Wirtschaftliche Konzentration und gesellschaftliche Machtverteilung in der Bundesrepublik Deutschland
Norbert Koubek u. a.
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Zusammenfassung
Diese Studie versucht die institutioneilen und personellen Beziehungen aufzuzeigen, die zwischen den Bereichen „Produktion", „Eigentumsstruktur des Produktivvermögens", „Kapital“ und „Arbeit" als den kennzeichnenden Elementen der gegenwärtigen Wirtschaftsgesellschaft in der BRD bestehen. In der ersten Ebene der Untersuchung wird der „Produktionsbereich" analysiert, wobei ein sehr hoher Konzentrationsgrad festgestellt wurde. So entfallen in dem ökonomisch entscheidenden Sektor, der Industrie, über 40 vH der dort 1968 erzeugten volkswirtschaftlichen Brutto-Wertschöpfung auf die Leistungen von nur 88 Konzernen. In der zweiten Ebene wird die Eigentumsstruktur des Produktivvermögens analysiert, und zwar vor allem im Privatbereich. Hier besaßen im Jahre 1969 nur 1, 8 vH aller Haushalte rund 90 vH der gesamten in Privatbesitz befindlichen Aktien und Investmentzertifikate. Diese für die sozioökonomischen Machtstrukturen entscheidenden Konzentrationsbedingungen werden noch durch die personellen Verflechtungen und Rückverflechtungen zwischen Großunternehmen und Konzernen, Großaktionären und Großbanken potenziert. Als dritte Ebene in der Analyse der gesellschaftlichen Machtverteilung sind die großen Verbändesysteme zu berücksichtigen, welche die entscheidenden Transformationsstellen für die Weiterleitung sozioökonomischer Macht in das Vorfeld der staatlichen Institutionen bzw. unmittelbar in die staatlichen Organisationen darstellen. Die vierte Ebene der Einflußnahme von Interessengruppen umfaßt diejenigen Institutionen, die sich im Vorfeld staatlicher Institutionen befinden und die in hohem Maße den gesellschaftlichen Willensbildungs-und Entscheidungsprozeß beeinflussen. Im einzelnen handelt es sich dabei vor allem um Parteien und parteiverbundene Organisationen, Einrichtungen des Informationswesens sowie Einrichtungen des Berufsbildungs-, Schul-, Hochschul-, Wissenschafts-und Forschungswesens. In der fünften Ebene ist vor dem Hintergrund der dargestellten gesellschaftlichen Machtverteilung die staatliche Politik in den Bereichen der Kommunen, der Länder und des Bundes zu beurteilen. Für die staatlichen Instanzen sind autonome Handlungsspielräume lediglich in denjenigen Bereichen vorhanden, in welchen die jeweils bestehenden sozioökonomischen Machtverhältnisse nicht grundlegend beeinflußt werden.
Diese Arbeit schließt an die ausführlichere Untersuchung in den WWI-Mitteilungen, Zeitschrift des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Gewerkschaften GmbH, Nr. 8/9, 1971, an. Abgesehen von partiellen Übernahmen des älteren Textes ist sie im wesentlichen unter den folgenden Gesichtspunkten neu gefaßt worden: 1. Während die Studie in den WWI-Mitteilungen sich fast ausnahmslos auf die „kapitalorientierten Interessengruppen" bezieht, wird in dem hier vorgelegten Text auch die „arbeitsorientierte Seite" berücksichtigt. 2. In der WWI-Abhandlung finden sich nur wenige Bemerkungen über die Verknüpfung von Staat und Privatwirtschaft sowie über die Aktionsmöglichkeiten staatlicher Politik im Feld der gesellschaftlichen Machtverteilung. Diesen Aspekten ist hier ein besonderes Kapitel gewidmet worden. 3. Die genannten Ergänzungen akzentuieren die gesellschaftlichen Spannungsverhältnisse und stellen dadurch das Autorenteam vor die Aufgabe, mehr als in der älteren Arbeit auf Problemlösungen einzugehen, so daß der hier veröffentlichte Aufsatz weniger den Charakter einer Bestandsaufnahme hat.
Die Redaktion
Vorbemerkung
Im folgenden sollen die Konzentrations-und Machtverhältnisse in den Bereichen Produktion, Eigentum an Produktionsmitteln sowie kapital- und arbeitsorientierte Interessengruppen analysiert und ihre Verbindung zu bestimmten gesellschaftlichen Institutionen aufgezeigt werden. Auf diese Weise sollen die wesentlichen kapitalorientierten und arbeitsorientierten Entscheidungsinstanzen in unserer Wirtschaftsgesellschaft lokalisiert und in ihrer sozioökonomischen Bedeutung bestimmt werden. Dieses Vorgehen beruht auf der Erkenntnis, daß die hier festzustellenden Interdependenzen mit einer ökonomischen Problemstellung allein nicht erfaßbar sind. Vielmehr wird gerade in der Verbindung von ökonomischen und gesellschaftlichen Aspekten der in der BRD empirisch feststellbaren Konzentration das wichtigste Anliegen der Untersuchungen gesehen. Dabei werden die personellen Verflechtungen zwischen kapital- bzw. arbeitsorientierten Interessengruppen und Institutionen in ihrer Eigenschaft als Instrumente zur Transformation sozioökonomischer Macht ermittelt.
Unter Macht wird hier mit Albert verstanden, „soziale Prozesse im Sinne eigener Zielsetzungen zu beeinflussen, gleichgültig, auf welchen Bereich sich diese Möglichkeit erstreckt und in welchem Maße sie vorhanden ist". Im ökonomischen Bereich äußert sich Macht der kapital-bzw. arbeitsorientierten Interessengruppen im wesentlichen als Verfügungsmacht über Produktionsmittel, die ihrerseits in hohem Maße konzentriert sind. Dabei wird die Bedeutung dieser Macht in unserer Gesellschaft erst erkennbar, wenn man berücksichtigt, daß sich die Stellung der Mitglieder dieser Gesellschaft in hohem Maße nach deren Funktionen im Wirtschaftsbereich bemißt
Diese stark an empirisch-quantitativen Verhältnissen orientierte Methodik bringt es mit sich, daß auf die Grundregelungen der Wirt-schafts-und Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik nicht mehr eingegangen werden kann. Im einzelnen bedeutet dies, daß die drei folgenden Grundelemente dieser Ordnung nicht untersucht werden: (1) Zurechnung des gesamtwirtschaftlichen Zuwachses an Produktivvermögen einer Periode bei den Eigentümern des Faktors „Kapital". (2) Alleinige Verfügungsmacht über die Produktionsmittel durch die Kapitaleigentümer bzw. durch die von ihnen legitim mierten Manager innerhalb des Handlungsbereichs, der nicht durch gesetzliche Vorschriften geregelt wird. Zentrale Funktion des Marktes bzw. Wettbewerbs als des nachfrageorientierten Lenkungsinstrumentes der Produktionsfaktoren und der Ertragsverteilung. Die dem Marktmechanismus als zentraler volkswirtschaftlicher Steuerungseinrichtung zugrunde liegenden Kriterien der Rationalität und Rentabilität sind fast ausschließlich im Sinne privatwirtschaftlicher Rationalität und Rentabilität definiert.
Im Zusammenhang mit dem Verzicht auf die Darstellung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Grundelemente steht des weiteren der Verzicht auf die Behandlung der Ursachen von Konzentrationsvorgängen in den Bereichen Produktion, Eigentumsstruktur, Verfügungsmacht und sozioökonomische MachtausÜbung. Schließlich muß hier auch von einer Diskussion des Problems abgesehen werden, ob es wünschbar bzw. möglich ist, die Konzentrationsvorgänge in den verschiedenen Berei-chen rückgängig zu machen oder ob das politische Handeln mehr auf demokratische Kontrolle abgestellt sein sollte.
Diesem Text liegt eine Veröffentlichung in den , WWI-Mitteilungen, Lieft 8/9 1971'zugrunde, die vor allem im statistischen Teil hinsichtlich der Produktionsund Kapitaleigentumskonzentration wesentlich ausführlicher ist. Daher sei bereits an dieser Stelle zur Vertiefung bestimmter Ausführungen auf diese Quelle verwiesen.
I. Konzentration im Produktionsbereich der Wirtschaft in der BRD
Abbildung 2
Mitglieder der Gewerkschaften im DGB am 31. 12. 1968 OTV.
Quellen: Statist. Jahrbuch 1970, S. 136; eigene Berechnungen; zitiert aus: H. Markmann, a. a. O., S. 516.
Mitglieder der Gewerkschaften im DGB am 31. 12. 1968 OTV.
Quellen: Statist. Jahrbuch 1970, S. 136; eigene Berechnungen; zitiert aus: H. Markmann, a. a. O., S. 516.
1. Verteilung der Produktion auf einzelne Wirtschaftsbereiche Will man die Konzentrationsverhältnisse im Produktionsbereich einer Volkswirtschaft unter dem Gesichtspunkt der sozioökonomischen Macht analysieren, so ist vorab festzustellen, daß nicht alle in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) erfaßten Wirtschaftsbereiche für die hier interessierenden Fragestellungen von gleicher Bedeutung sind: Erst die Erfassung der Konzentration in solchen als besonders wesentlich erkannten Bereichen erlaubt es, das konkrete Machtpotential zu ermitteln, das ig der privaten Verfügung Über Produktionsmittel liegt.
Die Gliederung des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses wird meist nach den drei Bereichen Primärsektor bzw. „Landwirtschaft“, Sekundärsektor bzw. „Produzierendes Gewerbe“ und Tertiärsektor bzw. „Übrige Wirtschaftsbereiche" vorgenommen. Von diesen drei großen Bereichen besitzt das „Produzierende Gewerbe" eindeutig das größte Gewicht. In der Systematik der Umsatzsteuerstatistik umfaßt das „Produzierende Gewerbe'die Teile „Industrie", „Produzierendes Handwerk“ und „Sonstiges Produzierendes Gewerbe“ 3).
Der Bereich des „Produzierenden Gewerbes“ im allgemeinen bzw.der Industrie im besonderen besitzt nun geradezu eine Schrittmacher funktion für das wirtschaftliche Wachstum in den westlichen Industrieländern. „Die bisher zu beobachtende Tendenz einer stetigen Vermehrung des Anteils des sekundären (industriellen) Sektors am realen Bruttoinlandsprodukt zu Lasten der beiden anderen Sektoren wird sich voraussichtlich auch bis 1980 fortsetzen-, drei Fünftel der Gesamtproduktion werden in diesem Jahr aus dem industriellen Bereich stammen."
Bei diesen Zahlenverhältnissen ist zu berücksichtigen, daß sie auf der Preisbasis 1954 geschätzt wurden.
Ein ähnliches Bild ergibt sich, wenn man die Beiträge der Wirtschaftssektoren zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu laufenden Preisen schätzt Hiernach betrug der Anteil des Sekundärsektors am BIP im Jahre 1960 54, 4 vH. Bis 1985 wird er kontinuierlich auf fast 58 vH steigen. Da sich in dem gleichen Zeitraum das gesamte nominale BIP absolut von etwas über 300 Mrd. DM auf fast 1800 Mrd. DM erhöhen dürfte, ergeben sich hieraus für den Beitrag des Sekundärsektors zum BIP Absolutzahlen von rund 165 Mrd. DM (1960) bzw. 1040 Mrd. DM (1985). Der Anteil des Primärsektors wird in diesem Zeitraum von 5, 7 vH auf 2, 2 vH sinken, während der des Tertiärsektors nach einer Steigerung von 39, 8 vH (1960) auf 42, 7 vH im Jahr 1970 bis 1985 wieder auf 40 vH zurückgehen dürfte.
Die voranstehenden Angaben machen eines ganz deutlich: Das „Produzierende Gewerbe" wird in den nächsten 15 Jahren seinen dominierenden Einfluß in der Volkswirtschaft nicht verlieren, sein Anteil an der volkswirtschaftlichen Produktionsleistung wird sogar noch steigen. (Das gleiche gilt auch hinsichtlich der Erwerbstätigen.) Hieraus folgt, daß eine Untersuchung der wirtschaftlichen Entscheidungszentren, in denen die sozioökonomische Macht konzentriert ist, vom „Produzierenden Gewerbe“ bzw.dem „Sekundärsektor“ auszugehen hat.
Daneben sind jedoch auch die großen ökonomischen Entscheidungszentren außerhalb des „Sekundärbereiches“ zu untersuchen.
Als Merkmale zur Ermittlung der Konzentration werden in der Literatur am häufigsten „Umsätze, mengenmäßige Erzeugung, Wert-schöpfung, Kapazität, Beschäftigte, Sachanlagen und Aktiva erwähnt bzw. untersucht" 2. Konzentration im Produktionsbereich der Volkswirtschaft Mit einer durchgängigen Untersuchung der Produktionskonzentration auf den Ebenen „Betrieb“, „Unternehmen“, „Konzern“ und „Branche“ soll die Trennung überwunden werden, die zwischen den verschiedenen Organisationsformen besteht, in denen wirtschaftliches Handeln gestaltet wird Hierbei werden unter Betrieben die technisch-organisatorischen Einheiten verstanden, unter Unternehmen die juristischen Einheiten und unter Konzernen die wirtschaftlichen Entscheidungszentren
Die folgenden Zahlen beziehen sich auf das Jahr 1968, da sich hier vergleichbare Angaben auch für den Konzernbereich errechnen lassen. Dabei wurden Konzentrationszahlen schwerpunktmäßig für den industriellen Bereich zusammengestellt.
Für den betrieblichen Bereich läßt das vorhandene statistische Material Aussagen über Beschäftigte und Umsätze nach Betriebsgrößen-klassen in der Industrie zu. Dabei belief sich die Zahl der Industriebetriebe auf 99 483 mit 8, 21 Mill. Beschäftigten; der industrielle Jahresumsatz von 1968 betrug 405, 6 Mrd. DM.
Im Jahre 1968 befanden sich in der Betriebs-größenklasse 1 bis 9 Beschäftigte über 43 vH aller Industriebetriebe, die jedoch nur 2, 0 vH der Beschäftigten und 1, 9 vH des Umsatzes auf sich vereinigten. Für die höchste Betriebs-größenklasse, in der die industriellen Großbetriebe mit 1000 und mehr Beschäftigten zusammengefaßt sind, liegen fast genau umgekehrte Zahlenverhältnisse vor; hier entfielen auf nur 1, 2 vH der Betriebe je knapp 40 vH der Beschäftigten und des Umsatzes. Ähnlich liegen die Verhältnisse 1968 im Unternehmensbereich und zwar bei einer Gesamtzahl von 45 222 Unternehmen, 8, 15 Mill. Beschäftigten und 442 Mrd. DM Umsatz (die Abweichungen gegenüber den entsprechenden Zahlen im betrieblichen Bereich ergeben sich durch unterschiedliche Abgrenzungen).
In der Unternehmensgrößenklasse mit 1000 und mehr Beschäftigten entfielen auf 2, 3 vH der Industrieunternehmen 50 vH der Beschäftigten und über 54 vH des Umsatzes der Industrie.
Auf Konzernebene vereinigten 88 Industrie-konzerne (ohne Baugewerbe) 1968 rund 40 vH der industriellen Bruttowertschöpfung auf sich, die nach eigenen Berechnungen knapp 250 Mrd. DM betragen hat, und etwa die Hälfte der Industrieumsätze. Den Rest der Produktion und der Umsätze mußten sich die übrigen 99, 91 Prozent der umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen der Industrie teilen.
In fünf von elf Industriebranchen erzielten die Großkonzerne 1968 mehr als die Hälfte des BIP und in nur vier von elf Bereichen weniger als ein Zehntel.
Bisher wurden die Anteile der Betriebe, Unternehmen und Konzerne nach unteren und oberen Größenklassen aufgezeigt. Fragt man einmal anders: wie groß war auf den einzelnen Ebenen Betrieb, Unternehmen und Konzern die Zahl der Wirtschaftseinheiten, die jeweils einen Umsatzanteil vqn insgesamt 50 vH erreichte, dann lauten die Ergebnisse für die Industrie (ohne Baugewerbe, bei den Betrieben auch ohne Energiewirtschaft) für das Jahr 1968: 2713 Betriebe mit 500 und mehr Beschäftigten, d. h, 2, 73 vH von insgesamt 99 483 Betrieben dieses Bereichs, 484 Unternehmen mit 100 Mill, DM und mehr Umsatz, d. h. 0, 47 vH von insgesamt 103 058 steuerpflichtigen Unternehmen der Industrie und des sonstigen Produzierenden Gewerbes außer Handwerk, 88 Konzerne und Unternehmen mit 500 Mill.
