Arbeitszeitflexibilisierung — eine Perspektive ohne Alternative
Bernhard Teriet
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Zusammenfassung
Zunächst wird der Versuch unternommen, die Zeit als kostbaren „Rohstoff" oder als Ressource wiederzuentdecken und in einen ökonomischen und ökologischen Zusammenhang zu stellen. Dabei werden objektive und subjektive Zeitzwänge sichtbar. Sie und insbesondere die quantitativen und qualitativen Eckwerte des Arbeitszeitsystems als einem Schlüsselsystem der Zeitökonomie führen dann zu den für dieses Ordnungsgefüge maßgeblichen Strukturprinzipien — wie Uniformität, Gleichzeitigkeit, Fremdbestimmung, Ritualisierung und Tabuisierung. Diese werden in Beziehung gesetzt zu einer Fülle von Herausforderungen auf den verschiedensten Ebenen und der damit in Verbindung gebrachten drei Problemlösungsstrategien: 1. die Strategie des Status quo, 2. die Strategie des vorsichtig abgewandelten Status quo und 3. die Strategie der Arbeitszeitflexibilisierung als der zukunftsträchtigste Weg einer Neuordnung der Arbeitszeitökonomie. Es wird eine Auswahl von Ansätzen zur Arbeitszeitflexibilisierung vorgestellt, die einen Einblick in die große Vielfalt an Alternativen zur konventionellen Arbeitszeitregelung von der Wochen-bis zur Lebensarbeitszeit vermittelt. Abschließend werden verschiedene Konsequenzen im Zuge einer arbeitszeit-ökonomischen Umorientierung mit mehr individuellen Wahlmöglichkeiten diskutiert — angefangen vom notwendigen Bewußtseinswandel bis zu flankierenden Hilfestellungen für all jene, die mithelfen können, den Prozeß der Arbeitszeitflexibilisierung zügig und zum Wohle ihrer Adressaten und der Gesellschaft voranzutreiben.
I. Einführung in die Problematik Der französische Wirtschaftsminister Delors stellte kürzlich in einer Situationsbeschreibung u. a. fest: „Mogelgesellschaft, Verschärfung der Ungleichheiten, Verfall des Wertes Arbeit', Sprengung des Arbeitsmarktes: alle diese Gegebenheiten bilden für uns ein Szenario des Unannehmbaren. Im Gegensatz dazu wollen wir durch die Ablehnung des Treibenlassens, das zur Mißachtung der sozialen Spielregeln führt,... durch die Wiederaufwertung des ganzheitlichen Charakters der Arbeit und ihrer sozialen Rolle, durch eine globale Arbeitsmarktpolitik der Arbeit ihren Adelsbrief zurückgeben — der Arbeit, die nicht ausschließlich als Mittel zum Erwerb des Lebensunterhalts anzusehen ist, sondern als eine der Möglichkeiten, das Leben mit Erfolg zu erfüllen. Wir verstehen die Arbeit wie jegliche Form von Tätigkeit, die es möglich macht, Natur in nutzbringende Güter und Dienstleistungen umzuwandeln oder fruchtbarere zwischenmenschliche und gesellschaftliche Beziehungen zu schaffen. In diesem Sinn gibt es Arbeit für alle. Doch ändert sich die Stellung der Arbeit; sie geht über den Rahmen von Statuten hinaus, sie hebt die Dichotomie von erzwungener Arbeit und anderen Tätigkeiten auf. Der revolutionäre Über-gang von einer in ihrer Arbeit und in ihrer Zeit aufgeteilten (zersplitterten) Gesellschaft zu einer mit Arbeit und Zeit wiederversöhnten Gesellschaft kann mit Hilfe einer zweifachen Wiederanpassung von Arbeit und Zeit in die Tat umgesetzt werden. Erstere schlägt die Wege der wirtschaftlichen Demokratie ein, die zweite die Wege der Zeitordnung mit Wahlmöglichkeiten. In Wirklichkeit ist ihnen nur Erfolg beschieden, wenn sie sich gleichzeitig weiterentwickeln."
Zunächst erscheinen bei diesem Befund zwei zentrale Ungleichgewichte beachtenswert, nämlich erstens das des Systems der erwerbs-wirtschaftlichen und arbeitsvertraglich eingebundenen Arbeit und zweitens das der Zeitordnungssysteme. Angesichts der nicht mehr zu kaschierenden Massenarbeitslosigkeit und einer Fülle anderer Negativerscheinungen wächst das allgemeine Bewußtsein von der Krise der konventionellen Arbeitsgesellschaft. Demgegenüber ist die Wahrnehmung des Ungleichgewichts in der Zeitökonomie der verschiedensten Lebensbereiche — zu-mindestens in der Bundesrepublik Deutschland — bislang noch nicht so weit entwickelt, daß es als dramatisch und/oder krisenhaft empfunden wird.
Es scheint fast im Gegenteil so, als ob die Frage der Zeitökonomie hierzulande überhaupt keine Frage sei: Wie stark ist schon das individuelle, betriebs-und volkswirtschaftliche sowie gesellschaftspolitische Bewußtsein im Hinblick auf die Notwendigkeit und Aufgabe, sich im Rahmen, der Daseinsbewältigung in den verschiedenen Lebensbereichen den Erfordernissen der „Zeit" zu stellen und den gegebenen „Vorrat" an Zeit bestmöglichst zu bewirtschaften? Wie stark ist das entsprechende Bewußtsein hinsichtlich der verschiedenen Erscheinungsbilder der Zeit und der vorfindlichen Zeitzwänge der unterschiedlichsten Art? Wie sehr und wie intensiv leiden die Menschen, die Volkswirtschaft und die Gesellschaft dieses Landes an ihren Zeitordnungssystemen und ihren maßgeblichen Bestimmungsfaktoren? Wie massiv ist der individuelle, betriebs-und volkswirtschaftliche, gesellschaftspolitische Wille zu zeitökonomischen Reformen?
