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Bildungsurlaub — Schlagwort oder Modell gegenwärtiger Erwachsenenbildung ? | APuZ 29/1970 | bpb.de

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APuZ 29/1970 Bildungsurlaub — Schlagwort oder Modell gegenwärtiger Erwachsenenbildung ?

Bildungsurlaub — Schlagwort oder Modell gegenwärtiger Erwachsenenbildung ?

Joachim H. Knoll

/ 62 Minuten zu lesen

I. Anstöße und allgemeiner Horizont

I. II. III. IV. Inhalt Anstöße und allgemeiner Horizont Die Diskussion 1968 Die bisherige Diskussion Argumente — Verortung und Modelle. Eine Schlußbemerkung Beruf und Mobilität Zur Neuorientierung der Erwachsenenbildung Erwachsenenbildung — Erwachsenen-qualifikation Die unterschiedlichen Positionen in der Frage der Weiterbildung Tatbestände und Entwicklung des „Bildungsurlaubs" Das Arbeitsförderungsgesetz und die berufsorientierte Weiterbildung Der Bildungsurlaub in der politischen und verbandspolitischen ⦆ٖ?

Das Thema „Bildungsurlaub" ist derzeit außerhalb eines auf Aktualität bedachten Gesprächs. Politische Entscheidungsakte, die die mit dem Bildungsurlaub verbundenen Intentionen einzig realisieren könnten, werden vermutlich erst in der zweiten Hälfte der laufenden Legislaturperiode zu erwarten sein. Auf den ersten Blick in die Tagespresse und die in dieser Frage oft weniger differenziert urteilende Wochenpresse mag es scheinen, als sei der denkbare Argumentenhaushalt vorgeführt und als sei eine Entscheidung für eine der Kontrovers-Positionen abhängig von einem eindeutigen „Zuschlag" der Legislative. Indes, die beiden Positionen, die später noch näher bezeichnet werden, haben je ihre guten Argumente für sich; eine Mischung aus beiden würde kein fauler Kompromiß sein

Der Begriff „Bildungsurlaub" — er hat im Englischen und Französischen in „educational leave" und „conge d'education" seine schiefen Entsprechungen — taugt weder für den vorgestellten Sachverhalt noch für die angestrebte Absicht. Der Bildungsurlaub befindet sich zunächst im Zusammenhang jener bildungspolitischen Reform, die die nachschulische Erziehung, die „post experience education" be-trifft. Es geht bei dem Bildungsurlaub um einen besonders formulierten Beitrag zur Weiterbildung, und solchermaßen bedeutet der Bildungsurlaub eine Initiative in Richtung auf Erwachsenenqualifizierung.

Die Systematisierung und Kanonisierung des nachschulischen Lernens geht von einigen allgemeinen Beobachtungen der Arbeitswelt und ihren Veränderungen aus, das heißt von jenen Entwicklungstendenzen, die alle Industrie-B nationen charakterisieren, und zwar unabhängig von deren ideologischer Basis. Zu diesen allgemeinen Beobachtungen gehört die Mobilität, der Berufswechsel innerhalb oder außerhalb verwandter Berufsfelder. Diese Mobilität ist einmal ein Zeichen industrieller Strukturveränderungen durch den Aufbau neuer und den Abbau traditioneller Produktionszweige und der darin praktizierten Tätigkeiten; die Mobilität schließt indes auch eine Reihe von anthropologischen Problemen ein, die der von der Mobilität betroffene und ihr permanent ausgesetzte Arbeiter zu bewältigen hat Der Wechsel des Arbeitsplatzes und des Berufs, zumal wenn solcher Wechsel strukturbedingt erzwungen wird, gilt heute noch als Schicksalsschlag, der hart an der Grenze des Scheiterns liegt.

Trotz aller Anonymisierung des Produktionsprozesses, der Unverbindlichkeit und Unverbundenheit des Arbeitsplatzes, haben wir eine Berufsgesinnung tradiert, die ihre christlichen Begründungen nicht verleugnen kann. Freilich, es sind an die Stelle christlicher Argumentationen, wie sie etwa in der lutherischen Arbeitsethik umschrieben sind, innerweltliche Begrifflichkeiten getreten, aber die säkularisierten Traditionen weisen christliche Bezüge auf. Arbeit und Beruf sind als bürgerliche Stabilisatoren der ungeschriebenen Konvention eingefügt, das meint, dem Fortkommen, dem eigenen und dem gesellschaftlichen, nützt, wer an seinem Platze bleibt und dort seine Sache verrichtet. Diesen Platz zu wechseln bedeutet, sich in die Rolle des gesellschaftlichen Abweichlers zu begeben. Das ist die Welt von Stefan Zweig und Hans Fallada, die, mit Amerikanismen amalgamiert, noch heute unterschwellig weiterlebt. Während die junge Generation eine unkomplizierte Unbefangenheit gegenüber den gesellschaftlichen und industriellen Sachzwängen nachweist gelingt es den älteren Arbeitern nicht, Mobilitätsfähigkeit und Mobilitätsbereitschaft zu entwickeln. Die Strukturkrise im Ruhrgebiet hat schlagartig aufgedeckt, welchen Zusammenhalt zwischen Mensch und Arbeitsplatz es bis auf den heutigen Tag gibt und welche Konflikte daraus entstehen können. Hier können, wie Karl Bednarik gelegentlich meint die Kinder zu den Lehrern der Eltern werden, indem sie neue Verhaltensweisen der Einpassung, der Flexibilität und der Mobilität vornehmen. Die Einpassung in einen Produktionsprozeß schließt übrigens den Verzicht auf ein kritisches Bewußtsein nicht ein; der Erfolg im Produktionsprozeß ermöglicht es erst, den Raum zu gestalten, in dem sich „emanzipatorische Lebensvollzüge''realisieren können

Beruf und Mobilität In diesem Zusammenhang ergibt sich nun im Vorblick, daß die Mobilität, von industriellen Sachzwängen ausgelöst, zum Normalfall im Ablauf des Arbeitslebens werden wird und Eigenschaften voraussetzt, die deutlich von den tradierten Berufsnormen abweichen. An die Stelle der statischen Berufsgesinnung, Beruf als christlich oder bürgerlich orientierte vocatio, tritt die Fähigkeit zur Disponibilität, in der die Bereitschaft zum Berufswechsel konstitutiv eingeschlossen ist. Daß der Berufs-wechsel innerhalb eines Arbeitslebens sogar mehrfach vollzogen werden muß, ist übrigens seine Einsicht, in der alle Industrienationen konvergieren. Die Erziehungsideologie der DDR, die auf die objektiven Bildungsbedürfnisse hin projiziert wird und gleichzeitig von ihnen abgeleitet ist geht von diesem Sachverhalt ebenso aus wie die Berufspragmatiker, die in der Bundesrepublik Deutschland neue Berufsbilder und damit verbundene Ausbildungsgänge entwerfen Wir haben diese Tendenzen an anderer Stelle und im Blick auf solche Konvergenz beschrieben und im Einzelfall belegt Hier konnte es nur darum gehen, mit einigen Hinweisen die Strukturveränderungen innerhalb der Arbeitswelt zu verdeutlichen und damit auf den Sachverhalt wachsender Mobilität aufmerksam zu machen.

Gehen wir also von der Mobilität als Regelfall aus, so haben wir zu bedenken, auf welchem Wege die Fähigkeit zur Disponibilität hergestellt werden kann, das heißt, wie methodisch und didaktisch die Formen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung angelegt sein müssen, um den objektiven Bildungsbedürfnissen entsprechen zu können Auf dem Hintergrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Zwänge fällt der Erwachsenenbildung eine Aufgabe zu, die ihr bislang nur im rhetorisch-festtäglichen Pathos zuerkannt wurde. Die education permanente, das life-long-learning, die post-experience education wird allerdings, um solchen Ansprüchen genügen zu können, nicht in den traditionellen Bahnen ablaufen können, sondern muß jenen Transformationsprozeß fortsetzen, in den sie etwa seit Beginn der sechziger Jahre eingetreten ist. Ich darf diesen Transformationsprozeß, den ich mehrfach zu beschreiben versucht habe, mit einigen Hinweisen charakterisieren. Dabei beziehe ich mich auf einige an anderer Stelle bereits wiedergegebene Gedankengänge, wobei ich einige provozierende Formulierungen nicht unterschlagen möchte.

Zur Neuorientierung der Erwachsenenbildung Es scheint, als würde die Erwachsenenbildung von der finanziellen Förderung und von dem allgemeinen Trend zur Fortschrittlichkeit ausgeklammert. Eine sich fortschrittlich gebärdende, in Wahrheit allerdings altfränkisch anmutende Publizistik ist mit wohlfeilen Ab-Qualifizierungen der Erwachsenenbildung schnell bei der Hand. Und da und dort — man braucht es gar nicht zu verschweigen — liefert die Erwachsenenbildung auch noch geradezu einfältig die Munition für derartige publizistische Gehässigkeiten. Erwachsenenbildung, das bedeutet für manche Publizisten, deren Kenntnisse auf Erfahrungen gründen, die zwanzig Jahre zurückliegen, Nähe zur Volksküche, zur kleinbürgerlichen Bildungsidylle, bedeutet das Nachwehen der neuhumanistischen Bildungsmetaphysik, die mit Lebensuntüchtigkeit in eins zu fallen scheint.

Wer so argumentiert, ist nur partiell im Recht und übersieht geflissentlich, was sich an Zukunftsorientiertheit in der Erwachsenenbildung ausdrückt. Die Programme der Erwachsenenbildung sind nicht mehr in der Warenhausideologie komponiert: für jeden etwas, dabei wohlfeil und gut schmeckend. Die Erwachsenenbildung versteht sich heute weithin nicht mehr als eine blinde Reproduktion dessen, was man den klassischen Bildungshorizont nennt. Sie befindet sich — spätestens seit Beginn der sechziger Jahre — in einer Phase der Veränderungen, die freilich von der Öffentlichkeit vielfach nicht erkannt und — was schlimmer ist — nicht honoriert worden ist. Die Erwachsenenbildung, wie sie sich zum Beispiel in den Volkshochschulen manifestiert, ist gegenwartsbewußt und zukunftsorientiert, und das heißt ohne Pathos: die Erwachsenenbildung versucht, den Anforderungen der Berufs-und Arbeitswelt zu entsprechen, sie versucht, einen Kanon zu entwerfen, der stärker als bislang die objektiven Bildungsbedürfnisse berücksichtigt, ohne freilich die subjektiven Erwartungen auszuklammem. Die Erwachsenenbildung leistet solchermaßen — um eine modische Formel zu benutzen — Lebenshilfe und Berufshilfe, sie bedient sich auf angemessene Weise moderner Unterrichtsverfahren, sie hat ohne theatralische Gebärde die bildungsintensiven Programme des Fernsehens rezipiert und erprobt solchermaßen Anfänge eines „multi-media-approach". Der dritte Bildungsweg wird mit Grundstudienprogrammen, mit verschiedensten Zertifikatskursen angebahnt.

Die Erwachsenenbildung nimmt insgesamt Elemente der Erwachsenenqualifizierung in sich auf.

Wir reihen hier nur schlagwortartig Indizien für Fortschrittlichkeit aneinander. Man entschuldige und verstehe den Vergleich richtig. Die Erwachsenenbildung begibt sich hierzulande auf einen Weg, der in den Ländern des Ostblocks bereits beschritten wird; sie fügt sich zunehmend in das Gesamt des öffentlichen Bildungswesens ein, verzichtet auf die traditionelle Staatsdistanz, gibt jene Esoterik preis, die Berufsbezogenheit für unschicklich hält, und weiß, daß Bildungsanreize bei Erwachsenen heute davon ausgehen, ob eine Veranstaltung einem etwas „einbringt'', einen beruflich und sozial fördert. Bildungsveranstaltungen, zumal solche über einen längeren Zeitraum, werden nur dann in Anspruch genommen, wenn sie Aufstiegsberechtigungen einschließen oder zumindest Garantien dafür geben, daß sich der soziale Abstieg in Grenzen hält.

Wenn man das Feld der Erwachsenenbildung nüchtern, unsentimental und ökonomisch überdenkt, so sollte es plausibel sein, die Erwachsenenbildung angesichts der wachsenden Mobilität unserer Arbeitswelt in das Zentrum der Bildungspolitik zu rücken. Ausbildung ist heute kein abschließbarer Vorgang mehr, sie ist nur eine Phase in einem permanenten, die ganze Berufszeit begleitenden Qualifizierungsprozeß. Und solche Qualifzierung, die ja nicht nur an Beruf oder Produktion ausgerichtet sein darf, sondern die beruflich orientierte Allgemeinbildung einschließen muß, sollte in einem Verbund von Erwachsenenbildung und innerbetrieblicher Fortbildung vor sich gehen. Es werden in Zukunft vom Arbeiter Qualitäten erwartet, denen er nur bei hinlänglicher Vorbereitung entsprechen kann. Der Arbeiter in der Mobilität muß — im Sprachgebrauch der Soziologen — disponibel sein, er muß über jene Beweglichkeits-, Anpassungs-und Umorientierungsbereitschaft verfügen, mit der er in einer Arbeitswelt einzig bestehen kann, in der der Berufswechsel der Normalfall ist und nicht mehr als ein persönlicher Schicksalsschlag empfunden wird.

Wir beziehen in diese Betrachtung derartige Aspekte mit ein, um deutlich zu machen, wie extensiv das Aufgabenverständnis der Erwachsenenbildung ist oder sein muß. Wenn auf dem Hintergrund solcher sozialer und beruflicher Veränderungen die Erwachsenenbildung verstärkt in Anspruch genommen wird, so muß sie finanziell und personell instand gesetzt werden, um ein Mehr an Arbeit und vor allem neuartiger Arbeit leisten zu können. Die Erwachsenenbildung ist in ihrem Selbstverständnis auf die zukünftigen Aufgaben vorbereitet oder sie versucht zumindest, sich darauf einzustellen. Die Programme ihrer Einrichtungen weisen einen erheblichen Anteil berufsbezogener Veranstaltungen auf, Zertifikate sind eingeführt oder in Entwicklung, Ansätze zu einem systematisierten Kursprogramm sind ebenso vorhanden wie verschiedene Formen, die einen dritten Bildungsweg begründen helfen, der den Zugang in mittlere Verantwortungsbereiche erschließen soll.

Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung Wir können in jüngster Zeit beobachten, daß an vielen Orten die Erwachsenenbildung im Sinne von Erwachsenenqualifizierung interpretiert und in reformerische Konzepte einbezogen wird. Es sollte daraus freilich nicht jene Konsequenz hergeleitet werden, die mit gesellschaftspolitischen Begründungen die Erwachsenenbildung durch die Erwachsenenqualifizierung ersetzt. Erwachsenenbildung und Erwachsenenqualifizierung sind, wie sich aus dem vorab Gesagten ergibt, nebeneinander denkbar und erwünscht, indes sollten klare Grenzziehungen andeuten, was wie welchen Bereichen zuzuordnen ist.

Die Erwachsenenqualifizierung in der DDR führt ein engmaschiges, strukturelles und inhaltliches Geflecht von schulischen, beruflichen und allgemeinbildenden Qualifizierungsmaßnahmen und Qualifzierungsverfahren vor das in dieser bildungspolitischen Integration in der BRD sicher nicht realisiert werden kann und soll. Allerdings läßt sich aus dem Strukturplan der Bildungskommission des Bildungsrates und den Empfehlungen zur Ausbildung der Erwachsenenbildner, wie sie von mehreren Expertengremien im Zusammenhang mit der Lehrerbildung vorgetragen werden erkennen, daß die Erwachsenenbildung vorrangig als Weiterbildung und die Weiterbildung als Erwachsenenqualifizierung interpretiert wird. Im Strukturplan wird die nachschulische Erziehung auf den Begriff Weiterbildung reduziert, wogegen sich begründeter Einspruch vorbringen läßt

Man darf also von dem Einverständnis ausgehen, daß die Erwachsenenbildung stärker dem Zusammenhang und der Abfolge der Schulbildung zugeordnet wird und gleichzeitig auf die Ansprüche zu beziehen ist, die sich aus der Arbeitswelt ergeben. Dieser sehr allgemeine Satz bewirkt heute kaum mehr Widerspruch; er entzündete sich allerdings bei der inhaltlichen Ausfüllung des Satzes. Die Frage lautet: Wie und wo wird systematisiertes Lernen praktiziert, und soll man überhaupt jenem radikalen Bildungsverständnis folgen, das Bildung und Lernen identifiziert?

