Die tiefgreifende Digitalisierung des Alltags in den vergangenen zwei Jahrzehnten hat nicht nur die Gegenwart, sondern auch den Umgang mit der Vergangenheit verändert. Die meisten Spuren eines persönlichen Lebens werden mittlerweile mit digitalen Techniken aufgezeichnet und als digitales Erbe an Hinterbliebene weitergegeben. Dazu gehören etwa unzählige Fotos und Selfies auf dem Smartphone, ausführliche Chats und Sprachnachrichten in Messengern, persönliche Beiträge in sozialen Netzwerken sowie Gespräche mit KI-Chatbots. Da solche Aufzeichnungen in einer bislang nicht dagewesenen Detailtiefe Alltägliches und Intimes festhalten, ermöglichen sie einen neuartigen Rückblick auf ein vergangenes Leben. Das digitale Erbe wird dadurch zunehmend zu einem Ausgangspunkt für persönliche Trauer- und Erinnerungspraktiken. Dennoch erfahren diejenigen, die einen digitalen Nachlass antreten, bislang nur wenig Unterstützung im Umgang damit. Mitunter wird ein digitales Erbe eher als zusätzliche Belastung empfunden, während sein tröstendes Potenzial in Zeiten der Trauer und darüber hinaus unbeachtet bleibt. Basierend auf einer empirischen Studie, die ich im Rahmen meiner Doktorarbeit zwischen 2018 und 2024 durchführte, werden im Folgenden die Bedeutung eines digitalen Erbes für die Trauer und Erinnerung sowie grundlegende Handlungsmöglichkeiten für Hinterbliebene skizziert.
lückenhaftes und gefährdetes Erbe
Ein digitales Erbe kann die Lebensgeschichte einer Person in hoher biografischer Dichte wiedergeben – weshalb es immer wieder als Grundlage für Utopien digitaler Unsterblichkeit dient. Umgekehrt kann es die Lebensgeschichte auch nur fragmentarisch darstellen und zudem leicht verloren gehen oder unbeabsichtigt gelöscht werden.
Die Studie zeigte, dass einige der Verstorbenen, darunter auch jüngere, digitale Technologien kaum oder nur gezielt nutzten. Andere hatten aus persönlichen Motiven oder aufgrund von Brüchen im Leben einen Großteil ihrer digitalen Spuren gelöscht. Zudem erwies sich ein digitales Erbe in besonderem Maße als gefährdet, da der Zugriff darauf aus einer Vielzahl von Gründen nicht möglich sein kann. So hatten etwa einige Studienteilnehmende keine Zugangsdaten, um auf das digitale Erbe zugreifen zu können, während andere nicht einmal wussten, welche digitalen Dienste und Plattformen ihre verstorbenen Angehörigen überhaupt genutzt hatten. Wieder andere hatten zunächst Zugriff, verloren diesen jedoch im Laufe der Zeit, beispielsweise beim Wechsel auf ein neues Smartphone. Viele waren von den komplexen Anforderungen einer langfristigen Datenaufbewahrung überfordert. Auch digitale Dienstleister, in deren Clouds große Teile eines digitalen Erbes gespeichert sind, verhinderten den Zugriff, löschten die Nutzerkonten verstorbener Personen oder stellten ihre Angebote im Laufe der Jahre ein. Dies hatte zur Folge, dass einige Teilnehmende keinen Zugriff auf das digitale Erbe hatten, obwohl sie erbberechtigt waren.
Ist ein digitales Erbe lückenhaft oder der Zugriff darauf nicht möglich, kann dies die Fähigkeit der Hinterbliebenen, sich zu erinnern, sich mit der verstorbenen Person auseinanderzusetzen und den Todesfall formal zu regeln, dramatisch einschränken. Zudem kann es zutiefst beunruhigend sein, wenn ein für die Trauer und Erinnerung zentraler Teil eines Erbes nicht mehr von den Hinterbliebenen, sondern von international agierenden privaten Unternehmen kontrolliert wird. Der Verlust eines digitalen Erbes kann sich schlimmstenfalls wie ein zweiter Verlust anfühlen und die Trauer vertiefen.
