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(De)Konstruiertes Kulturerbe | bpb.de

(De)Konstruiertes Kulturerbe Über Vermögen, Verantwortung und Demokratie

Johanna Blokker

/ 16 Minuten zu lesen

Das Kulturerbe stellt als kulturelles Kapital ein wertvolles politisches Gut dar. In Demokratien ermitteln kollektive Aushandlungsprozesse, was als zu bewahrendes Erbe gilt und wie damit umzugehen ist. Wichtig sind Verantwortungsbe¬wusstsein und Fürsorge.

Die aktuelle Erbschaftsteuerdebatte in Deutschland berührt auch zentrale Fragen des Diskurses um das kulturelle Erbe und die Denkmalpflege. Über ihr gemeinsames Vokabular hinaus befassen sich beide Diskussionen mit verwandten Themen, die von rechtlichen über moralische und ethische bis hin zu philosophischen Fragen reichen. Im rechtlichen Kontext wirft auch das Konzept des kulturellen Erbes beispielsweise die Frage auf, wie man individuelle Eigentumsrechte mit dem in den verschiedenen Denkmalschutzgesetzen der deutschen Bundesländer genannten "öffentlichen Interesse" oder "Interesse der Allgemeinheit" in Einklang bringen kann. Was zählt als rechtmäßiges Eigentum des Besitzers, mit dem er nach Belieben verfahren darf, und was ist der Gemeinschaft, was der Zukunft geschuldet?

Interessanterweise haben im Englischen, meiner Muttersprache, die Begriffe own (besitzen) und owe (schulden) denselben Ursprung; der Unterschied besteht darin, dass owe das Konzept des Habens um die Verpflichtung zum Geben erweitert. Im allerstrengsten Sinne muss natürlich jedes Besitztum irgendwann ab- oder weitergegeben werden, denn "du kannst es nicht mitnehmen". Aber davon abgesehen: Das Kulturerbekonzept basiert auf der Idee eines "Habens", das mit dem "Geben" verbunden ist – also darauf, etwas zu empfangen, um es wiederum haben zu können, mit der Verpflichtung, erneut zu geben, und so weiter, über Generationen hinweg. Der Universalgelehrte John Ruskin, ein früher Theoretiker der Denkmalpflege, formulierte es folgendermaßen, als er in den 1840er Jahren über Baudenkmäler in Großbritannien schrieb: "Sie gehören nicht uns. Sie gehören teilweise denen, die sie gebaut haben, und teilweise allen zukünftigen Generationen der Menschheit." Der gleiche Gedanke taucht in der Charta von Venedig von 1964 wieder auf, einem der Gründungsdokumente der zeitgenössischen Denkmaltheorie, das noch immer als gültige Grundlage für Diskurs und Praxis gilt: "Die Menschheit (…) sieht in den Denkmälern ein gemeinsames Erbe und fühlt sich kommenden Generationen gegenüber für ihre Bewahrung gemeinsam verantwortlich. Sie hat die Verpflichtung, ihnen die Denkmäler im ganzen Reichtum ihrer Authentizität weiterzugeben." Heute begegnet man dieser Idee überall in Form des populären Slogans "[a]us der Vergangenheit, in der Gegenwart, für die Zukunft".

Somit basiert das Konzept des Kulturerbes auf der Idee der stewardship (Treuhandschaft) statt des Eigentums. Dadurch entsteht eine Beziehung von Pflicht und Verantwortung, konkret eine duty of care, eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Kulturgut, die der Einzelne im Auftrag anderer hat – sowohl der heute Lebenden als auch zukünftiger Generationen.

Kulturerbe als Macht, Kapital und Politik

Und ähnlich wie die in der Steuerdebatte behandelte Erbschaft in Form von Hab und Gut ist auch das kulturelle Erbe eine Ressource, ein Vermögen. Zudem ist es ebenfalls ungleich in der Gesellschaft verteilt. Es kann als property oder asset wertvoll sein – weitere Begriffe, die beiden Erbschaftsdiskursen gemein sind. Doch der Wert, den wir meinen, wenn wir von einem rich heritage (reichen Erbe) sprechen, lässt sich treffender als kulturelles sowie soziales und intellektuelles Kapital beschreiben – mit anderen Worten: als Macht der weichen statt der harten Art.