Für längerfristige Kursprogramme gibt es Pläne und bereits realisierte Verfahren. Dabei ist es fraglos leichter, eine produktionsorientierte oder gar betriebsspefizische Qualifizie-rung in Gang zu setzen als einen Kanon zu entwickeln, der die technisch-ökonomische Grundbildung oder darüber hinaus ein gesellschaftspolitisches Orientierungswissen herstellen möchte. Von hier aus stellt sich die Frage nach dem Bildungsziel der Weiterbildung, die wir nach dem Gesagten so beantworten können: Es ist zu unterscheiden zwischen 1. beruflicher Weiterbildung, die arbeitsplatz-bezogen ist und der beruflichen und vor allem innerbetrieblichen Fortbildung dient; 2. beruflicher Weiterbildung, die unabhängig von den Arbeitsplatzspezifika eine technische oder ökonomische Fortbildung gewährleistet; 3. gesellschaftspolitischer Weiterbildung, die sich aus Elementen der Allgemeinbildung, der politischen Bildung, der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Orientierung — was sich zu Teilen überschneidet — zusammensetzt und solchermaßen eine Orientierung konstituiert, die die Zusammenhänge erläutert, die über den Arbeitsplatz und den Betrieb hinausreichen.

Diese drei Formen der Weiterbildung stehen natürlich nicht isoliert nebeneinander. Es sollte vielmehr zahlreiche Punkte geben, wo sie sich berühren oder ineinander übergehen ihre inhaltlichen Dimensionen leiten sich aus den je verschiedenen Zielen und Aufgaben her. Zu den politisch zu entscheidenden und wirtschafts-und bildungspolitisch zu motivierenden Vorfragen gehört die mit dem Bildungsurlaub verbundene Zielprojektion, die sich aus den drei möglichen Formen der Weiterbildung ergibt. Hat man sich für einen Weg entschieden, so folgen daraus inhaltlich curriculare Implikationen, die bislang, zumal im Bereich gesellschaftspolitischer Weiterbildung, allenfalls in vagen Konturen erkennbar sind. Im Anschluß an curriculare Entscheidungen sind weitere Probleme zu bedenken, wie optimale Dauer der Weiterbildungsmaßnahmen, Intervalle zwischen Phasen systematisierten Lernens Lehrervorbildung für Weiterbildungsprojekte finanzielle Voraussetzungen und organisatorische Strukturen von Weiterbildungskursen.

Die unterschiedlichen Positionen in der Frage der Weiterbildung Die grundsätzliche Zustimmung zur Weiterbildung, deren Notwendigkeit durch gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Veränderungen bedingt ist, ist vorhanden und unbestritten. Unbestritten ist auch die vielfach sichtbar werdende Initiative seitens der Wirtschaft — eine Initiative, die zufolge von partikularen und produktionsbedingten Interessen nicht besonders auffällig ist —; die-diesbezüglichen Materialien, die die Bemühungen der Industrie veranschaulichen, sind nur einem begrenzten Personenkreis zur Kenntnis gekommen. Weitaus schwieriger ist die Zustimmung darüber zu erreichen, ob und in welchem Maße die bisherigen Weiterbildungsmaßnahmen zu aktivieren und auf welche Richtung hin Weiterbildungskurse anzulegen seien. Das „Bürgerrecht auf Bildung" wird vielfach ohne inhaltliche Bestimmung auf den Bereich der Erwachsenenbildung übertragen, und von daher werden kurzschlüssig alle Forderungen auf Bildungsurlaub für Rechtens erachtet.

Wenn die vorab beschriebenen Weiterbildungsnotwendigkeiten bestehen, stellt sich die Frage nach dem Ausmaß und damit auch die nach einem alle arbeitenden Menschen erfassenden und betreffenden Bildungsurlaub. Mir scheint indes, daß der Begriff zu einer weithin ungeprüften, emotional aufgeladenen Formel geworden ist, an der sich — in unterschwelligen Verdächtigungen — demokratische und technokratisch-undemokratische Geister scheiden. Die bündige Reduzierung auf die Antithese berufsbezogene Weiterbildung = technokratisch-undemokratisch und affirmativ, gesellschaftspolitische Weiterbildung = fortschrittlich-demokratisch und kritisch sollte nicht zugelassen sein Neben den inhaltlichen Implikationen sollten andere nicht als scheinbar nachgeordnet beiseite geschoben werden. Es muß gefragt werden dürfen: 1. Erstreckt sich der Bildungsurlaub auf alle Berufstätigen — ohne jedweden Nachweis vorhandener Bildungswilligkeit? — Wobei zweifellos die Schwierigkeit bestünde, diesen Nachweis zu führen 2. In welchem Rhythmus wiederholt sich der Bildungsurlaub, der ja ohne Wiederholung in einer gewissen Regelmäßigkeit kaum eine Effizienz bewirken würde?

Die Regelung der Erwachsenenqualifizierung in der DDR ist auf den ersten Blick konsequent: sie ist berufsbezogen, sie erreicht alle Werktätigen und sie ist ein permanenter Prozeß, aus dem der Arbeiter während seiner ganzen Berufstätigkeit nicht mehr ausscheiden kann. Derart autoritäre, gesetzlich geregelte Verfahren können in der Bundesrepublik nicht erreicht werden — und die Pluralität möglicher Qualifizierungen erscheint mir auch von Vorzug Aber trotzdem werden weder der Gesetzgeber noch die den Bildungsurlaub favorisierenden Partikularinteressen von der Beachtung dieser drei Aspekte absehen können: 1. Inhalte des Bildungsurlaubes, 2. Teilnehmerkreis und 3. Periodizität des Bildungsurlaubs.

Die Klärung dieser Aspekte ist zudem dadurch erschwert, daß, abgesehen von ideologischen und gemutmaßten Setzungen, wissenschaftliche Ergebnisse über Experimente zum Bildungsurlaub nicht vorliegen Ich halte es für nahezu unverantwortlich, eine politische Entscheidung zu treffen, ohne die Erfolgschancen mit wissenschaftlichem Instrumentarium zu kalkulieren. Außerhalb wissenschaftlicher Verläßlichkeit lassen sich für alle drei Aspekte Argumente, Gegenargumente, Forderungen und Zurückweisungen benennen. Nun werden allerdings Bedenken, Vorbehalte und Forderungen nach Experimenten mit wissenschaftlichen Begleituntersuchungen mit dem Hinweis darauf zurückgeschoben, daß die in Richtung Bildungsurlaub zielenden Weiterbildungsmaßnahmen bereits ein extensives Maß angenommen haben und daß durch tarifliche Verträge der Bildungsurläub als Anspruch bereits bestehe. Ausgehend vom Status quo meldet jüngst die Zeitschrift „schulmanagement" „Bezahlter Bildungsurlaub steht aufgrund tariflicher Verträge ca. 220 000 Arbeitnehmern in der Bundesrepublik zu. Anspruch auf unbezahlten Bildungsurlaub haben rund 2, 6 Mill. Arbeitnehmer. Für 17 Mill. Arbeitnehmer fehlt bis jetzt noch jede Regelung."

Tatbestände und Entwicklung des „Bildungsurlaubs"

Die Kultusministerkonferenz erläutert die derzeitigen Befunde über berufliche Weiterbildung und Arbeitsförderungsgesetz anläßlich ihrer jüngsten Enquete zur Erwachsenenbildung wie folgt: „Die weitestgehende Forderung zur Frage der beruflichen Erwachsenenbildung dürfte die in einer Arbeitsgemeinschaft der DGB-Bundesarbeitstagung im Dezember 1968 in Essen sein (mitgeteilt von Semmler, in: Volkshochschule im Westen, 1969, H. 1, S. 14/15), in der es u. a. heißt: 1. Berufliche Erwachsenenbildung ist wie andere Bildungszweige als Gemeinschaftsaufgabe zu gestalten ... 5. Die Finanzierung der beruflichen Erwachsenenbildung muß aus allgemeinen Steuermitteln erfolgen. Eine Heranziehung der Beiträge aus der Arbeitslosenversicherung würde entschieden abgelehnt. Semmler meint, daß der Trend der Diskussion eindeutig zu überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen gehe, und der Leiter der Abteilung Berufsbildung der IG-Metall, Lemke, (vgl. a. a. O., S. 1), hat auf dieser Tagung für die berufliche Ausbildung Erwachsener ein eigenständiges, betriebsunabhängiges System von öffentlichen Ausbildungseinrichtungen gefordert . . . sicherlich haben die überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen laufend zugenommen, und das Berufsbildungszentrum Heidelberg wie auch das in Essen entstehende Berufsbildungszentrum sind betriebsunabhängige

Einrichtungen. Dennoch würde die Verwirklichung der Forderungen der Arbeitsgemeinschaft eine radikale Änderung gegenüber dem jetzigen Zustand bedeuten. Die berufliche Fortbildung außerhalb des öffentlichen Dienstes geschieht .. . auf die mannigfaltigste Weise. Eine umfassende Bestandsaufnahme über den Bereich beruflicher Fort-oder Weiterbildung gibt es nicht. Einen ungefähren Überblick über betriebliches, überbetriebliches und betriebs-unabhängiges Bildungswesen enthält der Bericht der Bundesregierung über den Stand der Maßnahmen auf dem Gebiet der Bildungsplanung vom 13. 10. 1967 (Bundestagsdrucksache V/2166, S. 51 ff., insbes. S. 62—68). Hingewiesen sei auch auf den Bericht der Bundesregierung über den Bildungsurlaub vom 1. 12. 1967 (Bundestagsdrucksache V/2345, Abschn. D, . Bildungsleistungen der Wirtschaft', S. 17 ff.), sowie den Bericht der Bundesregierung über den Stand der Maßnahmen auf dem Gebiet der individuellen Förderung von Ausbildung und Fortbildung vom 20. 3. 1967 (Bundestags-drucksache V/1580, Kap. 3, S. 51 ff. und Kap. 5 [Förderung der Ausbildung und der Fortbildung durch die Wirtschaft] S. 71 ff.). Die vorstehend genannten, durchwegs berufsspezifischen Angebote zur beruflichen Fortbildung finden eine wichtige Ergänzung durch die Bildungsangebote der traditionellen Erwachsenenbildungseinrichtungen, die zwar durchweg nicht berufsspezifisch orientiert sind, aber doch berufsfördernd sein können und oft auch berufsbezogen sind und den Teilnehmern auch für ihre berufliche Behauptung und Weiterentwicklung Hilfen geben können und wollen, was . . . die Teilnehmer auch meistens erwarten." Zuvor war in diesem Bericht bereits darauf aufmerksam gemacht worden, in welchem Maße der Begriff der Erwachsenenbildung sich innerhalb der letzten zehn Jahre verändert hat

Indes, die spärlichen Berichte aber Aktivitäten zum Bildungsurlaub lassen nicht erkennen welche Pläne und Zielprojektionen dem Bildungsurlaub zugrunde liegen. Auch der Hinweis auf jenen Kontext, in dem sich die Forderungen hierzulande befinden, vermag die Besorgnisse nicht aufzuheben. So macht G. Halbach in einem das Für und Wider sorgsam abwägenden Aufsatz darauf aufmerksam, welches Bündel von Aktivitäten sich für den Bildungsurlaub verwendet. Halbach leistet damit gleichzeitig einen Beitrag zur Genesis der Diskussion: „Sowohl die Generalkonferenz der UNESCO als auch die Internationale Arbeitskonferenz in Genf haben die Einführung von Bildungsurlaub gefordert. Die Internationale Arbeitskonferenz, die 1965 den Bildungsurlaub sowohl für berufliche wie auch für politische Bildung gefordert hat, wird sich übrigens voraussichtlich 1971 erneut mit dem Thema befassen, der Europarat schon im August dieses Jahres. Aber die eigentlichen Motoren für die Forderung nach Bildungsurlaub sind natürlich nicht internationale Organisationen, sondern die Gewerkschaften. Ich erwähne hier, ohne einen Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, das DGB-Programm von 1963, das gesetzliche Maßnahmen für bezahlten Bildungsurlaub, für den Besuch von Kursen der Erwachsenenbildung fordert, dann die DGB-Grundsätze zum Bildungsurlaub von 1966, die für jeden Arbeitnehmer jährlich zwei Wochen bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen und der beruflichen Fortbildung verlangen. Voraussetzung soll nach diesen DGB-Grundsätzen sein, daß die Veranstaltungen durchgeführt werden entweder von Bildungseinrichtungen des Bundes, der Länder oder der Gemeinden oder der Kirchen, der Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen und ferner von Bildungseinrichtungen, die der Bundesarbeitsminister im Einvernehmen mit dem jeweiligen Kultusminister des Landes anerkannt hat. Die Deutsche Angestelltengewerkschaft hat 1964 Bildungsurlaub von sechs Tagen pro Jahr und Arbeitnehmer für den Besuch von qualifizierten Lehrgängen zur beruflichen und staatsbürgerlichen Bildung verlangt und in der Folgezeit das immer wiederholt. Mir scheint dann noch wichtig, da die Diskussion über Bildungsurlaub häufig unter ökonomischen Gesichtspunkten und nicht nur bildungspolitischen geführt wird, unter den Befürwortern des Bildungsurlaubs den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aufzuführen, der in seinen Jahresgutachten von 1965 und 1966 die Einführung eines bezahlten Bildungsurlaubs zur beruflichen Fortbildung gefordert hat, um die Qualität der Arbeitskräfte zu erhöhen und um ihre Fähigkeit zur beruflichen Mobilität zu steigern."

Die Pläne zu längerfristigen Kursprogrammen — als einen auch didaktisch durchkomponierten nenne ich den von meinen Mitarbeitern und mir entwickelten Bochumer Plan — erlauben keine Anwendung auf den Bildungsurlaub; von daher sind also curriculare Anstöße nur in begrenztem Maße zu erwarten.

Bevor wir den Gang der Diskussion an Hand ausgewählter Belege nachzeichnen, fasse ich zusammen: 1. Die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturveränderungen bewirken Mobilität. 2. Die Mobilität kann zum Teil mit den Mitteln der Weiterbildung gesteuert werden. 3. Die Erwachsenenbildung ist in der Form von Erwachsenenqualifizierung Teil eines extensiven Weiterbildungsprogramms. 4. Neben der beruflichen Weiterbildung, die sich am Arbeitsplatz vollzieht, wird der Bildungsurlaub als eine Variante der Weiterbildung gefordert und praktiziert, die die Weiterbildung als eine weiterreichende Qualifizierung versteht als jene, die nur betriebsorientiert ist. 5. Wesentliche Voraussetzungen für eine generelle Einführung des Bildungsurlaubs sind bislang nicht näher bestimmt und geklärt.

II. Die Diskussion 1968

Nachdem seit Beginn der sechziger Jahre die Forderung nach Bildungsurlaub in den Katalog gewerkschaftlicher Ansprüche ausgenommen worden war und in tarifliche Verträge einzubringen versucht wurde, verstärkte sich die auch über die Gewerkschaften hinausgreifende Diskussion und erreichte in der Zeit zwischen 1966 und 1968 einen ersten Höhepunkt. In dieser ersten Phase einer nicht mehr nur internen, vor allem auch politisch angelegten Erörterung des Bildungsurlaubs sind die Argumente für und wider bereits hinlänglich ausgebreitet worden.

Bevor die publizistischen Antriebe zu dieser Diskussion angegeben werden, soll, ausgehend von unseren allgemeinen Vorbemerkungen, eine Charakterisierung der Positionen versucht werden. Zunächst kann gesagt werden, daß bezüglich der Notwendigkeit von Qualifizierungsmaßnahmen bei den Sozialpartnern Einmütigkeit herrscht, wobei die Qualifizierung in einer vermehrt zu Mobilität neigenden Gesellschaft beides intendieren muß: einmal die Chance zum Aufstieg und sodann die Verhinderung eines Abstiegs, der soziale und gesellschaftliche Degradierung bedeuten kann. Es scheint nämlich ausgemacht, daß bei Verzicht auf Qualifizierung nicht einmal die erreichte berufliche Position erhalten werden kann, sondern Abstiegsprozesse beschleunigt werden Eine prospektive Berufs-und Bildungspolitik muß indes das Bewußtsein für diesen Sachverhalt herstellen.

Des weiteren und gerade in diesem Zusammenhang gilt zu bedenken, daß prognostische Berufspolitik nicht auf den Aspekt der Qualifizierung verkürzt werden darf, vielmehr müssen alle Phasen schulischer und nachschulischer Bildungseinrichtungen so verfaßt sein, daß sie Übergänge von der Schule zur Arbeitsweit, Einpassungen und berufliche Umorientierungen Heranwachsender und Prozesse der Umschulung Erwachsener in einer Weise ermöglichen, die psychische Implikationen vermindert Die Versäumnisse auf diesem Feld prospektiver, vorsorgender Bildungsmaßnahmen sind Legion, sie reichen von der Unter-entwicklung und Vernachlässigung — auch der übermäßigen Theoretisierung und Akademisierung — des beruflichen Schulwesens über die mangelhafte Kooperation von Hauptschule, Berufsschule und innerbetrieblicher Ausbildung, über die mangelhafte Orientierung des Bildungswesens an den ökonomischen Erfordernissen bis hin zu einer administrativen Vernachlässigung der Erwachsenenbildung.

