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Entwicklungszusammenarbeit Strukturen, Wirksamkeit, Reformbedarf

Jörg Faust

/ 17 Minuten zu lesen

Seit ihrem Entstehen wurden die Ziele und Relevanz der Entwicklungszusammenarbeit immer wieder kritisch hinterfragt – aktuell so stark wie selten zuvor. Doch auch wenn es verschiedener Reformen bedarf, ist sie weder obsolet noch in der Summe wirkungslos.

Die Unterstützung ärmerer Länder bei der Bekämpfung von Hunger und Armut, durch Friedens- und Demokratieförderung sowie beim Klima- und Biodiversitätsschutz sind zentrale Ziele der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Darüber hinaus ist EZ immer auch mehr oder weniger prononciert zur Verfolgung außenwirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Interessen eingesetzt worden. Seit ihrem Entstehen in den 1950er und 1960er Jahren war die EZ nie unumstritten, sondern wurde immer wieder und von unterschiedlichen Seiten kritisiert. Aktuell werden die Ziele und die Relevanz der EZ hinterfragt wie kaum jemals zuvor. Doch ist EZ obsolet oder ihre Maßnahmen wirkungslos? In diesem Beitrag komme ich zu anderen Ergebnissen. Zunächst soll jedoch die Debatte um die EZ skizziert werden.

Debatten um Entwicklungszusammenarbeit

Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges sprachen Anhänger*innen der realistischen Schule der Internationalen Beziehungen der EZ ihre Daseinsberechtigung ab und forderten, dass sich auch die Beziehungen zu ärmeren Ländern an unmittelbar sicherheitspolitischen und außenwirtschaftlichen Interessen zu orientieren hätten. Während der Hochkonjunktur von kapitalismuskritischen Theorien in den 1960er und 1970er Jahren kritisierten deren Vertreter*innen die EZ dahingehend, nur ein weiteres Instrument des reichen „Nordens“ bei der Ausbeutung des „Globalen Südens“ zu sein. In den darauffolgenden Dekaden neoliberaler Reformen und Strukturanpassungen wurde der EZ dann vielfach zugeschrieben, ein ineffektives und planungslastiges Instrument staatlicher Umverteilung zu sein.

Trotz dieser unterschiedlichen und nicht selten mehr ideologie- als faktenbasierten Kritiken etablierte sich in den wohlhabenderen Gesellschaften ein bis vor wenigen Jahren haltender Konsens darüber, dass EZ ein notwendiges und relevantes Politikfeld der internationalen Zusammenarbeit sei und drei miteinander verschränkte Zieldimensionen zu verfolgen beziehungsweise auszutarieren habe: erstens das traditionelle Solidaritätsgebot mit seinem Fokus auf Armutsbekämpfung, Menschenrechte und Gleichberechtigung, zweitens die Stärkung globaler öffentlicher Güter beim Klimaschutz, der Demokratieförderung und dem Schutz von Biodiversität sowie drittens die Verfolgung legitimer Eigeninteressen, etwa in der Migrations-, Außenwirtschafts- oder Sicherheitspolitik.

In einem durch Entkolonialisierung, Ost-West-Konflikt und graduell voranschreitender ökonomischer Entgrenzung gekennzeichneten internationalen Kontext wurden bilaterale und multilaterale Organisationen zur Implementierung entwicklungspolitischer Maßnahmen eingerichtet. Diese hatten immer auch, wenngleich keinesfalls ausschließlich, außenwirtschaftliche und sicherheitspolitische Interessen des „Westens“ beziehungsweise einzelner Geberstaaten im Blick. Mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes und dem vermeintlichen Siegeszug marktwirtschaftlich-demokratischer Systeme wurde der Spielraum für die Verfolgung originär entwicklungspolitischer Ziele zunächst größer. Hiervon zeugen etwa die beiden globalen Entwicklungsagenden der vergangenen Dekaden: die im Jahr 2000 verabschiedeten Milleniumsziele zur Armutsbekämpfung und die 2015 verabschiedete Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung.