Sowohl in der Theorie als auch in der Praxis geriet die Zeit zunehmend in die Rolle einer Dimension des ökonomischen Geschehens, obgleich man im Zuge intensiveren Nachdenkens und Forschens über die Zeit schnell zu der Einsicht gelangen kann, „daß die Zeit das einzige prinzipiell knappe und damit wirtschaftliche , Guf für den Menschen darstellt" Zeit als kostbarer Rohstoff oder als Ressource von großem Wert geriet bei diesem Blickwinkel in den Hintergrund, was sich natürlich auch auf die bewußten Erscheinungsbilder der Zeit und der vorfindlichen Zeitzwänge auswirkte. Gemäß der Devise „Zeit ist Geld" wird das Bewußtsein von der Zeit als objektive wie subjektive Größe erheblich zurückgedrängt. „Zeit" in der Dimension „Geld" kann so beispielsweise den Blick für wichtige Gesichtspunkte der objektiven Zeit — wie die Zusammenhänge der biologischen Uhr und der biologischen Rhythmik im Leben der Menschen und Natur — trüben. Das hat dann nicht selten fatale Folgen überall dort, wo bewußt oder unbewußt gegen die Imperative der biologischen Uhr „gearbeitet" wird; Arbeitnehmer, die beispielsweise jahrelang nachts arbeiten müssen, wissen dies.
Zeit als subjektive Größe umfaßt das individuelle, persönliche Beziehungsverhältnis jedes einzelnen zu den zeitlichen Gegebenheiten seines Alltags mit den vorfindlichen Setzungen und Regelungen in den verschiedenen maßgeblichen Zeitordnungen. Da die Lebens-situationen und -bedürfnisse der Menschen äußerst verschieden sind und da außerdem die Ansprüche des Lebens die Menschen im Lebensablauf unterschiedlich belasten, ist es nicht verwunderlich, wenn gewisse Zeitreglements dieser Vielfalt der Lebenslagen und -erfordernisse nicht Rechnung tragen können und wenn es zu Ungleichgewichts-bzw. Engpaßsituationen der verschiedensten Art kommt.
Die Erscheinungsbilder dieser Spannung zwischen individuellen Wünschen, Bedürfnissen sowie Erfordernissen und den Imperativen der verschiedenen Zeitordnungen äußern sich in Zeitknappheit, Termindruck, zeitlicher Uber-und/oder Unterbeanspruchung, zeitlicher Unvereinbarkeit, Verschwendung von Zeit und Zeitzwängen im weiteren Sinne. Diese Art der Zeitzwänge läßt sich in folgende drei Kategorien fassen:
Erstens gibt es Schwierigkeiten von der Dauer her, da das verfügbare individuelle Zeitkontingent nicht ausgedehnt werden kann und da das in der gegebenen Zeit zu bewältigende Lebensprogramm in diesem zeitlichen Rahmen nur mit großen Schwierigkeiten „durchgezogen" werden kann. Zur Veranschaulichung dieser Art von Zeitzwang sei auf den Fall der schwierigen Vereinbarkeit von familiären, häuslichen Pflichten mit den Pflichten einer Vollzeiterwerbsarbeit verwiesen. Dieses Unterfangen, zwei „Vollzeitarbeiten" nebeneinander ausüben zu müssen und/oder zu wollen, beinhaltet nicht nur eine ständige Doppelbelastung, sondern führt oft dazu, daß für andere Lebensbezüge, wie zum Beispiel Muße, Fortbildung, Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben, effektiv keine Zeit mehr zu Verfügung steht.
An zweiter Stelle stehen die Schwierigkeiten, die mit der Lage und Verteilung in der Zeit zu tun haben. Greift man noch einmal auf das Beziehungsverhältnis Berufstätigkeit und elterliche, hauswirtschaftliche Verpflichtungen zurück, so steht dieser Personenkreis auch oft vor dem Problem, den Erwerbsarbeitseinsatz möglichst in solchen Zeiten realisieren zu müssen, die am besten eigentlich in den Rhythmus des Familienlebens hineinpassen. Zeitzwänge dieser Art sind meistens die Folge fehlender oder unzureichender Synchronisationen zwischen den Zeitverteilungen verschiedener, nebeneinander laufenden, nicht optimal aufeinander abgestimmter Zeit-ordnungen.
Drittens ist an solche Umstände zu denken, in denen Zeitzwänge sowohl von der Dauer als auch von der Verteilung in der Zeit her entstehen und zu einem schwer überbrückbaren Spannungsverhältnis im individuellen Zeit-haushalt führen. Zu denken ist dabei beispielsweise an eine Folge der geltenden Ladenschlußregelung in der Bundesrepublik Deutschland. Sie zwingt Erwerbstätige zu ungünstigen Zeiten, also meistens nach der Erwerbsarbeit, bei viel Betrieb in einer begrenzten Zeitspanne in den Geschäften einzukaufen. Bezogen auf den Charakter der Zeitzwänge läßt sich demnach unterscheiden zwischen quasi natürlichen und künstlichen Zeitzwängen, mit denen der Mensch in den verschiedensten Lebensbezügen konfrontiert wird.
Dabei sind für den einzelnen die Grenzen zwischen den verschiedenen Typen der Zeit-zwänge nicht immer klar auszumachen, zumal einige künstliche Zeitzwänge — also Imperative bestimmter Zeitordnungssysteme, die von und durch Menschen gesetzt wurden — 'zwischenzeitlich als fast natürlich angesehen werden:
— etwa die sogenannte Dreiteilung des Lebens mit den hintereinandergeschalteten Le29 bensblöcken Ausbildung, Erwerbsarbeit, Ruhestand; — daß acht Stunden Arbeit pro Tag, 40 Stunden und fünf Tage pro Woche, das Ganze etwa 45 Wochen pro Jahr und rund 45 Jahre ein natürliches Bedürfnis darstellt;
— daß man im Kalenderjahr einen bestimmten Anspruch auf einen Erholungsurlaub von der Arbeit und für die Arbeit hat, über dessen zeitliche Placierung man wegen der Vorgaben der Schulferien oder der daran gekoppelten Betriebsferien nur bedingt frei verfügen kann und den man auch nicht über die Jahresfrist hinaus akkumulieren kann;
— daß man auf Grund des kalendermäßigen Alters von 65 Jahren „zwangspensioniert" wird und in den „Ruhestand" zu treten hat Von daher empfinden es nicht wenige auch als eine Art Naturgesetz von Industriestaaten, wenn in modernen Wirtschaften mit ihrem Überfluß paradoxerweise die Knappheit an Zeit am meisten zunimmt
Wie steht es aber mit der Wahrnehmungsschwelle dieser Imperative und der Bereittion zu ihrem faktischen Stellenwert stehen. Dazu ein Beispiel aus dem deutschen Alltag: Tag für Tag, Wochenende für Wochenende, Urlaubszeit für Urlaubszeit erleben Millionen Deutsche das Phänomen Stau während der rush-hours, das Kollabieren des Wochenendund Urlaubsverkehrs mit viel Geduld und Resignation bzw. Fatalismus. Daß dabei auch bestimmte Zeitzwänge verschiedener Zeitordnungssysteme, die man durchaus ändern und damit den veränderten Voraussetzungen und Bedingungen anpassen könnte, mit im Spiel sind, wird nur wenigen bewußt.