Denn nach dem "neuen Erbe-Paradigma", das in den Denkmalwissenschaften und im Bereich der Heritage Studies mittlerweile fest etabliert ist, bezieht sich kulturelles Erbe letztendlich nicht auf Güter, Eigentum oder materielle Objekte, sondern vielmehr auf von Menschen ausgeübte Praktiken, nämlich die Praxis der Inwertsetzung, der Zuschreibung von Wert und Bedeutung an die Hinterlassenschaften früherer Generationen. Nach dieser Auffassung wird Kulturerbe kontinuierlich in der Gegenwart konstruiert oder "geschaffen", indem es im Dialog zwischen Menschen und den Gebäuden, Stätten und Artefakten entsteht, die sie als bedeutungsvoll und wertvoll empfinden und mit denen sie sich identifizieren. Dies meinen die Archäologinnen Emma Waterton und Laurajane Smith, wenn sie behaupten: "There is no such thing as heritage."

Die soziale Konstruiertheit macht Kulturerbe zu einem höchst dynamischen Phänomen, das sich stets mit den sich ändernden Perspektiven, Bedürfnissen und Zielen der Menschen ändert. Zudem birgt es erhebliches Konfliktpotenzial, denn Menschen sind sich bei Wertfragen nicht immer einig und verfolgen nicht immer dieselben Ziele. Deswegen spricht man in der Denkmal- und Heritage-Theorie von Inwertsetzung als gesellschaftlichem Aushandlungsprozess: Es handelt sich um ein ständiges Ringen um die Deutungshoheit über die Zeugnisse der Vergangenheit und damit darüber, wessen Werte in der Gegenwart offiziell anerkannt und gepflegt werden. Insofern sind diese Aushandlungsprozesse auch als (macht-)politische Prozesse zu verstehen.

Und in der Politik des Kulturerbes steht vieles auf dem Spiel, denn die Fähigkeit, eine bestimmte Version der Vergangenheit durchzusetzen, bringt alle möglichen moralischen und rechtlichen Ansprüche mit sich: das Recht, zu sprechen und gehört zu werden, zu entscheiden, zu handeln. Kulturerbe hat die Macht, solche Ansprüche zu autorisieren und zu legitimieren, indem es sie als Funktion der Vergangenheit darstellt und somit als natürlich, normal, selbstverständlich – geradezu unhinterfragbar. Es ist diese Idee, die George Orwell, stets ein scharfsinniger Beobachter der Moderne, in seinem dystopischen Roman "1984" so berühmt eingefangen hat, als er schrieb: "Wer die Vergangenheit beherrscht, beherrscht die Zukunft." Solche Potenz macht das Kulturerbe zu wahrlich wertvollem Kapital – kein Wunder, dass es ebenso eifersüchtig von denen gehütet wird, die es in die Hände bekommen, wie das Finanzkapital, das von den Wohlhabendsten, dem obersten Prozent in der Einkommensverteilung, angehäuft wird.

Wem gehört das Kulturerbe?

Die hohen politischen Einsätze, die mit Kulturerbe als kulturellem Kapital und Soft Power verbunden sind, machen die Frage "wessen Erbe?" im Kulturerbediskurs genauso drängend wie in der Erbschaftsteuerdebatte. Und die Analogie ist noch nicht erschöpft: Auch im Kulturerbediskurs gibt es Versuche, den "Reichtum" gerechter zu verteilen.

Diese werden besonders deutlich in Initiativen wie der "Globalen Strategie für eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Welterbeliste" der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO). Die 1994 eingeführte Strategie zielt darauf ab, Lücken in der Welterbeliste zu schließen, indem sie die Vielfalt der vertretenen Denkmäler und Stätten erweitert. Diese waren seit Beginn des Welterbeprogramms 1972 trotz des erklärten Ziels, das "Kulturerbe der gesamten Menschheit" abzubilden, stark auf europäische und westliche Kulturmerkmale ausgerichtet.

