Die aktuelle Erbschaftsteuerdebatte in Deutschland berührt auch zentrale Fragen des Diskurses um das kulturelle Erbe und die Denkmalpflege. Über ihr gemeinsames Vokabular hinaus befassen sich beide Diskussionen mit verwandten Themen, die von rechtlichen über moralische und ethische bis hin zu philosophischen Fragen reichen. Im rechtlichen Kontext wirft auch das Konzept des kulturellen Erbes beispielsweise die Frage auf, wie man individuelle Eigentumsrechte mit dem in den verschiedenen Denkmalschutzgesetzen der deutschen Bundesländer genannten "öffentlichen Interesse" oder "Interesse der Allgemeinheit" in Einklang bringen kann. Was zählt als rechtmäßiges Eigentum des Besitzers, mit dem er nach Belieben verfahren darf, und was ist der Gemeinschaft, was der Zukunft geschuldet?
Interessanterweise haben im Englischen, meiner Muttersprache, die Begriffe own (besitzen) und owe (schulden) denselben Ursprung; der Unterschied besteht darin, dass owe das Konzept des Habens um die Verpflichtung zum Geben erweitert. Im allerstrengsten Sinne muss natürlich jedes Besitztum irgendwann ab- oder weitergegeben werden, denn "du kannst es nicht mitnehmen". Aber davon abgesehen: Das Kulturerbekonzept basiert auf der Idee eines "Habens", das mit dem "Geben" verbunden ist – also darauf, etwas zu empfangen, um es wiederum haben zu können, mit der Verpflichtung, erneut zu geben, und so weiter, über Generationen hinweg. Der Universalgelehrte John Ruskin, ein früher Theoretiker der Denkmalpflege, formulierte es folgendermaßen, als er in den 1840er Jahren über Baudenkmäler in Großbritannien schrieb: "Sie gehören nicht uns. Sie gehören teilweise denen, die sie gebaut haben, und teilweise allen zukünftigen Generationen der Menschheit."
Somit basiert das Konzept des Kulturerbes auf der Idee der stewardship (Treuhandschaft) statt des Eigentums. Dadurch entsteht eine Beziehung von Pflicht und Verantwortung, konkret eine duty of care, eine Fürsorgepflicht gegenüber dem Kulturgut, die der Einzelne im Auftrag anderer hat – sowohl der heute Lebenden als auch zukünftiger Generationen.
Kulturerbe als Macht, Kapital und Politik
Und ähnlich wie die in der Steuerdebatte behandelte Erbschaft in Form von Hab und Gut ist auch das kulturelle Erbe eine Ressource, ein Vermögen. Zudem ist es ebenfalls ungleich in der Gesellschaft verteilt. Es kann als property oder asset wertvoll sein – weitere Begriffe, die beiden Erbschaftsdiskursen gemein sind. Doch der Wert, den wir meinen, wenn wir von einem rich heritage
Denn nach dem "neuen Erbe-Paradigma",
Die soziale Konstruiertheit macht Kulturerbe zu einem höchst dynamischen Phänomen, das sich stets mit den sich ändernden Perspektiven, Bedürfnissen und Zielen der Menschen ändert. Zudem birgt es erhebliches Konfliktpotenzial, denn Menschen sind sich bei Wertfragen nicht immer einig und verfolgen nicht immer dieselben Ziele. Deswegen spricht man in der Denkmal- und Heritage-Theorie von Inwertsetzung als gesellschaftlichem Aushandlungsprozess: Es handelt sich um ein ständiges Ringen um die Deutungshoheit über die Zeugnisse der Vergangenheit und damit darüber, wessen Werte in der Gegenwart offiziell anerkannt und gepflegt werden.
Und in der Politik des Kulturerbes steht vieles auf dem Spiel, denn die Fähigkeit, eine bestimmte Version der Vergangenheit durchzusetzen, bringt alle möglichen moralischen und rechtlichen Ansprüche mit sich: das Recht, zu sprechen und gehört zu werden, zu entscheiden, zu handeln.
