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Geben ist seliger als nehmen | bpb.de

Geben ist seliger als nehmen Erbgerechtigkeit aus politisch-ökonomischer Perspektive

Reiner Eichenberger Fabian Kuhn

/ 14 Minuten zu lesen

Erbschaften sind sehr ungleich verteilt, weshalb häufig höhere Erbschaftsteuern gefordert werden. Dabei sind diese ungeeignet, um Gerechtigkeit zu schaffen. Stattdessen vertreten wir Reformen, die nachhaltig mehr Chancenge-rechtigkeit ermöglichen.

Beim Erben herrscht große Ungleichheit. Dies halten viele für ungerecht und wollen dagegen ankämpfen – insbesondere mit Erbschaftsteuern. Doch wieviel Ungleichheit und Besteuerung wären denn angemessen? Das sehen Erblasser, Erben, Enterbte, außenstehende Dritte und Nutznießer des Erbschaftsteueraufkommens ganz unterschiedlich. Folglich gibt es nicht die eine richtige Behandlung und Besteuerung von Erbschaften. Vielmehr hängt ihre optimale und tatsächliche Ausgestaltung davon ab, wie sie sich auf Spar-, Investitions- und Migrationsentscheidungen von Erblassern und Erben, auf das Wahl- und Abstimmungsverhalten der Bürger sowie auf die Handlungen staatlicher Entscheidungsträger auswirken.

Vor diesem Hintergrund erscheinen Erbschaftsteuern in anderem Lichte. Viele halten sie für gute Steuern, weil sie auf vordergründig gegenleistungsfreie Vermögenstransfers zielen. Doch gerade das erweist sich als ihre große Schwäche. Denn aktuell bietet die Erbschaftsteuer den Erblassern und Erben eine hohe Gestaltbarkeit, die mit den laufenden Entwicklungen hinsichtlich Mobilität, Technologie, Medizin und Geopolitik noch ansteigt. Gerade große Erbschaften, die politisch im Fokus stehen, können ihr besonders flexibel ausweichen.

Wer beim Erben mehr Gerechtigkeit schaffen will, sollte deshalb über Erbschaftsteuern hinausdenken. Die potenzielle Umverteilungswirkung selbst sehr hoher Erbschaftsteuern ist im Vergleich zu bestehenden staatlichen Transfers, Steuern, Schulden und Investitionen zu vernachlässigen. Viel wirksamer als die steuerliche Belastung von Vermögen der Reichen ist die effektive Förderung der Bildung von Real-, Finanz- und Humankapital auf individueller und gesellschaftlicher Ebene.

Fruchtbare Maßnahmen werden aber nur ergriffen, wenn die relevanten politischen Entscheidungsträger Anreize dazu haben. Doch Polarisierung, Zentralisierung und der Verlust wirksamen politischen Wettbewerbs erschweren die Realisierung effektiver Politikmaßnahmen. Gerechtigkeit bedingen daher allem voran institutionelle Reformen, die gute Politik wahrscheinlicher machen.

Die Gerechtigkeit gibt es nicht

Über Gerechtigkeit besteht eine gewisse Einigkeit, solange es um Einkommen geht: Arbeit und Leistung sollen entlohnt werden, für gleiche Arbeit gleicher Lohn gelten und die Besteuerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgen. Schon weniger klar ist es bei Vermögen. Denn sie entstehen nicht allein durch Arbeit, sondern ebenso durch Sparen, Investieren, Risikoübernahme, Zeit und Glück. Damit spiegelt Ungleichheit auch unterschiedliche Lebensverläufe wider und wird so weniger gut fassbar.

Beim Erben verdichtet sich diese Ambivalenz weiter: Erbschaften sind Vermögen, die ohne eigene Leistung empfangen werden, aber aus rechtmäßigen Entscheidungen und sogar gesetzlichen Pflichten der Erblasser resultieren. Dieser doppelte Charakter schafft grundlegende Konflikte. Dazu zählt zunächst die Frage der Verfügungsmacht. Sollen Eigentumsrechte über den Tod hinauswirken, sodass Erblasser über die Verwendung ihrer Vermögen bestimmen können? Haben andere spezielle Anrechte darauf – etwa jene, die dem Erblasser nahestehen? Oder aber jene, die besonders bedürftig sind?