Indem sie dies als Problem erkennt und zu adressieren versucht, repräsentiert die Strategie eine breitere globale Bewegung zur "Dezentrierung" des Westens. Jene ist Teil eines jahrzehntelangen globalen postmodernen und postkolonialen Wandels, in dem lange als universell geltende Annahmen und Positionen durch die Fokussierung auf subalterne und marginalisierte Stimmen ins Wanken gebracht wurden. In jüngster Zeit machen sich diese Verschiebungen besonders dramatisch bemerkbar, etwa in der Black-Lives-Matter-Bewegung, die 2013 in den USA entstand und vor allem nach dem Mord an George Floyd im Mai 2020 in Minneapolis weltweit Aufmerksamkeit fand. In dem inzwischen lebhaft geführten Dekolonisierungsdiskurs hat die Kulturerbeforschung eine Schlüsselrolle übernommen: Sie untersucht und dekonstruiert die Bedeutung und den Wert "weißer", westlicher und europäischer kultureller Ausdrucksformen aus der Vergangenheit – wie öffentliche Statuen von Sklavenhändlern und Konföderierten – und macht gleichzeitig Ausdrucksformen marginalisierter, beispielsweise "schwarzer" Kultur sichtbar. Dadurch wird diese Arbeit zur zentralen Ressource für die Dezentrierung von whiteness auf dem Weg zu mehr Gleichheit und Gerechtigkeit. Und keineswegs sind Narrative von race und Ethnizität sowie die von ihnen gestützten Machtstrukturen die einzigen, die im Kulturerbebereich dekonstruiert und "erschüttert" werden: Auch Gender und Sexualität werden rege diskutiert und Konzepte der Heteronormativität hinterfragt, während Queerness zunehmend in den Vordergrund gerückt und gefeiert wird.

Während die Vielfalt der Identitäten, die Anerkennung suchen und zunehmend finden, weiterwächst und die zentrale Rolle des Kulturerbes bei ihrer Festigung und Legitimierung immer besser verstanden wird, entwickelt sich der Trend in der Praxis hin zu menschenzentrierten und partizipativen Ansätzen. Diese berücksichtigen das Recht von Gemeinschaften, sich selbst und ihr Erbe zu definieren. In diesem Prozess der Diversifizierung und Partikularisierung von Identitäten und Perspektiven bilden nicht mehr spezifische politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnungen die gemeinsame Bezugsgrundlage, sondern universelle Menschenrechte.

Diese Betonung von Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion (diversity, equity, inclusion, kurz: DEI) wird indes keineswegs universell begrüßt, geschweige denn gefeiert. Insbesondere in den USA haben entsprechende Ansätze erheblichen Widerstand hervorgerufen. Die Absetzung von DEI als Leitprinzip für staatliche Behörden und öffentliche Einrichtungen unter der zweiten Trump-Administration steht für eine breitere Reaktion auf das, was viele lange als "politische Korrektheit" beklagt und jüngst als "Wokismus" diffamiert haben. Begleitet wird dies von Forderungen nach einer Rückabwicklung der DEI-Maßnahmen, um die als überbordend wahrgenommene Vielfalt wieder zu begrenzen und Chancengerechtigkeit erneut nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Für Befürworter dieser Sicht ist Identität primär eine Funktion von Differenz und Zugehörigkeit eine Funktion des Nicht-Dazugehörens und wird primär durch Exklusion erreicht. Somit würde die Ausweitung von Identität und Zugehörigkeit auf alle bedeuten, beides mitsamt den daraus resultierenden Rechten gänzlich abzuschaffen. Dies ist freilich zu einfach: Identitäten sind weder festgelegt noch schließen sie sich gegenseitig aus, und Zugehörigkeit muss kein Nullsummenspiel sein; ebenso (ver-)schwinden Rechte nicht notwendigerweise, wenn sie geteilt werden. Im Gegenteil – wie politische Philosophen seit Jean-Jacques Rousseau und John Stuart Mill argumentiert haben – kann das Teilen von Rechten und Freiheiten ihre sicherste Gewähr sein.

