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Vom Nationalstaat zur offenen Republik Zu den Voraussetzungen der politischen Integration von Einwanderung | APuZ 9/1992 | bpb.de

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APuZ 9/1992 Artikel 1 Asylgewährung als Rechtsproblem Plädoyer für eine neue Asyl-und Ausländerpolitik Vom Nationalstaat zur offenen Republik Zu den Voraussetzungen der politischen Integration von Einwanderung Migration aus Osteuropa und dem Maghreb Zur Lage der Nicht-Deutschen in Deutschland

Vom Nationalstaat zur offenen Republik Zu den Voraussetzungen der politischen Integration von Einwanderung

Dieter Oberndorfer

/ 20 Minuten zu lesen

Zusammenfassung

Der Einwanderungsdruck aus der Dritten Welt und Osteuropa einerseits und der eigene Bevölkerungsrückgang andererseits werden Deutschland und Westeuropa unvermeidlich in starkem Umfang zu Einwanderungsgebieten machen. Die damit verbundenen politischen Herausforderungen -die politische Integration der Zuwanderer und die Einigung Europas -können nur durch die Absage an den Nationalstaat und die Nationalstaatsideologie bewältigt werden. Für Deutschland ist damit vor allem die geistige Überwindung des völkischen Nationalismus gefordert.

Die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Folgen der Bevölkerungsexplosion in der Dritten Welt und der Zusammenbruch des Sozialismus in Osteuropa werden in zunehmendem Umfang große Wanderungsbewegungen auslösen. Europa und Deutschland werden sich dadurch noch weit stärker als bisher für Einwanderung öffnen müssen. Dies um so mehr angesichts der schon bald einsetzenden starken Schrumpfung der einheimischen Bevölkerung. Die extrem negativen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Folgen der nun entstehenden kopflastigen Altersstruktur -immer weniger junge Menschen müssen für immer mehr alte Menschen arbeiten -können nur durch Zuwanderung behoben werden. Durch sie wird gerade in Deutschland das bisherige, vom völkischen Denken geprägte nationale Selbstverständnis in Frage gestellt.

Die Einwanderung von Menschen nichtdeutscher Herkunft und ihre Integration als gleichberechtigte Bürger hatte im ethnischen Nationalismus keine Legitimationsgrundlage. Die Überwindung dieser geistig-normativen Barriere für Einwanderung, die sich in der deutschen Innenpolitik nicht zuletzt in der formelhaften und längst gespenstisch unwirklich gewordenen Beteuerung niederschlägt, die Bundesrepublik Deutschland sei kein Einwanderungsland, setzt also den Abschied von überliefertem völkischen Nationalismus zugunsten eines weltbürgerlichen, republikanischen Staatsverständnisses voraus. Damit werden auch die geistigen Grundlagen für die europäische Einigung und die notwendige politisch-geistige Integration Europas in die künftige Weltgesellschaft geschaffen. Gerade für die Bewältigung dringender neuer globaler Probleme geht es aber nicht nur um den Abschied von der völkischen Variante des Nationalismus, sondern noch fundamentaler um die Über-windung des Nationalstaates selbst und die Herausbildung eines weltbürgerlichen Bewußtseins. In der konfliktreichen „kleinen“ Welt des nächsten Jahrhunderts werden sich die liberalen Demokratien zudem nur behaupten können, wenn sie den universalistischen Werten ihrer Verfassungen glaubwürdig Gestalt verleihen. Die Diskussion über Einwanderung sollte daher nicht nur aus der Perspektive ökonomischer und bevölkerungspoliti21 scher Entwicklungen geführt werden, sondern vielmehr von den Grundlagen unserer Verfassung ausgehen und eine kritische Aufarbeitung eines jeglichen Nationalismus einschließen. Dies ist das Anliegen des folgenden Beitrags.

I. Republik und Nation

Für die modernen Verfassungsstaaten ist der Gegensatz zwischen der Anerkennung allgemein gültiger Menschenrechte und der Festschreibung von Sonderrechten für die eigenen Staatsbürger charakteristisch. Die Orientierung an den Menschenrechten und ihrem Prinzip weltweiter mitmenschlicher Solidarität steht für die Idee der Republik, die Orientierung an partikularen nationalen Interessen oder Werten für die Idee der Nation