Der erwähnte, für das Politikfeld legitimitätsstiftende Konsens begann jedoch ab Mitte des vergangenen Jahrzehnts in vielen Ländern zu bröckeln und ist in den letzten Jahren vielerorts erodiert: zunächst etwa in Großbritannien, den Niederlanden und den USA, zuletzt auch in Schweden und Deutschland. Verringerte Zustimmungsraten in der Bevölkerung zur EZ, Budgetkürzungen in Deutschland und anderen Geberländern sowie 2025 die Zerschlagung der US-amerikanischen Entwicklungsagentur USAID zeigen, dass Relevanz und Zielsystem der EZ aktuell stark hinterfragt werden. Die Gründe hierfür sind vielfältig: knapper gewordene Haushaltsmittel in den meisten Geberstaaten, eine erstarkte rechtspopulistisch-nationalistische Kritik, aber auch postkoloniale Vorwürfe als postmoderne Variante kapitalismuskritischer Argumente. Faktisch gewichtiger als ideologische Kritik sind zudem Argumente, die als Folge des Angriffskrieges gegen die Ukraine und die geoökonomische Bedrohung durch China die Ausgaben für Verteidigungspolitik priorisieren und eine strikte Ausrichtung der EZ an geoökonomischen Interessen propagieren.

Doch ist EZ weder obsolet, noch verpuffen ihre Maßnahmen wirkungslos. Im Gegenteil hat eine im aufgeklärten Eigeninteresse positionierte und verstärkt europäisch gestaltete EZ keineswegs ihre Bedeutung verloren. In einem internationalen System, das durch autoritäre Bedrohung, ökologischen Raubbau, bewaffnete Konflikte und grassierende Ungleichheit gekennzeichnet ist, können entwicklungspolitische Maßnahmen nicht nur wirksames Korrektiv sein. Eine proaktive EZ kann darüber hinaus globale Kooperationen stärken, die sich auf die Bearbeitung drängender grenzübergreifender Entwicklungsprobleme fokussieren. Auch war die EZ in der Vergangenheit keinesfalls wirkungslos, wenngleich ihre Strukturen in Teilen reformbedürftig sind. Für unterschiedliche Themenfelder der EZ sind positive Wirkungen unabhängig und evidenzbasiert belegt, etwa für die Armutsbekämpfung, die Demokratieförderung, den Klimaschutz oder die Exportförderung.

Grundlagen

Entwicklungszusammenarbeit, früher auch oft als Entwicklungshilfe bezeichnet, umfasst als Politikfeld alle mit öffentlichen Geldern finanzierten Maßnahmen, die auf die Förderung sozioökonomischer, politischer und ökologisch nachhaltiger Lebensbedingungen in Entwicklungsländern zielen. Der internationale Fachbegriff „Official Development Assistance“ (ODA) beinhaltet also Leistungen staatlicher Akteure, die zu diesem Zweck über bilaterale, multilaterale und zivilgesellschaftliche Kanäle an ärmere Länder vergeben werden. Auch zählen temporär die Aufwendungen für Geflüchtete im Inland, entwicklungspolitische Bildungsarbeit sowie Studienkosten für Studierende aus Entwicklungsländern in Geberländern zur ODA.

Unterschieden wird zudem zwischen der auf mittel- und langfristige Wirkungen ausgerichteten EZ sowie der kurzfristig ausgerichteten humanitären Hilfe in Not- und Krisensituationen. Zur langfristig ausgerichteten EZ zählen mithin auch Maßnahmen, die auf die Förderung von Politikreformen etwa in der Umwelt-, Bildungs- oder Gesundheitspolitik ausgerichtet sind, sowie solche zur Förderung eines demokratischen Staatswesens mit guter Regierungsführung.

Die Erfassung aller Entwicklungsleistungen obliegt dabei dem 1960 gegründeten Entwicklungsausschuss (Development Assistance Committee, DAC) der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Die Mitgliedsstaaten des OECD/DAC umfassen – mit Ausnahme der Volksrepublik China – die wichtigsten Anbieter von EZ und humanitärer Hilfe. Sie legen auf Grundlage objektiver Kriterien die empfangsberechtigten Länder für ODA fest und etablieren Standards für deren Umsetzung und Messung. So sind etwa Militärhilfen nicht Bestandteil von ODA, und auch durch Entwicklungsorganisationen mobilisierte Mittel von privaten Investoren oder philanthropischen Organisationen wie der Gates-Stiftung zählen (bislang) nicht dazu.

Laut den Zahlen des OECD-Entwicklungsausschusses haben sich die ODA-Mittel von rund 41 Milliarden US-Dollar im Jahr 1960 auf etwa 207 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024 verfünffacht. Mit einer Summe von 32 Milliarden US-Dollar war Deutschland hierbei im Jahr 2024 nach den USA mit 63 Milliarden US-Dollar in absoluten Zahlen der zweitgrößte bilaterale Geber vor England, Japan und Frankreich sowie einer Gruppe von Staaten, die zwischen fünf und sieben Milliarden US-Dollar investierte (Norwegen, Niederlande, Italien, Schweden). Seit der Zerschlagung von USAID ist die Bundesrepublik zum wohl größten bilateralen Anbieter von ODA innerhalb der OECD avanciert. Außerhalb der OECD hat sich jedoch die Volksrepublik China als vermutlich größter Anbieter von Entwicklungsleistungen weltweit etabliert. Im Unterschied zu den Mitgliedsländern der OECD ist das autoritäre Regime in Peking bislang aber nicht bereit, transparent über diese Leistungen zu berichten oder sich offiziell internationalen Standards anzuschließen.