DM und mehr Umsatz, d. h. 0, 09 vH von insgesamt 103 058 steuerpflichtigen Unternehmen der Industrie und des sonstigen Produzierenden Gewerbes außer Handwerk.
Diese Zahlen zeigen einerseits eine starke Dominanz der Großbetriebe, andererseits aber eine noch wesentlich gravierendere Machtzusammenballung bei wenigen Entscheidungszentren der Wirtschaft, nämlich bei den Konzernen. Ihr Einfluß auf alle Bereiche des Wirtschaftsablaufs in der Bundesrepublik ist entscheidend. Insbesondere stellt sich die Frage nach einer erfolgreichen Konjunkturpolitik und Verteilungspolitik. Mit der bisherigen staatlichen Politik der Globalsteuerung kann man nämlich die in den Großunternehmen und Konzernen vorhandenen Entscheidungsspielräume — besonders bei Investitionen, Finanzierung, Preisgestaltung — nicht wirkungsvoll beeinflussen.
II. Konzentration im Bereich des Eigentums an Produktionsmitteln in der BRD
Abbildung 3
Gewerkschaftsmitglieder außerhalb des DGB am 30. 9. 1969
Quelle: Statistisches Jahrbuch 1970, S. 136, zitiert aus: Markmann, a. a. O., S. 517.
Gewerkschaftsmitglieder außerhalb des DGB am 30. 9. 1969
Quelle: Statistisches Jahrbuch 1970, S. 136, zitiert aus: Markmann, a. a. O., S. 517.
Im Jahre 1968 traf ein Gutachterteam unter der Leitung Professor Krelles die Feststellung, daß sich im Jahre 1960 7. 0 vH des in Unternehmen gebundenen Produktivvermögens in den Händen von nur 1, 7 vH der privaten Haushalte in der Bundesrepublik befanden. Diese Aussage ist seither zu einem geflügelten Wort in der gesellschaftspolitischen Diskussion geworden. Der damit konstatierte Sachverhalt einer extremen Konzentration des Produktivvermögens wurde kürzlich von Siebke erneut bestätigt. Er stellt in einer Aktualisierung der damaligen Berechnungen fest, daß die Konzentration sich weiter verschärft hat: Anfang 1966 verfügten 1, 7 vH der Haushalte über 73, 5 vH des unternehmerisch genutzten Produktivvermögens
Diese Zahlen wurden von verschiedenen Seiten angezweifelt und kritisiert, allerdings nicht überzeugend widerlegt. Meist wurde lediglich darauf hingewiesen, daß hier ein Teilaspekt der Vermögensverteilung willkürlich hochgespielt werde und daß bei einer Gesamtbetrachtung die breitere Streuung des Geld-und Immobilienvermögens sowie die Quasi-Vermögensbildung der Arbeitnehmer in der Sozialversicherung berücksichtigt werden müsse Diese Argumentation geht indessen am Kern des Problems vorbei, das in der Konzentration gesellschaftspolitisch entscheidender Verfügungsmacht über unternehmerisch genutztes, d. h. zum Zwecke privatwirtschaftlicher Kapitalverwertung eingesetzes Produktivvermögen begründet liegt. Weder das Sparguthaben noch das Einfamilienhaus einzelner Personen und Haushalte vermitteln derartige Verfügungsmacht. Daher ist die Krellesche Aussage von gesellschaftspolitisch ausschlaggebender Bedeutung. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Ergebnisse der folgenden Untersuchung zu betrachten.
Produktivvermögen in den Händen von Privatpersonen besteht sowohl in Form von Anteilen an Kapitalgesellschaften (insbesondere AGs und GmbHs) als auch in Form von Betriebsvermögen der Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Dabei besaß dieses Produktivvermögen bei Privatpersonen nach den Berechnungen des WSI einen Gesamtsteuerwert in Höhe von rund 130 Mrd. DM.
Die gesellschaftsund verteilungspolitisch wichtigste Form des Produktivvermögens stellt das Aktienkapital dar. In diesem Bereich ist die Konzentration nach den Ermittlungen des WSI besonders stark. 1. Personelle Verteilung des Beteiligungsvermögens (Aktienkapital und GmbH-Anteile)
Im Jahre 1969 teilten sich lediglich 9 bis 12 vH aller Haushalte das gesamte Aktienkapital der Privatpersonen. Von diesen 2, 5 Millionen „Aktionärshaushalten“ besaßen jedoch mehr als die Hälfte ausschließlich Volksaktien
Geht man von einer gleichmäßigen Verteilung der Volksaktien auf alle Aktienbesitzer aus, so läßt sich ermitteln, daß zum damaligen Zeitpunkt nur 5 bis 6 vH aller Haushalte über 96 vH des personellen Aktienbesitzes verfügten
Innerhalb dieser kleinen Gruppe von Aktien-besitzern konzentriert sich das Kapital (nach einer weiter differenzierenden Rechnung) wiederum auf eine schmale Schicht von Groß-besitzern.
Auf 1, 8 vH (d. h. weniger als 400 000) aller Haushalte entfielen eher 90 vH als 85 vH des gesamten Aktienkapitals in den Händen von Privatpersonen Erst diese Zahlen vermitteln ein Bild von den tatsächlichen Konzentrationsverhältnissen, ein Bild, das in der amtlichen Statistik durch die Aufteilung des Kapitals auf die beiden Gruppen „Selbständige" und „Unselbständige" völlig verschleiert wird. Lediglich für den kleinen Bereich von etwa 10 vH des personenbezogenen Aktienkapitals kann von einer breiteren Streuung gesprochen werden. Allerdings befindet sich auch dieses restliche Kapital nur in den Händen eines geringen Prozentsatzes aller Haushalte
Die Verfügungsmacht über das gesamte private Aktienkapital liegt aber überwiegend bei den großen Banken, die dieses Kapital fast vollständig in ihren Depots verwahren. In diesem Zusammenhang erlangt das sog. Depot-stimmrecht der Banken seine schier legendäre Bedeutung. Auf diese und ähnliche Fragen der volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Macht wird an späterer Stelle noch zurückzukommen sein.
Das Bild wird auch durch die Hinzurechnung von GmbH-Anteilen nicht verändert, von denen 1966 schätzungsweise 7 Mrd. DM auf die privaten Haushalte (ohne die nicht erfaßten Wertsteigerungen der Betriebsgrundstücke) entfielen. Unter Einbeziehung dieser 7 Mrd. DM ergibt sich für Ende 1966 ein Gesamtwert des Anteilvermögens aller privaten Haushalte von 44 Mrd. DM (mit Geschäftsguthaben bei den Genossenschaften 46 Mrd. DM).
Aus den Zahlen der Vermögenssteuerstatistik ergibt sich, daß rund 34 Mrd. DM von der Summe der Anteile an Kapitalgesellschaften (ohne Genossenschaftsanteile) Anfang 1966 auf 164 000 Haushalte entfielen Damit besaßen also rd. 0, 8 vH aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik rd. 77 vH der im Eigentum von Privatpersonen stehenden Vermögensanteile an Kapitalgesellschaften.
Es bietet sich also auch bezüglich der Verteilung des gesamten Beteiligungsvermögens in den Händen der privaten Haushalte das Bild einer extremen Konzentration. Innerhalb dieser kleinen Zahl konzentriert sich das Vermögen wiederum zu rd. 60 vH auf 12 000 Haushalte, von denen jeder über ein Gesamtvermögen (also nicht nur Beteiligungsvermögen) im Steuerwert von mehr als 1 Mill. DM verfügte. Der Bruchteil eines Prozents der vermögenssteuerpflichtigen Haushalte mit Gesell-schaftsanteilen, aber immer noch 12 vH des gesamten Beteiligungsvermögens dieser Haushalte, entfiel auf Multimillionäre in der Vermögensgruppe über 10 Mill. DM. 2. Personelle Verteilung des Betriebsvermögens der Einzelunternehmen und Personen-gesellschaften
Das gesamte Produktivvermögen im Bereich der Einzelunternehmen und Personengesellschaften betrug Anfang 1966, gemessen an den Einheitswerten des Betriebsvermögens, rd. 88 Mrd. DM. Davon entfiel mit 50 Mrd. DM = 57 vH der größte Teil auf das Betriebsvermögen der Personengesellschaften
Am Einheitswert dieser Gesellschaften waren nach Berechnungen des Krelle-Gutachtens (S. 407) zu etwa 8 vH Kapitalgesellschaften beteiligt. Im Verlauf der Konzentrationsbewegungen (Fusionen etc.) dürfte dieser Anteil nach 1960 eher gestiegen sein. Nimmt man an, daß er Anfang 1966 etwa 10 vH betrug, so kommt man zu dem Ergebnis, daß zu diesem Zeitpunkt von der Summe der Einheitswerte des Betriebsvermögens der Einzelunternehmen und Personengesellschaften 83 Mrd. DM auf Privatpersonen entfielen, davon rd. 60 Mrd. DM = 72 vH auf rd. 286 000 vermögenssteuer-pflichtige Haushalte. Das waren 1, 3 vH aller privaten Haushalte.
Die Konzentration des Produktivvermögens war also hier nur wenig schwächer als bei den Anteilen an Kapitalgesellschaften. Innerhalb der steuerpflichtigen Gruppe konzentrierte sich das Vermögen wiederum zu 40 vH auf gut 11 000 Vermögensmillionäre. 3. Gesamtbewertung der personellen Verteilung des Produktivvermögens in Privateigentum
An einer außerordentlich starken Konzentration im Bereich des privaten Unternehmens-kapitals auf relativ wenige Personen bzw. Haushalte kann nach den voranstehenden Aus-18 führungen kein Zweifel bestehen. Zusammenfassend läßt sich folgendes Ergebnis festhalten: Von dem aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und Betriebsvermögen der Einzelunternehmen und Personengesellschaften bestehenden, in Steuerwerten gemessenen Produktiwermö-gen bei Privatpersonen in Höhe von rd. 130 Mrd. DM entfiel mit rd. 93 Mrd. DM ein Anteil von 72 vH auf eine relativ kleine Zahl von vermögenssteuerpflichtigen Haushalten. Addiert man die Zahl der Haushalte mit Kapitalanteilen einerseits und Betriebsvermögen andererseits, so ergibt sich eine Gesamtzahl von 451 000 Haushalten oder 0, 8 + 1, 3 = 2, 1 vH aller privaten Haushalte. Eine solche Addition ist jedoch unzulässig, weil dabei Doppelzählungen auftreten. Sie hat nur als Näherungsrechnung einen Sinn, um eine Maximalquote zu ermitteln.
In Wirklichkeit ist der Prozentsatz geringer. Berücksichtigt man diesen Sachverhalt, so führt unsere Rechnung in die Nähe der von Siebke errechneten Zahlen, wonach 1, 7 vH aller Haushalte — das sind rd. 320 000 — Ende 1966 über 73, 5 vH des im Eigentum an gewerblichen Unternehmen bestehenden Produktivvermögens verfügten. 4. Gemeinwirtschaftliche Eigentumsformen am Produktivvermögen In der Wirtschaft der BRD gibt es außerhalb des Instituts des Privateigentums an dem Produktivvermögen keine von ihrem Umfang her auch nur annähernd vergleichbare andere Eigentumsform.
Zum Zwecke des Überblicks seien im folgenden einige Angaben über die Verteilung des gemeinwirtschaftlichen Produktivvermögens gemacht. Dabei wird in diesem Zusammenhang der Wert des im Eigentum der öffentlichen Hände (Bund, Länder, Gemeinden) und des im Eigentum der Gewerkschaften befindlichen Produktivvermögens angegeben. In beiden Fällen werden jeweils die Grund-bzw. Eigenkapitalbeträge zugrunde gelegt.
Im öflentlichen Eigentum befanden sich im Jahre 1969 insgesamt Unternehmen, deren Eigenkapital bzw. Nennkapital rd. 44 Mrd. DM betrug. Diese Summe verteilt sich auf Unternehmen im Bundesbesitz mit 25 Mrd. DM, wovon allein auf die Deutsche Bundesbahn 15, 7 Mrd. und auf die Deutsche Bundespost 6, 4 Mrd. DM entfielen, auf Unternehmen im Landesbesitz mit 4, 3 Mrd. DM und auf Unternehmen im Gemeindebesitz mit 15 Mrd. DM
Mit diesen Unternehmen werden von seifen der öffentlichen Hand zum erheblichen Teil Güter und Dienstleistungen nach dem Bedarfsdeckungsprinzip angeboten. Damit ist nicht der erzielbare Marktpreis Maßstab des wirtschaftlichen Handelns, sondern ein politisch festgestelltes Bedürfnis lokaler, regionaler bzw. gesamtwirtschaftlicher Natur. Aus diesem Grunde arbeiten zahlreiche öffentliche Unternehmen entweder lediglich kostendeckend oder müssen sogar subventioniert werden.
Im alleinigen Eigentum der Gewerkschaften befanden sich im Jahre 1969 die drei Unternehmensgruppen Neue Heimat, Bank für Gemeinwirtschaft, Volksfürsorge, während die Gewerkschaften am Kapital der CO-OP-Gruppe nur indirekt beteiligt sind, und dies nur in Form einer Minderheitsbeteiligung Das Nominalkapital dieser Unternehmensgruppen belief sich zu dem damaligen Zeitpunkt auf rd. 300 Mill. DM, was sowohl im Verhältnis zu den rd. 44 Mrd. DM im Eigentum der öffentlichen Hände als auch vor allem in bezug auf die rd. 130 Mrd. DM im Eigentum von Privatpersonen ein sehr geringer Betrag ist. Außer-dem ist gegenüber dem in Privathand befindlichen Produktivvermögen hervorzuheben, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund und die ihm angeschlossenen Einzelgewerkschaften sich auf eine Mitgliederzahl von fast 7 Mill. Personen stützen können. Damit ist eine sehr breite demokratische Legitimationsbasis für das Eigentum an Produktivvermögen vorhanden.
III. Sozioökonomische Instrumente der Interessenvertretung
1. Einleitung Um die ökonomische und gesellschaftliche Wirklichkeit zu erfassen, genügt es nicht, nur die Produktion und das Eigentum an Produktionsmitteln auf ihren Konzentrationsgrad hin zu untersuchen. Ergebnisse aus diesen Analysen sagen nämlich noch nichts darüber aus, in welchem Maße die beiden großen Interessengruppen „Kapital“ und „Arbeit“ die ökonomischen und gesellschaftlichen Abläufe beeinflussen. Ein solcher Einfluß ist sowohl über die Eigentumsverhältnisse an Produktionsmitteln als auch auf anderen Wegen möglich. Beide Interessengruppen besitzen sozioökonomische Instrumente der Interessenvertretung. Diese gilt es nun zu untersuchen.
Für die Zeit nach 1945 läßt sich zusammenfassend feststellen, daß in der BRD die alten gesellschaftlichen Machtverhältnisse im wesentlichen restauriert und bis heute aufrechterhalten wurden, und zwar durch eine enge Verbindung zwischen den Bereichen „Produktion“ und „kapitalorientierte Interessengruppen“. Diese Verbindung folgt unmittelbar aus der privaten Verfügungsmacht der Kapitaleigentümer bzw.deren Manager über Produktionsmittel, aus der bisher völlig unzulänglichen Mitbestimmung in Wirtschaft und Gesellschaft und aus dem Zuwachs des volkswirtschaftlichen Produktionsvermögens in den Händen der bisherigen Kapitaleigentümer.
Im folgenden sollen die entscheidenden Trans-formationsstellen der sozioökonomischen Macht zur Durchsetzung kapital-und arbeitsorientierter Interessen gekennzeichnet und untersucht werden, und zwar nach sechs Bereichen gegliedert Dabei steht die Kapital-
Orientierung in der gesellschaftlichen Sphäre aufs Engste mit dem Privateigentum am Produktivvermögen in Beziehung. Die sechs Bereiche sind im einzelnen:
Die personelle Verflechtung zwischen dem Produktionsbereich und den kapital-bzw. arbeitsorientierten Interessengruppen. Hier bestehen strukturelle Unterschiede zwischen der Art und Legitimation der Verflechtung in diesen beiden Gruppen.