Machtspiele und Spielräume des Kulturerbes

Doch Komplexität ist schwer zu erfassen, wenn die Bedrohung existenziell wirkt und wenn sie die Grundfrage berührt, wer wir sind. Die Diskussion ist verständlicherweise hochemotional: Liebe zum Selbst und Verbundenheit damit, Ressentiments und Wut gegen den "Anderen", Angst vor Veränderung und vor Verlust. All dies sind starke Gefühle, die wesentlich den Erfolg politischer Kommunikation erklären, die sie bewusst anspricht und schürt, wie es etwa die Trump-Regierung in den USA tut. Dies reflektiert einen allgemeineren Trend: Nationalisten und Populisten in vielen anderen Weltregionen nutzen ein emotionsbasiertes Verständnis von Kulturerbe, um ihre Anhängerschaft zu binden und zu mobilisieren. Auch hier in Deutschland wird das Kulturerbe in Debatten über Migration, Integration und eine nationale "Leitkultur" beschworen und spielt beispielsweise in der Kommunikation der AfD eine prominente Rolle. Denn auch Kulturerbe ist zutiefst emotional, und zwar aus genau denselben Gründen – nämlich seiner existenziellen Bedeutung für Identitätsdefinition und Kontinuitätssicherung über Veränderungen hinweg.

Auf diese Weise eingesetzt, wird Kulturerbe zu einem Instrument der Regierungsrationalität für Politikschaffende, um Gegenwart und Zukunft nach ihren eigenen Zwecken zu gestalten – in Erfüllung des oben zitierten orwellschen Diktums. Dies steht freilich im Gegensatz zur Treuhandschaft als Sorgfaltspflicht gegenüber dem Vermächtnis der Vergangenheit im Auftrag anderer: Stattdessen beraubt es sie ihrer Rechte und untergräbt ihre Fähigkeit, frei Bedeutungen in Bezug auf die Vergangenheit zu schaffen. Solch manipuliertes Kulturerbe ließe sich somit als eine Art "gewolltes Denkmal" im Sinne des Kunsthistorikers und Denkmaltheoretikers Alois Riegl verstehen, da seine Bedeutung "uns von anderen oktroyiert wird". Dies, so Riegl und später Orwell, offenbare das autoritäre Potenzial von Kulturerbe, das im Kontrast zum demokratischen Potenzial des "gewordenen Denkmals" stehe. Jenes erlange seinen Status durch die oben beschriebenen sozialen Aushandlungsprozesse von Bedeutung und Wert.

Zugegeben: Jedes Denkmal enthält in seinem Wesen ein gewisses Maß an Manipulation, wie Kulturerbeforscher betonen. Denn Erbschaffung ist niemals neutral, sondern stets motiviert, stets praktiziert "von bestimmten Menschen zu einer bestimmten Zeit aus bestimmten Gründen", wie der Archäologe Rodney Harrison erklärt. "Wir manipulieren das uns übergebene Vermächtnis, um es als Erbe zu sichern", ergänzt der Kulturgeograf David Lowenthal. Es muss auch anerkannt werden, dass wir niemals bloß passive Rezipienten sind, passive Empfänger der Botschaften, die uns durch andere mittels Kulturerbe "oktroyiert" werden; vielmehr haben wir stets die Möglichkeit, diese Botschaften zu hinterfragen oder sogar abzulehnen – sei es auch nur im Sinne von "die Gedanken sind frei". Dennoch ist der Einwand berechtigt, wenn Harrison und andere für die Notwendigkeit argumentieren, "wachsam und zutiefst misstrauisch gegenüber dem Kulturerbe zu bleiben", da es "selten unschuldig eingesetzt wird", sondern "fast immer der Unterscheidung von Bevölkerungsgruppen zum Zwecke der Verwaltung und Regierung dient".

Kulturerbe als gesellschaftlicher "Goldstandard"

Seine grundlegende Konstruiertheit und seine Offenheit für sowohl Manipulation als auch Infragestellung mögen das Konzept des Kulturerbes auf den ersten Blick schwächlich erscheinen lassen – die Erfahrung bestätigt dies jedoch nicht. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zum einen lässt sich Kulturerbe in großem, aber nicht unbegrenztem Maße konstruieren und dekonstruieren. Denn das historische Objekt ist nicht nur Projektionsfläche für Bedeutung, sondern auch Dokument, also Beweismittel, und leistet als solches Widerstand – sei es auch nur durch seine "sperrige Materialität", die x-beliebige Relativierung nicht zulässt. Stein ist schließlich nicht Gips ist nicht Plastik; hier ist nicht dort; und die Zeit fließt, soweit wir wissen, nur in eine Richtung. Zum anderen weist die Kulturanthropologin Birgit Meyer mit Bezug auf religiösen Glauben darauf hin, dass das "Reale" zwar kulturell von Menschen konstruiert sein mag, dessen reale, lebensweltliche Konsequenzen deshalb jedoch nicht weniger bedeutsam sind. Und wie Jahrhunderte religiöser Konflikte bezeugen, lässt sich die Akzeptanz einer Sache als "real" oder "wahr" durch Dekonstruktion keineswegs so leicht erschüttern, wie man erwarten könnte. Ebenso muss die Konstruiertheit des Kulturerbes unseren Glauben daran nicht erschüttern – solange und insofern wir weiterhin gewisse Wahrheiten als selbstverständlich erachten. Dazu zählen neben der Glaubwürdigkeit materieller Zeugnisse auch die Universalität und Unveräußerlichkeit der Menschenrechte, einschließlich des Rechts frei zu sprechen.