Da die Zeit ein so allgegenwärtiger und kostbarer „Rohstoff" darstellt, und zwar unabhängig davon, ob es uns bewußt ist oder nicht, stellt sich die Frage auf den verschiedenen Ebenen (Individuum, Unternehmen, Volkswirtschaft und Gesellschaft): Wie halten wir es mit der Ökonomie und Ökologie der Zeit und ihren Bestimmungsfaktoren in den verschiedenen Zeitordnungssystemen? Eine Frage, die seit einigen Jahren und neuerdings verstärkt im Hinblick auf die praktizierte Arbeitszeitordnung als einem Schlüsselsystem der Zeitökonomie relativ kontrovers diskutiert wird.
II. Ökonomie und Ökologie der Arbeitszeit Ausgangs-und Ansatzpunkt dieser Diskussion sind bestimmte quantitative Eckwerte und deren qualitative Determinanten. Was das quantitative Datengerüst der Arbeitszeit-ordnung der abhängig Beschäftigten angeht, so stehen hier zwei Eckwerte im Mittelpunkt des Interesses: zum einen die Jahresarbeitszeit und ihre Komponenten und zum anderen die Lebensarbeitszeit und ihre Bestandteile. Bei der Jahresarbeitszeit sind folgende Faktoren maßgeblich: kalendermäßige Vorgaben eines Arbeitsjahres, wie etwa die Zahl der arbeitsfreien Feiertage, die tarifvertraglichen Vorgaben insbesondere im Hinblick auf die Wochenarbeitszeit und die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, der Krankenstand, die Mehrarbeitsstunden sowie Ausfallstunden durch Kurzarbeit, Schlechtwetter, Arbeitskampf und sonstige Gründe Bei der Lebensarbeitszeit kommen neben den Jahresarbeitszeiten der Erwerbsphase noch hinzu: Beginn und Ende sowie eventuelle längere Unterbrechungen der Erwerbsbiographie.
Umgesetzt in konkrete Werte heißt das für die durchschnittliche jährliche Arbeitszeit eines beschäftigten Vollzeitarbeitnehmers in der bundesrepublikanischen Gesamtwirtschaft: 1 747 Arbeitsstunden im Jahre 1982 und eine Lebensarbeitszeit von rund 75 000 Arbeitsstunden.
Von maßgeblicher Bedeutung für das gegenwärtige Arbeitszeitsystem waren und sind u. a. folgende Strukturprinzipien: * — das Prinzip der Uniformität, mit dem die weitreichende Standardisierung der Arbeitszeiten durchgesetzt wurde, und zwar standardisiert oder uniformiert durch den „klassischen" Prototyp der Vollzeitarbeit im Jahr und im Erwerbsleben;
— das Prinzip der Gleichzeitigkeit, demgemäß möglichst alle Erwerbstätigen in einen gleichzeitigen Funktionszusammenhang gestellt werden, so daß sie in der Regel alle zur gleichen Zeit ihrer Arbeit nachgehen, wie aber auch zur gleichen Zeit ihre Freizeit von der Arbeit haben. Zu diesem Prinzip kommen deshalb noch zwei andere: das Prinzip einer strengen Pünktlichkeit für Arbeitsbeginn und -ende und das Prinzip der Deckungsgleichheit von Arbeitszeit der Arbeitskräfte und der Betriebszeit der Arbeitsplätze;
— das Prinzip der Fremdbestimmung der Arbeitszeitfixierungen durch Kollektive oder durch den Staat als maßgebliche Instanzen;
— das Prinzip der Ritualisierung der Veränderungen der Arbeitszeiteckwerte, vorwiegend durch eine Arbeitszeitverkürzungsstrategie im Rahmen einer bestimmten Prozedur der Aufteilung der Zuwächse von realem Entgelt und Freizeit, wobei ab 1931 dem Einkommenszuwachs gegenüber dem Freizeitzuwachs eine höhere Priorität von den für diese Verteilung maßgeblichen Kräften eingeräumt wurde
— das Prinzip der Tabuisierung geltender (Arbeits-) Zeitordnungen, das der Immunisierung gegenüber etwaiger nicht systemgemäßer Reformvorhaben und/oder alternativen Regelungen sowie der Abwehr eventueller Legitimationszwänge eingefahrener Regelungen diente und dient.
Ob diese Elemente des zur Zeit geltenden und praktizierten Arbeitszeitgefüges unabdingbare Sachzwänge darstellen oder nicht, ist ein Streitpunkt, an dem manche Glaubens-kriege begonnen haben. Eine Orientierungsund Entscheidungshilfe in den Auseinandersetzungen mit dem Ziel einer Versachlichung der arbeitszeitpolitischen Diskussion dürfte der Versuch einer Antwort auf die Frage bringen, inwieweit dieses Ordnungsgefüge, seine Bestimmungsgrößen und Perspektiven in der Lage sind, die vielfältigen Herausforderungen in einem arbeitszeitökonomischen Optimum einer Problemlösung näher zu bringen.
