Der Begriff „Pazifismus“ ist jünger als die Ideen, die er bündelt. Geprägt wurde er im Sommer 1901 vom französischen Anwalt Émile Arnaud. Ihm gemäß litten die zeitgenössischen Akteure gegen Krieg darunter, dass ihnen ein verbindender, programmatischer Name fehlte. Arnauds Neuprägung diente der Abgrenzung von den antidemokratischen Ideologien des Militarismus und Nationalismus und sollte theoretische Ebenbürtigkeit mit anderen Weltanschauungen signalisieren: „Und dieser Name, ganz naheliegend, aber unseres Wissens bisher noch nie verwendet worden, lautet: Pazifismus.“
Von Anfang an war dieser Begriff jedoch umkämpft und unterlag raschen Bedeutungsverschiebungen. Mal bezeichnete Pazifismus eine breite Reformpolitik für eine neue internationale Ordnung zur Etablierung und Absicherung des „Ewigen Friedens", dann wieder eine ethische Praxis individueller und kollektiver Gewaltfreiheit; der Begriff wurde positiv als Ausdruck von Fortschritt und Vernunft, negativ als Inbegriff politischer Naivität und Verantwortungslosigkeit verwendet.
Hier folgt nun weder eine Chronologie pazifistischer Ideen – vom chinesischen Philosophen Laozi über die jüdischen Propheten Micha und Jesaja bis zu den historischen Friedenskirchen der Brüder, Mennoniten und Quäker – noch eine Darstellung der europäisch-amerikanischen Friedensorganisationen. Stattdessen wird der Pazifismus rekonstruiert als eine moderne Konstellation aus vier konstitutiven Ideen: Gewaltfreiheit, Demokratie, Recht und Weltföderation. Weitere häufig genannte Aspekte – etwa Abrüstung und Entmilitarisierung, Diplomatie und internationale Kooperation sowie die Kriegsdienstverweigerung – werden innerhalb dieser Grundideen eingerahmt.
Gewaltfreiheit
Gewaltfreiheit bricht mit der Vorstellung, Konflikte ließen sich sinnvoll durch physische Gewalt lösen. Sie nimmt Frieden nicht nur als Ziel, sondern als ethische Grundlage politischen Handelns ernst.
Historisch entspringt die Idee religiösen Überzeugungen. Im indischen Jainismus gilt „Ahimsa“ als strikt bindendes Gebot, kein Lebewesen zu verletzen. Im Buddhismus erscheint die Befreiung von der Gewalt als praktischer Weg zur Überwindung von Leiden, im Hinduismus als Ethos von Selbstdisziplin, Empathie und Achtung vor dem Leben.
Jesus von Nazareth begründete den christlichen Ursprung einer von Gewalt befreiten Ethik insbesondere in der Bergpredigt. Sie enthält das Gebot der Nächsten- und Feindesliebe, die Absage an Vergeltung sowie das Eidesverbot. Vorrangig die Quäker nahmen Jesu Weisheiten in ihre Lehre vom Inneren Licht auf, dem Gewissen, das jedem Menschen innewohne und ihm daher Würde verleihe. Aufgrund dessen lehnen die meisten Quäker Krieg, Sklaverei und den Militärdienst prinzipiell ab und räumen der Mediation eine hohe Priorität ein. Nach dem Ende des Englischen Bürgerkriegs dokumentierten sie ihr erstes Friedenszeugnis in einer Deklaration an König Karl II: „Alle blutigen Grundsätze und Praktiken lehnen wir – was uns selbst betrifft – vollständig ab, ebenso alle äußeren Kriege, allen Streit und alle Kämpfe mit äußeren Waffen, zu welchem Zweck auch immer oder unter welchem Vorwand auch immer.“
Im 19. Jahrhundert politisierten die ersten Friedensgesellschaften in den USA die Botschaft Jesu und verknüpften sie mit dem Abolitionismus, der Bewegung zur Abschaffung des Sklavereisystems. So befürworteten zum Beispiel Adin Ballou und weitere Mitglieder der New England Non-Resistance Society Widerstand ohne Gewalt. Für den Friedenskongress von Boston im September 1838 entwarf William Lloyd Garrison eine kosmopolitische Gründungserklärung: „Unser Land ist die Welt, unsere Landsleute sind die Menschheit.“
