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Arbeitsmarktreformen | bpb.de

Arbeitsmarktreformen

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Inhaltsbeschreibung

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Hartz IV zum Trotz nimmt die Arbeitslosigkeit in Deutschland nicht ab. Nach Inkrafttreten des vierten Gesetzes des nach dem VW-Manager Peter Hartz benannten Arbeitsmarktreformpakets im Januar 2005 ist die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland sogar über die historische Marke von fünf Millionen geklettert. Verantwortlich für den abrupten Anstieg ist die Zusammenlegung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II. Dessen ungeachtet ist die befürchtete Radikalisierung ausgeblieben. Zumindest ein Teil der Betroffenen scheint sich mit den neuen gesetzlichen Bedingungen zu arrangieren.

Durch "Fördern und Fordern" - so die Zielrichtung der Hartz-IV-Gesetze - soll eine Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt erfolgen. Nach dem Motto "Ein schlechter Job ist besser als keiner" sind Arbeitslose nun gesetzlich verpflichtet, jede zumutbare Arbeit anzunehmen, unabhängig davon, ob diese unter Tarif bezahlt wird. Hierunter fallen auch Mini-Jobs oder Tätigkeiten, die dem Niveau der Ausbildung oder der früheren Beschäftigung nicht entsprechen. Art und Vergütung der Jobs dürfen nicht "sittenwidrig" sein. Demgegenüber sind Tätigkeiten in gemeinnützigen und kommunalen Einrichtungen zu akzeptieren, auch wenn diese nur mit einem Zuverdienst von ein bis zwei Euro pro Stunde vergütet werden.

Die Reaktionen auf die Arbeitsmarktreformen, insbesondere auf Hartz IV, gehen weit auseinander: Während die einen die Hartz-Gesetze als Durchbruch einer Reformblockade begrüßen, sehen andere darin den Anfang vom Ende des deutschen Sozialstaats. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen anderer Länder erscheint diese Bewertung zu pessimistisch.

Produktinformation

Reihe:

Aus Politik und Zeitgeschichte

Ausgabe:

APuZ 16/2005

Seiten:

40

Erscheinungsdatum:

12.04.2005