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Politische Bildung durch Parteien? Zur Problematik einer umstrittenen Parteiaufgabe | APuZ 50/1985 | bpb.de

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APuZ 50/1985 Die Didaktik der politischen Bildung: Eine Wissenschaft ohne Gegenstand? Politische Erwachsenenbildung. Ihre Geschichte und Entwicklung in der Bundesrepublik Politische Bildung durch Parteien? Zur Problematik einer umstrittenen Parteiaufgabe

Politische Bildung durch Parteien? Zur Problematik einer umstrittenen Parteiaufgabe

Werner Simon

/ 36 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Politische Bildung hat im normativen Selbstverständnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland die zentrale Aufgabe, den „mündigen Bürger“ heranzubilden, dem eine Teilnahme an der Politik ermöglicht werden soll. Mitwirkung an der politischen Willensbildung als Gebot des Grundgesetzes (Art. 21) ist der grundlegende, verfassungsmäßige Auftrag an die politischen Parteien. Dies wird im Parteiengesetz von 1967 insofern präzisiert, als Parteien „die politische Bildung anregen und vertiefen“ sollen, um damit ihrem Auftrag nach politischer Willensbildung gerecht zu werden. Ausgehend von diesen rechtlichen Vorgaben wird die Funktionswahrnehmung der Parteien mit der Frage untersucht, ob die Parteien politische Bildung betreiben können. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem auch solche Aktivitäten (Mitgliederschulung, Öffentlichkeitsarbeit, Wahlkampfführung usw.), die am ehesten eine Verwandtschaft zur politischen Bildung aufweisen. Dazu ist es notwendig, unterschiedliche Verständnisweisen des extensiv verwendeten politischen Bildungsbegriffes zu identifizieren und sie unter pädagogischer, sozialwissenschaftlicher, fachdidaktischer und politischer Perspektive zu erhellen. Die Schwierigkeit, über politische Bildung in einer pluralistischen Gesellschaft einen begrifflichen Konsens herzustellen, dürfte dabei ein wichtiger Grund dafür sein, daß politische Bildung für Parteien in erster Linie ein Legitimationstitel ist, der sich in sehr unterschiedlichen Funktionsbereichen instrumentalisieren läßt Dies geschieht einmal, um den Zugriff auf staatliche Finanzmittel (über die sogenannten „parteinahen Stiftungen") zu rechtfertigen, und zum anderen, um die „klassischen“ Parteifunktionen wie Elitenrekrutierung und Wahlkampfführung legitimatorisch zu verstärken. Es wird daher danach gefragt, inwieweit zwischen parteipolitischem Handeln bzw.den Anforderungen parteienstaatlichen Wettbewerbs auf der einen Seite und den Zielen politischer Bildung auf der anderen Seite nicht ein für die Parteien selbst unauflösliches Spannungsverhältnis besteht Die Aufnahme der politischen Bildung in die Aufgabenkataloge der Parteien scheint eher Ausdruck einer spezifischen politischen Kultur zu sein, welche die Auffassungen eines überparteilich-gemeinwohlorientierten Verständnisses tradiert Dabei sollen parteibezogene Tätigkeiten unter dem Titel eines Gemeinwohlanspruchs, wie ihn die politische Bildung zweifellos erhebt, gleichsam neutralisiert werden. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, daß dies für die politische Kultur eher schädlich ist, da Parteienkonkurrenz einen unbestimmten Wert des demokratischen politischen Lebens darstellt, der keiner Zusatzlegitimation wie politischer Bildung bedarf. Von daher wäre eine Änderung des Parteiengesetzes dahin gehend zu fordern, die politische Bildung als Parteiaufgabe herauszunehmen.

I. Vorbemerkungen

Politische Bildung hat im normativen Selbstverständnis des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland eine zentrale Aufgabe zu bewältigen. Sie soll, jenseits des Dissenses über Einzelaspekte, den „mündigen Bürger" heranbilden und ihn mit den Fähigkeiten ausstatten, die eine Teilnahme am politischen Leben ermöglichen. Der „mündige Bürger" als idealtypische Bürgerrolle ergebe sich unmittelbar aus dem Grundgesetz, das eine „Formel vom Staat" entwerfe, so Manfred Hättich in einem Beitrag über das Wesen der politischen Unterweisung, „der den politisch gebildeten Bürger brauche" Der „mündige Bürger" wurde formal zum konsensualen Ziel-begriff in den Aussagen politischer Akteure und Parteien, in programmatischen Texten und didaktischen Konzeptionen zur politischen Bildung.

Nach herrschendem Verfassungsverständnis nehmen die politischen Parteien mit ihrer Funktion der politischen Willensbildung eine ebenfalls zentrale Rolle ein. Von daher lag es nahe, gerade ihnen durch grundgesetzliche und parteienrechtliche Aussagen die Aufgabe der politischen Bildung als eine ihrer vielfältigen Tätigkeitsbereiche zuzuweisen. Im folgenden soll allerdings nicht aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten die Parteien aufgrund ihrer Rolle im politischen System haben, um Einfluß auf die Rahmenbedingungen institutionalisierter politischer Bildung zu nehmen. Vielmehr geht es darum, ob und in welcher Weise die Parteien selber als Träger politischer Bildungsarbeit auftreten. Daraus ergeben sich die im Titel bereits implizit angesprochenen, zentralen Fragestellungen:

1. Inwieweit wird die politische Bildungsaufgabe der Parteien aus verfassungs-und parteirechtlichen Vorgaben abgeleitet? Ist sie eine parteioriginäre Aufgabe?

2. Wie nehmen Parteien diese Aufgabe tatsächlich wahr, d. h., gibt es Parteitätigkeiten, die über institutionalisierte Bildungsmaßnahmen hinaus im weiteren Sinne politisch-bildnerischen Charakter besitzen (können)?

3. Inwieweit sind die Parteien überhaupt in der Lage, den Anforderungen politischer Bildung gerecht werden zu können bzw. ergibt sich ein Spannungsverhältnis zwischen ihrer Bildungsaufgabe und den parteienstaatlichen Herausforderungen?

Als Untersuchungsgegenstand dienen allein die „großen“ Parteien CDU, CSU, SPD und FDP. Die Gründe für diese Beschränkung sind darin zu suchen, daß allein auf sie die Kriterien zutreffen, die Voraussetzung sind, um in bezug auf diese Parteien generalisierbare Aussagen treffen zu können: a) ihre traditionelle Rolle als die „staatstragenden" Parteien in der Bundesrepublik, b) ihr faktischer Einfluß auf Rahmenbedingungen politischer Bildung, c) das Vorliegen mehr oder weniger umfangreicher Aussagen zur politischen Bildung über einen längeren Zeitraum hinweg, d) eine gewisse Organisationsdichte und e) ihre ständige und langjährige Präsenz in der massenmedialen Berichterstattung.

Für die im Jahre 1983 erstmalig in den Bundestag eingezogene Partei „Die Grünen" muß von einer Sondersituation ausgegangen werden, die gegenüber den „etablierten" Parteien einige grundlegende Differenzen 'aufweist. Aufgrund des bewußt niedrig gehaltenen Professionalisierungsgrades und wenig entwikkelter Organisationsdichte sowie aufgrund ihres basisdemokratischen Verständnisses und einem gegenüber den „etablierten“ Parteien abgehobenen Rollenverständnisses fehlen den „Grünen" noch etliche Voraussetzungen für eine im Sinne traditioneller Vorstellungen konzipierte Bildungsarbeit. Ebenso haben die „Grünen" keinen solchen Professionalisierungsgrad im Bereich der Politikvermittlung wie die übrigen Parteien entwickelt.

Für die anderen im bundesrepublikanischen Parteienspektrum vertretenen sogenannten Splitterparteien sind dagegen kaum Aussagen über ihre politische Bildungsarbeit zu treffen, da sie eine zu geringe Relevanz im öffentlichen Bewußtsein besitzen.

II. Politische Bildung als parteienrechtliche Norm

1. Grundgesetz und Parteiengesetz „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit", dieser vielzitierte Satz des Artikels 21 des Grundgesetzes überläßt den Parteien zwar keine Monopolstellung, so doch eine hervorgehobene Rolle bei der politischen Willensbildung. Allerdings bezeichnen politische Willensbildung und politische Bildung trotz ihrer begrifflichen Verwandtschaft nicht den gleichen Sachverhalt Politische Willensbildung ist vielmehr als Oberbegriff zu sehen, der politische Bildung mit einschließt. Dabei kann politische Bildung „als Voraussetzung der Willensbildung des Volkes, diese wiederum als Voraussetzung der Willensbildung für Mandatsträger und Parlamente und diese wiederum als Voraussetzung der Staatswillensbildung überhaupt angesehen werden" Diesem Verfassungsverständnis, wonach politische Bildung als Element des gesamten Willensbildungsprozesses der eigentlichen Formung des „Willens“ vorgeschaltet ist, folgen auch die Aussagen des Parteiengesetzes bei der Zuweisung von Aufgaben an politische Parteien.

In § 1 Absatz 2 des Parteiengesetzes wird den Parteien die Aufgabe gestellt, „an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens (mitzuwirken), indem sie... die politische Bildung anregen und vertiefen". Nach herrschender Auffassung stellt das Parteiengesetz durch Aufzählung von acht Parteiaufgaben die inhaltliche Konkretisierung des Artikels 21 Abs. 1 des Grundgesetzes dar. Diese Aufgaben müssen sich also unter dem zentralen Postulat der politischen Willensbildung subsumieren lassen, d. h., politische Bildung als Parteiaufgabe soll Leistungen für den Prozeß der Willensbildung erbringen.

Auch wenn damit politische Bildung als Parteiaufgabe — formal unbestritten — aus dem grundgesetzlichen Auftrag zur politischen Willensbildung abgeleitet wird, so stellt sich doch mit Karl-Heinz Seifert die Frage, welche Parteitätigkeiten „begriffswesentlich“ und „rechtlich notwendig“ sind und welche, die „in das Ermessen der Parteien gestellt“ sind Zu den letzteren gehört ohne Zweifel die politische Bildung, und es wird mit Recht darauf verwiesen, daß sich zum Begriff „politische Willensbildung" sowie zum Begriff „politische Bildung“ auch in der einschlägigen Kommentarliteratur kaum nähere Erläuterungen finden Das Bundesverfassungsgericht übernimmt weitgehend die Formulierung des Grundgesetzes: „Es gehört zum Wesen der politischen Parteien, daß ihre Tätigkeit auf Mitwirkung an der politischen Willensbildung auf allen Ebenen ... gerichtet ist.“ Wurde dem Parteiengesetz wiederholt mangelnde Präzision und Systematik vorgeworfen, so trifft dies nicht zuletzt auf die nicht näher präzisierte politische Bildungsaufgabe zu.

