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„Entehren wir den Krieg“ | Pazifismus | bpb.de

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„Entehren wir den Krieg“ Zur Ideengeschichte des Pazifismus

Dominique Miething

/ 15 Minuten zu lesen

Gewaltfreiheit, Demokratie, Recht und Weltföderation – diese Ideen konstituieren den Pazifismus. Doch nicht allein die Mehrdeutigkeit des Begriffs erklärt, weshalb der Pazifismus oft unverstanden bleibt oder gar durch den Antipazifismus attackiert wird.

Der Begriff „Pazifismus“ ist jünger als die Ideen, die er bündelt. Geprägt wurde er im Sommer 1901 vom französischen Anwalt Émile Arnaud. Ihm gemäß litten die zeitgenössischen Akteure gegen Krieg darunter, dass ihnen ein verbindender, programmatischer Name fehlte. Arnauds Neuprägung diente der Abgrenzung von den antidemokratischen Ideologien des Militarismus und Nationalismus und sollte theoretische Ebenbürtigkeit mit anderen Weltanschauungen signalisieren: „Und dieser Name, ganz naheliegend, aber unseres Wissens bisher noch nie verwendet worden, lautet: Pazifismus.“

Von Anfang an war dieser Begriff jedoch umkämpft und unterlag raschen Bedeutungsverschiebungen. Mal bezeichnete Pazifismus eine breite Reformpolitik für eine neue internationale Ordnung zur Etablierung und Absicherung des „Ewigen Friedens", dann wieder eine ethische Praxis individueller und kollektiver Gewaltfreiheit; der Begriff wurde positiv als Ausdruck von Fortschritt und Vernunft, negativ als Inbegriff politischer Naivität und Verantwortungslosigkeit verwendet. In dieser Ambiguität liegt eine Teilerklärung dafür, weshalb der Pazifismus häufig unverstanden blieb und noch immer attackiert wird durch den Antipazifismus, ein ideologisches Querschnittsphänomen, das uns in autoritären Varianten von links und rechts, aber auch im liberalen Denken begegnet.

Hier folgt nun weder eine Chronologie pazifistischer Ideen – vom chinesischen Philosophen Laozi über die jüdischen Propheten Micha und Jesaja bis zu den historischen Friedenskirchen der Brüder, Mennoniten und Quäker – noch eine Darstellung der europäisch-amerikanischen Friedensorganisationen. Stattdessen wird der Pazifismus rekonstruiert als eine moderne Konstellation aus vier konstitutiven Ideen: Gewaltfreiheit, Demokratie, Recht und Weltföderation. Weitere häufig genannte Aspekte – etwa Abrüstung und Entmilitarisierung, Diplomatie und internationale Kooperation sowie die Kriegsdienstverweigerung – werden innerhalb dieser Grundideen eingerahmt.

Gewaltfreiheit

Gewaltfreiheit bricht mit der Vorstellung, Konflikte ließen sich sinnvoll durch physische Gewalt lösen. Sie nimmt Frieden nicht nur als Ziel, sondern als ethische Grundlage politischen Handelns ernst.

Historisch entspringt die Idee religiösen Überzeugungen. Im indischen Jainismus gilt „Ahimsa“ als strikt bindendes Gebot, kein Lebewesen zu verletzen. Im Buddhismus erscheint die Befreiung von der Gewalt als praktischer Weg zur Überwindung von Leiden, im Hinduismus als Ethos von Selbstdisziplin, Empathie und Achtung vor dem Leben.