Die für das Konzept des gewaltfreien Widerstands zentrale Einsicht, dass Herrschaft nicht allein auf physischer Übermacht, sondern auch auf freiwilliger Unterwerfung und Privilegiensystemen beruht und daher nicht durch gewaltsamen Umsturz, sondern durch Beendigung des Gehorsams nachhaltig überwunden werden kann, begründete bereits der Essay „Über die freiwillige Knechtschaft“, 1576 verfasst vom französischen Gerichtsrat und Konfliktvermittler Étienne de La Boétie. Es war der russische Schriftsteller Leo Tolstoi, der dessen politische Theorie in seine Sozialkritik integrierte, für religiös motivierte Kriegsdienstverweigerer wie die Duchoborzen eintrat und die Humanität zum Kern seines Glaubens machte, der staatliche Gewalt und kirchliche Autoritäten verwarf. Vor allem Tolstois „Das Reich Gottes ist in euch“ (1894) beeindruckte auch Mahatma Gandhi. Dieser verband „Ahimsa“ mit „Satyagraha“ (Festigkeit in der Wahrheit) und erhob aktive Gewaltfreiheit zum Lebens- und Widerstandsprinzip, um die indische Unabhängigkeit zu erreichen. Der große Einfluss Tolstois strahlte auch auf den Tierrechtler Magnus Schwantje aus. Noch vor dem Ersten Weltkrieg gebrauchte er als erster die Wendung „Ehrfurcht vor dem Leben“
Unter dem Eindruck von Gandhis Erfolgen organisierten vor allem Martin Luther King Jr. und der Quäker Bayard Rustin die gewaltfreien Kampagnen der antirassistischen Bürgerrechtsbewegung in den USA ab Mitte der 1950er Jahre. Während des Vietnamkriegs ermutigte King, Mitglied des Internationalen Versöhnungsbundes, seine Mitbürger zur Kriegsdienstverweigerung und bekräftigte die Notwendigkeit einer wahrhaft sozialen und demokratischen Gesellschaft: „Wenn Maschinen und Computer, Gewinnstreben und Eigentumsrechte als wichtiger erachtet werden als Menschen, dann ist das gigantische Trio Rassismus, Materialismus und Militarismus nicht zu besiegen.“
Besehen im Lichte der Tradition seit La Boétie, sind auch das in der Arbeiterbewegung geläufige Prinzip der „wechselseitigen Hilfe“
Demokratie
Die Idee der Demokratie ist konstitutiv für den Pazifismus, weil Krieg nicht allein verurteilt wird – wie es Erasmus von Rotterdam in der „Klage des Friedens“ (1517), der ersten Polemik gegen den Krieg, vorführt
Seit der Aufklärung gewinnt dieser Zusammenhang deutliche Konturen, herausragend bei Immanuel Kant. Bereits die erste Grundbedingung in seiner als Friedensvertrag gegliederten Schrift „Zum ewigen Frieden“ schreibt fest: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.“
Solche liberalen Gedanken für Abrüstung, Freihandel oder das Verbot von Kriegskrediten wurden von den ersten Friedensgesellschaften in New York (1815) und London (1816) sowie den Weltfriedenskongressen in die europäische Öffentlichkeit getragen. Der Auftaktkongress fand 1843 in London statt, initiiert durch den Quäker Joseph Sturge, der zweite 1848 in Brüssel, organisiert durch den Herausgeber der Zeitschrift „The Advocate of Peace and Universal Brotherhood“, Elihu Burritt. Der dritte Kongress tagte 1849 in Paris unter Vorsitz von Victor Hugo, dem Urheber des Appells „Entehren wir den Krieg“,
Engagierte Persönlichkeiten wie die Quäkerin Lucretia Mott – sie organisierte 1848 in Seneca Falls, New York, die erste Frauenrechtskonferenz überhaupt – verkörperten durch ihr Vorbild die Konvergenz von Antisklaverei-, Frauenrechts- und Friedensbewegung. Die Friedensnobelpreisträgerin von 1931, Jane Addams, begriff Feminismus und Demokratie als Gegenentwürfe zum Militarismus. Bereits in ihrer allerersten Antikriegsrede
Recht
Der Rechtsgedanke vereinigt sich im Pazifismus mit der Vorstellung, dass Konflikte innerhalb und zwischen Gesellschaften durch verbindliche Normen, Verfahren und Institutionen geregelt werden sollen. Recht fungiert dabei als Gegenprinzip zum Krieg, indem es Gewalt ihre Selbstverständlichkeit und Willkür entzieht und an verfassungsgemäße Rechtfertigungsmechanismen bindet.