Noch komplizierter wird die Problematik unter Berücksichtigung des Bezugsrahmens. Sollen von der Besteuerung großer Erbschaften die Wohnorte der Erblasser oder jene der Erben profitieren? Sollen es die Gemeinden, die Bundesländer, die Nationen oder die ganze Welt und insbesondere die Armen dieser Welt sein? Hinzu kommt die zeitliche Dimension. Die individuelle Spar- und Investitionsneigung steigt mit dem Einkommen. Mit zunehmender Umverteilung drohen deshalb die Investitionen und so langfristig der Wohlstand aller zu sinken.

Beim Erben wird Gleichheit dabei sehr ungleich propagiert. Der Fokus liegt ganz auf Finanz- und Realkapital, wobei andere erbliche Merkmale und Eigenschaften kaum ins Gewicht fallen.

Spannend ist dabei die Rolle des Staates. Er beansprucht, über private Erbschaften zu entscheiden und sie zu besteuern, während er selbst ein riesiges, leider in weiten Teilen negatives Erbe hinterlässt: riesige Staatschulden und oft eine zerfallende Infrastruktur. Da propagieren Politiker mehr Gerechtigkeit durch eine Erhöhung der Erbschaftsteuern um einzelne Milliarden Euro im Jahr – und belasten die zukünftigen Generationen mit Neuverschuldung von vielen zig Milliarden jährlich.

Die Ursache dafür ist nichts Böses, sondern der enge politische Zeithorizont. Die Erträge nachhaltiger Finanz- und Infrastrukturpolitik liegen jenseits des nächsten Wahltermins, während die Kosten sofort spürbar sind. Gerade umgekehrt verhält es sich mit moralisierenden Positionsbezügen in der Erbschaftsteuerdebatte. Da fallen die Erträge sofort an, die Kosten hingegen werden erst langfristig spürbar.

Nüchterne Politik

Wenn es unklar ist, was denn richtig oder gerecht wäre, beginnt Politik: das komplexe Abwägen der relevanten Aspekte, welches durch die politischen Institutionen und die Organisationsfähigkeit der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen geprägt wird.

Charakter des Vermögens

Wichtig ist, wie die vererbten Vermögen entstanden sind und welche Anreize die Erbregeln und -steuern für die relevanten Handlungsträger erzeugen. Dazu zählen neben den Erblassern und Erben auch potenzielle Erben, Erbschleicher sowie der Staat selbst. Erbrecht und Erbschaftsteuern wirken damit weit vor dem und über den Todeszeitpunkt hinaus.

So wird eine hohe Vermögensungleichheit und die freie Verfügung der Erblasser über ihre Vermögen gesellschaftlich eher akzeptiert, wenn die Vermögen durch unternehmerische Leistungen in wettbewerblichen Märkten entstanden sind und bereits der Einkommensbesteuerung unterlagen, als wenn sie aus privilegierten Zugängen, staatlichen Vergabeverfahren oder regulatorisch begünstigten Transaktionen hervorgegangen sind. Prozessgerechtigkeit verlangt nicht, diese Unterschiede abschließend zu bewerten, wohl aber, sie bei der Ausgestaltung der Regeln nicht auszublenden.

Hinzu kommt die Art des vererbten Vermögens. In vielen Ländern wird die Vererbung von Kapital in Form leicht handelbarer Wertpapiere höher besteuert als solches, das langfristig in Unternehmen oder Immobilien gebunden ist. Letzteres gilt als Quelle produktiver Investitionen, stabiler Beschäftigung und Innovation. Eine unterschiedliche steuerliche Behandlung reflektiert daher auch Überlegungen zu realwirtschaftlichen Wirkungen und langfristigen Anreizstrukturen.