Jesus von Nazareth begründete den christlichen Ursprung einer von Gewalt befreiten Ethik insbesondere in der Bergpredigt. Sie enthält das Gebot der Nächsten- und Feindesliebe, die Absage an Vergeltung sowie das Eidesverbot. Vorrangig die Quäker nahmen Jesu Weisheiten in ihre Lehre vom Inneren Licht auf, dem Gewissen, das jedem Menschen innewohne und ihm daher Würde verleihe. Aufgrund dessen lehnen die meisten Quäker Krieg, Sklaverei und den Militärdienst prinzipiell ab und räumen der Mediation eine hohe Priorität ein. Nach dem Ende des Englischen Bürgerkriegs dokumentierten sie ihr erstes Friedenszeugnis in einer Deklaration an König Karl II: „Alle blutigen Grundsätze und Praktiken lehnen wir – was uns selbst betrifft – vollständig ab, ebenso alle äußeren Kriege, allen Streit und alle Kämpfe mit äußeren Waffen, zu welchem Zweck auch immer oder unter welchem Vorwand auch immer.“

Im 19. Jahrhundert politisierten die ersten Friedensgesellschaften in den USA die Botschaft Jesu und verknüpften sie mit dem Abolitionismus, der Bewegung zur Abschaffung des Sklavereisystems. So befürworteten zum Beispiel Adin Ballou und weitere Mitglieder der New England Non-Resistance Society Widerstand ohne Gewalt. Für den Friedenskongress von Boston im September 1838 entwarf William Lloyd Garrison eine kosmopolitische Gründungserklärung: „Unser Land ist die Welt, unsere Landsleute sind die Menschheit.“ In diesen Kreisen erschien Gewaltfreiheit erstmals als bewusst eingesetztes Mittel gesellschaftlicher Veränderung – eine demokratietheoretische Idee, die sich auch bei Henry David Thoreau findet, dem bekannten Praktiker des zivilen Ungehorsams. Er protestierte gegen den Mexikanisch-Amerikanischen Krieg und die Sklaverei, indem er die Steuerzahlung verweigerte und freiwillig ins Gefängnis ging.

Die für das Konzept des gewaltfreien Widerstands zentrale Einsicht, dass Herrschaft nicht allein auf physischer Übermacht, sondern auch auf freiwilliger Unterwerfung und Privilegiensystemen beruht und daher nicht durch gewaltsamen Umsturz, sondern durch Beendigung des Gehorsams nachhaltig überwunden werden kann, begründete bereits der Essay „Über die freiwillige Knechtschaft“, 1576 verfasst vom französischen Gerichtsrat und Konfliktvermittler Étienne de La Boétie. Es war der russische Schriftsteller Leo Tolstoi, der dessen politische Theorie in seine Sozialkritik integrierte, für religiös motivierte Kriegsdienstverweigerer wie die Duchoborzen eintrat und die Humanität zum Kern seines Glaubens machte, der staatliche Gewalt und kirchliche Autoritäten verwarf. Vor allem Tolstois „Das Reich Gottes ist in euch“ (1894) beeindruckte auch Mahatma Gandhi. Dieser verband „Ahimsa“ mit „Satyagraha“ (Festigkeit in der Wahrheit) und erhob aktive Gewaltfreiheit zum Lebens- und Widerstandsprinzip, um die indische Unabhängigkeit zu erreichen. Der große Einfluss Tolstois strahlte auch auf den Tierrechtler Magnus Schwantje aus. Noch vor dem Ersten Weltkrieg gebrauchte er als erster die Wendung „Ehrfurcht vor dem Leben“ und wandte sich damit gegen die Existenz von Schlachthöfen und Schlachtfeldern. Jahre später popularisierte Albert Schweitzer diese Wendung weltweit, nicht zuletzt bei seinem Engagement für atomare Abrüstung.

Unter dem Eindruck von Gandhis Erfolgen organisierten vor allem Martin Luther King Jr. und der Quäker Bayard Rustin die gewaltfreien Kampagnen der antirassistischen Bürgerrechtsbewegung in den USA ab Mitte der 1950er Jahre. Während des Vietnamkriegs ermutigte King, Mitglied des Internationalen Versöhnungsbundes, seine Mitbürger zur Kriegsdienstverweigerung und bekräftigte die Notwendigkeit einer wahrhaft sozialen und demokratischen Gesellschaft: „Wenn Maschinen und Computer, Gewinnstreben und Eigentumsrechte als wichtiger erachtet werden als Menschen, dann ist das gigantische Trio Rassismus, Materialismus und Militarismus nicht zu besiegen.“

