Afrika zwischen Despotie und Demokratie. Bedingungen und Leistungsfähigkeit der politischen Systeme der Gegenwart
Dirk Berg-Schlosser
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Zusammenfassung
Die afrikanischen politischen Systeme der Gegenwart lassen sich, grob gesprochen, in vier charakteristische Verlaufstypen untergliedern: stabil-polyarchische, stabil-sozialistische, stabil-autoritäre und prätorianische Systeme. Ihre unterschiedlichen Leistungen seit der Unabhängigkeit werden mit Hilfe mittlerweile zur Verfügung stehender Datensätze in bezug . auf drei Kriterien gemessen: entwicklungspolitische Leistungsfähigkeit ausgedrückt in Wachstumsraten des Bruttosozialprodukts pro Kopf und Veränderungsraten der materiellen Lebensqualität; Dependenzindikatoren, die die Konzentration der Exporte auf bestimmte Produkte und Handelspartner und den Anteil ausländischen Kapitals anzeigen; und normative Maßstäbe im Hinblick auf zwei etwas unterschiedlich akzentuierte Menschenrechtskriterien. Die Befunde ergeben ein differenziertes Muster, das einigen nach wie vor gängigen Auffassungen über die höhere entwicklungspolitische Leistungsfähigkeit von autoritären Systemen und Militärdiktaturen, für die entsprechenden Einbußen an Freiheit in Kauf zu nehmen seien, deutlich widerspricht. So weisen die zivil-autoritären Staaten Schwarz-afrikas zwar die durchschnittlich höchsten BSP/Kopf-Wachstumsraten auf, die Verbesserung der materiellen Lebensqualität, ausgedrückt durch höhere Lebenserwartung, geringere Säuglingssterblichkeit und stärkere Alphabetisierung, bleibt jedoch relativ gering. Für die sozialistischen Staaten gilt das umgekehrte Ergebnis. Prätorianische Systeme stehen in bezug auf beide Kriterien deutlich am schlechtesten da, während die pluralistischen Polyarchien in jeder Hinsicht vergleichsweise positive Werte aufweisen. Auch in bezug auf Menschenrechtskriterien schneiden die letztgenannten Staaten am besten ab. Ein demokratietheoretischer Pessimismus hinsichtlich der entwicklungspolitischen Leistungsfähigkeit solcher Systeme bei gleichzeitiger Beachtung grundlegender normativer Maßstäbe erscheint also nicht gerechtfertigt. Im Hinblick auf die 'Dependenzkriterien ergeben sich nur geringfügige Systemunterschiede.
I. Einführung
Das aktuelle politische Geschehen in den unabhängigen Staaten „Schwarzafrikas" bietet Außenstehenden ein verwirrendes Bild. Nachrichten von politischen Krisen, Militär-putschen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Wirtschaftskatastrophen usw. häufen sich. In vielen Fällen verfestigen sie sich zu negativen Stereotypen über „chaotische Verhältnisse" in einem „unverstehbaren" Kontinent. Sofern dann überhaupt noch nach Ursachen gefragt wird, werden diese vielfach in der „zivilisatorischen" Rückständigkeit der afrikanischen Bevölkerung gesehen. Nicht selten gipfeln sie in rassistischen Erklärungsmustern. Die konkrete historische Ausformung der heutigen Staatsgebilde unter kolonialen Vorzeichen und die auch nach der politischen Unabhängigkeit weiter bestehende Einbettung in weltwirtschaftliche und weltpolitische Zusammenhänge werden bei einer solchen Betrachtung ausgeblendet.
Auftretende innere Krisen dienen auch nicht selten als Rechtfertigung für erneute Interventionen von außen. Alle fünf für Afrika relevanten Weltmächte (Frankreich und Groß-britannien vorwiegend in ihren früheren Kolonialgebieten; die USA z. B. in Zaire, Liberia, Somalia usw.; die Sowjetunion in Guinea, Angola, Uganda, Äthiopien u. ä.; China in Tansania, Mosambik und Sambia etc.) beteiligen sich an diesem häufig makabren Spiel. Auch kleinere regionale und benachbarte Mächte (Südafrika, Israel, Libyen u. a.) sind sich hierfür, wenn sich ein opportuner Anlaß bietet, häufig nicht zu schade. Afrikanische Politik und ihre Bestimmungsfaktoren müssen also auch immer im internationalen Kontext gesehen werden.
Abbildung 6
Anhang 2: Verlaufsformen afrikanischer politischer Systeme. Quelle: Taylor und Jodice 1983, Wercobel-ja Rochelle 1981-82
Anhang 2: Verlaufsformen afrikanischer politischer Systeme. Quelle: Taylor und Jodice 1983, Wercobel-ja Rochelle 1981-82
Trotz der oftmals dominanten historischen und weiterwirkenden externen Zusammenhänge reichen diese aber als alleinige Erklärungsmuster nicht aus. Von vornherein und pauschal nur von „Marionettenregimen" zu sprechen, wäre sicher verfehlt. Auch die internen gesellschaftlichen und ökonomischen Bestimmungsfaktoren sind jeweils sorgfältig zu erfassen und besonders in bezug auf ihre Wechselwirkungen zur internationalen Ebene zu untersuchen.