Erinnerungen an den Alltag
In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist es für viele Menschen zur gängigen Praxis geworden, ihr Leben mithilfe digitaler Technologien aufzuzeichnen und zu teilen. Während früher Fotoalben Geburten, Hochzeiten, Urlaube und Festtage dokumentierten, halten heute Fotogalerien auf Smartphones auch den Alltag zwischen diesen Höhepunkten fest. Anstelle von Briefen und Postkarten, die Außergewöhnliches mitteilten, teilen heute Chats in Messengern und Posts in sozialen Netzwerken auch das Gewöhnliche mit. Bereits 2011 spekulierte der Microsoft-Informatiker Richard Banks in seinem Buch "The Future of Looking Back", wie die digitale Aufzeichnung des Alltags einmal Trauer und Erinnerung verändern könnte.
Im Rahmen der Studie zeigte sich, dass digitale Aufzeichnungen des Alltags für viele Teilnehmende die wertvollsten Erinnerungen bereithielten. Ein digitales Erbe ermöglichte es ihnen, sich detailliert an die Kleinigkeiten und Wunder des alltäglichen Lebens und Seins zu erinnern. Dadurch konnten sie sich die vielen Facetten der verstorbenen Person wieder vergegenwärtigen, ihre Sichtweise auf die Welt nachvollziehen, ihre Hobbys und Interessen nacherleben, ihre Gewohnheiten in Erinnerung rufen und ihren sozialen Bindungen nachspüren. Teilnehmende, die ihre Partnerin oder ihren Partner verloren hatten, konnten durch das digitale Erbe in den einst geteilten Alltag eintauchen und Bestätigung finden, dass ihre Beziehung liebevoll, intim und wechselseitig war. Teilnehmende, die ein Kind verloren hatten, konnten das einstige Familienleben wieder erleben, die Eltern-Kind-Kommunikation nachlesen, wertvolle Geschichten und Momente erinnern und sich vergewissern, dass die gemeinsame Zeit erfüllend war.
Wenn Hinterbliebene in die digitalen Aufzeichnungen des einstigen Alltags eintauchen, spüren sie die Anwesenheit der verstorbenen Person oft lebhaft, manchmal fast körperlich – eine Nähe, die vielen Trost spendet. Dies kann dazu ermutigen, das digitale Erbe als wertvolle Ressource zu betrachten, um sich mit der Vergangenheit zu verbinden und ihr einen festen Platz in der Gegenwart zu geben.
Rekonstruktion der Vergangenheit
Fast jeder Todesfall wirft Sinnfragen auf – zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Intensität. Ein Teil des Trauerprozesses besteht oft darin, zurückzublicken und über das Leben der verstorbenen Person, das gemeinsame Leben mit ihr und damit auch über das eigene Leben nachzudenken.
Im Rahmen der Studie wurde deutlich, dass Teilnehmende für solche Rekonstruktionsprozesse vor allem auf das digitale Erbe setzten, um daraus mehr über die Sichtweisen, Gewohnheiten, Interessen, Probleme und das soziale Umfeld der verstorbenen Person zu erfahren. Manche empfanden es als tröstlich, auf diese Weise ein tieferes Verständnis für das Leben der verstorbenen Person zu erlangen oder Lücken in deren Biografie zu schließen. Insbesondere für Teilnehmende, die ein Kind verloren hatten, war das digitale Erbe oft die einzige – und letzte – Gelegenheit, nochmals etwas Neues über ihr Kind zu erfahren und dessen Perspektive wahrzunehmen. Hatten Teilnehmende ein eher distanziertes Verhältnis zur verstorbenen Person, verspürten sie oft das Bedürfnis, sich über das digitale Erbe zu versichern, dass diese ein größtenteils erfülltes und sozial integriertes Leben geführt hatte.