Besehen im Lichte der Tradition seit La Boétie, sind auch das in der Arbeiterbewegung geläufige Prinzip der „wechselseitigen Hilfe“ sowie der Aufruf „Krieg dem Kriege“, mit denen etwa durch Boykotte oder einen Generalstreik jede Mobilmachung für den Krieg verhindert werden soll, Formulierungen jener Idee der gewaltfreien Nicht-Zusammenarbeit. Hingegen liegt der Schlüssel zum Verständnis des linksautoritären Antipazifismus, den wir in der Befreiungsideologie bei Kommunist:innen wie Clara Zetkin im Gefolge Lenins antreffen, in dem Dogma, Gewalt sei als Mittel der Emanzipation von Kapitalismus und Krieg akzeptabel, notwendig und unvermeidbar. Im Gegensatz dazu lehnten anarchistische Antimilitarist:innen wie Gustav Landauer, Olga Misař und Ferdinand Domela Nieuwenhuis jedes Militär ab.

Demokratie

Die Idee der Demokratie ist konstitutiv für den Pazifismus, weil Krieg nicht allein verurteilt wird – wie es Erasmus von Rotterdam in der „Klage des Friedens“ (1517), der ersten Polemik gegen den Krieg, vorführt –, sondern vielmehr als Ergebnis autokratischer Herrschaft begriffen wird. Demokratie wird entsprechend mit der Annahme verbunden, dass politische Gewaltenteilung und kritische Öffentlichkeit gewaltsame Konflikte verhindern können.

Seit der Aufklärung gewinnt dieser Zusammenhang deutliche Konturen, herausragend bei Immanuel Kant. Bereits die erste Grundbedingung in seiner als Friedensvertrag gegliederten Schrift „Zum ewigen Frieden“ schreibt fest: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein.“ Kant kombiniert dies mit der Überlegung, dass in repräsentativen Regierungssystemen diejenigen, welche die Lasten eines Krieges zu tragen haben, zugleich an der Entscheidung darüber beteiligt sein sollen – und den Krieg so unwahrscheinlicher machen. Kant ergänzt dies durch eine Kritik am Militär: „Stehende Heere (miles perpetuus) sollen mit der Zeit ganz aufhören“, weil die Beibehaltung eines jederzeit einsetzbaren Militärs ein wechselseitiges Bedrohungsgefühl auslöse, woraus wiederum ein Wettrüsten resultiere, was die Kriegswahrscheinlichkeit erhöhe und obendrein ökonomische Ressourcen verschwende.

Solche liberalen Gedanken für Abrüstung, Freihandel oder das Verbot von Kriegskrediten wurden von den ersten Friedensgesellschaften in New York (1815) und London (1816) sowie den Weltfriedenskongressen in die europäische Öffentlichkeit getragen. Der Auftaktkongress fand 1843 in London statt, initiiert durch den Quäker Joseph Sturge, der zweite 1848 in Brüssel, organisiert durch den Herausgeber der Zeitschrift „The Advocate of Peace and Universal Brotherhood“, Elihu Burritt. Der dritte Kongress tagte 1849 in Paris unter Vorsitz von Victor Hugo, dem Urheber des Appells „Entehren wir den Krieg“, der vierte 1850 in der Frankfurter Paulskirche. Aus den Folgekongressen entwickelten sich demokratische Institutionen mit pazifistischem Anspruch, zum Beispiel die Inter-Parliamentary Union. Diese 1889 durch William Randal Cremer und Frédéric Passy gegründete „Keimzelle des künftigen Weltparlaments“ sollte internationale Konflikte durch Verständigung, Diplomatie und verpflichtende Schiedsverfahren bearbeiten und Krieg durch rechtlich geregelte Formen politischer Konfliktlösung ersetzen.