Der soeben bezeichnete Personenkreis tritt als die entscheidende Größe im Rahmen verschiedener tiefgegliederter Verbändesysteme auf, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten die Interessen der Kapitalseite bzw.der Arbeitsseite vertreten.
Aus der Parteienstruktur in der BRD ergibt sich, daß mehrere Parteien die bestehende Verteilung der Herrschafts-und Machtverhältnisse stabilisieren, wenn auch in unterschiedlichem Maße.
Die gesellschaftspolitisch zum überwiegenden Teil konservativ orientierte Presse erfüllt eine entscheidende Funktion in der Rollenverteilung zur Herrschaftssicherung. Daneben ist kurz die Bedeutung der Verbandspresse zu skizzieren.
Die Berufs-, Bildungs-, Schul-und Hochschuleinrichtungen sowie die Wissenschaftsund Forschungsinstitutionen sind unter dem Gesichtspunkt der Herrschaftssicherung für die sehr kleine Machtelite zu beurteilen; weiterhin sind die Möglichkeiten aufzuzeigen, die Bedingungen hierfür zu ändern. Schließlich wird noch die Funktion des Staates zu schildern sein, und zwar wird es vor allem darum gehen, den Autonomiespielraum zu erfassen, der staatlichen Instanzen angesichts der Handlungsnotwendigkeiten in unserer Wirt-schafts-und Gesellschaftsordnung sowie der Einflußmöglichkeiten durch organisierte Interessengruppen verbleibt. 2. Personelle Verflechtungen 2. 1. Kapitalorientierter Bereich Die personelle Verflechtung läßt sich je nach dem beruflichen Schwerpunkt der auftretenden Personengruppen in drei Bereiche aufgliedern. Erstens handelt es sich um die Vertreter der Banken, zweitens ist das rückgekoppelte personelle Verflechtungssystem zwischen den Großbanken und den Großunternehmen und Konzernen darzustellen, und drittens kann man eine personelle Verflechtung zwischen Unternehmen außerhalb des Bankensektors feststellen. 2. 11. Vertreter der Banken als Mandatsträger Betrachtet man zunächst die personellen Verbindungen aus der Perspektive der Banken, so erscheint es zweckmäßig, vom Problem der Verfügungsmacht über Kapital auszugehen. Hierbei ergibt sich eine dominierende Rolle des Bankensektors im allgemeinen und der drei Großbanken: „Deutsche Bank AG", „Dresdner Bank AG" und „Commerzbank AG" im besonderen, die ihre Entsprechung in der Ämterhäufung der Mitglieder von Leitungsorganen dieser Banken findet. In diesem Zusammenhang ist es gleichgültig, ob die personellen Beziehungen durch Eigentumsrechte oder Depotstimmrechte begründet sind. Es wurde geschätzt, daß allein die drei genannten Großbanken über rd. 50 vH des gesamten Aktienkapitals in der BRD disponieren können.
Die gründlichste Untersuchung stellt noch immer der „Konzentrationsbericht für das Jahr 1960" dar, der dem Deutschen Bundestag 1964 vorgelegt wurde Hiernach gab es Ende 1960 in der BRD 661 börsennotierte Aktiengesellschaften, von denen 619 in dem Konzentrationsbericht untersucht werden konnten. Bei den nicht erfaßten 42 Unternehmen handelt es sich überwiegend um kleine Unternehmen.
Von den 619 Aktiengesellschaften arbeiteten 577 außerhalb des Bankensektors. In diesen Aktiengesellschaften waren von den Kapital-eigentümern 3014 Aufsichtsratsposten (AR-Posten) zu besetzen; hiervon beanspruchten die Banken 795 oder gut ein Viertel. Da jedoch bei 132 Unternehmen im Aufsichtsrat keine Bankenvertreter festgestellt wurden, stellten die Banken in den verbleibenden 445 Unternehmen von den dort für die Kapitalseite insgesamt zu vergebenden 2407 AR-Mandaten jedes dritte AR-Mitglied.
Rund 100 Banken waren an dieser Besetzung beteiligt, doch kamen aus nur 11 Instituten „ 586 oder fast 75 vH aller von Banken gestellten Aufsichtsratsmitglieder" Die drei Großbanken vereinigten auf sich 423 Mandate, das sind über 53 vH aller von Bankenvertretern besetzten AR-Sitze Diese 423 Mandate entfielen fast zur Hälfte auf AR-Vorsitzende bzw. Stellvertretende AR-Vorsitzende.
Ein ähnlicher Grad an Einflußnahme der Großbanken zeigte sich, wenn man von den 318 Aktiengesellschaften außerhalb des Banken-bereichs ausging, die der Untersuchung der Depotstimmrechtsverhältnisse zugrunde lagen. Hier wurden von 1722 AR-Mitgliedern (ohne Arbeitnehmervertreter) 573 oder ein Drittel von den Banken gestellt, von den drei Großbanken allein 297 AR-Mandate, was fast 52 vH aller von Banken besetzten Mandate entspricht
Diese Zusammenstellung mit dem Ergebnis 423 bzw. 297 Mandate bezieht sich jedoch lediglich auf die in die jeweilige Untersuchung einbezogenen 577 bzw. 318 Aktiengesellschaften außerhalb des Bankenbereichs. Versucht man, für die Zeit um 1960 alle von leitenden Mitgliedern der drei Großbanken besetzten AR-Posten oder ähnliche Mandate in Gesellschaften mit anderer Rechtsform zu erfassen, so ergeben sich wesentlich höhere Zahlen. Pritzkolei kommt hierbei zu folgendem Ergebnis:
Deutsche Bank AG: 550 Mandate Dresdner Bank AG: knapp 300 Mandate Commerzbank AG: 224 Mandate Die drei Großbanken hatten somit im Jahre 1960 rd. 1070 Mandate in Kontrollorganen von Unternehmen der deutschen Wirtschaft inne.
Alle Zahlen, die sich auf ein Jahr nach 1960 beziehen, sind weniger repräsentativ, und zwar sowohl hinsichtlich ihres Umfangs als auch ihrer Überprüfbarkeit bzw. Zuverlässigkeit. Dennoch kann gesagt werden, daß keine neueren Zahlen bekannt sind, die auf eine grundsätzliche Änderung dieser Art von personeller Verflechtung schließen lassen Diese Aussage schließt auch die nach der Novellierung des Aktiengesetzes von 1965 erfolgte Begrenzung der AR-Mandate auf 10 Posten pro Person ein 2. 12. Personelle Rückverflechtungen zwischen Mandatsträgern der Großbanken und der Unternehmen außerhalb des Bankensektors Für den weiteren Verlauf der Analyse ist es wesentlich, festzustellen, daß die drei Großbanken ausnahmslos Publikumsgesellschaften sind, d. h. ihr Aktienbesitz ist breit gestreut. Demzufolge ist in der Praxis keine Kontrollmöglichkeit der Kapitaleigentümer über die Großbanken gegeben.
So wurden bei der Deutschen Bank AG in der Hauptversammlung am 15. 5. 1970 von dem anwesenden Grundkapital fast 57 vH durch den eigenen Vorstand vertreten, und im Jahre 1969 belief sich diese Zahl sogar auf rund 59 vH
Aus diesen Bedingungen ergeben sich geradezu ideale Voraussetzungen, die von den Großbanken kontrollierten Vorstände der Unternehmen als Kontrolleure der Banken einzusetzen. Somit sitzen in den Aufsichtsräten und Beiräten der Banken „die Manager, über deren Entlastung abgestimmt und deren Kontrolleure gewählt werden sollen"
Auf regionaler Ebene bestehen Institutionen, mit welchen die Systeme der personellen Rückverflechtungen fortgesetzt werden. Einerseits haben die Großbanken auf regionaler und lokaler Ebene über die Direktoren und Leiter der großen Filialen zahlreiche Mandate in den Kontrollorganen der für sie regional und lokal bedeutsamen Unternehmen. Andererseits werden bei den Großbanken Landes-beiräte oder ähnliche Gremien gebildet, die sich vor allem aus den Vorstandsmitgliedern dieser Unternehmen zusammensetzen. Im Jahre 1960 umfaßte allein die Institution der Landesbeiräte „insgesamt 944 Mitglieder, von denen fast die Hälfte den tausend größten Industrieunternehmen angehören"
Auch Ende der sechziger Jahre bestanden die Landesbeiräte noch; nichts deutet darauf hin, daß sich ihre Aufgaben und Zusammensetzung geändert haben. 2. 13. Personelle Verflechtungen zwischen den Unternehmen außerhalb des Banken-sektors
Soweit die Beziehungen zwischen den Großunternehmen außerhalb des Bankensektors auf die Zugehörigkeit der Unternehmen zu Konzernen oder zu Unternehmensgruppen beruht, ist sie hier ohne Bedeutung, da diese Verbindungen lediglich die personelle Seite der einheitlich geleiteten ökonomischen Groß-organisationen sind. Diese Bedingungen werden im Hinblick auf ihre sozio-ökonomische Machtkonzentration bereits durch die konsolidierten Umsatz-, Wertschöpfungs-und Ka-pitaldaten sowie die Zahl der Beschäftigten zum Ausdruck gebracht.
Darüber hinaus gibt es jedoch noch eine Fülle von Kapitalverflechtungen zwischen den großen Wirtschaftseinheiten im Produktions-und Dienstleistungsbereich. Diese Kapitalverflechtungen werden in der Regel von personellen Verflechtungen abgesichert. Im Bereich der Großversicherungswirtschaft mit ihrer erheblichen Bedeutung für die Finanzierung von Investitionen werden die geschäftlichen Interessen in besonders starkem Maße durch personelle Verflechtung abgesichert 2. 2. Arbeitsorientierter Bereich Im arbeitsorientierten Bereich zeigen sich die personellen Verflechtungen zur Durchsetzung arbeitsorientierter Interessen auf vierfache Weise: bei der Besetzung von Betriebsratsposten, bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten im allgemeinen, bei der Besetzung von Aufsichtsratsposten in gemeinwirtschaftlichen Unternehmen und schließlich bei der Besetzung von Stellen für Arbeitsdirektoren.
Die Legitimation und Leistungsfähigkeit der arbeitsorientierten Funktionsträger in den Betrieben und Unternehmen hängen aufs engste von einer breiten Zustimmung der Arbeitnehmer ab. Damit ist zugleich ausgedrückt, daß diese Funktionsträger ihre Machtstellungen, die sie aufgrund ihrer Informationen und Entscheidungsrechte besitzen, wirkungsvoll nur in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern bzw. Gewerkschaften ausüben können Dies muß berücksichtigt werden, wenn nun kurz die Struktur arbeitsorientierter Funktionsträger in den Betrieben, Unternehmen und Konzernen wiedergegeben wird. „Im Jahre 1968 wurden entsprechend dem Betriebsverfassungsgesetz in rd. 25 000 Betrieben rd. 142 400 Betriebsräte gewählt." Davon entfielen auf die dem DGB angeschlossenen Gewerkschaften rd. 83 vH der Mandate, die DAG erreichte 3 vH, der Christliche Gewerkschaftsbund und andere Splittergruppen erreichten 0, 5 vH, während 13, 4 vH der Betriebsratsmitglieder keiner Organisation angehörten.
Aus der Betriebsratstätigkeit ergibt sich, daß der wesentliche Teil der hier vorhandenen Entscheidungskompetenzen für arbeitsorientierte Interessen auf den unmittelbaren betrieblichen Bereich bezogen ist. Zur Beeinflussung der langfristigen Unternehmenspolitik sind die Mandate in den Aufsichtsräten bzw. die Position des Arbeitsdirektors wesentlich bedeutsamer. Hier bestehen bisher jedoch mit der im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten sog. Drittelparität sowie mit der Beschränkung der paritätischen Mitbestimmung auf den Montanbereich enge Grenzen.
Die Zahl der nach dem Betriebsverfassungsgesetz gewählten Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat lag Anfang 1971 zwischen 5000 und 5500 Davon waren im Bereich der 42 Unternehmen, die der paritätischen Mitbestimmung unterliegen, 1971 insgesamt 307 Arbeitnehmervertreter tätig, von denen die Hälfte Betriebsangehörige sind Außerdem besteht in jedem der paritätisch mitbestimmten Unternehmen je eine Position eines Arbeitsdirektors.
Es ist festzustellen, daß bei den auf betriebs-fremde Arbeitnehmervertreter entfallenden Aufsichtsratsposten in hohem Maße die Führungsspitze in den Gewerkschaften vertreten ist.
Eine weitere Möglichkeit der personellen Verflechtung zwischen dem Produktionsbereich und den arbeitsorientierten Interessengruppen ergibt sich im Bereich der gemeinschaftlichen Unternehmen der Gewerkschaften Die Bedeutung dieser Unternehmen ist jedoch im Rahmen der gesamten Volkswirtschaft zu gering, als daß dieses Element allein wesentliche Veränderungen in der Wirtschaftsordnung bewirken könnte. So beträgt der Anteil des Grundkapitals der vier gemeinwirtschaftlichen Unternehmensgruppen der Gewerkschaften am gesamten Eigen-bzw. Grundkapital in der Bundesrepublik lediglich knapp 0, 2 vH, wie bereits an früherer Stelle festgestellt wurde. Diese Wirkungsbeschränkung aufgrund der Größenordnung bezieht sich sowohl auf die Entwicklung und den Absatz alternativer Produkte im einzelwirtschaftlichen Bereich als auch auf die Möglichkeit, im gesellschaftlichen Rahmen die Verfügungsmacht über Produktivvermögen nach arbeitsorientierten Interessen zu verwenden statt, wie dies im privatwirtschaftlichen Rahmen geschieht, nach kapitalorientierten Interessen. 3. Verbändesysteme Die organisierte Vertretung von Interessen wird in den Wirtschaftsgesellschaften, die parlamentarisch regiert werden, aufgrund der komplizierter werdenden Entscheidungsstrukturen immer bedeutender Hierzu kann man mit Jaeggi die Hypothese aufstellen, daß die Vielzahl der Interessengruppen hierarchisch geordnet ist, wobei zu den wichtigen* Gruppen „vor allem wirtschaftliche oder durch die Wirtschaft stark bedingte Gruppen angehören*.
Während nun die Arbeitnehmerseite lediglich eine große Organisation zur Durchsetzung ihrer Interessen in Form des Deutschen Gewerkschaftsbundes besitzt — sieht man einmal von den übrigen, meist kleineren Arbeitnehmerorganisationen ab —, stützt sich die Kapitalgeberseite auf mehrere große Verbände. 3. 1. Kapitalorientierte Verbändesysteme 3. 11. Kooperation zwischen kapitalorientierten Verbänden In dem Koordinierungsgremium der kapital-orientierten Verbände, dem „Gemeinschaftsausschuß der Deutschen gewerblichen Wirtschaft , sind 14 Verbände zusammengeschlossen. Im einzelnen handelt es sich um folgende Verbände — Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt
— Bundesverband der Deutschen Industrie — Bundesverband des Deutschen Groß-und Außenhandels — Bundesverband Deutscher Banken — Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände — Centralvereinigung Deutscher Handelsvertreter-und Handelsmakler-Verbände — Deutscher Hotel-und Gaststättenverband — Deutscher Industrie-und Handelstag — Deutscher Sparkassen-und Giroverband — Gesamtverband der Versicherungswirtschaft — Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels — Verband Deutscher Reeder — Zentralarbeitsgemeinschaft des Straßen-Verkehrsgewerbes — Zentralverband des Deutschen Handwerks. Diese kapitalorientierten Verbände besitzen ein dichtes Organisations-und Kommunikationsnetz. Nach einer in der Literatur zitierten Ostberliner Untersuchung sollen diese Verbände zu Beginn der sechziger Jahre über mehr als 5000 Büros bzw. Verwaltungsstellen verfügt haben, in denen rund 30 000 Mitarbeiter hauptamtlich beschäftigt gewesen sein sollen Diese Zahl erscheint schon angesichts der — teilweise noch näher darzustellenden — Vielzahl tiefgegliederter kapitalorientierter Verbändesysteme als zu niedrig. So wird in einer Untersuchung von Bredl die Zahl der hauptamtlichen Mitarbeiter dieser Verbände mit rund 120 000 angegeben Es wäre wünschenswert, daß von den erwähnten Verbänden genaue Angaben zur Organisation gemacht würden.