Gerade bei der Überprüfung der politischen Bildungsaufgabe der Parteien stößt die Parteienforschung an ihre Grenzen, da sich die „erfolgreiche Anregung und Vertiefung politischer Bildung ... nur indirekt zeigt" und sich „nicht quantifizierbar konstatieren läßt" Vor allem fehlt es in der Literatur zum Parteien-gesetz an einer klaren begrifflichen Bestimmung dessen, was der Gesetzgeber unter politischer Bildung verstanden hat, als er den Terminus in den Text des Parteiengesetzes aufnahm. Dieses Defizit konnte auch das Bundesverfassungsgericht nicht beseitigen, das in seinen Entscheidungen zur Parteienfinanzierung (19. Juli 1966) und zum Parteiengesetz (3. Dezember 1968) die Problematik lösen mußte, inwieweit Parteien staatliche Gelder für politische Bildungsarbeit zustehen, wobei sich die Frage stellte, ob politische Bildung überhaupt von den übrigen „allgemeinen“ Parteitätigkeiten abzugrenzen sei. 2. Politische Bildung und staatliche Parteienfinanzierung Im Gegensatz zur marginalen Beschäftigung mit der politischen Bildungsaufgabe der Parteien in der parteienrechtlichen Diskussion sind die Parteien über Jahre hinweg gerade zur Erfüllung dieser Aufgabe staatlich alimentiert worden. Von 1959 bis 1962 waren erstmals Zuschüsse an politische Parteien aus Haushaltsmitteln des Bundes gezahlt worden, und zwar als „Zuschüsse zur Förderung der politischen Bildungsarbeit der Parteien“ bzw.später als „Sondermittel für politische Bildungsarbeit“. Wozu die Parteien die Gelder tatsächlich verwendeten, ist bis heute nicht genau zu belegen Nicht zuletzt deshalb wurde die staatliche Finanzierung, die „unter dem Tarntitel: Förderung der politischen Bildungsarbeit“ legitimiert wurde, von politischer und rechtlicher Seite heftig kritisiert Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966 endete die staatliche Parteienfinanzierung, wie sie mit Verweis auf den Art. 21 GG („Sondermittel für die Aufgaben der Parteien nach Art. 21 des Grundgesetzes“) gerechtfertigt wurde. Allein die Erstattung der notwendigen Kosten eines angemessenen Wahlkampfes sei verfassungsrechtlich zulässig. Die zentrale Begründung des Bundesverfassungsgerichts bestand darin, daß sich „eine Grenze zwischen allgemeiner Parteiarbeit und politischer Bildungsarbeit nicht ziehen lasse. Deshalb kommen auch Mittel für die politische Bildungsarbeit der gesamten politischen Tätigkeit der Parteien zugute, so daß es mit der Verfassung nicht vereinbar wäre, den Parteien dafür eigene Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen."

Wenn auch die Parteien daraufhin übereinstimmend argumentierten, politische Bildung sei für sie keine nach Artikel 21 wahrzunehmende Aufgabe, sondern eine für den Staat übernommene „Fremdaufgabe", so bleibt nach wie vor umstritten, ob allgemeine Parteitätigkeit und politische Bildungsarbeit voneinander abgrenzbar sind Ihre Beantwortung impliziert letztlich ein klares Verständnis darüber, was politische Bildung eigentlich sein soll. Schon von daher erscheint es problematisch, die politische Bildungsaufgabe separat im Parteiengesetz aufzulisten. Auf der anderen Seite verbietet der Text des Parteiengesetzes den Parteien, sie als „Fremdaufgabe" zu bezeichnen. Sie bleibt parteioriginäre Aufgabe, die nicht staatlich zu finanzieren ist.

Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde der Weg frei für die öffentliche Finanzierung der „parteinahen Stiftungen", die in der Zwischenzeit entstanden waren und sich in ihren Satzungen ausdrücklich politische Bildung als zentralen Tätigkeitsbereich auferlegt haben. Es bleibt insbesondere auf dem Hintergrund der jüngsten sogenannten Parteispendenaffäre umstritten, ob die Stiftungen „eigens geschaffen worden sind, um den Parteien über diesen Umweg Mittel auch für solche Tätigkeiten zukommen zu lassen, für die das Bundesverfassungsgericht eine Subventionierung untersagt hatte“ -Während die vom Bundespräsidenten eingesetzte Kommission zur Neuregelung der Parteienfinanzierung den Stiftungen eine relative Autonomie gegenüber den Parteien einräumt und die Globalzuschüsse an die Stiftungen für legitim hält, kritisiert Arnim diese Bezuschussungspraxis, die „einen Ersatz für die den Parteien früher gewährleisteten ... aber untersagten Zahlungen für die politische Bildungsarbeit" darstelle Zweifellos diente politische Bildung als Aufgabe der Parteien bis zum Jahre 1966 überwiegend unmittelbar zur Legitimation staatlicher Parteienfinanzierung. Als diese Praxis vom Bundesverfassungsgericht untersagt wurde, die Parteien aber weiterhin zur Erfüllung der Bildungsaufgabe verpflichtet waren, erfolgte die Gründung der „parteinahen Stiftungen" gleichsam als zweifacher „Legitimationsersatz": Sie übernehmen politische Bildungsaufgaben der Parteien und werden dafür nahezu ausschließlich staatlich finanziert. Die Rechtfertigung dieser als „Globalzuschüsse" bezeichneten Zuwendungen wird wiederum in erheblichem Maße davon abhängig gemacht, in welchem Maße Partei-und Stiftungsaktivitäten inhaltlich, organisatorisch und personell voneinander trennbar sind.

III. Problemstellung und begriffliche Prämissen

Bevor weitere Aussagen darüber gemacht werden, ob und in welcher Weise Parteien politische Bildungsaufgaben übernehmen können, erscheint es notwendig, den in der wissenschaftlichen und politischen Diskussion verwendeten Terminus „politische Bildung" näher auf seine analytische Brauchbarkeit hin zu untersuchen. Kaum Aufschluß ist in diesem Zusammenhang von funktionstypologischen und parteientheoretischen Untersuchungen zu erwarten, deren Interesse vornehmlich denjenigen Bereichen von Parteiaktivitäten galt, die nach herrschendem Verständnis als zentrale Funktionen von politischen Parteien angesehen werden müssen: Elitenrekrutierung, Präsentation politischer Alternativen, Beteiligung an Wahlen, Regierungsbildung, Partizipation usw. Während die übrigen im Parteiengesetz aufgelisteten Parteiaufgaben näher untersucht worden sind, fehlen sowohl theoretische als auch empirische Abhandlungen darüber, wie die Parteien die ihnen gestellte politische Bildungsaufgabe wahrnehmen. Einige Ausnahmen, die sich Einzelaspekten des Themas widmen, bestätigen die Regel politikwissenschaftlicher Abstinenz in bezug auf die politische Bildungsaufgabe der Parteien. Dies erstaunt um so mehr, als nach wie vor der -Mangel all an gemeiner Parteientheorie gegenüber der Vielzahl von Ansätzen in der Parteienforschung beklagt wird

Hinsichtlich der Tätigkeiten politischer Parteien wird in der einschlägigen Literatur zumeist zwischen dem Aufgaben-und dem Funktionsbegriff unterschieden. Unter Partei-aufgaben werden solche verstanden, die die Parteien erfüllen sollen, als „normative Umschreibung der den Parteien im politischen System zugeschriebenen Funktionen", Unter Parteifunktionen versteht man demgegenüber die „empirisch" ermittelten, „tatsächlieben Leistungen", die die Parteien erbringen. Wiederholt wurde auf die Schwierigkeit hingewiesen, Funktionskataloge für politische Parteien zu erstellen, da es häufig unklar bleibe, „ob es sich um eine Auflistung von empirisch orientierten, deskriptiven Parteifunktionen ... oder aber von normativ erwünschten, präskriptiven Parteifunktionen (= Parteiaufgaben) handelt"

Für die politische Bildung bedeutet dies, daß sie allenfalls im Kontext der Parteiaufgaben behandelt, denn einer empirischen Überprüfung unterzogen wird. Bei der Untersuchung der Funktionskataloge von 28 vornehmlich politikwissenschaftlichen oder parteiensoziologischen Beiträgen stellt Wiesendahl fest, daß die Parteifunktion „Erziehung und politische Sozialisation" mit elf Nennungen weit hinter anderen rangiert, also nur peripher thematisiert wird. Anders verhält es sich bei Aussagen zur politischen Bildung, die stark von normativen Implikationen beeinflußt sind: Dort wird den Parteien oft grundsätzlich verneint, in politisch-bildnerischer Weise tätig zu werden, denn politische Bildung schließe Parteipolitik und Schulung aus, wie sie nun einmal von Parteien betrieben würde Beispiele solcher Negativperzeptionen sind immer wieder zu finden und beruhen auf spezifisch zugrundegelegten Anforderungen politischer Bildung, die dem Handeln der Parteien pauschal gegenübergestellt werden, allerdings ohne nähere empirische Überprüfung. 1. Politische Bildung: Vom wissenschaftlichen und politischen Gebrauch eines Begriffes Tatsache ist, daß heute trotz oder gerade wegen „terminologischen Unklarheit und Unschärfe" am Begriff der politischen Bildung sowohl von wissenschaftlicher als insbesondere auch von politischer Seite festgehalten wird. Bewußt initiierte Lernprozesse, Erklärung für eine bestimmte empirisch vorgefundene Einstellung, Beschreibung für einen bestimmten politischen Sozialisationsprozeß oder als Sammelbegriff für verschiedene Bezeichnungen eines Schulfaches an Schulen sind nur einige der Verständnisweisen, die politische Bildung umfaßt Je nach wissenschaftstheoretischem Standort, Ideologie oder Interessenlage können sowohl der Politik-als auch der Bildungsbegriff verschieden und mit unterschiedlicher Empiriefreundlichkeit verwendet werden. Daher ist es unumgänglich, die terminologische Dimension zu begründen und offenzulegen, soll nicht der bisher untaugliche Versuch unternommen werden, den Begriff ganz aus dem Sprachgebrauch von Wissenschaft und Politik zu eliminieren oder ihn zu substituieren.