Engagierte Persönlichkeiten wie die Quäkerin Lucretia Mott – sie organisierte 1848 in Seneca Falls, New York, die erste Frauenrechtskonferenz überhaupt – verkörperten durch ihr Vorbild die Konvergenz von Antisklaverei-, Frauenrechts- und Friedensbewegung. Die Friedensnobelpreisträgerin von 1931, Jane Addams, begriff Feminismus und Demokratie als Gegenentwürfe zum Militarismus. Bereits in ihrer allerersten Antikriegsrede entwickelte Addams einen Friedensbegriff, der über die Abwesenheit von Krieg hinausgeht und soziale Gerechtigkeit, Teilhabe und Fürsorge einschließt – eine Erkenntnis, die Martin Luther King Jr. in seinem Brief aus dem Gefängnis von Birmingham als „positiven Frieden“ bezeichnete, bevor der Friedensforscher Johan Galtung dies wortwörtlich übernahm und theoretisch entfaltete. Zudem problematisierten Addams, Bertha von Suttner und die anarchistische Gründerin der No Conscription League, Emma Goldman, die permanente Kriegsgefahr, verursacht durch eine sich wechselseitig verstärkende Struktur aus militärischer Destruktivität und autoritärer Herrschaft – im Privaten wie im Politischen.

Recht

Der Rechtsgedanke vereinigt sich im Pazifismus mit der Vorstellung, dass Konflikte innerhalb und zwischen Gesellschaften durch verbindliche Normen, Verfahren und Institutionen geregelt werden sollen. Recht fungiert dabei als Gegenprinzip zum Krieg, indem es Gewalt ihre Selbstverständlichkeit und Willkür entzieht und an verfassungsgemäße Rechtfertigungsmechanismen bindet.

Vorformen dieses Gedankens finden sich bereits im antiken Olympischen Frieden (ékécheiria), der Kriegshandlungen zeitweise suspendierte und so die Vorrangstellung gemeinsamer Regeln gegenüber militärischer Gewalt symbolisiert. Erstmalig und systematisch arbeitete der humanistische Gelehrte Hugo Grotius in seinem Werk „De jure belli ac pacis“ (1625) den Zusammenhang von Recht und Krieg heraus. Vor dem Hintergrund des Dreißigjährigen Krieges schuf er auf Basis von Naturrecht, Vernunft und den gebräuchlichen Normen zwischen Völkern (ius gentium) einen Rahmen internationalen Rechts, indem er ethische und rechtliche Grenzen kriegerischer Gewalt formulierte (ius ad bellum beziehungsweise ius in bello). Doch erst die Haager Landkriegsordnung von 1907 stellte einen umfassenderen Versuch dar, Mittel und Methoden der Kriegsführung rechtlich zu regulieren und Schutzansprüche von Zivilisten und Kombattanten festzuschreiben, ganz im Sinne von Henri Dunant, dem ersten Friedensnobelpreisträger.

Eine wirkliche Neuerung brachte der Briand-Kellogg-Pakt von 1928. Niemals zuvor war der Krieg als Mittel nationaler Politik verbindlich geächtet worden (ius contra bellum). Anlässlich solcher Erfolge häuften sich pointierte Beispiele für den Antipazifismus von rechts. In direkter Reaktion auf ebendiesen Pakt propagierte Adolf Hitler sein sozialdarwinistisches Feindbild: „Wir werden, indem wir das Volk von dem jämmerlichen Glauben an Völkerversöhnung, Weltfrieden, Völkerbund und internationale Solidarität befreien, diese Ideen zerstören. Es gibt nur ein Recht in der Welt, und dieses Recht liegt in der eigenen Stärke.“ Demgegenüber erkannte der politische Pazifist Carl von Ossietzky die Bedeutung des allgemeinen Gewaltverbots durch den Briand-Kellogg-Pakt. Ossietzky, späterer Gefangener Hitlers und dritter Friedensnobelpreisträger Deutschlands (1936, rückwirkend für das Jahr 1935), war 1931 im Weltbühne-Prozess wegen „Verrats militärischer Geheimnisse“ verurteilt worden, weil seine Zeitschrift über die verbotene Aufrüstung der Reichswehr berichtet hatte. Bis heute ist er weder juristisch (zum Beispiel durch ein Wiederaufnahmeverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft) noch politisch (etwa durch den Bundespräsidenten) vollständig rehabilitiert.