Darüber hinaus ist zu bedenken: Größere Unternehmen „haben nicht selten Vorstandsmitglieder für die Verbandstätigkeit freigestellt und setzen eigene Abteilungen für wirtschafts-und sozialpolitische Aufgaben ein"
Demgegenüber verfügten die dem DGB angeschlossenen Gewerkschaften zur damaligen Zeit lediglich über rund 1800 hauptamtlich besetzte Verwaltungsstellen und knapp 9000 hauptamtlich Beschäftigte Diese Zahlen haben sich in den Jahren bis 1970 durch organisatorische Änderungen sogar leicht verringert.
Diese Zahlenverhältnisse allein sind für die Beurteilung der sozioökonomischen Macht jedoch nur von begrenztem Aussagewert. Entscheidender ist die Tatsache zu werten, daß die kapitalorientierten Verbände für die Stabilisierung und den Ausbau der bei ihnen bereits vorhandenen Macht tätig sind, während die Gewerkschaften gerade einen Teil dieser Macht zugunsten der arbeitsorientierten Interessen umverteilen wollen. Dabei ist es unbestritten, daß dieser Anspruch schwerer zu verwirklichen ist als der erste.
Die einzelnen kapitalorientierten Verbände sind in ihrer Bedeutung für die Stabilisierung des sozio-ökonomischen Systems der Macht. Verteilung in der BRD nicht gleichwertig. Man kann davon ausgehen, „daß die Wirtschafts, verbände ihre Macht aus der ökonomischen Potenz der großen Unternehmungen beziehen" Damit ergibt sich eine unmittelbare Beziehung zwischen den Verbänden und den Führungsgremien der großen Unternehmen, Konzerne und Großbanken; die personellen Verflechtungen dieser Gremien innerhalb der Wirtschaft sind bereits an früherer Stelle dargestellt worden.
Von besonderem Interesse hinsichtlich der Art ihrer personellen Verflechtungen mit den Großunternehmen, Konzernen und Banken sind vor allem: (1) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) (2) Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
(3) Deutscher Industrie-und Handelstag (DIHT) (4) Bundesverband Deutscher Banken (5) Bundesverband des Deutschen Groß-und Außenhandels.
Das Handeln der großen kapitalorientierten Verbände wird gegenwärtig stärker, als dies früher der Fall war, aufeinander abgestimmt. So stellte der Hauptgeschäftsführer des BDI, Fritz Neef, kürzlich fest: „Es ist eine höchst erfreuliche Schlußfolgerung, daß das Unternehmerlager sich zu einer bisher nicht gekannten Geschlossenheit zusammengefunden hat." 3. 12. Bundesvereinigung derDeutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
Der bedeutendste kapitalorientierte Dachver band ist die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), in der unmittelbar 56 Mitgliederverbände als Fach-bzw. Landesverbände zusammengeschlossen sind. Diese 56 Mitgliederverbände repräsentieren ihrerseits 720 angeschlossene Fach-bzw. Regional-verbände
Die BDA dient als Kampforganisation gegenüber den Gewerkschaften und vertritt vor allem die sozial-und tarifpolitischen Interessen der Privatwirtschaft. Nach Schneider repräsentiert die BDA z. Z. „rund 90 vH aller in Privathand befindlichen Unternehmen" in der gesamten Wirtschaft.
An der Spitze der BDA stehen zwei Gremien, von denen laut Geschäftsbericht 1970 der Vorstand 73 und das Präsidium 30 Mitglieder umfaßt Von den Vorstandsmitgliedern sind über 1/3 dem Kreis der Großindustrie zuzu-rechnen, während knapp 2/3 auf Personen entfallen, die mittlere Unter Mitgliederverbände repräsentieren ihrerseits 720 angeschlossene Fach-bzw. Regional-verbände 47).
Die BDA dient als Kampforganisation gegenüber den Gewerkschaften und vertritt vor allem die sozial-und tarifpolitischen Interessen der Privatwirtschaft. Nach Schneider 48) repräsentiert die BDA z. Z. „rund 90 vH aller in Privathand befindlichen Unternehmen" in der gesamten Wirtschaft.
An der Spitze der BDA stehen zwei Gremien, von denen laut Geschäftsbericht 1970 der Vorstand 73 und das Präsidium 30 Mitglieder umfaßt 49). Von den Vorstandsmitgliedern sind über 1/3 dem Kreis der Großindustrie zuzu-rechnen, während knapp 2/3 auf Personen entfallen, die mittlere Unternehmen repräsentie-ren 50).
Jaeggi 51) kommt in seinen Untersuchungen zu ähnlichen Ergebnissen.
Anders stellt sich jedoch das Verhältnis zwischen den Vertretern der Großunternehmen bzw. Konzerne und den mittleren Unternehmen in dem 30köpfigen Präsidium dar. Hier sind beide Gruppen zahlenmäßig im Verhältnis 1 : 1 beteiligt 52). 3. 13. Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI)
Als zweiter kapitalorientierter Verband ist der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) anzuführen. Dieser Dachverband ist hauptsächlich mit Fragen der nationalen und internationalen Wirtschaftspolitik befaßt. Hier sind 39 industrielle Oberverbände zusammengeschlossen, die ihrerseits „wiederum über 400 Fachverbände bzw. Fachgruppen und 216 Landes-bzw. Regionalverbände“ umschließen 53). An der Spitze des BDI steht ein 35köpfiges Präsidium, in das 20 Vertreter der Großindustrie und der Großbanken entsandt sind, während 15 Vertreter aus dem Bereich der mittleren Unternehmen kommen 54). Bei diesem Verhältnis von 2 : 1 zwischen Groß-und Mittelindustrie ist jedoch zu beachten, daß die Stimmen der einzelnen Mitglieder in den Verbänden um so nachhaltiger wirken, je größere Verbandsbeiträge die hinter den Personen stehenden Unternehmen leisten 55). „Außerdem wird beispielsweise im BDI die Zahl der Stimmen nach den Beschäftigtenzahlen festgelegt." 56) 3. 14. Deutscher Industrie-und Handelstag (DIHT)
Als dritter bedeutender kapitalorientierter Dachverband ist der DIHT zu nennen, der die Industrie-und Handelskammern auf Bundesebene repräsentiert Insgesamt bestehen in der BRD einschließlich West-Berlin 81 Kammerbezirke, die in 11 regionalen Arbeitsgemeinschaften bzw. Vereinigungen zusammengeschlossen sind.
Zu dem Aufgabenbereich der Industrie-und Handelskammern (IHK) gehören einige mit öffentlich-rechtlichem Charakter (z. B. Berufsbildung, Regionale Strukturplanung und Strukturpolitik). Mit dieser Aufgabenstellung wird bisher die Zwangsmitgliedschaft der Unternehmen in den IHK begründet.
Trotz dieser wesentlichen, auf die Allgemeinheit bezogenen Aufgaben stellen die IHK einschließlich des DIHT Institutionen dar, in denen ausschließlich die Kapitalseite vertreten ist. Hierbei sind die Klein-, Mittel-und Großunternehmen in folgendem Verhältnis repräsentiert: Im Jahre 1970 verteilten sich die Präsidentenposten der 81 Kammern zu rund 35 vH auf Vertreter der Großunternehmen und zu rund 65 vH auf Vertreter der Mittel-und Kleinunternehmen. Ein ähnliches Verhältnis ergab sich, wenn man die Vorsitzenden der 11 regionalen Arbeitsgemeinschaften einschließlich der IHK in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg sowie in West-Berlin betrachtet Auf der Ebene des DIHT-Präsidiums verschieben sich die Gewichte jedoch zugunsten der Großunternehmen. Das 24köpfige Präsidium setzte sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Großunternehmen und der Mittel-bzw. Kleinunternehmen zusammen.
Der Willensbildungsprozeß des DIHT vollzieht sich häufig in Form von Befragungen der Kammern, so daß Stellungnahmen repräsentatives Gewicht entsprechend der Vertretung in den Kammern zukommt
Diese formellen Spielregeln zwischen dem Dachverband und den regionalen Mitglieder-verbänden ändern jedoch nichts an der Tatsache, daß an diesem Willensbildungsprozeß ausschließlich die Kapitalseite beteiligt ist. Aus diesem Grund hat der DGB im Frühjahr 1971 die Errichtung von paritätisch besetzten Wirtschafts-und Sozialräten gefordert, um die bisherige Verbindung von privaten Kapital-interessen und öffentlichen Aufgaben aufzulösen 3. 15. Bundesverband Deutscher Banken Als vierter kapitalorientierter Verband soll hier der Bundesverband Deutscher Banken kurz dargestellt werden, der im Gegensatz zu seiner Benennung lediglich die Interessen der in Privateigentum befindlichen Banken vertritt.
Die Interessenvertretung ist analog zu derjenigen des BDI vor allem auf die Beeinflussung der nationalen Wirtschaftspolitik gerichtet.
Diesem Verband sind insgesamt 17 Landes-und Fachverbände angeschlossen, die mehr als 300 private Banken vertreten. Im Jahre 1970 war im 5köpfigen Vorstand je ein Vertreter aus dem Kreis der Großbanken bzw.der großen Regionalbanken tätig, während die drei übrigen Vorstandsmitglieder dem Bereich der großen Privatbanken entstammten.
Betrachtet man die Vorsitzenden der 17 Landes-und Fachverbände im Jahre 1970, so sind 7 Vorsitzende mit den Großbanken verbunden. Die übrigen 10 Vorsitzenden sind dem Bereich der Privat-, Regional-und Spezialbanken zuzurechnen, wovon der größte Teil auf die entsprechenden großen Kreditinstitute entfällt.
Diese personellen Daten muß man zu den Angaben aus dem Konzentrationsbericht über die Besetzung der Aufsichtsräte durch die Banken in Beziehung setzen, um einen realitätsnahen Einblick in die sozio-ökonomische Machtver-teilung dieses zentralen Wirtschaftsbereichs zu erhalten. Die Banken sind geradezu als Zentralstelle im privatwirtschaftlich organisierten Planungsverband der Wirtschaft in der BRD zu betrachten. 3. 16. Bundesverband des Deutschen Groß-und Außenhandels (BGA)
Als fünfter kapitalorientierter Verband soll hier der Bundesverband des Deutschen Groß-und Außenhandels (BGA) untersucht werden.
In diesem Dachverband sind 11 Landesverbände und über 200 Fachverbände zusammengeschlossen, wobei eine große Zahl von Fachverbänden ihrerseits ein über das gesamte Bundesgebiet verteiltes Netz von Unterverbänden besitzt.
Aus der Besetzung der Vorsitzenden der einzelnen Verbände bzw.des Präsidiums des Dachverbandes ergibt sich, daß dieser Verband fast ausschließlich durch Vertreter mittlerer und kleinerer Unternehmen repräsentiert wird. So waren in dem 27köpfigen Präsidium des BGA im Jahre 1970 lediglich drei Vertreter aus der Großwirtschaft, während die übrigen Präsidiumsmitglieder dem Kreis kleiner und mittlerer Unternehmer entstammten. 3. 2. Arbeitsorientiertes 'Verbandssystem Im Gegensatz zu den kapitalorientierten Interessengruppen kann sich die arbeitsorientierte Interessenvertretung in der BRD nur auf einen großen Verband stützen, und zwar den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), in dem 16 Einzelgewerkschaften zusammengeschlossen sind. Da sich die Stärke der Gewerkschaften in der Gesellschaft im wesentlichen aus ihrer Mitgliederzahl ableitet, ist die Mitgliederstruktur in einer Tabelle wiedergegeben, die den Stand vom 31. 12. 1969 zeigt.
Aus diesen Zahlen ergibt sich, daß Ende 1969 rund 30 vH der abhängig Beschäftigten in der Bundesrepublik in DGB-Gewerkschaften organisiert waren. Auf die übrigen Gewerkschaften entfielen zur damaligen Zeit weitere knapp 1, 5 Mill. Mitglieder, die sich wie folgt auf die einzelnen Arbeitnehmerorganisationen verteilen: Die Struktur des DGB ist so angelegt, daß der Einfluß auf den Dachverband mit wachsender Mitgliederzahl gleichfalls wächst. Dies ergibt sich vor allem aus der Nominierung der Delegierten zu den DGB-Kongressen auf den verschiedenen Ebenen sowie über die Finanzierungsbedingungen. Für die Finanzierung gilt, daß grundsätzlich 12 vH der Mitglieder-beiträge der Einzelgewerkschaften an den Dachverband abzuführen sind
In der Dachorganisation, dem DGB, werden die Geschäfte vom Bundesvorstand wahrgenommen. Dieser besteht aus „dem Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, sechs weiteren hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern und aus den Vorsitzenden der im Bund vereinigten Gewerkschaften“ (§ 9 (1) der DGB-Satzung vom 1. 7. 1971). Damit umfaßt der Bundesvorstand z. Z. 25 Personen, die ihrerseits einen 9köpfigen „Geschäftsführenden Bundesvorstand" mit der Durchführung der laufenden Geschäfte beauftragen. Diesem engen Kreis gehören die Mitglieder des Bundesausschusses mit Ausnahme der 16 Vorsitzenden der Einzelgewerkschaften an.
Für die Tätigkeit im DGB sowie den angeschlossenen Gewerkschaften sind, wie bereits an früherer Stelle dargestellt, rund 9000 Mitarbeiter hauptamtlich tätig (gegenüber rund 120 000 in den kapitalorientierten Verbänden). Hinzu kommt noch eine Vielzahl ehrenamtlich tätiger Mitarbeiter auf den verschiedenen Ebenen des Verbandes. Diese ehrenamtlichen Aktivitäten sind vergleichbar mit den nicht erfaßbaren Leistungen derjenigen Mitarbeiter in den Verwaltungen der Unternehmen und Konzerne, die für Unternehmer tätig sind, die als Führungskräfte bestimmte Funktionen in kapitalorientierten Verbänden innehaben.
Es sind vor allem zwei Arbeitsbereiche, die die Wirkung der Verbandstätigkeit der Gewerkschaften in den gesellschaftspolitischen Raum einengen: Erstens bedarf es allein einer Menge an Arbeitspotential um die laufenden Geschäfte zu erledigen, und zweitens ist eine Vielzahl von Tätigkeiten an dem innerbetrieblichen Bereich in der Wirtschaft orientiert, um die dort auftretenden Konflikte zu regulieren. Daraus folgt bei der relativ geringen Zahl von hauptberuflichen Mitarbei-tern, daß für das Wirken in den allgemeinen wirtschafts-und gesellschaftspolitischen Fragen relativ wenig Arbeitspotential zur Verfügung steht 4. Vertretung von kapital-und arbeitsorientierten Interessen und die Parteien sowie parteiverbundene Organisationen
Zu den Institutionen, die in einer parlamentarischen Demokratie bei allen Fragen der gesellschaftlichen Machtverteilung von ent-scheidender Bedeutung sind (insbesondere für Festigung und Ausbau bzw. Abbau und Umverteilung der Macht), zählen die Parteien. Dabei besitzen diese Organisationen auch in der BRD keinen Ausschließlichkeitscharakter, denn in Artikel 21 (1) Grundgesetz heißt es lediglich: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit."
Wenn im folgenden versucht wird, den politischen Standort der vier im Bundestag vertretenen Parteien CDU, CSU, FDP und SPD in sehr kurzer Form darzustellen, so geht es dabei ausschließlich um die Standorte der Parteien im Hinblick auf die gesellschaftliche Machtstellung in der BRD.
Somit wird nicht die ganze Breite des politischen Handelns der Parteien erfaßt. Dies gilt erstens für diejenigen Bereiche, in denen gesellschaftliche Machtfragen eine nur sehr untergeordnete Rolle spielen, und zweitens für die Randbereiche des parteipolitischen Handelns, in denen die Wirkungen auf die bestehende Machtverteilung in der Gesellschaft sehr umstritten sind.