Als bedeutsame Herausforderungen der überkommenen Arbeitszeitökonomie von heute und morgen gelten:
— die sich erheblich wandelnden Wunschvorstellungen der Erwerbstätigen im Hinblick auf Arbeitseinkommen — Arbeitszeit — Nichtarbeitszeit — Freizeit — Muße — Eigenarbeit. Mit anderen Worten: Es gibt eine zunehmende Gruppe von Erwerbstätigen, die aus dem Schema der Vollzeitarbeit und der daran gekoppelten Entlohnung, Freizeit usw. ausscheren wollen und die gemäß eigener Vorstellungen arbeiten und leben wollen;
— der zunehmende Stellenwert von soge-nannten peripheren Erwerbsbeteiligungsformen, wie etwa in Gestalt des Job-Sharing“, der Teilzeitarbeit oder auch als „neue Selbständige" — also von Erwerbsformen, bei denen bewußt auf konventionelle Berufskarrieren und ihre Zwänge verzichtet wird und bei denen statt dessen eine möglichst maßgeschneiderte verminderte Erwerbsbeteiligung gesucht wird;
— die Notwendigkeit einer besseren Vereinbarkeit zwischen familiären und erwerbswirtschaftlichen Lebensformen im Zuge einer stärkeren Erwerbsbeteiligung von Frauen mit Familienpflichten, wie aber auch im Zuge der Zunahme von alleinerziehenden Eltern, die im Erwerbsleben stehen, sowie im Rahmen eines punktuellen Rückzugs junger Väter auf Zeit in die Familie;
— die Probleme des Wertwandels der Erwerbsarbeit und der Sinnkrise konventioneller Beschäftigungs-und Arbeitsgesellschaften, in deren Gefolge u. a.der überhöhte Anspruch der Erwerbsarbeit als der bisher „alleinseligmachenden“ Art auf ein zeitgemäßes Anspruchsniveau vermindert wird und die Frage nach einer sinnvollen, den Menschen befriedigenden Arbeit immer stärker in den Vordergrund des Interesses rückt;
— die Notwendigkeit einer Um-und/oder Neuverteilung der verfügbaren Erwerbsarbeit zwischen den Geschlechtern, den Generationen, den Qualifikationen, den Regionen und Nationen, den Vollzeit-und Teilzeitkräften, den Arbeitsbesitzenden und den Arbeitslosen sowie innerhalb der jeweiligen Biographie der einzelnen Erwerbstätigen, aber auch zwischen Menschen und Maschinen in Industriestaaten; — der Druck im Hinblick auf eine stärkere Rücksichtnahme auf belastungsspezifische Aspekte der Aufgabenerledigung, z. B. im Rahmen von Schicht-und Nachtarbeit und ihres Umfelds, wie etwa die Belastungen des Pendelns zwischen Wohn-und Arbeitsort; — das Auseinanderfallen bzw. die Aufhebung der Deckungsgleichheit von Arbeitszeit(en) der Arbeitskräfte und der Betriebszeit(en) der Arbeitsplätze mit den damit verbundenen Problemen einer sich vergrößernden Schere zwischen kürzeren Arbeitszeiten und längeren Betriebszeiten, wie sie bereits im Rahmen der Schicht-, Nacht-, Wochenend-und Saisonarbeit sichtbar werden;
— die breitere Anwendung neuer, insbesondere flexibler Fertigungssysteme, wie auch neuer Kommunikationssysteme wie die Telematik, die auch wieder verstärkt neue Möglichkeiten der Heimarbeit im Rahmen der Telekommunikation eröffnet;
— die Stabilisierung der Beschäftigung bei schwankendem Arbeitsanfall in der Zeit mit großen Ausschlägen in der Kapazitätsausla-B stung während der verschiedenen Bezugszeiträume. Wie gewaltig die Spannweite des schwankenden Arbeitsanfalls sein kann, zeigt der Fall einer französischen Firma, bei der der Arbeitsanfall täglich zwischen 7 000 und 42 000 Einheiten schwankt
— das Problem der schwindenden Motivationskraft von Entgelt und Karriereaussichten als die klassischen personalwirtschaftlichen Anreize zu beruflichen Leistungen und zur Totalidentifikation mit dem „arbeitgebenden Unternehmen"
— die schwindende Wandlungsfähigkeit und Fähigkeit zur schöpferischen Innovation im Rahmen des sozio-ökonomischen und technischen Fortschritts von Unternehmen und Betrieben und der sie tragenden, prägenden Personen
— der wachsende Druck eines möglichst ökonomischen und ökologischen Umgangs mit kostbaren Rohstoffen und Energie und damit die Notwendigkeit, energie-und arbeitszeit-ökonomische Wechselbeziehungen zur Vermeidung von Energieverschwendungen, z. B. im Rahmen der bereits erwähnten rush-hours, stärker zum Tragen zu bringen
— die Einflüsse der internationalen Arbeitsteilung und der Art und Weise, wie die ausländischen Wettbewerber mit der Ressource Zeit in ihren Erwerbswirtschaften umgehen;
— die Wechselbeziehungen zwischen Raum und Zeit in den verschiedenen Lebensbereichen wie Wohnen, Arbeiten, Freizeit, mit dem riesigen Nachholbedarf von Zeitplanung und -Ordnung im Verhältnis zur bisherigen Raum-planung und -Ordnung;
— die gesellschaftspolitische Notwendigkeit und Fähigkeit der Krisenbewältigung und der Weiterentwicklung der industriellen Arbeitsgesellschaften unter Berücksichtigung neuer Bedürfnisse und Ziele, dabei aber gleichermaßen auch die Erosion der Arbeitszeitordnung und der daran gekoppelten Zeitordnungssysteme als sublime, aber höchst wirksame Mittel der sozialen Kontrolle berücksichtigend. Die Auflistung solcher Herausforderungen mit erheblichen arbeitszeitökonomischen Berührungspunkten erlaubt bereits hinreichend die Abklärung der Frage, ob die klassischen Strukturprinzipien der Arbeitszeitregelung im Verbund mit den in der öffentlichen Diskussion gehandelten Strategien der Reform der (Arbeits-) Zeitökonomie zu einer möglichst umfassenden, optimalen Problemlösung befähigen.
Angesichts des hier dargestellten Problem-drucks bedarf es keiner großen wissenschaftlichen Ableitung, daß die Strategie des Status quo an der Arbeitszeitfront gemäß dem Motto „keine Experimente“ dem oben formulierten Ziel wenig zweckdienlich ist. Eine solche Strategie steht übrigens auch im Widerspruch zum Industriesystem und seinen Motoren. Versucht man, dieses System in ein starres und erstarrtes zeitökonomisches Gerüst zu pressen, so nimmt man ihm ein gutes Stück seiner lebenswichtigen Dynamik und Kreativität. Das hat seinen Preis, selbst wenn man ihn vielleicht nicht wahrhaben will, da er nicht so einfach und augenfällig kalkulierbar in den konventionellen Kalkulationsschemata ist.
