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Antagonistische Kooperation | bpb.de

Antagonistische Kooperation Helsinki 1975 und sein Erbe

Oliver Bange

/ 20 Minuten zu lesen

Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen in Europa lohnt es sich, die Geschichte der KSZE erneut zu betrachten: War Helsinki tatsächlich von politischer Relevanz, oder sind die Beschlüsse von 1975 inzwischen obsolet?

Als am 1. August 1975 die Staats- und Regierungschefs von 35 Ländern in Helsinki die Schlussakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) unterzeichneten, wurde dies weltweit als Zeichen des Aufbruchs in eine neue, vermeintlich sicherere und kooperativere Ära des Ost-West-Konflikts verstanden. Insbesondere die Bilder des Bundeskanzlers Helmut Schmidt und des Staatsratsvorsitzenden der DDR Erich Honecker – Seite an Seite bei der Unterzeichnung und im engen persönlichen Austausch im Plenum – schafften es auf die Titelseiten zahlreicher Zeitungen und wurden zum festen Bestandteil der Ikonografie des in Helsinki scheinbar kurzzeitig entspannten Systemkonflikts.

Vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Entwicklungen in Europa lohnt es sich, das Ereignis und seinen langen politischen Schatten erneut zu betrachten: War Helsinki nur ein Hochglanz-Event oder tatsächlich von politischer Relevanz? War das Zusammentreffen also nur bildmächtig oder auch wirkmächtig? Bildeten die Beschlüsse der KSZE und ihrer Nachfolgeorganisation OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) den Kern, oder wie der Politikwissenschaftler Dieter S. Lutz es formulierte: „den Sockel europäischer Sicherheitsarchitektur“, oder sind sie inzwischen obsolet?

Divergierende Interessen

Die Vorgeschichte der Helsinki-Konferenz reicht zurück in die Ära des Kalten Krieges der 1950er und 60er Jahre. Bereits 1954 hatten der sowjetische Staatschef Nikita Chruschtschow und sein Außenminister Wjatscheslaw Molotow zu einer europäischen Sicherheitskonferenz (ESK) aufgerufen, 1964 war es der polnische Außenminister Adam Rapacki, der vor der UN-Vollversammlung eine solche Konferenz unter Teilnahme der USA vorschlug. Ab 1965 gehörte die Forderung zur Standardrhetorik sozialistischer Regierungen gegenüber dem Westen. Über die Motive insbesondere der Sowjetunion wird bis heute spekuliert: War es reine Rhetorik oder, in Ermangelung eines Friedensvertrages, der Versuch einer Absicherung der territorialen Zugewinne nach dem Zweiten Weltkrieg?

Ende der 1960er Jahre war allen Entscheidungsträgern in Ost und West sowie in den „neutralen und nichtpaktgebundenen Staaten“ klar, dass die Jahre der sprachlosen Konfrontation des Kalten Krieges vorbei waren. Die Umstände des Baus der Berliner Mauer 1961 und der Kubakrise 1962 hatten die Risiken einer militärischen Eskalation im Nuklearzeitalter überdeutlich vor Augen geführt. Es galt, den Systemkonflikt zwischen sozialistischer und kapitalistisch-liberaler Gesellschaftsordnung nicht heiß und schon gar nicht nuklear werden zu lassen. Władysław Gomułka, der Vorsitzende der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, beschrieb diese Situation intern überaus zutreffend: Es sei, als wenn man ein weißes Blatt Papier vor sich habe, das es zu beschreiben gelte. In den Hauptstädten wurden Strategien für diese neue Phase des Ost-West-Konflikts entworfen, die auf die jeweils eigenen Ziele ausgerichtet waren: „Détente“ in Paris, „Bridge-Building“ in Washington, „friedliche Koexistenz“ in Moskau und „Ostpolitik“ in Bonn. Die in den 1970er Jahren folgende Ära der „Entspannung“ bedeutete daher auch keineswegs die Auflösung des politisch-ideologischen Konflikts. Im Gegenteil – die von allen Seiten angestrebte militärische Eskalationskontrolle schien ein Mehr an gesellschaftlicher Interaktion zu erlauben und führte damit zugleich zur Intensivierung der Systemkonkurrenz in Wirtschaft, Medien, Kunst und Kultur. Der Soziologe Jürgen Habermas prägte dafür den Begriff der „antagonistischen Kooperation“ – also die Zusammenarbeit an kurzzeitigen gemeinsamen Projekten bei grundsätzlich gegensätzlicher Zielsetzung.