Vorformen dieses Gedankens finden sich bereits im antiken Olympischen Frieden (ékécheiria), der Kriegshandlungen zeitweise suspendierte und so die Vorrangstellung gemeinsamer Regeln gegenüber militärischer Gewalt symbolisiert. Erstmalig und systematisch arbeitete der humanistische Gelehrte Hugo Grotius in seinem Werk „De jure belli ac pacis“ (1625) den Zusammenhang von Recht und Krieg heraus. Vor dem Hintergrund des Dreißigjährigen Krieges schuf er auf Basis von Naturrecht, Vernunft und den gebräuchlichen Normen zwischen Völkern (ius gentium) einen Rahmen internationalen Rechts, indem er ethische und rechtliche Grenzen kriegerischer Gewalt formulierte (ius ad bellum beziehungsweise ius in bello). Doch erst die Haager Landkriegsordnung von 1907 stellte einen umfassenderen Versuch dar, Mittel und Methoden der Kriegsführung rechtlich zu regulieren und Schutzansprüche von Zivilisten und Kombattanten festzuschreiben, ganz im Sinne von Henri Dunant, dem ersten Friedensnobelpreisträger.
Eine wirkliche Neuerung brachte der Briand-Kellogg-Pakt von 1928. Niemals zuvor war der Krieg als Mittel nationaler Politik verbindlich geächtet worden (ius contra bellum). Anlässlich solcher Erfolge häuften sich pointierte Beispiele für den Antipazifismus von rechts. In direkter Reaktion auf ebendiesen Pakt propagierte Adolf Hitler sein sozialdarwinistisches Feindbild: „Wir werden, indem wir das Volk von dem jämmerlichen Glauben an Völkerversöhnung, Weltfrieden, Völkerbund und internationale Solidarität befreien, diese Ideen zerstören. Es gibt nur ein Recht in der Welt, und dieses Recht liegt in der eigenen Stärke.“
Nach dem Zweiten Weltkrieg mit seinen Genoziden (Shoah, Porajmos) gewann der pazifistische Rechtsgedanke eine neue Qualität. Das allgemeine Gewaltverbot fand zentralen Ausdruck in der Charta der Vereinten Nationen. Damit korrespondierte Raphael Lemkins Prägung des Begriffs „Völkermord“, womit er die UN-Konvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung eines solchen Verbrechens vorbereitete. Die Genfer Konventionen von 1949 kodifizierten sodann humanitäre Mindeststandards für bewaffnete Konflikte. Mit den Nürnberger Prinzipien von 1950 erfolgte ein Paradigmenwechsel: Neben Staaten können seitdem alle Individuen, auch Staatsoberhäupter oder verantwortliche Regierungsbeamte, für Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich gemacht werden. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 stellte dies dann auf eine neue institutionelle Grundlage, wobei der daran beteiligte Jurist Benjamin Ferencz das pazifistische Antriebsmotiv betonte: „Wir müssen den Krieg beenden.“
Zu den Errungenschaften pazifistischer Impulse gehört nicht zuletzt das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Abgeleitet aus der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Artikel 4 GG; Artikel 10 der Grundrechtecharta der Europäischen Union; Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte), ist anzuerkennen, dass das Töten im Krieg, auf Anordnung oder Befehl, nicht erzwingbar ist. Damit soll das individuelle Nein zum Krieg auch gegen demokratische Mehrheitsentscheidungen und den Primat der Staatsräson, auch im Kriegsfall, unbedingt geschützt sein.
Das Beispiel Tausender britischer „Conscientious Objectors“
Zentral für die Verbindung von Recht und Pazifismus ist schließlich die Frage nach den Grenzen legitimer Gewalt. So verleiht bislang das nicht ausschließlich auf zivile Mittel beschränkte Selbstverteidigungsrecht von Staaten nach Artikel 51 der UN-Charta nationalen Militärstrukturen ihre völkerrechtliche Legitimität. In den Worten von Ludwig Quidde, dem Friedensnobelpreisträger von 1927, haben wir es mit dem ungelösten Problem zu tun, „daß mit dem theoretisch berechtigten ‚Verteidigungskrieg‘ in der Praxis der empörendste Mißbrauch getrieben wird“.
Gleichzeitig verweist die seit 2005 im humanitären Völkerrecht verankerte Schutzverantwortung (responsibility to protect) auf das Kernproblem, dass eine militärische Intervention, obgleich sie der Durchsetzung von Menschenrechten dienen soll, in einem grundsätzlichen Spannungsverhältnis zum Verbot der Gewaltanwendung und dem Souveränitätsprinzip steht. Hier setzt die liberale Variante des Antipazifismus ein. Sie distanziert sich vom offenen Bellizismus, legitimiert Gewalt jedoch im Namen von Verantwortung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Paradigmatisch führte dies Max Weber in seiner Schrift „Politik als Beruf“ (1919) mit der Unterscheidung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik aus.