Die von uns angegebenen und denkbaren Zielrichtungen des Bildungsurlaubs sind in der Diskussion verabsolutiert und auf eine Antithese zurückgeführt worden-, es besteht vielfach eine Alternative zwischen beruflich orientierter und staatsbürgerlicher Weiterbildung. Im Sinne solcher Vereinfachung lassen sich die Positionen auch so profilieren: 1. Die Gewerkschaften, politisch von der SPD unterstützt, fordern einen gesetzlich geregelten zweiwöchigen Bildungsurlaub, der vorzugsweise der staatsbürgerlichen Weiterbildung dient. 2. Die Arbeitgeber, die der Eigeninitiative oder der Bildungswilligkeit mehr Raum geben möchten, plädieren für eine Fortentwicklung der vielfältigen innerbetrieblichen Fortbildungsmaßnahmen. An die Stelle der Forderung „Bildungsurlaub für alle" tritt hier das Prinzip der Freiwilligkeit und der Förderung der Begabten und Qualifizierungsbereiten.

Die Alternative läßt eine Reihe von Fragen offen, die hier kurz skizziert seien: Einmal bleibt zunächst völlig ungewiß, wer die Kosten für den Bildungsurlaub übernehmen soll. Die Arbeitgeber sind, zugegeben oder versteckt, nur dann bereit, in eine Förderung einzutreten, wenn Rückwirkungen auf die Produktivität ihrer Unternehmen zu erwarten sind, das heißt, wenn der Bildungsurlaub so gestaltet würde, daß er Produktions-oder betriebswirksam wäre. Dabei ist bis heute nicht schlüssig ermittelt, wie hoch sich die aufzuwendenden Beträge belaufen würden Des weiteren ist die Frage nach der Trägerschaft und der Effizienzkontrolle ungeklärt. Wer soll mit welchen Lehrkräften wo den Bildungsurlaub durchführen, und welches Instrumentarium steht zur Verfügung, mit dem sich überprüfen ließe, wie wirkungsvoll die Programme des Bildungsurlaubs sind? Auch die Aspekte möglicher Delegation — das heißt der verordneten Einweisung von Arbeitnehmern in den Bildungsurlaub — lassen eine Reihe von Rückfragen zu. Und schließlich stellt sich die grundsätzliche Frage, ob und wie ein staatsbürgerlich orientierter Bildungsurlaub für alle so angelegt werden kann, daß die Teilnehmer davon „profitieren" und für die Dauer des Bildungsurlaubs ihr Interesse konstant bleibt.

Was die Dauer des Bildungsurlaubs betrifft, so scheint ein ungeprüfter Konsens darüber zu bestehen, daß sie etwa zwei Wochen betragen solle, ohne daß freilich nachgewiesen wird, ob das eine für ein systematisiertes Lernprogramm optimale Zeitspanne ist. Mir scheint, daß die Fragen seit der Diskussion von 1968 keiner eindeutigen Klärung zugeführt wurden und daß besonders die methodisch-didaktischen Probleme und Konsequenzen des Bildungsurlaubs nicht einmal in ihrem allgemeinen Horizont abgeleuchtet sind. Allerdings ist eine Annäherung der Standpunkte soweit erreicht, als heute die geschilderte Alternative so eindeutig und autonomistisch nicht mehr vorgetragen wird. Vielmehr erscheint eine Synthese von politisch-ökonomischem Orientierungswissen und Fachwissen vorstellbar. Wenn sich auf der Grundlage dieser Kombination ein Modell entwickeln ließe, könnte es wohl mit der Zustimmung der Sozialpartner rechnen, was freilich noch keine Billigung des Bildungsurlaubs durch die Arbeitgeber einschließen würde. Die inhaltlichen und organisatorisch strukturellen Dimensionen des Bildungsurlaubs werden uns bei der Nachzeichnung des Diskussionsverlaufs noch zu beschäftigen haben.

Das Arbeitsförderungsgesetz und die beruflich-orientierte Weiterbildung Doch zunächst wenden wir uns den Kulminationspunkten und Diskussionsanstößen von 1968 zu, wobei wir freilich auf einige Vor-erfahrungen zurückgreifen müssen. Einmal spielt in diesem Zusammenhang eine intensive Erörterung des „Entwurfs eines Arbeits-förderungsgesetzes" eine erhebliche Rolle, weil durch diesen Entwurf die Ausrichtung von Weiterbildungsmaßnahmen anvisiert wird. Die Intention und Zielrichtung des Entwurfs ist vom damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Hans Katzer, wie folgt umschrieben worden: „Berufliche Mobilität ist aber nicht zu trennen von beruflicher Bildung, diese schafft erst die Grundlage für das Anpassungs-und Umstellungsvermögen der Arbeitnehmer. Darum steht im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs ein System der Förderung der beruflichen Bildung. Diese Förderungsmaßnahmen sollen dem beruflichen Bildungswesen, der Grundausbildung, der Fortbildung und der Umschulung den Platz geben, der der Berufsbildung im Rahmen unseres gesamten Bildungssystems zukommt. Ich sage: zukommt und muß hinzufügen, daß diese Einordnung und Aufwertung der Berufsbildung eine Aufgabe ist, die noch längst nicht gelöst ist. Nur zu oft versteht man in der öffentlichen Diskussion unter . Bildung'nicht viel mehr als den Bildungsauftrag der Hochschulen und höheren Schulen. Es wird kaum davon Notiz genommen, daß der weitaus größte Teil der Jugendlichen nach dem Abschluß der Volksschule oder einer Realschule unmittelbar in das Berufsleben und Wirtschaftsleben eintritt und sich damit auf diesem Felde die Aufgabe der Weiter-und der Aufstiegsbildung stellt. Ich glaube, daß mit dem Arbeitsförderungsgesetz hier andere Akzente gesetzt werden und vor allem auch wirksame Instrumente mit dem nötigen finanziellen Rückhalt zur Bildungsförderung geschaffen werden."

Die Förderungsmaßnahmen beschreibt der Entwurf in Artikel 42: „(1) Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen mit ganztägigem Unterricht (Vollzeitunterricht), berufsbegleitendem Unterricht (Teilzeitunterricht) und Fernunterricht (Briefunterricht). (2) Gefördert wird insbesondere die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, die gerichtet sind auf 1. einen beruflichen Aufstieg, 2. die Anpassung der Kenntnisse und Fähigkeiten an die beruflichen Anforderungen, 3.den Eintritt oder Wiedereintritt weiblicher Arbeitsuchender in das Berufsleben, 4. eine bisher fehlende berufliche Abschlußprüfung, 5. die Heranbildung und Fortbildung von Ausbildungsfachkräften. (3) Die Maßnahmen müssen nach Dauer, Gestaltung des Lehrplanes, Unterrichtsmethode, Ausbildung und Berufserfahrung des Leiters und der Lehrkräfte eine erfolgreiche berufliche Fortbildung erwarten lassen."

Von daher ist in der Folgezeit — das Gesetz ist am 1. Juli 1969 in Kraft getreten — immer wieder argumentiert worden, daß die hier gesetzlich fixierten Fortbildungsmaßnahmen ausreichend seien, daß den Bildungswilligen durch das Arbeitsförderungsgesetz die Möglichkeit einer berufsorientierten Weiter-und Fortbildung eingeräumt werde und daß demzufolge weiterreichende Regelungen entbehrlich seien. Freilich lenkt der Hinweis auf das Arbeitsförderungsgesetz von dem Gedanken des Bildungsurlaubs ab, weil durch die Formulierungen des Arbeitsförderungsgesetzes Vorentscheidungen getroffen sind, die zumindest der ursprünglichen Absicht des Bildungsurlaubs entgegenstehen. Die Förderungsmaßnahmen sind hinsichtlich des Adressatenkreises eingegrenzt und bleiben auf berufliche Förderung beschränkt.

Der Bildungsurlaub in der politischen und verbandspolitischen Diskussion Als einen zweiten Diskussionsanstoß werte ich die Auseinandersetzung mit dem von dem CDU-Bundestagsabgeordneten Budde entwikkelten Gesetzentwurf über einen bezahlten Bildungsurlaub. Dieser Entwurf wurde von Budde bereits im Juli 1966 der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgelegt, dessen weitere Behandlung aber nach kurzer Erörterung seiner-zeit zurückgestellt. Budde legte ohne Änderung den Entwurf im Jahre 1968 seiner Fraktion erneut vor, woraufhin die Bundes-vereinigung der Arbeitgeberverbände ihre Bedenken präzisierte. Der Buddesche Entwurf weicht mindestens in zwei Punkten von der gewerkschaftlichen wie auch der sozialdemokratischen Initiative ab. So wird der Urlaubs-anspruch und die Periodizität des Bildungsurlaubs präziser gefaßt: „Jeder Arbeitnehmer hat in einem Zeitraum von jeweils drei Kalenderjahren unter den nachfolgenden Voraussetzungen Anspruch auf Gewährung eines bezahlten Bildungsurlaubs von mindestens sechs Tagen" während der Zweck des Bildungsurlaubs meines Erachtens nicht eindeutig beschrieben ist und die Entscheidung zwischen beruflicher oder staatsbürgerlicher Fortbildung weithin offen bleibt. Es heißt in dem Gesetzentwurf: „Der Bildungsurlaub dient der beruflichen oder staatsbürgerlichen Fortbildung von Arbeitnehmern in geeigneten Bildungsveranstaltungen von anerkannten Bildungsträgern. Die berufliche oder staatsbürgerliche Fortbildung umfaßt die Teilnahme an Fachkursen, Lehrgängen, Arbeitsgemeinschaften, Tagungen, Studienfahrten und ähnlichen Veranstaltungen, die a) der Erweiterung oder Vertiefung der für eine Berufstätigkeit in Betracht kommenden Kenntnisse oder Fähigkeiten oder b) der Vermittlung staatsbürgerlichen Wissens oder dem Verständnis für politische Erscheinungen und Zusammenhänge dienen."

Die Diskussion um den Buddeschen Entwurf ist indes nur verständlich auf dem Hintergrund der Auseinandersetzung mit der sozialdemokratischen Initiative und dem sich daran anschließenden Hearing des Bundestagsausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik, das bereits Anfang 1967 stattgefunden hatte. Und diese Erörterungen des Bildungsurlaubs stellen wiederum in der Genesis des Bildungsurlaubs eine vergleichsweise späte Phase dar. Vorangegangen waren gewerkschaftliche Forderungen und Aktivitäten, auf die hier nur andeutungsweise eingegangen wird. Etappen in dieser Entwicklung werden u. a. markiert durch das Kölner Spitzengespräch zwischen Vertretern des DGB-Bundesvorstandes und der BDA und vor allem durch das DGB-Aktionsprogramm vom 23. März 1965, wo es unter Ziffer 9 bündig heißt: „Ein zusätzlicher bezahlter Bildungsurlaub ist einzuführen."

Seit 1965 ist der Bildungsurlaub mit unterschiedlicher Intensität im Gespräch geblieben, wobei zunächst die Arbeitgeber aus der Defensive heraus argumentierten, die Gewerkschaften andererseits über die bloße Forderung hinaus keine näheren Bestimmungen lieferten. Eine gewisse Klärung hinsichtlich grundsätzlicher Positionen und Absichten hat ein Bericht des Europäischen Büros für Erwachsenenbildung vom November 1966 erreicht, der auf Anregung des Sekretariats der Europäischen Gemeinschaften zustande gekommen war. Ausgehend von diesem Bericht „Der Beitrag der Erwachsenenbildung zur Ausbildung der Arbeiter und Angestellten" hatte am 13. /14. Februar 1967 in Brüssel eine Konferenz stattgefunden, auf der die Stellung der Erwachsenenbildung im Zusammenhang der laufenden Diskussion um den Bildungsurlaub zu bestimmen versucht wurde. Die Tendenz dieser Gespräche ist später so umschrieben worden: „Auf der Seite der Erwachsenenbildung wird versucht, die herkömmliche Kluft zwischen Allgemeinbildung und Berufsausbildung zu überbrücken. Handel und Gewerbe haben ihrerseits auch großes Interesse für Ausbildungsmöglichkeiten. Man mißt in diesen Kreisen dem Unterricht als Bedingung für wirtschaftliches Wachstum großen Wert bei. Die Gewerkschaften verlangen, daß in der Berufsausbildung die allgemeinen Aspekte stark berücksichtigt werden; hinter dieser Forderung steht der Wunsch, die soziale Sicherheit zu vergrößern dadurch, daß man die Möglichkei-ten für Berufswechsel verbessert." Wir übergehen hier die „Entschließung über bezahlten Bildungsurlaub" anläßlich der 49. Tagung der Internationalen Arbeitsorganisation ebenso wie die Fülle jener Darstellungen der Arbeitgeber, in denen die Gegenargumente gegen den Bildungsurlaub summiert und die Eigenleistungen der Wirtschaft für Weiterbildung registriert sind Ich darf nur darauf hinweisen, daß die von der BDA durchgeführte Pressekonferenz am 8. November 1966 klar und reflektiert die Position der Wirtschaft verdeutlicht.

Das Bundestagshearing Nach diesem Exkurs lenken wir unsere Aufmerksamkeit wieder auf das Hearing und die Diskussion von 1968. Das Hearing, das am 23. Februar 1967 in Bonn stattfand, hat wiederum die Argumente vorgeführt, die bei dem damaligen Diskussionsstand besonders herausgestellt wurden und die wir schon vorab bezeichnet haben. Die Anhörung bezog sich auf den SPD-Antrag betreffend Bildungsurlaub (Drucksache V/965), durch den die Bundesregierung aufgefordert wurde, vor dem Bundestag zu berichten, welche Folgerungen sie aus einigen namentlich genannten Empfehlungen und Entschließungen internationaler Gremien hinsichtlich der Gewährung eines Bildungsurlaubes zu ziehen beabsichtige. Die Argumente und Positionen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände begründete deren Geschäftsführer Eichler, der auch den Bundesverband der Deutschen Industrie und den Deutschen Bauernverband mit vertrat; für die Arbeitnehmer wurden die Sachverständigen Schleicher (DGB), Apel (DAG), Krause (Deutscher Beamtenbund), Seiler (Deutscher Handels-und Industrieangestellten-Verband), Ströh (Arbeiter-und Angestelltenkammer in Bremen) gehört. Der Deutsche Volkshochschulverband (Tietgens) war geladen, wohl um die edukativen Probleme des Bildungsurlaubs sichtbar werden zu lassen.

Ich darf an dieser Stelle die Einwände der Wirtschaft gegen den Bildungsurlaub — gewiß auch in Wiederholung von bereits Gesagtem — abgekürzt wiedergeben In der Anhörung weist Eichler zunächst auf die Eigen-leistungen der Wirtschaft hin, wobei er sich u. a. auf die „grundlegenden Gedanken" zur Berufsausbildung, zur Fort-und Weiterbildung von 1955 bezieht und in diesem Zusammenhang auch den Beitrag zur politisch-staatsbürgerlichen Bildung markiert. Die bereits erwähnte Dokumentation des Deutschen Industrieinstituts gilt als Nachweis solcher Bildungsbemühungen seitens der Wirtschaft. Eichler projiziert die Bildungsbemühungen auf den Hintergrund der beginnenden und sich zunehmend verstärkenden Strukturveränderungen. Mobilität, Modernitätsrückstand, Wissensumschlag in kurzfristigeren Intervallen, Ein-und Anpassungsschwierigkeiten, insgesamt die durch wirtschaftliche Veränderungen konditionierten sozialpsychologischen Probleme können nur mit einer an den objektiven Bildungsbedürfnissen orientierten Erwachsenenbildung bewältigt werden, wobei die Dimension der Menschlichkeit nicht der der Produktivität unbedacht ausgeliefert werden kann. An diesem Punkt — ich füge das hier am Rande an — beginnt übrigens das Bedenken gegenüber der Erwachsenenqualifizierung, die zumal in den sozialistischen Ländern allzu-sehr dem Diktat der ökonomischen Perspektive und der Produktionseffizienz ausgeliefert scheint Im Anschluß an den mehr allgemeinen Horizont, dem der Bildungsurlaub zunächst zugeordnet wird moniert Eichler den Zwangscharakter, die Verfügung und den Mangel an Differenzierungen. Der „Anreiz der Selbstförderung" (Theodor Heuss), die gewissermaßen spontane und sich auch erweisende Bildungsbereitschaft entspreche weit eher liberalen Gesellschaftsvorstellungen, zudem stehe der finanzielle Aufwand vermutlich in keinem sinnvollen Verhältnis zu dem zu erwartenden Ertrag

Die seinerzeit von Eichler aufgestellte Kostenrechnung wird zumal in Verbindung mit der Aufhebung des 17. Juni als Feiertag keine Gültigkeit mehr haben, wie überhaupt der Bildungsurlaub von der Kostenseite her die geringsten Schwierigkeiten mit sich bringen dürfte. Demgegenüber scheinen mir die anderen Argumente bedenkenswerter, so die Frage nach der Effizienz, die mit der Frage nach der Periodizität, das heißt der Wiederholungen des Bildungsurlaubs verbunden ist; so auch die Frage, ob die Antithese von Zwangscharakter contra nachgewiesener, freiwilliger Bildungsbereitschaft zulässig ist.