Erblasser und Erben

Das gilt auch hinsichtlich der Steueroptimierung. Viele meinen, Erbschaftsteuern seien gute Steuern, weil sie die Leistungsbereitschaft weniger minderten als etwa Einkommens- oder Mehrwertsteuern. Dabei wird vernachlässigt, dass Erblasser weniger ihre Arbeitsleistung als ihre Steuersituation anpassen – insbesondere durch Umzug, frühzeitige Schenkungen und laufende Zuwendungen an ihre späteren Erben, oder indem sie ihr Vermögen steuergünstig verpacken, vorzugsweise in Unternehmen.

Wenn Erbschaftsteuern am Wohnort der Erben erhoben werden, können ihnen diese durch rechtzeitigen Wegzug leicht ausweichen. Deshalb setzen Erbschaftsteuern zumeist bei den Erblassern an, deren Mobilität kleiner ist. Gleichwohl lassen sie sich relativ leicht umgehen. Wer durch Wegzug den Einkommensteuern ausweicht, muss für die entsprechende Zeit auch auf die dortigen Erwerbsmöglichkeiten verzichten. Wer hingegen den Erbschaftsteuern ausweicht, muss nur für einen kurzen Zeitraum wegziehen und verliert dabei, insbesondere im Alter, kaum Erwerbsmöglichkeiten. Oder kurz: Pro Tag Wegzug sind die Steuerersparnisse bei der Erbschaftsteuer um ein Vielfaches höher als bei der Einkommen- oder auch einer Vermögensteuer. Die Möglichkeiten zur Steuervermeidung werden von den Erblassern umso intensiver genutzt, je wichtiger ihnen das Wohl ihrer Erben ist.

Erbschaftsteuern sind aber nicht nur ein Objekt von Steuervermeidung, sondern können auch helfen, andere Steuern durchzusetzen. Ohne sie könnten etwa Dienstleistungen statt mit steuer- und abgabenpflichtigen Löhnen mit Vermächtnissen entschädigt werden.

Die Rolle des Staates

Steuern prägen auch die Anreize der politischen Handlungsträger. Einkommen- und Vermögensteuern geben ihnen Anreize zu einer Politik, die schnell Einkommens- und Vermögenswachstum und so höhere Steuereinnahmen bringt. Erbschaftsteuern hingegen haben kaum positive Anreizwirkungen. Der Zeitraum zwischen wachstumsfreundlichen Maßnahmen und dem Steueranfall beim Tod der Erblasser übersteigt übliche politische Zeithorizonte bei Weitem.

Die Anreize der relevanten Handlungsträger hängen neben der Höhe der Erbschaftsteuer auch von den Erbregeln ab, insbesondere von Pflichtteilsregelungen. Pflichtteile beschränken die Handlungsspielräume der Erblasser, aber schützen sie auch: Zum einen erleichtern sie die Weitergabe von Vermögen an noch ungeborene Enkel und Urenkel, was vielen Erblassern wichtig ist. Denn die Pflichtteilsregeln zwingen auch die folgenden Generationen, gewichtige Vermögensteile an die Enkel und Urenkel weiterzugeben. Zum anderen grenzen Pflichtteile Erbschleicherei ein und helfen, den wahrscheinlichsten Willen der Erblasser auch in Phasen von Abhängigkeit, Krankheit oder kognitiver Schwäche durchzusetzen.

Schließlich haben Erbschaftsteuern eine systemische ordnungspolitische Dimension. Wenn die Überschreibung von Unternehmungen an die nächste Generation oder gar an die Lebenspartner hohe Erbschaftsteuern auslöst, wird der Staat rasch Mit- oder gar Mehrheitsbesitzer vieler Unternehmungen. Denn die Familien haben in aller Regel nicht genügend liquide Mittel, um die Steuern zu bezahlen. Deshalb müssen sie Firmenanteile verkaufen. Die Zahlungsbereitschaft privater inländischer Investoren wird aber durch die Erbschaftsteuer gedrückt. Die Meistbietenden sind in Folge vorrangig ausländische Investoren und Firmen im Staatsbesitz – und das Resultat Ausverkauf ins Ausland und Staatskapitalismus.