Denn es besteht ein Unterschied zwischen einem Oktroi oder einer Manipulation – die beide Gewalt oder Täuschung einsetzen, um in Sinnbildungsprozesse einzugreifen – und Überzeugungsarbeit oder Argumentation, die das Recht der Menschen auf Ablehnung angebotener Interpretationen achten sowie ihr Recht und ihre Fähigkeit zur eigenständigen Sinnbestimmung anerkennen. Diese zielen daher darauf ab, einerseits Anerkennung zu erwirken und andererseits aus Infragestellung und Zurückweisung zu lernen – indem sie diese selbst im Unbehagen als produktiv verstehen.

Der Umgang mit dem kulturellen Erbe sagt also viel über eine Gesellschaft und deren Führung aus: Eine Regierung, die danach strebt, Vergangenheit und Zukunft nach ihrer eigenen Vision zu formen, demonstriert weder Vertrauen in ihr Volk – nicht darin, dass es ihr aus eigenem Antrieb auf dem vorgeschlagenen Weg folgt, und ebenso wenig, dass es einen alternativen, gleichwohl legitimen Pfad wählt – noch zeigt sie Vertrauen oder Zuversicht in sich selbst, in die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Ideale oder ihre Fähigkeit, diese durch Argumentation und Überzeugung zu vermitteln statt durch Zwang oder Lügen. Eine Gesellschaft, die eine solche Regierung akzeptiert, kann ebenfalls nur unsicher, misstrauisch und unfrei sein. Genauso wenig werden eine Gesellschaft und Regierung, die einander und sich selbst vertrauen, durch die Vorstellung von geteilten Rechten oder infrage gestellten Ideen verunsichert. Sie werden Kulturerbe nutzen, um Gleichheiten als Normalfall zu etablieren und das Prinzip der Hinterfragbarkeit selbst als unhinterfragbar zu verankern. Solche Gesellschaften mögen sogar die Demokratie selbst als ihr Erbe beanspruchen – wie wir dies in Deutschland mit mehr oder weniger Recht tun.

(Kulturelles) Eigentum verpflichtet

Aus der Perspektive des Kulturerbes ist also eine Politik des Erbens, die sich als demokratisch bezeichnen ließe, vor allem eine, die die gesellschaftlichen Prozesse des Aushandelns und Streitens, durch die aus dem Material der Vergangenheit in der Gegenwart Sinn gebildet wird, in größtmöglichem Umfang fördert und verstetigt – nicht nur in unserer Zeit, sondern auch für die Zukunft. Wie oben angedeutet, bedeutet dies notwendigerweise, Kulturerbeobjekte möglichst intakt und unverändert zu bewahren, damit die von ihnen dokumentierten Wahrheiten für die Sinnbildungsprozesse künftiger Generationen in größtmöglicher Vollständigkeit verfügbar bleiben.

Gleichwohl ist eine verantwortungsvolle Treuhandschaft, verstanden als Fürsorgepflicht gegenüber anderen, mit der reinen Verwahrungsaufgabe – der bloßen Weitergabe unversehrter Objekte – noch nicht erfüllt. Auch kann dieser Maßstab nicht durch einen Ansatz des prinzipiellen Nichteingreifens erreicht werden, der auf den freien Ablauf von Sinnbildungs- und Wertzuschreibungspraktiken abzielt. Denn manche Hinterlassenschaften sind gewissermaßen gefährlich und erfordern eine besonders sorgsame Behandlung. Dies gilt insbesondere für das "schwierige Erbe" – eine Kategorie, die beispielsweise die kolonialen Denkmäler oder die vielen Spuren nationalsozialistischer Herrschaft in der gebauten Landschaft Deutschlands und Europas umfasst.