Nach dem Zweiten Weltkrieg mit seinen Genoziden (Shoah, Porajmos) gewann der pazifistische Rechtsgedanke eine neue Qualität. Das allgemeine Gewaltverbot fand zentralen Ausdruck in der Charta der Vereinten Nationen. Damit korrespondierte Raphael Lemkins Prägung des Begriffs „Völkermord“, womit er die UN-Konvention von 1948 über die Verhütung und Bestrafung eines solchen Verbrechens vorbereitete. Die Genfer Konventionen von 1949 kodifizierten sodann humanitäre Mindeststandards für bewaffnete Konflikte. Mit den Nürnberger Prinzipien von 1950 erfolgte ein Paradigmenwechsel: Neben Staaten können seitdem alle Individuen, auch Staatsoberhäupter oder verantwortliche Regierungsbeamte, für Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich gemacht werden. Das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs von 1998 stellte dies dann auf eine neue institutionelle Grundlage, wobei der daran beteiligte Jurist Benjamin Ferencz das pazifistische Antriebsmotiv betonte: „Wir müssen den Krieg beenden.“

Zu den Errungenschaften pazifistischer Impulse gehört nicht zuletzt das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung. Abgeleitet aus der Gedanken-, Gewissens-, Religions- und Weltanschauungsfreiheit (Artikel 4 GG; Artikel 10 der Grundrechtecharta der Europäischen Union; Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte), ist anzuerkennen, dass das Töten im Krieg, auf Anordnung oder Befehl, nicht erzwingbar ist. Damit soll das individuelle Nein zum Krieg auch gegen demokratische Mehrheitsentscheidungen und den Primat der Staatsräson, auch im Kriegsfall, unbedingt geschützt sein.

Das Beispiel Tausender britischer „Conscientious Objectors“ während des Ersten Weltkriegs, gepaart mit dem öffentlichen Zuspruch für die „Nie wieder Krieg“-Bewegung zwischen 1919 und 1924, veranlasste seinerzeit namhafte Persönlichkeiten dazu, sich gegen die Militärdienstpflicht auszusprechen – „die wohl schlimmste Vergewaltigung persönlicher Freiheit“, wie die Frauenrechtlerin Lida Gustava Heymann es ausdrückte. In einem unter anderem von Martin Buber, Albert Einstein, Mahatma Gandhi, Paul Löbe, Romain Rolland, Bertrand Russell, Rabindranath Tagore und H.G. Wells unterzeichneten, im August 1926 an den Völkerbund adressierten Internationalen Manifest gegen die Wehrpflicht heißt es: „Zwangsdienst bedeutet Entwürdigung der freien menschlichen Persönlichkeit.“

Zentral für die Verbindung von Recht und Pazifismus ist schließlich die Frage nach den Grenzen legitimer Gewalt. So verleiht bislang das nicht ausschließlich auf zivile Mittel beschränkte Selbstverteidigungsrecht von Staaten nach Artikel 51 der UN-Charta nationalen Militärstrukturen ihre völkerrechtliche Legitimität. In den Worten von Ludwig Quidde, dem Friedensnobelpreisträger von 1927, haben wir es mit dem ungelösten Problem zu tun, „daß mit dem theoretisch berechtigten ‚Verteidigungskrieg‘ in der Praxis der empörendste Mißbrauch getrieben wird“. Nicht zuletzt als Antwort hierauf entwickelten Pazifist:innen wie Bart de Ligt, Richard Gregg, Krishnalal Shridharani und Jessie Wallace Hughan seit den 1930er Jahren, später Gene Sharp, Theodor Ebert und April Carter, das Konzept der sozialen Verteidigung.

Gleichzeitig verweist die seit 2005 im humanitären Völkerrecht verankerte Schutzverantwortung (responsibility to protect) auf das Kernproblem, dass eine militärische Intervention, obgleich sie der Durchsetzung von Menschenrechten dienen soll, in einem grundsätzlichen Spannungsverhältnis zum Verbot der Gewaltanwendung und dem Souveränitätsprinzip steht. Hier setzt die liberale Variante des Antipazifismus ein. Sie distanziert sich vom offenen Bellizismus, legitimiert Gewalt jedoch im Namen von Verantwortung, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Paradigmatisch führte dies Max Weber in seiner Schrift „Politik als Beruf“ (1919) mit der Unterscheidung von Gesinnungs- und Verantwortungsethik aus.