Die Republik -in moderner politischer Terminologie die liberale Demokratie -hat ein weltbürgerliches Wertefundament. Sie leitet die Rechte, die sie ihren Bürgern gewährt, aus universal gültigen Rechten des Menschen ab. In diesem Sinne begründet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die Grundrechte seiner Bürger in Art. 1 nicht aus der Würde des Deutschen, sondern aus der Würde des Menschen. Republiken sind wegen ihres weltbürgerlich normativen Fundaments in ihrer eigenen Politik zum Engagement für den Schutz der Menschenrechte aufgerufen. Nach Immanuel Kant in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ sind sie ferner langfristig auf eine künftige republikanische Weltkonföderation hin angelegt. Bürger einer Republik können prinzipiell alle Menschen werden, die sich zur republikanischen Verfassung bekennen. In der Republik bedürfen daher das Recht auf Einwanderung und Einbürgerung sowie die Gewährung von politischem Asyl keiner eigenen verfassungsrechtlichen Begründung. Bei der Einwanderung und der Gewährung von Asyl müssen freilich alle im Hier und Jetzt existierenden Republiken die Dimension des politisch, sozial und wirtschaftlich „Möglichen“ berücksichtigen. Die Bestimmung des „Möglichen“ selbst wird stets eine schwierige Frage des Ermessens und des politischen Interessenstreits sein. Daß es aber Grenzen für eine unkontrollierte Massen-einwanderung in der Sozialverträglichkeit und Absorptionskapazität der einzelnen Staaten gibt, können nur blauäugige Utopisten leugnen.

Republikanische Verfassungen legitimieren sich durch die ständig neue Verwirklichung ihrer Verfassungsnormen. Die Gewährung politischen Asyls und die Möglichkeit der Einwanderung gewinnen dabei eine besondere Bedeutung. Gerade damit bekennen sich die Republiken zu ihrer eigenen humanen Wertesubstanz.

Im Unterschied zur weltbürgerlichen Republik legitimiert sich der Nationalstaat aus partikularen „nationalen“ Überlieferungen. Er konstituiert sich durch die Abgrenzung von anderen Nationen und findet gerade in dieser Abgrenzung seine eigene „Identität“. Die Republik erkennt prinzipiell alle Menschen ohne Ansehung ihrer Herkunft und Kultur als potentielle Staatsbürger an. In der Nation hingegen können nur die Angehörigen des Staatsvolkes vollberechtigte Staatsbürger sein. Die Menschheit bildet für den Nationalismus keine Einheit. Eine republikanische föderative Weltordnung oder schon weltweite mitmenschliche Solidarität werden von ihm abgelehnt. Die Menschheit wird vielmehr als ein Kosmos auf ewig miteinander rivalisierender Nationen gesehen.

Die Rechtsgrundsätze der Nation werden aus der jeweiligen „nationalen“ Tradition abgeleitet. Oberste Norm ist das Überlebensrecht der je eigenen Nation. Dieses Rechtsverständnis wird in dem von Nationalisten oft stolz zitierten, in moralischer Perspektive aber schrecklichen Satz ausgedrückt: right or wrong, it is my country! Staatsangehörigkeit wird im Nationalstaat durch Teilhabe an den für die Nation jeweils konstitutiven Eigenschaften begründet. Solche Eigenschaften sind in der Sprachnation die Zugehörigkeit zu einer Sprachgemeinschaft, im religiös konzipierten Nationalstaat das Bekenntnis zu einer bestimmten Religion oder Konfession, im ethnischen Nationalstaat die Abstammung vom Staatsvolk. In der Geschichtsnation, dem durch geschichtliche Entwicklungen gebildeten und politisch zusammengewachsenen Nationalstaat, beispielsweise in der Schweiz oder in vielen multiethnischen oder multikulturellen Staaten der Dritten Welt, deren heutige Grenzen von einstigen Kolonialherren gezogen wurden, wird die Staatsangehörigkeit ebenfalls von den Eltern geerbt und die Einbürgerung Fremder durch vielfältige gesetzliche Barrieren erschwert.

Für alle Nationalstaaten ist charakteristisch, daß sie ihre eigene, sie von anderen Staaten abgrenzende Identität scheinbar „wissenschaftlich“ zu begründen versuchen. Die Geschichtswissenschaft, die Archäologie, bei Sprach-und Religionsnationen auch Philologie und Theologie, werden so zu den die nationalen Identitäten produzierenden Ideologiedisziplinen. Die von ihnen konstruierten Mythen oder besser Märchen einer kontinuierlichen nationalen Tradition, die angeblich in der Vergangenheit verfälscht wurde und sich in der Gegenwart wieder neu entfalten soll, werden zum Maßstab und zur Richtschnur für die inhaltlichen Bestimmungen der eigentlichen, der „wahren“ nationalen Substanz. Die nationale Geschichte wird dabei immer und zwangsläufig zur bloßen Konstruktion. Bei der Bestimmung „der“ nationalen Identität wird die immer vorhandene komplexe kulturelle und geschichtliche Vielgestaltigkeit der Völker und Staaten im nachhinein selektiv eingeschränkt, werden bestimmte partielle Aspekte ausgewählt und in einer künstlich zurechtkonstruierten Zwangsjacke nationaler Kontinuität und Identität festgeschrieben und für die Zukunft verbindlich gemacht. Im Namen der definierten Inhalte nationaler Identität verarmt die kulturelle und ethnische Vielfalt. Sie wird dem Moloch der von den Ideologen des Nationalstaates konstruierten Inhalte nationaler Identität geopfert.