Erwachsenenqualifizierung und Revision des Bildungsbegriffs Auch hier lohnt wohl ein Hinweis auf die sozialistische Praxis der Erwachsenenqualifizierung. Die Erwachsenenqualifizierung etwa in der DDR ist nicht von dem westlichen Demokratieverständnis her zu bewerten. Begriffe wie Delegation — die in westlichen Industrienationen als manipulative, ökonomisch fixierte Begriffe diffamiert werden — sind in der DDR bis in Gesetzesverlautbarungen hinein gebräuchlich und kennzeichnen ein System, das Einsetzung und Umsetzung von Arbeitskraft an ökonomische Zielprojektionen anschließt und seinen Zwangscharakter mit ökonomischen Maximen begründet. Ob dieser Zwangs-charakter eine Übergangserscheinung ist, die später der ökonomisch bewußten Einsicht weicht, steht dahin. Aber was geschieht hierzulande — ich halte diese Frage trotz geglaubter, praktizierter und zu unterstützender Liberalität für erlaubt —, wenn nicht jenes Bewußtsein zustande kommt, das die Einsicht in die notwendige Weiterbildung herstellt, wenn die Arbeiter nicht bereit sind, berufliche Erwachsenenbildung im Sinne von Erwachsenenqualifizierung zu treiben, wenn sie nur kurzfristig und im Status quo denken, wenn sie trotz Aufklärung die ökonomischen Veränderungen nicht mehr wollen? Wird nicht die Möglichkeit denkbar sein, daß Weiterbildung verordnet werden muß, weil sie freiwillig nicht vollzogen wird? Ob solche Verordnung durch materielle Interessiertheit abgemildert wird — wie das in der DDR geschieht —, ist dann nur noch eine finanzielle Travestie, die den Zwang verbrämt. Heute ist soviel von Bildungsmotivationen die Rede. Bei Erwachsenen kommen die Motivationen in der Regel durch gesellschaftliche und soziale Antriebe zustande, durch die Aussichten auf finanziellen Mehrertrag, durch Zuwachs an Sozialstatus und gesellschaftlichen Aufstiegschancen; die mehr idealistisch-personalistischen Antriebe dürften vermutlich weit weniger intensiv sein. Ich meine, daß die hier bewußt gemachte Antithese von verordneter oder freiwilliger Weiterbildung nicht durch die Begriffe „autoritär" oder „demokratisch" beiseite geschoben werden kann, sondern daß sie vielmehr eine Problemstellung bezeichnet, deren Lösung uns möglicherweise aus Mangel an zureichender Bewußtseinsbildung aufgegeben werden könnte.

Auch in den Beiträgen der Vertreter des Deutschen Industrie-und Handelstages (DIHT), Eichwede, und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Kübler, werden die Dauer des Bildungsurlaubs, seine Effektivität und das durch ihn provozierte oder doch verstärkte „Anspruchsdenken" berührt, allerdings werden auch inhaltliche und organisatorische Fragen angesprochen. Dabei wird zunächst die schon lange diskutierte Frage nach dem mit dem Bildungsurlaub verbundenen oder noch zu verbindenden Bildungsziel aufgeworfen. Diese Erörterung steht wohl im Zusammenhang mit der Revision des Bildungsbegriffs überhaupt und hierbei insbesondere mit der Ablösung traditioneller Orientierungen, die sich aus den bildungsphilosophischen Verfestigungen neuhumanistischer Prägung herleiten. Eine solche Revision wird u. a. in Theodor Wilhelms wissenschaftlich fixiertem Bildungsbegriff deutlich, aber auch in jenen — einer feuilletonistischen Verstehenssoziologie entlehnten — Vorstellungen, wie sie von Karl Bednarik vorgetragen werden, sowie in den außerhalb der Erziehungswissenschaft formulierten, vorweisenden Zielprojektionen, wie etwa bei Hannah Arendt und Richard F. Behrendt Diesen Autoren ist zumindest soviel gemein: Die Aufkündigung jener Interpretation von Bildung, die sich zweckfrei als Aneignung geistiger Werte versteht, die den subjektivistisch-personalistischen Bedürfnissen entspricht und sich an ihnen nahezu ausschließlich orientiert und die die Nachfolge universalistischer Welt-und Informationsbemächtigung unausgesprochen pflegt. Demgegenüber werden in jüngster Zeit — wie angedeutet — Stimmen vernehmbar, denen Bildung nur in jenem nüchternen Verständnis gilt, das die objektiven Bildungsbedürfnisse ebenso einkalkuliert wie die Zweckgerichtetheit und die Verwissenschaftlichung aller Bildungsbereiche.

Außerdem scheint festzustehen, daß der Bildungsbegriff nicht mehr mit so dichten weltanschaulichen Voraussetzungen ausstaffiert werden kann wie noch bis in die Mitte unseres Jahrhunderts und daß sich dabei der Konsensus auf Wissenschaftlichkeit, Zweckgerichtetheit und objektive Bildungszwänge minimalisiert. Die schon traditionellen Versöhnungsversuche (Weinstock) zwischen dem 19. und 20. Jahrhundert, auch die Zuordnung der einzelnen Bildungsinstitutionen zu angebbaren Bildungsaufträgen (Volksschule -> volkstümliche Bildung) müssen aufgegeben werden zugunsten einer Öffnung nach vorn, die gelegentlich als prognostisch-wissenschaftliche Neugierde bezeichnet wurde Selbst wenn in der Erziehungswissenschaft wie auch in der Erziehungspraxis zumindest bewußt futurologische Ansätze noch kaum diskutiert werden, ist in den planerischen Bemühungen ein erster Schritt in Richtung auf Zukunftsorientierung durch den Verzicht auf traditionalistisch begründete Vorentscheidungen getan.

Die Anstöße für eine die Praxis bestimmende Revision des Bildungswesens haben ihren Ausgang genommen von den gesellschaftlichen und beruflichen Zwängen, die von den Ansprüchen und Anforderungen an die Verfassung unserer Bildungsinstitutionen ausgehen. Von daher ist erklärlich, daß den in der Wirtschaft gebräuchlichen Bildungsvorstellungen Nüchternheit, gelegentlich auch utilitaristische Vordergründigkeit nachgesagt wird. Auf dem Hearing hat — zum Vorteil der Diskussion um den Bildungsurlaub — Eichwede eine derartige Reduzierung der Bildungszieldiskussion versucht Aus diesem Zusammenhang sollten mehrere Aspekte festgehalten werden. Einmal wird wiederum das ausschließliche Entweder-Oder zwischen beruflicher Fort-und Weiterbildung und politischer Bildung überbrückt und zu einem Sowohl-als-Auch umfunktioniert, wobei der politischen Bildung eine gesellschaftliche Orientierungsfunktion zugeschrieben und sie als politisch-ökonomische Information dargestellt wird. Hier scheinen sich übrigens Parallelen zu den Plänen zur Arbeitslehre in der Hauptschule abzuzeichnen, etwa zu denen des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs-und Bildungswesen, der die „Arbeitslehre" ebenfalls auf die angedeutete Doppelfunktion hin angelegt wissen möchte und als Ziel die Herstellung eines technisch-ökonomischen und politischen Orientierungswissens angibt „Didaktische Implikationen" im Gespräch Nicht von ungefähr wird in dem Zusammenhang der Zieldiskussion um den Bildungsurlaub die Didaktik der politischen Bildung zumindest in der Form der Rückfrage angesprochen. Hier begegnet eine Schwierigkeit, die über den Bildungsurlaub hinaus grundsätzliche Relevanz besitzt. Welche Bildungsinhalte sind in der politischen Bildung vorzusehen, wenn man von einem so weiten Verständnis von Politik ausgeht, demzufolge politikfreie Räume heute nicht mehr existent sind? Wir werden später diese Frage wieder aufzunehmen haben, übrigens werden in dem Hearing solche, die Inhalte des Bildungsurlaubs betreffende Aspekte mehrfach reproduziert Wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung darf ich an dieser Stelle die hier maßgeblichen Auslassungen Eichwedes in vollem Wortlaut wiedergeben: „Dabei muß geklärt werden, für welche Bildungsmaßnahmen Bildungsurlaub gewährt werden soll. Was gehört zur politischen Bildung? Zählt dazu nur Staatsbürgerkunde, oder zählt dazu mehr, nämlich alles, was zur Festigung des politischen Verantwortungsbewußtseins in einer Demokratie gehört? Wenn man das bejaht, ließe sich der Anspruch auf Bildungsurlaub schwerlich nur auf Staatsbürger-kunde beschränken. Dann ist eigentlich nicht einzusehen, warum Bildungsurlaub nicht z. B. auch für Maßnahmen einer vertieften Allgemeinbildung, für die Teilnahme an wirtschaftsund sozialpolitischen Seminaren und auch für den Besuch kirchlicher Freizeiten gewährt werden soll. Viele dieser Maßnahmen können für sich in Anspruch nehmen, auch zur politischen Bildung beizutragen. Damit möchte ich nur andeuten, wie schwierig und wie komplex die Definition der politischen Bildung im Hinblick auf den Bildungsurlaub und insbesondere einen diesbezüglichen Rechtsanspruch ist. Genauso schwierig gestaltet sich die klare gesetzliche Fixierung von Maßnahmen, die der politischen Bildung dienen sollen. — Entsprechendes gilt sinngemäß auch für die berufliche Fort-und Weiterbildung. Was gehört zur beruflichen Fort-und Weiterbildung? Im allgemeinen verstehen wir unter beruflicher Fortbildung Maßnahmen zum beruflichen Aufstieg und unter beruflicher Weiterbildung Anpassungsmaßnahmen auf gleicher beruflicher Ebene. In der Praxis sind diese beiden Begriffe aber nicht so klar. Auf diesem Gebiet besitzen die Industrie-und Handelskammern inzwischen umfangreiche Erfahrungen, und zwar in Verbindung mit der institutionellen Förderung nach dem Mittelstandsprogramm des Bundesarbeitsministers bzw. nach dem Leistungsförderungsgesetz des Bundesschatzministers. Obwohl in beiden Fällen die Richtlinien der Ressortminister über die Förderungswürdigkeit klar zu sein scheinen, haben die Kammern inzwischen eine komplizierte und umfangreiche Gutachtertätigkeit entwickeln müssen, ob diese oder jene Maßnahme der Fort-und Weiterbildung im Einzelfall nach dem einen oder anderen Programm als förderungswürdig gelten kann. Im Falle eines Rechtsanspruches auf Bildungsurlaub wäre sicherlich eine Multiplizierung dieser Gutachtertätigkeit erforderlich. Ein spezifizierter Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub würde also außerordentliche Definitions-und Abgrenzungsschwierigkeiten hervorrufen. Ein nicht spezifizierter Rechtsanspruch hätte notwendigerweise zur Folge, daß der Bildungsurlaub für eine nicht übersehbare Vielzahl von Bildungsmaßnahmen genommen werden könnte ..."

Zunächst hat — soweit sich das an dem publizistischen Niederschlag messen läßt — das öffentliche Hearing kaum zu einer Abklärung der Positionen beigetragen, und die nachfolgenden Diskussionen haben auf diesem Hintergrund den Beigeschmack obstinater Wiederholungen des bereits mehrfach Gesagten.

Das Jahr 1968 markiert eine Zäsur in Situation und Diskussion des Bildungsurlaubs. Der Sachverhalt wird in den „Informationen für die Wirtschaft" wie folgt charakterisiert: „Die Diskussion um einen gesetzlichen oder tarif-vertraglichen Bildungsurlaub hat Aktualität gewonnen durch den Bericht der Bundesregierung zum Bildungsurlaub vom 1. 12. 1967; den Tarifvertrag in der bayerischen Metallindustrie vom Januar d. J.; den im März d. J. im Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf der SPD zum Bildungsurlaub; die Ankündigung der Arbeitnehmergruppe der CDU, ihren sog. Budde-Entwurf von 1966 in der Fraktion vorzutragen. Der Bericht der Bundesregierung vertritt zwar einerseits die Ansicht, daß die gesetzliche Einführung eines Anspruchs auf bezahlten Bildungsurlaub z. Z. im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation nicht in Betracht gezogen werden könne; andererseits wird aber die tarifvertragliche Festlegung eines solchen Anspruchs geradezu empfohlen. Der Tarifvertrag in der bayerischen Metallindustrie sieht vor: eine unbezahlte Freistellung für Aus-und Fortbildung auf die Dauer von zwei Wochen pro Jahr (für berufliche und staatsbürgerliche Zwecke); eine Beschränkung des Bildungsurlaubs auf maximal ein Prozent der Arbeitnehmer eines Betriebes."

In diesem Bericht finden sich auch Hinweise auf die Kosten und die materiellen Einwände insgesamt gegen den Bildungsurlaub: „Zehn Tage Bildungsurlaub für jeden zehnten Arbeitnehmer — soviel Bildungsurlauber kommen* nach dem SPD-Entwurf in Frage — kosteten der Wirtschaft 1 Mrd. DM jährlich (bei 50 DM pro Person und Tag), ganz abgesehen von der damit verbundenen Verkürzung der effektiven Arbeitszeit. Die Einführung des Bildungsurlaubs würde auch im internationalen Vergleich die deutsche Wirtschaft belasten. Nach dem Bericht der Bundesregierung zum Bildungsurlaub gibt es gesetzliche Ansprüche auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit nur in Belgien und Frankreich, und auch dort nur für eng begrenzte Personenkreise (Jugendliche) und Bildungsbereiche. Bezahlter Bildungsurlaub ist anderen Ländern überhaupt nicht bekannt. ... Nach dem SPD-Entwurf würde sich eine Zahl von 2 Mill. Bildungsurlaubern pro Jahr bzw. 80 000 pro Tag ergeben. Die verfügbaren 16 000 Ausbildungsplätze für Erwachsene (DGB-Schätzung) reichten noch nicht einmal für ein Viertel der Bildungsurlauber aus. Nach dem Budde-Entwurf wäre die Zahl der möglichen jährlichen Bildungsurlauber noch größer als nach dem SPD-Entwurf, denn er sieht trotz der geringeren Zahl an Bildungsurlaubstagen für den einzelnen Arbeitnehmer eine generelle Beschränkung der jährlichen Bildungsurlaubsquote für den einzelnen Betrieb nicht vor. Es stellt sich auch die Frage nach der Auswahl der Teilnehmer. Irgendwelche Kriterien für die Prüfung von Begabung, Bildungswilligkeit usw. sieht der Gesetzentwurf nicht vor; sie sind auch objektiv gar nicht bestimmbar. Die Gefahr des Mißbrauchs staatsbürgerlicher Bildungsveranstaltungen für einseitige Gruppeninteressen liegt auf der Hand."

Ich meine, daß sich in diesem Bericht die Widerstände gegen den Bildungsurlaub vielfach reproduzieren und daß auch bewußt wird, daß die Forderungen und Zurückweisungen zunächst unvereinbar scheinen. Diese Kontroversposition verhindert, daß abseits von der grundsätzlichen Zustimmung oder Ablehnung Überlegungen inhaltlicher Natur für den Fall der Einführung des Bildungsurlaubs vorge-nommen werden. Mir scheint hier ein signifikanter Tatbestand des Diskussionsablaufs vorzuliegen. Auf der einen Seite wird die inhaltliche Ausfüllung des Bildungsurlaubs für nachgeordnet erachtet und zunächst die Durchsetzung angestrebt, auf der anderen Seite befürchtet man, daß eine Beschäftigung mit den Inhalten des Bildungsurlaubs die Einführung präjudiziere oder diese Beschäftigung als Zustimmung zum Bildungsurlaub ausgelegt werden könnte.