Offen bleibt die institutionelle Ausgestaltung einer internationalen Friedensordnung – einer Weltföderation samt Weltparlament, Weltgerichtshöfen und Weltbürgerschaft. Erst eine solche demokratische Weltregierung könnte auch die Grundrechte von asyl- und schutzsuchenden Menschen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (1951) beziehungsweise dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (1954) überall garantieren.
Weltföderation
Seit der Frühen Neuzeit verbanden politische Entwürfe – etwa bei Émeric Crucé („Der Neue Kineas“, 1623), William Penn („An Essay Towards the Present and Future Peace of Europe“, 1693), Abbé de Saint-Pierre („Projet pour rendre la paix perpétuelle en Europe“, 1712) und Jeremy Bentham („Plan for an Universal and Perpetual Peace“, 1789) – die Hoffnung auf dauerhaften Frieden mit institutionellen Vorschlägen zur Überwindung der Anarchie, hier verstanden als Zustand einer fehlenden, den Nationalstaaten übergeordneten Autorität.
Die nukleare Apokalypse von Hiroshima und Nagasaki markierte eine Zäsur, weil Krieg erstmals zur existenziellen Bedrohung für die gesamte Menschheit wurde. Darauf reagierte der gegen die Gefahr eines Atomkriegs gerichtete Pazifismus, etwa in der „Mainauer Kundgebung“ von 1955,
Namhafte Nuklearphysiker artikulierten deshalb in der Folge ihre Überzeugung, dass Sicherheit nur durch strengste Kontrolle und die ultimative Abschaffung der Atom- und Wasserstoffbomben hergestellt werden kann. Vor allem Albert Einstein argumentierte, dass die Beibehaltung althergebrachter Konzepte nationaler Souveränität unter den Bedingungen moderner Waffentechnologie unrealistisch und selbstzerstörerisch sei. Er forderte daher die vollständige „Entnationalisierung“
Dabei besteht eine Differenz zwischen der kantischen Position, die sich souveräne Staaten in einem freiwilligen Bund vorstellt, und der Position Einsteins, die Frieden nur durch die tatsächliche Beschränkung nationaler Souveränität zugunsten einer demokratischen Weltautorität mit Gewaltmonopol für möglich hält. Kant lehnte eine solche Weltregierung aus Furcht vor einem möglichen Despotismus ab und bevorzugte stattdessen eine völkerrechtliche Übereinkunft. Hierbei verpflichten sich Staaten, Angriffe auf ein Mitglied gemeinsam abzuwehren, um den Frieden durch eine gemeinsame Rechtsordnung zu sichern. Im Unterschied zu regionalen Militärbündnissen mit einer Verpflichtung zur kollektiven Verteidigung soll ein solches System kollektiver Sicherheit gegen eine breitere Palette von Bedrohungen schützen und globale Stabilität erreichen, auch durch nicht-militärische Mittel.
Warnung vor dem „Zeitenende“
1937, zwei Jahre vor Beginn des deutschen Angriffs auf Polen – von den Nazis als Verteidigungskrieg inszeniert –, unternahmen die Pazifistinnen Rosika Schwimmer und Lola Maverick Lloyd mit der Gründung der Campaign for World Government eine erste politische Initiative zur Verwirklichung einer demokratischen Weltföderation. Der vorläufige Entwurf sah unter anderem die volle Mitgliedschaft aller Staaten, direkte Repräsentation in einem Weltparlament, eine global koordinierte Wirtschaft einschließlich eines Freihandelssystems und einheitlicher Währung sowie die Abschaffung sämtlicher militärischer Körperschaften vor.
Dazu ist es bekanntlich noch nicht gekommen. Gleichwohl wurde der innere Zusammenhang von Weltföderationsidee und dem Engagement gegen (Atom-)Krieg und Zerstörung in der Folgezeit immer deutlicher. Das Konzept vom „prometheischen Gefälle“ des Philosophen Günther Anders, geprägt in den 1950er Jahren, verdeutlicht die Kluft zwischen unserer Fähigkeit, Technologie zu produzieren, und unserer Unfähigkeit und der Unmöglichkeit, ihre Folgewirkung zu antizipieren und diese moralisch und politisch zu verantworten. Günther Anders warnte deshalb vor dem „Zeitenende“,