Im folgenden werden deshalb unterschiedliche Verständnisweisen identifiziert, wobei es den Begriff „politische Bildung“ unter pädagogischer, sozialwissenschaftlicher, fachdidaktischer und politischer Perspektive zu erhellen gilt a) Politische Bildung als pädagogischer Begriff Bereits Anfang bis Mitte der fünfziger Jahre war der Begriff fest im wissenschaftlichen und politischen Sprachrepertoire verankert, ausgelöst durch die „Umerziehungspläne" der amerikanischen Besatzungsmacht und die damit geforderte Institutionalisierung der politischen Bildung zur Förderung des demokratischen Gedankens in der Bundesrepublik. Eine Führungsrolle kam dabei bis in die sechziger Jahre hinein der Pädagogik zu, die die politische Bildung als erzieherisches Problem einer umfassenden theoretisch-normativen Diskussion unterzog Politische Bildung wurde als Bestandteil einer Bildung insgesamt aufgefaßt, die den Menschen befähigen sollte, „ein autonomes Leben zu führen" Eine Nuancierung erfuhr diese dem auf institutionalisierten-intentionalen Wege zu vollziehende Bildung durch den Deutschen Ausschuß für das Erziehungs-und Bildungswesen, der „politische Bildung als Prinzip" proklamierte. Danach habe die „erzieherische Wirkung der Politik selbst" entscheidenden Einfluß auf das politische Verhalten der Bevölkerung — eine These, die durch die Sozialisationsforschung knapp zwei Jahrzehnte später wieder aufgegriffen wurde und empirisch bestätigt werden konnte

Die Spezifika des pädagogischen Begriffs von politischer Bildung liegen, in aller Kürze zusammengefaßt, vor allem darin, daß zunächst der zu Erziehende und seine anthropologischen Bedingtheiten sowie grundlegende erzieherische Intentionen in den Blick genommen werden. Ziel der Bildung solle „die Befreiung des Menschen zu sich selbst" sein (Herwig Blankertz). Der materiale Bildungsbegriff geht dabei davon aus, die individuelle Verfügbarkeit über ganz bestimmte Bildungsgüter (Inhalte) entscheide über die Qualität des Menschen. Formale Bildungskonzeptionen rekurrieren hingegen vornehmlich auf das Subjekt der Erziehung und der Entwicklung und Förderung seiner individuellen Möglichkeiten, wobei den Inhalten eine sekundäre Rolle zukommt.

Die moderne Erziehungswissenschaft fragt insbesondere nach der Relevanz politischer Bildung für Erziehung und Bildung schlechthin, vor allem im Rahmen der gesellschaftlichen Funktion von Erziehung Das Hauptaugenmerk gilt dabei der schulischen Politik-vermittlung in Form organisierter Unterrichtsprozesse, wobei die Rolle der Schule als Qualifikations-, Selektions-und Legitimationsinstrument am Beispiel der politischen Bildung untersucht wird. Von ihr werde dabei erwartet, daß sie einen besondern Beitrag zur gesellschaftlichen Integration durch die Vermittlung geltender Werte und Normen leiste. b) Politische Bildung als sozialwissenschaftlicher Begriff Erst im Zuge der Ende der sechziger Jahre auflebenden sozialwissenschaftlichen Diskussionen beteiligten sich in zunehmendem Maße auch Soziologen und Politologen an der Kontroverse um Ziele, Inhalte und Methoden politischer Bildung. Immer stärker trat nun die Reflexion über Voraussetzungen, Bedingungen und Wirkungen organisierten politischen Lernens in den Vordergrund, vor allem bei Politikdidaktikern wie Behr, Behrmann, Claußen usw. Untersuchungen über die „Wirksamkeit" schulischer politischer Bildung dämpften die oft überzogenen Erwartungen insbesondere von Bildungspolitikern und Pädagogen, die dem Politikunterricht eine zentrale Bedeutung für den Erwerb von Einstellungs-und Verhaltensdispositionen bei Schülern zuweisen wollten. Ebenfalls entstanden sogenannte kritische Ansätze; die politische Bildung als „angewandte Herrschaftsanalyse" in den Dienst gesellschaftlicher Veränderungen zu stellen versuchten und die „Parteilichkeit" politischer Bildung zugunsten bestimmter gesellschaftlicher Gruppen forderten Der damit unvermeidliche Streit über Ziele politischer Bildung wurde in der Diskussion über den „Minimalkonsens“ heftig belebt. Bis heute ist über formale Verfahrensregeln oder abstrakte begriffliche Festlegungen hinaus noch kein solcher Konsens erzeugt worden, vor allem erbringt auch schon die Frage selbst keine Übereinstimmung, ob ein diesbezüglicher Konsens überhaupt sinnvoll sei.

Erst in jüngster Zeit richtete sich die Forschung auf die schulischen Vermittlungsbedingungen, wobei insbesondere die Forschergruppe um Helmut Fend besondere Bedeutung errang. Aufgrund der empirischen Untersuchung schulischer Interaktions-und Sozialisationsstrukturen („Schulklima") kommt Fend zu dem Ergebnis, daß alle Faktoren, die er unter dem Schulklima-Begriff zusammenfaßt, für den Erwerb politischer Einstellungen weitaus größere Relevanz besitzen als institutionalisierte Lernprozesse

Damit gewann auch der interdisziplinäre Begriff der „politischen Sozialisatjon" an Bedeutung, der mittlerweile zum zentralen Terminus verhaltensorientierter Forschung avancierte. Die Mehrzahl der aktuellen Ansätze verwendet dabei einen „empirischen“ Begriff politischer Sozialisation, der im Unterschied zum intentionalen und normativen Bildungsbegriff alle „hewußten und unbewußten Lernprozesse (miteinschließt), durch die Menschen zu politischen Orientierungen und Verhaltensweisen gelangen" Politische Bildung wird dabei als Spezialfall politischer Sozialisation aufgefaßt, als Teilausschnitt des Gesamts politischer Sozialisation, der spezifischen Bedingungen unterliegt. Daß die politischen Parteien als tertiäre Sozialisationsagentur zur politischen Sozialisation einen Beitrag leisten, dürfte unbestritten sein. Inwieweit sie jedoch dabei politisch-bildnerisch tätig werden, ist zunächst eine andere Frage. c) Politische Bildung als fachdidaktischer Begriff Oft wird politische Bildung gleichgesetzt mit der Fachdidaktik der Politikwissenschaft. Dabei geht es vordringlich um Problemstellungen, die den politischen Unterricht betreffen — seien es Fragen nach Inhalten und Zielen oder Vermittlungstechniken und Methoden, angelehnt an allgemein-didaktische oder schulpraktische Erkenntnisse. Die Fachdidaktik umfaßt als Wissenschaft die Theorie vom Lehren und Lernen, Theorien des Unterrichts, der Bildungsinhalte und des Lehrplans sowie Theorien zur Optimierung von Lehr-und Lernprozessen Dazu gehörte auch die von der Fachdidaktik betriebene Curricularisierung der politischen Bildung in Form opera'tionalisierter Lernziele und Lernzielsysteme, Taxonomien u. ä., um mit dem Rekurs auf nachprüfbare Zielformulierungen den ideologischen Streit über allzu abstrakte Ziele wie Mündigkeit, Emanzipation oder Parteinahme zu entschärfen und die Ziele legitimieren zu können. Neueren Datums sind Monographien, die sich speziell der „Methodik" der politischen Bildung widmen, als der „Planung,Realisation und Reflexion politischer Bildungsprozesse'1 Insgesamt gesehen war die Fachdidaktik in den letzten Jahren dem Vorwurf ausgesetzt, als kopflastige Disziplin auf der theoretischen Ebene stehengeblieben zu sein. Als „Didaktik ohne Unterricht“ habe sie sich selbst gegenüber der Unterrichtspraxis abgeschottet Daher wird seit längerem eine „praktische und praktikable Didaktik“ gefordert d) Politische Bildung als politischer Begriff Auch auf der wissenschaftsexternen Ebene hat sich der Begriff als politisch-instrumenteller Terminus verselbständigt. Diese politische Instrumentalisierung wird von den Parteien im zwischenparteilichen Wettbewerb auf vielfache Weise betrieben — insbesondere wenn es darum geht, für gesellschaftliche Konflikte einen Schuldigen zu finden. Der Vorwurf ist schnell bei der Hand, die „politische Bildung habe wieder einmal versagt" Damit verbunden sind wiederum Anforderungen, daß politische Bildung die Korrektur der von politischer Seite unerwünschten gesellschaftlichen Phänomene übernehmen soll. Dieser in der Literatur als „Feuerwehrfunktion“ thematisierten Instrumentalisierung der politischen Bildung liegt offenbar eine Fehleinschätzung der tatsächlichen Möglichkeiten — insbesondere des schulischen Politikunterrichts — zugrunde, die, wie bereits angedeutet, von der Sozialisationsforschung in ein ernüchterndes Licht gerückt werden mußten. In krassem Gegensatz zur immer wieder geäußerten besonderen Bedeutung politischer Bildung steht auch die in den letzten Jahren ständig zu beobachtende Verschlechterung der Bedingungen politischer Bildung durch politische und schuladministrative Maßnahmen, die insgesamt zu restriktiven Vermittlungsbedingungen geführt haben

Als Beispiel einer „Politisierung der politischen Bildung" kann ihre Einbindung in den ideologischen Richtungsstreit der Parteien gelten, wie er zahlreich in Kontroversen über Schulbücher und Lehrpläne für den Politikunterricht in den Bundesländern belegt und auch ausführlich dokumentiert ist Insbesondere in der zwischenparteilichen Wettbewerbssituation vor Wahlen nahmen Auseinandersetzungen über Richtlinien verschiedentlich breiten Raum ein, wie dies in den siebziger Jahren in Hessen und Nordrhein-Westfalen geschehen ist Weniger didaktische Einwände als Ziel-und Inhaltsfragen wurden in den Mittelpunkt der zwischenparteilichen Positionsfixierung gestellt Exemplarischen Charakter besitzt in diesem Zusammenhang auch die Schulbuch-Diskussion, die phasenweise zum exponierten Wahlkampfthema emporstieg und in einer sehr unterschiedlichen Zulassungspraxis der Bundesländer für einzelne Schulbücher ihren politischen Niederschlag fand.