An solchen Orten implizieren Treuhandschaft und Fürsorgepflicht eine zusätzliche Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, in deren Interesse sie geschützt und bewahrt werden: die Verpflichtung, Orientierungshilfen zum Umgang mit diesem schwierigen Erbe zu geben. Dazu zählt, welche Art von Sinn mit diesem Erbe gebildet werden kann und welcher Wert ihm zuzuschreiben ist – basierend auf detailliertem historischem Wissen, gepaart mit einem entwickelten Gespür für die Werte, die die Gesellschaft sowohl vertritt als auch erstrebenswert findet. Solche Orientierungshilfen können vielfältige Formen annehmen – von der einfachen Informationstafel bis zur perspektivverändernden künstlerischen Neuinterpretation; in manchen Fällen mag auch eine Art "Quarantäne" des Objekts in einem Museum oder anderen institutionellen Raum notwendig sein. Sorgfältig und gut umgesetzt, bewahren solche Interventionen Treue zum Ideal der möglichst vollständigen Bewahrung von Zeugnissen ebenso wie zum Grundsatz interpretativer Freiheit; doch zugleich verweigern sie sich der vollständigen Abgabe von Verantwortung für den Umgang mit dieser Freiheit.

Diese Art der "Zukunftsgestaltung" unterscheidet sich subtil, aber wesentlich von der "Beherrschung der Zukunft", die Orwell beschreibt: Während Letztere auf Misstrauen gründet, wird Erstere von echter Fürsorge – man könnte sogar sagen: Liebe – für diejenigen angetrieben, für die das Erbe bewahrt und verwaltet wird. Das ist die Herausforderung für den Denkmalschutz in einer freiheitlich-demokratischen und zugleich fürsorglichen Gesellschaft: über die reine Objektverwahrung hinauszugehen und Prozesse der Sinnbildung so zu steuern, dass sie der Öffentlichkeit als Ressource zur Entwicklung einer ethischen Haltung gegenüber der Zukunft dienen können.

Demokratische Gesellschaften als Kollektiverben

Im Verhältnis zwischen Erblasser und Erben tragen auch die Erben Pflichten und Verantwortlichkeiten. Hierzu war Ruskin unnachgiebig: "Was wir selbst erbaut haben, dürfen wir niederreißen; doch was andere mit ihrer Kraft, ihrem Reichtum und ihrem Leben vollbracht haben – ihr Recht darüber erlischt nicht mit ihrem Tod." Pflichtbewusste Erben verletzen weder die Rechte ihrer Vorfahren durch Missbrauch oder Verschwendung des übertragenen Erbes, noch ignorieren oder verwerfen sie unbedacht angebotene Orientierungshilfen – selbst wenn sie frei entscheiden können, ob sie diese annehmen, ablehnen oder hinterfragen. Im Kontext des Kulturerbes handelt es sich dabei auch nicht um bloße Pietät. Erben haben kaum eine Alternative, als sich mit ihrem Erbe auf dessen eigenen Bedingungen auseinanderzusetzen: Denn auch hier widersetzt sich das Denkmal sowohl als materielles Objekt wie als soziales Konstrukt der Relativierung oder Umdeutung. Wie die Denkmaltheoretikerin Gabi Dolff-Bonekämper schreibt: "[D]ie Spuren früherer Aneignungen [bleiben] sowohl in der Substanz als auch in der dem Denkmal zugeordneten, gesellschaftlich überlieferten Bedeutung bewahrt. (…) Einmal öffentlich wirksam gewordene Bewertungen lassen sich nicht abstreifen. Sie können durch neuere überblendet werden, bleiben aber dennoch vorhanden und jederzeit wieder aufrufbar. (…) Wer für ein Denkmal eine andere, neue Bewertung entwickeln will, (…) muss mit den früheren gesellschaftlichen Sinnsetzungen rechnen."