Offen bleibt die institutionelle Ausgestaltung einer internationalen Friedensordnung – einer Weltföderation samt Weltparlament, Weltgerichtshöfen und Weltbürgerschaft. Erst eine solche demokratische Weltregierung könnte auch die Grundrechte von asyl- und schutzsuchenden Menschen gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention (1951) beziehungsweise dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (1954) überall garantieren.

Weltföderation

Seit der Frühen Neuzeit verbanden politische Entwürfe – etwa bei Émeric Crucé („Der Neue Kineas“, 1623), William Penn („An Essay Towards the Present and Future Peace of Europe“, 1693), Abbé de Saint-Pierre („Projet pour rendre la paix perpétuelle en Europe“, 1712) und Jeremy Bentham („Plan for an Universal and Perpetual Peace“, 1789) – die Hoffnung auf dauerhaften Frieden mit institutionellen Vorschlägen zur Überwindung der Anarchie, hier verstanden als Zustand einer fehlenden, den Nationalstaaten übergeordneten Autorität. Abermals war es jedoch Kant, der visionär postulierte: „Das Völkerrecht soll auf einem Föderalism freier Staaten gegründet sein“, und dies um die Notwendigkeit eines „Weltbürgerrechts ergänzte. Eine erste unvollkommene Verwirklichung solch supranationaler Ordnungsvorstellungen und permanenter zwischenstaatlicher Kooperation war ab 1920 der vom 14-Punkte-Programm des US-Präsidenten Woodrow Wilson inspirierte Völkerbund, der 1945 durch die Vereinten Nationen ersetzt wurde.

Die nukleare Apokalypse von Hiroshima und Nagasaki markierte eine Zäsur, weil Krieg erstmals zur existenziellen Bedrohung für die gesamte Menschheit wurde. Darauf reagierte der gegen die Gefahr eines Atomkriegs gerichtete Pazifismus, etwa in der „Mainauer Kundgebung“ von 1955, mit einer warnenden Kritik an der Ideologie der Abschreckung, die Frieden an die permanente Drohung totaler, gegenseitig zugesicherter Vernichtung bindet. Aus pazifistischer Perspektive stabilisiert Abschreckung aber keinen Frieden. Im Gegenteil: Nukleare Abschreckung institutionalisiert ein Hochrisikoregime, das Eskalation und Fehlkalkulation nicht ausschließen kann, schon gar nicht durch die Einführung autonomer Waffensysteme.

Namhafte Nuklearphysiker artikulierten deshalb in der Folge ihre Überzeugung, dass Sicherheit nur durch strengste Kontrolle und die ultimative Abschaffung der Atom- und Wasserstoffbomben hergestellt werden kann. Vor allem Albert Einstein argumentierte, dass die Beibehaltung althergebrachter Konzepte nationaler Souveränität unter den Bedingungen moderner Waffentechnologie unrealistisch und selbstzerstörerisch sei. Er forderte daher die vollständige „Entnationalisierung“ allen Militärs als Teilstrategie auf dem Weg zu einer demokratischen Weltregierung.

Dabei besteht eine Differenz zwischen der kantischen Position, die sich souveräne Staaten in einem freiwilligen Bund vorstellt, und der Position Einsteins, die Frieden nur durch die tatsächliche Beschränkung nationaler Souveränität zugunsten einer demokratischen Weltautorität mit Gewaltmonopol für möglich hält. Kant lehnte eine solche Weltregierung aus Furcht vor einem möglichen Despotismus ab und bevorzugte stattdessen eine völkerrechtliche Übereinkunft. Hierbei verpflichten sich Staaten, Angriffe auf ein Mitglied gemeinsam abzuwehren, um den Frieden durch eine gemeinsame Rechtsordnung zu sichern. Im Unterschied zu regionalen Militärbündnissen mit einer Verpflichtung zur kollektiven Verteidigung soll ein solches System kollektiver Sicherheit gegen eine breitere Palette von Bedrohungen schützen und globale Stabilität erreichen, auch durch nicht-militärische Mittel.