Wenn im folgenden die Beziehungen zwischen den genannten Parteien und den kapital-und arbeitsorientierten Interessen dargestellt werden, so können die Zusammenhänge in diesem einführenden Artikel lediglich an einigen Beispielen verdeutlicht werden. Eine detaillierte Analyse würde über den Rahmen der vorliegenden Untersuchung hinausgehen. Lediglich die Verbandsfärbung der Fraktionen wird kurz dargestellt. Darüber hinausgehende personelle Verflechtungen und sonstige Bezie-hungen zwischen den großen Unternehmen bzw.den Verbänden und den Parteien (z. B. Verbandsfärbung der Parteiorganisationen usw., Wahlkampfunterstützung, Finanzierung, Suborganisation der Parteien) werden nicht näher behandelt
Erst eine solche detaillierte Analyse würde auch die unterschiedlichen Strukturmerkmale enthalten können, die in unserer Gesellschaft zur Durchsetzung von kapitalorientierten und arbeitsorientierten Interessen bestehen. Diese beruhen vor allem auf den kapitalorientierten Handlungsparametern im wirtschaftlichen Bereich mit ihren Ausstrahlungen in die übrigen gesellschaftlichen Interessengruppen. Aus diesen Bedingungen globalgesteuerter spät-kapitalistischer Wirtschaftsgesellschaften, zu denen auch das Sozialsystem der BRD gehört, ergibt sich eine Fülle von strukturbedingten Beschränkungen bei der Durchsetzung arbeitsorientierter Interessen. Hierauf wird an späterer Stelle noch zurückzukommen sein.
Daher sind die häufig zitierten Zahlen der Abgeordneten des Bundestages, die gewerkschaftlich organisiert sind, nur von sehr geringer Aussagekraft für die Möglichkeit zur Durchsetzung arbeitsorientierter Interessen in unserem Staat Im VI. Bundestag sind von den 518 Abgeordneten einschließlich der Berliner Parlamentarier 265 gewerkschaftlich organisiert, davon 227 in DGB-Gewerkschaften 4. 1. CDU
Der Versuch einiger gesellschaftlicher Gruppen, die im Jahre 1945 gegründete CDU deutlich von den früheren christlichen und national-konservativen politischen Parteien abzuheben, ist in den folgenden Jahren zunehmend zurückgedrängt worden. Die Wahl Konrad Adenauers zum ersten Bundeskanzler im Jahre 1949 machte das innerparteiliche Kräfteverhältnis in der CDU deutlich, und hieran hat sich bis heute nichts geändert.
Die Rolle der CDU, die sich im Hinblick auf die sozio-ökonomische Machtverteilung mehrheitlich als Verteidigerin der Interessen des Besitzbürgertums und der Großkapitalvertreter versteht, hat sich in Zusammenarbeit mit der CSU in den letzten Jahren verstärkt, indem immer mehr gesellschaftliche Einzelgruppen, die ursprünglich parteipolitisch selbständig waren, in dieser großen konservativen Interessengemeinschaft aufgingen. Als institutionelles Gremium zur Durchsetzung dieser Interessen ist der „Wirtschaftsrat der CDU" von besonderer Bedeutung. Bei diesem Gremium, das statuarisch erst seit kurzem als Unterorganisation der Partei auftritt, handelt es sich „keineswegs ausschließlich um einen , Club der Geldgeber’, sondern vielmehr um eine Vereinigung, die durch ihre Verbindungen beinahe in jedem Industriebetrieb der Bundesrepublik ihre , Kaderorganisation'innerhalb der Firmenleitung besitzt"
Zwar versuchen die Sozialausschüsse, an die ursprüngliche Tradition der CDU anzuknüpfen und ein christlich orientiertes Arbeitnehmerprogramm durchzusetzen, doch spricht vieles dafür, daß diese zum Teil sehr selbstl wußte Minderheit den gesellschaftspolitis auf Machtstabilisierung ausgerichteten Ki der Partei nicht verändern kann. Dies wur erneut auf dem letzten Parteitag der CDU Düsseldorf im April 1971 deutlich
Im VI. Deutschen Bundestag stellt die CD CSU-Fraktion insgesamt 247 Abgeordne (ohne Berlin, Stand 1. 7. 1972), von den 47 Abgeordnete gewerkschaftlich organisie sind. Davon sind 19 Mitglieder in DG Gewerkschaften organisiert und 19 in de Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) sow 9 in sonstigen Gewerkschaften. In diesem z sammenhang ist es notwendig zu wissen, d der CGB von Kreisen, die der CDU/CSU nah stehen, gegründet wurde.
Eine Schichtung der Abgeordneten nach sozi ökonomischen Gruppen, die jedoch vor alle im Bereich der Angestellten unbefriedigend, i wenig aussagefähig ist, ergibt folgendes Bil „Der CDU/CSU-Fraktion gehören an: 16 A beiter, 24 Unternehmer, 37 Landwirte, 26 Pä agogen, 44 Beamte, 21 Mittelständler, 27 A gestellte, 7 Hausfrauen, 24 Rechtsanwälte, : Journalisten, 2 Wirtschaftsprüfer beziehung weise Steuerberater, 2 Ärzte, 2 Soldaten."
Aus dieser Zusammenstellung wird zuminde ansatzweise erkennbar, in welchem Maß d CDU/CSU-Fraktion aus Vertretern kapita orientierter Interessengruppen besteht 4. 2. CSU
Die bayerische Schwesterpartei der CDU ve hält sich hinsichtlich ihrer Funktion als Stab lisierungsfaktor der gesellschaftlichen Mach die vor allem bei den kapitalorientierten Verbänden, den Großunternehmern und Konzernen vorhanden ist, noch eindeutiger als die CDU,
Es ist daher nur folgerichtig, wenn die CSU als einzige der gegenwärtig im Bonner Parlament vertretenen Parteien von der Bundes-vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände wegen ihrer „klaren gesellschaftspoliti-schen Linie“ uneingeschränkt Zustimmung erhält, wobei sich die BDA „an eindeutigen Bekenntnissen zum Privateigentum und zu den Grundprinzipien der Marktwirtschaft" orientiert 4. 3.
Fdp
Die liberale Partei befindet sich gegenwärtig in einer Phase der Neuorientierung. Dabei sind als Orientierungspunkte die beiden seit dem Bestehen des politischen Liberalismus vorhandenen Richtungen zur Diskussion gestellt, und zwar der national-liberale und der linksliberale Kurs. Die bis vor kurzem unbestrittene ideologische Vorherrschaft der national-liberalen, d. h. gesellschaftspolitisch konservativen Orientierung setzte sich gegenüber der linksliberalen Tendenz bereits im Bismarck-Reich des vorigen Jahrhunderts durch und dominierte seither ohne Unterbrechung.
Gegenwärtig ist die Diskussion über eine Umorientierung vor allem auf wirtschaftsund gesellschaftspolitischem Gebiet festzustellen, über den Ausgang dieser Auseinandersetzung, d. h. gleichzeitig über den künftigen ideologischen Standort dieser Partei, ist in dieser Phase noch kein abschließendes Urteil möglich. Gerade die Ereignisse in der letzten Zeit waren von diesen Richtungskämpfen gekennzeichnet.
Von den im VI. Deutschen Bundestag vertretenen Abgeordneten der FDP sind drei gewerkschaftlich organisiert 4. 4. SPD
Die SPD hat sich nach 1945 programmatisch zur Mitte hin bewegt. Damit wurde die jahrzehntelange Kluft zwischen programmatischem Anspruch und praktisch-politischem Verhalten geschlossen. Diese Entwicklung, welche sich unter dem Begriff „Volkspartei“ vollzog, fand im „Godesberger Programm" von 1959 ihren vorläufigen Abschluß.
Der eingeschlagene Weg war von Anfang an ambivalent angelegt. Zum einen enthält er ein taktisches Vorgehen, im parlamentarischen System die Mehrheit zur Durchsetzung gesell-schaftsverändernder Reformen in Verbindung mit der Umverteilung gesellschaftlicher Macht zu erlangen. Zum anderen besteht die Versuchung, die bestehende gesellschaftliche Machtverteilung zu akzeptieren und Fragen des taktischen Verhaltens an die Stelle von Programminhalten zu setzen.
Gegen dieses zuletzt genannte mögliche Selbstverständnis der SPD wird seit einigen Jahren verstärkt innerparteilich opponiert. Dabei hat sich für die SPD ab 1969 insofern Entscheidendes geändert, als sie nunmehr als haupt-verantwortliche Regierungspartei umfangreiche innere Reformen in der Gesellschaft durchführen will, dies jedoch wirkungsvoll in einigen Punkten nur im Widerspruch zu den beschriebenen kapitalorientierten Interessen tun kann (z. B. Bodenrechtspolitik, Vermögenspolitik, Mitbestimmung, Bildungspolitik, Politik zur Sicherung der Pressefreiheit).
Im Zuge der Verwirklichung des Konzepts der inneren Reformen wird diese Konfliktsituation, die ihre Ursachen in den Konsequenzen be-stimmter Reformen für die bestehende gesellschaftliche Machtverteilung hat, immer deutlicher. Innerhalb der SPD wird dieser Konflikt einerseits noch zu wenig als notwendiger Bestandteil einer Politik erkannt bzw. dargestellt, die mit inneren Reformen gleichzeitig gesellschaftliche Macht umverteilen will, andererseits werden diese Widerstände zum Anlaß genommen, den Handlungsspielraum für Reformen nur im Rahmen der bestehenden gesellschaftlichen Machtverteilung zu sehen.
Historisch betrachtet ergibt sich eine sehr enge Verbindung zwischen der SPD und den Gewerkschaften. Obwohl die Partei, wie oben geschildert, sich ideologisch zur Mitte hin geöffnet hat, drückt sich die Verbindung zwischen abhängig Beschäftigten und SPD-Abgeordneten in der hohen Zahl gewerkschaftlich organisierter Abgeordneter aus. So sind im VI. Bundestag von den 223 Mitgliedern der Fraktion (1. Juli 1972) 215 gewerkschaftlich organisiert, und zwar allein 207 in DGB-Gewerkschaften. 5. Interessenvertretung und das Informationswesen 5. 1. Allgemeiner Intormationsmarkt Die gesellschaftliche Machtausübung in den zunehmend informationsintensiver werdenden Wirtschaftsgesellschaften hängt immer stärker von den Informationsinhalten ab, die der Bevölkerung angeboten werden.
In der BRD sind hier vor allem die beiden Bereiche Rundfunk/Fernsehen und Pressewesen von Bedeutung. In dieser Veröffentlichung wird aus folgenden Gründen eine Beschränkung auf den Pressebereich erfolgen:
Im Bereich Rundfunk/Fernsehen erscheint wegen des öffentlich-rechtlichen Charakters dieser Anstalten in Verbindung mit den geltenden Gesetzen insgesamt gesehen bisher eine politisch ausgewogene Programmgestaltung möglich, wobei jedoch an dem politischen Charakter dieser Ausgewogenheit Kritik geübt wird
Im Bereich Pressewesen gelten ganz ander Bedingungen bei der Informationsvermittlung Hier ist das Recht auf Meinungsfreiheit nod immer aufs engste mit dem Kapitaleigentun verbunden, so daß diese sozio-ökonomisch Machtausübung bisher demokratisch nicht kon trolliert werden kann. Diese Aussage soll a folgendem Beispiel deutlich gemacht werden Die zentrale sozio-ökonomische Bedeutung de zahlenmäßig sehr kleinen Klasse von Verfü gungsberechtigten und/oder Eigentümern de Produktionsmittel in unserer Gesellschaf wurde bisher von dem Pressewesen fast völ lig tabuisiert. Dies ist im wesentlichen durd zwei Tatbestände bedingt.
(1) Der größte Teil unserer Presseorgane er füllt neben bzw. gleichzeitig mit der Pflich zur Information den selbstgestellten Auftrag bewußt konservative Gesellschaftspolitik z betreiben Dies geschieht entweder durd systematische Entpolitisierung der Öffentlich keit oder durch gezielte Informationsauswah und -aufbereitung im Sinne der Verschleierung der gesellschaftlichen Machtverhältnisse.
Dieses Verhalten ist vor dem Hintergrund de: weitgehend im Privateigentum an Produktions mitteln befindlichen Zeitungs-und Zeitschrif tenverlage zu sehen. Dabei ist es von entschei dender Bedeutung, daß bisher die in unsere: Gesellschaft aus dem Eigentum ableitbarer Weisungsrechte auch im Pressewesen vol. eingesetzt werden können Diese völlige Korrespondenz zwischen dem Pressebereich und den übrigen Wirtschartsbereichen setzt sich u. a. auch in den Konzentrationserscheinungen fort
In sozio-ökonomischer Hinsicht interessiert aus der Fülle der Faktoren, welche auf die privat-wirtschaftliche Rentabilität einer Zeitung einwirken, vor allem der Anzeigenmarkt. Hier läßt sich eine hohe finanzielle Abhängigkeit von den Anzeigen der Unternehmen feststellen. So betrug der Anteil der Anzeigenerlöse am Gesamterlös bei den Abonnementzeitungen in den letzten Jahren rund zwei Drittel und bei den Boulevardzeitungen ca. 45 vH
Die Abhängigkeit der Zeitungsverlage von kapitalkräftigen Großinserenten läßt sich, abgesehen von Einzelbeispielen, nur vermuten; denn ein „Außenstehender ist kaum in der Lage, die tatsächliche Bedeutung politischer Einflußnahme durch Großinserenten richtig einzuschätzen'1 (2) Der gesamte Lebensbereich der Arbeitswelt ist für den größten Teil der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Trotzdem hat er in der »bundesdeutschen Presse (lediglich, d. V.) einen Stellenwert von etwa fünf Prozent. Doch selbst diese fünf Prozent bringen keinerlei objektive Informationen, Klischees mit unterschiedlich starken Verzerrungen je nach dem Standort der Zeitung. Dabei spielen Verdrän-gungsmechanismen sowohl beim Leser als auch beim Journalisten eine Rolle. Die scheinbare Unabänderlichkeit erniedrigender Arbeitsverhältnisse führt dazu, daß das Thema . Arbeitswelt'entweder totgeschwiegen oder zum verlogenen Traumbild wird"
Die Ursache dieses prinzipiell für alle Informationsträger in unserer Gesellschaft geltenden Verhaltens liegt daran, daß für den Bereich der Arbeitswelt noch immer ein kollektiver Verdrängungsmechanismus festgestellt werden kann, der sich aus bürgerlichen Ideologien speist. So schreibt Bahrdt in seiner Einführung zu der Kem/Schumann-Studie „Industriearbeit und Arbeiterbewußtsein“: „Die Hartnäckigkeit der alten wie der neueren Klischeevorstellungen erklärt sich auch aus der Funktion, die die zum Symbol verflüchtigte Figur des Arbeiters in den verschiedenen bürgerlichen Weltbildern einnimmt."
Das Zusammentreffen dieser kollektiven Be-wußtseinslage mit der interessenbezogenen privaten Verfügungsmacht über die Produktionsmittel im Pressewesen führt zu einer tendenziellen Aufhebung der Pressefreiheit. 5. 2. Pressewesen der Verbände Von seifen der kapital-und arbeitsorientierten Verbändesysteme wird direkt in den Meinungsbildungsprozeß durch die Herausgabe verbandseigener Veröffentlichungen eingegriffen. In der Öffentlichkeit sind bisher fast ausschließlich die gewerkschaftlichen Publikationen als Instrument der Interessenpolitik kritisch bewertet worden, während die zahlenmäßig und auflagenmäßig wesentlich umfangreicheren Veröffentlichungen der Vielzahl von kapitalorientierten Interessengruppen bzw. Verbänden kaum Aufsehen erregten. 81 5. 21. Kapitalorientierte Verbandspresse Da über die Publikationen kapitalorientierter Verbände oder sonst die Kapitalinteressen vertretenden Zeitschriften unseres Wissens Untersuchungen fehlen, kann an dieser Stelle nur der vorläufige Versuch unternommen werden, eine grobe Überschlagsrechnung über die Auflagenhöhe dieser Art von interessenverpflichteten Publikationen zu geben.
Als Grundlage wurde der von W. Stamm herausgegebene „Leitfaden für Presse und Werbung" herangezogen Der Leitfaden enthält in Teil (4) die Zusammenstellung „Zeitschriften und jährliche Veröffentlichungen (Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin)", die wiederum nach Sachgruppen unterteilt ist. Von den in den Sachgruppen angegebenen einzelnen Zeitschriften sind u. a. die Auflagenhöhe und die Häufigkeit der jährlichen Erscheinungsweise angegeben. Aus den Benennungen für die einzelnen Sachgruppen ergibt sich eine zumindest tendenzielle Zuordnung zu spezifischen gesellschaftlichen Interessen.