Indes, in das Jahr 1968 fällt auch einer der ersten Entwürfe, der den Kanon des Bildungsurlaubs zu fixieren sucht. Es handelt sich um ein Papier der „Arbeitsgruppe Bildungsurlaub", an dessen Erarbeitung Erwachsenenbildner aus Süddeutschland mitgewirkt haben Die Arbeitsgruppe, die die weitere Verfolgung ihres Planes dem Vorstand des Deutschen Volkshochschul-Verbandes anheim gibt, versteht das Konzept als ein noch nicht detailliertes Modell, das in Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Arbeitsstelle des Deutschen Volkshochschulverbandes verfeinert werden sollte. Die Aufmerksamkeit wird neben der thematischen Zuordnung auf die Mitarbeiter-und Dozentenvorbildung ebenso gelenkt wie auf den didaktisch-methodischen Einbau moderner Lehrverfahren. Eine diesem Konzept beigefügte Dokumentation verdeutlicht die Positionen bis 1967, wobei nachdrücklich auf die inhaltlichen Zielvorstellungen Bezug genommen wird Die sieben entwickelten Modelle weisen keine Abhängigkeit untereinander auf, sie setzen auch die Schwerpunkte unterschiedlich, sie sind allgemein-anthropolo-gisch, politisch oder berufskundlich akzentuiert, die Themen lassen die Verbindung dieser Akzente zu, sind aber nicht notwendig daraufhin angelegt: „ 1. Das Lernen lernen, 2. Politik verstehen, 3.der Wirtschaftsteil der Zeitung (ein Buch mit sieben Siegeln?), 4. Grundkurs für Mitarbeiter im Betrieb, 5.der Mensch in Berufs-und Arbeitswelt, 6. Einführung in die elektronische Datenverarbeitung, 7. Fachkunde für metallverarbeitende Berufe"

Dieser Themenkatalog wird später in unsere Betrachtung noch einmal einbezogen.

III. Die bisherige Diskussion

Die Diskussion um den Bildungsurlaub innerhalb der letzten zwei Jahre hat zur Profilierung der organisatorischen, strukturellen und finanziellen Schwierigkeiten und Fragwürdigkeiten nur wenig beigetragen. Insgesamt hat sich die Argumentationsbreite kaum erweitert; demzufolge kann vermutet werden, daß durch die Artikulation der veröffentlichten Meinung die politische Entscheidungsfreudigkeit kaum gefördert wurde. Bei einem Überblick der Presseberichte fällt die zumeist punktuelle Berichterstattung auf, das heißt, der Bildungsurlaub gerät immer erst dann ins Gespräch, wenn tarifliche Verträge oder Gesetzesvorschläge und Gesetzentwürfe bekannt werden, die den Bildungsurlaub einbeziehen; das Thema verfügt außerhalb der . Verbands-presse'nicht über permanente Aktualität.

Zusammenfassung der Gründe für und wider den Bildungsurlaub Das Reservoir möglicher Positionen, wie wir es bereits charakterisiert haben, spiegelt sich in der Presse wider, Lösungsvorschläge, die etwa die finanzielle Situation betreffen, werden kaum vorgetragen. Für den Bildungsurlaub e wurden als Begründungen genannt: 1. Der Zwang zur Weiterbildung im Zusammenhang beruflicher Mobilität; dabei wird die Weiterbildung als Teil der Berufsausübung verstanden. Hier liegt übrigens ein Verständnis von integrierter Weiterbildung vor, das in dieser Form auch im Strukturplan der Bildungskommission des Bildungsrates zum Ausdruck kommt Demzufolge ist die Weiterbildung eben nicht wie in der bisherigen Praxis ein Additiv, vielmehr kommt nach dieser Vorstellung die für die Berufsausübung verfügbare und gesetzlich geregelte Arbeitszeit zustande durch jene Zeit, die am Arbeitsplatz, und jene, die in den Einrichtungen der Weiterbildung verbracht wird. Freilich setzt eine derartige Regelung auch voraus, daß die Formen der Weiterbildung weithin arbeitsplatz-bezogen, auf jeden Fall aber eindeutig berufs-orientiert sind. 2. Der Bildungsurlaub vermöge den Mangel an politischer Kenntnis und politischem Reaktionsvermögen wenn nicht aufzuheben, so doch abzubauen. Dabei wird von der Vermutung ausgegangen, daß durch systematisierte Programme politischer Bildung der Anteil der Engagierten und Interessierten am Gesamt der Bevölkerung über das bestehende Maß hinaus wesentlich erhöht werden könne. 3. Der Bildungsurlaub gestatte längerfristige, nahezu alle Berufstätigen erfassende Weiterbildungsmaßnahmen, mit deren Hilfe berufliche Anpassungs-und Mobilitätsschwierigkeiten abgefangen werden könnten. 4. Der Bildungsurlaub habe direkte Rückwirkungen auf die Produktivität, indem er Strukturveränderungen rascher überwinden helfe. 5. Schließlich beinhalte das Bürgerrecht auf Bildung als ein demokratischer Anspruch auch alle jene Bildungsmaßnahmen, die berufsbegleitend und berufsfördernd sind.

Die Argumente gegen den Bildungsurlaub sind nicht minder gewichtig und die pauschalen Verdächtigungen, die Gegner des Bildungsurlaubs wiesen eine undemokratische Mentalität Besitzender nach, verrät weniger Infamie als den Verzicht, die eigenen Forderungen bis zum Ende durchzudenken. Die Gegner des Bildungsurlaubs meinen u. a.: 1. Der Bildungsurlaub garantiere an sich keine der Produktivität förderliche Effizienz und könne auch als Variante des bisherigen Urlaubs mißbraucht werden. 2. Die Kostenfrage sei bislang nicht eindeutig entschieden; der Wirtschaft allein könnten die Kosten nicht angelastet werden; es handle sich beim Bildungsurlaub um eine Art Gemeinschaftsaufgabe, deren finanzielle Lasten von einer differenziert zu strukturierenden Stiftung übernommen werden müßten. 3. Eine nur politische Bildung schließe die Gefahr willentlicher Indoktrination ein; ein didaktisch vertretbares Konzept für einen zehn oder 14 Tage dauernden Kurs sei bislang nicht verfügbar. 4. Es sei zumindest fraglich, ob eine von der jeweiligen betrieblichen Situation absehende Grundbildung entwickelt werden könne.

Wir haben hier nur einige der dominanten Begründungen im Für und Wider angegeben, die auch die publizistische Diskussion bestimmen. Zur Materiallage möchte ich hinzufügen, daß sich die Zeitungen, die eine fast kontinuierliche Auseinandersetzung pflegen, auf einen überschaubaren Kreis eingrenzen lassen und daß die Kulminationspunkte auch in diesen Zeitungen durch äußere Anstöße bewirkt werden. Schließlich kann durch die publizistischen Belege die Vermutung unterstützt werden, daß gegenwärtig der Bildungsurlaub an den Rand der Bildungs-und Berufsdiskussion getreten ist und daß die Interessierten und Engagierten auch politische Entscheidungen oder zumindest die Vorankündigung solcher Entscheidungen erwarten.

Die Diskussion und ihre aktuellen Anlässe In unserem Berichtszeitraum — ab 1968 — beschäftigt sich die Presse zunächst — aber nicht nur sie — mit der Tarifvereinbarung des Bildungsurlaubs, durch die den rd. 380 000 gewerblichen Arbeitnehmern der bayerischen Metallindustrie ein Anspruch auf Bildungsurlaub zugestanden wird. In der Gesamtentwicklung des Bildungsurlaubs bedeutet dieses Ereignis eine Peripetie, und so wird es auch im publizistischen Echo interpretiert. Die Gegner des Bildungsurlaubs sehen in dieser Entscheidung ein „Präjudiz in Bayern“ einen „spektakulären" Entschluß, der Bedenken und reflektierte Einwände zurückstelle, der auch den Bericht der Bundesregierung vom 1. Dezember 1967 beiseite schiebe, der die Kostenfrage nicht kläre und den Zwangs-charakter des Bildungsurlaubs etabliere Bedächtige Stimmen warnen davor, diese Tarifierung überzubewerten; auch der Leiter der Abteilung Bildungspolitik bei der IG-Metall, Matthöfer, glaubt nicht,'„daß der Sieg der bayerischen Kollegen in der Praxis zu umwälzenden Änderungen führt" Trotz der geringen Konsequenzen, die diese Bildungsurlaubsregelung unmittelbar und langfristig hat — der Bildungsurlaub hat hier übrigens eine eingegrenzte Form: unbezahlte Freistellung für Aus-und Weiterbildung für die Dauer von einer bis zu zwei Wochen —, dient Bayern hinfort in der Diskuesion als Modellfall, der nur automatisch nachvollzogen werden müsse. übrigens werden die Anfangsmonate des Jahres 1968 hinsichtlich des Bildungsurlaubs noch beherrscht von dem bereits mehrfach genannten Bericht der Bundesregierung, der bei allen Betroffenen Kritik ausgelöst hat. Die Arbeitnehmer halten die angedeuteten Sicherungen ebenso für nicht ausreichend wie von anderer Position her die Arbeitgeber In diesem Zusammenhang äußert der „Industriekurier", in dem er die bisherigen Argumente wieder ins Gespräch bringt: „Die Ankündigung der Bundesregierung, die Frage der Einführung eines Anspruchs auf unbezahlten Bildungsurlaub zu prüfen, stößt ebenfalls auf die Kritik der Arbeitgeber. Nach ihrer Ansicht wird dabei völlig verkannt, daß auch ein unbezahlter Bildungsurlaub zwar die Kosten der Betriebe hinsichtlich des notwendigen Lohn-oder Gehaltsaufwandes geringer hält, jedoch der Ausfall an Arbeitszeit die entscheidende Belastung bedeutet. Unabhängig davon entstünden in der Beurteilung der Ziele und des Inhalts des Bildungsurlaubs, in der Auswahl der Teilnehmer nach Bildungswilligkeit und Bildungsfähigkeit, in der Kostenübernahme für die Bildungsmaßnahmen, in der Bereitstellung der Lehrpersonen und der Bildungseinrichtungen und in der Nachprüfbarkeit der Ergebnisse eines Bildungsurlaubs genau die gleichen, kaum lösbaren Probleme wie bei einem bezahlten Bildungsurlaub."

Im April 1968 wird dann der von der SPD vorgelegte Gesetzentwurf mit Zustimmung oder Ablehnung bedacht. Dabei betont der „Vorwärts" die Initiative für die politische Bildungsarbeit, die durch den Entwurf ausgelöst werden könnte während die „FAZ" aufgrund der politischen Konstellation die parlamentarische Durchsetzbarkeit in Zweifel zieht Die „Frankfurter Rundschau" rückt im Blick auf die Finanzierung des Bildungsurlaubs den 17. Juni als Kompensationsobjekt in den Vordergrund: „Damit dürfte kein Zweifel darüber bestehen, daß die SPD mit diesem Entwurf für einen bezahlten, gesetzlichen Bildungsurlaub ihre Vorstellungen darüber zum Ausdruck bringt, wie sie den Fortfall des 17. Juni als gesetzlichen Feiertag gesellschaftspolitisch zu nutzen gedenkt." Freilich, gegen die Kompensation: „ 17. Juni gegen Bildungsurlaub" werden wiederholt Bedenken angemeldet, besonders mit dem Hinweis, daß es für die politische Bildungsarbeit nicht eben förderlich sei, gerade den 17. Juni als Feiertag zu opfern, um die Bildungsarbeit ermöglichen zu können. Inwieweit solche Reverenz vor den ohnedies spärlichen . nationalen Gedenktagen'nur sachbezogen ist, kann hier nicht untersucht werden. Indes, in den letzten Jahren hat sich die Diskussion um Beibehaltung, Veränderung oder Abschaffung des 17. Juni verstärkt, und es scheint ein Konsens darüber zu bestehen, daß weder die Beibehaltung des Feiertages in der bisherigen Form noch die ersatzlose Streichung politisch vertretbar sei.

In der Mitte des Jahres 1968 wird ausgehend von der SPD-Initiative und dem wiederum vorgelegten Budde-Entwurf in der Presse versucht, eine klärende Position zu beziehen, die sich etwas von den nur äußeren Anstößen abhebt und solche Argumente vorführt, die grundsätzliche Fragen des Bildungsurlaubs betreffen Aus diesen Erörterungen hebt sich die Selbstinterpretation von Hans Matthöfer heraus, der in der „Welt der Arbeit" die gesellschaftspolitische Relevanz und Konsequenz des Bildungsurlaubs idealisiert: „Der SPD-Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von bezahltem Urlaub für die Teilnahme an staatsbürgerlichen Bildungsveranstaltungen ist Teil der Bemühungen der SPD, auf allen Gebieten unseres gesellschaftlichen Lebens Demokratisierungs-und Aufklärungsprozesse zu fördern. Die SPD ist eben nicht der Meinung, die ein Kritiker der parlamentarischen Demokratie kürzlich formulierte, die moderne Wirtschaft brauche in der Produktion den technisch partiell ausgebildeten, aber betriebsdiszipliniert unmündigen Arbeiter und den leicht steuerbaren Konsumenten genauso wie der moderne Verfassungsstaat den staatstreuen, den Rahmen der Ordnung peinlich beachtenden, vertrauenden und das ist unmündigen Bürger auf politischer , Ebene'brauche und auch hervorbringe'. Die SPD ist vielmehr der Meinung, Ziel ihrer Reformbemühungen müsse es sein, gesellschaftliche Zustände zu schaffen, in denen freie, selbsttätige, autonome, nicht manipulierte und nicht manipulierbare Bürger in allen Lebensbereichen möglichst große Freiheitsräume und Entscheidungszuständigkeiten haben."

Ausgehend von solcher auch inhaltlicher Bestimmung des Bildungsurlaubs werden hinfort die Zielprojektionen des Bildungsurlaubs stärker in den Blick genommen. Die Profilierung führt freilich nicht wesentlich über den zu dieser Zeit üblichen Diskussionshorizont hinaus. Es werden u. a. angesprochen: die Hintergründe, die den Bildungsurlaub motivieren, etwa die Mobilität und die dabei zu erwartende Disponibilität, sodann die Dauer des Bildungsurlaubs und dessen Periodizität, die mehr berufliche oder mehr staatsbürgerliche Anlage und auch die Kapazitätsschwierigkeiten, also der Mangel an Lehrern und Unterbringungsmöglichkeiten aber auch der Ur-laub für die Jugendlichen und die Arbeiter Jenseits der Altersgrenzen

Einen publizistischen Auftrieb erhält die Diskussion dadurch, daß die Ruhr-Universität Bochum Anfang 1969 mitteilt sie werde ein Experiment des Bildungsurlaubs durchführen, das von wissenschaftlichen Untersuchungen begleitet werde, um didaktische und methodische Modelle zu erproben, über dieses Experiment wird noch kurz zu berichten sein. Hier zunächst nur soviel dazu: Die Ruhr-Universität war bei dieser Initiative von einem bestimmten Verständnis von university extension ausgegangen und wollte angesichts der didaktischen Ratlosigkeit ihr wissenschaftliches Instrumentarium zur Klärung zur Verfügung stellen. Außerdem empfand sich die Ruhr-Universität Bochum frei von Partikular-interessen und Verbandsegoismen und wäre wohl auch in der Lage gewesen, Effizienzuntersuchungen durchzuführen, die Aufschluß über Lernmotivationen, optimales Lehrmaterial und Lehrverhalten gegeben hätten. Freilich hätte die didaktische Ausformung dieses Bildungsurlaubs nicht ohne die Unterstützung der Sozialpartner zustande kommen können, die sich diesem Projekt gegenüber nur bedingt aufgeschlossen zeigten, zumal die wissenschaftliche Autorität dieses Experiments politische Entscheidungen in der einen oder anderen Richtung hätte präjudizieren können. Dieser Aspekt sollte nicht von vorneherein einer Diskreditierung unterliegen. Mit diesem Experiment war auch die Absicht verbunden, den Integrationsprozeß der Universität in die Gesellschaft zu forcieren.