An mehreren, hier nur kurz skizzierten Beispielen konnte somit nachgewiesen werden, daß die Parteien die in einer pluralistischen Gesellschaft notwendige Diskussion über politische Bildung weniger im Kontext einer rational-argumentativen Auseinandersetzung geführt haben, sondern daß politische Bildung vielmehr als Schlagwort und Waffe im strategisch-zwischenparteilichen Wettbewerb benutzt wurde. Die Vermutung liegt nahe, daß der Rekurs auf politische Bildung in Wahlkampfzeiten in der öffentlich wahrnehmbaren Auseinandersetzung eher der Zielsetzung des Wahlkampfes untergeordnet war. Die parteipolitische Instrumentalisierung der politischen Bildung hat vielfach „Stellvertreterfunktion für ideologische Scheingefechte" und eignet sich daher wenig zur Aufklärung des Wählers im Sinne einer politisch-bildnerischen Funktion 2. Begriffsanalytische Konsequenzen und Hypothesen Aus der zuvor versuchten Verortung des politischen Bildungsbegriffes unter verschiedene Gebrauchsdimensionen im wissenschaftlichen und politischen Bereich ergeben sich Konsequenzen für die Beantwortung der Frage, wie sie im Titel aufgeworfen wird. Zunächst bleibt festzuhalten:

— Die nach wie vor extensive Verwendung des Terminus hat ein heterogenes Profil erkennen lassen, so daß bei einer analytisch sinnvollen Verwendung die wissenschaftstheoretischen und forschungspraktischen Prämissen offengelegt werden müssen.

—: Trotz aller Versuche, einen übergreifenden „Minimalkonsens" über Ziele und Inhalte politischer Bildung zu finden, bleibt dieses Vorhaben in einer pluralistischen Gesellschaft ein schwieriges Unterfangen. Nicht zuletzt deshalb bedarf es eines theoretischen Bezugsrahmens, wenn Aussagen darüber gemacht werden sollen, ob bestimmte, unbestritten wichtige Parteitätigkeiten politisch-bildnerische Funktionen erfüllen.

— Daher sind, wie bereits angedeutet, diejenigen Tätigkeiten der Parteien in den Blick zu nehmen, die eine Verwandtschaft zur politischen Bildung aufweisen. Diese Nähe ist am ehesten bei kommunikativen Aufgabenwahrnehmungen zu vermuten (Öffentlichkeitsarbeit, Wahlkampfführung, Schulungsarbeit), so daß diese Tätigkeitsbereiche auf ihren politischen Bildungswert hin überprüft werden müssen.

Nach den bisherigen begriffsanalytischen Bemühungen ergibt sich für die politische Bildung folgender Bezugsrahmen:

a) politische Bildung hat politische Alternativen aufzuzeigen. Sie hat sich jeder „Überwältigung", d. h. jeder Festlegung auf nur einen festgefügten Standpunkt, zu enthalten b) sie ist in einem hohen Maße der rationalen Ansprache des Bürgers verpflichtet, sollen Postulate wie Mündigkeit usw. keine Leerformeln bleiben;

c) sie soll in institutionalisierten Formen im weiteren Sinne — und dazu gehören zweifellos einige Tätigkeitsfelder der Parteien — politische Lernprozesse im Sinne der genannten Ziele und Normen zu initiieren versuchen.

Die bisherigen Überlegungen stützen drei zentrale, erkenntnisleitende Hypothesen, denen im folgenden nachgegangen werden soll: 1. Nicht zuletzt die Schwierigkeit, über politische Bildung einen begrifflichen Konsens herzustellen, dürfte eine der Voraussetzungen dafür sein, daß politische Bildung für die Parteien in erster Linie ein Legitimationstitel ist, der sich in sehr unterschiedlichen Funktionsbereichen der Parteien für andere politische Zwecke instrumentalisieren läßt* 2. Die Rolle der Parteien im politischen System der Bundesrepublik, in dem ausdrücklich der Parteienwettbewerb und die Konkurrenz verschiedener politischer Alternativen als wünschenswert vorgesehen ist, scheint es von vornherein unmöglich zu machen, auch im Sinne politisch-bildnerischer Intentionen tätig zu werden. 3. Aufgrund dieser Konkurrenzsituation zeigt sich politische Kommunikation zumeist als . ein Kunstprodukt zur Erzeugung von Loyalitätsbereitschaft oder besser von politischem Vertrauen“, das sich primär instrumentell „als Mittel zur Erreichung von Zustimmung“ definiert und kaum politisch-bildnerische Intentionen verfolgt

IV. Politische Parteien als Träger politischer Bildungsarbeit

Da die Parteien für sich beanspruchen (müssen), politisch-bildnerisch tätig zu werden, stellt sich die Frage nach der Funktionswahrnehmung durch die Parteien, also ihrer konkreten politischen Bildungsarbeit, auf dem Hintergrund der eingangs dargestellten begrifflichen Prämissen. Dies wird an einigen als der politischen Bildung verwandt geltenden Tätigkeitsfeldern näher beleuchtet 1. Politische Kommunikation als Parteiaufgabe: Probleme der Abgrenzung „Politische Kommunikation“ gilt heute als Oberbegriff für eine Reihe allgemeiner Parteitätigkeiten wie Öffentlichkeitsarbeit, Schulungsarbeit, Wahlkampfführung usw. und bezeichnet einen Sachverhalt, wonach Parteien zu „riesigen Kommunikationsinstitutionen“ geworden sind. Radunski versteht politische Kommunikation als „Sammelbegriff für einen Vorgang, bei dem es um den Kontakt zwischen Parteiorganisation und Bevölkerung geht" Ziel soll es sein, dem Wähler politische Programme, Absichten und Personen darzustellen und vom Wähler Informationen zu erhalten, die die Politik zur Formulierung und Gestaltung einer am Bürger orientierten Politik benötige. Dabei dürfte es in einer freiheitlich-pluralistischen Gesellschaft schwierig sein, jeweils festzulegen, ob die spezifische Art und Weise politischer Kommunikation von demokratischer Qualität ist oder nicht Vielmehr muß die in der Praxis vorfindliche Ausprägung politischer Kommunikation in ei-nen Bezugsrahmen gestellt werden, der sich an zentralen Postulaten politischer Bildung messen läßt a) Öffentlichkeitsarbeit — Propaganda — Vertrauensarbeit Politische Bildung als politische Werbung?

Die Verwendung der Begriffe „Öffentlichkeitsarbeit“ und „Vertrauensarbeit" durch die Parteien (der Begriff „Propaganda“ wird aufgrund der eindeutig negativen Besetzung kaum noch verwendet) steht im Gegensatz zu der Negativ-Perzeption seitens des Bürgers und der Wissenschaft Denn es gehe den Parteien „kaum um Information, desto mehr aber um Akklamation“ und die „positive Reaktion der Öffentlichkeit“ Dies um so mehr, als durch die zunehmende Kommerzialisierung und Professionalisierung der politischen Kommunikation dem Bürger Politik als massenmedial vermitteltes Produkt dargestellt wird, das man „unter Berücksichtigung moderner kommunikativer Erkenntnisse und ausgefeilter Techniken verkaufen muß und kann"

Entgegen dieser kritisch-distanzierten Betrachtungsweise betonen die Parteien die Notwendigkeit politischer Öffentlichkeitsarbeit. Entsprechend umfangreiche Konzepte wurden entwickelt. Insbesondere die SPD geht von einem „Primat der Öffentlichkeitsarbeit“ innerhalb der gesamten Parteiarbeit aus Zum Selbstverständnis sozialdemokratischer Öffentlichkeitsarbeit gibt eine vom Vorstand der SPD herausgegebene Broschüre Aufschluß. Als besonderer Terminus hat die sogenannte „Vertrauensarbeit" seit dem „Orientierungsrahmen ‘ 85" Eingang in den Sprachgebrauch gefunden, synonym auch . Informationsarbeit“ oder „Arbeit im vorpolitischen Raum“. Vertrauensarbeit solle mit dem Ziele durchgeführt werden, dem Bürger eine längerfristige Orientierung in Form des demokratischen Sozialismus zu vermitteln; sie wird damit zum „Bestandteil einer einheitlichen sozialdemokratischen Strategie“

Auch bei der FDP gehört die Öffentlichkeitsarbeit zumindest programmatisch zu den wichtigsten Elementen der Parteiarbeit mit der vordringlichen Aufgabe, „ein glaubwürdiges Erscheinungsbild der Partei zu liefern“ Ziel liberaler Öffentlichkeitsarbeit sei es, „Vertrauen zu bilden und zu überzeugen“.

Bei der CDU finden sich Aussagen zur Öffentlichkeitsarbeit in den sogenannten „Regiebüchern", herausgegeben von der Abteilung „Öffentlichkeitsarbeit“ der CDU-Geschäftsstelle. Sie betont die Rolle der Öffentlichkeitsarbeit gegenüber Mitgliedern und Funktionären der Partei, die zu politisch-praktischer Arbeit angeleitet werden sollen

Eine wichtige Funktion im Bereich der Of-fentlichkeitsarbeit nehmen im Verständnis der Parteien die Mitgliederzeitschriften ein.

Hoyer stellt demgegenüber in seiner Abhandlung fest, daß sie als Instrument der jeweiligen Parteiführung weniger Informationsfunktion als vielmehr eine Art Überredungsfunktion ausüben und daher „für politische Willensbildungsprozesse ungeeignet" seien Als Strukturelement der öffentlichen Selbstdarstellung durch Parteien ist dabei wiederholt das Geschlossenheitspostulat nachgewiesen worden. Ausgehend davon, daß in der politischen Kultur der Bundesrepublik innerparteiliche Geschlossenheit als demokratische Tugend gilt, behindert es die Austragung innerparteilicher Kontroversen und führt zu einer Scheinkonformität, die sich mit den demokratietheoretischen Konzepten einer Beteiligung von „einfachen" Mitgliedern der Parteien an politischer Willensbildung nur schwer vereinbaren läßt

Politische Werbung für die jeweilige Partei als Ziel der wie auch immer bezeichneten „politischen Öffentlichkeitsarbeit“ ergibt sich zwar als notwendiges und erwünschtes Strukturelement einer Parteiendemokratie, in der Parteien um Macht konkurrieren und um Wählerstimmen werben sollen. Um jedoch den Anforderungen politischer Bildung zu genügen, ist die politische Öffentlichkeitsarbeit der Parteien aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellungen kaum geeignet.