Die in der Sachgruppe 6 „Handelsund Verkehrszeitschriften“ angegebenen Veröffentlichungen wurden mit Ausnahme der Untergruppe 6/9 („Post und Verkehr") als Periodika erfaßt, mit welchen kapitalorientierte Interessen vertreten werden. Hiernach sind in dieser Gruppe 645 Zeitschriften aufgeführt, deren monatliche Auflagenhöhe bei fast 10 Mill. Exemplaren liegen dürfte.
Die Sachgruppe 7 „Handwerks-und Industrie-Zeitschriften" enthält ebenfalls kapitalorientierte Publikationen. In dieser Gruppe wurde die Untergruppe 3 b „Mieter, Hausbesitzer" ausgeklammert, weil aus den einzelnen Titeln nicht immer ersichtlich ist, ob es sich nun um eine Mieter-oder um eine Hausbesitzer-Zeitschrift handelt. Dann bleiben in dieser Sachgruppe rd. 1154 Publikationen übrig, die als kapitalorientiert anzusehen sind.
Als weitere für unser Problem relevante Sachgruppe wäre die Gruppe 11 „Kunden-Zeit-Schriften“ zu nennen. Hier sind wieder die Un tergruppen 1 „Anzeigenblätter" und 2 „Kun den-und Haus-Zeitschriften“ als kapitalorientiert anzunehmen, bei denen rd. 405 Publikationen aufgeführt wurden.
Die Sachgruppe 12 „Landwirtschaftliche Zeit Schriften" wurde überhaupt nicht berücksich tigt, denn hier sind einige Titel aufgeführt, bei denen eindeutig ist, daß es sich nicht im obigen Sinn um interessenverpflichtete Zeitschriften handelt, so zum Beispiel die Zeitschrift „Naturund Nationalparke", während andere wie etwa die „Mitteilungen der DLG“ (Deut sehe Landwirtschaftsgesellschaft) eindeutig z einem bestimmten Interesse neigen. Jedod müßte in dieser Gruppe jede einzelne Zeitschrift getestet werden, um zu einer eindeutigen Aussage zu kommen.
Aus der oben ermittelten monatlichen Auflagenhöhe von fast 10 Mill. Exemplaren innerhalb der in der Gruppe 6 angegebenen 1154 Zeitschriften und aufgrund der Zahl der Zeitschriften, die in den Gruppen 7 und 11 angeführt werden, wird hier die gesamte Auflagenhöhe der kapitalorientierten Zeitschriften mit rd. 33 Mill, pro Monat geschätzt.
Die Zahl kann selbstverständlich nur als Größenordnung, nicht als absolut zu nehmende Angabe gewertet werden. Man kann also dementsprechend die Aussage wagen, daß im Rahmen der kapitalorientierten Verbandspresse in der Bundesrepublik Zeitschriften mit einer monatlichen Auflagenhöhe zwischen 30 und 40 Mill. Exemplaren erscheinen, wobei der tatsächliche Wert aufgrund der Zurückhaltung bei der Zurechnung mehr bei 40 Mill, als bei 30 Mill, zu finden sein dürfte.
Damit ist die Auflagenhöhe der kapitalorientierten Verbandspresse rund dreimal so hodh wie die der arbeitsorientierten Verbands-presse. Mögliche Unterschiede qualitativer Natur wurden in diesem ersten groben Vergleich nicht berücksichtigt. 5. 22. Arbeitsorientierte Verbandspresse In der Bundesrepublik müssen die arbeitsorientierten Interessen im Rahmen des Presse-wesens zum überwiegenden Teil von gewerkschaftseigenen Publikationsorganen vertreten werden. Lediglich einige, meist linksliberale Presseorgane unterstützen diese Art der Information. Auf die Situation innerhalb der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wurde bereits hingewiesen.
Die gewerkschaftseigene Presse umfaßte im Jahr 1970 etwa 80 Publikationen, die eine durchschnittliche Auflagenhöhe — berechnet auf einen Monat — von 13 bis 14 Millionen Stück erreichte. „Dafür dürften die Gewerkschaften zwischen 28 und 31 Mill. DM aufgewendet haben", und zwar bezogen auf ein Jahr Auf die inhaltliche Qualität dieser Presseorgane und auf ihre Bedeutung für die gesellschaftliche Willensbildung sei hier nicht eingegangen, es sei nur angemerkt, daß selbst von Gewerkschaftsseite die Wirkung ihrer Organe sehr zurückhaltend beurteilt wird. Die genannten Zahlen sollen hier lediglich vor dem Hintergrund der Struktur des allgemeinen Presse-und Zeitungsmarktes sowie der sonstigen Verbandspresse gesehen werden.
Aus der Umsatzsteuerstatistik 1968 ist zu entnehmen, daß allein auf dem Markt der verkauften unterhaltenden Zeitschriften und Broschüren rd. 2, 8 Mrd. DM umgesetzt wurden Hinzu kommt die Fülle von nicht marktgängigen Publikationsorganen verschiedener Verbände, insbesondere auch der kapitalorientierten Verbändesysteme. Geht man davon aus, daß der größte Teil der DGB-Presse kostenlos verteilt wird und der zu verkaufende Teil meist erheblich unter den Herstellungskosten angeboten wird, so kann man eine Summe von 30 Mill. DM als Orientierung für den Wert des Umsatzes der gewerkschaftlichen Presseorgane nehmen. Die Erlöse aus den Verkäufen der Gewerkschaftspresse dürften nur zwischen 1 und 2 Mill. DM pro Jahr liegen. 6. Interessenvertretung und das Berufsbildungs-, Schul-, Hochschul-, Wissenschaftsund Forschungswesen
Im folgenden sollen aus der Vielzahl der an-gesprochenen Bereiche diejenigen des Berufs-bildungssowie des Wissenschaftsund For-* schungswesens herausgegriffen werden. Der Einflußnahme durch Interessenvertretungen stehen in diesen Fällen unterschiedliche Ansatzpunkte zur Verfügung.
Im Bereich des Berufsbildungswesens ist vor allem die folgende zweifache Abhängigkeit der Auszubildenden von der Kapitalseite zu registrieren: (1) Die bereits im Punkt 3. 14. dargestellte Institution der Industrie-und Handelskammern (IHK) ist für das Prüfungswesen im Berufsbildungssystem der Industrie und des Handels zuständig. Im Bereich des Handwerks werden diese Funktionen völlig entsprechend von den Handwerkskammern wahrgenommen. (2) Die Bevorzugung der Kapitalseite findet ihre Fortsetzung in den Ausbildungsstätten selbst. Da es eine den Schulen als öffentliche Bildungsinstitutionen analoge Einrichtung im Bereich der Werkstätten bzw. Lehrwerkstätten noch nicht gibt, obliegt den einzelnen Unternehmen die Ausbildung.
Daraus resultiert eine durchgängige strukturelle Vorherrschaft der Kapitalseite, die bisher institutionell, organisatorisch und personell abgesichert ist. Durch die paritätische Besetzung der Berufsbildungsausschüsse mit Arbeitnehmervertretern — nach dem „Berufsbildungsgesetz“ sind diese Ausschüsse für das Prüfungswesen verantwortlich — kann diese Abhängigkeit nicht aufgehoben werden.
Von Arbeitnehmer-und Gewerkschaftsseite wird im Hinblick auf die Berufsausbildung versucht, überbetriebliche Aubildungsstätten gesetzlich vorschreiben zu lassen. Damit soll die bisherige enge institutionelle Verzahnung der Auszubildenden mit den Unternehmen gelockert werden.
Das neue Betriebsverfassungsgesetz bietet den Arbeitnehmern und ihren Vertretern auch neue und verbesserte Möglichkeiten der Ein-flußnahme auf Entscheidungen, die mit Veränderungen im Bereich der betrieblichen Berufsqualifikationsstruktur verbunden sind.
Als weiterer Untersuchungspunkt sei das Wissenschafts-und Forschungswesen skizziert. Audi hier besitzen die kapitalorientierten Interessengruppen einen erheblichen Vorsprung an Einflußmöglichkeiten.
Als Handlungsparameter stehen der Kapital-seite im wesentlichen der Einfluß auf die Finanzierung und der Einfluß auf die Personal-entscheidungen zur Verfügung. Hierbei entfällt auf die Großunternehmen und Konzerne schwergewichtig die erste Einflußmöglichkeit, während die kapitalorientierten Verbändesysteme vor allem über die zweite Einflußmöglichkeit verfügen. (1) Die Finanzierung ist von direkter ausschlaggebender Bedeutung bei den privaten Forschungsaufträgen in außeruniversitären Einrichtungen wie auch bei den Forschungsaufträgen, die an Universitätsinstitute vergeben werden. Im letzten Fall ist man gegenwärtig bemüht, die Abhängigkeiten teils transparent zu machen und teils abzubauen. Eine indirekte Einflußmöglichkeit auf die Richtung der wissenschaftlichen Forschung ergibt sich für die Interessenvertretung der Kapitalseite über die Subventionen des Staates. Zur Durchführung von umfangreichen und komplexen wissenschaftlichen Aufgaben ist das Bestehen eines entsprechenden technischen und/oder organisatorischen Apparates eine unabdingbare Voraussetzung. Hieraus ergibt sich zwangsläufig eine Bevorzugung derjenigen Programme, die von entsprechend ausgerüsteten Institutionen vertreten werden. Dies sind vor allem in der angewandten Forschung die mit Verfügungsmacht über Produktionsmittel bzw. mit der Kapitalverwertung verbundenen Unternehmen und Konzerne Aus diesen Gründen ist e wegen des hohen Kapitaleinsatzes bzw.de Risikohöhe nur sehr schwer möglich, dies Forschungsvorhaben im Sinne arbeitsorientie ter Interessen zu lenken. Ein Verschärfung die ser Bedingungen ergibt sich, wenn eine ge zielte Beeinflussung der staatlichen Subver tionen durch private Stellen erfolgt. (2) Die Einflußnahme auf das Wissenschaft'und Forschungswesen vollzieht sich auch übe personalpolitische Entscheidungen. Als Institu tionen sind hier zunächst die Großwirtschat sowie die bereits beschriebenen kapitalorien tierten Verbände von Bedeutung, vor allem i ihrer tiefen regionalen und sektoralen Glie derung. Dieser Einflußspielraum wird poten ziert durch die Vielzahl von lokalen und regio nalen Querverbindungen zwischen den Gros unternehmen, Verbänden und dem Presse wesen.
Daneben bestehen noch einige spezialisiert Organisationen, die einen ihrer Tätigkeits Schwerpunkte in der Einflußnahme auf wis senschaftlich relevante Bereiche sehen. Hie sind vor allem der „Stifterverband für di Deutsche Wissenschaft“ in Verbindung mit de „Gemeinschaftsaktion der Gewerblichen Wirt schäft zur Förderung von Forschung um Lehre", die „Max-Planck-Gesellschaft zur För derung der Wissenschaften", die „Deutsch Forschungsgemeinschaft", die „Deutsche Atom kommission", die „Fraunhofer-Gesellschaftzu Förderung der angewandten Forschung" um das „Industrieinstitut zur Erforschung tech nologischer Entwicklungslinien" zu nennen. 7. Interessenvertretung und staatliche Insti tutionen Im vorangegangenen Teil dieser Untersuchun wurden Institutionen dargestellt, die im Rab men der Stabilisierung der bestehenden sozi 0 ökonomischen Machtverteilung erhebliche Bedeutung haben und die ganz oder aber — wie die Parteien und die Institutionen des Bildungs-und Forschungswesens — überwiegend außerhalb des unmittelbaren staatlichen Be-reicnes hegen. Eine Beschränkung der Analyse aul aen gesenscnattlichen Bereich und ein Vernun am aie betrachtung der staatlichen Funkuonen wurae jeaoch zu einem faischen Bild vom system uer Verteilung und Autrechter-nanung aer geseliscnaruicen acnt führen, benn um kanmen der Komplexen Zusammen-nange m aen gegenwärtigen Wirtschatts-
geseuscuanten enuauen aur die staatlichen insuluuonen im zunenmenaem umlang we-
senucue Aurgaven.
Wenn im ioigenden vom Staat die Rede ist, so ist aamit in erster Lime der Staatsapparat, die summe uer siaauimnen benorden, im Sinne des uewalienieiungsmoaelis, also die Exekutive und zu einem gewissen Teil auch die Judikative gemeint; weniger hingegen die Parlamente, die der Kommunikation zwischen Ge-
sellschaft und Staatsgewalt dienen und — unter anderem — eine Instanz darsteilen, die den gesellschaftlichen Kräften einen Einfluß auf die staatliche Willensbildung ermöglicht.
Betrachten wir die Entwicklung, die der Staatsapparat in den vergangenen 100 Jahren genommen hat, so macht bereits die Zunahme der Ministerien die ständige Erweiterung staatlicher Funktionen deutlich: Nach der traditionellen Gliederung der Regierung in Ressorts, die in Europa am Anfang des 19. Jahrhunderts entstanden ist, bilden den Kern zunächst die fünf sogenannten klassischen Ministerien: für Äußeres, für Inneres, für Verteidigung, für Finanzen und für Justiz. Diese Aufteilung läßt Funktion und Ausrichtung des Staatsapparates erkennen: Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Machtverhältnisse nach innen (Inneres, Justiz), Vertretung der Interessen der herrschenden Gruppierungen nach außen (Äußeres, Verteidigung) sowie Finanzierung der persönlichen und sachlichen Mittel des wesentlich aus Militär und Polizeibehörden im weiteren Sinne bestehenden Staatsapparates (Finanzen). Im weiteren Verlauf der Entwicklung ist infolge der Übernahme wirt-
schaftlicher Funktionen durch den Staat die Aufteilung des Innenressorts in eine Reihe von Ministerien festzustellen: Zunächst wird das Kultusministerium ausgegliedert, dann folgen die Ministerien für Wirtschaft, für Arbeit und Sozialordnung, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Wohnungswesen und Städtebau, für Jugend, Familie und Gesundheit, für Verkehr und Postwesen usw. Das Innenministerium, das nach wie vor besteht, behält seine klassische Funktion als Ministerium für Polizei und Sicherheit bei; die neueren Aufgabenbereiche werden zumeist in Spezial-ministerien ausgegliedert Ein Ausdruck der neuesten Entwicklungen im Verhältnis von Gesellschaft und Staat, der zunehmenden Notwendigkeit von umfassender und langfristiger Planung, ist die Herausbildung des Bundeskanzleramtes als einer Stelle zur Koordination der Tätigkeit der einzelnen Ministerien, aber auch die Schaffung eines Ressorts für Bildung und Wissenschaft und die Diskussion um ein Industrie-bzw. Technologieministerium, wie es in manchen Nachbarstaaten bereits Realität ist. Neuesten Datums ist die Diskussion um die Bildung eines Ministeriums für Umweltschutz.
War der Staatsapparat in der Zeit der klassischen fünf Ministerien eindeutig auf die Erhaltung und Stabilisierung sozio-ökonomischer Machtverhältnisse ausgerichtet, so läßt sich das mit dieser Klarheit im Hinblick auf die neuen, ökonomisch orientierten Staatsfunktionen nicht mehr feststellen.
Der wirtschaftspolitisch passive und sich insoweit auf gesetzliche Rahmenregelungen beschränkende, organisatorisch aus Militär, Polizei-, Ordnungs-und Finanzbehörden bestehende Staatsapparat war funktionell wie personell einseitig mit den herrschenden gesellschaftlichen Gruppen verbunden. Mit der Übernahme wirtschaftlicher Funktionen, wie sie z. B. die Stabilitäts-und Konjunkturpolitik, aber auch Wohnungsbau-, Sozial-, Verkehrs-und Bildungspolitik darstellen, wird die staatliche Politik zu einem Feld der Interessenwidersprüche und Auseinandersetzungen der sozialen Gegenspieler und verschiedener anderer sozialer Gruppen Das wird insbesondere bei dem Streit um die allgemeine Ausrichtung und die einzelnen Maßnahmen der staatlichen Konjunkturpolitik, bei dem Kampf um die Prioritäten bei der Aufstellung und mittelfristigen Planung der staatlichen Haushalte sowie den Auseinandersetzungen um die Gestaltung des Steuersystems deutlich.