Was die Strategie des vorsichtig abgewandelten Status quo angeht, bei dem gewisse Front-linien des Systems und seiner Elemente — vorwiegend durch allgemeine lineare Arbeitszeitverkürzungen der dafür in Betracht kommenden Ansatzpunkte, wie die Tages-, Wochen-, Jahres-und/oder Lebensarbeitszeit — im Rahmen des überkommenen Rituals und seiner Zwänge verschoben werden oder verschoben werden sollen, so ist auch ihr Problemlösungspotential im Hinblick auf die vielfältigen Herausforderungen auf der individuellen, familiären, betriebs-und volkswirtschaftlichen sowie gesellschaftspolitischen und internationalen Ebene verhältnismäßig begrenzt. Das ergibt sich zwangsläufig aus dem begrenzten Strategieansatz selber und seinen Strukturprinzipien im Verhältnis zu den komplexen Problemlagen: — eine standardisierte Einheitsregelung — mag sie noch so lang oder kurz sein — bleibt uniform und wird nie ein Maßanzug, insbesondere nicht für all jene, deren Maße nicht in den Prototyp der Uniform eingehen;
— eine strenge Gleichzeitigkeit läßt andere Verteilungsmuster in der Zeit nicht zu: Wenn alle Punkt 7. 30 Uhr ihre Arbeit beginnen und Punkt 16. 15 Uhr beenden müssen, kann es keine Gleitzeit für die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe geben;
— eine fremdbestimmte Arbeitszeitordnung hinsichtlich fremdbestimmter Vorgaben zur Dauer und/oder Lage der Arbeitszeit ohne Optionen gibt dem einzelnen Erwerbstätigen nur eine Wahlmöglichkeit, nämlich sich diesem Paket ganz unterzuordnen oder ihm total zu entsagen; dies ist gleichbedeutend mit einer Absage gegenüber der individuellen Verfügung über eines der persönlichsten Güter, nämlich der Zeit;
— eine in ein bestimmtes Schema oder Ritual gepreßte Vorgehensweise zur Veränderung der Arbeitszeiteckwerte erlaubt soviel Veränderung, wie in diesem Schema oder Ritual zugelassen ist — darüber hinausgehende oder darunterliegende Veränderungswünsche haben keine Chance auf Umsetzung;
— eine stark tabuisierte Arbeitszeitordnung enthebt ihre „Besitzer" der Pflicht, seine Bestimmungsfaktoren zu begründen und zu legitimieren. Sie bürdet damit jenen, die gegen diese Tabus anrennen, eine Beweislast auf, die letztlich trotzdem wenig Chancen auf einen fairen Kompromiß eröffnet. Dazu ein kleiner Fall: In nicht wenigen deutschen Unternehmen gilt noch das Tabu der Zulässigkeit von Teilzeitarbeit von Männern — insbesondere von Männern in den „besten" Jahren — gemäß der Formel: wir sind gegen solche Teilzeitarbeit aus prinzipiellen Gründen, die in der Regel jedoch nicht selten wenig handfest sind. trotzdem Kommt einmal ein solcher in Teilzeitarbeit Mann die Verlegenheit, um nachzusuchen, verlangt man von ihm direkt oder indirekt den „Beweis", warum man in -sei nem Fall eine Ausnahme vom Tabu Vollzeitarbeit machen soll. Kann er keine akzeptablen Beweise erbringen, dann hat er mit seinem Ansinnen, z. B. als alleinerziehender Vater, der über eine 30-Stunden-Woche seine familiären und erwerbswirtschaftlichen Pflichten unter einen Hut zu bringen versuchen will, Pech gehabt .
Darüber hinaus vermag auch dieser Ansatz nicht verkrustete Zeitstrukturen aufzubrechen und eine gerechtere Verteilung der Zeitnutzung herzustellen .
Angesichts dieser Mängel und Kritikpunkte an den arbeitszeitökonomischen Strategien des Status quo und des vorsichtig abgewandelten Status quo wie auch angesichts der zunehmenden negativen Folgewirkungen des praktizierten Arbeitszeitsystems sowie angesichts der Gefahren von Starrheit und Nichtbeachtung bestimmter biokybernetischer Grundregeln, wie sie F. Vester erarbeitet hat kommt man zwangsläufig und unabdingbar zur dritten möglichen Strategie. Es ist die Strategie der Arbeitszeitflexibilisierung mit mehr Wegen zu einem neuen Gleichgewicht und mit mehr individuellen Wahl-, Mitbestimmungs-, Mitverantwortungsmöglichkeiten der unmittelbar Betroffenen im Rahmen einer aktiven Ökonomie und Ökologie der (Arbeits-) Zeit.
Die Arbeitszeitflexibilisierung ist und wird zunehmend eine Perspektive ohne Alternative, denn sie beinhaltet die Wege zu einer Wiedergewinnung individueller Zeitsouveränität und zur Annäherung an optimale Zeitregelungen mit dem Ziel, möglichst viele unnötige, künstliche, unmenschliche Zeitzwänge abzubauen. Arbeitszeitflexibilisierung ist ein vielschichtiges Programm zum Umdenken in der „Zeitpolitik", das beispielsweise nach Ansicht des österreichischen Politikers Kohlmaier u. a. ansetzt an folgenden Programmpunkten: „— Mehr Zeitdisposition im Arbeitsleben: Jene Formen der Arbeitsorganisation, die dem einzelnen keine eigene Einteilung der Arbeitszeit ermöglichen, sollen zurückgedrängt werden. Wo dies aber doch unumgänglich erscheint, ist der völlige Entfall der Einteilungsmöglichkeit als Arbeitserschwernis sozialrechtlich anzuerkennen.
für Lagerung von — Mehr Zeitdisposition die Arbeitszeit und Freizeit (etwa durch Gleitzeit, Urlaubsdisposition) durch individuelle Regelungen Absprachen und der Arbeitnehmer. — Vermeidung abrupter Übergänge in den großen Lebensphasen: So sind Möglichkeiten für ein Nebeneinander von Bildungs-und Arbeitsphasen zu schaffen; die gleitende Pensio-nierung ist anzustreben. Langfristig soll ein Jahr der Bildung in der Lebensmitte realisiert werden.
— Vermehrte und sinnvollere Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung.
— Mehr Flexibilität der Zeiteinteilung im Schulsystem: Die Wahl zwischen einer Fünf-bzw. einer Sechs-Tage-Schulwoche soll ermöglicht, den Eltern ein gewisses Dispositionsrecht über die Ferien eingeräumt werden.
