Dass Kinder und Jugendliche während der Coronapandemie in der deutschen Politik nicht ausreichend Beachtung fanden, ist mittlerweile weitgehend anerkannt.
Wie komme ich zu dieser These? Selbstverständlich kann ich in einem kurzen Artikel keine auch nur annähernd umfassende oder gar vollständige empirische Bestandsaufnahme und anschließende Bewertung davon geben, welche Stellung Kindern und Jugendlichen im deutschen Recht zukommt, wie sie von der Politik behandelt werden und wie ihr Standing in der Gesellschaft ist. Mein Ausgangspunkt ist stattdessen ein ethisch-normativer, von dem aus ich betrachte, wie es um die Umsetzung bestimmter Rechte und die Achtung bestimmter Anliegen und Belange der Kinder und Jugendlichen bestellt ist – und was geändert werden sollte. Im Folgenden werde ich dafür exemplarisch einen Blick auf die Bereiche politische Beteiligung, Schutz vor Gefährdung, Bildung und Gesundheit werfen, zunächst jedoch den kinderethischen Standpunkt erläutern.
Kinderethischer Standpunkt
Die Gruppe der Kinder und minderjährigen Jugendlichen umfasst in Deutschland knapp 14 Millionen Menschen, die nach individuellem Entwicklungsstand, ethnisch-kulturellem und sozioökonomischem sowie Bildungshintergrund ihrer Familien äußerst vielfältig sind. Der normativ-kinderethische Standpunkt geht von der grundlegenden Frage aus, was gut für Kinder ist – was also in ihrem Interesse liegt, oder anders ausgedrückt: wie das Kindeswohl gewährleistet werden kann. Das deutsche Rechtssystem verweigert sich einer expliziten inhaltlichen Bestimmung des Begriffs „Kindeswohl“ mit dem Verweis, dass dies Sache der Eltern sei und in ihr Recht falle. Im rechtlichen Sinne ist es also ein unbestimmter Begriff. Ich halte dies für den Ausdruck eines – leider verbreiteten – falschen Verständnisses von Liberalismus. Denn Liberalismus bedeutet nicht Beliebigkeit oder Allmacht der Eltern über ihre Kinder, sondern kennt klare Werte und Rechte und sollte diese auch mit Blick auf Kinder anerkennen.
Von einem ethisch-liberalen Standpunkt aus schlage ich daher folgende Inhalte als wesentlich für eine plausible Konzeption des Kindeswohls vor: erstens die Entwicklung des Kindes zu einer autonomen, das heißt selbstbestimmungsfähigen Person mit einer offenen Zukunft (im Sinne des Philosophen Joel Feinberg), sowie zweitens subjektives Wohlbefinden, das heißt das möglichst große Überwiegen von positiven Gefühlen wie Freude und Zufriedenheit gegenüber negativen Gefühlen wie Angst, Schmerz oder Frust. Damit diese beiden Hauptbestandteile realisiert werden können, sind noch weitere Dinge notwendig oder hilfreich, etwa die Befriedigung von Grundbedürfnissen nach Nahrung, Geborgenheit und Schutz, gute, möglichst liebevolle Beziehungen zu engen und stabilen Bezugspersonen, die Entwicklung von Fähigkeiten und Kompetenzen, Bildung, Gesundheit, Spiel, Teilhabe und anderes mehr. Diese Konzeption dient als Orientierung für die Frage, wie es Kindern in unserer Gesellschaft geht, sowie als ethisch-normative Grundlage, um besonders wichtige Bestandteile des Kindeswohls als Rechte zu formulieren.
Politische Beteiligung
Nahezu alle politischen Entscheidungen betreffen auch Kinder und Jugendliche – sei es direkt, wie die Schulpolitik, sei es langfristig, wie die Klimapolitik oder die Schuldenpolitik, sei es durch Opportunitätskosten, wenn beispielsweise Gelder für andere Anliegen als die von Kindern und Jugendlichen ausgegeben werden. Die Idee der politischen Mitsprache und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an politischen Entscheidungsprozessen umfasst potenziell ein breites Spektrum. Angefangen damit, dass Kinder oder ihre Vertreter*innen und entsprechende Expert*innen für Kindeswohlthemen vor Entscheidungen angehört werden, reicht es bis hin zur gleichberechtigten Mitsprache in Entscheidungsprozessen, zum Beispiel durch das Recht auf eine gleichwertige Stimme bei Wahlen oder Abstimmungen.