Indem der Staat die Bereitstellung und Verteilung der kollektiven Güter wie Bildung, Gesundheit und Erholung übernommen hat, ist seine Tätigkeit in stärkerem Maße, als es im Zeitalter des liberalen Rechtsstaates der Fall war, dem Einfluß auch der Arbeitnehmer und ihrer Organisationen ausgesetzt. Wenn dieser Einfluß auch unmittelbar an denjenigen Abteilungen des Staatsapparates ansetzt, die ökonomische Funktionen wahrnehmen, so erstreckt er sich infolge der durch die Richtlinienkompetenz des Kanzlers sowie über die durch den staatlichen Haushalt hergestellte Einheit der Staatsgewalt mittelbar auch auf die Teile des Staatsapparates, die herkömmlicher-weise Herrschaftssicherungs-und -Stabilisierungsaufgaben wahrnehmen.
Es wäre allerdings falsch, aus diesen Möglichkeiten verstärkter Einflußnahme auf den Staatsapparat den Schluß zu ziehen, ein derartiger Zustand sei in der BRD von den Organisationen der Arbeitnehmerschaft bereits erreicht worden. Die Übernahme wirtschaftlicher Funktionen durch den Staat hat zwar derartige Wege eröffnet — und ist deshalb vielfach von konservativer Seite kritisiert worden —, sie* hat faktisch jedoch unter den gegebenen wir schaftlichen und gesellschaftlichen Machtve hältnissen zugleich die personellen und funk tionellen Bindungen des Staates an die hen sehenden gesellschaftlichen Kreise um neu funktionelle und institutionelle Bindungen e: gänzt. Diese neuen Bindungen sind indesse nicht einseitig als Stärkung der gegenwärtige Herrschaftsverhältnisse interpretierbar. Insbe sondere konservative Kritiker betonen zwa zu Recht, daß der Staat als Folge der Verknüp fung mit gesellschaftlichen Institutionen a Selbständigkeit gegenüber gesellschaftliche Entwicklungen verloren habe, nicht mehr de „über den gesellschaftlichen Kräften" stehend Ordnungs-und Stabilisierungsfaktor sei, son dem zunehmend in Abhängigkeit von gesell schaftlichen Entwicklungen gerate Das be deutet unter den derzeit gegebenen Bedingun gen in dem weitgehend undemokratisch vei faßten gesellschaftlichen Bereich von Bethet Unternehmen und Gesamtwirtschaft zwar and daß den herrschenden gesellschaftlichen Kräf ten durch die institutionelle Verbindung mi dem Staatsapparat ein weiteres Machtpoten tial zuwächst; das ermöglicht aber anderer seits auch unter der Voraussetzung der Her Stellung von mehr sozialer Demokratie, dei Staat zum Instrument aktiver, demokratisd orientierter Sozialgestaltung werden zu lassen 7. 1. 'Formen, der Verknüpfung von Staal unc Privatwirtschaft Seine institutionelle, funktionelle und personelle Verknüpfung mit nesellschaftlichen Institutionen läßt den Staatsapparat angesichts des im gesellschaftlichen Bereich gegebenen Kräfteverhältnisses vielfach als Instrument zur Aufrechterhaltung und Vertiefung dieses Kräfteverhältnisses erscheinen.
Institutioneile Bindungen zwischen Staatsapparat und kapitalorientierten Interessen bestehen in mannigfaltiger Form und auf vielen Gebieten. Eine wichtige Bedeutung kommt dabei den in großer Anzahl bestehenden halb-staatlichen Institutionen zu, die gleichsam die Rolle von Bindegliedern oder aber auch von Transmissionsriemen wahrnehmen. Auf zwei Beispiele derartiger Bindungen wurde bereits hingewiesen: Berufsbildungswe-sen sowie Wissenschafts-und Forschungswe-sen In diesen Bereichen stellt die Bestim-mungsgewalt der Kapitalseite über die betriebliche Berufsbildung bzw. die private Forschung sowie über die Verwendung der Bildungsund Forschungsergebnisse einen mächtigen Hebel dar für die Beeinflussung der staatlichen Bildungs-und Wissenschaftspolitik. Dieser aus strukturellen Abhängigkeiten resultierende Einfluß wird vertieft und abgesichert durch die Schaffung einer Reihe halbstaatlicher, aus Vertretern der Großunternehmen, Spitzenverbände und der zuständigen Bürokratien zusammengesetzten Gremien und Institutionen, über die die Kommunikation und Kooperation von kapitalorientierten Verbänden und staatlichen Stellen sichergestellt wird; Beispiele für derartige Gremien wurden oben genannt.
Dieses System der „Arbeitsteilung“ von Staat und Wirtschaft — staatliche Aktivität als Komplement und Ergänzung privater Zuständigkeiten und somit in faktischer Abhängigkeit von privaten Interessen, flankiert und gestützt von „gemeinsamen Einrichtungen“ — gewährleistet auch in anderen Bereichen eine enge Abstimmung zwischen Wirtschaftsinteressen und staatlichen Behörden. Dabei hat es die Wirtschaft verstanden, im Rahmen dieser Kooperation den Besitz der entscheidenden formellen Positionen oder aber maßgeblicher informeller Hebel zu behaupten. 7. 2. Beispiel: Das System der privaten, „halbstaatlichen“ und staatlichen Banken Ein wichtiges Beispiel dafür ist das System des Zusammenwirkens von privaten Banken, insbesondere Großbanken, einerseits und von staatlichen und halbstaatlichen Banken anderseits Die beiden wichtigsten staatlichen Banken sind: — Die Bundesbank und die Landeszentralbanken als deren Hauptverwaltungen in den einzelnen Bundesländern. Zu den Aufgaben der Bundesbank gehören die Regelung des Geldumlaufs und der Kreditversorgung sowie die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland; sie besitzt das Monopol für die Emission von Banknoten. Geldumlauf und Kreditversorgung haben wesentliche Bedeutung für die wirtschaftliche Konjunktur und deren speziellen Verlauf; die insoweit zu treffenden Entscheidungen sind mithin ähnlich umstritten wie die staatliche Konjunkturpolitik im allgemeinen. — Die Kreditanstalt für Wiederaufbauist nach der Bundesbank das größte staatliche Kreditinstitut der BRD. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Spezialbank für mittel-und langfristigen Investitionskredit. Die Kreditanstalt tritt grundsätzlich nicht mit privaten Banken in Wettbewerb, sondern stattet über den vorhandenen Kreditapparat, also unter Hinzuziehung privater Banken, die Wirtschaft mit Krediten aus. Die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit haben sich von der Verwaltung der Marshallplan-Gegenkonten und der Gewährung von Starthilfen für die Grundstoffindustrien zunehmend auf Maßnahmen der Förderung von Kapitalexporten sowie inländischer Struktur-hilfen verlagert
Weitere staatliche Banken sind die insbesondere auf dem Gebiet der Wohnungsbau-Finanzierung tätige Deutsche Piandbriefanstalt sowie die Deutsche Girozentrale-Deutsche Kommunalbank, beide ebenso wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau unter der Aufsicht des Bundeswirtschaftsministeriums stehend.
Unter der Kontrolle der Minister für Finanzen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind eine Reihe von staatlichen Kredit-instituten auf dem Gebiet der Kreditvergabe für die Landwirtschaft tätig. Die bekanntestedieser Banken ist die als Refinanzierungsinstitut tätige Landwirtschaftliche Rentenbank. Neben Kreditvergabe und Finanzierung der Landwirtschaft besteht die Funktion dieser Banken in der Rationalisierungsförderung, der Mitwirkung bei der Flurbereinigung sowie bei der vertikalen Integration von landwirtschaftlicher Produktion, landwirtschaftlichem Großhandel und Lebensmittelindustrie
Der Bankenbereich der kommunalen Sparkassen hat sich durch die Konzentrationsvorgänge in den letzten Jahren gewissermaßen atypisch entwickelt. Ursprünglich wurden die Sparkassen gegründet, um regional die kleinen und mittleren Sparer zu betreuen, die Zwischen-finanzierung kommunaler Haushalte zu übernehmen sowie als Kreditvergabestelle für Klein-und Mittelbetriebe in den Kommunen zu dienen.
Durch die erwähnten Veränderungen in der Organisation der Sparkassen sowie der Aufnahme neuer Bankgeschäfte in die Geschäftspolitik der Großbanken bzw. Privatbanken bestehen in zahlreichen Bereichen heute zwischen den Sparkassen einschließlich ihrer überregionalen Organisationen und der privaten Bank-wirtschaft Konkurrenzbeziehungen.
Wichtige halbstaatliche Banken, privatrechtliche Kreditinstitute mit öffentlichen Aufgaben, sind: — die Industriekreditbank AG, die 1949 als Spezialinstitut für den mittel-und langfristigen Industriekredit errichtet und der die Durchführung der . Investitionshilfe“ übertragen wurde Die Investitionshilfe nach dem Gesetz vom 7. 1. 1952 diente dem Zweck, den vordringlichen Investitionsbedarf damaliger Engpaßbereiche, nämlich des Kohlenbergbaus, der eisenschaffenden Industrie, der Energiewirtschaft, der Wasserwirtschaft und der Güterwagenherstellung zu decken. Da es nicht möglich erschien, die erforderlichen Mittel vom freien Kapitalmarkt zu beschaffen, wurde* durch Gesetz der Gesamtheit der Unternehmer der freien Wirtschaft die Pflicht auferlegt, eine einmalige Investionshilfe von einer Milliarde DM — anteilig nach Gewinn und Umsatz ihrer Unternehmen — aufzubringen. Während die Beitreibung durch die Finanzämter erfolgte, waren für Verwaltung und Vergebung der Mittel zuständig: die Industriekreditbank AG als Vorstand sowie ein vom Bundeswirtschaftsministerium bestelltes Kuratorium, dessen stimmberechtigte Mitglieder im Verhältnis von 6 : 3 von dem Gemeinschaftsausschuß der gewerblichen Wirtschaft bzw.dem DGB benannt wurden; — in einem weiteren Sinne die Ausfuhrkreditbank AG, die 1952 von einem Konsortium aus Privatkankiers, staatlichen Banken und damaligen Nachfolgeorganisationen der Großbanken als Spezialbank für Ausfuhrkredite gegründet und 1966 in die AKA Ausfuhrkreditgesellschaft m. b. H. umgewandelt wurde. Sie ist eine Privatbank unter der Vorherrschaft der drei Großbanken, steht jedoch in enger funktioneller Verflechtung zur Bundesbank, die die Kreditgeschäfte der AKA durch Rediskontierungen von Exportwechseln sichert, sowie zur Hermes-Kreditversicherungs AG, einem Gemeinschaftsinstitut der deutschen Banken, das die Mittel des Bundesgarantiefonds für das Ausfuhrgeschäft verwaltet und dementsprechend Ausfuhrgarantien und -bürgschaften gewährt
Betrachtet man das Zusammenwirken von privaten, halbstaatlichen und staatlichen Banken, so läßt sich feststellen:
— Die Bundesbank nimmt neben zahlreichen Aufgaben für öffentliche Stellen die allgemeinen monetären Interessen der privaten Wirtschaft und somit insbesondere auch der Banken wahr. Wegen der weitreichenden politischen und ökonomischen Auswirkungen der Geldpolitik ist das Handeln der Bundesbank Gegenstand des lebhaften Interesses aller politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen.
— Die übrigen staatlichen und halbstaatlichen Banken werden dort tätig, wo bei privater Finanzierung Engpässe in der Produktion oder in der Güterversorgung vorliegen („Investi tionshilfe") oder zu befürchten wären (Landwirtschaft), sowie in denjenigen Bereichen, in denen größere Risiken investitionshemmend wirken könnten (Export).
Die öffentlichen Sparkassen sind von diesen Restriktionen, wie bereits erläutert, ausgenommen.
Abgesehen vom funktionellen Gefüge, in dem staatliche und private Banken miteinander stehen, werden die Interessen der privaten Banken wie der privaten Wirtschaft überhaupt durch eine Vielzahl institutioneller Verknüpfungen sichergestellt. Beispiele solcher Verknüpfungen sind: — Die Beiräte bei den Landeszentralbanken, die mit dem Präsidenten der Landeszentralbank über Fragen der Währungsund Kredit-politik zu beraten haben. Sie bestehen aus höchstens 10 Mitgliedern, die besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Kreditwesens haben sollen. Indem die Präsidenten der Landeszentralbanken Mitglieder des Zentralbank-rates sind, ist insoweit mittelbar auch ein Einfluß auf die Währungsund Kreditpolitik der Bundesbank gegeben 101). — In den Verwaltungsräten bzw. Kuratorien der staatlichen bzw. halbstaatlichen Banken sind die Vertreter des privaten Bankgewerbes und der privaten Wirtschaft mit erheblichem Gewicht vertreten. Von den 24 Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau werden allein 5 als Vertreter der Kreditwirtschaft sowie 6 als Vertreter der Wirtschaft und der Gemeinden berufen. Dem stehen 4 gewerkschaftliche Repräsentanten gegenüber. Die restlichen 9 Mitglieder sind Mitglieder der Bundesregierung und Beauftragte des Bundesrates 102). Auf die Zusammensetzung des Kuratoriums der Industriekreditbank AG wurde bereits hingewiesen.Der Zentrale Kreditausschuß, in dem die Privatbanken über den Bundesverband des privaten Bankgewerbes und die öffentlichen Banken über den Verbund öffentlich-rechtli-
er Kreditanstalten und den Deutschen Sparkassen-und Giroverband zusammenwirken. —------— Neben diesen Formen institutioneller Einflußnahme stehen informelle Kontakte aller Art, die aus dem Sachverstand sich ergebenden Ein-wirkungsmöglichkeiten sowie schließlich personelle Verpflechtungen zwischen den staatlichen Banken und den Interessen der Privatbanken, insbesondere der Großbanken, und der übrigen privaten Wirtschaft: Bundesbankpräsident Blessing war bis 1957 Mitglied des Aufsichtsrates der Dresdner Bank, der amtierende Bundesbankpräsident Klasen gehörte vorher dem Vorstand der Deutschen Bank an.
Für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Banken wurde die Verschränkung und Verknüpfung von Privatwirtschaft und Staatsapparat unter funktionellen, institutioneilen und personellen Aspekten nur beispielhaft dargestellt. Entsprechende Verknüpfungen bestehen — wobei die einzelnen Aspekte mit unterschiedlicher Akzentuierung in Erscheinung treten — auch in anderen Bereichen. Ein bekanntes Beispiel dafür ist das Rüstungswesen: die Verbindungen personeller und institutioneller Art zwischen Rüstungsindustrie, Bundeswehr und Bundesministerium für Verteidigung. 7. 3.
Handlungsspielraum für staatliche Entscheidungen.