Die Abgrenzung zwischen parteipolitischer Werbung und politischer Bildung fand sich bereits in der Antwort der damaligen Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen anläßlich der Bundestagsdebatte über politische Bildung vom November 1968 — der einzigen Debatte in der Geschichte der Bundesrepublik, die sich ausschließlich mit Problemen der politischen Bildung beschäftigte:. „Politische Werbung verfolgt ... das Ziel, die Zustimmung des Bürgers für bestimmte aktuelle politische Ziele und Entscheidungen zu gewinnen. Politische Bildungsarbeit ist demgegenüber letztlich darauf gerichtet, die Bürger zu befähigen, sich aufgrund eigener Einsichten zu politischen Fragen ein kritisches, selbständiges Urteil zu bilden .. ," b) Innerparteiliche Bildung und Mitglieder-schulung: Politische Bildung als „Kaderschmiede“? „Innerparteiliche Bildung", „Neumitgliederschulung", „Weiterbildung“ oder „parteipolitische Bildung“ sind, von den Parteien benutzte Termini zur Bezeichnung der innerparteilichen Bildungsarbeit. Alle diese Formen haben gemeinsam, daß sie sich nicht an den politischen „Normalbürger“, sondern an Parteimitglieder und Mandatsträger der Partei wenden und auf den verschiedenen Partei-ebenen organisiert werden. Auf der Ebene der Bundesgeschäftsstellen ist bei der CDU die . Abteilung Politik" zuständig, bei der SPD findet sich eine „Kommission für politische Bildung", die vom Parteivorstand sowie den Vertretern aus 22 Bezirken gewählt wurde und 1977 ein Konzept zur innerparteilichen Bildungsarbeit vorlegte. Im Rahmen der Geschäftsstellenorganisation gibt es das Referat „Schulung und Bildung“. Darüber hinaus sieht die Ortsvereinsebene sogenannte „Bildungsobleute" vor, die von der Mitgliederversammlung gewählt und als Multiplikatoren tätig werden sollen. Die Sozialdemokratie kann für den Bereich der innerparteilichen Bildung auf eine besondere Tradition zurückblicken, die unter dem Stichwort . Arbeiterbildung“ bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts zurückgeht Bei der FDP gibt es eine Abteilung „Politische Bildung" bei der Bundesgeschäftsstelle.

Zum gegenwärtigen Stand der innerparteilichen Bildungsarbeit in organisatorischer und theoretisch-konzeptioneller Hinsicht liegen derzeit nur wenige Ergebnisse politikwissenschaftlicher Forschung vor. Scharfenberg konstatiert im Bereich des innerparteilichen Bildungswesens für die SPD ein „Konglomerat von Ansätzen und Bruchstücken" sowie eine unterentwickelte organisatorische Struktur Auf das Adressatenproblem weisen Becker und Houmbach in ihrer Studie über die Parteiorganisation der SPD in Nordrhein-Westfalen hin, wonach die Breitenarbeit zur Mobilisierung parteinaher Gruppen über Funktionäre hinaus kaum gelungen sei. Während die Schulungsarbeit von den Funktionären und Mandatsträgern zu 79 % wahrgenommen werde, bliebe die „Mobilisierung und Integration nicht aktiver Mitglieder weitgehend verfehlt" Auch die Besetzung der Ortsvereine mit eigenen Bildungsobleuten sei nur in knapp drei Viertel aller Ortsvereine tatsächlich realisiert.

Im Selbstverständnis der SPD ist politische Bildungsarbeit „Teil der gesamten Parteiar49) beit“ und die Bereitstellung eines entsprechenden Angebotes Pflichtaufgabe aller Organisationsgliederungen der Partei. Die SPD verwendet die Begriffe „politische Bildung", „innerparteiliche Bildung" und „Schulung“ weitgehend synonym: Politische Bildungsarbeit soll die Mitglieder der Partei befähigen, „aktiv mitzuarbeiten, Funktionen zu übernehmen und Vertrauensarbeit für die Partei in der Öffentlichkeit leisten“ Sie dient „unmittelbaren, organisationspolitischen Interesse(n) ..., dem Aufbau eines leistungsfähigen Funktionärskörpers"

Die Ziele der innerparteilichen Bildungsarbeit sind dabei sehr ausführlich formuliert Innerparteiliche Bildung ist der Versuch der Partei, „ihre Funktionäre durch entsprechende Bildungsangebote ... in die Lage zu versetzen, das Wesen der Politik zu erkennen und anderen zu erklären; in den politischen Zielsetzungen der Partei ihre eigenen Interessen wiederzuerkennen und sich deshalb mit ihren Zielen zu identifizieren und diese durch die Übernahme von Funktionen aktiv zu unterstützen ... Ähnlich formuliert auch der Kommissionsbericht „Ziele und Maßnahmen“ der innerparteilichen Bildungsarbeit. Im „Handbuch der Parteiarbeit" wird als grundlegendes Ziel politischer Bildungsarbeit der SPD „politische Überzeugungskraft" genannt: „Wir müssen die praktischen Fähigkeiten unserer Mitglieder und Funktionäre ausbilden, um unsere Politik besser an den Mann bringen zu können." Sie hat vor allem den Zweck, den Bildungsobleuten im Ortsverein als „Gebrauchsanweisung" didaktisch-methodische Hinweise für ihre Arbeit zu liefern. Das Heft „Neumitgliederschulung“ richtet sich ebenfalls explizit an Funktionäre. Schulung wird definiert als „organisierte Veranstaltung für eine Gruppe von Neumitgliedern mit dem Ziel, diese über Programm, Geschichte und Organisation der SPD zu informieren und sie zur aktiven Teilnahme am Parteileben zu motivieren und zu befähigen“ und erfüllt damit sicherlich Teilfunktionen politischer Bildung.

Im Vergleich zur SPD kann die CDU nicht auf eine ähnliche Tradition in bezug auf Bildungsaufgaben zurückblicken, was in der unterschiedlichen historischen Entwicklung der Parteien begründet ist. Die Union hat bis heute im Gegensatz zum sonstigen hohen Professionalisierungsgrad auf dem Gebiet der innerparteilichen Bildung kaum konzeptionelle Beiträge vorgelegt. So formuliert die CDU im Hinblick auf ihre politische Bildungsaufgabe: . Aufgabe der Parteien ist es, die Institutionen der politischen Bildung zu unterstützen.“ Zur innerparteilichen Bildung ihrer Mitglieder leisten die Parteigliederungen „vielfältige, organisatorische Hilfestellungen"; daneben „führen die Parteigliederungen auch eigene Veranstaltungen der politischen Bildung durch, ... um Parteimitglieder auf bestimmte Tätigkeiten wie z. B. die Übernahme eines kommunalen Mandats vorzubereiten" In Nordrhein-Westfalen übernehmen dies die kommunalpolitischen Vereinigungen, die beispielsweise in einem Kalenderjahr etwa 30 Bildungsveranstaltungen abhielten, oder die „Kommunalpolitischen Kreisvereinigungen“ mit insgesamt etwa 290 Veranstaltungen bei ungefähr 10 000 Teilnehmern. Dieses Angebot politischer Bildung ist aber ebenso wie die innerparteiliche Bildungsarbeit der SPD eher unter dem Terminus „Mitgliederschulung“ zum Zwecke der Elitenrekrutierung (die CDU verwendet den Terminus „Mitgliederschulung" nicht) zu fassen und wird auch deutlich expliziert: Die politische Bildungsaufgabe der Parteien diene „gleichzeitig" dazu, „zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranzubilden“

Als wichtigste Publikationen der CDU-Bundesgeschäftsstelle, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit, sind in bezug auf die Parteiarbeit die bereits genannten „Regiebücher" zu nennen, die für politische Funktionäre konzipiert sind. Ihre thematische Orientierung zeigt deutlich den ihnen zugedachten Zweck: die Funktionäre mit praktischen Fähigkeiten auszustatten und sie als Multiplikatoren der offiziellen Parteipolitik auszubilden. Die Regiebücher sind dabei als Anleitungen für die konkrete tagespolitische Arbeit auf den unteren Partei-ebenen angelegt (z. B. Pressearbeit, öffentliche Veranstaltungen, Großstadtarbeit, Mitgliederwerbung, Wahlkampfführung usw.). Sie verzichten zugunsten ihrer pragmatisch-praktischen Orientierung auf eine theoretisch-konzeptionelle Fundierung und sind weniger auf politische Bildung denn auf politische Öffentlichkeitsarbeit und Funktionärsschulung ausgerichtet. Auf der Ebene der Bundesgeschäftsstelle gibt es keine Richtlinien oder Konzeptionen für politische Bildungsarbeit der Partei. Hier wird auf die Rolle der Konrad-Adenauer-Stiftung als Träger politischer Bildungsarbeit der CDU verwiesen.

Bei der FDP gibt es „Schulungsseminare" für Neumitglieder, die auf Bundes-und Landes-ebene angeboten werden. Die Grundlagen liefert ein von der Bundesgeschäftsstelle herausgegebenes Heft: „Service für Neumitglieder und Sympathisanten. Materialmappe zur Durchführung von Nachmittagsveranstaltungen." Die didaktische Aufbereitung wird ausführlich im Kapitel „Kommunikationsmethodik“ geleistet, um über die „direkte Ansprache" als „beste Methode der Werbung" Neu-mitglieder in die Parteiarbeit zu integrieren. Bisher habe es sich jedoch bei allen Schulungsveranstaltungen gezeigt, „daß es sich in der Regel um ein Angebot für solche Mitglieder handelt, die schon in der Parteiarbeit stehen" Ansonsten verweist die FDP unter dem Stichwort „liberale Bildungsarbeit" ausschließlich auf die Aktivitäten der Friedrich-Naumann-Stiftung. Zweifellos ist die Schulungsarbeit der Parteien, die „in erster Linie der Parteiarbeit dient“ auch ein Teil ihrer politischen Bildungsarbeit, die jedoch nach den getroffenen begrifflichen Prämissen eben nur Teilfunktionen politischer Bildung übernehmen kann. Der Unterschied zur politischen Bildung ist hier vor allem auf der Legitimationsebene zu suchen: Schulung als adressatenspezifische, interessen-und handlungsorientierte, im Rahmen der Parteiorganisation institutionalisierte Bildungsarbeit erreicht nur einen festgelegten Adressatenkreis, wird nur diesem angeboten und auch tatsächlich genutzt (vornehmlich Parteifunktionäre). An den Zielformulierungen der Parteien läßt sich deutlich zeigen, daß parteiinterne Schulungsarbeit der Heranbildung des eigenen politischen Personals zu dienen hat. Dieses durchaus legitime Anliegen ist im Parteiengesetz durch die Auf-50) gäbe, „zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranzubilden", bereits expliziert, und daher ist der Vorwurf unberechtigt, der sich mit dem eindeutig negativ besetzten Begriff der „Kaderschmiede" verbindet.