Es gibt gute Gründe, Kindern und Jugendlichen ein Recht auf politische Beteiligung zuzusprechen: Erstens erfahren Kinder Achtung als Personen und Betroffene; zweitens werden das Selbstvertrauen und die Fähigkeiten der Kinder, für sich zu sprechen, gestärkt; drittens lernen die Kinder, sich an demokratischen Verfahren zu beteiligen, getroffene Entscheidungen zu akzeptieren und generell sich zu demokratischen Bürger*innen zu entwickeln; und viertens wird die Qualität der Entscheidungsergebnisse für gewöhnlich besser, wenn die von ihnen Betroffenen ihre Sicht der Dinge kundtun und am Verfahren teilnehmen können. Mangelnde Mitsprache und Beteiligung haben bezüglich aller vier genannten Aspekte gegensätzliche Auswirkungen und können Frust und Ohnmacht verursachen.
Die Bedeutung politischer Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft zu sehen. Die Belange und Perspektiven von Kindern und Jugendlichen sowie ihrer Familien haben immer geringere Chancen, bei Wahlen Anerkennung zu finden und politisches Gewicht zu entwickeln: Wie bei der Bundestagswahl 2025 werden Wahlen auch künftig vor allem von den über 60-Jährigen entschieden – weshalb viele Parteien ihr Programm auf diese Wählergruppe ausrichten.
Ein besonders anschauliches Beispiel dafür, wie wenig Mitsprache und Beteiligung Kinder und Jugendliche in politischen Entscheidungsprozessen haben und wie wenig Aufmerksamkeit ihre Anliegen erhalten, ist die deutsche Coronapolitik. Obwohl die wiederholten und langen Schließungen von Schulen und Kitas die Kinder und Jugendlichen direkt betrafen, wurden sie nicht angehört. Stattdessen wurden auch viele Monate nach Beginn der Pandemie noch Entscheidungen mit einschneidenden Eingriffen in ihre Rechte über ihre Köpfe hinweg getroffen – von Politiker*innen, bei deren Wahl die Kinder und Jugendlichen keine Stimme hatten und die sich bei den anschließenden Wahlen wiederum vor den „stimmlosen“ Kindern und Jugendlichen nicht rechtfertigen mussten. Es vergingen fast zwei Jahre, bis sich im Februar 2022 die Kultusminister*innen der Länder mit Vertreter*innen von Schüler*innen trafen.
Ein Grundprinzip der Demokratie besteht in der gleichwertigen Selbstbestimmung aller Bürger*innen: Sie geben sich in direkten oder indirekten Verfahren eine Regierung und Gesetze, denen sie dann Folge leisten. Der Ausschluss aller Minderjährigen – beziehungsweise in einigen Bundesländern aller Menschen unter 16 Jahren – vom aktiven Wahlrecht verstößt somit eklatant gegen die Grundsätze der Selbstbestimmung und Gleichheit und schafft keine demokratische Legitimität gegenüber dieser Bevölkerungsgruppe. Der Jurist Axel Adrian warf daher die Frage auf, warum sich Menschen unter 18 Jahren in Deutschland überhaupt an Gesetze gebunden fühlen sollten, die nicht auch durch sie selbst über Wahlen demokratisch legitimiert wurden.
Um das Übel der fehlenden Mitsprache beziehungsweise Repräsentation der Kinder und Jugendlichen in politischen Verfahren an der Wurzel zu packen, wäre eine grundsätzliche Reform des aktiven Wahlrechts nötig. Hierzu wurden bisher mehrere Modelle vorgeschlagen, wobei öffentlich vor allem immer wieder über eine Absenkung des Wahlalters diskutiert wird. Ich selbst habe vor einiger Zeit das Modell einer elterlichen Stellvertreterwahlpflicht vorgeschlagen, bei dem Eltern für jedes Kind eine Stimme erhalten, die sie nicht nur abgeben dürfen, sondern auch müssen, wobei das Kind mit wachsender geistiger Reife zunehmend in die Wahlentscheidung einbezogen werden muss und ab 16 Jahren selbstständig wählen darf.