Da die nationale Identität des Nationalstaates aus der Geschichte und hier wiederum nur aus einer künstlich verengten Perspektive gewonnen wird, sind alle inhaltlichen Bestimmungen der nationalen Identität zwangsläufig selektiv und restaurativ auf Vergangenes bezogen. Die „definierte“ nationale Identität ist etwas Statisches. Der Blick auf die Zukunft, auf möglicherweise bessere und reichere neue Möglichkeiten der kollektiven und individuellen Existenz wird durch normativ überhöhte Parameter einer konstruierten Vergangenheit verstellt. Der klassische Nationalstaat entstand im 19. Jahrhundert in einer Welt noch relativ schwacher wirtschaftlicher Verflechtung, geringer räumlicher Mobilität und Kommunikation zwischen den Menschen. Der Staat und sein Territorium konnten nicht nur in der nationalen Ideologie, sondern auch in der Realität eine in sich ruhende, nach außen hin relativ abgeschlossene Einheit bilden. Durch die modernen Verkehrsmittel schrumpfen heute die räumlichen Distanzen immer mehr. Auch durch die modernen Medien wächst die Welt in ständig sich beschleunigendem Tempo zu einer zunehmend miteinander verwobenen Einheit zusammen. Der Massentourismus, immer neue Flüchtlingswellen, Satelliten-und Videofemsehen, um nur einige Faktoren zu nennen, die für den sich in Zukunft eher noch verstärkenden Austausch von Menschen und Ideen ursächlich sind, machen die nationalen Grenzen durchlässig und schleifen sie ab.

Die fortschreitende Ausweitung und Verdichtung der weltwirtschaftlichen Verflechtungen sowie die großen globalen, die Staatsgrenzen übergreifenden ökologischen Probleme machen die überlieferten nationalen Souveränitätsvorstellungen immer unzeitgemäßer. Übernationale Kooperation und Zusammenschlüsse werden zu einem Gebot der Vernunft für das Überleben der Menschheit.

Die Idee der offenen Republik als politische Gemeinschaft für Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft und kultureller Überlieferungen und die mit ihr verbundene Vision einer republikanischen Weltkonföderation waren bislang eine ferne Utopie. Heute gewinnen sie erstmals Gestalt. Sie werden jetzt zur notwendigen neuen, konkreten Gestaltungsaufgabe der Politik. Trotz aller Triumphe, die der Nationalstaatsgedanke in der Dritten Welt und in der Renaissance des ethnischen Nationalismus im Ostblock feiert, handelt es sich dabei letztlich doch nur um rückwärts gewandte Überlieferungen aus der politischen Vorstellungswelt des 19. Jahrhunderts. Im Unterschied zum „reaktionären“, einer konstruierten toten Vergangenheit zugewandten Nationalstaat ist die offene Republik die Staatsform der Zukunft. In der zur Einheit zusammenwachsenden Welt fordert die Idee der Republik auf zur Überwindung der atavistischen Aufsplitterung der Menschheit in sich voneinander abschottende stammesförmige Nationalstaaten.

II. Die deutsche Variante des Nationalismus -der völkische Nationalismus

Das nationale Selbstverständnis Deutschlands, Ost-und Südosteuropas wurde vom völkischen Nationalismus geprägt. Seine ideologisch-theoretischen Grundlagen wurden im 19. Jahrhundert im deutschen Idealismus und der Romantik, insbesondere von Herder, Fichte und Schelling, entwikkelt. Der völkische Nationalismus wurde bald auch in die außereuropäische Welt exportiert. So wurde beispielsweise auch der arabische, türkische, israelische, singhalesische und tamilische Nationalismus vom Ideengut des völkischen Nationalismus geprägt. Die politischen Grundvorstellungen des völkischen Nationalismus sind einfach: Jedes Volk hat ein Anrecht auf einen eigenen, souveränen Staat, und jedes Volk hat ein ihm durch „seine“ Geschichte „vorbestimmtes“, ihm rechtmäßig „zugehörendes“ Staatsgebiet. Nur Angehörige des Staatsvolkes können wirklich vollberechtigte Staatsbürger sein. Minderheiten werden vom Staatsvolk im besten Falle geduldet. Ihre Menschen sind Staatsbürger minderen Ranges, häufig werden sie unterdrückt, zwangsassimiliert, vertrieben oder sogar vernichtet. Vom Staatsvolk angeblich oder tatsächlich früher einmal bewohnte Gebiete dürfen und sollen zurückgewonnen und ihre Bewohner sogar vertrieben werden, wenn dies von der völkischen Staatsräson für notwendig gehalten wird.

Das Volk ist im ethnischen Nationalismus eine mystische, überindividuelle Gemeinschaft, die alle Generationen von den Anfängen in der Urzeit bis in die Gegenwart umfaßt. Der einzelne wird in diese mystische Gemeinschaft hineingeboren und darf sie nicht verlassen. Tut er dies dennoch, so trägt er das Kainsmerkmal des Abtrünnigen. So galten im zweiten Deutschen Kaiserreich die Frankreich treu gebliebenen deutschsprachigen Elsässer als irregeleitete Verräter. Ausländsdeutsche waren verpflichtet, Deutsche zu bleiben und galten auch dann noch als Deutsche, wenn sie nicht einmal mehr deutsch sprachen und der deutschen Kultur entfremdet waren. Umgekehrt blieb der Fremdstämmige, wie die Juden in Bismarcks Reich, wenn auch nicht rechtlich, so doch faktisch-ideologisch von der eigentlichen Volksgemeinschaft ausgeschlossen.