— Sanktionen für Zeitverschwendung durch die öffentliche Hand: Für unnötige Wartezeiten bei Behörden und Ämtern, für die Verschleppung von Erledigungen sind Entschädigungen analog zum Konsumentenschutz in der Privatwirtschaft einzuführen.
— Elastischere Regelungen für Offnungs-und Dienstzeiten: In Zusammenarbeit mit den betroffenen Dienstnehmern sollen konsumentenfreundlichere Offnungs-und Dienstzeiten sowie Besuchszeiten in Spitälern überlegt werden, wobei die öffentliche Hand mit gutem Beispiel ... vorausgehen sollte.
— Als große Aufgabe der Regional-und Kommunalpolitik ergibt sich langfristig eine Neuordnung der Lebensräume, um unnötige Wegezeiten zu vermeiden; die Verkehrspolitik muß kurzfristig den bestehenden Zeitzwängen entgegenwirken."
III. Die Spannweite der Arbeitszeitflexibilisierung im Interessenausgleich ihrer Adressaten Arbeitszeitflexibilisierung als der zukunftsträchtigste Weg der Neuordnung der Arbeitszeitökonomie ist kein Wert oder Ziel an sich, das nur um der Flexibilisierung willen angestrebt werden soll. Sie ist vielmehr der Transmissionsriemen für damit Verbundene Anliegen und Ziele, die nicht im Rahmen einer traditionellen Arbeitszeitpolitik erreichbar sind. Ihre Ansatzpunkte sind sowohl die Dimensionen der Dauer und/oder der Verteilung in der Zeit bestimmter starrer Eckwerte des Arbeitszeitgefüges mit drei „Stoßrichtungen": Abweichungsmöglichkeiten nach oben und unten von diesen Vorgaben sowie auch die bewußte Wahl eben dieser Vorgaben durch die direkt Betroffenen. So bieten beispielsweise bestimmte Gleitzeitregelungen drei Möglichkeiten der Wahl des täglichen Arbeitsbeginns und -endes: vor der Normalarbeitszeit, zur Normalarbeitszeit, nach der Normalarbeitszeit Ähnliches gilt auch für den Aspekt der Dauer bestimmter Arbeitszeiten in einem bestimmten Rahmen wie z. B. die gesetzlich fixierten Vorgaben für die tägliche höchstzulässige Arbeitszeit als Abweichungsmöglichkeit nach oben und andere Vorgaben — z. B. im Rahmen einer Betriebsvereinbarung — für die tägliche Mindestarbeitsdauer. Dieser Punkt ist insofern bedeutsam, da manchmal die Meinung vertreten wird, Arbeitszeitflexibilisierung und lineare, allgemeine Arbeitszeitverkürzungen schlössen einander aus Das ist ein Mißverständnis, denn im Rahmen der Arbeitszeitflexibilisierung geht es u. a. auch darum, dem einzelnen über Wahlmöglichkeiten den Weg zu kürzeren Arbeitszeiten zu ebnen. Das schließt aber die umgekehrte Stoßrichtung ebenso nicht aus, wie sie beispielsweise im Rahmen des Pieroth-Modells zum gleitenden Ruhestand in der Firma Pieroth durch die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung über die offizielle Altersgrenze von 65 Jahren unter bestimmten Bedingungen eröffnet wurde
Zur Spannweite der Arbeitszeitflexibilisierung im Interessenausgleich ihrer Adressaten ist ferner ein Wort zu der Frage angebracht, wer bei diesem Vorgang der agierende oder der reagierende Teil ist. Im Prinzip geht es um folgende drei mögliche Spielarten:
— der Arbeitnehmer ist der Hauptakteur dieser Flexibilisierung;
— der Arbeitgeber ist der Hauptakteur dieser Flexibilisierung;
— Arbeitnehmer und Arbeitgeber agieren gemeinsam und bemühen sich im Rahmen eines bestimmten Modells um einen Interessenausgleich bei dieser Flexibilisierung. Während die von Arbeitnehmer und -geber gemeinsam praktizierte Arbeitszeitflexibilisierungsart wenig Angriffsflächen bietet, kann bei den beiden anderen Spielarten der Verdacht entstehen, daß diese Art der Flexibilisierung gleichbedeutend mit der Zwangsbeglückung eines Partners durch den anderen sei.
Aber auch diese Varianten schließen einen Interessenausgleich beider Seiten keineswegs von vornherein aus. Er läßt sich durchaus über produktive Umwege herbeiführen, wie ein Fall aus Österreich verdeutlicht: Dort suchte ein Personalchef für eine bestimmte Stelle in der Verwaltung eines großen Unternehmens eine Teilzeitkraft im konventionellen Sinne, also mit einer geringeren Wochen-arbeitszeit als der der Standardvollzeitarbeit.
Als seine Suche nicht den erhofften Erfolg brachte, entschied er sich für einen neuen Versuch auf der Basis folgenden Angebots „Vollzeitarbeit während der Schulzeit, frei während der Schulferien". Er erhielt 120 Bewerbungen von Leuten, die an einer solchen Teilzeitformel Interesse zeigten.