Trotz solch wissenschaftlicher Bekundungen kann nicht verhindert werden, daß in der Diskussion der Bildungsurlaub auf Begriffe wie Freizeitraum, Verlängerung der Rekreation usw. reduziert und mehr der Urlaub als die Bildung betont wird Die Diskussion über insgesamt mehr Urlaub — mit medizinischen Erhebungen und technologischen Entwicklungen begründet — läßt den Bildungsurlaub zunehmend als ein beiläufiges Detail-problem erscheinen. In den Mittelpunkt treten Überlegungen des IG-Metall-Vorsitzenden Otto Brenner, der bereits für 1985 einen zehnwöchigen Jahresurlaub für möglich hält und die Rekreationsphasen — zweimal Urlaub im Jahr lautet die Devise — schon im Vorgriff verlängern möchte. Teilaspekte dieses Trends sind dabei: die Nichtanrechnung der Sonnabende auf die Urlaubstage, eine grundsätzliche Urlaubszeit von vier Wochen für alle Arbeitenden. Daß diese Forderungen dem heftigen Für und Wider ausgesetzt sind, ist nur zu verständlich. Schlagzeilen vom Juni 1969 lauten u. a.: „Brenner hält zehnwöchigen Urlaub für möglich", „Zehn Wochen Urlaub im Jahre 1985", „Brenner: 1985 zehn Wochen Urlaub", „Mehr Urlaub ist nicht drin", „Arbeitgeber gegen Urlaubsforderung der IG-Metall", „Arbeitgeber scharf gegen Brenners Urlaubsforderung", „Die IG-Metall drängt jetzt auf längeren Urlaub", „IG-Bau: Lohnpolitik soll aktiver werden — bezahlter Bildungsurlaub gefordert", „Mehr Urlaub für Lohnempfänger", „Mehr Urlaub statt kürzere Arbeitszeit“

Die Thematik des Bildungsurlaubs wandert in bedächtige, breit angelegte, indes auch weniger publikumswirksame Artikel der Wochen-zeitschriften ab; in die Erörterungen fließen methodische Überlegungen, Hinweise und Empfehlungen für die Anwendung moderner Unterrichtstechnologien im Bildungsurlaub ein. In einem Referat über die Veranstaltung der Evangelischen Akademie in Bad Boll zum Thema Bildungsurlaub in der Wochenzeitschrift „Publik" wird diese Tendenz spürbar: „Das Nachdenken über den Bildungsurlaub führt somit zur kritischen Überprüfung unseres Bildungswesens. Es sind einige sich hartnäckig haltende Vorurteile, die überwunden werden müssen, soll eine an der Wurzel ansetzende Neugestaltung möglich werden. Denn die verbreitete Meinung ist falsch, Bildungsarbeit könne lediglich schon vorhandene Begabungen aktualisieren. Zu frühzeitig hat dieser Irrtum bisher die Bildungswege getrennt. Begabungsbarrieren wurden dadurch errichtet, die vorhandene soziale Unterschiede verstärkten und bereits im Schulsystem den gesellschaftlichen Kontakt unterbrachen. Ferner entspricht es überholtem Standesdenken, das Lernen sei den Jugendlichen, das Schaffen den Erwachsenen vorbehalten. Neue Perspektiven rückten den Bildungsurlaub in einen größeren Zusammenhang. Kann er vielleicht ein besonders wichtiges Instrument einer zukunftsoffenen Reform sein? Ist er für viele Arbeitnehmer nicht die einzige Chance, die Gegenseitigkeit des Lernens zu erfahren, Spielregeln der Diskussion und der politischen Auseinandersetzung zu erproben und sich dabei auch wirksam gegen Demagogien zu wappnen? — Fragen, die das Für und Wider um Rechtsansprüche, Kosten, Eigen-beteiligung, Urlaubsdauer und Teilnehmerauswahl auf den zweiten Rang verwiesen, festgefahrene Positionen auflockerten und ein Gespräch ermöglichten, das die Vorzüge aufwies, die der Bildungsurlaub vermitteln soll."

Schließlich haben Bundestagswahl und die nachfolgende Regierungsbildung als Anstöße gewirkt, die die etwas zurückgetretene Debatte um den Bildungsurlaub wieder in Gang brachten. Einige der kommentierenden Beob-achter mochten wohl der Meinung sein, es sei nun ein leichtes, an die SPD-Initiative der vorangegangenen Jahre wieder anzuknüpfen und diese Initiative durch einen eindeutigen politischen Entscheidungsakt durchzusetzen. Freilich zeigte sich demgegenüber, daß die Bundesregierung in Sachen Bildungsurlaub ein bedächtiges Tempo anzuschlagen gedachte, und man darf vermuten, daß hierbei die Fülle der Bedenken und nachgewiesenen Schwierigkeiten eine Rolle spielte. Bei einer überschau der politisch-parlamentarischen Aktivitäten kann festgehalten werden, daß das Thema durch definitive Zusagen oder Vorankündigungen nicht aktualisiert wurde; eine politische Entscheidung dürfte vermutlich erst in der zweiten Phase der Legislaturperiode erfolgen.

Das gibt allerdings dem zuständigen Ministerium die Pflicht auf, diese Zeit durch wissenschaftlich abgesicherte Experimente zu nutzen und vor allem zur Unterstützung der politischen Entscheidung ein thematisch-didaktisches Konzept zu erarbeiten. Solche Arbeit wird tendenziell gefördert durch die moderne Wendung des Begriffs Erwachsenenbildung im Strukturplan der Bildungskommission des Bildungsrates und in den jüngsten Empfehlungen des Wissenschaftsrates. Freilich ist diese Wende bereits in den sechziger Jahren vorbedacht, und nur kulturpolitische Ignoranten können leichtfertig ein Bild von der Erwachsenenbildung entwerfen, das diese gleichsam in ihre vorwissenschaftliche Phase zurückverweist

Ende 1969 — eine neue Diskussionsphase?

Neben den Berichten, die mit einläßlichem Sachverstand die Aspekte des Bildungsurlaubs aufweisen, stehen natürlich auch Ende 1969 und Anfang 1970 Artikel, die sich ganz auf Ferien-und Freizeitprobleme eingrenzen und übergeordnete Bezüge, die dem Bildungsurlaub zugehören, nicht aufweisen Vermehrt nehmen sich auch Rundfunk und Fernsehen des Gegenstandes an; so veranstaltete das Westdeutsche Fernsehen (III. Programm Westdeutscher Rundfunk) eine Diskussion, in der profiliert die Positionen kenntlich gemacht wurden, und in der ZDF-Sendereihe „Impulse" stellten Egon Tornow und Wilfried Hoffer die Frage „Bildungsurlaub für alle?", auf die Georg Juraschek von der BDA sehr bestimmt antwortete: „Bildung ist ein individueller Prozeß, den letztlich jeder einzelne an sich selbst vollziehen muß. Im Berufsleben, aber auch in seiner Situation als Staatsbürger ist heute und insbesondere in der Zukunft jeder einzelne in hohem Maße aufgefordert, sich seiner Begabung und seinen Fähigkeiten entsprechend aus sich heraus zu bilden und weiterzubilden." Seither beherrschen die Aktivitäten von Verbänden und Berufsgruppen, regierungsoffizielle Verlautbarungen und bescheidene Teil-regelungen das Bild.

Dieses Spektrum spiegelt sich in der Presse meist in der Berichts-und punktuellen Mitteilungsform wider; eine Kommentierung bleibt zumeist aus; die Zeitungen verzichten auf das kritische oder zustimmende Räsonnement. Es scheint, als meinten die Redaktionen, daß der neuerliche Ausweis von Argumentationen den Leser ermüde; einzig die „Süddeutsche Zeitung" versucht, ausgehend von der Tarifierung des Bildungsurlaubs bei den Sägewerken den Horizont des Bildungsurlaubs abzuleuchten. Insgesamt vermittelt die publizistische Berichterstattung nicht den Eindruck eines längerfristigen Engagements und weist offensichtlich auch keine auf Entscheidungen angelegten Bewußtseinsprozesse nach. So berichtet die „Frankfurter Rundschau" über eine Initiative der 36. Vollversammlung des Bundesjugendringes vom 28. November 1969: „Einstimmig . . . forderten die Delegierten die Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Anspruch aller Arbeitnehmer auf bezahlten Bildungsurlaub zu schaffen. Diese Maßnahme solle vom Staat und der Wirtschaft gemeinsam finanziert werden und mindestens zehn Arbeitstage jährlich dauern. Dabei sollen nach Vorstellungen der Delegierten berufliche und politische Weiterbildung gleichberechtigt nebeneinander stehen." Die „Welt der Arbeit" meldet zur gleichen Zeit, daß der Hauptfrauenausschuß der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen in Berlin den Bildungsurlaub als „vordringlich" bezeichnet habe

Zu den offiziellen und öffentlichen Verlautbarungen gehört eine Äußerung des Bundesarbeitsministers W. Arendt anläßlich des Richtfestes des Berufsförderungszentrums in Essen, wo er — nach einer Meldung des „Handelsblattes" — die „baldige Einführung eines Bildungsurlaubs für Arbeitnehmer gefordert" habe; aus der „Süddeutschen Zeitung" läßt sich entnehmen, daß die Bundesregierung das Stadium der nur rhetorischen Zustimmungsbekenntnisse verlassen habe:

„Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß nicht ausschließlich der Arbeitgeber darüber entscheiden soll, ob und unter welchen Bedingungen er seinen Arbeitnehmern Bildungsurlaub gewährt. Der Parlamentarische Staatssekretär vom Bundesarbeitsministerium, Roh-de, teilte in der Fragestunde des Bundestages mit, daß Vorarbeiten für eine gesetzliche Regelung ausgenommen seien."

Schließlich gebe ich hier — wie bereits angekündigt — einen Beitrag aus der „Süddeutschen Zeitung" wieder, den ich für eine zutreffende Zustandsschilderung halte: „Zweifellos ist es richtig beobachtet, daß die Gewerkschaften — obwohl sie grundsätzlich den Anspruch auf bezahlte Freistellung der Arbeitnehmer verfechten — der Forderung auf , Bildungsurlaub" derzeit keine Priorität zuerkennen. Darin kommt zum Ausdruck, daß es bei den Gewerkschaftsmitgliedern nicht gut um das Verlangen nach einer breitgefächerten Erwachsenenbildung bestellt ist; dafür nun gibt es wiederum einige plausible Erklärungen und sogar Entschuldigungen. Jedenfalls kann man unter den gegebenen Bedingungen nicht erwarten, daß die Gewerkschaften allein einen höheren Rang für das Projekt Bildungsurlaub’ durchsetzen. Andererseits ergibt sich bei vorbehaltloser Betrachtungsweise eindeutig, daß es in der Arbeitnehmerschaft wegen der Versäumnisse in der Vergangenheit Bildungsdefizite gibt, die geschlossen werden sollten — einfach, weil das Begabungspotential der Bundesrepublik nicht groß genug ist, als daß auf lange Sicht Bildungschancen vergeben werden dürften. Niemand kann sich also hinter der Auffassung verschanzen, man brauche dem Projekt . Bildungsurlaub'keine Dringlichkeit zuzuerkennen, solange sich bei den Arbeitnehmern außerhalb der Fortbildung im Beruf kein Bildungswille rege. Allein schon die Tatsache, daß man im Arbeitsförderungsgesetz (AFG) Regelungen für die individuelle Förderung der Fortbildung im Beruf traf, sollte vom Gesetzgeber als Hinweis auf die Notwendigkeit ergänzender Bildungsmöglichkeiten verstanden werden. Andernfalls entstünde nämlich die Gefahr, daß die AFG-Regelungen auf die Dauer ihren Wert einbüßen. Obwohl die Bundesregierung Ende 1967 das Thema eines Gesetzes über die Freistellung für Bildungsmaßnahmen von ihrer politischen Tagesordnung abgesetzt hat, ist die Angelegenheit von dauernder Aktualität. Da noch immer die Überlegung wirksam ist, den Feiertag des 17. Juni ökonomisch gegen ein Bildungs-B Urlaubsgesetz , einzutauschen', fehlt auch 1970 nicht der Anlaß, neu darüber nachzudenken."

Dieser Überblick über den publizistischen Niederschlag des Themas Bildungsurlaub macht m. E.deutlich, daß 1.der derzeit vorhandene Argumentationsbestand nicht ausgeweitet werden kann, 2. das artikulierte Interesse am Bildungsurlaub offensichtlich geringer geworden ist, 3. eine differenzierte Erörterung auch aus Gründen der Kompliziertheit des Themas nicht erfolgt, 4. die Diskussion befördernde Anregungen kaum entwickelt werden, 5. die Redaktionen das Thema vermutlich erst dann wieder aufgreifen werden, wenn eine politische Entscheidung vorliegt, 6. die Redaktionen — mit Ausnahme der an die Position der Arbeitgeber gebundenen — annehmen, daß die politische Entscheidung zugunsten des Bildungsurlaubs ausfallen werde und daß die Sorge vor allem der inhaltlichen Klärung zu gelten habe.

Insgesamt: Der Ertrag ist nicht beeindruckend; eine differenzierte Bewußtseinsbildung ist von der Publizistik vermutlich nicht ausgegangen, wie überhaupt die Vermutung gestattet sei, daß im Kreise der letztlich Betroffenen, nämlich der Arbeitnehmer, der Bildungsurlaub kein Thema ist, das dort zur Abwägung der Schwierigkeiten Anlaß geben könnte.

IV. Argumente — Verortung und Modelle. Eine Schlußbemerkung

Wir haben in den vorstehenden Darlegungen einige Hinweise auf Ursachen, Anlässe und Motive für den Bildungsurlaub gegeben, wobei wir bewußt und zufolge der vorliegenden Materialfülle nur Ausschnitte aus einer breiten Diskussion vorführen konnten. Es sind in diesem Zusammenhang, vor allem bei der Porträtierung der Positionen, die Argumente im Für und Wider sichtbar geworden — sie brauchen hier nicht wiederholt zu werden. Ich hoffe, es konnte auch bewußt gemacht werden, daß mit der Forderung nach Bildungsurlaub nur ein Anspruch markiert wird, der eine Fülle von Schwierigkeiten mit sich bringt, die vor der Realisierung des Bildungsurlaubs bedacht sein müssen. Ich nenne nur: die Finanzierung, die Unterbringung der Bildungsurlauber in geeigneten Tagungsstätten, die optimale Dauer eines Bildungsurlaubs, die spezielle Schulung von Lehrkräften und die thematische Ausgestaltung des Bildungsurlaubs. Diesen Schwierigkeiten stehen Notwendigkeiten gegenüber, die sich aus der gesellschaftlichen Situation, den technisch-* technologischen Veränderungen und Anforderungen ergeben, und es bestehen des weiteren jene objektiven Bildungsbedürfnisse, die sich aus den Entwicklungstendenzen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt herleiten. Wir haben diesen Horizont in unserer Darstellung abgeleuchtet. Die Gründe des Für und Wider sind gleichberechtigt und sollten fernab von Denunziation und Diffamierung einer kritischen und adäquaten Prüfung anheimgegeben werden. Auf jeden Fall dürfte sicher sein, daß das bisherige Maß von Qualifizierungsmaßnahmen nicht ausreicht und daß die Herstellung eines technischen und gesellschaftlichen Orientierungswissens für größere Zahlen von Arbeitern und Angestellten erforderlich ist, wenn sie instand gesetzt werden sollen, der Mobilität nicht mit Angst und Resignation entgegenzusehen.

Im Sinne allgemeiner und wohl auch unbestreitbarer Sätze halte ich für richtig, daß eine politische Entscheidung für den Bildungsurlaub erst vollzogen werden sollte, wenn einige Experimente im überschaubaren Raum ausgewertet sind. Eine wirtschaftlich derart tiefgreifende Entwicklung sollte nicht ohne Bedacht der Konsequenzen eingeleitet werden. Ob ein derartiges Experiment, das mit wissenschaftlichem Sachverstand verschiedener Disziplinen verfolgt werden sollte, notwendig im Rahmen der Universität ablaufen müßte, steht dahin; für die Universität spräche das in ihr zur Verfügung stehende Instrumentarium und die Unabhängigkeit von den kontroversen Gruppeninteressen. Allerdings würden derartige Experimente wohl eine Laufzeit von etwa zwei Jahren benötigen — denkt man an die didaktisch curricularen Vorbereitungen, an die Auswertungen und nachfolgenden Kontrolluntersuchungen. Diese Spanne erscheint vielen angesichts anstehender politischer Entscheidungsnotwendigkeiten zu lang. Hier liegen Versäumnisse, Mangel an Entschlossenheit und an Offenheit für das Experiment.

So bleibt letztlich die Frage, wie der Bildungsurlaub inhaltlich zu strukturieren sei. Gibt es einen Mittelweg zwischen den autonomistischen und verabsolutierenden Standpunkten: entweder politische Bildung oder berufliche Weiterbildung? Ich hatte bereits dazu gesagt, daß ausgehend von der Veränderung und Erweiterung des Bildungsbegriffs die Synthese keine faule Zwischenlösung, keine Beschwichtigungstaktik sei. Natürlich wird sich die Zustimmung der beiden Partner eher gewinnen lassen, wenn der jeweilige von ihnen für vorrangig erachtete Aspekt anteilig an einem Programm für den Bildungsurlaub berücksichtigt ist. Ferner wäre hinzuzufügen, daß in einer Zeit, da politikfreie Räume nicht mehr vorstellbar sind, politische und berufliche Bildung keineswegs mehr als klar trennbare und eindeutig unterscheidbare Bildungsorientierungen zu bestimmen sind. Es ginge also bei der thematischen Anlage eines Bildungsurlaubs-Programms um Bereiche und Gegenstände, an denen sich politische und berufliche Sachverhalte gleichermaßen exemplifizieren lassen.

Wir brauchen an dieser Stelle nicht auf die didaktischen Implikationen von politischer und beruflicher Bildung einzugehen. Ich verweise hier nur auf die gegenwartsbewußte Konzeption, wie sie sich in der Didaktik der politischen Bildung unserer Tage widerspiegelt Es bedarf hier auch keiner Darlegung der Unterscheidungen von grundlegender Bildung, Berufsbildung und Allgemeinbildung — Begriffe, die natürlich die Diskussion berühren, wenn man dem Bildungsurlaub die Aufgabe zuweist, politisch-ökonomische Grundbildung herzustellen und Qualifizierungen einzuleiten oder zu intensivieren.