Vielleicht trägt nichts davon zur Beantwortung der Frage bei, wie mit dem Thema Erbschaftsteuer umzugehen ist. Der Diskurs um das Kulturerbe plädiert einerseits dafür, dass die Erbschaft nicht besessen, sondern dem Kollektiv geschuldet wird, und sagt andererseits doch auch, dass sie nur nützlich und wertvoll bleibt, wenn sie intakt erhalten wird. Somit versagt die Analogie letztlich – wie es wohl sein muss. Tatsächlich legt in der politischen Ökonomie des Kulturerbes das Bewusstsein generationenübergreifender Verantwortung nahe, dass wir versuchen müssen, den Kreis zu quadrieren: indem wir einerseits daran arbeiten, mögliche Zukünfte offenzuhalten, während wir ihnen andererseits Grenzen setzen, und indem wir auf der Bewahrung und Ausübung unserer Freiheit bestehen, zugleich aber ihre Grenzen anerkennen, respektieren und bejahen.

Doch genau darin liegt der Punkt: In einer Demokratie endet der Anspruch der Gesellschaft auf das Erbe dort, wo ihre Pflicht beginnt, es weiterzugeben – so wie die Freiheit des einzelnen Bürgers dort endet, wo die Freiheit des nächsten beginnt. So schwierig und unbequem dies auch sein mag: Das ist die Herausforderung, die uns die Demokratie auferlegt. Mit Vertrauen, Fürsorge und Zuneigung – so lehrt uns das Kulturerbe – ist sie jedoch zu bewältigen.

Fussnoten

Fußnoten

  1. John Ruskin, The Seven Lamps of Architecture (1849), in: E.T. Cook/Alexander Wedderburg (Hrsg.), The Works of John Ruskin, London 1903, S. 245 (eigene Übersetzung).

  2. International Council on Monuments and Sites, The Venice Charter/La charte de Venise, 1994–1964, Paris 1994, S. 132 (eigene Übersetzung).

  3. Rodney Harrison, Beyond "Natural" and "Cultural" Heritage: Toward an Ontological Politics of Heritage in the Age of Anthropocene, in: Heritage & Society 1/2015, S. 27 (eigene Übersetzung).

  4. Vgl. ebd.

  5. Vgl. Albert Rains/Laurance G. Henderson (Hrsg.), With Heritage So Rich: A Report of a Special Committee on Historic Preservation, New York 1966.

  6. Vgl. Cornelius Holtorf/Graham Fairclough, The New Heritage and Reshapings of the Past, in: Alfredo Gonzalez-Ruibal (Hrsg.), Reclaiming Archaeology: Beyond the Tropes of Modernity, Abingdon–New York 2013.

  7. Vgl. Harrison (Anm. 3).

  8. Emma Waterton/Laurajane Smith, There Is no Such Thing as Heritage, in: dies. (Hrsg.), Taking Archaeology Out of Heritage, Newcastle upon Tyne 2009, S. 10–27, Zitat S. 11 (Hervorhebung durch Autorin).

  9. Vgl. Rodney Harrison, Understanding the Politics of Heritage, Manchester 2010, S. 8.

  10. Vgl. ebd.

  11. Vgl. Harrison (Anm. 3), S. 38.

  12. George Orwell, Neunzehnhundertvierundachtzig, Frankfurt/M. 1984 [1949], S. 37.

  13. Vgl. Laurajane Smith, Uses of Heritage, Abingdon–New York 2006.

  14. Vgl. UNESCO, Die globale Strategie für eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Welterbeliste, 1994, Externer Link: https://www.unesco.de/orte/welterbe/globale-strategie.

  15. UNESCO, Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, Paris 1972, Präambel.

  16. Karen Burgard/Michael Boucher, The Special Responsibility of Public Spaces to Dismantle White Supremacist Historical Narratives, in: Angela Labrador/Neil Asher Silberman (Hrsg.), The Oxford Handbook of Public History Theory and Practice, Oxford 2018, S. 245.

  17. Vgl. Booth Gunther/Southern Poverty Law Center (Hrsg.), Whose Heritage? Public Symbols of the Confederacy, Montgomery 2016.

  18. Vgl. Jenna C. Ashton (Hrsg.), The Routledge Handbook of Heritage and Gender, Abingdon–New York 2025.

  19. Vgl. The Queer Heritage and Collections Network, Externer Link: https://queerhcn.org.

  20. Vgl. Michelle Langfield/William Logan/Mairead Nic Craith (Hrsg.), Cultural Diversity, Heritage and Human Rights: Intersections in Theory and Practice, London 2010.