Die Schulungsarbeit legitimiert sich also in erster Linie über die Elitenrekrutierungsfunktion der Parteien und weniger über die politische Bildungsaufgabe. Innerparteiliche Schulung dient hier als legitimatorisches Etikett für die gesetzlich fixierte Aufgabe der Parteien, sich ihr politisches Personal selbst heranzubilden. c) Wahlkampfführung als politische Bildungsarbeit? Sind Wahlkämpfe in ihrer heutigen Form in der Lage, politisch-bildnerische Lernprozesse beim Wähler zu initiieren? Diese Frage stellt sich um so mehr, weil doch Wahlkämpfe und Wahlen im Verfassungssystem der Bundesrepublik — nicht zuletzt aufgrund der föderalistischen Struktur — eine besondere Rolle einnehmen. Wahlen gelten gemeinhin als Höhepunkte des demokratischen Prozesses, als zentraler Akt demokratischer Legitimation, in dem das Wahlvolk als Souverän bei der Ausübung der Staatsgewalt auftritt. Die Aufgabe der Parteien ist es dabei, an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken, indem sie sich an den Wahlen beteiligen und dazu Kandidaten aufstellen. Bei der Beurteilung des Einflusses von Wahl-kämpfen auf die Wahlentscheidung des einzelnen Wählers hat die empirische Wahlforschung das Ergebnis geliefert, daß kaum ein Einfluß nachzuweisen ist, und so dem Wahlkampf bei der individuellen Wahlentscheidung nur untergeordnete Bedeutung zukommt. Dennoch bietet der Wahlkampf dem Wähler Gelegenheit — unabhängig von einer bereits weitgehend getroffenen Entscheidung—, in einen Prozeß der Politikvermittlung einbezogen zu werden, der für die politische Bildung insofern von Interesse sein kann, als sich damit die Frage verbindet, inwieweit Lernprozesse initiiert werden können und inwieweit nicht: „Wenn keine erkennbare Aussicht besteht, wirklich Gehör zu finden, Entscheidungen treffen und beeinflussen zu können, dann muß politische Bildung und Erziehung ihr Ziel verfehlen.“

Sarcinelli geht an diesem Punkt noch weiter und vertritt die These, „daß Wahlen und Wahlkämpfe für die Glaubwürdigkeit politischer Bildungsarbeit konstitutiv sind" Bei der Politikvermittlung im Wahlkampf durch Parteien ergibt sich daraus die zentrale Fragestellung, ob der Wahlkampf den Bürger in die Lage versetzt, eine rationale Wahlentscheidung zu treffen bzw.seine getroffene Entscheidung rational zu begründen, zu deren Voraussetzung politische Kenntnisse gehören, die wiederum im Wahlkampf selbst erworben werden sollen. Denn der Wahlkampf initiiere „Lernprozesse, auf die auch die politische Bildung abzielt, wobei unter dem Gesichtspunkt der demokratischen Legitimation entscheidend sein dürfte, inwieweit zwischen beiden Ebenen politischen Lernens inhaltlich Kongruenz gegeben ist."

Bei der Beantwortung der Fragestellung kann davon ausgegangen werden, daß die Politik-vermittlung im Wahlkampf aus der Sicht politischer Bildung weitgehend negativ beurteilt wird: „Der Kampf der Parteien um Regierungsbeteiligung wird selten nur mit Mitteln sachlicher Argumentation geführt. Vielmehr spielen Emotionalisierungen eine große Rolle."

Für das Handeln der Parteien im Wahlkampf kommt Helwerth zu einem im Hinblick auf die zentrale Legitimationsfunktion von Wahlen alarmierenden Ergebnis: „Wahlkampf für den Bürger oder gar im Auftrag des Bürgers fand nicht statt. Die Parteien widerlegen ihre eigene, theoretisch-programmatische Aufgabenstellung (Parteiengesetz und Ziele politischer Bildung). Die jetzige Form der Wahl-kampfführung setzt eindeutig Barrieren für eine rationale politische Meinungs-und Willensbildung. Politische Inhalte, sachbezogene Argumentationen und konkrete Alternativen werden durch Beeinflussungsstrategien ersetzt. Diese ... sind exakt geplant, aufeinander bezogen und in ihrer durchgängigen Konzeption auf unterschwellige Wirkungen angelegt. Sie richten sich nicht an den politischdenkenden und handelnden Bürger, sondern gegen ihn."

Oder, anders ausgedrückt, werden alle im Wahlkampf eingesetzten „Instrumente und Methoden ...selbstverständlich nicht nach ihrem politischen Bildungswert, sondern im Hinblick auf ihren politischen Uberzeugungsund Überredungseffekt entwickelt und eingesetzt" Daher liegt es auf der Hand, daß die manipulativen und persuasiven Wahlkampf. Strategien in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu zentralen Zielkategorien politischer Bildungsarbeit stehen.

Daraus ergibt sich das für den politischen Bildungswert von Wahlkämpfen niederschmetternde Fazit, wonach der „mündige, rationale Wahlbürger ... allenfalls noch als Idealvorstellung politischer Bildungskonzeptionen zur Kenntnis genommen wird“ Selbst für den lokalen Wahlkampf sind unter dem auch für den politischen Bildungswert relevanten Kriterium der „Bürgemähe“ von Wahlkämpfen enge Grenzen gesetzt Insgesamt unterliegt auch der lokale Wahlkampf der Gefahr, ein zunehmend inszeniertes, zentral geleitetes, anonymes Wahlkampfritual zu werden, das den Wählern eine Kulissenrolle zuweist und damit eine Tendenz zur, Bürgerferne erkennen läßt Die somit auf nahezu allen Ebenen (Akteurs-ebene, Elektoratsebene, publizistische Ebene, wissenschaftliche Ebene) geäußerte Negativ-perzeption von Wahlkämpfen kann durch neuere Studien zum Kommunikationsverhalten von Parteien unter besonderer Berücksichtigung des Wahlkampfes gleichsam „empirisch" genährt werden. Besonders hervorzuheben ist hierbei die Arbeit von Sarcinelli über „Symbolische Politik“, in der er sich am Beispiel des Bundestagswahlkampfes 1980 mit der politischen Kommunikation der Parteien auseinandersetzt Die Rolle des Bürgers erschöpfe sich weitgehend darin, „Objekt anthropologischer und sozialpsychologischer, kommunikations-und sprachwissenschaftlicher Kalküle zu sein", die weniger „an rationale Wählerkalküle als an diffuse Loyalitäts-motive und -gefühle adressiert“ scheinen Als Strukturmerkmal der Wahlkampfsprache dienen Schlagwörter, Slogans und Redewendungen, mit denen eindeutig persuasive Absichten verfolgt werden. Der Wahlkampf beschränkt sich auf die Initiierung von Unterstützungsbereitschaft und begünstigt damit trotz eines erhöhten Aktivitätsniveaus auf Seiten der politischen Akteure tendenziell einen politischen Erfahrungsverlust auf Seiten des Bürgers, d. h., die Wahlkampfführung der Parteien ist nicht geeignet, dem . Idealbild'eines entscheidenden, politisch partizipierenden Bürgers und damit wesentlichen Intentionen der politischen Bildung zu entsprechen.

Bei der Bewertung des Wahlkampfes als politische Bildungsarbeit der Parteien liegt deshalb der Schluß nahe, Wahlkämpfe als „verpaßte Chance politischer Bildung" zu qualifizieren Gerade der Wahlkampf als herausgehobene Phase des politischen Prozesses böte prinzipell die Möglichkeit, in größerem Umfange beim Wähler politische Bildungsprozesse in Gang zu setzen. Die Politikvermittlung der Parteien im Wahlkampf intendiert aber bewußt und unbewußt auf Effekte, die den Zielen politischer Bildung geradezu konträr gegenüberstehen. Der politischen Bildung ist damit in erster Linie selbst die Aufgabe gestellt, die Strukturmerkmale der heutigen Politikvermittlung in Wahlkämpfen als besonders krassen Fall offenzulegen, in dem die Parteien die von ihnen vertretenen hehren Postulate politischer Bildung wie „mündiger Bürger" usw. zumindest teilweise in Frage stellen. 2. Zur Rolle der parteinahen Stiftungen Zweifellos gelten die sogenannten „parteinahen Stiftungen“ als die zentralen Träger politischer Bildungsarbeit der Parteien. Ein für die Bewertung der Stiftungsarbeit zentrales Problem besteht jedoch im kaum exakt definierten Verhältnis der Stiftungen zu ihren „Mutterparteien", wenn auch die Stiftungen formal-rechtlich völlige Selbständigkeit beanspruchen können: Nach wie vor ist nämlich ungeklärt, ob die Stiftungen Aufgaben „anstelle der Partei, auf Weisung der Partei, in Absprache mit der Partei oder unabhängig von ihr übernehmen" Für die politischeBildungsarbeit ist zu fragen, ob die umfangreichen Aktivitäten der Stiftungen auf diesem Gebiet als diejenigen der Parteien selbst zu gelten haben, die sie für die Parteien übernommen haben und diese somit von der Verpflichtung entbinden, der politischen Bildungsarbeit selbst nachzukommen? Die besondere Rolle der Stiftungen wird von wissenschaftlicher Seite dabei vor allem in der Übernahme politischer „Vorfeld-Aufgaben“ und direkter Unterstützung der Partei mit Zuarbeiten für die Durchführung von Wahl-kämpfen gesehen. Durch die „inhaltliche Bezogenheit zur parteipolitischen Tagesarbeit" bestände für die Stiftungen zumindest eine latente Gefahr, auch Teilfunktionen für politische Werbezwecke zugunsten der ihnen nahestehenden Partei zu übernehmen

Ohne die Vorwürfe im einzelnen überprüfen zu können, ist unbestritten, daß die Stiftungen für ihre Parteien bestimmte Aufgaben übernehmen, so auch die politische Bildung. Da diese jedoch eine stiftungsoriginäre und parteioriginäre Aufgabe darstellt, der beide — Partei und Stiftung — gleichermaßen verpflichtet sind, können sich die Parteien nicht mit dem Verweis auf die Arbeit der Stiftung legitimatorisch entziehen. Zweifellos sind die Stiftungen aber aufgrund ihrer organisatorischen und personellen Ausstattung weitaus besser in der Lage, politische Bildungsarbeit zu betreiben. Als Gesamtfazit zum Verhältnis Partei-Stiftung läßt sich — ohne auf Spezifika rekurrieren zu müssen — festhalten:

— Die Stiftungen übernehmen weitgehend die politische Bildungsarbeit der Parteien; diese versuchen wiederum mit dem Verweis auf die Stiftungstätigkeit, ihren parteioriginären Auftrag gleichsam zu delegieren.

— Die Stiftungen übernehmen wichtige Funktionen im Rahmen der Schulung des politischen Personals und ermöglichen den Parteien indirekt den Zugriff auf staatliche Gelder.