Die Befürworter einer „Neuen Ostpolitik“ in Westdeutschland waren von der Anziehungskraft der eigenen Gesellschaftsordnung überzeugt (Magnettheorie). Insbesondere Bundeskanzler Willy Brandt und sein Minister für besondere Aufgaben Egon Bahr dachten darüber nach, wie in dieser neuen Phase der Charakter kommunistischer Herrschaft durch Reformdruck von innen verändert und gelockert werden könnte. Dies zu ermöglichen, so Bahr an Brandt, sei Aufgabe westlicher Politik – „den Rest machen die Menschen selbst“. Ihnen war aber auch bewusst: Die sozialistischen Parteiführer im Warschauer Pakt würden diese Dynamik sehr bald bemerken und umzukehren versuchen. Es galt also, den einmal angeschobenen Prozess „unumkehrbar“ zu machen. Und dazu, so Bahr in internen Strategiepapieren 1969, sollte man auf Moskaus Forderung nach einer europäischen Sicherheitskonferenz eingehen und dort die neuen Spielregeln festlegen: „Sie können sich nur schwer dagegen aussprechen.“

Die Verhandlungen

Die vielleicht wichtigsten Schlüssel für den Beginn einer multilateralen Entspannungsära lagen damit in Moskau und Bonn. Die Führung der östlichen Hegemonialmacht würde dem Prozess nur zustimmen, wenn damit die internationale Anerkennung sowohl der eigenen territorialen Erweiterungen als auch des sowjetischen Einflussbereichs bis zur deutsch-deutschen Grenze verbunden sein würde. Die Bundesrepublik blieb hingegen bis zum Ende des Ost-West-Konflikts 1990 eine revisionistische (wenn auch nicht, wie im Osten oft behauptet, revanchistische) Macht. Am Postulat der Wiedervereinigung änderten auch die von der sozialliberalen Koalition mit den Ländern des Warschauer Paktes zu Beginn der 1970er Jahre verhandelten bilateralen Gewaltverzichtsabkommen nichts. Darin wurde die Respektierung des territorialen Status quo bekundet, zugleich aber auch die Möglichkeit „friedlicher Grenzveränderungen“ betont. Da beiden Seiten an veränderten, risikoreduzierenden Rahmenbedingungen gelegen war, blieb antagonistische Kooperation das bestimmende Verhaltensmuster der Entspannungsära. Die bilateralen „Ostverträge“ ebneten dabei den Weg hin zu multilateralen Vereinbarungen wie der KSZE-Schlussakte, deren Umsetzung durch Folgekonferenzen kontrolliert und schließlich in den 1990er Jahren im Rahmen der OSZE institutionalisiert wurde. Aus der ESK-Idee Moskaus entstand eine KSZE/OSZE, deren militärische Handlungsfelder stark von westlichen Konzepten „gemeinsamer Sicherheit“ und „legitimer Sicherheitsinteressen“ aller Teilnehmer geprägt wurden.

Vor dem Hintergrund der Beinahe-Eskalation in der Kubakrise erschienen Gespräche über Rüstungskontrolle und Abrüstung als geeignete Türöffner in eine neue Phase der Ost-West-Beziehungen. Schon bald wurde jedoch deutlich, dass die zu verhandelnden Inhalte äußerst komplex waren und viel Zeit in Anspruch nehmen würden. Kern des militärstrategischen Problems war das Übergewicht der konventionellen Streitkräfte des Warschauer Paktes, das die NATO durch taktische und strategische Nuklearwaffen zu kompensieren versuchte. Eine Abrüstung gleich großer konventioneller Kontingente wäre für den Warschauer Pakt vorteilhafter gewesen – während eine Abrüstung insbesondere der taktischen Nuklearwaffen in Mitteleuropa aus Sicht Moskaus die NATO gestärkt hätte. Bei einer rein linearen konventionellen Abrüstung befürchtete die US-Regierung unter Präsident Richard Nixon eine „Finnlandisierung“ oder sogar formale Neutralität Westdeutschlands. Es galt also, eine Formel für eine asymmetrische konventionelle und taktisch-nukleare Abrüstung zu finden – eine Aufgabe, an der die Ende Oktober 1973 begonnenen Verhandlungen über „Mutual and Balanced Force Reductions“ bis 1990 scheitern sollten. Entscheidend für den weiteren Verlauf der Ost-West-Geschichte war daher, dass diese Abrüstungsverhandlungen aus der europäischen Sicherheitskonferenz herausgelöst wurden und deren Inhalte auch im Titel sichtbar erweitert wurden: Aus der ESK wurde die „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“.

Am 22. November 1972 begannen die multilateralen Vorbereitungsgespräche für die KSZE. In der Technischen Universität Helsinki verhandelten die entsandten Diplomaten nicht nur über Ort, Datum und andere Technikalien, sondern auch über eine Vielzahl von möglichen Konferenzinhalten. Statt des von Moskau erhofften kurzen Vorbereitungstreffens entspann sich ein monatelanges Kräftemessen, das erst am 8. Juni 1973 erfolgreich endete. Dem östlichen Konzept von Sicherheit als territoriale Ordnung und sicheren Grenzen setzte der Westen ein dynamisches Verständnis über die Durchlässigkeit von Grenzen, vertrauensbildende Maßnahmen, Wirtschaftsaustausch, Menschenrechte und freieren Austausch zwischen Menschen und von Informationen entgegen. Schon in diesen Vorgesprächen wurde deutlich, dass die bundesdeutschen Verhandler einer Konferenz nur zustimmen würden, wenn es eine reale Aussicht auf ein Schlussdokument gab, in dem friedliche Grenzveränderungen und mehr Freizügigkeit von Menschen und Informationen eine Rolle spielen. Am Ende schienen die Sowjets bereit zu sein, diesen Preis für die aus ihrer Sicht erfolgende De-facto-Legitimierung ihrer Gebietsgewinne zu zahlen.

