„Das Jahr 1945 brachte zumindest äußerlich einen Einschnitt. In den meisten Köpfen hatte sich hingegen wenig bewegt.“ Dies konstatierte 2001 die Leiterin der Bernburger T4-Gedenkstätte Ute Hoffmann, die bereits zu DDR-Zeiten als junge Freiwillige aktiv daran mitgearbeitet hatte, dass gerade an diesem Ort des Schreckens ein würdevoller Umgang mit der Vergangenheit etabliert werden konnte. Schon der Titel ihres damaligen Aufsatzes – „‚Das ist wohl ein Stück verdrängt worden‘: Zum Umgang mit den ‚Euthanasie‘-Verbrechen in der DDR“ – deutet auf die Herausforderungen hin, mit denen Erinnerungsaktivist:innen noch lange nach Kriegsende konfrontiert waren.
Ähnliche Worte hatte der Behindertenpädagoge Wolfgang Jantzen gewählt, als er die emotional-politische Befindlichkeitslage zum Thema Behinderung im Westen Deutschlands am Anfang der 1980er Jahre beschrieb: „So bleibt nach Zerschlagung des faschistischen Staatsapparates der Faschismus in den Köpfen übrig. (…) Ein Faschismus in den Köpfen, der (…) sich in der öffentlichen Meinung so niederschlägt, daß eine Mehrheit es für besser findet, wenn geistig behinderte Kinder früh sterben und 80% diese Kinder an abgelegene Orte abschieben möchte.“
Jantzens Verweis auf statistische Daten zur öffentlichen Meinung beim Thema geistige Behinderung basierte auf Befunden des Marburger Psychologen und Pädagogikprofessors Helmut von Bracken, der konstatierte, wie außerordentlich hartnäckig sich empirisch eigentlich unhaltbare „eugenische“ Erklärungen zur Entstehung von geistiger Beeinträchtigung hielten. Noch Anfang der 1970er Jahre gaben 75 Prozent der befragten Bürger:innen an, dass Eltern an der geistigen Behinderung oder Lernschwäche ihrer Kinder schuld seien. Als mutmaßliche Ursachen wurden am häufigsten „Vererbung“ (88 Prozent), „Trunksucht“ (83 Prozent) oder „Inzest“ (75 Prozent) genannt. Zwischen 15 und 20 Prozent der Befragten gaben an, die Ursachen könnten „falsche Erziehung“ oder „fehlende Liebe in der Kleinkindzeit“ sein. Ein weiteres Drittel äußerte, es würde sie persönlich „stören“, wenn sie im Alltag einem geistig behinderten Kind begegnen müssten, und zwei Drittel waren der Meinung, solche Kinder sollten nicht in ihrer Familie aufwachsen, sondern lieber in Einrichtungen, idealerweise an „entlegenen, abgeschiedenen Orten“.
Es bedurfte jahrzehntelanger Anstrengungen von Aktivist:innengruppen und engagierten Wissenschaftler:innen, bis die hunderttausendfachen NS-Zwangssterilisationen und „Euthanasie“-Morde an Menschen, denen eine geistige Behinderung oder eine psychische Krankheit diagnostiziert worden war, in der breiteren Öffentlichkeit wie auch von offizieller Seite als abscheuliche Verbrechen anerkannt wurden, begangen aufgrund einer Mischung von zynischem Opportunismus und phantasmatischem Wahn.
Der lange Schatten des Nationalsozialismus
In den ersten postnationalsozialistischen Jahrzehnten war die Fürsorge- und Bildungssituation für Menschen mit geistigen und/oder psychischen Beeinträchtigungen auf beiden Seiten der deutsch-deutschen Grenze allzu häufig desolat. Besonders hart waren die Verhältnisse für Menschen, die in Einrichtungen lebten und der Mordmaschinerie – durch Glück oder aufgrund ihrer Fähigkeit, irgendeine Arbeit zu leisten – entgangen waren. Das lag nicht nur an den Kriegsschäden in den Anstaltsgebäuden und an den unzureichenden Ressourcen in der Mangelsituation der Nachkriegszeit. Auch Gesinnungen und Pflegepraxis waren brutaler geworden. Unter anderem weil es dauerhaft an Personal mangelte, wurden ehemalige Nationalsozialist:innen und NS-Sympathisant:innen wieder als Pflegekräfte eingestellt. Aber auch ansonsten war das Personal mitnichten adäquat qualifiziert. Missachtung, Misshandlung, Fixierung, Demütigung, Ausbeutung der „Fitteren“ und Vernachlässigung der Schwächeren, Missbrauch von Medikamenten – ob zur Ruhigstellung oder für medizinische Experimente – prägten den Alltag.