Warnung vor dem „Zeitenende“

1937, zwei Jahre vor Beginn des deutschen Angriffs auf Polen – von den Nazis als Verteidigungskrieg inszeniert –, unternahmen die Pazifistinnen Rosika Schwimmer und Lola Maverick Lloyd mit der Gründung der Campaign for World Government eine erste politische Initiative zur Verwirklichung einer demokratischen Weltföderation. Der vorläufige Entwurf sah unter anderem die volle Mitgliedschaft aller Staaten, direkte Repräsentation in einem Weltparlament, eine global koordinierte Wirtschaft einschließlich eines Freihandelssystems und einheitlicher Währung sowie die Abschaffung sämtlicher militärischer Körperschaften vor.

Dazu ist es bekanntlich noch nicht gekommen. Gleichwohl wurde der innere Zusammenhang von Weltföderationsidee und dem Engagement gegen (Atom-)Krieg und Zerstörung in der Folgezeit immer deutlicher. Das Konzept vom „prometheischen Gefälle“ des Philosophen Günther Anders, geprägt in den 1950er Jahren, verdeutlicht die Kluft zwischen unserer Fähigkeit, Technologie zu produzieren, und unserer Unfähigkeit und der Unmöglichkeit, ihre Folgewirkung zu antizipieren und diese moralisch und politisch zu verantworten. Günther Anders warnte deshalb vor dem „Zeitenende“, also der realen Möglichkeit einer selbstverschuldeten Auslöschung der Menschheit. Seine Diagnose hat angesichts künstlicher Intelligenz und Quantencomputern, deren militärisches Zerstörungspotenzial mehr denn je globale Regulierung erfordert, nichts an Aktualität eingebüßt. Für eine solche Regulierung braucht es eine Weltföderation, die, dem Plädoyer Gandhis folgend, errichtet ist als Demokratie – und auf der Basis von Recht und Gewaltfreiheit.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Émile Arnaud, Le Pacifisme, in: L’Indépendance Belge, 15.8.1901, S. 2.

  2. Vgl. Karl Holl, Pazifismus, in: Otto Brunner/Werner Conze/Reinhart Koselleck (Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 4, Stuttgart 1978, S. 767–787.

  3. Vgl. Joan V. Bondurant, Conquest of Violence, Princeton 1988, S. 23.

  4. George Fox et al., A Declaration from the Harmles & Innocent People of God Called Quakers, Against all Plotters and Fighters in the World, London 1660.

  5. Zit. nach Ekkehart Krippendorff (Hrsg.), Pazifismus in den USA, Bd. 1, Berlin 1986, S. 92.

  6. Vgl. Henry David Thoreau, Resistance to Civil Government, in: Elizabeth P. Peabody (Hrsg.), Aesthetic Papers, New York 1849, S. 189–211.

  7. Vgl. Renate Brucker, „Ehrfurcht vor dem Leben“. Der Pazifist, Sozialreformer, Vegetarier und Tierrechtler Magnus Schwantje (1877–1959), in: Leo Tolstoi et al., Das Schlachten beenden! Zur Kritik der Gewalt an Tieren, Heidelberg 2010, S. 97–107.

  8. Vgl. Christian Bartolf/Marion Gericke/Dominique Miething (Hrsg.), Dr. Albert Schweitzer: „Mein Wort an die Menschen“ – Engagement gegen den Atomkrieg, Berlin 2019.

  9. Martin Luther King Jr., Beyond Vietnam, in: Walter D. Myers (Hrsg.), A Time to Break Silence, Boston 2013, S. 79–96.

  10. Peter Kropotkin, Mutual Aid: A Factor of Evolution, New York 1902.

  11. Kurt Tucholsky, Krieg dem Kriege, in: Ulk, 13.6.1919, S. 2.

  12. Vgl. Clara Zetkin, Der Kampf der Kommunistischen Parteien gegen Kriegsgefahr und Krieg, Hamburg 1922, S. 36–42.

  13. Vgl. Christian Bartolf/Dominique Miething (Hrsg.), Erasmus von Rotterdam: „Süß ist der Krieg den Unerfahrenen …“ – Klage gegen Krieg und Gewalt, Berlin 2022.

