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Editorial | 1918/19 | bpb.de

1918/19 Editorial Deutschland und der Große Krieg - Essay Die paradoxe Revolution 1918/19 Weltkrieg und Verfassung als Gründungserzählungen der Republik Bismarck und die Weimarer Republik Die neue Staatenwelt nach 1918 Versailles und Weimar

Editorial

Hans-Georg Golz

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Es war nicht unausweichlich, dass die Weimarer Republik ihren Feinden erlag. Es mangelte ihr an entschlossenen Demokraten und an Vertrauen in die Demokratie.

Mit dem Ersten Weltkrieg begann das 20. Jahrhundert. Die Oktoberrevolution, der Zerfall des Osmanischen und des Habsburgerreiches, neue Vielvölkerstaaten und das Eingreifen der USA auf dem europäischen Kriegsschauplatz veränderten die politische Landkarte grundlegend. In Frankreich, Großbritannien oder Belgien wird auch nach 90 Jahren intensiv der Kriegsopfer gedacht. Das blutige Gemetzel gilt in vielen europäischen Staaten, anders als in Deutschland, bis heute als der "Große Krieg".

Die nach dem revolutionären Umsturz im November 1918 ausgerufene deutsche Republik blieb von Beginn an mit dem Makel der Kriegsniederlage behaftet. Im von weiten Kreisen der Bevölkerung als schmachvolles "Diktat" der Sieger angesehenen Versailler Vertrag wurde dem Kaiserreich und seinen Verbündeten die alleinige Kriegsschuld zugeschrieben. Er sollte eine europäische Friedensordnung gewährleisten, legte jedoch den Keim für einen neuen Weltkrieg.

Es war keineswegs unausweichlich, dass die Weimarer Republik dem Ansturm ihrer Feinde erlag. Die Deutschen hatten sich aus eigener Kraft auf den Weg zur Demokratie begeben. Mit Außenminister Gustav Stresemann ist eine, wenn auch kurze, "Friedensära" verbunden. Vereinigungen wie das Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold oder die Reichszentrale für Heimatdienst bemühten sich um demokratische Traditionsbildung und Erziehung. Woran ging die erste Republik zugrunde? Es mangelte ihr an entschlossenen Demokraten und an Vertrauen in diedemokratischen Institutionen. Die überforderte Republik konnte in der Weltwirtschaftskrise keine gesellschaftliche Bindewirkung mehr entfalten. Bei der Beratung des Grundgesetzes zog der Parlamentarische Rat 1948 Lehren aus den Mängeln der Weimarer Reichsverfassung von 1919.