Der ethnisch-völkische Nationalismus bildet den extremen Gegentyp zur Idee der offenen Repuv blik. Er schließt das friedliche, gleichberechtigte Zusammenleben unterschiedlicher Völker oder schon von Menschen unterschiedlicher ethnischer und kultureller Herkunft in einem Staatsverband aus. Das in ihm enthaltene Potential der Intoleranz und Unterdrückung wird heute erneut durch die politischen Entwicklungen in Ost-und Südosteuropa veranschaulicht. In den ehemaligen kommunistischen Diktaturen Ost-und Südosteuropas hat der völkische Nationalismus wie Bakterien in einem Tiefkühlschrank überlebt. Unbeeinflußt von den geistigen und politischen Entwicklungen im Westen ist er mit Beginn des Tauwetters zu neuem Leben erwacht und veranschaulicht das in ihm enthaltene unmenschliche politische Unterdrückungs-und Homogenisierungspotential. Armenier töten Aserbeidschaner, Aserbeidschaner töten Armenier, Serben töten oder vertreiben Kroaten, um nur einige Beispiele zu nennen.

Die völkischen Ideologien wurden und werden überall wie auch in allen anderen Varianten des Nationalismus durch Geschichtsklitterungen und Geschichtsmythen ideologisch untermauert. Für Deutschland wurde von der Geschichtswissenschaft mit hohem intellektuellem Aufwand eine quasi naturwüchsige und zwangsläufige Kontinuität der „deutschen“ Geschichte von ihren Anfängen bei den Germanen bis zu ihrer Erfüllung im zweiten Deutschen Reich zurechtgestrickt. Der in Rom erzogene Cheruskerfürst Arminius, der Reformator Luther, Friedrich der Große „König von Preußen“, der Französisch sprach und Deutsch nur radebrechen konnte, wurden im nachhinein zu Helden des Kampfes um den deutschen Nationalstaat Bismarcks umgedeutet. Das alte erste Heilige Römische Reich, das Heilige Reich „Deutscher Nation“, das gerade in seiner Blütezeit ein Vielvölkerimperium war, wurde zum ethnisch-deutschen Staat verfälscht. Die „deutsche Nation“ schloß als kirchenrechtlicher Begriff ursprünglich sogar die Völker Skandinaviens, Polens und Böhmens ein.

Bei der Umdeutung Preußens zur Kernzelle des deutschen völkischen Nationalstaates von 1871 wurde unter den Tisch gekehrt, daß Preußen nach der dritten polnischen Teilung mehr polnische als deutsche Einwanderer hatte, oder daß der Aufruf des preußischen Königs „An mein Volk . . im Jahre 1812 nicht nur in Deutsch, sondern auch auf Sorbisch und Polnisch veröffentlicht worden war.

Noch in den Akten des Wiener Kongresses war Preußen als slawisches Königreich aufgeführt worden.

Die Geschichtsmythen des völkischen Nationalismus wollen durchweg nicht zur Kenntnis nehmen, daß Völker keine naturwüchsig vorgegebenen und statischen Gebilde, sondern vielmehr stets das Ergebnis vielfältiger geschichtlicher, ethnischer und kultureller Durchmischungen und Überlagerungen sind, und die Völker sich dabei in ihrer Geschichte tiefgreifend verändern. So haben die Deutschen der Gegenwart mit ihren europäischen Nachbarn weit mehr Gemeinsamkeiten des Lebensgefühls und der Lebensbedingungen als mit ihren Vorfahren in früheren Jahrhunderten.