  14. Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden, in: Zwi Batscha/Richard Saage (Hrsg.), Friedensutopien: Kant, Fichte, Schlegel, Görres, Frankfurt/M. 1979, S. 37–82, hier S. 44.

  15. Ebd., S. 40.

  16. Victor Hugo, Über Voltaire, Berlin 1917, S. 20.

  17. Ludwig Quidde, Die Geschichte des Pazifismus, in: Walter Fabian/Kurt Lenz (Hrsg.), Die Friedensbewegung, Berlin 1922, S. 16.

  18. Vgl. Jane Addams, Democracy or Militarism, in: Central Anti-Imperialist League (Hrsg.), The Chicago Liberty Meeting, Chicago 1899, S. 35–39.

  19. Martin Luther King Jr., Letter from Birmingham City Jail, Philadelphia 1963, S. 8.

  20. Vgl. Johan Galtung, Violence, Peace and Peace Research, in: Journal of Peace Research 3/1969, S. 167–191.

  21. Vgl. Bertha von Suttner, Die Waffen nieder!, Dresden 1889; Emma Goldman, Anarchism and Other Essays, New York 1910.

  22. Völkischer Beobachter, 23. September 1928, zit. nach Christiane Rajewsky/Dieter Riesenberger (Hrsg.), Wider den Krieg. Große Pazifisten von Kant bis Böll, München 1987, S. 412f.

  23. Zit. nach Heikelina Verrijn Stuart/Marlise Simons, The Prosecutor and the Judge, Amsterdam 2009, S. 35.

  24. Vgl. Martha Steinitz, Die englischen Kriegsdienstverweigerer, Berlin 1921.

  25. Vgl. Reinhold Lütgemeier-Davin, Basismobilisierung gegen den Krieg: Die Nie-wieder-Krieg-Bewegung in der Weimarer Republik, in: Karl Holl/Wolfram Wette (Hrsg.), Pazifismus in der Weimarer Republik, Paderborn 1981, S. 47–76.

  26. Zit. nach Gisela Brinker-Gabler (Hrsg.), Frauen gegen den Krieg, Frankfurt/M. 1980, S. 68.

  27. Zit. nach Franz Kobler (Hrsg.), Gewalt und Gewaltlosigkeit, Zürich 1928, S. 361f.; vgl. Gandhi-Informations-Zentrum (Hrsg.), Manifest gegen die Wehrpflicht und das Militärsystem, Berlin 2001.

  28. Quidde (Anm. 17), S. 19.

  29. Vgl. Gene Sharp, The Politics of Nonviolent Action, 3 Bde., Boston 1973.

  30. Vgl. Max Weber, Politik als Beruf [1919], in: Max Weber Gesamtausgabe, Bd. 17, Tübingen 1992, S. 157–252.

  31. Vgl. Kurt von Raumer, Ewiger Friede. Friedensrufe und Friedenspläne seit der Renaissance, Freiburg/Br.–München 1953.

  32. Kant (Anm. 14), S. 46, S. 50.

  33. Vgl. Lindau Nobel Laureate Meetings, The Mainau Declaration 1955 on Nuclear Weapons, Externer Link: https://www.mainaudeclaration.org/about.

  34. Albert Einstein, The Way Out, in: Dexter Masters/Katharine Way (Hrsg.), One World Or None, New York 1946, S. 76f., hier S. 77.

  35. Vgl. Lola Maverick Lloyd/Rosika Schwimmer, Chaos, War, or a New World Order?, Chicago 19424.

  36. Günther Anders, Die atomare Drohung, München 20228, S. 93.

  37. Vgl. Christian Bartolf, Gandhi and Tagore: Beyond Nationalism, Towards A World Federation, in: Global Gandhi 1/2023, Externer Link: https://globalgandhi.in/gandhi-and-tagore.

ist promovierter Politikwissenschaftler und Lehrkraft für besondere Aufgaben am Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin.