte Schätzungen des IWF und der Weltbank aus den achtziger Jahren vor. Seinerzeit schätzten die Institutionen, dass zirka 90 Prozent der erhaltenen Finanzmittel sofort wieder als Fluchtgeld das Land verließen. Würde eine Netto-Schulden-Rechnung für die afrikanischen Staaten erstellt, kann man nicht ausschließen, dass manche Staaten "unterm Strich" schuldenfrei sind. Eine solche "insolvenzrechtlich korrekte" Rechnung würde im Übrigen sicherlich eine vertrauensbildende Maßnahme darstellen. Wie wir zur Zeit am Beispiel südostasiatischer Länder sehen, genügen einige positive Signale, um privates, risikofreudiges Kapital wieder ins Land zu holen.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass durch die Herausnahme der Schwellenländer und durch Abbau der schädlichen Überförderung einer Reihe von Subsahara-Ländern erhebliche Mittel bereitstünden, um eine an ökonomischen Grundsätzen orientierte Armutsbekämpfungspolitik in Ländern zu betreiben, die der Hilfe bedürfen und sie sinnvoll nutzen. Von größter Wichtigkeit scheint zu sein, die IWF-Fonds für Strukturanpassungsprogramme abzuschaffen. Es darf nicht dazu kommen, dass die ärmeren afrikanischen Länder einen Schuldenerlass erhalten und die Brutto-Schuldenbürde anschließend - wie geplant - durch Weltbank und IWF-Kredite wieder auf das derzeitige Niveau angehoben wird. Der deutsche Steuerzahler sollte keine Leistungen für die Aufstockung des IWF-Strukturanpassungsfonds erbringen müssen. Diese vom Bundesfinanzministerium bereits in Aussicht gestellten Gelder sollten stattdessen bei vorhandenen Strukturanpassungsprogrammen als Zuschuss im Rahmen der bilateralen Hilfe, gegebenenfalls über die Nichtregierungsorganisationen, für breitenwirksame Armutsbekämpfungs-, Bildungs- und Umweltschutzmaßnahmen verwendet werden.

Dr. rer. pl., geb. 1932; Ministerialrat a.D., vormals im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

Veröffentlichungen zu entwicklungspolitischen Fragen.