Die Folgerung aus dieser prozessorientierten Betrachtung ist nüchtern. Die Erbschafts- und Erbschaftsteuergesetzgebung spiegelt keine konsistente Gerechtigkeitstheorie, sondern pragmatische Versuche, mit den vielfältigen Anreizwirkungen und Zielkonflikten umzugehen. In der Praxis hat dies in vielen Ländern zu ähnlichen institutionellen Lösungen geführt. Die Steuer knüpft zumeist – Deutschland ist eine große Ausnahme – am Wohnsitz der Erblasser an, die Steuersätze steigen mit der genealogischen Distanz zwischen Erblasser und Erben, und gebundenes Vermögen in Unternehmen oder Immobilien wird meist geringer belastet als liquide Finanzanlagen wie Aktien von Publikumsgesellschaften oder Wertpapieren.

Erbschaftsteuerversagen

Die Zeit arbeitet systematisch gegen die Erbschaftsteuer. Der Tod wird infolge medizinischer Fortschritte, längerer Krankheitsverläufe und begleiteter Sterbeprozesse erwart- und planbarer. Gleichzeitig sinken Mobilitätskosten, Wohnsitzverlagerungen werden einfacher und die individuellen Lebens- und Vermögensstrukturen internationaler. Wer Liegenschaften oder gar Familienmitglieder in verschiedenen Ländern hat, kann seinen Wohnsitz leicht verlagern, dank moderner Kommunikationstechnologien immer einfacher mit Familie und Freunden Kontakt halten – und trotz Wohnsitz im Steuerparadies in einem Spital in seinem Heimatland sterben. Die steuerliche Gestaltung des Sterbens wird damit immer einfacher.

Die politische Debatte zielt vor allem auf die Vererbung großer Vermögen ab. Ökonomisch sind es jedoch genau diese Vermögen, mit denen am flexibelsten darauf reagiert werden kann. Steuervermeidung und -planung verursachen juristische, finanzielle und organisatorische Fixkosten, die sich erst bei großen Vermögen lohnen. Wohnsitzverlagerungen, internationale Strukturen, Stiftungen oder Familiengesellschaften sind für kleine und mittlere Nachlässe kaum praktikabel, für große hingegen weitgehend Standard. Der politische Fokus richtet sich damit ausgerechnet auf jene Fälle, in denen die Steuerbasis am mobilsten und die Ausweichfähigkeit am größten ist.

Dieses strukturelle Steuerversagen spiegelt sich im Steueraufkommen wider. Nach Daten der OECD machen Erbschaft-, Nachlass- und Schenkungsteuern im OECD-Durchschnitt lediglich rund 0,4 Prozent der gesamten Steuereinnahmen aus. Selbst unter den Ländern, die solche Steuern erheben, liegt der Anteil im Durchschnitt nur bei etwa 0,5 Prozent. Werte von über einem Prozent werden nur von wenigen Staaten erreicht. Der zentrale Grund liegt dabei weniger in einzelnen Ausgestaltungsdetails als an den vielfältigen Ausweichmöglichkeiten.

Während viele Staaten die Erbschaftsteuer wegen ihres Versagens abgeschafft haben – darunter etwa Schweden, Norwegen oder Österreich – versuchen andere, das Aufkommen durch das Schließen einzelner Steuerlücken zu stabilisieren. Sehr weit ging dabei Deutschland, wo für die Anwendung deutschen Rechts nicht wie international üblich der Wohnsitz der Erblasser am Sterbetag zählt, sondern ob die Erblasser oder Erben während der zurückliegenden fünf Jahre ihren Wohnsitz in Deutschland hatten. Solche und andere invasiven Maßnahmen wie etwa Wegzugsteuern können zwar kurzfristig Steuervermeidung reduzieren, langfristig jedoch die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Volkswirtschaft senken. Sie mindern die Anreize, Vermögen und Unternehmen im Inland aufzubauen, erhöhen die Anreize, frühzeitig vor dem Tod aus dem betreffenden Land auszuwandern, und zerstören die Motivation für ausländische Leistungsträger, in das betreffende Land einzuwandern. So schwächen sie langfristig die Basis anderer, deutlich ergiebigerer Steuern wie der Einkommens- und Gewinnsteuer.