Solange eine Wahlrechtsreform zugunsten der Kinder und Jugendlichen nicht in greifbarer Nähe ist, sollte eine Reihe von anderen Schritten unternommen werden, um die bestehende Ungerechtigkeit zumindest ein wenig zu kompensieren. So sollten mehr Ombudspersonen für Kinderrechte sowie Beauftragte, an die sich Kinder- und Jugendliche wenden können, eingesetzt oder gestärkt werden; die teilweise schon bestehenden Kinder- und Jugendparlamente sollten stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden werden; überhaupt sollten Kinder und Jugendliche oder ihre Vertreter*innen bei allen Initiativen zu Verwaltungsakten und Gesetzen zumindest angehört werden; und schließlich wäre auch die Schaffung eines eigenen Kinder- und Jugendministeriums auf Bundesebene sowie in jedem Bundesland sinnvoll und wünschenswert.
Schutz vor Gefährdung
Der Schutz vor Gefährdung von Leib und Seele ist ein elementares Recht von Kindern und Jugendlichen – nicht nur von einem kinderethischen Standpunkt aus sollte das selbstverständlich sein. Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention postuliert das Recht auf Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung, Artikel 34 auf Schutz vor sexuellem Missbrauch. In Deutschland ist ein so verstandenes umfassendes Recht auf Schutz aber letztlich weder (grund-)gesetzlich noch in der Praxis wirklich anerkannt und umgesetzt.
Einen groben Eindruck von der Gefährdungslage für das Kindeswohl und das elementare Recht der Kinder auf ein Minimum an leiblicher und seelischer Integrität vermittelt die Polizeiliche Kriminalstatistik, die Jahr für Jahr weit über hundert Kinder ausweist, die Opfer von Tötungsdelikten geworden sind. Auch die Zahl der sexuellen Kindesmissbrauchsfälle verharrt 2024 mit 16354 Fällen auf hohem Niveau.
Ein Problem ist unter anderem, dass Kinder- und Jugendämter nicht eigeninitiativ aktiv und präventiv tätig werden müssen (und dürfen), um schutzbedürftigen Kindern und ihren Familien möglichst früh zu helfen. Deutlich wird die Passivität bereits im ersten Satz des betreffenden Paragrafen 8a im SGB VIII: „Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es …“. Das Amt wird also erst aktiv, wenn ihm etwas gemeldet oder zugetragen wird, und dies ist letztlich oft Zufall – ob etwa ein Nachbar Anzeichen für Vernachlässigung sieht und sich meldet oder ein Kind sich traut und in der Lage ist, auf die eigene Situation aufmerksam zu machen. Obwohl die Bedeutung frühzeitigen Handelns bekannt ist, verstößt ein proaktives Screenen und Ansprechen von Kindern mit hohem Risiko gegen den geltenden gesetzlichen Rahmen. Dieser verortet die Schutzinteressen des Kindes auf derselben Ebene wie das elterliche Abwehrrecht und macht aus Letzterem eine hohe Hürde für den Schutz von Kindern vor Kindeswohlgefährdungen. Der übertrieben hohe Wert, der dem elterlichen Abwehrrecht verfassungsrechtlich und oft auch in politischen Diskursen zugemessen wird, ist ein fest verankerter Teil des konservativen Denkens in Deutschland und gilt fälschlicherweise auch vielen Liberalen als essenzieller Ausdruck von Freiheit – obwohl er übermäßig die Freiheit der Eltern schützt, auf Kosten der Entwicklungsrechte des Kindes.
