Die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaften besteuert werden sollen, wird in Deutschland immer wieder heiß diskutiert – auch im Frühjahr 2026. Denn Erbschaften sind hierzulande höchst ungleich verteilt: Etwa die Hälfte aller Erbschaften und Schenkungen geht an die wohlhabendsten zehn Prozent der Begünstigten. Gleichzeitig werden Betriebsvermögen deutlich geringer besteuert als Privatvermögen. So können bis zu 26 Millionen Euro an Betriebsvermögen steuerfrei an nahe Angehörige verschenkt werden, während der Freibetrag für Privatvermögen bei 500.000 Euro liegt – für Schenkungen zwischen Eheleuten. Die Verfassungsmäßigkeit dieser Begünstigungspraxis wird derzeit vom Bundesverfassungsgericht überprüft.
Im Gesamtsteueraufkommen fällt die Erbschaftsteuer aktuell kaum ins Gewicht und eine Erhöhung könnte nach Ansicht von Kritikern Leistungsanreize mindern. Doch wirken Erbschaften nicht einmalig, sondern verstetigen gesellschaftliche Ungleichheitsverhältnisse. Kritisiert wird ebenfalls, dass Erbinnen und Erben größerer Vermögen einen finanziellen Vorzug ohne Gegenleistung erhalten, der denjenigen, die nicht oder nur wenig erben, vorbehalten bleibt. Damit verschärfe sich die Vermögenskonzentration über Generationen hinweg. Die Erbschaftsteuerdebatte hat also nicht nur eine volkswirtschaftliche Dimension, sondern berührt grundlegende Fragen von Verteilungsgerechtigkeit und sozialem Miteinander.
Erbschaften sind dabei keineswegs nur finanzielle Nachlässe. Ein breiter gefasster Erbschaftsbegriff umfasst beispielsweise auch digitale Daten. Die Kategorie des kulturellen Erbes bezeichnet alle (im-)materiellen Kulturgüter menschlichen Ursprungs, etwa Brauchtümer, Denkmäler, Mundarten sowie mitunter heikle historische Zeugnisse, an die es verantwortungsbewusst zu erinnern gilt. Kulturerbe ist darum immer eng mit demokratischen und gemeinwohlorientierten Prozessen verwoben und mahnt an, künftige Generationen mitzudenken. In diesen Punkten könnte es womöglich auch die Erbschaftsteuerdebatte inspirieren.