Ausgehend von der Initiative der Ruhr-Universität Bochum haben meine Mitarbeiter und ich überlegt, wie ein Bildungsurlaub unter den genannten Voraussetzungen aussehen könnte, wobei der von uns bereits früher entwickelte Bochumer Plan, ein Qualifizierungsverfahren im Komplexlehrgang nur für einige Bereiche hilfreich sein könnte. Unser Thema war: „DDR-BRD in bundesrepublikanischer Sicht", mit den Unterthemen: Politik, Massenmedien, Betrieb und Beruf; als andere Möglichkeiten waren gedacht: „Mitbestimmung", „Automation". Ich füge hier zwei Auszüge aus Arbeitspapieren an, die einen nur freilich ausschnitt-haften Einblick in unsere Überlegungen geben:

Zunächst ein Zeitplanmodell: Geht man davon aus, daß insgesamt zwölf Unterrichtstage zur Verfügung stehen, so könnte nachstehender Zeitplan befolgt werden:

9. 30— 11. 00 Vorlesung (Lektion) für alle.

11. 00— 11. 30 Fragen an den Referenten.

13. 30— 15. 00 Seminar in Großgruppen mit etwa 50 Personen (Leitung: die Fachdozenten, die anderen Dozenten hospitieren und protokollieren den Ablauf); Thema; Erörterung der Lektion bzw. eines Problems nach der Methode Entrainement mental'.

Seminare als Niveaukurse nach Vorbildung differenziert. 15. 30— 17. 00 Übung in Kleingruppen mit etwa 15 Personen (alle Dozenten als Leiter eingesetzt); Thema: Erarbeitung eines Textes, Lösung einer Aufgabe (Erlernung von Techniken), abschließend: Erfahrungsaustausch der Dozenten.

Abends: Lektüre, Fernsehen mit Besprechung, freie Verfügung oder Anfertigung kleinerer Referate.

Gesamtplanung: zwölf Unterrichtstage, je vier Tage für einen Fachbereich, die Fachbereiche alternieren.

Zu Beginn eine Einführung in das Rahmen-thema. Am Schluß eine Gruppendiskussion über das Gesamtthema. Anregungen für weitere Lektüre.

Wir gehen im Experiment von einer Teilnehmerzahl von 150 Bildungsurlaubern aus. Für diese 150 Teilnehmer möchten wir, um ein optimales Ergebnis erzielen zu können, 15 Dozenten vorsehen. Dem vierzehntägigen Bildungsurlaub geht eine sechstägige intensive Dozentenschulung voraus. Die Inhalte dieser Schulung sind von uns genau angegeben und auf den speziellen Aufgabenbereich des Bildungsurlaubs hin ausgerichtet worden.

Für das Thema „Betrieb und Beruf" — also eines der Unterthemen von „DDR und BRD in bundesrepublikanischer Sicht" — war folgende Skizze entworfen vorden:

Vorgesehen für diesen Aspekt sind insgesamt vier Unterrichtstage, deren Aufgliederung sich an das Rahmenschema hält: 1. Tag:

9. 30— 11. 00 Vorlesung „Erwachsenenqualifizierung in der DDR". Einführung in das Thema, historische Entwicklung, ökonomische Prämissen und Perspektiven für Qualifizierungsmaßnahmen. 13. 30— 15. 00 Seminar in Großgruppen. Das Seminar in Großgruppen vertieft den Vortrag. 15. 30— 17. 00 Übung in Kleingruppen. Hier werden ein oder zwei ausgewählte Texte bearbeitet (s. J. H. Knoll/H. Siebert: Erwachsenenbildung-Erwachsenenqualifizierung). 2. Tag:

9. 30— 11. 00 Vorlesung „Markt-und Planwirtschaft", wobei Vergleiche mit den Erwachsenenqualifizierungsmaßnahmen in der DDR vorgenommen werden sollen. Als Ausgangspunkt wird für die BRD der Stufenplan von Krupp o. ä. genommen. 13. 30— 15. 00 Seminar in Großgruppen. Erläuterung der Stellungnahmen zur Stufenausbildung der Arbeitgeber-und Arbeitnehmerverbände. 15. 30— 17. 00 Übung in Kleingruppen. Vertiefung des Gegenstandes durch Lektüre von zwei oder drei Denkschriften. 3. Tag:

9. 30— 11. 00 Vorlesung „Ordnungs-und Führungskräfte im Betrieb". Überblick über die Führungs-und Ordnungsmächte im Betrieb in der DDR und BRD. 13. 30— 15. 00 Seminar in Großgruppen. Informationen über Status, Abhängigkeiten und Verfahrensweisen volks-eigener Betriebe. 15. 30— 17. 00 Übung in Klein-gruppen. Vom Betriebsrats-und Betriebsverfassungsgesetz in der DDR. 4. Tag:

9. 30— 11. 00 Vorlesung „Berufsmobilität und Berufsprognose". Überblick. 13. 30— 15. 00 Seminar in Großgruppen. Erläuterungen von statistischen Materialien. 15. 30— 17. 00 Übung in Kleingruppen. Vergleich der Entwicklung BRD —DDR. An den Abenden der vier Tage werden entsprechende Filme des DDR-Fernsehens vorgeführt.

Es kann hier auf die detaillierte Ausführung dieser Skizzen verzichtet werden, auch auf den Hinweis jener Materialien, die den Teilnehmern, aber auch den Dozenten zur Verfügung gestellt werden sollten. Wir haben unseren Entwurf nur als Diskussionsgrundlage angesehen, wobei wir das Rahmenthema wie auch dessen thematische Untergliederung und materiale Ausführungen keineswegs als endgültige Grundlage für ein Experiment ansehen würden. Die Arbeiten sind inzwischen sistiert worden, da eine finanzielle Absicherung dieses Experiments nicht möglich war.

Dieser Beitrag konnte viele Fragen nicht schlüssig beantworten, er wollte aber auf ihre dringliche Beantwortung aufmerksam machen, weil sie vermutlich noch in dieser Legislaturperiode auf dem Hintergrund eines Gesetzgebungsverfahrens erneut gestellt werden. Die Zeit bis dahin sollte und könnte genutzt werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Im Abschlußkapitel dieser Darstellung werde ich auf ein Modell aufmerksam machen, das meine Mitarbeiter und ich entwickelt haben und das sich als ein Beitrag zur Initiative der Ruhr-Universität zu einem Bildungsurlaub versteht.

  2. Die begriffliche Fixierung ist bis auf den heutigen Tag unentschieden. In den jüngsten Dokumentationen tritt zunehmend an die Stelle von Erwachsenenbildung der Begriff „Weiterbildung", worunter zusammenfassend politische, kulturelle und berufliche Weiterbildung verstanden wird. Diese begriffliche Veränderung scheint auf eine Konvergenz von Erwachsenenbildung und Erwachsenenqualifizierung hinzudeuten. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf: Deutscher Städtetag, Empfehlung zur

  3. Zur Mobilität allgemein vgl. Friedrich Fürstenberg, Das Aufstiegsproblem in der modernen Gesellschaft, Stuttgart 19702; Burkart Lutz, Der zwischenbetriebliche Arbeitsplatzwechsel, Frankfurt 1966; Walter Bühl, Schule und gesellschaftlicher Wandel, Stuttgart 1968; Elisabeth Douvan, The adolescent experience, New York 1966; Beiträge zur Soziologie der industriellen Gesellschaft, hrsg.

  4. Dazu: J. H. Knoll, Von der bürgerlichen Lebensordnung zum Ende aller Sicherheit?, in: Ansichten zur Gegenwart, Ratingen 1965, S. 9 ff.

  5. Vgl. neben K. Bednariks „Lerngesellschaft" auch „Die Programmierer", München-Wien 1965 2.

  6. An dieser Stelle müßte die Interdependenz von Produktionsbereich und Freizeitraum expliziert werden. In der feuilletonistischen Verstehenssoziologie Karl Bednariks sind dazu auch heute noch zutreffende Beobachtungen mitgeteilt.

  7. Die diesen Sachverhalt verdeutlichenden Dokumente sind mitgeteilt in: J. H. Knoll und Horst Siebert, Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung, Darstellung und Dokumente der Erwachsenenbildung in der DDR, Heidelberg 1968; vgl. auch: Wolfgang Bergsdorf, Berufsbildung und Erwachsenenbildung in beiden Teilen Deutschlands, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 50/69 vom 13. 12. 1969.

  8. Diesen Sachverhalt habe ich am Beispiel der Druckindustrie verdeutlicht in dem Beitrag „Erziehung und Bildung auf das Jahr 2000", in: Deutscher Drucker, 16. 10. 69 und 23. 10. 69; dasselbe Die Jg., 1969, S. dazu in: Mitarbeit, 18. Nov. 289 ff;

  9. Dieser Aspekt, der in meinen Arbeiten unter Fn. 8 bereits dargestellt ist, wird in einer selbständigen Publikation dargelegt: Bildung in der Welt von morgen, München 1970.

  10. Siehe dazu: Bildungspolitische Probleme in psychologischer Sicht, hrsg. und eingeleitet von K. Aurin, Frankfurt 1969.

  11. Vgl. dazu J. H. Knoll und Horst Siebert, Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung, a. a. O. Eine monographische Darstellung dieses Sachverhaltes vermittelt die demnächst im Druck erscheinende Habilitationsschrift von H. Siebert, Die Erwachsenenbildung in der Bildungsgesellschaft der DDR, Gütersloh 1970.

  12. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission, Strukturplan für das Bildungswesen, a. a. O.

  13. Z. B. Empfehlungen der Lehrerausbildungskommission des Hochschulplanungsbeirates Nordrhein-Westfalen.

  14. S. dazu meine Kritik: Selbstverständliches — auf Stromlinie getrimmt, in: Volkshochschule im Westen, 1970, H. 3.

  15. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf Th. Wilhelm, Theorie der Schule, Stuttgart 1970 2. Dazu auch J. H. Knoll, Begabung und Begabungsförderung im System des Bildungswesens, in: Politische Psychologie, hrsg. v. K. Aurin u. a., Frankfurt 1969, S. 32 ff.

  16. Das Ineinandergehen dieser drei Formen von Weiterbildung bedingt auch jene Konseguenzen, die die didaktische Gestalt des Bildungsurlaubs mitbestimmen.

  17. Es kann an dieser Stelle natürlich nicht auf die Fülle der diesbezüglichen lernpsychologischen Arbeiten eingegangen werden. Für unseren Zusammenhang können wir uns beschränken auf folgende Hinweise: Bernhard M. Bass, Training in industry: the management of learning, Belmont/Calif. 1968; Harry L. Miller, Teaching and Learning in Adult Education, New York 1964; Allgemein: James Deese, The Psychology of learning, New York 1967 3; Robert M. Gagne, The Conditions of learning, New York 1965.

  18. Vgl. dazu die von uns gegebenen Hinweise auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates und der Bildungskommission des Bildungsrates sowie der gemeinsamen Empfehlung von Städtetag und KMK. In diesen unter Fn. 2 genannten Dokumenten sind die Vorstellungen über Lehrerbildung für Weiterbildungsprojekte skizziert. Dazu J. H. Knoll, Wie wird man Erwachsenenbildner?, in: Volkshochschule im Westen 1970, H. 3.

  19. Diese Reduzierung wird auch vorgenommen in dem Polaritätenprofil in: H. Siebert, M. Jagenlauf, Selbstbild und Fremdbild der Volkshochschule, Braunschweig 1970.

  20. Nahezu alle Autoren, die die Bildungswilligkeit als Argument für einen eingeschränkten Bildungsurlaub anführen, verzichten darauf, anzugeben, wie Bildungswilligkeit nachzuweisen wäre.

  21. Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem v. 25. 2. 1965; Direktive für die Weiterbildung der Lehrkräfte, Erzieher und Schulfunktionäre v. 20. 7. 1965; Probleme des Perspektivplanes bis 1970, Referat W. Ulbrichts auf der 11. Tagung des ZK der SED v. 15. — 18. 12. 1965; Anordnung über die Bildung und das Statut des Instituts für Ausbildung und Qualifizierung beim Landwirtschaftsrat der DDR v. 11. 5. 1966; Anordnung über die Aus-und Weiterbildung von Frauen für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten und Grundsätze für die Aus-und Weiterbildung v. 7. 7. 1966; Gesetz über den Perspektivplan zur Entwicklung der Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik bis 1970 v. 26. 5. 1967; Die gesellschaftliche Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik bis zur Vollendung des Sozialismus. Walter Ulbricht am VII. Parteitag der SED v. 17. — 22. 4. 1967, in: J. H. Knoll und Horst Siebert, Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung, a. a. O.; ferner: Richard Heinrich, Beruf — Qualifikation in der sozialistischen Landwirtschaft, Staats-verlag der DDR, Berlin 1965; Harke, Erdmann, Pädagogische und psychologische Probleme der Erwachsenenbildung, Leipzig 1966; Gerda Huth, Produktivkraft Persönlichkeit: Philosophische Bemerkungen über Qualifizierung und wissenschaftlich-technische Revolution, Berlin 1966; Hans Kaiser, Die technische Betriebsschule, Berlin 1955.

  22. Karl Seidelmann, Bildung in Stufen, Hannover 1969, s. dort: Gustav Grüner, Berufsbildung in Stufen (S. 85 ff.), Bernhard Tollkötter, Berufsausbildung in der Wirtschaft (S. 133 ff.).

  23. Das gilt auch für die zusammenfassende Schrift: Urlaub für die Bildung?, Kernprobleme und Kontroversen einer zukunftsorientierten Erwachsenenbildung, Ergebnisse einer Arbeitstagung mit Experten in der Evangelischen Akademie Bad Boll, Juni 1969.

  24. Schulmanagement, Zeitschrift für Erneuerung und Demokratisierung im Bildungswesen durch Planung — Organisation — Kooperation, 1/1970, S. 16.

  25. Zur Entwicklung der Erwachsenenbildung seit 1964. Ein Bericht für die Kultusministerkonferenz, a. a. O., S. 17 f.

  26. Ebenda, S. 12 ff.

  27. Urlaub für Bildung?, a. a. O.

  28. G. Halbach, Für und wider den Bildungsurlaub, in: Urlaub für Bildung?, a. a. O., S. 3.

  29. J. H. Knoll, H. Siebert, G. Wodraschke, Erwachsenenbildung am Wendepunkt. Der Bochumer Plan als Beitrag zum dritten Bildungsweg, Heidelberg 1967.

  30. Bei den Problemen der Qualifizierung wird in der Regel der Blick nur auf die damit verbundenen Aufstiegsprozesse gerichtet. Es scheint aber angesichts der Mobilität notwendig, mit Hilfe von Qualifizierungsmaßnahmen auch Abstiegsprozesse zu verhindern.

  31. Die im Zusammenhang mit der Strukturkrise im Ruhrgebiet in Gang gesetzten Umschulungsverfahren scheinen diesen Aspekt vernachlässigt zu haben.

  32. S. dazu insbesondere: Alfons Dörschel, Die Berufsschule in unserer Zeit, Pädagogisches Spektrum Bd. 1, Ratingen 1967; Die Berufsschule in der industriellen Gesellschaft, hrsg. von Hermann Röhrs, Frankfurt 1968; Udo Müllges, Bildung und Berufsausbildung, Ratingen 1967; Albert Brengel, Bildung und Wirtschaft, 50 Jahre Diskussion um die wirtschaftsberuflichen Schulen, Bad Homburg v. d. H. 1967.

  33. Hierzu gibt es eine umfängliche Literatur, von der ich nur nenne: Helmut Duvernell, Bildung und Ausbildung in der Industriegesellschaft, Berlin 1967; Herwig Blankertz, Berufsbildung und Utilitarismus, Düsseldorf 1963; vgl. auch die grundlegenden Aufsätze aus der Zeitschrift: Die Deutsche Schule, Auswahl Bd. 2, hrsg. v. Heinrich Roth u. Alfred Blumenthal, Berlin -Hannover -Darmstadt 1963, s. dort Eugen Fink, Zur Bildungstheorie der technischen Bildung, S. 5 ff.; Bernhard Tollkötter, Bildungsmaßnahmen in der Wirtschaft, Weinheim 1966; hierher würde auch die Literatur zur Arbeitslehre gehören.