Der geringe Stellenwert, der dem Kinder- und Jugendschutz beigemessen wird, zeigt sich auch in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe. Erneut bietet die Politik während der Coronapandemie ein besonders eklatantes Beispiel: Obwohl es bekannt war, dass es eine beachtliche Anzahl von Kindern und Jugendlichen gibt, deren Wohl in ihren Familien massiv oder latent gefährdet ist, wurden Kinder und Jugendliche durch die harten Schulschließungen von den allermeisten außerfamiliären sozialen Kontakten und Räumen aus- und mit ihren Familien eingeschlossen. Gleichzeitig reduzierten auch die Kinder- und Jugendämter ihre Bürozeiten und Aktivitäten wegen der Maßnahmen zur Kontaktreduktion. Die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie führten mit Blick auf das Kindeswohl also zu einer erhöhten Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche und gleichzeitig zu einem geringeren Niveau der amtlichen Aktivitäten zum Schutz davor. Wie viele Einrichtungen, die für Kinder und Jugendliche existenziell wichtig sind, waren die meisten Jugendämter allerdings schon vor der Coronapandemie finanziell und personell schlecht ausgestattet und entsprechend überlastet. Laut einer Studie von 2018 zur beruflichen Realität von Jugendämtern müssen die meisten Beschäftigten 50 bis 100 Fälle gleichzeitig betreuen – also weit mehr als die empfohlenen 35 pro Vollzeitkraft.
Um dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz vor Gefährdung von Leib und Seele zu mehr Geltung zu verhelfen, wäre es notwendig, dieses Recht im Grundgesetz zu verankern und es gegenüber dem elterlichen Abwehrrecht zu stärken. Es sollte ermöglicht werden, ein systematischeres und proaktives Risikoscreening einzuführen, um Kindern und Jugendlichen frühzeitig Hilfe zukommen lassen zu können. Zudem braucht es mehr Anlaufstationen in Schulen und anderen Räumen – vor allem aber eine bessere Ausstattung der Kinder- und Jugendämter, denen zudem ein besserer Zugang zu relevanten Daten zu gewähren ist.
Bildung
Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, ob Bildung ein Wert an sich ist oder ob der Wert von Bildung ausschließlich in seinem Nutzen für andere wertvolle Dinge liegt. Sicher ist, dass Bildung für Kinder und Jugendliche kurz- und langfristig von größter Bedeutung für die wichtigsten Bestandteile des Kindeswohls und in der heutigen „Wissensgesellschaft“ essenziell für eine gleichberechtigte und mündige Teilhabe ist. Das Recht auf Bildung für alle Kinder und Jugendlichen ist moralisch gut begründet. In der UN-Kinderrechtskonvention ist es in Artikel 28 festgeschrieben, mit zentraler Bedeutung des Prinzips der Chancengleichheit.
Was genau unter den viel genutzten Begriffen „Bildungsgerechtigkeit“ und „Chancengleichheit“ theoretisch-ethisch zu verstehen ist und wie eine konkrete Vorstellung davon umgesetzt werden könnte, sind allerdings komplexe Fragen. Einfacher ist es, ein Minimum zu formulieren: Demnach hat jedes Kind und jede*r Jugendliche ein elementares Recht auf Erreichen eines Mindestniveaus an Bildung. Dieses Mindestniveau sollte das Beherrschen der elementaren Kulturtechniken des Schreibens, Lesens und Rechnens umfassen, ebenso ein basales Verständnis unserer Gesellschaft und ihrer Geschichte sowie die Kompetenz, selbstständig zu lernen. Es sollte Anschlussmöglichkeiten zu weiterführender Bildung beziehungsweise zum Erlernen bestimmter Berufe garantieren.
Die deutsche Realität sieht indes anders aus. Die Malaise des öffentlichen Schul- beziehungsweise Bildungssystems ist mittlerweile fast so fest und aktenkundig etabliert wie die Institution Schule selbst. Die Zahlen – soweit das Schulsystem Daten und Zahlen generiert und zur Verfügung stellt – sprechen seit Jahrzehnten insgesamt für Mittelmaß. Sie belegen, dass vor allem Kinder aus bildungsfernen und sozioökonomisch schwachen Familien, häufig Familien mit Migrationshintergrund, nicht das bekommen, was sie brauchen. Bei der jüngsten PISA-Studie 2022 zeigte sich zwischen den geprüften 15-Jährigen mit und jenen ohne Migrationshintergrund erneut ein deutlicher Leistungsunterschied, wobei das Leistungsniveau in beiden Gruppen niedriger war als in früheren Jahrgängen.