IV. Ausgewählte Ansätze der Arbeitszeitflexibilisierung
Abbildung 9
Arbeitsproduktivität 1974-1981 Durchschnittlicher jährlicher Anstieg der Produktion je Beschäftigten in % Quelle: EG-Kommission ZAHLENBILDER 632 231
Arbeitsproduktivität 1974-1981 Durchschnittlicher jährlicher Anstieg der Produktion je Beschäftigten in % Quelle: EG-Kommission ZAHLENBILDER 632 231
Es bedarf wenig Phantasie, um sich auszumalen, welche Vielfalt an alternativen Arbeitszeitgestaltungsmöglichkeiten sich auftut, wenn man sie sucht. Sowohl in der Theorie als auch in der Praxis der Arbeitszeitflexibilisierung im In-und Ausland gibt es jetzt schon so viele Ansätze und Modelle, daß hier nur eine Auswahl vorgestellt werden soll. In Betracht kommen dabei Ansätze wie:
— eine Wahlmöglichkeit zwischen Einkommen und Arbeitszeit über ein individuelles Recht, zwischen einem tarifvertraglich ausgehandelten Einkommenszuwachs oder einer gleichwertigen Arbeitszeitverkürzung nach eigener Wahl entscheiden zu können, wobei auch Mischoptionen zuzulassen sind; spielsweise in einem großen französischen Unternehmen entweder in Geld oder in Arbeitszeitverkürzungen nach eigener Wahl, etwa in Form einer kürzeren täglichen oder wöchentlichen Arbeit oder in mehr Urlaub „auszahlbar" ist;
— eine Wahlmöglichkeit gleichwertiger, tarifvertraglich festgelegter Arbeitszeitverkürzungen, wie etwa die „ 35-Stunden-Woche ä la carte" mit den Alternativen:
O einer Verkürzung der täglichen Arbeitszeit gemäß der Formel 5x 7 Stunden, O einer neuen Verteilung der Wochenarbeitszeit über die Wochentage, wie z. B. im Rahmen einer Vier-Tage-Woche mit einer — ähnliche Wahlmöglichkeiten im Bereich der in unserem Erwerbssystem praktizierten Zuschläge in Geld und/oder in Nicht-Arbeitszeit; — eine Wahlmöglichkeit über alternative Verwendungen eines bestimmten Teils der Vergütung, wie das 13. Monatsgehalt, das bei-täglichen Arbeitszeit von achtdreiviertel Stunden, einer Viereinhalb-Tage-Woche mit unterschiedlichen Möglichkeiten, den halben freien Tag während der Arbeitswoche zu nehmen, O einer Option über 50 bis 60 halbe freie Tage pro Arbeitsjahr wie auch der Möglich-B keit, diese Tage in zusätzliche Urlaubstage umzuwandeln, O eines Rechts auf einen Langzeiturlaub von einem halben Jahr Dauer im Abstand von jeweils fünf Jahren oder eines Rechts auf einen Langzeiturlaub im Umfang eines Trimesters im Abstand von jeweils zweieinhalb Jahren,
O einer Ansparmöglichkeit dieser Arbeitszeitverkürzung zwecks eines früheren Rückzuges aus dem Erwerbslebens oder eines gleitenden Ruhestands
— eine 35-Stunden-Woche gemäß einer Arbeitszeitinitiative im Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung in Berlin, die u. a. im Rahmen einer Pool-Lösung folgende Möglichkeiten eröffnen soll: „Unter Verzicht von einem Achtel des Einkommens schaffen sieben Mitarbeiter eine ’/s-Stelle, wie sie von den beteiligten Mitarbeitern dann ebenfalls ausgeübt wird ... Als Modelle der Arbeitszeitverkürzung werden folgende Möglichkeiten vorgeschlagen, die wahlweise von den beteiligten Mitarbeitern angewendet werden können. Ein Wechsel in der Form der Arbeitszeitverkürzung ist lediglich zu Beginn eines Kalenderjahres möglich. 1. Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden: Dies kann als Reduktion der täglichen Arbeitszeit auf im Schnitt sieben Stunden oder in Form einer Vier-Tage-Woche (mit im Schnitt acht-dreiviertel Stunden täglich) realisiert werden.
Bei der Vier-Tage-Woche wird der Urlaubsanspruch auf die tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet, also um ein Fünftel reduziert...
2. Beibehaltung der 40-Stunden-Woche und Reduktion der Arbeitszeit durch Verlängerung des Urlaubs: Geht man von durchschnittlich 256 Arbeitstagen im Jahr aus, so bedeutet eine Reduktion der Arbeitszeit um ein Achtel einen Zusatzurlaub von 32 Tagen.
Gleichzeitig reduziert sich jedoch der durch Arbeit erworbene Tarifurlaub ebenfalls um ein Achtel, bei einem Urlaubsanspruch von 28 Tagen also um dreieinhalb Arbeitstage. Faktisch verlängert sich also in diesem Fall der Urlaub um 291/2 Arbeitstage .. ,"
— Bandbreitenmodelle für die Vollzeitwochenarbeitszeit, wie sie beispielsweise in den USA als Santa-Clara-Modell auf den Weg gebracht wurden, bei dem den Mitarbeitern der Kreisverwaltung von Santa Clara im Abstand von jeweils sechs Monaten angeboten wird, zwischen vier Wochenarbeitszeiten mit den entsprechenden Entgelten zu wählen, nämlich einer 40-, einer 38-, einer 36-und einer 32-Stunden-Woche;
— die Teilzeitarbeit im weiteren Sinne, auf allen Qualifikationsebenen und damit abseits der Schablone von der Teilzeitarbeit gemäß der Formel „ 20-Stunden-Woche — vormittags oder nachmittags — und abseits des Vorurteils: ein teilzeitarbeitender Mann kann kein ganzer Mann sein;
— die Tandemarbeitszeit, bei der sich zwei gleichqualifizierte Arbeitskräfte im Rahmen vorgegebener Margen ihrer Arbeits-(zeit-) vorgaben um x Prozent plus oder minus vertreten können, so daß der Partner A x Stunden mehr oder weniger als der Partner B arbeitet, aber am Ende der Abrechnungsperiode das volle Soll beider erreicht wird;
— das Job-Sharing im engeren Sinne, bei dem sich zwei oder mehrere Mitarbeiter gemeinsam in abgesteckten Rahmenvorgaben die Aufgabenerledigung eines bestimmten Arbeitsvolumens teilen können;
— die sogenannten „group jobs", bei denen dieses Prinzip der Teilung eine Ausweitung oder Anwendung auf eine größere Arbeitsgruppe und deren Sollarbeitsvolumen in einer bestimmen Zeitspanne erfährt, was dann für die einzelnen Gruppenmitglieder mehr Tauschmöglichkeiten und damit ein größeres Flexibilisierungspotential bedeutet;
— die Baukastensysteme auf der Basis von Arbeitsmodulen, die zu einem variablen Arbeitszeitpaket gebündelt werden können, was erhebliche neue Möglichkeiten einer Arbeitszeitgestaltung „ä la carte“ für die tägliche, wöchentliche, monatliche und jährliche Arbeitszeiten eröffnet;