Die relative Bedeutung dieser Summen kann aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden. Aus Sicht der Anbieterstaaten von ODA war sie über die vergangenen Jahrzehnte oft Schwankungen unterlegen. Betrug der ODA-Anteil am Bruttonationaleinkommen der DAC-Mitgliedsstaaten 1960 noch 0,51 Prozent ihres gesamten Volkseinkommens, lag er 2024 bei nur noch 0,34 Prozent – und dies, obwohl diese Staaten sich seit vielen Jahren regelmäßig das Ziel gesetzt haben, 0,7 Prozent ihres Einkommens für ODA zu verwenden. Gemäß vorläufigen Zahlen der OECD für 2024 wurde dieses Ziel lediglich von Norwegen, Luxemburg, Dänemark und Schweden erreicht; zuvor zählten zeitweise auch andere Länder wie Großbritannien oder in den letzten Jahren auch Deutschland zu dieser Gruppe.

Auch für viele Empfängerstaaten hat die relative Bedeutung der Entwicklungszahlungen über die Zeit abgenommen, nicht zuletzt aufgrund der eigenen wirtschaftlichen Entwicklung. Gleichwohl existiert immer noch eine Vielzahl von Staaten, für die ODA mehr als 5 oder gar 10 Prozent des Bruttonationaleinkommens ausmacht. Für sie ist humanitäre Hilfe und EZ auch im Vergleich zu ihrem Außenhandel sehr bedeutsam. Global gesehen ist die Bedeutung der EZ in Relation zu den immer stärker verflochtenen Welthandels- und Finanzströmen in den vergangenen Dekaden hingegen gesunken.

Strukturen und Instrumente

Die Umsetzung von ODA-Mitteln hat zu einem international ausdifferenzierten Organisations- und Instrumentensystem geführt. Die finanzierten Maßnahmen werden über bilaterale, multilaterale und zivilgesellschaftliche Organisationen umgesetzt. Für grundlegende Fragen der Mittelverteilung auf Länder und Sektoren sowie die übergeordnete politische Steuerung sind die Regierungen der Geberstaaten verantwortlich. Auf der Nachfrageseite werden Regierungen und Verwaltungen der Empfängerländer ebenfalls eingebunden. Gleichwohl wird im Falle autokratischer und hochgradig korrupter Regime versucht, staatliche Strukturen zu umgehen und stärker direkt mit nichtstaatlichen Akteuren vor Ort gleichsam „regierungsfern“ zusammenzuarbeiten.

Bilaterale staatliche Umsetzungsorganisationen sind in Deutschland vor allem die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und die Entwicklungsbank der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW Entwicklungsbank). Ähnliche Strukturen, die Kapazitätsentwicklung betreiben, Kredite prüfen und vergeben oder Zuschüsse bereitstellen, existieren auch in anderen Geberstaaten: etwa die Japan International Cooperation Agency, die Agence Française de Développement oder eben die 2025 aufgelöste USAID.

Für die Verteilung der ODA-Mittel, die Steuerung der Umsetzungsorganisationen sowie die Bewilligung konkreter Maßnahmen sind zumeist die Außen- und Entwicklungsministerien der jeweiligen Regierungen der Anbieterstaaten auf Grundlage parlamentarischer Haushaltsentscheidungen verantwortlich. Da es in Deutschland im Unterschied zu einigen anderen Ländern keine differenzierte Gesetzgebung zur EZ gibt, verfügen die zuständigen Ministerien über vergleichsweise große exekutive Spielräume. Zuständig sind hierbei allen voran das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie im Falle der humanitären Hilfe das Auswärtige Amt. Auch aus anderen Ministerien werden ODA-Mittel vergeben, so etwa im Hinblick auf die Förderung von Klimaschutz und Klimaanpassung in ärmeren Ländern.

Ein Teil der Mittel geht dabei auch an zivilgesellschaftliche Akteure wie kirchliche und nicht-religionsgebundene Organisationen. Ob bei der Bekämpfung von Hunger, der Förderung von Bildung, der Gleichstellung der Geschlechter oder der Nothilfe im Katastrophenfall: Zivilgesellschaftliche Organisationen verfügen meist über eine Mischung aus Spendengeldern und staatlicher Förderung und haben besonders ausgeprägte Freiheiten im Hinblick auf den Mitteleinsatz der staatlichen Förderung. So sollen sie möglichst flexibel vor Ort mit gesellschaftlichen Akteuren sowie unabhängig von politischen Vorgaben agieren können.