III. Relikte des völkischen Nationalismus in der Bundesrepublik Deutschland

Was bedeutet uns heute noch der traditionelle ethnische Nationalismus, der ideologische Leim des nationalen Selbstverständnisses des zweiten Deutschen Reiches, der Weimarer Republik und des unrühmlichen Dritten Reiches? Nach dem Zusammenbruch des Nationalsozialismus wurde im freien Teil des verbliebenen Rumpfdeutschlands -aus der damaligen Situation verständlich -die neue Republik nicht konsequent vollendet. Die Bundesrepublik Deutschland wurde als Republik für Deutsche gegründet. Mit dem Wiedervereinigungspostulat bezog sich das Grundgesetz der neuen Republik ganz in der Tradition des deutschen ethnischen Nationalismus auf ein völkisches Substrat. „Das gesamte deutsche Volk“ wurde aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Schon in Ansehung der Deutschschweizer, Deutschösterreicher und vieler deutscher Volksgruppen außerhalb des alten Reichsgebiets war dies ein politisch überdimensioniertes und brisantes politisches Postulat. Mit der Forderung nach Vereinigung durch freie Selbstbestimmung war es dennoch mit der republikanischen Verfassungstradition vereinbar. Das in ihm enthaltene ethnische Grundmuster kommt erst deutlich in dem Widerspruch zum Ausdruck, der zwischen den für alle gültigen und den nur Deutschen vorbehaltenen Grundrechten im Grundgesetz besteht: So werden die Grundrechte in Art. 1 GG auf die Würde des Menschen bezogen. Konsequent werden daher in Art. 2, 3 und 4 die Grundrechte zur Freiheit der Person, der Gleichheit vor dem Gesetz, der Glaubens-und Meinungsfreiheit „jedem“ und „allen“ Menschen gewährt. Nach Art. 3 darf „niemand wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen und politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“. Demgegenüber ist später in den Artikeln zur Versammlungs-, Vereinigungs-und Berufsfreiheit, zur Freizügigkeit und Auslieferung nur von Rechten für Deutsche die Rede. Fundamentale Grundrechte werden also im Widerspruch zu Art. 3 GG allein Deutschen vorbehalten. Wer aber ist ein Deutscher? Gerade hier zeigt sich der völkische Kern im Republikverständnis des Grundgesetzes. Nach Art. 116 besteht ein Rechtsanspruch auf deutsche Staatsbürgerschaft nur für solche Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit schon besitzen, ferner für die Nachkommen der im Gebiet des Deutschen Reiches vom 31. Dezember 1937 bereits Ansässigen sowie für Flüchtlinge oder Vertriebene „deutscher Volkszugehörigkeit“. Was aber wiederum begründet deutsche Volkszugehörigkeit? Allein Abstammung oder auch Sprache und Bekenntnis zur deutschen Kultur? Bezieht sich die für die Rechtsprechung zur Einbürgerung wichtig gewordene Formel „Bekenntnis zur deutschen Kultur“ allein auf bestimmte Lebensformen oder auch auf die Inhalte der klassischen deutschen Literatur, z. B. auf Kenntnisse der Schriften Goethes und Schillers? Warum können nicht auch Angehörige oder Nachkommen deutscher Volks-gruppen in Südamerika, Australien oder Nordamerika einen deutschen Paß beantragen?

Art. 116 hat die rechtliche Grundlage für großartige Leistungen der neuen Republik geschaffen. Sie ermöglichte die Aufnahme von fast zwölf Mio. Flüchtlingen deutscher Volkszugehörigkeit aus Mitteldeutschland und ost-und südosteuropäischen Staaten. Darüber hinaus bildete Art. 116 eine der wesentlichen verfassungsrechtlichen Grundlagen für die deutsche Einigung. Den Deutschen in der ehemaligen DDR wurde damit der Rechtsanspruch auf die Teilhabe an der republikanischen Ordnung verbürgt, die im westlichen Teil des alten Reichsgebiets entstanden war. Bei all dieser positiven Bilanz blieb als ungelöste und un-bewältigte Zukunftsaufgabe der Abbau der im Grundgesetz angelegten Spannung zwischen welt-bürgerlichen Prämissen und völkisch-nationalstaatlichen Orientierungen. Dieser Abbau erscheint um so nötiger und unvermeidlicher, da die unreflektierte Staatsvorstellung der Väter des Grundgesetzes -Deutschland als ethnisch homogener Staat für Deutsche -schon durch die bisherige Zuwanderung von fünf Mio. Ausländem in das Gebiet der alten Bundesrepublik längst von der Wirklichkeit überholt wurde und unrealistisch geworden ist.

Die Verwandlung Deutschlands in eine staatliche Gemeinschaft, in der noch ein weit größerer Anteil der Bevölkerung aus Menschen nichtdeutscher Herkunft und kultureller Tradition bestehen wird, ist vorprogrammiert. Aus dem sich schon bald dramatisch beschleunigenden Bevölkerungsrückgang ergeben sich wirtschaftliche und politische Zwänge für eine verstärkte Zuwanderung von Ausländem aus Osteuropa und der Dritten Welt. Die Bevölkemng der alten Bundesrepublik Deutschland wird wegen ihres jetzigen Bevölkerungsaufbaus bis zum Jahr 2035 von 60 Mio. auf 35 Mio. schrumpfen. Es wird dann ebenso viele Menschen im Alter von über 70 Jahren wie Jugendliche unter 18 Jahren geben. Die Bevölkerungsstruktur wird dann nicht einer Pyramide, sondern vielmehr einem Pilz gleichen. An dieser Bevölkerungsentwicklung wird sich ohne Zuwanderung auch bei einer eventuellen, aber unwahrscheinlichen substantiellen Zunahme der Geburtenhäufigkeit in den jetzt schon halbierten Jahrgängen im Reproduktionsalter wenig ändern. Nach der Bevölkerungsstatistik wäre für die Erhaltung einer sozialpolitisch ausgewogenen und für die Leistungskraft der Wirtschaft ausreichenden Bevölkerungsstruktur und -zahl innerhalb der nächsten 40 Jahre im neuen Gesamt-deutschland eine Einwanderung von etwa 10-15 Mio. Menschen erforderlich. Nur so kann die Rentenproblematik bewältigt und der Zusammenbmch des Binnenmarktes verhindert werden. Hinzu kommen die langfristigen Aufgaben des wirtschaftlichen Wiederaufbaues im Gebiet der sich immer noch weiter entvölkernden ehemaligen DDR. Er kann nur mit Hilfe weiterer ausländischer Arbeitskräfte geleistet werden. Die Vorstellung aber, daß Deutschland als Altersheim auf grüner Wiese mit vollautomatisierten Produktionsanlagen für immer umfangreichere Exporte zum Ausgleich für den schrumpfenden Binnenmarkt überleben kann, während sich die Menschen aus der Dritten Welt und Osteuropa vor den Toren stauen, ist unrealistisch und inhuman.