  21. Vgl. Francisco Panizza, Populism and Identification, in: Cristóbal Rovira Kaltwasser et al. (Hrsg.), Oxford Handbook of Populism, Oxford 2017, S. 406–425.

  22. Vgl. Guillem Rico/Marc Guinjoan/Eva Anduiza, The Emotional Underpinnings of Populism: How Anger and Fear Affect Populist Attitudes, in: Swiss Political Science Review 4/2017, S. 444–461.

  23. Vgl. Johanna Blokker, Rückwärtsgewandte Utopien. Rechtspopulismus und Erbe, in: Gerhard Vinken/Stephanie Herold (Hrsg.), Denkmal_Emotion. Politisierung – Mobilisierung – Bindung, Holzminden 2021, S. 25–29.

  24. Vgl. Johanna Blokker, Heritage and the "Heartland": Architectural and Urban Heritage in the Discourse and Practice of the Populist Far Right, in: Journal of European Studies 3–4/2022, S. 219–237.

  25. Vgl. Ayhan Kaya, Populism and Heritage in Europe. Lost in Diversity and Unity, London 2019.

  26. Alois Riegl, Der moderne Denkmalkultus, sein Wesen und seine Entstehung (1903), in: ders., Gesammelte Aufsätze, Augsburg–Wien 1929, S. 144–194, Zitat S. 144.

  27. Harrison (Anm. 9), S. 25.

  28. David Lowenthal, The Past Is a Foreign Country: Revisited, Cambridge 2015, S. 21.

  29. Vgl. Gaynor Bagnall, Performance and Performativity at Heritage Sites, in: Museum and Society 2/2003, S. 87–103.

  30. Harrison (Anm. 3), S. 38f.

  31. Aleida Assmann, Zur Mediengeschichte des kulturellen Gedächtnisses, in: Astrid Erll/Ansgar Nünning (Hrsg.), Medien des kollektiven Gedächtnisses, Berlin 2004, S. 45–60, Zitat S. 57.

  32. Vgl. Mattijs van de Port/Birgit Meyer (Hrsg.), Sense and Essence. Heritage and the Cultural Production of the Real, New York 2018.

  33. Vgl. Johanna Blokker, The Heritageisation of Democracy in Germany’s Built Landscape, in: Sabine Coady Schäbitz/Svenja Hönig (Hrsg.), Heritage and Democracy. Arbeitskreis Theorie und Lehre der Denkmalpflege, Jahrestagung 2024, Heidelberg 2025, S. 116–123.

  34. Vgl. Gabi Dolff-Bonekämper, Gegenwartswerte: Für eine Erneuerung von Alois Riegls Denkmalwerttheorie, in: Hans-Rudolf Meier/Ingrid Scheurmann (Hrsg.), DENKmalWERTE. Beiträge zur Theorie und Aktualität der Denkmalpflege, München 2010, S. 27–40.

  35. Vgl. Sharon Macdonald, Difficult Heritage. Negotiating the Nazi Past in Nuremberg and Beyond, London 2009.

  36. Vgl. Johanna Blokker, Denkmalsturz und Denkmalschutz. Positionen der Denkmalpflege zum Umgang mit Denkmälern des Kolonialismus, in: APuZ 40–41/2021, S. 27–33.

  37. Vgl. Harrison (Anm. 3), S. 39.

  38. Ruskin (Anm. 1), S. 245 (eigene Übersetzung).

  39. Dolff-Bonekämper (Anm. 34), S. 38f.

  40. Vgl. Rodney Harrison, Heritage as Future-Making Making Practices, in: ders. et al., Heritage Futures. Comparative Approaches to Natural and Cultural Heritage Practices, London 2020, S. 20–50, hier S. 33.

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ist Leiterin des Fachgebiets Denkmalpflege und Inhaberin des UNESCO-Lehrstuhls für Heritage Studies an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und leitet das dort ansässige Heritage Centre. In Forschung und Lehre befasst sie sich mit sämtlichen Aspekten des Kulturerbes, dessen Erhalt und seinen politischen Dimensionen.