Wem gehört das Kulturerbe?
Die hohen politischen Einsätze, die mit Kulturerbe als kulturellem Kapital und Soft Power verbunden sind, machen die Frage "wessen Erbe?" im Kulturerbediskurs genauso drängend wie in der Erbschaftsteuerdebatte. Und die Analogie ist noch nicht erschöpft: Auch im Kulturerbediskurs gibt es Versuche, den "Reichtum" gerechter zu verteilen.
Diese werden besonders deutlich in Initiativen wie der "Globalen Strategie für eine repräsentative, ausgewogene und glaubwürdige Welterbeliste" der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO).
Indem sie dies als Problem erkennt und zu adressieren versucht, repräsentiert die Strategie eine breitere globale Bewegung zur "Dezentrierung"
Während die Vielfalt der Identitäten, die Anerkennung suchen und zunehmend finden, weiterwächst und die zentrale Rolle des Kulturerbes bei ihrer Festigung und Legitimierung immer besser verstanden wird, entwickelt sich der Trend in der Praxis hin zu menschenzentrierten und partizipativen Ansätzen. Diese berücksichtigen das Recht von Gemeinschaften, sich selbst und ihr Erbe zu definieren. In diesem Prozess der Diversifizierung und Partikularisierung von Identitäten und Perspektiven bilden nicht mehr spezifische politische, soziale oder wirtschaftliche Ordnungen die gemeinsame Bezugsgrundlage, sondern universelle Menschenrechte.
Diese Betonung von Vielfalt, Gerechtigkeit und Inklusion (diversity, equity, inclusion, kurz: DEI) wird indes keineswegs universell begrüßt, geschweige denn gefeiert. Insbesondere in den USA haben entsprechende Ansätze erheblichen Widerstand hervorgerufen. Die Absetzung von DEI als Leitprinzip für staatliche Behörden und öffentliche Einrichtungen unter der zweiten Trump-Administration steht für eine breitere Reaktion auf das, was viele lange als "politische Korrektheit" beklagt und jüngst als "Wokismus" diffamiert haben. Begleitet wird dies von Forderungen nach einer Rückabwicklung der DEI-Maßnahmen, um die als überbordend wahrgenommene Vielfalt wieder zu begrenzen und Chancengerechtigkeit erneut nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen zu garantieren. Für Befürworter dieser Sicht ist Identität primär eine Funktion von Differenz und Zugehörigkeit eine Funktion des Nicht-Dazugehörens und wird primär durch Exklusion erreicht.
Machtspiele und Spielräume des Kulturerbes
Doch Komplexität ist schwer zu erfassen, wenn die Bedrohung existenziell wirkt und wenn sie die Grundfrage berührt, wer wir sind. Die Diskussion ist verständlicherweise hochemotional: Liebe zum Selbst und Verbundenheit damit, Ressentiments und Wut gegen den "Anderen", Angst vor Veränderung und vor Verlust. All dies sind starke Gefühle, die wesentlich den Erfolg politischer Kommunikation erklären, die sie bewusst anspricht und schürt, wie es etwa die Trump-Regierung in den USA tut.
Auf diese Weise eingesetzt, wird Kulturerbe zu einem Instrument der Regierungsrationalität für Politikschaffende, um Gegenwart und Zukunft nach ihren eigenen Zwecken zu gestalten
Zugegeben: Jedes Denkmal enthält in seinem Wesen ein gewisses Maß an Manipulation, wie Kulturerbeforscher betonen. Denn Erbschaffung ist niemals neutral, sondern stets motiviert, stets praktiziert "von bestimmten Menschen zu einer bestimmten Zeit aus bestimmten Gründen", wie der Archäologe Rodney Harrison erklärt.