Die Regierungen der Anbieterstaaten bestimmen auch, welcher Anteil ihrer ODA-Mittel an multilaterale Organisationen übertragen wird – seien es Entwicklungsorganisationen aus dem UN-System oder multilaterale Entwicklungsbanken wie die Weltbank. Zudem spielt die europäische Kommission eine bedeutsame Rolle in der EZ als direkt implementierende und von den Mitgliedsstaaten finanzierte Geberinstitution, die auch die Einzelpolitiken ihrer Mitgliedsstaaten zu koordinieren versucht.

Die Freiheitsgrade multilateraler Entwicklungsorganisationen sind im Vergleich zur Zivilgesellschaft geringer, zumal sie durch professionell aufgestellte Aufsichtsgremien kontrolliert werden, in denen Repräsentanten der Regierungen von Geber- und auch Empfängerländern vertreten sind, beziehungsweise im Falle der Kommission das Europäische Parlament. Multilaterale Organisationen erhalten Kernbeiträge, die sie im Rahmen ihrer jeweiligen thematischen oder geografischen Mandate einsetzen können. Die entsprechenden Maßnahmen werden von professionellen Evaluierungsabteilungen auf ihre Wirksamkeit überprüft. Darüber hinaus sind viele Beiträge an multilaterale Organisationen zweckgebunden, also für spezifische Projekte mit thematischem und/oder geografischem Fokus vorgesehen.

Neben Geberregierungen und unterschiedlichen Entwicklungsorganisationen auf der Angebotsseite sind auf der Nachfrageseite meist auch Partnerregierungen und deren Verwaltungen in die Entscheidungsprozesse der EZ eingebunden: zum einen über ihre Mitgliedschaft in multilateralen Organisationen und deren Aufsichtsorganen, zum anderen im Rahmen von direkten Konsultationen und Verhandlungen mit den Anbietern von ODA. Eine Orientierung an deren konkreten Entwicklungszielen und die Nutzung lokaler Strukturen und lokaler Eigenverantwortung (ownership) bei der Umsetzung von Maßnahmen werden dabei seit langem als förderlich für die Wirksamkeit von EZ erachtet. Argumentiert wird hierbei, dass effektive EZ-Maßnahmen in hohem Maße von den Akteuren vor Ort bestimmt werden sollten, da rein externe Planungs- und Implementierungsstrategien zu oft an den tatsächlichen Bedürfnissen der Zielgruppen vorbeigegangen sind. Gleichwohl gibt es eine kontroverse Diskussion darüber, inwieweit eine kontextangemessene Einbindung von Akteuren der Partnerseite mittlerweile hinreichend gewährleistet wird.

Hinsichtlich der eingesetzten Instrumente durch die genannten Organisationen hat sich ein vielfältiges Spektrum an Ansätzen und Verfahren entwickelt. Hierbei lässt sich grob zwischen Instrumenten der technischen und solchen der finanziellen Zusammenarbeit unterscheiden, die in der Praxis oftmals miteinander kombiniert werden. Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit sollen die Fähigkeiten von Menschen und Organisationen in den Partnerländern weiterentwickeln (Kapazitätsentwicklung). Dabei stehen vor allem Ausbildungs- und Beratungsleistungen in unterschiedlichen Bereichen, in begrenztem Umfang auch die Lieferung von Sachgütern und finanziellen Ressourcen im Vordergrund. Strukturbildende Maßnahmen sind hierbei etwa die Beratung bei Reformen oder dem Aufbau beziehungsweise der Modernisierung von Verwaltungsstrukturen – seien es Rechnungshöfe, Verwaltungsschulen, Umweltbehörden oder subnationale Gebietskörperschaften wie Gemeinden oder Provinzen.

Über die finanzielle Zusammenarbeit werden hingegen finanzielle Zuschüsse oder vergünstigte Kredite zur Verfügung gestellt. In den Empfängerländern werde diese für die Umsetzung verschiedener Vorhaben genutzt, etwa für Investitionen in konkrete Infrastrukturvorhaben (zum Beispiel Schulen, Gesundheitszentren, Straßen) oder als Beitrag für Sozialprogramme (etwa Schulspeisungen oder Haushaltstransfers an bedürftige Familien). Im Rahmen sogenannter Reformfinanzierungen oder Budgethilfen können auch Kredite und Zuschüsse direkt in Regierungshaushalte gezahlt werden, die an die Erfüllung bestimmter Reformschritte gebunden sind, die zuvor gemeinsam vereinbart wurden. Zudem arbeiten Organisationen der finanziellen Zusammenarbeit zunehmend daran, auch dringend benötigtes Privatkapital für entwicklungspolitisch relevante Investitionen in ärmeren Ländern zu mobilisieren, indem sie einen Teil des privatwirtschaftlichen Risikos übernehmen.

