Eigentlich lässt sich eine Kettensäge mit dem verbinden, womit Deutschland ökonomisch erfolgreich wurde: Erfindergeist, Innovationen, Hidden Champions. Nach wie vor ist ein in der Nähe von Stuttgart beheimatetes Familienunternehmen Weltmarktführer bei diesem Produkt. Mittlerweile steht die Kettensäge jedoch – den Rechtspopulisten Javier Milei und Elon Musk sei Dank – eher als Symbol für radikale Staatsreformen. Das gilt auch für Deutschland, ein Land, das einst in puncto professioneller Verwaltung und rationaler Herrschaft als weltweites Vorbild galt.
Eine funktionierende Bürokratie ist ein Standortvorteil. Sie schafft Rechts- und Planungssicherheit, und die meisten bestehenden Regeln folgen hehren Zielen. Sie schützen Verbraucherinnen und Verbraucher, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder die Umwelt. Allerdings verursachen sie auch Kosten und binden Ressourcen, und ein Übermaß an Normen kann negative Folgen zeitigen. Bundespräsident Horst Köhler sagte dazu vor 20 Jahren bei der Ernennung der Mitglieder des Nationalen Normenkontrollrates (NKR): „Normen sind wie Schmetterlinge an sich etwas Schönes, ja Nützliches. Aber wenn die Normen überhand nehmen, dann wirken sie ähnlich verheerend wie die Miniermotte – das ist ein Schadschmetterling, der schon ganze Kulturlandschaften kahl gefressen hat.“
Nicht gerade optimistisch stimmt die Tatsache, dass die Anzahl der Einzelregeln in Bundesgesetzen und -verordnungen allein seit 2010 um mehr als ein Fünftel auf nahezu 100000 angestiegen ist.
Laut einer Studie aus dem Jahr 2024, in der auch die indirekten volkswirtschaftlichen Kosten berücksichtigt wurden, entgeht Deutschland eine Wirtschaftsleistung von durchschnittlich 146 Milliarden Euro pro Jahr, weil hierzulande, im Gegensatz zu anderen Ländern, keine wirksamen Reformen zum Bürokratieabbau umgesetzt wurden. Durch eine entsprechende Reform läge das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf jährlich 1766 Euro höher.
Die an etlichen Stellen anzutreffende Kleinteiligkeit hat sich zu einer enormen Belastung für die Wettbewerbsfähigkeit entwickelt. Darüber hinaus erweist sich die Bürokratie zunehmend als Investitionshemmnis.
Wachsender Bürokratieaufwand
Wenig überraschend wurden der Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2025 aus den Chefetagen der Unternehmen die Themen „Bürokratieabbau“ und „Deregulierung“ als zentrale Prioritäten ins Lastenheft geschrieben.
Verschiedene Untersuchungen belegen die Dringlichkeit von Bürokratieentlastungen. So entstanden Unternehmen im Jahr 2024 14 Milliarden Euro höhere direkte und indirekte Kosten für die Erfüllung staatlicher Auflagen als noch im Jahr 2011 – mit steigender Tendenz.
Dabei betreffen einige Regelungen, wie etwa die Lieferkettensorgfaltspflichten oder die Nachhaltigkeitsberichterstattung, kleinere Unternehmen deutlich weniger (Abbildung 1).
Dass vier von fünf Unternehmen in Deutschland entgegen der ständigen Entlastungsbekenntnisse der Politik auch in der jüngeren Vergangenheit das Gegenteil konstatieren, passt zur allgemein schlechten Stimmung in der deutschen Wirtschaft.
Kulturproblem in der Verwaltung
Schwierigkeiten im Umgang mit den zuständigen Verwaltungen kommen vielfach hinzu: Insbesondere das Handeln von Bundes- und Landesbehörden wird von Unternehmen kritisch bewertet.
Ein Ansatz, der von einer Mehrheit befürwortet wird, könnte darin bestehen, Beschäftigte der Verwaltung bei Fehlentscheidungen zugunsten von Unternehmen weniger stark in Haftung zu nehmen. Der Hang zu immer detaillierteren Vorschriften hat offenbar nicht dazu geführt, dass mit vermeintlich größerer Rechtssicherheit zügig Entscheidungen getroffen werden. Vielmehr stellt sich die Frage, ob mit dem zunehmenden Detailierungsgrad nicht sogar ein steigendes Fehlerpotenzial einhergeht, das das Gegenteil bewirkt. Dieses Kulturproblem wird sich weder mit einer Kettensäge noch mit einem schlankeren, mehr auf Eigenverantwortung setzenden Regelwerk rasch beheben lassen – der nötige Wandel reicht weit über die aktuelle Legislaturperiode hinaus.
Was wollen Unternehmen?
Wirtschaftsseitig wird eine mangelnde Ausstattung der Verwaltung festgestellt. Mehr als die Hälfte der Geschäftsführer ist der Meinung, dass den Behörden Personal und Know-how fehlen. Angesichts des Komplexitätsgrads und der Regelungsdichte wären demnach erst einmal weitere Investitionen in die Verwaltungen nötig, damit diese überhaupt in die Lage kommen, schnell und umsichtig zu agieren. Da sich geeignetes Personal aufgrund des Fachkräftemangels aber ohnehin nur schwer finden lässt, bleiben Prozessvereinfachungen und die Digitalisierung der Verwaltung als Lösungswege. Im aktuellen Koalitionsvertrag sind zudem die – eigentlich selbstverständliche, aber dennoch eigens verankerte – ressortübergreifende Zusammenarbeit und die Eliminierung von Doppelstrukturen mittels gebündelter Service-Einheiten festgeschrieben.
Fast acht von zehn der befragten Geschäftsführer wünschen sich das Once-only-Prinzip: Informationen, die einmal bei einer Behörde eingereicht werden, sollen der restlichen Verwaltung zugänglich sein. Auch die Einrichtung einer zentralen Cloud der öffentlichen Verwaltung wird mit überwältigender Mehrheit befürwortet. Zu häufig müssen Unternehmen „die im Grunde gleichen Informationen in unterschiedlichen Formaten an mehrere Behörden melden“. Über 60 Prozent der Befragten sehen darin einen starken oder sogar sehr starken Beitrag zu einem Anstieg der bürokratischen Belastung. Mit dem Wunsch nach einer flexibleren Handhabung innerhalb der Verwaltung wenden sich die Unternehmen einerseits gegen das behördliche Silodenken. Andererseits wünschen sie sich eine Abkehr von einem unnötig strikt ausgelegten Datenschutz. Ein Schritt in diese Richtung wäre die Modernisierung und Verknüpfung staatlicher Register.
Gefragt nach positiven Erfahrungen werden erstens Behörden mit standardisierten und digitalisierten Abläufen genannt, wie etwa die Bundesagentur für Arbeit. Hervorgehoben werden zweitens kommunale Verwaltungen, die pragmatisch und lösungsorientiert agieren und bei denen es etablierte Ansprechpersonen gibt. Ein Geschäftsführer fasst es so zusammen: „Wenn man sich kennt und Vertrauen da ist, geht manches schneller.“
Allerdings werden Wohl und Wehe der Bürokratie am Standort Deutschland auch in Brüssel entschieden. Das zeigt der Blick auf die Frage, wie Unternehmen glauben, dass Bürokratie reduziert werden könnte (Abbildung 3): Hier wird an erster Stelle eine Verschlankung von EU-Vorgaben genannt. Viele allgemeine, aber auch branchenspezifische Regulierungen, wie etwa das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz oder die EU-Verpackungsverordnung, stammen aus Brüssel.
Für weniger Bürokratieaufwand wären Unternehmen bereit, striktere Haftungsregeln zu akzeptieren. Im IW-Zukunftspanel fordern 61,1 Prozent der Geschäftsführer, es sollte diese „für Unternehmen geben anstatt strikter gesetzlicher Vorgaben mit detaillierten Meldepflichten“. Würde diesem Wunsch stattgegeben, würde sich die Regulierungslogik von einer Ex-ante-Kontrolle aller Akteure mit großer Regulierungs- und Detailtiefe hin zu einer strikteren Ex-post-Verfolgung von Verstößen gegen geltendes Recht wandeln. Dadurch könnten auch verwaltungsseitig Haftungsrisiken reduziert werden, was wiederum die Entscheidungsfreude der Mitarbeitenden steigern dürfte.
Gründe für das Scheitern
Bei der Frage, warum Deutschland bislang beim Bürokratieabbau gescheitert ist, vermuten die Geschäftsführer am häufigsten, dass der Gesetzgeber vollständige Rechtssicherheit wünscht. Da über die Ziele vieler Regelwerke – Arbeitsschutz, Umweltschutz, Wahrung der Menschenrechte – Konsens besteht, werden nicht die Ziele selbst, sondern die Treffsicherheit der Regulierung und der als überzogen empfundene Detaillierungsgrad, mit dem sie erfüllt werden sollen, infrage gestellt. So geben fast neun von zehn der Befragten an: „Es fehlt an einer systematischen Evaluation von Gesetzen und Verordnungen hinsichtlich Zielstellung, Zielerreichung und ausgelösten Belastungen bei Wirtschaft, Bürgern und dem Staat selbst.“
Interessanterweise wird gleichzeitig die zunehmende Unbestimmtheit von Rechtsbegriffen als Problem angeführt. Diese erschwert das Verständnis dafür, wann ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Vorschrift als erfüllt gilt. Obwohl immer mehr Regelungen erlassen und überarbeitet werden, herrscht in den Unternehmen zunehmende Unklarheit darüber, was eigentlich konkret von ihnen verlangt wird. In der Folge wird externe Fachberatung hinzugezogen – und teuer bezahlt.