Kulturerbe als gesellschaftlicher "Goldstandard"
Seine grundlegende Konstruiertheit und seine Offenheit für sowohl Manipulation als auch Infragestellung mögen das Konzept des Kulturerbes auf den ersten Blick schwächlich erscheinen lassen – die Erfahrung bestätigt dies jedoch nicht. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zum einen lässt sich Kulturerbe in großem, aber nicht unbegrenztem Maße konstruieren und dekonstruieren. Denn das historische Objekt ist nicht nur Projektionsfläche für Bedeutung, sondern auch Dokument, also Beweismittel, und leistet als solches Widerstand – sei es auch nur durch seine "sperrige Materialität",
Denn es besteht ein Unterschied zwischen einem Oktroi oder einer Manipulation – die beide Gewalt oder Täuschung einsetzen, um in Sinnbildungsprozesse einzugreifen – und Überzeugungsarbeit oder Argumentation, die das Recht der Menschen auf Ablehnung angebotener Interpretationen achten sowie ihr Recht und ihre Fähigkeit zur eigenständigen Sinnbestimmung anerkennen. Diese zielen daher darauf ab, einerseits Anerkennung zu erwirken und andererseits aus Infragestellung und Zurückweisung zu lernen – indem sie diese selbst im Unbehagen als produktiv verstehen.
Der Umgang mit dem kulturellen Erbe sagt also viel über eine Gesellschaft und deren Führung aus: Eine Regierung, die danach strebt, Vergangenheit und Zukunft nach ihrer eigenen Vision zu formen, demonstriert weder Vertrauen in ihr Volk – nicht darin, dass es ihr aus eigenem Antrieb auf dem vorgeschlagenen Weg folgt, und ebenso wenig, dass es einen alternativen, gleichwohl legitimen Pfad wählt – noch zeigt sie Vertrauen oder Zuversicht in sich selbst, in die Richtigkeit und Glaubwürdigkeit ihrer Ideale oder ihre Fähigkeit, diese durch Argumentation und Überzeugung zu vermitteln statt durch Zwang oder Lügen. Eine Gesellschaft, die eine solche Regierung akzeptiert, kann ebenfalls nur unsicher, misstrauisch und unfrei sein. Genauso wenig werden eine Gesellschaft und Regierung, die einander und sich selbst vertrauen, durch die Vorstellung von geteilten Rechten oder infrage gestellten Ideen verunsichert. Sie werden Kulturerbe nutzen, um Gleichheiten als Normalfall zu etablieren und das Prinzip der Hinterfragbarkeit selbst als unhinterfragbar zu verankern. Solche Gesellschaften mögen sogar die Demokratie selbst als ihr Erbe beanspruchen – wie wir dies in Deutschland mit mehr oder weniger Recht tun.
(Kulturelles) Eigentum verpflichtet
Aus der Perspektive des Kulturerbes ist also eine Politik des Erbens, die sich als demokratisch bezeichnen ließe, vor allem eine, die die gesellschaftlichen Prozesse des Aushandelns und Streitens, durch die aus dem Material der Vergangenheit in der Gegenwart Sinn gebildet wird, in größtmöglichem Umfang fördert und verstetigt – nicht nur in unserer Zeit, sondern auch für die Zukunft. Wie oben angedeutet, bedeutet dies notwendigerweise, Kulturerbeobjekte möglichst intakt und unverändert zu bewahren, damit die von ihnen dokumentierten Wahrheiten für die Sinnbildungsprozesse künftiger Generationen in größtmöglicher Vollständigkeit verfügbar bleiben.
Gleichwohl ist eine verantwortungsvolle Treuhandschaft, verstanden als Fürsorgepflicht gegenüber anderen, mit der reinen Verwahrungsaufgabe – der bloßen Weitergabe unversehrter Objekte – noch nicht erfüllt. Auch kann dieser Maßstab nicht durch einen Ansatz des prinzipiellen Nichteingreifens erreicht werden, der auf den freien Ablauf von Sinnbildungs- und Wertzuschreibungspraktiken abzielt. Denn manche Hinterlassenschaften sind gewissermaßen gefährlich und erfordern eine besonders sorgsame Behandlung. Dies gilt insbesondere für das "schwierige Erbe" – eine Kategorie, die beispielsweise die kolonialen Denkmäler oder die vielen Spuren nationalsozialistischer Herrschaft in der gebauten Landschaft Deutschlands und Europas umfasst.