Auch wenn der Tod der geliebten Person unter tragischen Umständen eingetreten war, stellten solche Rückversicherungen einen entscheidenden Teil des Trauerprozesses dar. Wenn dem Tod beispielsweise eine schwere Krankheit vorausgegangen war, empfanden Teilnehmende es als erleichternd, die Krankheitsgeschichte aus einer bestimmten Perspektive zu rekonstruieren und nach Aufzeichnungen von Normalität und glücklichen Momenten in dieser schwierigen Zeit zu suchen. Teilnehmende, die eine geliebte Person durch Suizid verloren hatten, wandten sich meist unmittelbar dem digitalen Erbe zu – um drängende Fragen zu beantworten, sich mit Schuldgefühlen auseinanderzusetzen und sich der emotionalen Welt der verstorbenen Person anzunähern. Durch diesen Prozess konnten sie ein vielschichtiges Bild entwickeln und die Entfremdung überwinden, die der Tod durch Suizid zunächst ausgelöst hatte. Das digitale Erbe ermöglicht Hinterbliebenen, Aspekte der Vergangenheit neu zu betrachten. So können sie ein tragfähiges Narrativ entwickeln, das als Ausgangspunkt für eine künftige Verbindung zu der verstorbenen Person dienen kann.
Belastende Inhalte im digitalen Erbe
Ein digitales Erbe ist in der Regel eine direkte und ungefilterte Dokumentation eines Lebens und wird nur selten gezielt für eine spätere Vererbung vorbereitet. Wenn Hinterbliebene durch ein solches Erbe in die Vergangenheit scrollen, setzen sie sich auch dem Risiko aus, auf belastende und verstörende Inhalte zu stoßen.
Einige der Teilnehmenden wurden mit intimen Details, gut gehüteten Geheimnissen sowie mit schwierigen und schmerzhaften Episoden aus dem Leben ihrer geliebten Person konfrontiert – oft ohne Vorwarnung. Dazu gehörten beispielsweise Videos, die Mobbing in ungefilterter Grausamkeit aufzeigten, Sprachnachrichten, die Streitigkeiten mit emotionaler Wucht wieder aufleben ließen, oder detaillierte Aufzeichnungen, die den Verlauf einer schweren Krankheit widerspiegelten. Solche belastenden Inhalte konfrontierten die Hinterbliebenen erneut mit dem Schmerz, den die geliebte Person hatte ertragen müssen. Sie nahmen ihnen die Kontrolle darüber, woran sie sich erinnern und was sie vergessen wollten, und riefen Mitgefühl, aber auch (Selbst-)Vorwürfe hervor. Für manche Teilnehmenden waren jedoch auch besonders lebendige digitale Erinnerungen oder solche, die ein unbeschwertes Leben zeigten, schwer zu ertragen. Denn sie verstärkten die Sehnsucht und verdeutlichten, was der Tod ihnen und auch der verstorbenen Person genommen hatte – wie etwa die Chance auf eine schöne gemeinsame Zukunft. Während die Teilnehmenden belastende Inhalte selten löschten, schlossen sie diese aus ihrer persönlichen Auswahl an Erinnerungen aus oder brachten sie mit positiven Inhalten ins Gleichgewicht. Manche setzten sich auch aktiv mit belastenden Inhalten auseinander, um sie anschließend als Erinnerung annehmen oder bewusst vergessen zu können.
Diese Erkenntnisse zeigen, dass der Zugriff auf ein digitales Erbe umsichtig erfolgen sollte und die Auseinandersetzung damit mitunter aktive Bewältigungsstrategien erfordert. Sie weisen zudem auf die Notwendigkeit einer vorausschauenden Nachlassvorsorge für digitale Daten hin.
Digitale Erinnerungspraktiken
Die Digitalisierung des Alltags hat zu einer Vielzahl neuer Trauer- und Erinnerungspraktiken geführt. Während materielle Erinnerungspraktiken, wie das Einkleben von Fotos in Alben, den meisten Menschen vertraut sind, ist ihr digitales Pendant für viele noch Neuland. Manche dieser Praktiken erfordern umfangreiches Wissen, andere sind erstaunlich einfach und häufig an traditionelle Praktiken angelehnt.