II. Elemente des Systemvergleichs und Aspekte der afrikanischen Realität
Abbildung 2
Tabelle 2: Verwendung öffentlicher Mittel nach Systemtyp. Quelle: C. L. Taylor und D. Jodice 1983. Na)
Tabelle 2: Verwendung öffentlicher Mittel nach Systemtyp. Quelle: C. L. Taylor und D. Jodice 1983. Na)
Im Gegensatz zu einer vorwiegend rechtlich-institutionellen Betrachtungsweise beim Vergleich der politischen Systeme der heutigen Industriestaaten, deren soziale und wirtschaftliche Basis meist als stabil angesehen oder zumindest als bekannt und einander relativ ähnlich vorausgesetzt werden kann, müssen für die Staaten Afrikas, aber auch anderer Regionen der Dritten Welt, die jeweiligen gesellschaftlichen Grundlagen der Politik explizit die in Analyse einbezogen werden, um zu einem besseren Verständnis der Materie und der ihr innewohnenden Dynamik zu gelangen Bereits die Bestimmung des jeweiligen äußeren Rahmens der heutigen Staatsgebilde und die Probleme ihrer „nationalen" Integration verdeutlichen diesen Tatbestand. So wurden die Grenzen aller Staaten Schwarzafrikas von den europäischen Kolonialmächten bestimmt., In vielen Fällen geschah dies mit Bleistift und Lineal auf der Landkarte, ohne im geringsten auf die jeweils dort ansässigen Volksgruppen, ihre Beziehungen zueinander usw. Rücksicht zu nehmen. Auf diese Weise entstanden zumeist ethnisch sehr heterogen zusammengesetzte Sozialgebilde, deren inneres Zusammenwirken erst zu gestalten war (eine gewisse Ausnahme ist die heutige Republik Somalia, die im Inneren ein relativ homogenes „Staatsvolk" aufweist, deren auf ethnisch-kulturelle Gemeinsamkeiten gestützte nationalen Ansprüche aber über ihre heutigen Staatsgrenzen hinausreichen und auch somalisch sprechende Bevölkerungsgruppen im zu Äthiopien gehörenden Ogaden, der Nordostprovinz Kenias und in Dschibuti umfassen). Trotz dieser Künstlichkeit gelten die bestehenden Staatsgrenzen auch nach Auffassung der Organisation für afrikanische Einheit (OAU) heute als unantastbar, um bei einer allgemeineren Revision unter Umständen nicht noch größere Probleme und massive Konflikte zu provozieren. Ebenso sind bislang alle Versuche, durch Annexion oder Sezession auf gewaltsamem Wege eine Veränderung der Grenzen herbeizuführen, z. B. durch Somalia, in Zaire (Katanga), Nigeria (Biafra), im Tschad usw. gescheitert.
Abbildung 7
Anhang 3: Einzelne Länderwerte. Quellen: Taylor und Jodice 1983, Bornschier und Heintz 1979, Amnesty International 1979 ff., Weltbank 1979 ff.
Anhang 3: Einzelne Länderwerte. Quellen: Taylor und Jodice 1983, Bornschier und Heintz 1979, Amnesty International 1979 ff., Weltbank 1979 ff.