— Mit dem Verweis auf die Stiftungen ist der politische Bildungsauftrag der Parteien nicht hinreichend erfüllt.

V. Politische Bildung als Legitimationstitel „klassischer" Parteifunktionen — Vorschlag für eine Änderung des Parteiengesetzes

Auf den ersten Blick muß die Frage, ob die Parteien eine politische Bildungsfunktion übernehmen, klar verneint werden, wenn man das Handeln der Parteien am normativen Bezugsrahmen politischer Bildung messen will. Politische Kommunikation als zentrale Parteiaufgabe dient der politischen Werbung mit eher kurzfristigen strategisch-zwischenparteilichen Zielsetzungen. Für die Mitgliederschulung als innerparteilicher Bildungsarbeit ist festzuhalten, daß sie nur an einen eingegrenzten Personenkreis adressiert ist und wiederum nur zu einem kleinen Teil die aktiven Mitglieder auch tatsächlich erreicht. Daher muß die Mitgliederschulung eindeutig der Elitenrekrutierungsfunktion der Parteien zugerechnet werden. Für die Wahlkampfführung der Parteien konnte nachgewiesen werden, daß sie von ihrer Intention als auch von der faktischen Durchführung her tendenziell gerade solche Lernprozesse initiieren hilft, die mit den Zielen der politischen Bildung wie Mündigkeit und Rationalität nicht unbedingt in Übereinstimmung stehen.

Der hohe instrumentelle Gebrauchswert politischer Bildung im zwischenparteilichen Kontext, in dem die Kontroversen über politische Bildung Stellvertreterfunktion für ideologische Auseinandersetzungen übernehmen, steht dabei in krassem Mißverhältnis zu den nicht zuletzt von den Parteien selbst postulierten Zielen politischer Bildung. Daher ergibt sich als Fazit:

1. Die Parteien rekurrieren in ihrem politischen Handeln auf einen politisch-instrumentellen Begriff von politischer Bildung als Schlagwort in der zwischenparteilichen Auseinandersetzung. 2. Die den Parteien normativ zuerkannte Bildungsaufgabe, wie sie im Parteiengesetz formuliert ist, erhält in erster Linie Legitimationsfunktion; einmal, um den Zugriff auf staatliche Finanzmittel zu rechtfertigen, und zum anderen, um die „klassischen" Parteifunktionen wie Wahlkampfführung und Elitenrekrutierung legitimatorisch zu verstärken. 3. Die Aufnahme der politischen Bildung in den gesetzlich fixierten Aufgabenkatalog der Parteien ist Ausdruck einer spezifischen politischen Kultur, die Auffassungen eines überparteilich-gemeinwohlorientierten Parteien-verständnisses tradiert. Dabei sollen parteibezogene Tätigkeiten unter dem Titel eines Gemeinwohlanspruches gleichsam parteipolitisch neutralisiert werden. Doch dies erscheint überflüssig und auch für die politische Kultur schädlich. Denn Parteienkonkurrenz ist ein unbestrittener Wert demokratischer Kultur, der keiner „Zusatzlegitimation" ä la politische Bildung bedarf.

Allerdings bleibt unbestreitbar, daß zwischen den Zielen parteipolitischen Handelns und den Zielen politischer Bildungsarbeit nicht nur ein unauflösliches Spannungsverhältnis besteht, ja sogar bestehen muß. Es wäre für die Parteiendemokratie verhängnisvoll, wenn Parteien mit Blick auf die Erwartungen seitens der politischen Bildung versuchen würden, ihr politisches Handeln auf der Ebene eines fiktiven Konsenses gleichsam „ausgewogen" auszurichten, um damit zentralen Prämissen politischer Bildung gerecht zu werden. Das Handeln von Parteien muß sich auf bestimmte Alternativen festlegen, also im wörtlichen Sinne „parteiisch" sein. Es wäre deshalb nur konsequent, die im Parteiengesetz angeführte politische Bildungsaufgabe zu streichen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Manfred Hättich, Das Wesen der politischen Unterweisung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 4/69, S. 19.

  2. Peter Lichtenberg, Politische Bildung und parlamentarisches Selbstverständnis. Eine bildungspolitische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Stunde im Deutschen Bundestag, Bonn 1980, S. 28.

  3. Karl-Heinz Seifert, Die politischen Parteien im Recht der Bundesrepublik Deutschland, Köln-Berlin-Bonn-München 1975, S. 349f.

  4. Vgl. entsprechende Verweise bei Heino Kaack, Geschichte und Struktur des deutschen Parteiensystems, Opladen 1971, S. 365.

  5. BVerfGE 6, 367 sowie BVerfGE 26, 417f.

  6. Heino Kaack (Anm. 4), S. 371.

  7. Vgl. Heinz Laufer, Zur staatlichen Finanzierung der politischen Parteien. Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 1966, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 44/66, S. 5ff.

  8. Vgl. z. B. Kurt Lenk/Franz Neumann, Theorie und Soziologie der politischen Parteien, Neuwied-Berlin 1968, S. 238, wonach „die etablierten Parteien sich öffentliche Mittel durch gesetzgeberische Maßnahmen zunächst für die politische Bildungsarbeit im Rahmen der einzelnen Parteien, dann für ihre Gesamttätigkeit ohne Bezug durch ohnedies kaum ernstlich kontrollierte Zweckbindungen verschafft haben".

  9. Peter Badura, Verfassung, Staat und Gesellschaft in der Sicht des Bundesverfassungsgerichts, in: Christian Starck (Hrsg.), Bundesverfassungsgericht und Grundgesetz. Festgabe aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts, Bd. 2: Verfassungsauslegung, Tübingen 1976, S. 14.

  10. Vgl. Hans-Rudolf Lipphardt, Die Gleichheit der politischen Parteien vor der öffentlichen Gewalt. Kritische Studie zur Wahl-und Parteienrechtsjudikatur des Bundesverfassungsgerichts, Berlin 1975, S. 518.

  11. Vgl. Bericht zur Neuordnung der Parteienfinanzierung. Vorschläge der vom Bundespräsidenten berufenen Sachverständigen-Kommission, Köln 1983, S. 78.

  12. Hans Herbert von Arnim, Verfassungsrechtliche Aspekte der Neuregelung der Parteienfinanzierung 1984, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 8/84, S. 20.

  13. Vgl. dazu: Oskar W. Gabriel, Strukturprobleme des lokalen Parteiensystems (Studien zur Kommunalpolitik Bd. 6), Bonn 1976; Elmar Wiesendahl, Parteien und Demokratie. Eine soziologische Analyse paradigmatischer Ansätze der Parteienforschung, Opladen 1980.

  14. Vgl. dazu Klaus von Beyme, Theoretische Probleme der Parteienforschung, in: PVS, (1983) 3, S. 241, sowie Richard Stöss, Probleme und Konturen einer allgemeinen Parteientheorie, in: PVS, (1983) 4, S. 450.

  15. Peter Haungs, Funktionsoptimierende Strukturen lokaler Parteiorganisation, in: Oskar W. Gabriel (Anm. 13), S. 297.

  16. Elmar Wiesendahl (Anm. 13), S. 189.

  17. Vgl. exemplarisch ältere Monographien, so Paul Düring, Politische Bildung in Grund-und Hauptschule, München 1968, S. 18, sowie Konrad Schön, Der Begriff der politischen Bildung, Düsseldorf 1964, S. 13. Solche Aussagen finden sich jedoch immer wieder auch in neueren Veröffentlichungen, so bei Hans-Günther Assel, Ideologie und Ordnung als Problem politischer Bildung, München 1970, S. 20; Joachim Brauner, Rahmenbedingungen für die außerschulische politische Bildung und Erwachsenenbildung, in: Deutsche Vereinigung für politische Bildung (Hrsg.), Politische Bildung in den achtziger Jahren. Erster Bundeskongreß für politische Bildung in Gießen 1982, Stuttgart 1983, S. 286; Bernhard Claußen, Methodik der politischen Bildung, Opladen 1981, S. 62; Herbert Schneider, Der Minimalkonsens. Eine Einführung in ein Problem der politischen Bildung, in: Siegfried Schiele/Her-bert Schneider (Hrsg.), Das Konsensproblem in der politischen Bildung, Stuttgart 1977, S. 13, sowie Hans Boulboull, Aktualisierung politischer Bildung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 41/71,

  18. Karl Hüser/Wilhelm Beckers/Ferdinand Küpper, Politische Bildung im zwanzigsten Jahrhundert. Bedingungen und Elemente ausgewählter Konzeptionen, Neuwied 1976, S. 3.

  19. Vgl. ebd., S. 3

  20. Vgl. dazu Günter C. Behrmann, Politische Sozialisation in entwickelten Industriegesellschaften, Bonn 1979; Wolfgang Behr, Strukturrprobleme der politischen Bildung, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 5/73, S. 4ff.

  21. Vgl. dazu Klaus-Peter Wallraven, Der unmündige Bürger. Ideologien und Illusionen politischer Pädagogik, München 1976, S. 9.

  22. Lutz Rössner, Der politische Bildungsprozeß, Frankfurt 1969, S. 1.

  23. Wortlaut des Gutachtens vom 22. Januar 1955, zit. nach Klaus-Peter Wallraven (Anm. 21), S. 33.

  24. Vgl. Christoph Wulf (Hrsg.), Wörterbuch der Erziehung, München 1974 5, S. 449.

  25. Vgl. allgemein Jürgen Wilbert, Politikbegriffe und Erziehungsziele im politischen Unterricht Eine Analyse von Didaktikkonzeptionen und Curricula, Weinheim und Basel 1978, sowie speziell Ernst-August Roloff, Politische Bildung zwischen Ideologie und Wissenschaft, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 41/71, S. 3ff., sowie Hans-Günther Assel, Ideologisierung oder politische Bildung? Zur Problematik der Parteilichkeitsthese, in: Gesellschaft, Staat, Erziehung, (1972) 17, S. 359— 380.

  26. Vgl. Helmut Fend, Schulklima: Soziale Einflußprozesse in der Schule. Soziologie der Schule II, Weinheim und Basel 1977. .

  27. Paul Ackermann (Hrsg.), Politische Sozialisation, Opladen 1974, S. 9.

  28. Vgl. Ernst-August Roloff, Politische Didaktik — Didaktik der Politik, in: Kurt-Gerhard Fischer (Hrsg.), Zum aktuellen Stand und Theorie der Didaktik der politischen Bildung, Stuttgart 1980 (4„ überarbeitete und erweiterte Auflage), S. 112f.

