Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2009 hat sich Deutschland umfassend zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen verpflichtet. Ihre Umsetzung auf nationaler Ebene ist im Bundesteilhabegesetz von 2016 geregelt, das in vier Reformstufen zwischen 2017 und 2023 in Kraft getreten ist. Auf dieser Grundlage sollen Gleichberechtigung, Zugang und Teilhabe sowie die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen verstetigt werden – damit Inklusion endlich zur Normalität wird.
Zweifelsohne hat sich die Situation für Menschen mit Behinderungen in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen verbessert. Gleichwohl wurde Deutschland 2023 im Rahmen der zweiten Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-BRK durch den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich kritisiert: Die Aufrechterhaltung exklusiver Parallelstrukturen – wie Förderschulen oder Werkstätten für behinderte Menschen – verhindere die flächendeckende Inklusion. Auch im Gesundheitssystem gibt es nach wie vor Barrieren, sowohl baulicher Natur als auch im Zugang zu Informationen.
Neue Chancen, aber auch Risiken für die Teilhabe eröffnen sich durch die Digitalisierung. Technische Innovationen können Menschen mit Behinderungen das Leben erleichtern, müssen dafür aber barrierefrei und niedrigschwellig zugänglich sein. Nötig ist darum auch ein weitreichendes Umdenken, um Behinderungen als einen Teilaspekt menschlicher Vielfalt zu normalisieren. Und da (fehlende) Barrierefreiheit spätestens im Alter alle betrifft, kann Inklusion kein „Extrawunsch“ der Betroffenen sein. In den Worten des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Jürgen Dusel: „Inklusion ist ein Menschenrecht und Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes und demokratisches Land.“