Auf die Vorbereitungsgespräche folgte ab Juli 1973 die sogenannte zweite Phase der KSZE: In Helsinki verhandelten die Außenminister von 15 NATO-Staaten (einschließlich den USA und Kanada), 7 Warschauer-Pakt-Mitgliedern und 13 nicht paktgebundenen Ländern über die Inhalte eines Schlussdokuments. Die eigentlichen Verhandlungen begannen im September 1973 in Genf und dauerten bis Mai 1975. Um die Übersicht zu behalten, hatte man in den Vorbereitungsgesprächen die Einzelthemen auf Karten geschrieben und sprichwörtlich drei Körben zugeteilt. Der Begriff blieb haften – und bestimmte letztlich auch die inhaltliche Struktur der Schlussakte von Helsinki, die dann am 1. August 1975 von den Staats- und Regierungschefs feierlich unterschrieben wurde.

Inhalte der Schlussakte

Bereits in der Präambel der Schlussakte wurde das grundsätzliche Ziel aller Unterzeichnerstaaten unmissverständlich definiert: „den Ergebnissen der Konferenz volle Wirksamkeit zu verleihen und die Vorteile, die aus diesen Ergebnissen hervorgehen, (…) in ganz Europa zu gewährleisten und dadurch den Prozeß der Entspannung zu erweitern, zu vertiefen und ihn fortschreitend und dauerhaft zu machen“. Das erweiterte Sicherheitskonzept der westdeutschen Ostpolitiker hatte sich damit durchgesetzt – nun galt es, die Beschlüsse mit Leben zu erfüllen und ein gesamteuropäisches Netz aus ökonomischen, gesellschaftlichen und militärischen Interessen zum gegenseitigen Vorteil zu etablieren.

Der sogenannte Korb I „Fragen der Sicherheit in Europa“ enthielt zunächst einen Katalog mit zehn Prinzipien der Zusammenarbeit: Achtung von Souveränität und Gleichheit (einschließlich der Möglichkeit friedlicher Grenzveränderungen), Gewaltverzicht, Unverletzlichkeit der Grenzen, territoriale Integrität der Staaten, friedliche Streitbeilegung, Nichteinmischung in innere Angelegenheiten, Achtung der Menschenrechte „einschließlich der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Überzeugungsfreiheit“, Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker, (friedliche und dauerhafte) Zusammenarbeit zwischen den Staaten sowie die Verpflichtung zur Umsetzung der eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Den zweiten Teil von Korb I bildete ein „Dokument über vertrauensbildende Maßnahmen und bestimmte Aspekte der Sicherheit und Abrüstung“, in dem erste Vereinbarungen über militärische Sicherheit benannt wurden: Manöver in Europa mit über 25000 Soldaten sollten allen Unterzeichnerstaaten mindestens drei Wochen vorher angekündigt werden, Beobachter konnten freiwillig dazu eingeladen werden; die Information über andere militärische Manöver galt als erstrebenswert, blieb aber ebenso freiwillig. Weitere vertrauensbildende Maßnahmen sollten entworfen und vereinbart werden.

Korb II behandelte die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt – und zielte bewusst auf eine nachhaltige Ausweitung des Ost-West-Handels. Im Abschnitt „Fragen der Sicherheit und Zusammenarbeit im Mittelmeerraum“ wurden zudem Vorschläge verschiedener Mittelmeer-Anrainerstaaten aufgenommen, die nicht an der KSZE teilnahmen.

Der Abschnitt mit dem unauffälligen Titel „Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen“ wird bis heute analog zur Verhandlungsphase als Korb III bezeichnet. Er umfasste die Menschenrechtsdimension der zukünftigen Ost-West-Beziehungen – von der Förderung von Kontakten, Familienzusammenführungen und Reiseerleichterungen über die „Verbesserung der Verbreitung von, des Zugangs zu und des Austausches von Information“ bis zum Austausch in Kultur, Bildung und Wissenschaft. Als Bezugs- und Legitimationspunkt für die vielfältigen Menschenrechts- und Dissidentengruppen in den Ländern des Warschauer Paktes und aufgrund des fortwährenden Streits darüber während der Folgekonferenzen wurde Korb III wohl zu dem in der Öffentlichkeit bekanntesten.

Von besonderer Bedeutung für die Fortsetzung des in Helsinki begonnenen Prozesses erwies sich der letzte Abschnitt, in dem Folgekonferenzen beschlossen wurden, um die Fortschritte und Anwendung der vereinbarten Prinzipien zu überprüfen und weiterzuführen. Hier fand sich auch die Vereinbarung, dass das Schlussdokument allen Bürgern in allen Teilnehmerländern zugänglich gemacht werden musste.