Im Ländervergleich zeigt sich, dass auch unterschiedliche institutionelle Modelle am Ende oft ähnliche Steueraufkommen erreichen. Interessant ist der Fall der Schweiz: Dort dürfen gemäß eidgenössischen Volksentscheiden nur die Kantone Erbschaftsteuern erheben. Aufgrund des Steuerwettbewerbs und kantonaler Volksentscheide sind die Steuersätze für Erbschaften in der direkten Linie zumeist Null. Gleichwohl liegen die Einnahmen auf dem Niveau etwa Deutschlands mit seiner weit invasiveren Besteuerung von Erbschaften und damit auch ungleich höheren privaten Ausweich- und öffentlichen Verwaltungsaufwand.

Wirksam Gerechtigkeit schaffen

Aus der bisherigen Diskussion folgt: Erbschaftsteuern versagen in der Praxis und sind deshalb, im Vergleich mit anderen Steuern und Umverteilungsmaßnahmen, von geringer Wichtigkeit. In Deutschland betrug 2023 das tatsächliche Aufkommen der Erbschaft- und Schenkungsteuern rund 9,2 Milliarden Euro. Das ist zwar nicht nichts, liegt aber deutlich unter den staatlichen Einnahmen aus der Lohnsteuer mit 249 Milliarden Euro oder der Umsatzsteuer mit 302 Milliarden Euro. Demgegenüber stehen allein Bildungsausgaben von etwa 198 Milliarden Euro, also ein rund zwanzigfach höherer Betrag. Ähnliche Größenordnungen zeigen sich auch bei weiteren familien- und kindbezogenen Transfers. Hinzu kommt, aufgrund der diskutierten Steuerausweichmöglichkeiten, dass die Erbschaftsteuer nicht primär große Erbschaften, sondern vor allem kleinere und mittlere Übertragungen belastet. Aufgrund von Gestaltungsmöglichkeiten und Verschonungsregeln lag 2023 der durchschnittliche effektive Steuersatz in Deutschland für Übertragungen unter 200000 Euro bei 12,1 Prozent, für Übertragungen über 20 Millionen Euro hingegen bei lediglich 4,7Prozent.

Selbst eine starke Erhöhung der Erbschaftsteuern würde an den verfügbaren Mitteln für Umverteilung und Chancengerechtigkeit langfristig wenig ändern. Umgekehrt haben bereits kleine Effizienzgewinne bei bestehenden Ausgaben ein vielfach größeres Potenzial. Der Fokus auf die Erbschaftsteuer ist deshalb eher Symbolpolitik und lenkt von der entscheidenden Frage ab, wie die vorhandenen Mittel wirksamer genutzt werden können. Dazu drängen sich vier Stoßrichtungen für Reformen auf.

Ausbildung stärken

Ein Schlüssel zur Stärkung der Chancengleichheit ist die Tertiärbildung. Hochschulen, Fachhochschulen und berufsnahe Weiterbildungswege sind zentrale Hebel sozialer Mobilität, unterliegen jedoch einer starken staatlichen Steuerung bei gleichzeitig schwachen Leistungsanreizen. Die Finanzierung orientiert sich an institutionellen Kategorien statt an Bildungsleistungen und begünstigt dadurch akademische gegenüber berufsnahen Bildungswegen.

Eine Reform sollte daher zwei Elemente verbinden: Erstens eine Liberalisierung des Hochschulwesens, insbesondere mit autonomer Festsetzung von Studiengebühren, um Wettbewerb, Qualität und Arbeitsmarktrelevanz zu stärken.