  34. Die 1967/68 von der BDA ermittelten Werte liegen vermutlich zu hoch. S. hierzu u. a.: Bundes-vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände zum Gesetzentwurf des MdB Budde über einen bezahlten Bildungsurlaub (24. 6. 1968): „Der zusätzliche Aufwand allein für die Fortzahlung des Arbeitsentgeltes während des Bildungsurlaubs würde sich bei einer ungefähren jährlichen Bruttolohn-und -gehaltssumme von 250 Mrd. DM (für die insgesamt 21 Mio Arbeitnehmer) und bei einer Freistellung von 11, 3 Mio Arbeitnehmern für 6 Tage im Jahr auf rd. 3, 4 Mrd. DM belaufen. Die weiteren erheblichen Belastungen, die ausschließlich zu Lasten der Betriebe aus Produktionsausfall bzw. Bereitstellung von Ersatzkräften entständen, sind dabei unberücksichtigt."

  35. Diesen Sachverhalt beschreibt die These von Joachim Peege: „Berufliche Leistung setzt eine berufliche Grundbildung voraus, die über die Teilaspekte der in Berufsbildern aufgezählten Fertigkeiten und Kenntnisse hinaus den ganzen Menschen einbezieht und ihm somit sein Menschsein sowie seine Stellung in Wirtschaft und Gesellschaft verdeutlicht", in: Berufliche Leistung in ihrer Bedeutung für Mensch und Wirtschaft, in: Die Deutsche Berufs-und Fachschule, 1969 Heft 8, S. 587.

  36. S. Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes, in: Bundesarbeitsblatt, Sonderausgabe (Drucksache V/2291).

  37. Hans Katzer, Beschäftigungspolitik im Wandel von Beruf und Technik, in: Bundesarbeitsblatt, a. a. O., S. 5.

  38. S. Entwurf eines Arbeitsförderungsgesetzes, in: Bundesarbeitsblatt, a. a. O., S. 14 f.

  39. Entwurf eines Gesetzes über den geplanten Bildungsurlaub, Vorschlag Budde, § 2, Abs. 1.

  40. Wie vor, § 3, Abs. 1 u. 2.

  41. Vgl. Christian Scharf, Auch Bildung mit der Gießkanne?, in: Industriekurier v. 31. 3. 1966.

  42. Some Quotations on the Relationship between Liberal and Vocational Adult Education, in: Note & Etudes, 41/42, Februar—März 1969, S. 7 ff. Dort ist auch eine Fülle grundsätzlicher Literatur zum Thema genannt, die hier im einzelnen nicht wiedergegeben werden muß.

  43. Wolfgang Schleicher, Die bildungspolitische Bedeutung des Bildungsurlaubs, in: Bildung und Politik, Januar 1969, S. 8— 11.

  44. E. W. Mänken, Bildung, gesetzlich verordnet, in: Industriekurier v. 1. 9. 1966. M. berichtet u. a. im Sinne eines Beispiels: „So gibt z. B. die Firma Siemens pro Lehrling nicht weniger als 15 000 DM aus, und sie hat nach Ausweis des letzten Geschäftsberichtes 34 000 Mitarbeiter innerhalb eines einzigen Jahres an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen lassen. Insgesamt wurden bei Siemens im vergangenen Geschäftsjahr 64 Mill. DM für Aus-und Weiterbildung aufgewandt, das sind mehr als drei Prozent der Lohn-und Gehaltssumme. Die gesamte Wirtschaft leistet für die Berufsausbildung jährlich einen Beitrag von fast drei Milliarden DM."

  45. S. dazu allgemein: Umstrittener Bildungsurlaub, in: Contact, a. a. O., S. 42 ff.

  46. S. dazu Fn. 21.

  47. Wolfgang Schleicher, Zu der Forderung und den Problemen des Bildungsurlaubs, in: Recht der Jugend nnd des Bildungswesens, Januar 1969, S. 14 ff.; ferner Friedhelm Baukloh, Kritische Erwachsenenbildung — ein neuer Versuch. Das Bildungszentrum der IG Metall, in: Frankfurter Hefte, Jg. 23/1968, H. 4, S. 251— 258; Walter Becker, Bildungsurlaub, in: Wirtschaft und Berufs-Erziehung, Jg. 21/1969, H. 7, S. 123, 125; Richard Frankenberg, Bildungsurlaub, in: Gegenwartskunde, Jg. 17/1968, H. 2, S. 167— 169; H. Leuzinger, Berufliche Weiterbildung, in: Education Permanente, 1969, S. 20 u. 24; W. Schleicher, Das Problem des Bildungsurlaubs nach dem Nein der Bundesregierung, in: Berufliche Bildung 1968, H. 6, S. 143— 146; A. Thauer, Junge Generation 1969 und die Gesetzgebung des Deutschen Bundestages, in: Die Heimstatt, 1969, H. 1— 2, S. 23— 28.

  48. Zehn Tage Bildungszwang?, in: Unternehmer-brief des Deutschen Industrieinstituts, H. 8, v. 23. 2. 1967, S. 3 f.; Wolfgang Schleicher, Neue Chancen, in: Volkshochschule im Westen, April 1968, S. 59 ff.

  49. Man wird in Zukunft zu überlegen haben, welche Anreize zur Qualifizierung gegeben werden können. Bei der Ausgabe von Zertifikaten z. B. wäre darauf zu achten, daß Zertifikate einen verbindlichen Rechtsanspruch beinhalten, dessen Qualität durch den Staat oder die Industrie abgesichert ist.

  50. Mit den Mitteln der materiellen Interessiertheit — einem zugegeben unsozialistischen Prinzip — versucht die DDR, vor allem die qualifizierungsdistanzierten Schichten zur Teilnahme an Qualifizierungsverfahren zu ermuntern. Dem Qualifizierungsverfahren gegenüber distanziert verhalten sich insbesondere jugendliche und weibliche Arbeitnehmer.

  51. Deutscher Bundestag, V. Wahlperiode 1965, Stenographisches Protokoll, 35. Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Kulturpolitik und Publizistik, am Donnerstag, dem 23. Februar 1967, Protokoll Nr. 35, Protokoll Nr. 31, Teil I.

  52. R. F. Behrendt, Dynamische Gesellschaft, über die Gestaltbarkeit der Zukunft, Bern/Stuttgart 1963; H. Arendt, Freiheit und Politik. Ein Vortrag, in: Die neue Rundschau, Jg. 69, H. 4, 1958, S. 670 ff.

  53. S. dazu in jüngster Zeit: Klaus Grossner, Programm 2000. Falsch programmiert, in: Die Zeit,

  54. Siehe Fußnote 51, S. 10.

  55. Rahmenplan zur Umgestaltung und Vereinheitlichung des allgemeinbildenden öffentlichen Schulwesens, Folge 5, Stuttgart 1959; A. O. Schorb, Für und wider den Rahmenplan, Stuttgart 1960; Empfehlungen und Gutachten des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs-und Bildungswesen, Folge 7/8, Stuttgart 1964.

  56. Stenographisches Protokoll, a. a. O., S. 17: „Es ist jedenfalls noch unklar: nach welchen Kriterien will man diese Maßnahmen bewerten? Wer soll zum Schluß die Verantwortung dafür übernehmen, daß Inhalt, Programm und Thematik dieser Lehrgänge und Kurse wirklich in Ordnung sind? Wer will die Einhaltung überprüfen! Wer will feststellen, ob das, was man als Ziel einer Maßnahme angekündigt hat, in der Praxis auch ernsthaft verfolgt worden ist?"

  57. Stenographisches Protokoll, a. a. O., S. 12 f.

  58. Informationen für die Wirtschaft, hrsg. von H. B. Schmidt, Bonn, o. J. (April 1968).

  59. Informationen, a. a. O.

  60. Ergebnis der Besprechungen der Arbeitsgruppe Bildungsurlaub, als Ms. vervielfältigt.

  61. In der Diskussion wird Bezug genommen auf:

  62. Ergebnis der Besprechungen der Arbeitsgruppe Bildungsurlaub, als Ms. vervielfältigt.

  63. Der nachfolgende Bericht über die publizistisch reproduzierte Diskussion verfährt nicht in der Art einer quantitativen Inhaltsanalyse. Die beigebrachten Belege wurden so ausgewählt, daß das Spektrum der Argumentationen möglichst deutlich wurde.

  64. Deutscher Bildungsrat, Empfehlungen der Bildungskommission, Strukturplan für das Bildungswesen, a. a. O.

  65. Wir schließen uns hier an die Typologie von Habermas, Ohler u. a., Student und Politik, an. Weitere Typologisierungsversuche im Hinblick auf das politische Verhalten finden sich bei W. Jaide und H. Wenke.

  66. W. Braun, Präjudiz in Bayern, Industriekurier v. 16. 1. 1968; W. Runge, Bayern zahlt eine Bundes-zeche, Industriekurier v. 23. 1. 1968.

  67. H. Franke, Gegen Bildungsurlaub nach dem Gießkannenprinzip, Industriekurier v. 20. 1. 1968.

  68. G. Meyenburg, Arbeitgeber wollen sich selbst keine Gegner heranbilden, Kölner Stadtanzeiger v. 17. 1. 1968.

  69. Arbeitgeber bleiben gegenüber „Bildungsurlaub" skeptisch, Süddeutsche Zeitung v. 7. 2. 1968.

  70. BDA nennt Bildungsurlaubsbericht aus Bonn irreführend und unvollständig, Industriekurier v. 8. 2. 1968.

  71. Hilfe für eine aktive Minderheit, Vorwärts v. 11. 4. 1968.

  72. SPD schlägt bezahlten Bildungsurlaub vor, FAZ v. 3. 4. 1968.

  73. SPD-Entwurf für Bildungsurlaub, Frankfurter Rundschau, 14. 3. 1968.

  74. Jetzt soll der 17. Juni auch noch den bezahlten Bildungsurlaub rechtfertigen, Industriekurier v. 29. 2. 1968.

  75. Arbeitgeber gegen SDP-Entwurf zum Bildungsurlaub, Industriekurier v. 3. 5. 1968; CDU-MdB Budde legt einen eigenen Bildungsurlaubs-Gesetzentwurf vor, Industriekurier v. 14. 5. 1968; Was man vom Urlaubsrecht wissen muß, Handelsblatt v. 28. 5. 1968; Bildungsurlaub wird im Bundestag behandelt, Handelsblatt v. 28. 6. 1968; SPD drängt: Bildungsurlaub für jeden Arbeitnehmer, Kölnische Rundschau v. 29. 6. 1968; 12 Millionen Deutsche machen im Sommer Urlaub, FAZ v. 6. 6. 1968.

  76. Forderung nach bezahltem Bildungsurlaub ist legitim, Welt der Arbeit v. 12. 7. 1968.

  77. IG Druck und Papier kündigt Manteltarife, Mehr Urlaub und Urlaubsgeld gefordert, Industrie-kurier v. 13. 7. 1968; Arbeitgeber beziffern die Kosten des Budde-Entwurfs auf 3, 4 Milliarden DM, Industriekurier v. 19. 7. 1968; Urlaubsabrede mit leitenden Angestellten, Handelsblatt v. 17. 7. 1968;

  78. Urlaubsanspruch Jugendlicher, Handelsblatt v. 4. 11. 1968; Bildungsurlaub für alle gefordert, Frankfurter Rundschau v. 7. 1. 1969; Urlaub Jenseits der Altersgrenze’, Frankfurter Zeitung, Blick durch die Wirtschaft, v. 20. 1. 1969.

  79. Bildungsurlaub an der Universität, Die Welt v. 5. 2. 1969; Versuch mit dem Bildungsurlaub, FAZ v. 11. 2. 1969.

  80. Urlaubsverlangen rechtsmißbräuchlich, Frankfurter Zeitung — Blick durch die Wirtschaft, v. 11. 2. 1969; Urlaubsgeld für alle, Welt der Arbeit v. 21. 2. 1969; Vom Unternehmen nach Mallorca verschickt, FAZ v. 22. 2. 1969; Zweimal Urlaub ist besser, Vorwärts v. 6. 3. 1969; Ein längerer Urlaub für außertarifliche Angestellte, Industriekurier v. 20. 3. 1969; Schwerstbeschädigte brauchen mehr Urlaub, Kölnische Rundschau v. 22. 3. 1969; DAG fordert vier Wochen Urlaub, FAZ v. 17. 4. 1969.

  81. Diese Überschriften sind entnommen aus: Die Welt v. 23. 6. 1969, Kölner Stadtanzeiger v. 23. 6.

  82. Publik v. 4. 6. 1969.

  83. Ein Beispiel dafür ist der Kommentar über Erwachsenenbildung von I. Frenzel, in der Sendung: „Uni audimax" im Westdeutschen Fernsehen, 3. Programm, vom 11. 6. 1970, wo Frenzel behauptet: , In Sachen Erwachsenenbildung habe die Universität noch nichts geleistet".

  84. In diesem Zusammenhang geht es in den reichlich hier vorliegenden Zeitungsberichten um Feriendauer, Festlegung der Schulferien, allgemeines Räsonnement über mangelnde Freizeit-möglichkeiten etc.

  85. Zit. nach: Fernseh-und Rundfunkspiegel des Deutschen Industrieinstituts Köln v. 23. 10. 1969.

  86. Dazu auch: Frankfurter Rundschau v. 7. 4. 1970, Bildungsurlaub für Sägewerker?: „Ein bezahlter Bildungsurlaub ist der Kernpunkt und die wesentliche Neuerung des neuen Bundesmanteltarifvertrages, dem am Wochenende in Lich (Landkreis Gießen) die 70 Delegierten der sechsten Bundessägewerkerkonferenz der Gewerkschaft Holz und Kunststoff mit großer Mehrheit ihre Zustimmung gaben. Danach werden in diesem Industriezweig erstmals vorwiegend Betriebsräte bis zu zwei Wochen im Jahr für die Teilnahme an Lehrgängen und fachlichen Weiterbildungskursen freigestellt.“

  87. Bildungsurlaub gefordert, Frankfurter Rundschau v. 29. 11. 1969.

  88. Bildungsurlaub, Welt der Arbeit v. 5. 12. 1969.

  89. Arendt: Bildungsurlaub notwendig, Handelsblatt v. 5. 12. 1969.

  90. Bonn fordert Bildungsurlaub, Süddeutsche Zeitung v. 20. 3. 1970.

  91. „Bildungsurlaub''durch Gesetz?, Süddeutsche Zeitung v. 7. 4. 1970 (Hans-Ulrich Spree).

  92. Dazu u. a.: Friedrich Oetinger, Partnerschaft. Die Aufgabe der politischen Erziehung, Stuttgart 19563; Klaus Hornung, Politik und Zeitgeschichte in der Schule. Didaktische Grundlagen, Villingen 1966; Hermann Giesecke, Didaktik der politischen Bildung, München 19683; Karl-Christoph Lingelbach, Der Konflikt als Grundbegriff der politischen Bildung, in: Pädagogische Rundschau, 1967, H. 1; Kurt Sontheimer, Politische Bildung zwischen Utopie und Verfassungswirklichkeit, in: Zeitschrift für Pädagogik, 1963, H. 2; Thomas Ellwein, Politische Verhaltenslehre, Stuttgart 19653; Walter Jacobsen, Zur Diskussion um die politische Bildung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 4/68.

  93. Diese begriffliche Abhebung vollziehe ich im Anschluß an Eduard Spranger. Dazu: E. Spranger, Grundlegende Bildung, Berufsbildung, Allgemeinbildung, hrsg. v. J. H. Knoll, Heidelberg 19692.

  94. J. H. Knoll, H. Siebert, G. Wodraschke, Erwachsenenbildung am Wendepunkt, a. a. O.

Weitere Inhalte

Joachim H. Knoll, Dr. phil., o. Prof, der Veröffentlichungen u. a.; Führungsauslese in Pädagogik an der Ruhruniversität Bochum; Liberalismus und Demokratie, Stuttgart 1957; geb. 23. 11. 1932 in Freystadt/Schlesien; Studium Jugend, Politik und Politische Bildung, Heidelberg der Geschichte, Religions-und Geistesgeschichte, 1962; Pädagogische Elitebildung, Heidelberg Germanistik und Volkswirtschaftslehre; 1964; Gemeinschaftskunde, Heidelberg Mitglied der Kommission zur Beratung 1964; Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik der Bundesregierung in Fragen der Politischen (m. H. Siebert), Heidelberg 1967; Erwachsenenbildung Bildung. am Wendepunkt (m. H. Siebert und G. Wodraschke), Heidelberg 1967; Erwachsenenbildung — Erwachsenenqualifizierung, Heidelberg 1967; Struktur und Aufbau des deutschen Bildungswesens, Bad Godesberg 1967; Wh. v. Humboldt, Heidelberg 1969 (m. H. Siebert); J. G. Chr. Nonne, Duisburg 1970; Jugend und Kulturpolitik. Eine empirische Untersuchung über die kulturpolitische Informiertheit und Meinung Jugendlicher in einer Großstadt des Ruhrgebiets (m. G. Wodraschke und J. Hüther), Neuwied 1970. Herausgeber von: Internationales Jahrbuch der Erwachsenenbildung. Editionen, Beiträge in Sammelbänden, Festschriften und wiss. Zeitschriften.