Die Deutsche Frage

Ohne westdeutsche Unterschrift – also ohne Anerkennung der Unverletzlichkeit der 1945 geschaffenen Grenzen durch die Regierung in Bonn – hätte ein KSZE-Abschlussdokument den Interessen Moskaus nicht entsprochen. Dies spielte der sozialliberalen Bundesregierung eine entscheidende Vetokarte in die Hände, um die Möglichkeit einer deutschen Vereinigung weiterhin offen zu halten. Schon der Moskauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion vom August 1970 hätte an dieser Frage scheitern können. Man hatte sich dort schließlich geeinigt auf die Formulierung der „Unverletzlichkeit“ von Grenzen und die Übergabe einer westdeutschen Note, dass dies friedlichen Grenzänderungen nicht entgegenstünde. Genau das wollten Kanzler Willy Brandt und Außenminister Walter Scheel sowie ab April 1974 ihre Amtsnachfolger Helmut Schmidt und Hans-Dietrich Genscher auch in der KSZE-Schlussakte verankert sehen. Damit eng verbunden blieben auch die Fragen der polnischen Grenzen, der Zukunft der baltischen Staaten und einer möglichen Einheit Europas. All dies wurde nicht nur im KSZE-Rahmen diskutiert, sondern auch in den jeweiligen Blöcken, in den Europäischen Gemeinschaften und in vielen bilateralen Gesprächen.

Während eine deutsche Wiedervereinigung für die anderen europäischen Staaten und die beiden Supermächte nicht auf der politischen Tagesordnung stand, war das westdeutsche Insistieren auf humanitäre Kontakte, Informations- und Meinungsfreiheit durchaus im Interesse vor allem der westlichen Länder. Im Frühjahr 1974 schienen die Erfolgsaussichten der KSZE jedoch an einem seidenen Faden zu hängen: Da Moskau sich weigerte, die Möglichkeit friedlicher Grenzveränderungen in die Schlussakte aufzunehmen, drängten die NATO-Verbündeten Bonn zu einem gemäßigteren Kurs, um das Ergebnis nicht zu gefährden. US-Außenminister Henry Kissinger notierte verärgert, dass „der Pferdearsch Scheel aus der KSZE mehr herausholen will, als er in seinem eigenen Vertrag mit den Sowjets erhalten hat“. Erst nachdem auch Scheels Nachfolger Genscher mehrmals damit drohte, die Unterschrift zu verweigern, unterstützten Frankreich, Großbritannien und die USA die von den Deutschen gewünschte Formel, was Moskau schließlich zum Einlenken bewegte.

Dissidenz und Folgekonferenzen

Die Unterschriften waren kaum getrocknet, da verbreiteten die Warschauer-Pakt-Staaten den Text der Schlussakte bereits unter ihren Bevölkerungen. Die KSZE-Vereinbarungen sollten dabei als Sieg des sozialistischen Friedenswillens erscheinen. Noch im gleichen Monat erschienen jedoch auch die ersten dissidentischen Samisdat-Texte (Untergrundliteratur), die sich auf das in der Schlussakte verbriefte Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit beriefen. In den nächsten zwei Jahren bildeten sich in fast allen Ländern des Warschauer Paktes Dissidenten-Netzwerke: Im Mai 1976 wurde in Moskau die erste „Helsinki-Gruppe“ gegründet, im Juni in Polen das „Komitee zur Verteidigung der Arbeiter“, im Januar 1977 in Prag die „Charta 77“. In der DDR lieferten die öffentliche Selbstverbrennung von Pastor Oskar Brüsewitz 1976 und die Protestlieder Wolf Biermanns deutliche Hinweise, dass auch die SED-Führung bald nicht mehr nur mit einer Ausreise-, sondern auch mit einer Dissidenzbewegung konfrontiert sein würde.

Noch ganz im Verhaltensmuster des frühen Kalten Krieges wurde im Westen auf die mangelnden individuellen Freiheiten im Osten, und im Osten auf die auch weiterhin nicht ganz abgeschafften Embargo-Listen für den Ost-West-Handel verwiesen. Neu war jedoch, dass beide Seiten ihre lückenhafte Umsetzung der Helsinki-Beschlüsse vor einer globalen Öffentlichkeit rechtfertigen mussten. So war jede Seite darum bemüht, die eigenen Vertragsbrüche so gering wie möglich zu halten oder diese zumindest so gut wie möglich zu verschleiern. Dies hatte zur Folge, dass sich die Sicherheitsdienste der Warschauer-Pakt-Staaten zunehmend auf Zersetzungs- anstelle von offenen Verfolgungsmaßnahmen verlegten – was zu ungleich höherem Personalaufwand und einem entsprechenden Aufwuchs an Geheimdienstmitarbeitern führte.

Auf den KSZE-Folgekonferenzen in Belgrad (1977–78), Madrid (1980–83) und Wien (1986–89) wurde, wie in Helsinki vereinbart, die Umsetzung der Schlussakte in den einzelnen Ländern überprüft. Besonders durch die Verhandlungsführung der US-Administrationen unter den Präsidenten Jimmy Carter und Ronald Reagan konzentrierte sich der in der Öffentlichkeit ausgetragene diplomatische Helsinki-Prozess vornehmlich auf die Menschenrechtsdefizite in sozialistischen Ländern.