Zweitens sollte sie eine gleichwertige Finanzierung aller Tertiärbildungswege fördern, bei der öffentliche Mittel direkt an die Individuen fließen statt an die Institutionen, die dann im Gegenzug marktgerechtere Gebühren festlegen können. Eine solche Subjekt- statt Objekthilfe könnte, um soziale Zugangshürden weiter zu senken, mit einem einmaligen Grundkapital zu Beginn des Erwachsenenlebens kombiniert werden, das selbstbestimmte Investitionen in Bildung, Weiterbildung oder unternehmerische Schritte ermöglicht und Eigenverantwortung statt dauerhafter Abhängigkeit stärkt. Ein Grundkapital von 50000 bis 100000 Euro wäre gut finanzierbar, da es bisherige Objekthilfen umlagert, den Begünstigten effektive Anreize zu sparsamer Mittelverwendung gibt und den Wettbewerb zwischen den Bildungsinstitutionen fördert.

Private Sparanreize

Vermögensbildung wird heute steuerlich systematisch benachteiligt, insbesondere durch die Besteuerung der nominellen statt der realen Vermögenserträge. So beträgt die reale Rendite einer festverzinslichen Anlage bei einem Nominalzins von drei Prozent und einer Inflation von zwei Prozent nur ein Prozent. Da die heutigen Steuern am Nominalzins ansetzen, besteuern sie das Einkommen zum dreifachen seines realen Wertes. Diese Besteuerung von Scheinzinsen und Scheingewinnen untergräbt einerseits die Sparanreize und so die Kapitalbildung "der Armen". Zugleich führt sie über die Zeit gerechnet zu einer ungerechtfertigten Besteuerung von Vermögen "der Reichen" weit jenseits jeder realistischen Belastung mit Erbschaftsteuern.

Staatsverschuldung ernst nehmen

Intergenerationelle Gerechtigkeit erfordert einen konsistenten Umgang mit Staatsschulden. Denn Letztere finanzieren den heutigen Konsum auf Kosten künftiger Generationen und sind so das Gegenteil eines gewollten Erbes. Es ist kaum zu rechtfertigen, im Namen der Chancengerechtigkeit große Erbschaften zu besteuern und gleichzeitig die Chancen zukünftiger Generationen durch Verschuldung zu mindern. Wer Gerechtigkeit ernst nimmt, muss Schuldenabbau als integralen Bestandteil dieser Zielsetzung begreifen.

Erbschaftsteuer neu denken

Die Erbschaftsteuer wird nicht obsolet, nur weil die Besteuerung in der direkten Linie starke Ausweichreaktionen und lediglich einen geringen Ertrag bringt. Die Besteuerung von Erbschaften an weit entfernte Verwandte oder nicht-verwandte Begünstigte bleibt sinnvoll. Ergänzend kann eine freiwillige Erbschaftsteuer eingeführt werden. Die heutigen Erbschaftsteuern wirken wie staatliche Pflichterbteile: Vom Erbe muss ein bestimmter Teil an den Staat gehen. Wir empfehlen, dass der Staat nicht mehr Pflichterbe sein soll, sondern lediglich noch gesetzlicher Erbe, mit beispielsweise je einem 10-Prozent-Anteil für den Wohnort, das Bundesland und den Bund. Die Erblasser könnten dann die Anteile der Ebenen erhöhen oder senken oder sie ganz enterben. Mit einer solchen Lösung würden wohl viele Erblasser dem Staat freiwillig einen Anteil ihres Vermögens hinterlassen – und der Staat hätte beste Anreize, sich um das Wohl der Alten zu kümmern und die eingenommenen Mittel sinnvoll zu verwenden.

Und wie können die Reformen finanziert werden? Erstens bringen sie Wirtschaftswachstum – direkt durch Effizienzsteigerung und indirekt, indem sie glaubwürdig politische Reformbereitschaft signalisieren. Das bringt schnell zusätzliche Steuereinnahmen.

Zweitens muss die Lebensarbeitszeit der Menschen verlängert werden – schließlich werden sie immer älter, weil sie im Alter immer gesünder sind. Dafür sollten die Steuern auf Einkommen aus Arbeit im Rentenalter massiv gesenkt werden. So würden dann viele Menschen freiwillig länger arbeiten – und der Staat erhielte netto mehr Steuereinnahmen.