Wirkungsmessung und Wirksamkeit

Inwieweit zeigen die Maßnahmen der EZ Wirkung und leisten einen Beitrag zur Armutsbekämpfung und nachhaltigen Entwicklung? Dass gut begründete EZ nicht automatisch wirksam ist, illustrieren prominente Misserfolge wie das zivile Engagement der internationalen Gemeinschaft in Afghanistan. Doch gerade die vielfältige Kritik an der EZ beziehungsweise die Verausgabung von Steuermitteln in fernen Ländern unter oftmals sehr schwierigen Bedingungen hat dazu geführt, dass in der EZ wie in wenigen anderen Politikfeldern ein institutionalisiertes System der Wirkungsüberprüfung etabliert wurde. Entlang übergeordneter Prinzipien wie Unabhängigkeit, Nachvollziehbarkeit und Nützlichkeit dienen Evaluierungen im Politikfeld dazu, praxisrelevante Erkenntnisse zu generieren, die Rechenschaftslegung zu stärken sowie Lernimpulse für Politik und Praxis zu schaffen. Erfolge sollen nicht nur entlang der Kriterien Relevanz, Umsetzungsleistung und Effizienz gemessen werden, sondern auch daran, inwieweit die Maßnahmen auch tatsächlich ihre entwicklungspolitischen Ziele erreichen und dauerhafte (nachhaltige) Wirkungen haben.

Hinsichtlich der Zielorientierung der EZ legen eine ganze Reihe länderübergreifender Studien zur Verteilung von ODA-Mitteln nahe, dass die EZ sich bereits in der Vergangenheit an unterschiedlichen Motiven orientierte. Dies lässt sich am Beispiel der deutschen EZ veranschaulichen, wo etwa im Zeitraum von 2000 bis 2020 die Bedürftigkeit eines Landes, sein Demokratieniveau und seine Bedeutung für den Außenhandel mit Deutschland signifikante Einflussfaktoren auf die Verteilung staatlicher EZ waren. Zudem stieg in den letzten beiden Dekaden bei der Vergabe die Bedeutung von Ländern, die näher an Deutschland lagen; ein Indiz für geopolitische Motive. Für letzteres spricht auch, dass Länder, die einen temporären Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen innehatten, nachweisbar einen privilegierten Zugang zu internationaler ODA erhielten. Pauschalvorwürfe einer einseitigen Orientierung von EZ halten der Faktenlage mithin nicht stand.

Was die entwicklungspolitische Wirksamkeit anbelangt, wiesen die länderübergreifenden Studien der frühen 2000er Jahre nur geringe Effekte nach; dies hat sich im vergangenen Jahrzehnt jedoch zum Positiven gewandelt. Zum Teil ist dies auf eine verbesserte Datenlage zurückzuführen, aber auch darauf, dass bei aller verbleibender Kritik die Orientierung an Entwicklungszielen und Wirksamkeit seit den Milleniumszielen von 2000 gegenüber den Jahrzehnten zuvor gestiegen ist. Zwar wird die Wirkung der internationalen EZ auf Wirtschaftswachstum in Empfängerländern uneinheitlich bewertet, mit Blick auf die Armutsbekämpfung ist die Evidenzlage aber zunehmend positiver. Dies lässt sich auch in sogenannten rigorosen Wirkungsevaluierungen feststellen, bei denen systematisch Kontrollgruppen mit Akteuren verglichen werden, welche eine entwicklungspolitische Maßnahme erhalten haben. Bei Programmen der Schulspeisung, bei konditionierten Zahlungen an Haushalte, bei lokalen Bewässerungsanlagen, beim Waldschutz oder bei Gesundheitsmaßnahmen lassen sich so eindeutige Wirkungen identifizieren.

Doch auch hinsichtlich anderer thematischer Ziele wird der EZ in länderübergreifenden Studien vielfach Wirksamkeit attestiert. Beispielsweise hatten für Primärschulbildung und Alphabetisierung eingesetzte Entwicklungsmittel positive Auswirkungen. Maßnahmen der Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch staatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen wirkten demnach positiv auf das Demokratieniveau und die Unabhängigkeit der Justiz. Und auch hinsichtlich des Klimaschutzes kommt eine wachsende Zahl an Studien zu dem Befund, dass durch entsprechende Maßnahmen der EZ Emissionen gemindert werden konnten, selbst wenn in Teilen deutlicher Verbesserungsbedarf besteht.