In der Studie wurden sowohl private Trauer- und Erinnerungspraktiken beschrieben, die die Teilnehmenden allein ausführten, als auch partizipative Praktiken, denen sie gemeinsam mit Familie, Freunden oder Fremden nachgingen. Zu den privaten Praktiken gehörte etwa, dass sie ein Bild der verstorbenen Person als Hintergrund auf dem Smartphone einrichteten, aus Fotos und Messenger-Nachrichten entweder in eigener kreativer Arbeit oder über entsprechende Anbieter Bücher erstellten, verschiedene digitale Tools nutzten, um Erinnerungsvideos oder digitale Collagen zu erstellen, die Computerspiele der Verstorbenen fortsetzten, oder der verstorbenen Person auch nach deren Tod über einen gewissen Zeitraum hinweg private Whatsapp-Nachrichten sendeten. Einige Teilnehmende setzten in ihrer Erinnerungsarbeit auch auf künstliche Intelligenz. Damit konnten sie etwa aus zwei Fotos ein Video einer Umarmung generieren oder Schwarzweißfotos kolorieren. Andere erstellten auf Grundlage von Chatverläufen und anderen Dokumenten aus dem digitalen Erbe mit wenigen Klicks Chatbots ihrer verstorbenen Angehörigen, Videos, die die Familienchronik darstellten, oder Hörbücher, die die Vergangenheit einer Beziehung thematisierten. Während KI-gestützte Erinnerungspraktiken heute noch experimentell sind, dürften sie in Zukunft an Bedeutung gewinnen.
Zu den partizipativen Praktiken zählte, dass sie gemeinsam mit anderen auf dem Facebook-Profil der verstorbenen Person trauerten, Facebook-Trauergruppen beitraten oder gründeten, eine Whatsapp-Trauergruppe einrichteten, um innerhalb einer kleinen Gemeinschaft von Freunden und Familienmitgliedern zu gedenken, ein Instagram-Konto einrichteten, um ihre Trauer visuell und mit kurzen Texten zu teilen, auf öffentlichen Trauerportalen eine Seite mit biografischen Informationen und einem digitalen Kondolenzbuch einrichteten, Trauerforen nutzten, um sich mit anderen Trauernden auszutauschen, oder Erinnerungsvideos erstellten, um sie etwa auf Youtube mit einer breiteren Öffentlichkeit zu teilen. Die Aufrechterhaltung der Verbindung zu Verstorbenen innerhalb einer digitalen Gemeinschaft aus Familie, Freunden und sogar Fremden kann ein tragender Pfeiler im Kampf gegen das Vergessen sein. Da ein immer größerer Teil der Erinnerungen mittlerweile in digitaler Form vorliegt, wächst die Notwendigkeit, sich mit diesen und ähnlichen digitalen Praktiken vertraut zu machen.
Nachlassvorsorge für digitale Daten
Die Nachlassvorsorge für digitale Daten hilft Hinterbliebenen, mit dem digitalen Erbe umzugehen, Formalitäten nach dem Tod zu regeln sowie zu trauern und zu gedenken. Die Nachlassvorsorge hat jedoch einen schweren Stand: Entweder erscheint der eigene Tod zu fern oder zu nah, um sich mit dem eigenen digitalen Erbe zu befassen. Dabei bietet sie nicht nur zukünftigen Hinterbliebenen entscheidende Vorteile, sondern auch den Vorsorgenden selbst.
Die Nachlassvorsorge für digitale Daten umfasst sechs grundlegende Aufgaben. Die erste Aufgabe ist die Datenpflege, also die systematische Organisation persönlicher Daten. Dazu gehört auch das Aussortieren oder Löschen von überflüssigen oder für die Hinterbliebenen emotional belastenden Daten.
Die zweite Aufgabe besteht in der Datensicherung, die unerlässlich ist, um die eigene Lebensgeschichte zu bewahren – für einen selbst und für nahestehende Personen. Die Sicherung kritischer persönlicher Daten sollte dabei einem einfachen und vollständig nachvollziehbaren Mechanismus folgen. Wichtig ist zudem, dass volle Kontrolle und Autonomie über diese Daten bestehen und dass deren Überdauern unabhängig von externen Dienstleistern gesichert ist.
Die dritte Aufgabe fordert zur aktiven Nachlassgestaltung auf. Sie zielt auf einen reflektierten Umgang mit der eigenen Lebensgeschichte ab und fragt, ob alle Erinnerungen vorhanden sind, die für einen selbst oder für die Hinterbliebenen einmal von Bedeutung sein könnten.