Im Interesse der eigenen wirtschaftlichen und politischen Überlebensfähigkeit, aber auch im Sinne eines Lastenausgleiches zur Bewältigung der sich abzeichnenden neuen Völkerwanderungen muß sich Deutschland für eine verstärkte Einwanderung öffnen. Der Glaube, daß Millionen neuer Zuwanderer die vollen Staatsbürgerrechte verwehrt und sie als Arbeitsameisen unserer Wirtschaft von der staatsbürgerlichen Mitwirkung ausgeschlossen werden können, ist ebenfalls politisch unrealistisch. Die notwendige Aufgabe der politischen und sozialen Integration der Zuwanderer kann nur durch den Verzicht auf das überlieferte ethnischvölkische Staatsverständnis und die Rückbesinnung auf die in den Grundwerten des Grundgeset-B zes angelegte Idee der offenen Republik bewältigt werden.

IV. Zukunftsaufgaben einer republikanischen Verfassungspraxis in Deutschland und in Europa

Wie soll und wie kann die Entwicklung der Bundesrepublik und Europas zu einer ethnisch und kulturell noch weit inhomogeneren Gesellschaft als bisher politisch verarbeitet werden? Das vorrangige Ziel der Politik muß, wie der Staatsrechtslehrer Rudolf Smend zu Recht betont hat, die politische Integration der Menschen in das Gemeinwesen sein. Was aber bedeutet politische Integration im Sinne eines friedlichen und möglichst konfliktfreien Zusammenlebens? Die Antwort auf die Frage nach den Voraussetzungen einer solchen Integration findet sich im republikanischen Werte-fundament des Grundgesetzes und ihrer Rechtsordnung. Der Gesetzgeber muß konsequent Art. 3 des Grundgesetzes verwirklichen: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Ausländer werden nur dann in den Staat der Bundesrepublik Deutschland hineinwachsen, sich mit ihm identifizieren und, wenn sie dies selbst wollen, auch Bürger der Bundesrepublik werden. Andernfalls sind schwere soziale und politische Konflikte vorgezeichnet. Eine unmittelbar zwingende Konsequenz von Art. 3 GG ist auch die Schaffung eines liberalen Einbürgerungs-und Aufenthaltsrechtes. Für Kinder von Ausländem, die in Deutschland geboren sind, sollte das in vielen Einwanderungsstaaten (z. B. USA) praktizierte Territorialprinzip gelten, d. h.der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt im Staatsgebiet.

Um Nachteile zu vermeiden, die sich für einige Ausländergruppen durch die Aufgabe ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit ergeben, muß die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft eingeräumt werden. Aus Art. 3 GG ergeben sich vor allem wichtige neue Aufgaben für unser Bildungssystem.

Die Kinder von Ausländern sind in unserem Bildungssystem, wie die große Zahl von Schulabbrechem zeigt, durch mangelnde Sprachkenntnisse benachteiligt. Wie für deutsche Kinder aus sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen ist daher die verstärkte Hilfe für den Erfolg von Ausländerkindem in der schulischen und beruflichen Ausbildung eine vorrangige Aufgabe. Sie liegt auch im wohlverstandenen Eigeninteresse aller Staatsbürger Deutschlands. In dem vielfältigen und weitverzweigten, öffentlich geförderten Vereinswesen der Bundesrepublik, z. B. in Sportvereinen oder anderen Freizeitvereinen, muß die Diskriminierung von Ausländem durch den Gesetzgeber wegen ihrer möglichen großen Bedeutung für den wünschenswerten Integrationsprozeß verhindert werden. Ein Diskriminierungsverbot muß für alle Bereiche des Lebens durchgesetzt werden. Das engmaschige Vereinsnetz und die hervorragende Qualität des öffentlichen Bildungssystems in Deutschland machen die politische und soziale Integration von Ausländern bei einer Vermeidung von Diskriminierung möglicherweise hierzulande sogar leichter als in den USA, dem klassischen Einwandemngsland.