Mehrere Dynamiken verstärkten sich gegenseitig. Eine erste bestand in der seit Langem etablierten, unreflektierten Gewohnheit, den Wert von Menschen zu hierarchisieren. Sie hatte bereits in den 1880er/90er Jahren Gestalt angenommen, als zahlreiche Anstalten nicht nur zwischen „schulbildungsfähigen“ oder lediglich der „Beschäftigung“ fähigen Menschen unterschieden, sondern auch einen erheblichen Prozentsatz ihrer Bewohner:innen schlicht als „Pflegefälle“ abtaten, denen sie keinerlei engagierte therapeutische Unterstützung anboten. Eine zweite Entwicklung war die üble Verschärfung behindertenfeindlicher Vorurteile durch die NS-Propaganda. Und der dritte Faktor war das eifrige Mitmachen an der Verbreitung dieser stigmatisierenden Ressentiments nicht allein von Mediziner:innen, sondern eben auch gerade von denjenigen Berufsgruppen, in christlichen Anstalten und in Hilfsschulen, die eigentlich für Fürsorge und Bildung zuständig waren.
Die Eugenik, in Deutschland „Rassenhygiene“ genannt, galt in den 1920er und 1930er Jahren als international hoch angesehene wissenschaftliche Bewegung – wobei gerade die angebliche Wissenschaftlichkeit viel zu ihrem Einfluss beitrug. Und tatsächlich waren Eugeniker:innen in den USA bei der Förderung der empirisch falschen Prämisse, dass geistige Behinderung erblich übertragen werde, maßgeblich beteiligt. Aber aus einer Vielzahl von Gründen war die deutsche Diskussionslage einzigartig: Deutschland war zum einen ab den 1870er Jahren führend in der Entwicklung von Anstalten und bald auch Hilfsschulen; beeindruckend frühzeitig wurden angepasste pädagogische Ansätze entwickelt. Zum anderen war seit den 1890er Jahren das Aussprechen von Todeswünschen gegenüber den schwerstbehinderten Menschen, ob neugeboren oder langzeitinstitutionalisiert, salonfähig geworden. Der Traum einer behindertenfreien Nation wurde zusätzlich aufgeladen, als der Rassenhygieniker Alfred Ploetz sich 1895 eine Zukunft ausmalte, in der das deutsche Volk stark, schön und klug sein würde.
Mit der Niederlage im Ersten Weltkrieg, die gerade von den Eliten als „nationale Erniedrigung“,
Diese Komplizenschaft von Christ:innen an der Stigmatisierung und Misshandlung von Menschen mit Behinderung sollte noch lange nachwirken – und war mit ein Grund dafür, dass es bis in die 1980er Jahre dauerte, bis die Abertausenden Überlebenden dieser Zwangseingriffe als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt wurden. Aber vor allem verschwand nach der zweiten deutschen Niederlage 1945 die Wirkung der NS-Propaganda nicht einfach. Stattdessen ermunterte sie in den Nachkriegsjahren zu der Rationalisierung, die Verbrechen seien wegen der vermeintlichen Minderwertigkeit der Opfer gerechtfertigt gewesen.
In religiös ausgerichteten Anstalten hielt sich weiterhin eine gewisse Scham, weil sie sich um Menschen kümmerten, die nicht für sich selbst sorgen konnten – und es fällt auf, mit welcher Regelmäßigkeit Direktoren und Personal der Einrichtungen noch zwanzig Jahre nach Kriegsende von anhaltender Feindseligkeit in der breiten Öffentlichkeit berichteten, sogar von unverhohlen geäußerten Todeswünschen. Unterdessen verkündeten prominente Verfechter der Hilfsschulpädagogik – alsbald in „Sonderschulpädagogik“ umbenannt – in den 1950er und 1960er Jahren mit unverkennbarer Genugtuung, dass es in den vergangenen Jahrzehnten, die implizit auch die Zeit des „Dritten Reichs“ umfassten, so erfolgreich gelungen sei, „Schwachsinnige, Imbezile und Idioten“ aus diesem Bereich zu verdrängen und ihre Schulen für die (lediglich mäßig) „Lernbehinderten“ zu echten „Leistungsschulen“ zu machen.
Revolutionärer Perspektivwechsel
Noch 1969 kam es in einem bayerischen Dorf, angeführt von seinem katholischen Priester, zu einem Gewaltausbruch gegen das Vorhaben, in der Umgebung ein Heim für Jungen mit geistiger Behinderung zu eröffnen – „diese depperten Kinder“ würden die Touristen vertreiben.