Auch der sogenannte „Tribalismus" als häufige Erscheinungsform von Konflikten auf ethnischer Basis in Afrika kann nur angemessen verstanden werden, wenn man ihn im Kontext der neugeschaffenen Staatsgebilde begreift. Nicht traditionelle Fehden zwischen benachbarten Volksgruppen, sondern Auseinandersetzungen um ökonomische Privilegien und politische Macht zwischen Angehörigen verschiedener Volksgruppen, die erst im neuen nationalen Rahmen miteinander in Kontakt gekommen sind, stehen heute im Vordergrund. Dies gilt insbesondere, wenn die durchschnittlichen materiellen Lebenschancen dieser Gruppen deutliche Unterschiede aufweisen, also „horizontale" und „vertikale" Konfliktstrukturen sich überlagern. Traditionell waren fast alle schwarzafrikanischen Gesellschaften (das feudalistisch strukturierte Kaiserreich Äthiopien stellte in dieser Beziehung eine Ausnahme dar) durch das Überwiegen einer „afrikanischen Produktionsweise" gekennzeichnet. Privateigentum an Grund und Boden war weitgehend unbekannt. Statt dessen bestanden respektierte Nutzungsrechte für diejenigen, die das Acker-land jeweils konkret bearbeiteten. Lag das Land dann nach einer Weile wieder brach, konnte es durch andere genutzt werden. Individuelle Produktionsmittel wie Vieh u. ä.'und auch dauerhaft angepflanzte Kulturen (wie z. B. Palmen etc.) waren dagegen fest im Privateigentum der jeweiligen Familien. Da außerdem fast auschließlich für den Eigenbedarf produziert wurde, der sich jeweils im Jahres-zyklus ausglich, fand keine nennenswerte Akkumulation von Kapital statt. Etwas größerer ökonomischer Wohlstand einzelner (z. B. auch in Form von Vieh) wurde häufig durch polygame Familienstrukturen wieder „umverteilt". Durch die erheblichen „Brautpreise" und die, angesichts einer in der Regel höheren Kinderzahl, in der Erbfolge verstärkt wirksam werdende Aufteilung konnten sich keine deutlich abgesetzten sozialen Klassen herausbilden. In ökonomischer Hinsicht handelte es sich im traditionalen Afrika also um weitgehend egalitäre Strukturen. Dies gilt auch für auf der politischen Ebene hierarchisch strukturierte Volksgruppen, wie z. B. für die Königreiche in Westafrika oder dem heutigen Uganda. Die Lebenshaltung der Herrschenden beruhte in diesen Fällen vorwiegend auf Sklavenarbeit am Hofe, Beteiligung am Fern-handel oder politischen Eroberungen, nicht aber auf der Abschöpfung eines kleinbäuerlich erwirtschafteten Mehrprodukts. Diese relativ egalitäre ländliche Sozialstruktur hat sich auch in einer Reihe von Fällen als eine günstigere Bedingung für eine bäuerliche Entwicklung auf breiterer Grundlage erwiesen, als dies z. B. in stärker verkrusteten feudalistischen oder neo-feudalistischen Strukturen in Asien oder Lateinamerika der Fall ist. So ist heute in einigen Staaten eine ländliche Kleinbourgeoisie entstanden, die erfolgreich für den Export produziert (z. B. Kaffeebauern in Kenia, Malawi oder Uganda, Kakaobauern in Ghana, Kamerun, der Elfenbeinküste usw.), teilweise erwirtschaftete Erträge in anderen Bereichen investiert (z. B. im Handel, Trans-portwesen etc.) und sich auch politisch häufig bemerkbar macht. Neben dieser weiter expandierenden Kleinbourgeoisie überwiegt auf dem Lande aber in den meisten Fällen noch die Produktion für den Eigenbedarf, die sich bei knapper werdendem fruchtbaren Acker-land einer wachsenden Zahl zu füllender Mägen gegenübersieht.
In einigen Staaten wurden in der Kolonialzeit auch großräumig angelegte Plantagen errichtet (z. B. in Tansania und einer Reihe von Staaten der westafrikanischen Küstenregion), die in vielen Fällen nach wie vor in ausländischem Besitz sind und ein ländliches Proletariat beschäftigen, das heute meist ohne jeden Landbesitz ist. In verstärktem Maße gilt diese ausländische Dominanz und Proletarisierung einer einheimischen Schicht für diejenigen ehemaligen Kolonien, die in erster Linie Bergbauprodukte für den Export (wie z. B. in Zaire, Sambia, Gabun etc.) erwirtschaften. Industrie, Finanzwesen und Außenhandel sind ebenfalls zum überwiegenden Teil in ausländischen Händen. Der Anteil der in diesen Bereichen Beschäftigten an der Gesamtbevölkerung ist aber meist relativ gering. Der öffentliche Sektor einschließlich para-staatlicher Institutionen und Unternehmungen ist dagegen in vielen Fällen vergleichsweise stark besetzt. Neben der Erfüllung wichtiger Funktionen (z. B. im Erziehungs-und Gesundheitswesen, der ländlichen Entwicklung usw.) ist hierbei auch die Existenz weitgehend unproduktiver und parasitärer Elemente häufig nicht zu übersehen.