Positive Effekte hat die EZ auch auf außenwirtschaftliche und außenpolitische Zielgrößen. Zahlreiche Studien belegen mittlerweile, dass die Exporte des jeweiligen Geberlandes an das Empfängerland durch EZ steigen. Folgt man neueren Studien, so hat EZ gleichsam einen „Pfadfinder-Effekt“ auf Direktinvestitionen, die räumlich ODA-Projekten folgen. Vielleicht noch wichtiger in Zeiten geopolitischer Herausforderungen ist aber, dass entwicklungspolitische Akteure wie die Weltbank, die Europäische Kommission, aber auch Deutschland gemäß globaler Befragungen von Entscheidern in Partnerländern Einfluss auf Reformagenden und Reformkonzeptionen haben – ein wichtiges Element von Soft Power.

Gleichwohl besteht trotz dieser positiven Wirkungsbefunde Reformbedarf im Politikfeld. Die zahlreichen Organisationen der staatlichen und multilateralen EZ bilden ein zumindest in Teilen fragmentiertes Politikfeld, in dem Arbeitsteilung, Abstimmung und Harmonisierung oft defizitär sind. Multilaterale, bilaterale, aber auch zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Sonderinteressen erschweren zudem oftmals die Fokussierung des Mittel- und Instrumenteneinsatzes. Nicht selten ist das Angebot in einem Land zu kleinteilig und noch nicht hinreichend auf prioritäre Entwicklungsprobleme und Chancen ausgerichtet. Auch eine wirkungsorientierte Planung und Steuerung gilt es weiter zu stärken.

Schließlich begünstigen die vielfältige Kritik am Politikfeld, aber auch die unterschiedlichen Ansprüche an dasselbe nicht selten die Formulierung überambitionierter Ziele. EZ kann einen Beitrag für nachhaltige Entwicklung und zur Linderung von Not und Elend leisten; endogene und langfristig tragfähige Entwicklungsprozesse kann sie nicht ersetzen. Daher stößt auch eine gut implementierte EZ trotz kurz- und mittelfristiger Wirkungen gerade in konfliktgeprägten Gesellschaften mit ausgeprägtem Staatsversagen an Grenzen im Hinblick auf nachhaltige Strukturbildung.

Schlussfolgerungen

Entwicklungszusammenarbeit steht in der Kritik und hat doch gleichzeitig nicht an Relevanz verloren. Die weltweite Armut ist während der vergangenen drei Jahrzehnte zwar zurückgegangen, doch sind viele Länder Afrikas, Asiens und Lateinamerikas mit großen Problemen konfrontiert. Durch Gewaltkonflikte gekennzeichnete Staaten können grundlegende Menschenrechte auf physische Unversehrtheit und Nahrung allenfalls begrenzt gewährleisten. Umweltverschmutzung und der weltweit voranschreitende Raubbau an natürlichen Ressourcen beeinträchtigen die Grundversorgung insbesondere ärmerer Bevölkerungsgruppen. Autoritäre Regime verweigern großen Teilen der Bevölkerung grundlegende politische Freiheiten und bürgerliche Rechte. Ungehemmte Urbanisierung bedingt die Unterversorgung mit öffentlichen Basisdienstleistungen, auch hier vor allem zulasten der Ärmeren.

Diese Herausforderungen manifestieren sich heute viel stärker als früher grenzüberschreitend und global: seien es Klimawandel, unkontrollierte Migration und Flucht, fragile Wertschöpfungsketten, organisierte Kriminalität oder sicherheitspolitische Herausforderungen durch autoritäre Regime. Eine Abschottung vor diesen Problemen wird auf Dauer weder für Europa noch für Deutschland eine wohlfahrtsförderliche Option sein – zu stark ist ihr Wohlstand eingebettet in globale Lieferketten. Entsprechend wird es darauf ankommen, ein auf Zusammenarbeit ausgerichtetes multilaterales System zu stärken. Auch gilt es, gerade in Zeiten der Systemkonkurrenz mit autoritären Großmächten, partnerschaftliche Beziehungen mit einer Vielzahl von Ländern aus- und aufzubauen und Demokratien zu fördern und zu schützen.

