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Editorial | bpb.de

Editorial

Johannes Piepenbrink

/ 1 Minute zu lesen

Demokratie lebt vom Mitmachen: Sie ist elementar darauf angewiesen, dass Bürgerinnen und Bürger sich freiwillig für das Gemeinwohl engagieren – sei es in der örtlichen Feuerwehr, in einer Kulturinitiative, im Schützenverein, in einer Gewerkschaft oder auch ohne organisatorische Anbindung. Die Liste der Möglichkeiten für gesellschaftliches Engagement ließe sich mühelos fortführen. Die Zivilgesellschaft erfüllt damit wichtige soziale Aufgaben und entlastet auf diese Weise den Staat, der gemeinnützigen Organisationen im Gegenzug Steuervorteile gewährt und Fördermittel zukommen lässt.

Als Garant für demokratische Teilhabe war zivilgesellschaftliches Engagement in der öffentlichen Debatte lange Zeit ausschließlich positiv besetzt. In den vergangenen Jahren hat sich das Feld jedoch politisch zunehmend aufgeladen; viele zivilgesellschaftliche Akteure stehen seither verstärkt unter Rechtfertigungsdruck, und ihr Engagement wird kritischer beäugt denn je. Die zugrundeliegende Frage ist dabei häufig: Wie politisch dürfen gemeinnützige Organisationen sein? Parteipolitisch müssen sie sich neutral verhalten – aber wo verläuft die Grenze zwischen Partikular- und Gemeinwohlinteresse, zwischen zulässigem politischen und unzulässigem parteipolitischen Engagement?

Blickt man über Deutschland hinaus, haben es zivilgesellschaftliche Akteure, die für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eintreten, weitaus schwerer: In vielen Ländern werden zivilgesellschaftliche Spielräume eingeschränkt und zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen als „ausländische Agenten“ kriminalisiert. Aber es gibt immer wieder auch Lichtblicke und hoffnungsvolle Entwicklungen – weil Menschen sich einbringen und im Sinne des Gemeinwohls handeln.

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