Es bleibt die Frage nach der zukünftigen Rolle der deutschen Sprache und der deutschen kulturellen Tradition. Die politische und soziale Integration einer multi-ethnischen Gesellschaft setzt voraus, daß man sich sprachlich verständigen kann. Aus diesem Grand blieb Englisch bis heute im indischen Vielvölkerstaat Amts-und Verkehrssprache. Aus dieser Funktion der Sprache für Kommunikation und Verständigung ergibt sich die vorläufig unverzichtbare Bedeutung des Deutschen als Amts-, Bildungs-und Verkehrssprache Deutschlands. Dies bedeutet wiederum, daß Ausländern in Deutschland, insbesondere auch Frauen ausländischer Arbeitnehmer, bessere Möglichkeiten zum Erwerb deutscher Sprachkenntnisse geboten werden müssen. Bei den Forderungen nach kultureller Assimilierung der Ausländer oder ihrer Integration in „die“ deutsche Kultur ergeben sich Probleme. „Kultur“ ist immer schwer definierbar. Sie ist sicher nicht etwas Statisches. Alle Kulturen haben sich durch vielfältige Übernahmen zunächst fremder kultureller Überlieferungen gebildet. Die Kultur der Deutschen im weitesten Sinne -ihre Werte, Einstellungen und Verhaltensweisen -hat sich schon gegenüber der Weimarer Republik tief-greifend, ja revolutionär verändert. Die deutsche Kultur des 19. Jahrhunderts war nicht identisch mit der deutschen Kultur vorausgehender Jahrhunderte. Bei Versuchen der Bestimmung, was heute das spezifisch Deutsche an unserer Kultur ausmacht, wird es weit vielstimmigere und diffusere Antworten geben als noch im 19. Jahrhundert. Kulturen sind im übrigen nie homogene Gebilde, sondern immer auch „multi-kulturell“. Im Vergleich zu früheren Jahrhunderten ist Deutschland heute gerade durch die erst in der Neuzeit möglich gewordene friedliche Koexistenz unterschiedlicher Konfessionen bei gleichzeitiger starker Säkularisierung eine noch viel ausgeprägtere multikulturelle Gesellschaft geworden.

Eine klare Antwort auf alle Forderungen nach kultureller Integration gibt das Grundgesetz. In Art. 4 Abs. 1 heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Abs. 2 des Art. 4 GG gewährleistet die „ungestörte Religionsausübung“. Das Grundgesetz schützt also schon jetzt die Freiheit des Kultus, die kulturelle Freiheit aller Staatsbürger und Bewohner des Bundesgebietes. Die Vorstellung, daß Gläubige „fremder“ Religionen nicht Staatsbürger Deutschlands werden sollten, ist mit dieser durch das Grundgesetz gewährten Freiheit des religiösen Bekenntnisses unvereinbar. Die Vereinigungsfreiheit räumt darüber hinaus Ausländem oder deutschen Staatsbürgern ausländischer Herkunft das Recht ein, in privaten Vereinigungen bislang fremde, nichtdeutsche kulturelle Überlieferungen zu pflegen. In der multiethnischen und multikulturellen Gesellschaft Deutschlands von morgen wird dieses Recht noch stärker als bisher wahrgenommen werden. Die heutige Kultur der Bundesrepublik wird dadurch nachhaltig verändert werden.

Damit soll nicht einem romantischen, wertneutralen Kulturpluralismus Vorschub geleistet werden, demzufolge alle kulturellen Überlieferungen der Welt friedlich koexistieren können und den Vorrang vor den universalen Werten der Republik haben sollen. Werte des islamischen Fundamentalismus beispielsweise stehen nicht nur im Gegensatz zu Bestimmungen des Grundgesetzes der Bundesrepublik, sondern auch zur laizistischen Verfassung der Türkei. Die Konflikte, die sich hier abzeichnen, insbesondere hinsichtlich der Rolle der Frauen und der Kinder, müssen im Rahmen der rechtlichen Normen des Grundgesetzes ausgetragen werden. Darüber hinaus hat es auch in -klassischen Einwanderungsländern immer wieder schwere soziale und politische Konflikte gegeben. Es wird heute oft vergessen, daß im 19. Jahrhundert in den USA die Masseneinwanderung aus Ost-, Südost-und Südeuropa noch wesentlich heftigere soziale und politische Konflikte auslöste als die neuen Einwanderungswellen aus Lateinamerika und Asien seit den sechziger Jahren. Vergessen sind heute auch die schweren, häufig sogar blutigen Konflikte zwischen französischen Arbeitern und italienischen Einwanderern im 19. Jahrhundert.