Ein Grund hierfür dürfte unter anderem in der Coronapandemie beziehungsweise der deutschen Pandemiepolitik und ihren Auswirkungen liegen. Die wochenlangen Schulschließungen im Frühjahr 2020 und Winter 2020/21 vergrößerten die ohnehin bereits große Kluft zwischen Kindern aus Familien mit guter Bildungsunterstützung und jenen aus bildungsfernen Familien mit wenig Unterstützung. Die von der Bundesregierung im Sommer 2021 bereitgestellte eine Milliarde Euro, um Kinder und Jugendliche beim Aufholen von Lernverlusten zu unterstützen, war bei Weitem nicht ausreichend, um die rund 150 Tage ohne Präsenzunterricht aufzuholen und den besonders Benachteiligten effektiv zu helfen. Die Anstrengungen während der Pandemie zur Verbesserung der technischen Ausstattung haben zwar zu einer Beschleunigung der vorher vernachlässigten Digitalisierung der Schulen geführt, die strukturellen Probleme und Herausforderungen blieben aber größtenteils bestehen.
Vorschläge für Veränderungen gibt es seit Jahrzehnten zuhauf. Aus kinderethischer Perspektive sind insbesondere die folgenden Punkte zu betonen: Schüler*innen sind Kinder und Menschen und sollten nicht auf Lernende oder Nicht-Lernende reduziert werden, sondern haben auch neben der Bildung weitere zu beachtende Bedarfe und Rechte, zum Beispiel auf Anerkennung, Sicherheit und Wohlbefinden in der Schule. Schule erscheint hierzulande vielfach noch immer als Überbleibsel einer einst kaiserlich-obrigkeitsstaatlichen Institution, die großen Zwang und Druck auf Kinder und Jugendliche ausüben darf, ohne ihrerseits den Kindern, den Eltern oder der Öffentlichkeit gegenüber rechenschaftspflichtig zu sein, was die eigene Leistung angeht. Dies sollte grundsätzlich geändert werden. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht im November 2021 in einem Beschluss über mehrere Verfassungsbeschwerden zu Schulschließungen das Recht der jungen Menschen auf schulische Bildung anerkannt – dieses aber so weich formuliert, dass es letztlich kein relevantes Gewicht entfaltete.
Darüber hinaus ist eine systematische Fokussierung auf besonders bedürftige Kinder und sogenannte Brennpunktschulen notwendig sowie eine fortlaufende Erhebung aussagekräftiger Daten für eine stärker evidenzgestützte Schulpolitik. Vor allem für lernschwache Kinder sollte es über das gesamte Jahr hinweg Unterrichts- und Lernangebote geben, auch in den nicht mehr zeitgemäßen rund 16 Ferienwochen.
Gesundheit
Die Weltgesundheitsorganisation definiert Gesundheit in ihrer Verfassung als „Zustand vollständigen körperlichen, seelischen und sozialen Wohlbefindens und nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen“. Insbesondere mit Blick auf junge Menschen ist es wichtig, sich auch der psychischen und sozioemotionalen Dimensionen bewusst zu sein. Die körperliche und seelische Gesundheit ist eine wichtige Voraussetzung für die Entwicklung und individuelle Entfaltung zu einer autonomen Person mit offener Zukunft sowie für soziale Teilhabe, Selbstvertrauen und Bildung. Schlechte Gesundheit bedroht alles. Es gibt daher gewichtige ethische Gründe, Kindern ein Recht auf Gesundheit zuzusprechen. Dabei ist zu betonen, dass dieses Recht als umfassend zu verstehen ist – es geht also nicht nur um den Anspruch auf eine bedarfsgerechte medizinische beziehungsweise psychotherapeutische Versorgung im Krankheitsfall, sondern um das Recht, von gesundheitsgefährdenden Handlungen oder Eingriffen Dritter verschont zu bleiben beziehungsweise davor geschützt zu werden. Auch die Ausübung von gesundheitsförderlichem Sport sowie die Wahrnehmung von Krankheitsprävention, Aufklärung und das Erlernen von Gesundheitskompetenzen gehören dazu.