Aus den vielfachen funktionellen, institutionellen und personellen Verknüpfungen zwischen dem Staatsapparat und den kapitalorientierten Kräften, die sich zum einen als Ergebnis der Planungsbedürfnisse einer hochindustrialisierten Gesellschaft, zum anderen aber auch von 20 Jahren CDU/CSU-Regierung darstellen, folgt ein nur geringer Spielraum für staatliche Entscheidungen gegenüber den maßgeblichen wirtschaftlichen Kreisen. Obwohl sich mit der Übernahme wirtschaftlicher Funktionen durch den Staat dessen Einflußmöglichkeiten vergrößert haben — staatliche Unternehmen und Banken könnten nach politischen Gesichtspunkten wirtschaften, die Vergabe staatlicher 103 Aufträge oder auch von Subventionen
könnte über die Komplementfunktion ausgleichender Strukturpolitik hinausgehend zu einem Mittel aktiver Investitionssteuerung werden —, ist gegenwärtig davon auszugehen, daß in der Wechselbeziehung Staat — Privatwirtschaft die Einwirkungen der letzteren auf den Staat stärker sind als die von diesem ausgehenden Rückwirkungen, und zwar aus folgenden, zum Teil bereits genannten Gründen:
(1) Es ist nicht davon auszugehen, daß der traditionell in enger Bindung zur gesellschaftlichen Oberschicht stehende Staatsapparat von sich aus selbständige gesellschaftliche Zielsetzungen entwickelt, die über die Beseitigung von offensichtlichen Mängeln und Ungleich-gewichten sowie die Übernahme allgemeiner, von der Wirtschaft dem Staat subsidiär überlassener Aufgaben (Infraktruktur) hinausgehen. Dagegen spricht;
— die Tradition des Staatsapparates selbst:
der liberale Rechtsstaat hatte nur die für den autonomen gesellschaftlichen Prozeß notwendigen Formen bereitzustellen und zu gewähr-leisten;
— die Tradition des Berufsbeamtentums als des personellen Trägers des Staatsapparates: Hierarchie des Beamtenapparates und schichtenmäßige (Herkunft, soziale Beziehungen, Mentalität) Bindung der leitenden Beamten an die gesellschaftlichen Oberschichten stehen einer emanzipatorisch wirkenden Verselbständigung des Staatsapparates entgegen;
— der organisatorische Aufbau sowie die personelle und sachliche Austastung des Staatsapparates sind ausgerichtet an den herkömmlichen Sicherheits(Polizei, Militär, Justiz), Dienstleistungs-(Bildung, kommunale Dienste, Gesundheit), Ordnungs-(Ordnungsbehörden) und Selbstorganisationsfunktionen des Staates. Für ein aktive Beeinflussung der Wirtschaft in Kommunen, Regionen und dem gesamten Staatsbereich fehlt es an dem erforderlichen Personal, Sachverstand und organisatorischem Aufbau. * eigener Zielvorstellungen im Verhältnis zu privaten Wirtschaft steht ein reiches Instru mentarium der Wirtschaft zur Beeinflussun der Staatstätigkeit gegenüber. Das Zusammen wirken von funktionellen Bindungen, die sid aus der Verteilung von Aufgaben, Zustän digkeiten und Einflußmöglichkeiten ergeben mit institutionellen und personellen Former der Verknüpfung wurde bereits beispielhaf dargestellt. (3) Angesichts dieses Verhältnisses zwischer Staatsapparat und Privatwirtschaft wurden die Grenzen deutlich, die einer parlamentarischen Mehrheit und einer von ihr getragenen Regierung gesetzt sind, wenn diese es unternimmt eine von den Interessen der Privatwirtschaff relativ unabhängige Politik durchzusetzen. Der formalen Freiheit des Parlaments, Gesetze im Rahmen des Grundgesetzes nach Belieben zu erlassen, sowie dem Recht der Regierung, ia Rahmen ihrer Zuständigkeiten den Behörden-aufbau zu regeln (Organisationsgewalt), stehen tatsächlich eine Reihe von Schwierigkeiten entgegen: — In dem komplizierten Gefüge hochindustrialisierter Gesellschaften können Störungen des wirtschaftlichen Prozesses schnell sozial katastrophale Auswirkungen haben; deshalb schon ist eine Abhängigkeit von denjenigen gegeben, die die Macht über das Funktionieren der Wirtschaft haben, also von der Unternehmerschaft. — Infolge der föderalistischen Struktur im Inneren der BRD wie auch der wirtschaftlichen militärischen und politischen Einbindung nach außen in ein System ähnlich strukturierter Staaten und Gesellschaften (Export-und Importabhängigkeit, EWG, IWF, NATO) sind die Entscheidungsspielräume rechtlich wie faktisch eingegrenzt. Aus der internationalen Verflechtung der BRD in einem System gleichartig ° 1'ganisierter Gesellschaften und Staaten werdet den bestehenden politischen, sozialen und wirtschaftlichen Strukturen der BRD zusät liehe Stützen vermittelt.
— Infolge der zunehmenden Interdependenz aller gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse werden strukturändemde Mabnah men ebenfalls komplexen Charakter habet müssen. Die Planung derartiger komplexer Programme, die gesetzgeberischen und organisatorischen Akten notwendig vorgelagert ist, stellt ein erhebliches Problem dar: Sowohl die staatlichen Behörden in ihrer derzeitigen Verfassung wie auch die nicht kapitalorientierten politischen und gesellschaftlichen Organisationen sind nach Personal und Sachverstand dafür schwerlich gerüstet. — Da nach alledem grundsätzliche und tief-greifende Reformmaßnahmen das Parlament und die Regierung vor schwere Aufgaben stellen, während es gleichzeitig gilt, den vorgefundenen Zustand zu verwalten, besteht eine gewichtige Tendenz dahingehend, daß die Verwaltungsausgaben das entscheidende Gewicht in der Regierungstätigkeit erlangen. 1. 4. Einflußmöglichkeiten der arbeitsorientierten Seite Den geschilderten funktionellen, institutioneilen und personellen Verknüpfungen zwischen Staat und Kapitalseite haben die arbeitsorientierten Kräfte nur wenig entgegenzusetzen. Zwar besteht prinzipiell eine Abhängigkeit aller gesellschaftlichen und staatlichen Verhältnisse von der Aktivität der arbeitenden Menschen, wie die gedanklich voraussehbaren Konsequenzen bei einem Generalstreik zeigen. Diese Abhängigkeit ist jedoch in der Frage der routinemäßigen Organisation der praktizierten gesellschaftlichen Verhältnisse und der staatlichen Machtausübung ohne Bedeutung.
Die institutioneilen Einflußmöglichkeiten der arbeitsorientierten Interessengruppe betreffen oft Bereiche der Selbstverwaltung innerhalb eines fest abgegrenzten Rahmens und sind somit ohne weitergehende politische Auswirkung (Arbeitsförderung, Sozialversicherung, Arbeitsgerichtsbarkeit). Der personelle Einfluß geht bisweilen auf Regierungsebene oder auch im kommunalem Bereich recht weit, findet jedoch seine Schranken an institutioneilen und funktionellen Abhängigkeiten des Staates.
Seit Entstehen der deutschen Arbeiterbewe-gung wird von ihrer Hauptrichtung der parlamentarischen Mehrheit eine zentrale Bedeu-tung für die angestrebte Änderung der gesellschaftlichen Verhältnisse beigemessen. Diese Untersuchung zeigt jedoch, daß auch die parlamentarische Mehrheit allein nicht die funktioneile Abhängigkeit des Staatsapparates von der privaten wirtschaftlichen Macht aufzuheben vermag. Das wurde durch die Geschichte insbesondere der Weimarer Republik bestätigt: Durch Ausübung wirtschaftlicher Macht gelang es der Privatwirtschaft, auch die parlamentarischen Verhältnisse in einer sie befriedigenden Form zu gestalten
Die parlamentarische Mehrheit reicht deshalb als Zielsetzung für die Arbeitnehmerschaft nicht aus. Das gilt um so mehr, nachdem die SPD nicht mehr eindeutig mit der Arbeitnehmer-Interessenvertretung identifiziert werden kann Das Verhalten der staatlichen Stellen wird sich tiefgreifend und nachhaltig nur dann zugunsten der Arbeitnehmer ändern lassen, wenn sie sich zur Veränderung der gesellschaftlichen Machtverhältnisse nicht nur auf den parlamentarischen Einfluß verläßt. Das bedeutet, daß im gesellschaftlichen Raum diejenigen gesellschaftlichen Kräfte aktiver werden müssen, die ein Interesse daran haben, den Einfluß der kapitalorientierten Stellen auf das Geschehen in Kommunen, Regionen, Staat und allen gesellschaftlichen Bereichen zurückzudrängen. Unter Berücksichtigung aller Aspekte sind hierfür letztlich nur bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmerschaft, den Gewerkschaften, entsprechende Voraussetzungen gegeben. Diese Aussage bezieht sich vor allem auf die Organisierbarkeit von Interessen in unserer Wirtschaftsgesellschaft.
Damit entfällt auf die Gewerkschaften eine zentrale Rolle bei der Eröffnung neuer Handlungsfelder. Ihre Aktivitäten können einerseits durch das Zurückdrängen kapitalorientierter Interessengruppen unmittelbar macht-verändernd wirken und andererseits können durch die Eröffnung neuer Handlungsfelder machtverändernde Entscheidungen bzw. Verhaltensweisen staatlicher Stellen ermöglicht werden. Die Gewerkschaften müssen daher, indem sie ihre politische Gestaltungsaufgabe wahmeh-men, weit stärker als bisher zum Rückgrat gesellschaftlicher Aktivitäten werden, durch die die Arbeitnehmerschaft, aber auch andere soziale Schichten, die Macht und den Einfluß der kapitalorientierten Kräfte zurückdrängen. Geschieht das nicht, so scheint der Handlungsspielraum der staatlichen Stellen in der Tat durch die bestehenden sozio-ökonomischen Kräfteverhältnisse eng begrenzt zu werden. 8. Zur Quantifizierung der Personenkreise, die kapitalorientierte bzw. arbeitsorientierte Interessen vertreten
Vor dem in dieser Arbeit gezeichneten Hintergrund läßt sich nun auch der Personenkreis in unserer Gesellschaft zahlenmäßig abschätzen, der in besonderem Maße kapitalorientierte Interessen vertritt. Dabei wird von den 91 Industriekonzernen und 39 Konzernen in den übrigen Wirtschaftssektoren ausgegangen, die im Jahre 1968 mehr als 500 Mill. DM Jahresumsatz hatten.
Da in den Vorständen nicht alle Personen — zumindest nicht in gleichem Maße — an der Organisation der kapitalorientierten gesellschaftlichen Macht beteiligt sind, sollen hier als Näherungswert für die überschlägige Berechnung drei Personen je Vorstand berücksichtigt werden, so daß sich ein Kreis von knapp 400 Personen ergibt. Hierzu sind die Vorstände der drei Großbanken und einiger Privatbanken zu rechnen, wodurch schätzungsweise weitere 70 Personen als dominierende sozio-ökonomische Machtträger erfaßt werden 107).
In dieser Rechnung werden die Aufsichtsräte der Großu
In dieser Rechnung werden die Aufsichtsräte der Großunternehmen, Konzerne und Großbanken bewußt ausgeklammert, da dies wegen der dargestellten personellen Verflechtungen zu Doppelzählungen führen würde. Die Zahl der noch nicht erfaßten Spitzenmanager im Verbändebereich kann relativ gering gehalten werden, da sich der überwiegende Teil aus dem Vorstandsbereich der Unternehmen und Banken zusammensetzt und daher bereits erfaßt ist. Dieser Personenkreis wird unter Berücksichtigung der im Punkt 3. 1. dieses Beitrags enthaltenen Darstellungen auf rund 50 Personen geschätzt. Es bleiben nun noch die bisher unerfaßten Hauptfunktionsträger in den Institutionen im Vorfeld staatlicher Organisationen bzw. in den staatlichen Organisationen selbst. Da hier als gesellschaftliche Machtträger lediglich die betreffenden personellen Organisationsspitzen erfaßt werden, wird dieser Kreis auf unter 100 Personen geschätzt.
Rein quantitativ ergibt sich aus der Addition der voranstehenden Zahlen ein Kreis von rund 600 Personen. Selbst unter Berücksichtigung von jeweiligen Bandbreiten bei den geschätzten Zahlen wird damit ausgedrückt, daß die wesentlichen Teile der mit der Vertretung und Durchsetzung von kapitalorientierten Interessen verbundenen Macht in unserer Gesell-schalt in den Händen von wenigen Hundert Personen liegt.
Ausdrücklich sei erwähnt, daß es nicht die geringe Anzahl von nur etwa sechshundert Funktionsträgern ist, die zur Kritik herausfordert, sondern daß es vielmehr die fehlende bzw. unzulängliche gesellschaftliche Legitimation und Kontrolle dieses Personenkreises ist. Die Interessen und Ziele dieser Funktionselite bleiben weitgehend unerkannt bzw. im Halbdunkel sogenannter Sachzwänge, wobei sich diese Sachzwänge im wesentlichen aus der auf Privateigentum an Produktionsmitteln in wenigen Händen begründeten Marktwirtschaft ergeben 108).
Damit ist der machtmäßig entscheidende Teil unserer Gesellschaft mit den bisher entwickelten gesellschaftlichen Organisationsformen demokratisch nicht oder nur lückenhaft Zu durchdringen. Zwar bestehen auch innerhalb dieser gesellschaftlichen Klasse Interessengegensätze und Meinungsverschiedenheiten, doch gilt dies nicht in den Grundelementen unserer Wirtschaftsgesellschaft. Neben den kapitalorientierten Interessen könnte in unserer Gesellschaft machtmäßig eine potentiell vergleichbare Interessenvertretung lediglich noch bei der Durchsetzung der arbeitsorientierten Interessen bestehen. Diese Polarität ist einsichtig, wenn man zur Kenntnis nimmt, daß der Gesellschaftstyp in der BRD nur als „Wirtschaftsgesellschaft" umschrieben werden kann. Damit wird ausge-drückt, daß die entscheidenden Interessen für bestimmte Gruppen bzw. Klassen wirtschaftlich motiviert sind oder in engem Zusammenhang damit stehen.
Der wesentliche Unterschied zu der Gruppe der kapitalorientierten Funktionsträger liegt darin — und darauf ist mit aller Deutlichkeit hinzuweisen —, daß diese Führungsspitze zur Durchsetzung arbeitsorientierter Interessen demokratisch legitimiert und kontrolliert ist.
Unbeschadet von Schwächen und Unzulänglichkeiten in diesem demokratischen Willensbildungsprozeß besitzen damit die Gewerkschaften eine Organisationsform, mit der die Demokratie als Organisationsprinzip in gesellschaftlichen Institutionen unterhalb der Ebene des Staates verankert ist.
Aus diesen Gründen erübrigt sich der Versuch, die Anzahl der leitenden Funktionsträger der arbeitorientierten Interessengruppe ähnlich zu quantifizieren, wie dies im Falle der kapital-orientierten Interessengruppen geschah. Es wurde bereits im Zusammenhang mit der Erläuterung der Zahl von rund 600 Personen, die vor allem mit der leitenden Ausübung kapitalorientierter Interessen befaßt sind, betont, daß die fehlende bzw. unzulängliche demokratische Legitimation und Kontrolle als Anlaß der Kritik zu betrachten ist.
Dr. Norbert Koubek, geboren 1942 in Wilhelm Kaltenborn, Jahrgang 1937, Lanz/Sudetenland, studierte Volkswirtschaft in studierte u. a. Soziologie und Politik. Nadi Frankfurt. Von 1967— 1969 wissenschaftlicher Abschluß des Studiums als Referent bei der Mitarbeiter am Institut für das Kreditwesen an Abteilung Gesellschaftspolitik beim Deutschen der Universität Frankfurt. Ende 1969 Abschluß Gewerkschaftsbund, Bundesvorstand, tätig; er der Promotion „Die zeitliche Dimension der bearbeitet dort vor allem den Bereich der Ausgaben im modernen Budget". Seit 1970 gesamtwirtschaftlichen Mitbestimmung. Referent im Wirtschaftsund Sozialwissenschaftlichen Institut des DGB (WSI); Arbeitsschwerpunkte: Dipl. -Hdl. Ingrid Scheibe-Lange, geboren Probleme des Wettbewerbs und 1940 in Solingen, studierte Wirtschaftspädagogik der Konzentration, Multinationale Konzerne. an der Universität Köln. Seit 1965 Referentin für Betriebswirtschaft im Wirtschafts-Dr. Wilfried Höhnen, Jahrgang 1934, und Sozialwissenschaftlichen Institut studierte Volkswirtschaft an der Universität des DGB (WSI). Köln und promovierte bei Prof. Dr. Gerhard Weisser über das Thema: „Die vermögens-politischen Assessor Lorenz Schwegler, geboren Gesetze und Maßnahmen in der 1944 in Hamburg, studierte dort, in Lausanne Bundesrepublik Deutschland" (Köln 1968). Von und Berlin Rechts-und Sozialwissenschaften. 1962— 1972 Referent für Vermögensverteilung Seit 1971 im Wirtschafts-und Sozialwissenschaftlichen und Öffentliche Finanzen im Wirtschaftsund Institut des DGB (WSI) als Referent Sozialwissenschaftlichen Institut des DGB für Arbeits-und Wirtschaftsrecht tätig. (WSI). Ab Mai 1972 Abteilungssekretär für Öffentliche Finanzen beim Bundesvorstand des DGB.
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