Die Voraussetzungen für eine politisch und sozial integrierte multiethnische Gesellschaft in der Bundesrepublik sind besser, als viele glauben. Nach zwei mörderischen Weltkriegen und der Katastrophe von 1945, die einen ebenso tiefen Einschnitt in die Geschichte der Deutschen wie die Reformation und der Dreißigjährige Krieg bedeuten, hat der völkische Nationalismus in der Bundesrepublik Deutschland seine intellektuelle Kraft und ideologische Legitimität verloren. Seine ideologischen Mythen sind brüchig geworden. Allerdings ist nicht zu übersehen, daß das Wiederaufleben des völkischen Nationalismus in Osteuropa -in dem durch den Zusammenbruch des Sozialismus geschaffenen geistig-ideologischen Vakuum provinziell abgeschlossener Gesellschaften -gerade für Deutschland neuerliche Anstekkungsgefahren in sich birgt. Auch die Wiedervereinigung kann der Rückkehr zu alten Denkmustera des völkischen Nationalismus Vorschub leisten. Demgegenüber hat die Volksbewegung zur Wiedervereinigung ihre eigentliche politische Durchschlagskraft nicht aus völkischem Denken erhalten, sondern vielmehr aus der Erfahrung jahrzehntelanger politischer Unterdrückung, ökonomischer Mißwirtschaft und dem großen Gefälle des Wirtschafts-und Lebensniveaus, das zwischen den beiden deutschen Staaten existierte. Die viel-zitierte Ausländerfeindlichkeit in der alten Bundesrepublik und noch mehr in den neuen Bundesländern hat heute primär ökonomische und gruppendynamische Ursachen. Dies beweisen viele Umfragedaten. Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt und gruppenpsychologische Ängste vor Fremden, die sich immer wieder in der Geschichte klassischer Einwanderungsländer, so gerade auch in den USA, beobachten ließen, und nicht die völkische Ideologie bilden den eigentlichen Nährboden für Ausländerfeindlichkeit. Somit werden die zukünftigen Einstellungen der ethnisch deutschen Staatsbürger zu Staatsbürgern ausländischer Herkunft ganz entscheidend von der Qualität unserer Sozialpolitik, und dabei vor allem von der Schaffung von Arbeitsplätzen und von ausreichendem, preisgünstigen Wohnraum abhängen.

Die politische Einigung Europas darf nicht zur Bildung eines neuen, sich nach außen hin abschließenden Nationalstaates führen. Die politische Einigung Europas setzt ja gerade die Überwindung des alten Nationalismus voraus. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Europa als offene Republik konzipiert und verwirklicht wird. Gerade weil Europa den modernen Nationalismus geboren hat, hat eine republikanische Ordnung Europas eine besonders wichtige Funktion für die geistige und politische Entwicklung in der Dritten Welt.

Republiken orientieren ihre Politik am Ziel der politischen Einheit aller Menschen. Auf dem langen Weg zu diesem fernen Ziel gewinnen Republiken ihre geschichtliche Würde und Legitimität. Dies gilt auch für die Bundesrepublik und ein republikanisches Europa. Geschichte heißt für Republiken nicht Fixierung am Status quo, sondern produktive Entwicklung der eigenen Verfassungsprinzipien. Für das neue Deutschland und Europa bedeutet dies, daß sie in Zukunft die weltbürgerlichen Prämissen ihrer eigenen Verfassungen stärkere politische Gestalt gewinnen lassen müssen.

Hierfür haben eine liberale Ausländerpolitik, Einbürgerungspraxis und Asylgewährung eine zentrale Bedeutung. Die notwendige Verwirklichung einer offenen Republik wird sicher konfliktreich sein. Diese Konflikte können aber auch die Quelle neuer Dynamik und Vitalität werden. Sie sind die bessere Alternative zur Alterssklerose und der tödlichen Ruhe in einem überdimensionierten Altersheim. Der Weg zur offenen Republik bedeutet für viele, vor allem ältere Deutsche den Abschied von der überlieferten, ja Entfremdung von der sich verändernden politisch-kulturellen Heimat. Das Durchmessen dieses Weges wird lange Zeit brauchen und allen, den Altbürgern wie den Neubürgern, viel abverlangen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Die von verschiedenen Autoren übernommene Unterscheidung zwischen Republik und Nation wurde vom Verfasser in Anlehnung an Carl Schmitts Trennung von liberalem Rechtsstaat und „politischer Einheit“ in verschiedenen Beiträgen entwickelt und expliziert. Vgl. Dieter Oberndorfer, Die Bundesrepublik Deutschland, Europa und die Dritte Welt: Zum „nationalen“ Selbstverständnis der Bundesrepublik, in: Akademie für Politische Bildung (Hrsg.), Zum Staatsverständnis der Gegenwart, München 1987, S. 221-224; ders., Der Nationalstaat -ein Hindernis für das dauerhafte Zusammenleben mit ethnischen Minderheiten?, in: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik (ZAR), 9 (1989) 1, S. 3-13; ders., Die offene Republik, Freiburg 1991.

Weitere Inhalte

Dieter Oberndörfer, geb. 1929; Ordinarius für Wissenschaftliche Politik an der Universität Freiburg; Leiter des Arnold-Bergstraesser-Instituts. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Entwicklungspolitik, politischen Meinungsforschung, politischen Theorie und Ideengeschichte.