Zugleich entstanden in den 1960er und 1970er Jahren auch Gegendiskurse – auf die alsbald wichtige Gegenprojekte folgten. Langsam lösten sich eugenische Sichtweisen auf, nicht zuletzt, weil sich allein im Laufe der 1960er Jahre die Zahl der bundesweit als „lernbehindert“ eingestuften Schüler:innen verdreifacht hatte, während sich die Belege häuften, dass höchstens 10 bis 20 Prozent der „Lernbehinderungen“ überhaupt irgendeine (und dann meistens eine zufällige) biologische Ursache hatten. Die schlichte Wahrheit lautete, dass „Hilfsschüler und Lernbehinderte (…) vor allem sozial randständigen Familien der Unterschicht [entstammen]“.
Aber just an dieser Stelle entzündete sich kreativer Widerstand. Gerade in der drängenden Notwendigkeit, überzeugende, frische Argumente zu finden und die Validität radikal integrativer Praktiken zu demonstrieren, wurden die innovativsten neuen Sichtweisen zu geistigen Behinderungen der deutschen Geschichte formuliert und unmittelbar experimentell umgesetzt. In diesem Sinne war es kein Zufall, dass die bald bedeutendsten Fürsprecher für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in der Bundesrepublik zwei andersdenkende Sonderschullehrer waren: die Bremer Behindertenpädagogikprofessoren Georg Feuser sowie Wolfgang Jantzen. Sie arbeiteten mit drei weiteren Gruppen zusammen: Allen voran waren es junge Eltern von Kindern mit Beeinträchtigungen, die der Ausgrenzung ihrer Kinder in segregierten Sonderräumen überdrüssig waren und schon ab Mitte der 1970er Jahre gemeinsam mit Lehrer:innen mit der Integration von Kindergärten anfingen und dann zu experimentellen, integrierten Grundschulgründungen übergingen. Zudem entstand eine wichtige Subgruppe in der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie: der Fachausschuss geistige Behinderung. Dies waren die Deinstitutionalisierungsaktivist:innen, die die Enthospitalisierung der Langzeitinternierten anstrebten und die alten Anstalten endlich abbauen und unbedingt auch der obszönen „Fehlplacierung“
(© Georg Feuser)
(© Georg Feuser)
Empört über die Zustände im eigenen Fachbereich, kritisch inspiriert von Karl Marx und vom Bildungsphilosophen Martin Buber, insistierten Feuser und Jantzen, dass es die Hauptaufgabe der pädagogischen Arbeit mit geistig behinderten Kindern sein müsse, ihnen das Gefühl zu vermitteln, „in kommunikativem Bezug als gleichwertiger Du-Partner erkannt, anerkannt und gewertet zu werden“.
Wichtige Verbündete fanden sie auch – wie so viele der jungen deutschen Professionellen im Bildungs- und Gesundheitswesen jener Jahre – in der Psichiatria-Democratica-Bewegung um den italienischen Arzt Franco Basaglia sowie in verwandten Projekten um den deutsch-italienischen Psychologen Otto-Ludwig Roser und den Spezialisten für Kinder mit Zerebralparese Adriano Milani Comparetti.
Sozialistischer Humanismus und behindertes Leben
Im Osten gab die SED einen sozialistischen Humanismus vor und positionierte sich, das muss man der DDR zugutehalten, ausdrücklich anti-eugenistisch. Sofern die NS-Verbrechen gegen Menschen mit Behinderung überhaupt in öffentlich Medien thematisiert wurden – das passierte vor allem in Momenten, in denen sich Hinweise auf diese Verbrechen in der ständigen Rivalität gegen den demokratisch-kapitalistischen, „neofaschistischen“ Westen instrumentalisieren ließen – wurden die nationalsozialistischen Bestrebungen, den „Volkskörper zu reinigen“, als Instrument, vor allem ärmere Teile der Arbeiterklasse zu unterdrücken und zu schädigen, gegeißelt.
Aber trotz des repetitiven Selbstlobs des Regimes, wenn es darum ging, der Bevölkerung zu vermitteln, was es alles an Rehabilitationsangeboten für „Geschädigte“ gab, zählten in Wirklichkeit nicht alle in dieser sich den Idealen des sozialistischen Humanismus verpflichteten Nation als vollwertige Menschen. Denn das Regime – die DDR war schließlich zuallererst ein stolzer „Arbeiterstaat“ – versteckte vor allem die Schwerstbehinderten absichtlich vor der Öffentlichkeit. Sie galten nicht nur als „schulbildungsunfähig“, sondern nicht einmal als „förderungsfähig“ und ließen sich schlicht nicht „zu einer gesellschaftlich nützlichen Arbeit“ heranziehen.