— Systeme komprimierter Arbeitszeiten, wie etwa die Vier-Tage-Woche oder die Zwei-Wochenendtage-Arbeitswoche usw., sowie aber auch bestimmte zyklische Muster, wie beispielsweise eine Woche Arbeit, eine Woche frei, zehn Tage Arbeit, zehn Tage frei etc.;
— das Jahresarbeitszeitkonzept, bei dem von einer Solljahresarbeitszeit am Anfang eines jeden Arbeitsjahres ausgegangen wird, zu der dann vielfältige Abweichungsmöglichkeiten zugelassen werden, wie etwa Wahlmöglichkeiten zwischen 100, 90, 80, 70, 60, 50 und 40 Prozent, die dann wiederum umsetzbar sind in flexiblere tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeiten sowohl hinsichtlich des Umfangs und der Verteilung in der Zeit; — die Langzeiturlaube als neue Nischen in einer Erwerbsbiographie ohne dogmatische Festlegungen hinsichtlich ihrer Dauer, zeitli37 chen Einbettungen in den Lebenslauf sowie ihrer Zielsetzungen, wie sie beispielsweise im Rahmen des Grottian-Modells für Zwei-Drittel-Teilzeit-Professoren in Berlin auf den Weg gebracht wurden. In diesem Modell arbeiten die „Teilzeitprofessoren" zwei Jahre als Vollzeitprofessoren und haben dann das dritte Jahr in diesem Zyklus zur freien Verfügung
— die gleitenden Einstiege und Ausstiege in und aus dem Erwerbsleben zum Abfedern der Hürden zwischen der Ausbildungs-und Erwerbstätigkeitsphase einerseits und der Er-werbstätigkeit und dem Ruhestand andererseits als Alternative zu den bislang üblichen abrupten Übergängen an diesen Schnittstellen im Lebenslauf mit ihren großen Problemen und Schockgefahren;
— neue Lebensarbeitszeitkonzepte mit Soll-Lebensarbeitszeiten, z. B. 75 000 Stunden, die dann flexibel abarbeitbar werden und die außerdem neue, gerechtere Bezugspunkte für an die Lebensarbeitszeit gekoppelte . Ansprüche", wie Ausbildung oder Sicherung der Altersversorgung, bieten
V. Ausblick
Abbildung 10
KOLLEGE COMPUTER EDV-Anlagen im internationalen Vergleich
KOLLEGE COMPUTER EDV-Anlagen im internationalen Vergleich
Angesichts des großen Problemdrucks, nicht zuletzt aufgrund der Massenarbeitslosigkeit, der sehr begrenzten Problemlösungskapazität der konventionellen und erstarrten Arbeitszeitökonomie sowie der vielfältigen verfügbaren Alternativen zu den alten, ausgetretenen, immer kontraproduktiver werdenden Trampelpfaden der überkommenen Ordnung der Arbeits-und Betriebszeiten unserer Erwerbswirtschaft ist eine aktive, flexible Arbeitszeitökonomie ein Gebot der Stunde und der Zukunftsbewältigung, dem sich die für diesen Bereich Verantwortlichen vorurteilsfrei und ohne Tabus stellen müssen.
Dabei setzt die Suche nach neuen arbeitszeit-ökonomischen Gleichgewichten in ihrem individuellen, familiären, betriebs-und volkswirtschaftlichen sowie gesellschaftspolitischen Zusammenhang eine Abkehr von der Idee des einzigen besten Weges quasi als Universalproblemlöser voraus. Statt dessen gilt es, nach Lösungsansätzen mit mehr individuellen Wahlmöglichkeiten und maßgeschneiderten Elementen zu suchen, was zweifelsohne nur in einem großen Lernprozeß aller an diesen Vorhaben Beteiligter zu bewerkstelligen sein wird. Immerhin müssen wir erst in vielerlei Beziehung wieder lernen, die Zeit zu meistern und mit ihr ökonomisch und ökologisch umzugehen. Dazu bedarf es ebenso einer intensiven Aufhellung und Aufarbeitung der Ursachen und Wirkungen der bisher praktizierten Zeitordnungen, insbesondere der Arbeitszeitordnung als einer Zeitordnung mit Schlüsselbedeutung.
Hier sind noch große Defizite aufzuarbeiten, will man die Dinge aus der Spekulationszone über vermeintliche Vor-und Nachteile bestimmter „Modelle" herausbringen. Unbeschadet aller Bedeutung von mehr Fakten und weniger Slogans im Bereich der Arbeitszeitökonomie kommt man zur Überwindung der Erstarrung nicht um mehr Mut zu Experimenten und Versuchen vor Ort mit einer objektiven Erfolgskontrolle herum. Mit dem Mut zu Experimenten und neuen Wegen wird aber wiederum ein Anstoß gegeben, die Hindernisse für derartige Vorhaben, seien sie technisch-organisatorischer oder arbeits-und sozialversicherungsrechtlicher Natur, herauszuarbeiten und gleichermaßen auszuräumen. Die Arbeitszeitflexibilisierung ist kein geeignetes Objekt für eine Umsetzung per Gesetz von oben nach unten. Im Gegenteil: Für sie gilt in starkem Maße diese Erfahrung der Ökologie: „Wesentliche Grundlage dafür, daß Systeme sich selbst organisieren und stabil halten können, ist ferner eine hohe Diversität, eine große Vielfalt, verbunden mit einem entsprechenden Freiheitsgrad der Elemente und Subsysteme. Das kann nie von oben geplant werden, sondern muß von unten her selbst entstehen ... Jedes übertriebene Durchorganisieren und Planen führt letztlich zu einer Verarmung und zu einem Verlust an Anpassungsfähigkeit und Flexibilität." Die flankierende Hilfestellung all jener, die in diesem Zusammenhang helfen können — insbesondere die Tarifparteien und der Staat —, ist damit allerdings nicht abgewiesen; sie ist im Gegenteil dringend erforderlich, um den notwendigen Prozeß der Arbeitszeitflexibilisierung zügig und zum Wohl ihrer Adressaten und der Gesellschaft insgesamt voranzutreiben.
Bernhard Teriet, Dr. rer. oec., geb. 1940; wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Arbeitsmarkt-und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit und Lehrbeauftragter des Kontaktstudiums Management der Universität Augsburg. Veröffentlichungen u. a.: Neue Strukturen der Arbeitszeitverteilung, Göttingen 1976; Neuorientierung der Mehrarbeitspolitik, Studie Nr. 77/38 für die Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Die gleitende Arbeitszeit. Zwischenbilanz ihrer bisherigen Penetration und der dabei gemachten Erfahrungen — Eine Literaturanalyse, in: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (Hrsg.), Die Gleitzeitarbeit — Entwicklungsstand und Perspektiven in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1981; Die Verteilung der Erwerbsarbeit durch individuelle Zeitsouveränität, in: W. Klein, W. Krämer (Hrsg.), Sinn und Zukunft der Arbeit: Konsequenzen aus Laborem exercens, Mainz 1982.
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