Diese horizontalen und vertikalen sozialen Strukturen finden ihren Niederschlag auch auf der „input" -Seite des politischen Systems. Interessengruppen und Verbände sind insgesamt relativ schwach ausgeprägt, auch Gewerkschaften spielen meist nur eine geringe Rolle Wo Interessen stärker organisiert sind, artikulieren sich diese häufig auf einer ethnischen Basis. Dies gilt in noch höherem Maße für politische Parteien, zumindest dort, wo zeitweilig mehrere Parteien aktiv waren (wie z. B. in Nigeria, Kenia, Uganda usw.). Hierin liegt auch der wichtigste Grund für die in der überwiegenden Zahl der Staaten anzutreffenden Einparteisysteme. Solange Interessen vorwiegend auf ethnischer oder auf andere Weise festgeschriebener „kommunalistischer" Basis artikuliert werden, kann keine sinnvolle, auch einmal unterschiedliche Mehrheiten ermöglichende Parteienkonkurrenz um „Wechselwähler“ stattfinden. Die Dominanz einiger Gruppen (wie z. B. auch in Nigeria bis 1966) wird dann zementiert und provoziert andere, gewaltsame Arten eines Regimewechsels. Einparteisysteme in Afrika, ob nun stärker „konservativer" oder eher „sozialistischer" Prägung, sind daher, schon von ihrer sozialen Ausgangsbasis her, auf keinen Fall mit totalitären Einparteisystemen in heutigen Industriestaaten gleichzusetzen. Aber auch in ihrem (meist relativ schwach ausgeprägten) Organisationsgrad und ihrer häufig recht vagen Ideologie unterscheiden sie sich erheblich. Dennoch gibt es zwischen solchen Einparteisystemen große Variationen, vor allem hinsichtlich ihrer internen Entscheidungsstrukturen und der Offenheit ihres Zugangs: So waren, im einen Extrem, z. B. in der Zentral-afrikanischen Republik zeitweilig nominell fast alle Erwachsenen Angehörige der Staatspartei, im Kongo/Brazzaville umfaßte diese dagegen 1972 ganze 160 Personen) Die Entscheidungsstrukturen sind in den meisten Fällen stark autoritär geprägt, es gibt aber auch Ansätze zu demokratischeren Formen der Willensbildung, z. B. in modifizierter Form bei der Aufstellung von Kandidaten für die nationalen Parlamente in Kenia oder Tansania. Auf der Ebene des politischen Systems selbst sind ebenfalls erhebliche Unterschiede anzutreffen. Stark zentralisierte Regierungsformen überwiegen; es gibt aber auch Ansätze zu föderalistischen Strukturen (z. B. im bevölkerungsmäßig mit Abstand größten Staat Nigeria). „Klassische" Formen der Gewaltenteilung sind nur sehr gering ausgeprägt. Wo Parlamente formell existieren, führen sie häufig ein Schattendasein (auch in dieser Hinsicht ist z. B. Kenia eine eher rühmliche Ausnahme). Die Unabhängigkeit der Justiz ist nur in wenigen Ländern einigermaßen gewährleistet. Die Autorität der Staatsführung gründet sich in einigen Fällen z. T. auf Restbestände traditionaler Legitimität, wie z. B. bei Houphout-Boigny in der Elfenbeinküste oder Skou Toure in Guinea, die der traditionellen „chefferie" entstammen. In anderen Staaten sind Elemente charismatischer Legitimität zu beobachten. Dies gilt vor allem auch für in der Phase der Unabhängigwerdung erfolgreiche politische Führer (wie z. B. Nkrumah in Ghana, Kenyatta in Kenia u. a.). Wie diese Beispiele aber zeigen, kann eine solche personengebundene Legitimität sehr schnell wieder schwinden, und nur, wenn sie auch mit persönlicher Integrität gekoppelt ist, wie z. B. in erheblichem Maße bei Nyerere in Tansania oder Senghor im Senegal, erweist sie sich als dauerhafter. Über echt kompetitive Wahlen vermittelte „rational-legale" Legitimität im Weberschen Sinne stellt dagegen in Afrika nach wie vor die Ausnahme dar. Mangelnde Legitimität der Systeme wird daher in vielen Fällen durch massive Repression und Einsatz staatlicher Zwangsmittel (Polizeiwesen und Geheimdienste sind häufig relativ stark „entwickelt"), nicht zuletzt auch des für die meisten Staaten in erster Linie innenpolitisch bedeutsamen Militärs, ersetzt.
Dies verweist erneut auf den relativ dominanten „output" -Charakter dieser Systeme. Die Staatsverwaltung und andere staatliche Organisationen sind häufig stark aufgebläht. Ihre Effizienz wird durch Nepotismus und Korruption nicht selten erheblich beeinträchtigt. Hierunter leidet nicht zuletzt auch die entwicklungspolitische Leistungsfähigkeit der Systeme insgesamt, damit aber auch unter Umständen der Rückhalt in den tragenden sozialen Gruppen und ihre längerfristige Stabilität. Hier liegt die Wurzel für den häufig zu beobachtenden „prätorianischen" Charakter vieler Staaten. Erwartungen und tatsächlich erbrachte Leistungen klaffen weit auseinander. Die Unzufriedenheit macht sich dann in zahlreichen Regimewechseln (wie z. B. in Dahomey/Benin, Ghana oder Obervolta mit jeweils mehr als fünf Staatsstreichen seit der Unabhängigkeit) Luft. Einzelne soziale Machtfaktoren, einschließlich des Militärs und anderer bewaffneter Gruppen, prallen häufig immer unmittelbarer aufeinander (wie z. B. nach wie vor in einem erheblichen Maße in Staaten wie Uganda oder dem Tschad) und zerstören jeden sozialen Konsens.