Die EZ stellt hierfür ein brauchbares Instrumentarium zur Verfügung, das in der Vergangenheit seine Wirksamkeit in verschiedenen Zieldimensionen unter Beweis gestellt hat. Gleichwohl gilt es, gerade angesichts begrenzter Budgets Reformen durchzusetzen. Für Deutschland wird sich der Erfolg solcher Reformen in einigen Jahren an verschiedenen Indikatoren ablesen lassen müssen: erstens einer Verbesserung der ressortübergreifenden strategischen Planung, Steuerung und Evaluierung zwischen ODA-vergebenden Ministerien; der jüngst eingerichtete Nationale Sicherheitsrat bietet hierfür eine wichtige Grundlage. Zweitens an Fortschritten bei der Europäisierung der EZ, denn langfristig kann nur eine gemeinsame europäische Außen-, Sicherheits- und auch Entwicklungspolitik den globalen Herausforderungen für die freiheitlichen wie auch solidarischen Gesellschaftsordnungen in Europa begegnen. Die EU steht damit vor der Aufgabe, ihre legitimen geoökonomischen Interessen mit ihren Zielen einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten EZ auszutarieren. Schließlich wird es drittens darauf ankommen, in der EZ – wie auch in allen anderen Politikfeldern – staatliche Verfahren zu modernisieren, länderkontextbezogene Fokussierungen vorzunehmen und die Wirkungsorientierung von Strategien und konkreten Maßnahmen zu stärken.

Kluge und erfolgreiche EZ wird auch zukünftig alle drei Dimensionen im Zieldreieck des Politikfelds bedienen. EZ sollte daher nicht nur an ihren direkten Beiträgen für Außenwirtschaft gemessen werden, auch wenn die geoökonomischen Herausforderungen groß sind. Die Schaffung und der Schutz globaler öffentlicher Güter und allen voran der Klimaschutz sind ebenso von unmittelbarem Interesse für Deutschland und Europa. Schließlich ist neben der Freiheit die Solidarität ein Schlüsselwert demokratischer Gemeinwesen. Am Schutz von Demokratie interessierte Regierungen sind daher gut beraten, in ihren Außenbeziehungen auch dem Solidaritätsprinzip Rechnung zu tragen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Vgl. klassisch hierzu Hans Morgenthau, A Political Theory of Foreign Aid, in: The American Political Science Review 2/1962, S. 301–309.

  2. Zur öffentlichen Meinung bezüglich der EZ siehe den Meinungsmonitor Entwicklungspolitik des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit (DEval), der regelmäßig die Einstellungen der Bevölkerung zur EZ und verwandten Themen erfasst: Sebastian H. Schneider et al., Meinungsmonitor Entwicklungspolitik 2024. Öffentliche Unterstützung und Kritik im Kontext multipler Krisen und neuer Leitbilder, Bonn 2024; zu den aktuellen Kürzungen im Politikfeld vgl. OECD, Cuts in Official Development Assistance: OECD Projections for 2025 and the Near Term, Paris 2025.

  3. Umfangreiche Information finden sich auf der Seite der OECD mit einer eigenständigen Datenbank für die ODA-Vergaben, Creditor Reporting System, Externer Link: https://www.oecd.org/en/topics/oda-trends-and-statistics.html.

  4. Anfang der 2000er Jahre entsprachen die Entwicklungszahlungen der Volksrepublik noch in etwa dem Beitrag kleinerer nordischer Länder. Heute ist China vermutlich der weltweit größte Anbieter von Entwicklungsfinanzierung, deutlich größer als die USA. Vgl. Axel Dreher/Bradley B. Parks, China’s Overseas Development Program, in: Raj M. Desai/Shantayanan Devarajan/Jennifer L. Tobin (Hrsg.), Handbook of Aid and Development, Cheltenham 2024, S. 248–262. Siehe zu Chinas EZ auch den Beitrag von Julia Bader und Christine Hackenesch in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  5. Gemäß der Daten von Weltbank und OECD gehören etwa Staaten wie Benin, Butan, die Demokratische Republik Kongo, Haiti, Jordanien, Madagaskar, Niger oder Sierra Leone zu denjenigen, bei denen ODA über 5 Prozent des Bruttonationaleinkommens beträgt (2023). Über 10 Prozent liegt der Wert bei Ländern wie Burkina Faso, Malawi, Mosambik, Somalia, aber auch der Ukraine, für die Wiederaufbauleistungen ODA-anrechnungsfähig sind.

  6. Zum empirischen Beleg dieser Strategie des regierungsfernen Arbeitens über nicht-staatliche Akteure vgl. Simone Dietrich, Bypass or Engage Explaining Donor Delivery Tactics in Foreign Aid Allocation, in: International Studies Quarterly 4/2013, S. 698–712.

  7. Kapazitätsentwicklung oder auch Kapazitätsaufbau ist ein Prozess, durch den Personen, Organisationen und Gesellschaften ihre Fähigkeiten mobilisieren und weiterentwickeln (Anm. d. Red.).