  29. Bernhard Claußen, Methodik der politischen Bildung. Von der pragmatischen Vermittlungstechnologie zur praxisorientierten Theorie der Kultivierung emanzipatorischen, politischen Lernens, Opladen 1981, S. 18.

  30. Vgl. dazu Ulrich Sarcinelli, Eine Fachdidaktik ohne Unterricht? Zur Misere der Sozialkundedidaktik, in: forum E, (1981) 9, S. 202.

  31. Vgl. Hermann Giesecke, Plädoyer für eine praktische und praktikable politische Didaktik, in: Kurt-Gerhard Fischer (Anm. 28), S. 40.

  32. Hartmut Wasser, Aktuelle Anmerkungen zur Misere politischer Bildung in der Bundesrepublik, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 44/82, S. 17.

  33. Vgl. dazu Ulrich Sarcinelli (Anm. 30), sowie Kurt-Gerhard Fischer, Viel Lärm um nichts — oder: Wie ist es um die politische Bildung bestellt?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 44/81, S. 25— 30.

  34. Vgl. dazu Peter Gutjahr-Löser/Hans-Helmut Knütter (Hrsg.), Der Streit um die politische Bildung, München 1975, sowie Gisbert Gemein/Hartmut Kienel (Hrsg.), Politik und Unterricht. Wer bestimmt, was Schüler lernen? Richtlinien für den Politik-Unterricht in der Diskussion, Essen 1975.

  35. Das Positionsfixierungskonzept soll auf ein Element des zwischenparteilichen Wettbewerbs hinweisen, wonach Politiker versuchen, die eigene Position positiv herauszustellen und gleichzeitig den politischen Gegner auf eine negative Position zu fixieren, die Zustimmungsentzug beim Bürger bewirken soll. Vgl. dazu Edwin Czerwick, Parlamentarische Kommunikation im Wahlkampf. Strukturen zwischenparteilicher Kommunikation und Interaktion im Deutschen Bundestag während des Bundestagswahlkampfes 1979/80, Koblenz 1983.

  36. Dies hat vor allem Franz-Josef Witsch-Rothmund nachgewiesen; vgl.ders., Politische Parteien und Schulbuch — Eine inhaltsanalytische Studie unter Berücksichtigung des Spannungsverhältnis-ses zwischen sozialisationstheoretischer Forschung und öffentlicher Schulbuchdiskussion, Dissertation, Koblenz 1984, S. 221.

  37. Das „Überwältigungsverbot" als zentrale Prämisse politischer Bildung ist an vielen Stellen nachzuweisen und kann daher als konsensuales Element politischer Bildung betrachtet werden, so bei Walter Gagel, in: Kurt-Gerhard Fischer (Hrsg.),

  38. Ulrich Sarcinelli, Politikvermittlung in der Demokratie. Zwischen kommunikativer Sozialtechnik und Bildungsauftrag, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 50/84, S. 5.

  39. Peter Radunski, Wahlkämpfe. Moderne Wahl-kampfführung als politische Kommunikation, München-Wien 1980, S. 8; vgl. ebenso: Wolfgang R. Langenbucher (Hrsg.), Zur Theorie der politischen Kommunikation, München 1974.

  40. Klaus-Peter Fehlau, Bürgerinformation im politischen Willensbildungsprozeß, Göttingen 1975, S. 82.

  41. Hennig von Borstel, Öffentlichkeitsarbeit ist Politik — Bericht über ein nicht ganz unkompliziertes Verhältnis zwischen Politik und Öffentlichkeitsarbeit, dargestellt am Beispiel der „Reform des Bodenrechts" der SPD, in: Günther Haedrich/Günter Barthenheier/Horst Kleinert, Öffentlichkeitsarbeit. Dialog zwischen Institutionen und Gesellschaft, Berlin-New York 1982, S. 341.

  42. Vgl. dazu: „Parteiarbeit. Handbuch für die Arbeit in sozialdemokratischen Ortsvereinen. Öffentlichkeitsarbeit", hrsg. vom SPD-Vorstand, S. 2 f„ vgl. auch: „Parteiarbeit, Mitglieder werben, Vertrauensarbeit“, S. 42f.

  43. „Orientierungsrahmen der SPD 1975— 1985“, S. 373.

  44. Vgl. die Schriftenreihe „Parteiarbeit FDP“, Bd. 8: „Liberale Öffentlichkeitsarbeit. Im Gespräch mit Mitgliedern und Bürgern gestalten“, S. 8.

  45. Vgl. z. B. die Regiebücher Nr. 2: Neubürgerbetreuung, Nr. 6: Pressearbeit, Nr. 9: öffentliche Veranstaltungen, Nr. 10: CDU-Zeitung.

  46. Norbert-Thomas Hoyer, Innerparteiliche Demokratie und die Aufgabe der Mitgliederzeitschriften von Parteien, Bonn 1976, S. 282f.

  47. Werner Weeck, Funktionen und funktionelle Merkmale der politischen Parteien in der modernen Demokratie. Prolegomena zu einer Theorie des innerparteilichen Willensbildungsprozesses, Freiburg 1982, S. 172.

  48. Drucksache V/3297, Deutscher Bundestag, 5. Wahlperiode, S. 10.

  49. Vgl. dazu die ausführliche, den historischen Kontext behandelnde Arbeit von Günter Scharfen-berg (Hrsg.), Die politische Bildungsarbeit der deutschen Sozialdemokratie, Bd. 1: Von den Anfängen bis zu Beginn des Ersten Weltkrieges, Berlin 1984.

  50. Reinhard Adler/Horst-Dieter Iske/Günter Scharfenberg, Materialien zur Geschichte und zum gegenwärtigen Stand der innerparteilichen Bildungsarbeit der SPD, Teil 3: Von 1945 bis zur Gegenwart, Berlin 1983, S. 75.

  51. Horst Becker/Udo Houmbach u. a., Die SPD von innen. Bestandsaufnahme an der Basis der Partei. Auswertung und Interpretation empirischer Untersuchungen in der SPD Nordrhein-Westfalen, Bonn 1983, S. 99.

  52. Jahrbuch der SPD 1975— 1977, S. 586.

  53. Ebd., S. 587.

  54. Horst-Dieter Iske u. a. (Anm. 50), S. 5.

  55. Materialien zur innerparteilichen Bildungsarbeit: Neumitgliederschulung, hrsg. vom Referat Schulung und Bildung beim SPD-Parteivorstand, November 1982, S. 2.

  56. CDU-Bundesgeschäftsstelle, Hauptabteilung Politik (Hrsg.), Verpflichtung oder Anmaßung? Verfassungsrechtliche Stellung und Aufgaben der Partei nach Grundgesetz und Parteiengesetz. Wie die CDU den Auftrag des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes an die politischen Parteien erfüllt, Bonn 1982, S. 31.

  57. Ebd.

  58. Ebd., S. 42.

  59. Bundesgeschäftsstelle der FDP (Hrsg.), Service für Neumitglieder und Sympathisanten. Material-mappe zur Durchführung von Nachmittagsveranstaltungen, S. 5.

  60. Horst Schmidt, Parteiinterne Bildungsarbeit. Ein Bestandteil politischer Bildung, in: Materialien zur politischen Bildung, (1985) 1, S. 41.

  61. Hans-Georg Helwerth/Wolfgang Niess/Rolf Sülzer/Bettina Wieselmann/Michael Zeiss, Wahlkampf und politische Bildung. Eine Analyse der Bundestagswahl 1976, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 9/77, S. 4.

  62. Ulrich Sarcinelli, Politische (Willens-) Bildung im Wahlkampf. Wahlkampf und politische Bildung in der Demokratie, in: Materialien zur politischen Bildung, (1983) 1, S. 58; vgl.ders., Wahlen und Demokratie: Der Wahlkampf als Testfall für die politische Bildung, in: Ulrich Sarcinelli (Hrsg.), Wahlen und Wahlkampf in Rheinland-Pfalz. Beiträge für die politische Bildungsarbeit aus Anlaß der Landtags-und Bundestagswahlen am 6. März 1983, Opladen 1984, S. 211— 215.

  63. Ebd.

  64. Hans Bouboull (Anm. 17), S. 6.

  65. Hans-Georg Helwerth (Anm. 61), S. 14 f.

  66. Franz-Josef Witsch-Rothmund, Anmerkungen zur didaktischen Dimension des Themas „Wahlen und Wahlkampf" in der politischen Bildungsarbeit, in: Ulrich Sarcinelli (Anm. 62), S. 227.

  67. Ebd.

  68. Vgl. Ulrich Sarcinelli, Symbolische Politik. Zur Bedeutung symbolischer Politik in der politischen Kommunikation der Bundesrepublik Deutschland. Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung des Bundestagswahlkampfes 1980, Koblenz 1984 (Habilitationsschrift).

  69. Ebd., S. 8.

  70. Ulrich Sarcinelli (Anm. 62), S. 63.

  71. Henning von Vieregge, Parteistiftungen. Zur Rolle der Konrad-Adenauer-, Friedrich-Ebert-, Friedrich-Naumann-und Hans-Seidel-Stiftung im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Baden-Baden 1977, S. 126. Vieregges Arbeit gibt immer noch den besten Überblick über die Tätigkeiten der Stiftungen.

  72. Vgl. Frank Grube/Gerhard Richter/Uwe Thaysen, Stand und Perspektiven der politischen Planung in Parteien und Parlamentsfraktionen, Meisenheim 1975, S. 139.

Weitere Inhalte

Werner Simon, Diplom-Pädagoge, geb. 1958; 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-und Hauptschulen; wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Politikwissenschaft der Erziehungswissenschaftlichen Hochschule Rheinland-Pfalz, Abteilung Koblenz, im Rahmen eines DFG-Forschungsprojekts. Veröffentlichungen: Demoskopie und politische Legitimation im Wahlkampf. Zur Instrumentalisierung von Umfragen in den Bundestagswahlkämpfen 1979/80 und 1982/83 (= Forschungsgruppe Parteiendemokratie — Analysen und Berichte, Band 6), Koblenz 1983; (zusammen mit Franz-Josef Witsch-Rothmund) Der lokale Wahlkampf der Parteien, in: Ulrich Sarcinelli (Hrsg.), Wahlen und Wahlkampf in Rheinland-Pfalz, Opladen 1984; Politische Bildung durch Parteien? Eine Untersuchung zur politischen Bildungsaufgabe der politischen Parteien in der Bundesrepublik Deutschland (= Studien zur Politikdidaktik, Bd. 32, hrsg. von Bernhard Claußen), erscheint im Januar 1986.