Drittens braucht es im Umweltbereich – inklusive Energie und Verkehr – echte Kostenwahrheit. Das geht nur über angemessene Verursachergebühren. Sobald aber der Preis für Emissionen stimmt, können die Subventionen und einschnürenden Regulierungen abgebaut werden. Das brächte enorme Einsparungen und wiederum: mehr Wirtschaftswachstum und Steuereinnahmen.

Gerechtigkeitsfähige Politik gestalten

Die Debatte über Gerechtigkeit und Erbschaftsteuern verweist letztlich auf ein tieferliegendes Problem. Trotz historisch hoher Staatsquoten, hoher Steuerbelastung und stark gestiegener Staatsschulden dominiert in vielen Ländern der Eindruck, es fehle an Geld, während gleichzeitig die Wahrnehmung wachsender Ungleichheit zunimmt. In diesem Umfeld gewinnen symbolische Forderungen nach zusätzlichen Steuern an Attraktivität, auch wenn ihre ökonomische Wirksamkeit begrenzt ist.

Das eigentliche Problem liegt jedoch weniger im Fehlen tragfähiger Ideen als in ihrer politischen Umsetzbarkeit. Viele Maßnahmen, die aus ökonomischer Sicht zu mehr Gerechtigkeit beitragen könnten, haben kaum Chancen, in den politischen Entscheidungsprozess einzufließen. An die Stelle von Problemlösung treten Polarisierung, Moralisierung und die Bewirtschaftung von Konflikten.

Die Folge ist nicht mehr Gerechtigkeit, sondern wachsendes Misstrauen, politische Ermüdung und sinkende Reformfähigkeit.

Wenn Gerechtigkeit ernsthaft gestärkt werden soll, reicht es daher nicht aus, einzelne Politikinstrumente zu reformieren. Erforderlich ist eine Reform der politischen Institutionen selbst. Notwendig sind Mechanismen, die glaubwürdige Alternativen hervorbringen, sichtbar machen und zur Entscheidung stellen. Dazu braucht es mehr Wettbewerb im politischen Prozess. Hier könnte ein Blick auf das politische System in der Schweiz helfen, das Anreize gibt, alternative und sogar extreme Positionen nicht auszugrenzen, sondern einzugrenzen. Föderale Dezentralisierung, direktdemokratische Elemente und volksgewählte Kontrollinstanzen erhöhen den Druck, politische Vorschläge zu prüfen und zu begründen, Alternativen zu entwickeln und die Präferenzen der Bevölkerung in der Politik besser abzubilden. Zudem entstehen Anreize zu breiter Einbindung statt harter Lagerbildung. In der Schweiz führen die Wahlregeln für Gemeinde- und Kantonsregierungen (Mehrheitswahlen in Mehrpersonenwahlkreisen) typischerweise zu Konkordanzregierungen, in denen alle relevanten Parteien von links bis rechts vertreten sind. Dieses System gibt gerade den starken Politikern Anreize, moderater, sachlicher und problemorientierter zu sprechen und handeln. Solche Ansätze ließen sich in Deutschland auf Gemeinde- und Landesebene erproben, um die politische Qualität und Innovationskraft zu stärken.

Gerechtigkeit ist kein Zustand, der einmal erreicht und anschließend verwaltet werden kann. Sie entsteht immer wieder neu aus einem offenen, wettbewerblichen und lernfähigen politischen Prozess. Wenn Demokratie mehr sein soll als die Verwaltung des Status quo, müssen ihre institutionellen Voraussetzungen so gestaltet sein, dass Alternativen entstehen, sichtbar bleiben und überprüft werden können. Nur so kann auch eine wirksame und nachhaltige Gerechtigkeitspolitik gelingen.

ist Professor für Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik an der Universität Freiburg, Schweiz, und Forschungsdirektor des Center of Research in Economics, Management, and the Arts (CREMA).

ist Diplomassistent am Lehrstuhl für Theorie der Wirtschafts- und Finanzpolitik an der Universität Freiburg, Schweiz.