Die vierte Aufgabe betrifft die Zugriffsverwaltung, die essenziell ist, damit Hinterbliebene einmal Zugang zum digitalen Erbe erhalten. Insbesondere sollte der Zugriff auf Computer und Smartphones, Clouds, E-Mails, Passwort-Manager und Ökosystem-Konten (etwa über Apple, Google oder Microsoft) gewährleistet sein. Auch kontobasierte Nachlasseinstellungen können Hinterbliebenen Zugriff auf das digitale Erbe ermöglichen. Bei Facebook-Konten empfiehlt es sich, diese Einstellungen vorzunehmen, damit nach dem Tod ein Nachlasskontakt das Profil sichern und verwalten kann. Bei anderen Dienstleistern ist es hingegen oft fraglich, ob die Konfiguration von Nachlasseinstellungen die Vererbung tatsächlich erleichtert oder eher verkompliziert. Vor der Konfiguration sollte man sich daher genau mit den jeweiligen Funktionsweisen auseinandersetzen. Da der Zugriff auf ein digitales Erbe Hinterbliebene vor unerwartete Hürden stellen kann, sollte dieser schon zu Lebzeiten gemeinsam mit der Vertrauensperson getestet werden.
Die fünfte Aufgabe widmet sich dem Hinterlassen von Wünschen, wie nach dem Tod mit dem digitalen Erbe umgegangen werden soll. Dies kann für die Hinterbliebenen eine große Stütze sein und zudem die eigene posthume Privatsphäre schützen. Sind die Wünsche hingegen unbekannt, kann das digitale Erbe wie eine Blackbox erscheinen, und der Zugriff darauf könnte die Privatsphäre der verstorbenen Person sowie Dritter verletzen.
Die sechste Aufgabe besteht schließlich in der Benennung einer Vertrauensperson, die sich um das digitale Erbe kümmern soll. Ist diese keine erbberechtigte Person, sollte die Befugnis rechtssicher, zum Beispiel in einem Testament, festgehalten werden.
Die hier skizzierte Nachlassvorsorge für digitale Daten sollte als feste Routine in den digitalen Alltag integriert werden.
Nachlassmanagement für digitale Daten
Wenn Hinterbliebene ein digitales Erbe antreten, fehlt ihnen häufig eine konkrete Umgangsstrategie. Selbst Dienstleister, die sich auf das Nachlassmanagement digitaler Daten spezialisiert haben, fokussieren mitunter eher darauf, digitale Spuren zu löschen, statt diese zu sichern. Das Bewusstsein für den potenziellen Wert eines digitalen Erbes für Trauer und Erinnerung – sowie für die potenziell traumatischen Folgen seines Verlusts – ist bislang wenig ausgeprägt. Dabei können mangelnde Kenntnisse im Nachlassmanagement die Bewältigung eines Todesfalls erschweren – sowohl administrativ als auch emotional.
Das Nachlassmanagement für digitale Daten umfasst sechs grundlegende Schritte. Im ersten Schritt geht es um die Wahl des richtigen Zeitpunkts, um sich mit dem digitalen Erbe zu befassen. Dieser mag für viele nicht direkt nach dem Todesfall sein, und es ist meist unproblematisch, sich etwas Zeit zu lassen. Um zu verhindern, dass Daten automatisch gelöscht werden, sollte man jedoch nicht zu lange warten – ein sinnvoller Richtwert sind circa zwei bis drei Monate. Generell empfiehlt es sich, nicht voreilig zu handeln und insbesondere keine digitalen Endgeräte zurückzusetzen, keine Online-Accounts zu schließen, keine digitalen Dienstleister über den Tod zu informieren oder Telefonnummern aufzugeben, da all dies zum unwiederbringlichen Verlust wertvoller Daten führen kann. Lediglich Abonnements, die hohe Kosten verursachen, sollten zeitnah gekündigt werden.