Neben der mit dem typisch bundesdeutschen Föderalismus einhergehenden Komplexität und der ebenso typischen Neigung zum „Goldplating“, also der Übererfüllung von EU-Recht, blicken die Geschäftsführer durchaus kritisch auf die Rolle der Wirtschaft selbst: Wenn sich branchenspezifische Interessen im Gesetzgebungsprozess durchsetzen, mag dies die Dokumentationspflichten der entsprechenden Unternehmen vereinfachen, für andere Industriezweige können solche maßgeschneiderten Lösungen jedoch zusätzliche Bürokratie bedeuten. Dies äußern über drei Viertel der Befragten. An fairen Regeln, die niemanden bevorzugen und ein Patronagesystem unterbinden, haben nicht zuletzt die Unternehmen ein überragendes Interesse – sie sind schließlich das Kernziel der Bürokratie.
Es tut sich was
Mit der Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung hat die schwarz-rote Regierung ein Zeichen gesetzt: Sie nimmt die Sorgen um eine lähmende und überbordende Bürokratie ernst und priorisiert sie. Bereits im Koalitionsvertrag fanden sich verschiedene Vorstöße der „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ wieder. Noch im ersten Jahr der Legislaturperiode wurde zudem die Föderale Modernisierungsagenda mit mehr als 200 Einzelmaßnahmen verabschiedet. So soll etwa ein Drittel der Berichts- und Auskunftspflichten der Unternehmen wegfallen und die Bürokratiekostenbelastung um 25 Prozent sinken. Durch die Einführung einer Genehmigungsfiktion sollen Genehmigungen automatisch erteilt werden, wenn die Behörde nicht fristgerecht widerspricht. Die Verwaltung geriete folglich in Zugzwang, Fristen einzuhalten. Dies ist zwar noch nicht der schnellstmöglichen Planungssicherheit letzter Schluss, aber immerhin ein Schritt in Richtung Kulturwandel.
Durchaus ambitioniert in Sachen Bürokratieabbau, Verwaltungsvereinfachung und Digitalisierung sind die im Januar 2026 vorgestellten Ergebnisse der sogenannten Sozialstaatskommission. Leistungen sollen zusammengelegt, vereinfacht und teils automatisiert werden, vereinfachte Strukturen und klarere Zuständigkeiten sind avisiert. Die Digitalisierung soll dabei mittels eines zentralen Digitalportals als Hauptinstrument dienen. Eine Vereinfachung des Regelwerks vor der Digitalisierung wäre mutmaßlich hilfreich – was allerdings als Maßgabe weit über dieses Vorhaben hinausreichen dürfte.
Bei einigen Infrastrukturprojekten konnte zuletzt durch enormen politischen Druck eine Beschleunigung von Prestigeprojekten erzielt werden.
Es zeigt sich: Bürokratieabbau kann gelingen – gerade, wenn praxisgetragene Initiativen Regelkomplexität durch funktionale Anforderungen ersetzen und Politik sowie Verwaltung solchen Lösungen offen gegenüberstehen und sie pragmatisch zulassen. Wenn sich in Zukunft mehr solcher Beispiele finden oder gar eine erfolgreiche Reformagenda der Bundesregierung umsetzen lässt, besteht womöglich wirklich die Chance, das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates zurückzugewinnen.
Ein wichtiger Ansatz wäre es, auf mehr Eigenverantwortung der Unternehmen zu setzen. Diese wären für einen solchen Vorstoß jedenfalls bereit. Ein weiterer Beitrag, der dem Bürokratieabbau wirtschaftsseitig zuträglich sein könnte, wäre der stärkere Verzicht auf branchenspezifische Lösungen, die in der Befragung kritisch bewertet wurden. Deutlich wurde aber auch, dass es keine einfachen Lösungen gibt, da Bürokratie alle Bereiche in Deutschland betrifft – und das im politischen Mehrebenensystem. Dabei bestehen vielfältige Interdependenzen in Richtung Wirtschaft. Die zahlreichen bereits vorliegenden Reformvorschläge verdeutlichen vor allem, wie unfassbar komplex, kompliziert und kaum durchdringbar Bürokratie und Verwaltung in Deutschland geworden sind – ein Befund, der übrigens für alle hochentwickelten Staaten gilt.
Leider ist Papier geduldig, was ebenso für die teils vorliegenden Evaluierungen staatlicher Tätigkeit gilt. Sich gegen die den Verwaltungen innewohnenden Widerstände und die Interessen betroffener Gruppen durchzusetzen, verlangt viel Kraft und einen langen Atem. Das gilt nicht minder für die im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung vereinbarten Reformen im öffentlichen Dienstrecht und in der Zusammenarbeit von Verwaltungen. Richtigerweise taucht in der betreffenden Passage der Begriff „Kulturwandel“ auf.