  8. Zur Entwicklungszusammenarbeit der USA siehe auch den Beitrag von Stephan Klingebiel und Andy Sumner in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

  9. Vgl. Svea Koch/Niels Keijzer/Ina Friesen, COVID-19 as a Critical Juncture for EU Development Policy? Assessing the Introduction and Evolution of „Team Europe“, in: Journal of European Integration 4/2024, S. 411–431. Gleichzeitig wird die Außenhandelspolitik der EU – wie auch zunehmend diejenige der Volksrepublik China – gegenüber Entwicklungsregionen vielfach kritisiert im Hinblick auf ihre zumindest in Teilen kontraproduktiven Wirkungen auf lokale Produktions- und Beschäftigungsstrukturen.

  10. Zum multilateralen Engagement der deutschen EZ und zum Verhältnis von Kernbeiträgen und zweckgebundenen Beiträgen mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen siehe Angela Heucher/Judith Ihl/Ines Reinstädtler, Das multilaterale Engagement des BMZ. Finanzierung und Verzahnung, DEval, DEval Policy Brief 8/2025.

  11. Empirische Untersuchungen legen nahe, dass Unterstützungsleistungen durch die EZ wirksamer sind, wenn Akteure aus den Partnerländern bei der Konzeption und Implementierung von Reformprozessen beteiligt sind. Vgl. u.a. Takaaki Masaki et al., Aid Management, Trust, and Development Policy Influence: New Evidence from a Survey of Public Sector Officials in Low-Income and Middle-Income Countries, in: Studies in Comparative International Development 3/2021, S. 364–383.

  12. Vgl. Christoph Hartmann et al., Lernen aus dem zivilen Engagement in Afghanistan, DEval, DEval Policy Brief 3/2024.

  13. Wenngleich auch in der EZ eine konsequentere Ausrichtung von Planung und Steuerung immer wieder angemahnt wird, konstatiert ein 2024 vom Bundesfinanzministerium in Auftrag gegebenes Gutachten zur wirkungsorientierten Haushaltsführung der deutschen EZ ein gerade im Vergleich zu anderen Politikfeldern gutes Evaluierungssystem. Vgl. Deloitte/ZEW, Abschlussbericht für das Bundesministerium der Finanzen: Erstellung eines Konzepts zur Einführung einer ziel- und wirkungsorientierten Haushaltsführung, Berlin 2024.

  14. Vgl. Jörg Faust/Sebastian Ziaja, German Aid Allocation and Partner Country Selection, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik, DIE Discussion Paper 7/2012; Thomas Wencker, Die Verteilung von Mitteln für die deutsche öffentliche Entwicklungszusammenarbeit, Bonn 2022.

  15. Vgl. Jörg Faust/Stefan Leiderer, Zur Effektivität und politischen Ökonomie der Entwicklungszusammenarbeit, in: Politische Vierteljahresschrift 1/2008, S. 129–152.

  16. Vgl. u.a. Edmore Mahembe/Nicholas Mbaya Odhiambo, Does Foreign Aid Reduce Poverty? A Dynamic Panel Data Analysis for Sub-Saharan African Countries, in: Journal of Economic Inequality 4/2021, S. 875–893.

  17. Rigorose Wirkungsevaluierungen in der EZ haben u.a. durch die Nobelpreisträger Esther Duflo und Abhijit Banerjee einen breiteren Bekanntheitsgrad erlangt und sollten weiter ausgebaut werden. Vgl. Jörg Faust, Rigorose Wirkungsevaluierung – Genese, Debatte und Nutzung in der Entwicklungszusammenarbeit, in: Der moderne Staat 1/2020, S. 61–80.

  18. Vgl. u.a. Thomas Wencker et al., Klimaschutz durch Entwicklungszusammenarbeit. Finanzvolumen, Verteilung und Wirksamkeit klimapolitischer Maßnahmen, DEval, DEval Policy Brief 2/2025.

  19. Vgl. Inmaculada Martínez-Zarzoso et al., Does Aid Promote Donor Exports? Commercial Interest Versus Instrumental Philanthropy, in: Kyklos 4/2014, S. 559–587; Nicolas Bau et al., The Institutional Politics of Development Finance: ODA’s Role in Shaping Subnational DFI Investments, Working Paper für die IPES-Konferenz in Los Angeles, 17.–18.10.2025.

  20. Vgl. hierzu die Berichte des Umfrageprojektes „Listening to Leaders“ der US-Forschungseinrichtung AidData.

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ist Direktor des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit DEval und außerplanmäßiger Professor an der Universität Duisburg-Essen.