Im zweiten Schritt steht die Reflexion der Wünsche der verstorbenen Person im Vordergrund, denn ein digitales Erbe kann intime Details enthalten, die sie nicht mit anderen teilen wollte und die die Sicht der Hinterbliebenen auf die Person sowie auf die gemeinsame Vergangenheit nachhaltig verändern könnten. Wenn die verstorbene Person ihre Wünsche zu ihrer posthumen Privatsphäre weder notiert noch mitgeteilt hat, sollte man vor dem Zugriff auf das digitale Erbe einen Moment innehalten, darüber nachdenken und gegebenenfalls mit anderen besprechen, was sie sich gewünscht hätte und welche eigenen Wünsche bestehen. Dies betrifft insbesondere persönliche Konversationen, zu denen inzwischen auch solche mit KI-Chatbots zählen. Zudem kann ein digitales Erbe auch intime Informationen über Dritte enthalten, deren Privatsphäre ebenfalls zu berücksichtigen ist. Manchmal kann es sinnvoll sein, das digitale Erbe zunächst von einer der verstorbenen Person nahestehenden Person sichten zu lassen.
Im dritten Schritt erfolgt die Verwaltung des digitalen Erbes, das heißt, man erlangt Zugriff, verschafft sich einen Überblick und sichert wichtige Daten. Die emotionale Auseinandersetzung mit dem digitalen Erbe muss hier noch nicht erfolgen. Die Verwaltung kann herausfordernd sein, weshalb sich an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise geben lassen. Ein erster Ausgangspunkt für den Zugriff auf das digitale Erbe sind die digitalen Endgeräte der verstorbenen Person, also Smartphones und Computer. Darüber können viele Daten direkt auf einen externen Datenträger gesichert werden. Die Sicherung anderer Daten, die in Apps oder Online-Accounts gespeichert sind, kann technisch komplex sein, auch wenn dank der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mittlerweile häufig Exportfunktionen existieren. Wenn sich keine Möglichkeit zur Datensicherung findet, kann das Anfertigen von Screenshots oder Screencasts eine pragmatische Alternative sein. Es empfiehlt sich, nicht obsessiv möglichst viele Daten zu sichern, sondern gezielt jene auszuwählen, die als Information oder Erinnerung wichtig sind.
Der vierte Schritt betrifft den Umgang mit Profilen in sozialen Netzwerken. Auch dieser Schritt erfordert Sorgfalt, denn solche Profile können wichtige Orte der gemeinschaftlichen Trauer und Erinnerung sein – wenn nicht für einen selbst, dann vielleicht für andere. Einige Plattformen wie Instagram und Facebook erlauben es, das Profil einer verstorbenen Person in einen Erinnerungszustand zu versetzen. Facebook-Profile können zudem von einem Nachlasskontakt verwaltet werden. Diese Möglichkeiten sind im Detail leider oft komplex und von Plattform zu Plattform unterschiedlich – es empfiehlt sich daher, gründlich zu recherchieren, bevor man handelt.
Im fünften Schritt geht es um das Informieren von Online-Kontakten, wenn diese andernfalls nicht vom Todesfall erfahren würden.
Den letzten Schritt, das Auflösen des digitalen Erbes, sollte man erst durchführen, wenn man sich sicher ist, dass alle wichtigen Daten gesichert sind und keine wichtigen Nachrichten oder E-Mails mehr eingehen. Er umfasst beispielsweise das Zurücksetzen von Geräten und das Schließen von Online-Accounts. Doch auch dies muss man nicht obsessiv verfolgen: Geräte kann man auch einfach aufbewahren, und viele Online-Accounts kann man bestehen lassen, bis sie irgendwann wegen Inaktivität automatisch gelöscht werden. Das Netz vergisst nämlich durchaus – manchmal sogar schneller, als einem lieb ist. Diese sechs Schritte können Hinterbliebenen eine erste Handlungsorientierung geben, wenn sie einen digitalen Nachlass antreten. Gelingt das Nachlassmanagement, steht das digitale Erbe künftig als Ressource zur Verfügung, um in die Vergangenheit zurückzublicken – und wird Teil des eigenen digitalen Erbes.
Fazit
Das digitale Erbe einer verstorbenen Person spielt für die Trauer- und Erinnerungsfähigkeit Hinterbliebener eine zunehmend zentrale Rolle. Gelingt die Nachlassvorsorge für digitale Daten zu Lebzeiten sowie das Nachlassmanagement nach dem Tod, ermöglicht dies einen neuartigen Blick auf die Lebensgeschichte der verstorbenen Person und damit auch auf die eigene Biografie. Durch die Vielschichtigkeit und Lebendigkeit eines digitalen Erbes wird die Vergangenheit in Zukunft präsenter sein als je zuvor.