Den KSZE-Treffen fiel zunehmend auch eine innenpolitische Bedeutung zu: US-Präsidenten und ihre Herausforderer hatten unter Beweis zu stellen, dass sie die „Mission“ Amerikas gegen den Kommunismus anführen konnten und wollten. „Détente“ (Entspannung) war mit dem Wahlkampf zwischen Gerald Ford und Jimmy Carter im Sommer 1976 in den USA zum Schimpfwort geworden. Und nicht zufällig würde Reagan die Sowjetunion bald als „Reich des Bösen“ bezeichnen. Im Gegensatz zu Carter und dem frühen Reagan, die an prominenten Einzelschicksalen eine emotionalisierende Kampagne zünden wollten, zielten die Bundesregierungen unter Helmut Schmidt und Helmut Kohl auf das „größte Glück der größten Zahl“: Im Kontext der Belgrader Folgekonferenz geprägt, umschrieb diese Formel das westdeutsche Anliegen, möglichst vielen Deutschen in der DDR und in Osteuropa Familienkontakte und Ausreisen zu ermöglichen.

Warum aber brach die sowjetische Führung den KSZE-Folgeprozess – dessen systemgefährdende gesellschaftliche Dynamik zunehmend erkannt wurde – nicht ab? In Moskau war man über die Interessengegensätze zwischen den NATO-Staaten bestens informiert und spekulierte darauf, dass das öffentliche Anprangern der Menschenrechtslage in den sozialistischen Ländern in absehbarer Zeit durch ernst zu nehmende Wirtschafts- und Sicherheitsverhandlungen abgelöst oder zumindest ergänzt werden würde.

Ein wichtiger Kitt, der die Verhandlungen auf der KSZE-Folgekonferenz in Madrid zusammenhielt und trotz ihrer temporären Aussetzung nicht scheitern ließ, war daher das gemeinsame Interesse der Europäer in Ost und West an einer Ausweitung von vertrauensbildenden Maßnahmen. Mehr Transparenz über Truppenumfänge, Dislozierungen und Übungen sollten Überraschungsangriffe letztlich unmöglich machen. Diese Ausweitung der politischen zur militärischen Entspannung sollte schließlich durch eine auf der KSZE-Folgekonferenz in Madrid einzuberufende gesonderte Abrüstungskonferenz realisiert werden.

Zusammenspiel von militärischer Entspannung und Menschenrechten

Trotz anhaltender Kontroversen garantierte die Konferenz in Madrid am Ende die nahtlose Fortsetzung des KSZE-Prozesses: Bereits wenige Wochen nach ihrem Abschluss im Herbst 1983 begann in Stockholm die auf ihr beschlossene „Konferenz über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa“ (KVAE). Die Verhandlungen in Madrid hatten zu einem sicherheitspolitischen Re-Engagement der Supermächte und zu einer signifikanten Ausweitung menschlicher Kontakte geführt. Mit ihrer Unterschrift hatten sich alle Länder in der spanischen Hauptstadt zu einer zügigen, höchstens sechs Monate dauernden Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführungen und Eheschließungen verpflichtet. Die in der DDR bisher übliche sofortige Entlassung der Antragsteller aus ihrem Arbeitsverhältnis wurde im Schlussdokument explizit verboten, und selbst über die einschlägigen Formulare und das Recht zur erneuten Einreichung der Anträge mussten die Behörden von nun an alle interessierten Bürger informieren. Schutz vor staatlicher Willkür unter dem Dach der Kirche, „freiere und weitere Verbreitung“ von einzuführenden Druckerzeugnissen, verbindliche Visa-Modalitäten und Arbeitsbedingungen für ausländische Journalisten rundeten das Horrorszenario für die DDR-Staatspartei und die Staatssicherheit ab.

Auch der sich in den Folgejahren entwickelnde „Stockholm-Prozess“ war vor allem für Ost-Berlin zunehmend prekär, da Moskau unter der Führung von Michail Gorbatschow letztlich zu mehr Transparenz und Öffentlichkeit bereit war als die DDR-Führung. Ein bedeutender sicherheitspolitischer Bruch zwischen Ost-Berlin und Moskau folgte im November 1987, als sowjetische Offizielle ihre schockierten DDR-Kollegen hinter den Kulissen der KSZE-Folgekonferenz in Wien darüber informierten, dass Moskau und Washington eine bilaterale Absprache über sämtliche Verhandlungsforen hinweg geschlossen hätten. Für die amerikanische Zustimmung zum Vertrag über die Abschaffung der atomaren Mittelstreckensysteme in Europa (Intermediate-Range Nuclear Forces Treaty, INF), die Teilnahme der NATO-Staaten an Verhandlungen über konventionelle Abrüstung in Europa und die Abhaltung einer Konferenz zu Menschenrechten und humanitären Fragen in Moskau mussten die Warschauer-Pakt-Staaten einer ganzen Reihe von humanitären Forderungen des Westens entgegenkommen. Dazu gehörten die „Gewährleistung der ‚Freizügigkeit‘ der Aus- und Einreise von Personen“, die schriftliche Bearbeitung von Reiseanträgen einschließlich einer Begründung bei deren Ablehnung, die Zustimmung zur Bildung sogenannter Helsinki-Überwachungsgruppen und der Abschluss von „unerledigten Fällen“ nach spätestens sechs Monaten.

Dies hieß nichts anderes, als dass das Kontroll- und Repressionssystem der SED von Moskaus Zugeständnissen an den Westen ausgehebelt und das Machtmonopol der Partei infrage gestellt zu werden drohte. Die DDR-Vertreter protestierten mehrmals heftig – ein bis dahin einmaliger Vorgang. Genutzt hat es wenig – nur Rumänien unter Nicolae Ceaușescu reagierte in ähnlicher Weise wie die DDR. Mit der von Moskau angestrebten Vereinbarung musste die SED-Führung ihre Gesellschaft vielfältigen Einflüssen öffnen. Gorbatschow erhielt hingegen im Dezember 1987 die amerikanische Unterschrift zum INF-Vertrag, im Januar 1989 den Beschluss der KSZE-Folgekonferenz in Wien zur Einberufung der „Konferenz über konventionelle Streitkräfte in Europa“ (KSE) und ein „Treffen über die menschliche Dimension“ in Moskau, das allerdings erst im September 1991 abgehalten wurde.

Im Frühjahr 1989 konnte von einem Ost-“Block“ keine Rede mehr sein. Beim KSZE-Informationsforum in London setzten – so eine interne ostdeutsche Aufzeichnung – „Vertreter der UdSSR, Ungarns und Polens auf ein ‚Höchstmaß an Offenheit und Information für die Menschen‘„ und propagierten „bürgerliche Wertvorstellungen von Meinungs- und Informationsfreiheit.“ Rumänien wurde während der KSZE-Veranstaltung von der ungarischen Delegation sogar öffentlich die Behinderung ungarischer Journalisten vorgeworfen. Der Warschauer Pakt hatte sich in neue und gegeneinander hart abgrenzende Staatengruppen zerlegt.

Dass Moskau die Durchsetzung seiner eigenen Sicherheitsinteressen durch Rüstungskontrolle und Abrüstung im Rahmen von INF und KSE durch weitreichende Zugeständnisse im Bereich der „humanitären Dimension“ der KSZE erkaufte, musste das auf Repression und Kontrolle fußende Herrschaftssystem der SED nachhaltig erschüttern. Gerade durch Zugang zu westlichen Medien wurde das Wissen um die eigenen Rechte sowohl in der Oppositions- als auch in der Ausreisebewegung der DDR weit verbreitet. Deren Zusammenwirken im Frühsommer 1989 traf auf ein seit Ende 1988 bestehendes sicherheits- und militärpolitisches Vakuum: Die Warschauer-Pakt-Staaten hatten sich über die Fragen der „menschlichen Dimension“ gerade heillos zerstritten. Weder befahl Moskau den sowjetischen Soldaten in Ostdeutschland im Herbst 1989, gegen die Demonstranten vorzugehen, wie dies 1953 der Fall gewesen war, noch sahen die meisten NVA-Soldaten hierzu irgendeine Notwendigkeit. Die auf vielen Ebenen stattfindende, vom Helsinki- und Stockholm-Prozess maßgeblich katalysierte „Ent-Ängstlichung“ des Ost-West-Konflikts war zugleich eine Voraussetzung für sein Ende, für die friedliche Bewältigung der Zeitenwende zwischen 1989 und 1991 und für die sicherheitspolitische Neuordnung der europäischen Welt, die erst seit 2014 und verschärft seit 2022 durch Russland erneut infrage gestellt wird.

Zurück auf Anfang?

Die Jahre der „Wende“ waren voller epochaler Ereignisse, von der Implosion kommunistischer Herrschaften in den mittel- und osteuropäischen Staaten 1989, Deutschlands Vereinigung 1990 bis zur Auflösung des Warschauer Paktes und der Sowjetunion 1991. Alle diese Ereignisse wurden durch die Einführung neuer Vereinbarungen und Instrumente der Rüstungskontrolle und Abrüstung begleitet und abgesichert. Dazu gehörten die Verträge, die den Abzug der sowjetischen (und ab 1991 der russischen) Truppen aus den Ländern der ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten regulierten, der KSE-Vertrag vom 19. November 1990 sowie die zwei Tage darauf beschlossene „Charta von Paris für ein Neues Europa“. Im Sommer 1991 folgte der „Strategic Arms Reduction Treaty“ (START I) zur Reduzierung strategischer (nuklearer) Offensivwaffen und im März 1992 der „Open Skies“-Vertrag, der unbewaffnete Aufklärungsflüge über den Territorien aller Unterzeichnerstaaten vorsah.

Die Absicherung der epochalen Ereignisse durch Maßnahmen militärischer Sicherheit wurde nirgends evidenter als im Kontext der deutschen Vereinigung. Nicht nur im 2+4-Vertrag vom 12. September 1990 zwischen den beiden deutschen Staaten, Frankreich, Großbritannien, den USA und der Sowjetunion – auch in einer Vielzahl weiterer Vereinbarungen Ende 1990 und Anfang 1991 ging es um die Sicherheit anderer Länder vor einem vereinten Deutschland: die Limitierung konventioneller Streitkräfte des neuen Deutschland; die Zusicherung, dass deutsche Streitkräfte auf dem Territorium der ehemaligen DDR bis zum Abzug der sowjetischen Truppen nicht unter NATO-Befehl stehen würden; die Anerkennung endgültiger Grenzen, insbesondere mit Bezug auf Polen; die Wiederholung des deutschen Gewaltverzichts in internationalen Beziehungen; und – besonders wichtig – die Zusicherung, dass die bundesdeutsche Unterschrift des Vertrags zur Nichtverbreitung nuklearer Waffen von 1969 weiterhin Gültigkeit haben würde. Keinesfalls zufällig wurde der 2+4-Vertrag erst nach Abschluss des KSE-Vertrages von den sechs Unterzeichnerstaaten ratifiziert.

Höhepunkt und zugleich Ende des KSZE-Prozesses war die Entscheidung der Folgekonferenz in Budapest 1994, die KSZE durch eine neue Organisation zu institutionalisieren. Die OSZE wurde daraufhin zur größten multilateralen Sicherheitsorganisation der Welt – mit bis zu 57 Teilnehmer- und 11 Partnerstaaten, über 3000 Mitarbeitern und einem umfassenden Aufgabenportfolio: Von der Rüstungskontrolle über die Förderung von Menschenrechten bis zur Überwachung von Pressefreiheit und fairen Wahlen. Die regionalen Schwerpunkte der OSZE-Missionen waren lange der Balkan, der Kaukasus und das Baltikum. Auf Bitten der Ukraine entsandte die OSZE im März 2014 eine Special Monitoring Mission mit bis zu 700 zivilen Beobachtern aus 40 Mitgliedsländern in die Ostukraine. Vor dem Hintergrund des vollumfänglichen russischen Überfalls auf die Ukraine im März 2022 musste die Mission jedoch beendet werden.

Der russische Angriffskrieg zeigt die Limitierungen der OSZE-Instrumente und der gesamten europäischen Sicherheitsarchitektur auf, die zu Beginn der 1990er Jahre geschaffen wurde. Das Ziel dieses Sicherheitsarrangements ist die Verhinderung militärischer Krisen in Europa durch friedliche Lösungsmechanismen – dabei beruhen alle Vereinbarungen auf der Annahme, dass alle Mitgliedsstaaten daran ein gemeinsames Interesse haben. Heute scheint vieles wieder an die Zeiten des NATO-Doppelbeschlusses zu erinnern: Ängste vor einer „Abkopplung“ der USA; Bemühungen über die Stationierung amerikanischer Mittelstreckensysteme, um die USA von Beginn an in einen europäischen Konflikt einzubinden und die von ihnen gegebene Sicherheitsgarantie zu erneuern; aufgeregte öffentliche Debatten über den „richtigen“ Umgang mit Russland; komplizierte militärische Asymmetrien und mangelnde Zivilverteidigung. Eines aber ist grundsätzlich anders als in den 1970er und 80er Jahren: 2025 kann von einer geteilten Verantwortung auf allen Seiten zur Verhinderung einer nuklearen Eskalation nicht mehr sicher ausgegangen werden. Im Gegenteil: Wladimir Putins wiederholte Drohungen mit dem Einsatz taktischer Nuklearwaffen zeigen eine gefährliche Bereitschaft zur Brinkmanship – gemeint ist eine Politik mit Hang zum äußersten Risiko, die schon in der Kubakrise 1962 beinahe zur Katastrophe geführt hatte. Die Sicherheitsarchitektur der KSZE/OSZE fußt jedoch auf Vertrauen in das Gegenüber und auf der Zuverlässigkeit des Gegenübers. Ein solcher Gesprächspartner ist in Moskau derzeit allerdings nicht erkennbar.

Über die Zukunft der OSZE und der europäischen Sicherheitsarchitektur darf weiter orakelt werden. Vielleicht hilft dabei ein Rückgriff auf die wesentlichen Effekte des Helsinki- und des Stockholm-Prozesses: die Schaffung eines multilateralen Verhaltenskodex; die Erweiterung des Sicherheitsbegriffs auf Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur; der schrittweise Aufbau von Vertrauen über Systemgrenzen hinweg; die Realisierung eines sicherheitspolitischen Instrumentenkastens, der über das rein Militärische hinausreicht und zur Zivilisierung (im Gegensatz zur Militarisierung) der Beziehungen entscheidend beitrug. Dies alles gilt es zu bewahren – nicht zuletzt, weil es in Europa auch ohne Russland eine Vielzahl von Konflikten gibt, die es friedlich und in gegenseitigem Einvernehmen zu lösen gilt.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Dieter S. Lutz, Einführung. Die OSZE – Sockel der europäischen Sicherheitsarchitektur, Basis des Sicherheitsraumes Europa, in: Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (Hrsg.), OSZE-Jahrbuch 1996, Baden-Baden 1996, S. 17–41.

  2. Vgl. Csaba Békés, The Long Détente and the Soviet Bloc, 1953–1983, in: Oliver Bange/Poul Villaume (Hrsg.), The Long Détente. Changing Concepts of Security and Cooperation in Europe, 1950s–1980s, Budapest–New York 2017, S. 31–50.

  3. Vgl. Gottfried Niedhart, Durch den Eisernen Vorhang. Die Ära Brandt und das Ende des Kalten Kriegs, Darmstadt 2019, S. 198f.