Letzten Endes sind die politischen Systeme aber auch nach normativen Kriterien zu beurteilen. Diese stützen sich auf demokratietheoretische u. a. politisch-philosophisch begründete Prämissen. Hierzu zählen nicht zuletzt die Gewährleistung fundamentaler „liberaler" und „sozialer", „formaler" und „materieller" Menschenrechte die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensweisen und die Möglichkeit einer pluralistischen, unzensierten Berichterstattung durch öffentliche Medien. Wenn auch die jeweilige Interpretation solcher Grundwerte und Verfahrensweisen nicht zu eng in einem euro-zentrischen Sinn erfolgen sollte, so haben sie doch von ihrem Anspruch her universellen Charakter, wie dies auch in der von den meisten Staaten der Dritten Welt zumindest unterzeichneten Charta der Vereinten Nationen zum Ausdruck kommt.
III. Klassifikation und Leistungen politischer Systeme der Gegenwart
Abbildung 3
Tabelle 3: Insgesamt Beachtung normativer Standards nach gegenwärtigem Systemtyp (1980). Quellen: R. D. Gastil 1980; Amnesty International Jahresberichte 1979, 1980, 1981; Internationale Juristenkommission, The Review, 1979, 1980, 1981.
Tabelle 3: Insgesamt Beachtung normativer Standards nach gegenwärtigem Systemtyp (1980). Quellen: R. D. Gastil 1980; Amnesty International Jahresberichte 1979, 1980, 1981; Internationale Juristenkommission, The Review, 1979, 1980, 1981.
Der Versuch, alle diese unterschiedlichen Klassifizierungselemente politischer Systeme und ihre jeweiligen konkreten Ausprägungen im afrikanischen Kontext zu einer umfassenden und in sich konsistenten Kategorisierung herauszuziehen, ist allerdings zum Scheitern verurteilt. Angesichts der Komplexität der betrachteten Dimensionen und der Vielfalt ihrer inhaltlichen Ausformungen würde ein solches Schema, wäre es vollziehbar, eher Verwirrung stiften als zu einer sinnvollen Orientierung innerhalb der Fülle der auf den Beobachter eindringenden empirischen Fakten beitragen. Eine Reduzierung auf einige zentrale Aspekte ist also unerläßlich.
Trotz der letztlich bestehenbleibenden Besonderheiten jedes Einzelfalls muß ein solches Muster — auf einer mittleren Ebene der Abstraktion — einerseits eine sinnvolle Aggregierung vornehmen, andererseits aber genügend differenziert bleiben. Für die hier verfolgten Zwecke erweisen sich die folgenden vier „Klumpungen" („duster") von System-merkmalen als besonders charakteristisch, wobei die gewählten „Etiketten" allerdings jeweils nur einen partiellen Aspekt herausgreifen: „Polyarchien", „sozialistische Systeme", „zivil-autoritäre Systeme" und „Militärregime" (siehe auch Anhang 1).
Die erste Kategorie greift einen von Dahl geprägten Terminus auf, der angesichts sehr restriktiver sozialer und ökonomischer Bedingungen den anspruchsvolleren „Demokratie" -Begriff vermeidet, aber den pluralistischen, auf geregelten politischen Wettbewerb beruhenden Charakter und die rational-legale Legitimität eines solchen Systems hervorhebt. Auch ein „semi-kompetitiver" Fall wie Kenia (in dessen Einparteisystem relativ freie Parlamentswahlen stattfinden, offener Wettbewerb bei den Präsidentschaftswahlen aber nicht möglich ist) ist aus Gründen der Vereinfachung dieser Kategorie zugeordnet
Der zweite Typus umfaßt „afrikanisch-sozialistische" Staaten mit einer auch organisatorisch effektiven Einparteistruktur und einer expliziten auf „nicht-kapitalistische" und „eigenständige" („self-reliant“) Entwicklungswege bezogenen Programmatik, die an egalitäre afrikanische Traditionen anknüpfen soll. Auch diese Systeme weisen z. T. eingeschränkte Formen politischen Wettbewerbs (z. B. bei der Aufstellung von Parlamentskandidaten in Tansania oder Sambia) und Aspekte rational-legaler Legitimität auf. Im internationalen Kontext suchen sie ebenfalls meist stärker ungebundene („non-aligned") Wege zum Sozialismus.
Als „zivil-autoritär" sollen hier Staaten bezeichnet werden, die angesichts starker ethnischer Heterogenität ebenfalls ein Einparteisystem aufweisen, deren Programmatik aber relativ gering ausgeprägt ist bzw. faktisch eher in eine pragmatisch-konservative Richtung tendiert. Offene Formen politischen Wettbewerbs fehlen. Teilweise sind aber gewisse Erscheinungsformen traditionaler und charismatischer Legitimität zu beobachten. Ansonsten stützen sich diese Systeme deutlich vor allem auf ihre „Output" -Seite. Beispiele hierfür sind u. a. die Elfenbeinküste, Malawi und Kamerun.