Gleichwohl gilt es festzuhalten, dass es wichtige Beispiele hingebungsvoller Fürsorge und beeindruckend couragierte Fürsprecher:innen und Verfechter:innen des Werts auch von schwerer beeinträchtigten Menschen in der DDR gab. In einer Gesellschaft, in der so vieles unsagbar war, mussten diese Andersdenkenden – ob humanistisch-atheistisch oder dissident-christlich motiviert – Möglichkeiten finden, sich innerhalb des vorgegebenen rhetorischen Rahmens zu bewegen und zugleich dessen Grenzen auszudehnen. Dazu gehörten zum Beispiel der Bernburger Psychiater Helmut Späte und der Leipziger Historiker Achim Thom, die schon 1981 mit großem Feingefühl, wiewohl auch im gestelzten marxistisch-leninistischen Duktus, einen Aufsatz über die „Verantwortung der sozialistischen Gesellschaft für ihre geistig schwer behinderten Mitglieder“ publizierten – und das in der staatlich gebilligten Buchreihe „Medizin und Gesellschaft“.
(© Dietmar Riemann)
(© Dietmar Riemann)
Nicht minder beeindruckend war Spätes Einsatz für die Errichtung einer offiziellen Gedenkstätte für die Opfer der ehemaligen T4-Tötungsanstalt Bernburg.
Für den Praxiswandel im Umgang mit Menschen mit schweren Behinderungen war jedoch wohl niemand bedeutender als das evangelische Kinderarztehepaar Jürgen und Uta Trogisch. Die Trogischs verwandelten eine 400-Personen-Einrichtung, den Katharinenhof nahe der tschechischen und polnischen Grenze, in eine weitere Insel der Liebe und Fürsorge, wo sie schon ab Anfang der 1970er Jahre brillante therapeutische Ansätze und Strategien der Inklusion entwickelten. Ihr Verdienst war es, das Konzept der „Förderpflege“ zu entwickeln – speziell um die in der DDR übliche Unterscheidung zwischen „Förderfähigkeit“ einerseits und „Pflegefall“ andererseits scheinbar zu respektieren und sich zugleich darüber hinwegzusetzen. In einem Aufsatz von 1977 stellten die Trogischs rundheraus infrage, ob sich jemand überhaupt je als „förderungsunfähig“ erweisen könne.
Rückkehr des Sozialdarwinismus
Schon vor dem Mauerfall 1989 hatten alle hier vorgestellten Protagonist:innen Kontakt mit Gleichgesinnten über die Ost-West-Grenze hinweg entwickelt, aber die Wendezeit brachte auf beiden Seiten immense Fortschritte in den sozialen Diensten und eine Transformation der Wohlfahrtsinfrastruktur – nicht zuletzt, weil sie auch dem Westen Ansporn bot, endlich vor der eigenen Haustür zu kehren. Die Lernkurve im wiedervereinigten Deutschland, die der Perspektivwechsel einiger weniger Aktivist:innen in West und Ost ein halbes Jahrhundert zuvor ermöglicht hatte, war steil und beeindruckend.
Die gesellschaftliche Lage für Menschen mit Behinderung hat sich inzwischen fraglos verbessert. Deutschland hat 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert, und dies hat zu signifikanten Neuerungen im Vormundschaftsrecht und zum neuen Bundesteilhabegesetz geführt. Zwischen 2017 und 2021 sorgte ein multidisziplinäres Forschungsteam für eine gründliche Aufarbeitung der Verhältnisse für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in beiden deutschen Staaten.
Zugleich wuchsen aber auch neue Widerstände gegen diesen Perspektivwechsel. Das Thema geistige Behinderung entpuppte sich schon wieder als erstaunlich zentral für das Selbstverständnis der Nation. Insbesondere Vertreter:innen der AfD äußerten sich in den vergangenen Jahren mehrfach despektierlich und diskriminierend über Menschen mit Behinderungen. Doch diese Bösartigkeit ist nicht zuletzt wirksam, weil das Unbehagen gegenüber Menschen mit Behinderungen auch im weiteren politischen Spektrum offensichtlich immer noch ansprechbar ist. Vor allem beim Thema der Inklusion von Kindern mit Behinderungen in Regelschulen ist derzeit ein unschöner Rollback im Gange.
Die Eugenik war, neben dem Antisemitismus, die „fake news“ ihrer Ära. Ihre Unrichtigkeit war für viele in der Nachkriegszeit jedoch schwer zu erkennen, und sei es auch nur, weil Verachtung von Schwäche und ein Überlegenheitsgefühl gegenüber Menschen mit geistiger Behinderung damals wie heute in weiten Kreisen der Gesellschaft schlicht als universell akzeptabel erscheinen können. Ob der neuerdings wieder salonfähig gewordene Sozialdarwinismus eher als ein Zeichen von genuiner Verunsicherung bezüglich der „Smartness“ der Nation zu verstehen ist, oder ob die Anti-Inklusions-Rhetorik hauptsächlich als eine dem Stimmenfang dienliche Schmeichelei der sich als nicht behindert verstehenden Bürger:innen interpretiert werden kann, bleibt offen.