Wie steht es um ein solches Recht in der Realität? Im deutschen Rechtssystem haben Kinder kein Grundrecht auf Gesundheit – ebenso wenig wie erwachsene Menschen –, auch wenn die UN-Kinderrechtskonvention in Artikel 24 ein Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit anerkennt. Auch um die tatsächliche Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist es nicht zum Besten bestellt. Insbesondere Kinder aus ärmeren und bildungsfernen Familien leiden unter Gesundheitsproblemen und zeigen gesundheitsschädliche Verhaltensmuster. Schon vor der Coronapandemie litten viele Kinder und Jugendliche unter gesundheitlichen Problemen wie Essstörungen oder Übergewicht oder legten ein problematisches Mediennutzungsverhalten an den Tag. Die Schulschließungen zum Schutze anderer, vor allem älterer Bevölkerungsgruppen verschärften die Problematik: So zeigt die Hamburger COPSY-Studie (Corona und Psyche) von 2024 „eine signifikante Verschlechterung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu Beginn der Pandemie und eine langsame Verbesserung in den Folgejahren. Doch jetzt stellen wir fest, dass diese Zahlen stagnieren und im Vergleich zu präpandemischen Daten immer noch hoch sind.“
Der großen und tendenziell zunehmenden Anzahl von Kindern mit Gesundheitsproblemen steht ein unterfinanziertes und zunehmend ebenso überlastetes wie unzureichendes System medizinischer und psychotherapeutischer Versorgung gegenüber. Die vielen bedürftigen und kranken Kinder und Jugendlichen können also gar nicht zeitnah und angemessen behandelt werden. Als Ergebnis lässt sich somit festhalten, dass der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland offensichtlich nur ein untergeordneter Stellenwert zukommt.
Es wäre in vielen Bereichen viel zu tun, um den Status quo zu verbessern – und es braucht auch deutlich mehr als den notorischen Ruf, dass die ohnehin schon oft mit ihrem Kernauftrag überlasteten Schulen mehr Gesundheitsaufklärung leisten sollen. Im Bereich der öffentlichen Gesundheit gilt es zum Beispiel, endlich mit entschlossenen Maßnahmen gegen solche Firmen vorzugehen, zu deren Geschäftsmodell es gehört, Kinder und Jugendliche mit raffinierten Methoden zu immer mehr Medienkonsum oder Konsum ungesunder Nahrungsmittel zu verleiten. Das Recht auf Gesundheit sollte Grundrechtsstatus erhalten. Im Falle mangelnder medizinischer oder psychotherapeutischer Behandlungsplätze sollte den betroffenen Kindern und Eltern sowie Kinderrechtsorganisationen zudem ein schneller und effektiver Klageweg zur Durchsetzung des Rechts offenstehen.
Fazit
Für die Frage nach dem Stellenwert von Kindern und Jugendlichen in Politik und Gesellschaft habe ich einen kinderethischen Begriff des Kindeswohls sowie die Rechte von Kindern auf zentrale Elemente des Kindeswohls herangezogen. Während alle Kinder weitgehend von politischer Beteiligung und Mitsprache ausgeschlossen sind, ist die Lage unter Kindern und Jugendlichen mit Blick auf Aspekte wie Gefährdung oder Bildung sehr unterschiedlich. Grundlegende Rechte von vielen Kindern und Jugendlichen, vor allem aus sozioökonomisch schwächeren oder bildungsfernen Familien, werden nicht oder nur unzureichend geachtet und umgesetzt. Dies ist gleichermaßen Ausdruck und Wirkung des viel zu geringen Stellenwertes, der Kindern und Jugendlichen insgesamt in Recht, Politik und Gesellschaft beigemessen wird. Um die Rechte der Kinder und Jugendlichen besser zu achten und ihnen mehr Gewicht einzuräumen, sind in allen genannten und weiteren Bereichen viele Veränderungen nötig.