  4. Vgl. ders., East-West Conflict: Short Cold War and Long Détente, in: Bange/Villaume (Anm. 2), S. 17–30.

  5. Vgl. Jürgen Habermas, Theorie des kommunikativen Handelns, Frankfurt/M. 1981.

  6. Egon Bahr, Zu meiner Zeit, München 1996, S. 552.

  7. Zit. nach Oliver Bange, An Intricate Web: The Ostpolitik, the European Security System and German Unification, in: ders./Gottfried Niedhart (Hrsg.), Helsinki 1975 and the Transformation of Europe, New York–Oxford 2008, S. 23–28, hier S. 29.

  8. Für einen Überblick zu den Verhandlungen der Ostverträge vgl. Niedhart (Anm. 3).

  9. Vgl. Oliver Bange, Conceptualizing „Common Security“. Willy Brandt’s Vision of Trans-Bloc Security and Its International Perception, 1981–1990, in: Bernd Rother/Klaus Larres (Hrsg.), Willy Brandt and International Relations. Europe, the USA, and Latin America, 1974–1992, London u.a. 2019, S. 143–160.

  10. Vgl. Stephan Kieninger, Dynamic Détente. The United States and Europe, 1964–1975, Lanham 2016.

  11. Vgl. Richard Smith, Preparing for Helsinki: The CSCE Multilateral Preparatory Talks, 27.8.2020, Externer Link: https://www.history.blog.gov.uk/2020/08/27.

  12. Für einen Augenzeugenbericht der Verhandlungen siehe John J. Maresca, To Helsinki. The Conference on Security and Cooperation in Europe 1973–1975, Durham 1987. Vgl. auch Wilfried Loth, Helsinki, 1. August 1975. Entspannung und Abrüstung, München 1998.

  13. Deutscher Text der KSZE-Schlussakte: Externer Link: https://www.osce.org/files/f/documents/6/e/39503_1.pdf.

  14. Vgl. Sarah B. Snyder, From Selma to Moscow. How Human Rights Activists Transformed US Foreign Policy, Columbia 2018; Matthias Peter/Hermann Wentker (Hrsg.), Die KSZE im Ost-West-Konflikt. Internationale Politik und gesellschaftliche Transformation 1975–1990, München 2012.

  15. Vgl. Werner Link, Die Entstehung des Moskauer Vertrages im Lichte neuer Archivalien, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 2/2001, S. 295–315.

  16. Zit. nach Gottfried Niedhart, Peaceful Change of Frontiers as a Crucial Element in the West German Strategy of Transformation, in: Bange/Niedhart (Anm. 7), S. 39–52, hier S. 43.

  17. Vgl. Daniel C. Thomas, The Helsinki Effect. International Norms, Human Rights, and the Demise of Communism, Princeton 2001.

  18. Vgl. Harald Biermann, U.S. Perceptions of the CSCE Process, in: Vladimir Bilandžić/Dittmar Dahlmann/Milan Kosanović (Hrsg.), From Helsinki to Belgrade. The First CSCE Follow-up Meeting and the Crisis of Détente, Göttingen 2012, S. 143–161.

  19. Vgl. Oliver Bange, „The Greatest Happiness for the Greatest Number …“. The FRG and the GDR and the Belgrade CSCE Conference (1977–78), in: Bilandžić/Dahlmann/Kosanović (Anm. 18), S. 225–254.

  20. Vgl. die Erinnerungen des sowjetischen Unterhändlers Yuri Kashlev, Helsinkskii protsess 1975–2005: Svet i teni glazami uchastnika [Der Helsinki-Prozess 1975–2005: Licht und Schatten aus der Sicht eines Teilnehmers], Moskau 2005, Kapitel 2.

  21. Vgl. Oliver Bange, Transformation by Linkage? Arms Control, Human Rights and the Rift between Moscow and East Berlin in the Late 1980s, in: Nicolas Badalassi/Sarah B. Snyder (Hrsg.), The CSCE and the End of the Cold War, New York–Oxford 2018, S. 305–329.

  22. Vgl. ders., Sicherheit und Staat. Die Bündnis- und Militärpolitik der DDR im internationalen Kontext 1969 bis 1990, Berlin 2017, S. 290ff.

  23. Vgl. ders./Karl-Heinz Lutz, Ohne Öffentlichkeit keine Vertrauensbildung. Deutsche Medien und deutsche Armeen im KVAE-Prozess, in: Heiner Möllers/Jörg Jacobs (Hrsg.), Bundeswehr und Medien, Baden-Baden 2019, S. 219–248.

  24. Vgl. Oliver Bange, A Swan Song. The INF Treaty and Europe’s Security Architecture, 1987–2019, in: Philipp Gassert/Tim Geiger/Hermann Wentker (Hrsg.), The INF Treaty of 1987. A Reappraisal, Göttingen 2021, S. 315–338.

  25. Zur OSZE siehe auch die Beiträge von Bradley Reynolds und Nadja Douglas in dieser Ausgabe (Anm. d. Red.).

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ist habilitierter Historiker, Privatdozent an der Universität Mannheim und Referent bei der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, Berlin.