Der vierte Typ bezieht sich schließlich auf die mittlerweile quantitativ überwiegenden Militärregime, deren Etablierung angesichts nur schwach ausgeprägter politischer Institutionen und sozialer Gegenkräfte in vielen Fällen relativ einfach ist. Sie stützen sich dabei vorwiegend auf die „Macht ihrer Gewehrläufe".
Die Herrschaftsstruktur solcher Systeme ist häufig stark personalistisch geprägt. Afrikanische Militärherrscher sind aber nicht von vornherein, angesichts anderer Sozialstrukturen und z. T. unterschiedlicher ideologischer Ausrichtungen, mit ähnlichen Machthabern in Lateinamerika oder anderen Regionen der Dritten Welt gleichzusetzen Kommt es in solchen Staaten zu häufigen Regimewechseln und einem ständigen Aufeinanderprallen unmittelbarer Machtgruppen, so sind sie hier als „Verlaufstyp" der von Huntington geprägten Kategorie „prätorianische" Systeme zugeordnet (siehe Anhang 2).
Die Leistungen dieser unterschiedlichen Systemtypen lassen sich nun mit unterschiedlichen Kriterien auch konkret messen. Dafür seien drei zentrale Bereiche herausgegriffen: Die ökonomische Leistungsfähigkeit im Sinne einer konkret feststellbaren materiellen Entwicklung, die Verwirklichung von normativen Zielsetzungen, wie sie vor allem in der Menschenrechtsdiskussion der letzten Jahre zum Ausdruck kam, und die ökonomische Außen-bestimmung der Staaten Afrikas als ein auch in den theoretischen Auseinandersetzungen über die Ursachen von Unterentwicklung im letzten Jahrzehnt vorrangig artikulierter Tatbestand. Jeder dieser Bereiche soll mit Hilfe einiger ausgewählter Indikatoren auch quantitativ kurz umrissen werden. Die ökonomische Leistungsfähigkeit wird zunächst mit der am häufigsten verwendeten Größe, der Wachstumsrate des Bruttosozialprodukts pro Kopf, beschrieben. Da es sich hierbei aber um eine rein monetäre Größe handelt, die Subsistenzeinkommen, internationale Kaufkraftunterschiede usw., aber auch die Einkommens-verteilung in den jeweiligen Ländern unberücksichtigt läßt, soll sie zumindest durch einen Indikator ergänzt werden, der auch zentrale Aspekte der Veränderungen der konkreten materiellen Lebensumstände, auch hinsichtlich ihrer Verteilung, erfaßt. Es handelt sich hierbei um den von Morris entwickelten „Physical Quality of Life Index”, der Veränderungen der durchschnittlichen Lebenserwartung, der Säuglingssterblichkeit und der Alphabetisierung in einer einzelnen Größe zusammenfaßt.
Die Evaluierung der normativen Gesichtspunkte stützt sich auf zwei etwas unterschiedlich akzentuierte Quellen, nämlich den „Index bürgerlicher Freiheiten" („civil liberties") wie er alljährlich von Freedom House in New York ermittelt wird und, in Ergänzung hierzu, einen „Index politischer Repression", der sich auf die Jahresberichte von Organisationen wie Amnesty International, Untersuchungen der Internationalen Juristen-kommission in Genf und ähnliche Materialien stützt
Die Frage der ökonomischen Abhängigkeit schließlich soll mit Hilfe von Indikatoren der Exportgüterkonzentration, die auch Aspekte der Produktionsstruktur eines Landes, wie z. B. die Konzentration auf einige wenige Rohstoffe, wiederspiegelt, der Konzentration von Außenhandelspartnern, z. B. auch in bezug auf die früheren Kolonialmächte, und der Durchdringung durch multinationale Konzerne hinsichtlich ihres jeweiligen Anteils am Industriekapital empirisch bestimmt werden.
Hinsichtlich der „Entwicklungsleistung" (siehe Tab. 1) fällt zunächst die Diskrepanz zwischen den beiden verwendeten Indikatoren, dem Bruttosozialprodukt pro Kopf und dem „Index physischer Lebensqualität", auf. Bloßes Pro-Kopf-Wachstum steht offensichtlich nur in einem relativ schwachen Zusammenhang zur Veränderung realer Größen der Lebensqualität. Besonders deutlich wird dies, wenn man die Leistungen der „zivil-autoritären" und der „sozialistischen" Staaten einmal gegenüberstellt. Die autoritären Systeme haben die deutlich höchsten Wachstumsraten, aber nur sehr geringe Veränderungen der Lebensqualität. Bei den sozialistischen Staaten ist es umgekehrt. Einem relativ schwachen Wachstum stehen deutliche Verbesserungen der Lebensqualität gegenüber. Die „prätorianischen" Systeme schneiden in bezug auf beide Indikatoren schlecht ab. Die stabilen Polyarchien hingegen liegen in beiden Fällen klar über dem Mittelwert.