An solchen Orten implizieren Treuhandschaft und Fürsorgepflicht eine zusätzliche Verpflichtung gegenüber der Öffentlichkeit, in deren Interesse sie geschützt und bewahrt werden: die Verpflichtung, Orientierungshilfen zum Umgang mit diesem schwierigen Erbe zu geben. Dazu zählt, welche Art von Sinn mit diesem Erbe gebildet werden kann und welcher Wert ihm zuzuschreiben ist – basierend auf detailliertem historischem Wissen, gepaart mit einem entwickelten Gespür für die Werte, die die Gesellschaft sowohl vertritt als auch erstrebenswert findet. Solche Orientierungshilfen können vielfältige Formen annehmen – von der einfachen Informationstafel bis zur perspektivverändernden künstlerischen Neuinterpretation; in manchen Fällen mag auch eine Art "Quarantäne" des Objekts in einem Museum oder anderen institutionellen Raum notwendig sein.
Diese Art der "Zukunftsgestaltung" unterscheidet sich subtil, aber wesentlich von der "Beherrschung der Zukunft", die Orwell beschreibt: Während Letztere auf Misstrauen gründet, wird Erstere von echter Fürsorge – man könnte sogar sagen: Liebe – für diejenigen angetrieben, für die das Erbe bewahrt und verwaltet wird. Das ist die Herausforderung für den Denkmalschutz in einer freiheitlich-demokratischen und zugleich fürsorglichen Gesellschaft: über die reine Objektverwahrung hinauszugehen und Prozesse der Sinnbildung so zu steuern, dass sie der Öffentlichkeit als Ressource zur Entwicklung einer ethischen Haltung gegenüber der Zukunft dienen können.
Demokratische Gesellschaften als Kollektiverben
Im Verhältnis zwischen Erblasser und Erben tragen auch die Erben Pflichten und Verantwortlichkeiten. Hierzu war Ruskin unnachgiebig: "Was wir selbst erbaut haben, dürfen wir niederreißen; doch was andere mit ihrer Kraft, ihrem Reichtum und ihrem Leben vollbracht haben – ihr Recht darüber erlischt nicht mit ihrem Tod."
Vielleicht trägt nichts davon zur Beantwortung der Frage bei, wie mit dem Thema Erbschaftsteuer umzugehen ist. Der Diskurs um das Kulturerbe plädiert einerseits dafür, dass die Erbschaft nicht besessen, sondern dem Kollektiv geschuldet wird, und sagt andererseits doch auch, dass sie nur nützlich und wertvoll bleibt, wenn sie intakt erhalten wird. Somit versagt die Analogie letztlich – wie es wohl sein muss. Tatsächlich legt in der politischen Ökonomie des Kulturerbes das Bewusstsein generationenübergreifender Verantwortung nahe, dass wir versuchen müssen, den Kreis zu quadrieren: indem wir einerseits daran arbeiten, mögliche Zukünfte offenzuhalten, während wir ihnen andererseits Grenzen setzen,
Doch genau darin liegt der Punkt: In einer Demokratie endet der Anspruch der Gesellschaft auf das Erbe dort, wo ihre Pflicht beginnt, es weiterzugeben – so wie die Freiheit des einzelnen Bürgers dort endet, wo die Freiheit des nächsten beginnt. So schwierig und unbequem dies auch sein mag: Das ist die Herausforderung, die uns die Demokratie auferlegt. Mit Vertrauen, Fürsorge und Zuneigung – so lehrt uns das Kulturerbe – ist sie jedoch zu bewältigen.