Ein Ansatz für eine kausale Erklärung dieses Musters ergibt sich auch aus einer Analyse der Verwendung öffentlicher Mittel in jedem System (vgl. Tab. 2): Die sozialistischen Länder haben, erwartungsgemäß, den höchsten Anteil von Staatsausgaben am Bruttosozialprodukt; sie wenden aber auch, relativ gesehen, den jeweils größten Teil für Erziehungszwecke und das Gesundheitswesen auf. Nicht ganz so erwartet ist wohl der auch deutlich höchste Anteil an unproduktiven (!) Rüstungsausgaben. Die „zivil-autoritären” Systeme hal-ten sich mit Ausgaben in allen Bereichen relativ zurück, während in den „prätorianischen Staaten" die geringsten Aufwendungen für das Erziehungs-und Gesundheitswesen, aber hohe Rüstungsausgaben zu verzeichnen sind. Das „korporative Eigeninteresse" des Militärs in diesen Ländern schlägt also stark durch und erklärt neben der allgemeinen Instabilität zu einem guten Teil auch die insgesamt schwachen Entwicklungsleistungen. Die polyarchischen Systeme liegen bei den Gesundheits-und Erziehungsausgaben jeweils im Mittelfeld, haben aber deutlich die geringsten Verteidigungsaufwendungen.
Neben der Entwicklungsleistung ist aber auch die normative Beurteilung bedeutsam (siehe Tab. 3). Auch in dieser Hinsicht ergeben sich gewisse Diskrepanzen zwischen beiden Indikatoren. Die eher „bürgerlichen" Freiheiten des Freedom House Index werden am wenigsten in den sozialistischen Staaten, gefolgt von den Militärregimen, gewahrt. Unmittelbare staatliche Repression, wie z. B. die Anwendung von Folter, Verhaftungen aus politischen Gründen ohne Gerichtsverfahren usw., ist dagegen in den letzteren am größten, gefolgt von den zivil-autoritären Staaten. Die Polyarchien schneiden ebenfalls in bezug auf beide Indices bemerkenswert gut ab.
Auf diese Weise ergibt sich also ein differenziertes, aussagekräftiges Bild der gegenwärtigen afrikanischen Staatenwelt. Einige Aspekte der nach wie vor dominierenden „conventional wisdom" diesen Staaten gegenüber bedürfen dabei offensichtlich der Korrektur. Dies gilt z. B. für die häufig zitierte Aussage von Richard Löwenthal: „Jeder Grad an Freiheit wird mit etwas Verlangsamung der Entwicklung, jeder Grad an Beschleunigung mit etwas Verlust an Freiheit bezahlt. Das ist in der Natur des Prozesses unvermeidlich." Die zivil-autoritären und prätorianischen Systeme tragen offenbar nur wenig zu einer Entwicklung im Sinne einer konkreten Verbesserung der Lebensqualität bei. Die polyarchischen Systeme schneiden hingegen recht zufriedenstellend ab und sind auch in bezug auf die normativen Befunde deutlich am positivsten zu werten. Ein allgemeiner Pessimismus allein aus „entwicklungspolitischen" Gründen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit eher demokratischer Systeme in Afrika und anderen Regionen der Dritten Welt und die hieraus oft allzu wohlfeil hergeleitete Rechtfertigung autoritärer Strukturen erscheinen daher nicht angebracht.
Auch im Hinblick auf das Außenverhältnis der afrikanischen Staaten lassen sich aus dem zur Verfügung stehenden Material einige Erkenntnisse gewinnen (vgl. Tab. 4). So hat sich die Wirtschaftsstruktur in bezug auf die ausgeführten Waren im Durchschnitt der hier beobachteten Staaten seit der Unabhängigkeit so gut wie nicht verändert. Die Konzentration auf einige wenige Produkte (vor allem agrarische und mineralische Rohstoffe) ist nach wie vor groß. Dagegen ist in bezug auf die Handelspartner eine größere Diversifizierung und eine Abnahme der einseitigen Orientierung auf die ehemaligen Kolonialmächte festzustellen. Der Anteil ausländischen Kapitals an der Industrie ist aber, auch im Vergleich zu anderen Regionen der Dritten Welt, durchweg nach wie vor sehr hoch (detailliertere Verlaufsdaten für diesen Bereich stehen bislang nicht zur Verfügung). Die Differenzierung nach Systemtyp ist in bezug auf diese Indikatoren weniger ausgeprägt. Bemerkenswert erscheint aber, daß z. B. die sozialistischen Staaten ihre Konzentration auf wenige ‘Exportprodukte nicht zu verringern in der Lage waren. Auch der Grad ihrer „Durchdringung" durch multinationale Konzerne weicht nur geringfügig von dem z. B.der zivil-autoritären Staaten ab. In dieser Hinsicht scheinen die „Multis" wohl eher generell die Instabilität der prätorianischen Staaten zu scheuen als sich durch Präferenzen der verschiedenen Systeme für unterschiedliche Entwicklungswege nennenswert beeinflussen zu lassen.
IV. Ausblick
Abbildung 4
Tabelle 4: Dependenzindikatoren nach Systemtyp . Quellen: C. L. Taylor und D. Jodice 1983; V. Bornschier und P. Heintz 1979. MNK-Penetration 1973 N
Tabelle 4: Dependenzindikatoren nach Systemtyp . Quellen: C. L. Taylor und D. Jodice 1983; V. Bornschier und P. Heintz 1979. MNK-Penetration 1973 N
Kaum einer der heutigen 45 afrikanischen Staaten hat das zum Zeitpunkt der Unabhängigwerdung meist in umfangreichen Verfassungskonferenzen mit der ehemaligen Kolonialmacht ausgehandelte politische System beibehalten. In vielen Fällen erwiesen sich die neugeschaffenen Institutionen angesichts der angelegten gesellschaftlichen Konflikte als zu brüchig. Sie machten anderen Herrschaftsformen Platz, insbesondere Militärregimen, denen die Kontrolle der Instrumente der unmittelbaren Machtausübung leichte Eingriffsmöglichkeiten bot. In anderen Fällen wurden die Verfassungen gelegentlich bis zur Unkenntlichkeit umgeformt, um den gesellschaftlichen Bedingungen und den Zielen der neuen Machthaber zu entsprechen. Dies gilt z. B. für die Entwicklung eines sozialistischen Systems in Tansania (zumindest seit der Erklärung von Arusha im Jahr 1967) und die Herausbildung eines „semi-kompetitiven" Einparteienstaates in Kenia, dort allerdings mit einer stärker kapitalistisch orientierten Wirtschaftspolitik. Auch viele der neueren Versuche erwiesen sich als wenig dauerhaft. Eine Reihe von Militärregimen sah sich erneut Putschen und Gegenputschen ausgesetzt (wie z. B. in Nigeria, Ghana, Dahomey/Benin usw.) oder mußte sich gegenüber mehreren Putschversuchen (so z. B. in Zaire oder im Sudan) behaupten. In einigen Fällen sind so ausgesprochen prätorianische Systeme entstanden, in denen die Kontrolle unmittelbarer Machtmittel die Politik bestimmt. In anderen Fällen wurden „Rezivilisierungs" -Versuche unternommen (z. B. in Nigeria, Ghana oder Obervolta), die allerdings alle bisher nicht von Dauer waren.
Dennoch hat es in Afrika auch institutionell-innovative Aspekte gegeben, die über die ursprünglich europäisch geprägten Verfassungsmodelle hinausgehen und sich unter Umständen für die gegebenen gesellschaftlichen Verhältnisse als besser geeignet erweisen. Dies gilt z. B. für die Ansätze institutionalisierter semi-kompetitiver Willensbildung in den Einparteisystemen Kenias und Tansanias oder den Versuch der Verwirklichung neuer föderalistischer, den ethnischen Gegebenheiten besser angepaßter staatlicher Strukturen in Nigeria.
Afrikas „Versuch der Freiheit" hat bislang zu sehr gemischten Resultaten geführt. So wenig ein brutaler Gewaltherrscher wie Idi Amin „typisch" für das heutige Afrika ist, so wenig ist es, leider, auch ein aufgeklärter Staatsmann und Philosoph wie Leopold Senghor, der zum 1. Januar 1981 das Präsidenten-amt im Senegal in die Hände seines verfassungsmäßigen Nachfolgers legte. Das europäische Erbe, in seinen teilweise positiven, aber auch deutlich negativen Konsequenzen, wirkt weiter nach. Eine im Interesse von größerer Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung notwendige Reduzierung der Abhängigkeiten, vor allem in weltwirtschaftlicher Hinsicht, kann neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen. Sie — im Sinne von Frantz Fanon, zugunsten der „Verdammten dieser Erde" — zu ergreifen, bleibt die Herausforderung an die Träger politischer Herrschaft in Afrika und anderswo.
Dirk Berg-Schlosser, geb. 1943, Diplom-Volkswirt, Dr. oec. publ., Dr. phil. habil., Ph. D. /UC Berkeley; apl. Professor für Politikwissenschaft an der Universität Augsburg. Veröffentlichungen u. a.: Politische Kultur, München 1972; Die Politischen Probleme der Dritten Welt, Hamburg 1972; Einführung in die Politikwissenschaft (mit Herbert Maier und Theo Stammen), München 19813; Tradition and Change in Kenya, Paderborn 1984.
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