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Zwischen Eigensinn und Abhängigkeit | bpb.de

Zwischen Eigensinn und Abhängigkeit Zur Rolle der Zivilgesellschaft im politischen System Deutschlands

Wolfgang Schroeder

/ 13 Minuten zu lesen

Die organisierte Zivilgesellschaft ist weder als bloßes Unterstützungs- oder Legitimationsinstrument staatlicher Politik noch als oppositionelle Gegenmacht zu verstehen. Sie ist als eigenständige Sphäre zu sehen, die demokratische Prozesse ergänzt und mitgestaltet.

Die Geschichte der Bundesrepublik lässt sich auch als eine Geschichte ihrer Zivilgesellschaft lesen. Gemeint ist damit, dass weder die Agenda von Parteien und Regierungen noch deren letztendliche politische Ergebnisse ohne den Einfluss zivilgesellschaftlicher Initiativen zu verstehen sind. Damit ist die Konfliktstruktur zwischen der organisierten Zivilgesellschaft und dem politischen System ein wesentlicher Motor für den politischen Wandel, der in diesem Beitrag beleuchtet wird.

Mit dem politischen System der Bundesrepublik werden im engeren Sinne die verfassungsmäßigen Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative sowie das Parteiensystem bezeichnet. Dabei handelt es sich um die zentralen Entscheidungsinstanzen der repräsentativen Demokratie. Obwohl die organisierte Zivilgesellschaft nicht als formaler Teil des politischen Systems gilt, bestehen zwischen beiden Sphären intensive, durch einen ständigen Wandel geprägte Beziehungen. Hier werden vor allem jene Teile der organisierten Zivilgesellschaft in den Blick genommen, die sich um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und seine gesetzliche Rahmung kümmern.

Die organisierte Zivilgesellschaft ist seit einiger Zeit von signifikanten Veränderungen geprägt: Erstens versteht sich ein größer werdender Teil der zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht mehr lediglich als abhängiges Vorfeld, das an der Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Staat agiert, sondern als eigenständiger Mitgestalter in der Arena der politischen Willensbildung. Damit verändert sich die Konflikt- und Kooperationsstruktur mit Parteien, Parlamenten und der Exekutive. Zweitens ist zu beobachten, dass sich in der organisierten Zivilgesellschaft neben den emanzipativen auch die restaurativen Akteure häufiger, lauter und einflussreicher organisieren. Dies hat zur Folge, dass nicht nur Spannungen zwischen der organisierten Zivilgesellschaft und dem politischen System, sondern auch innerhalb der Zivilgesellschaft bedeutungsvoller werden. Im Folgenden werden die Entwicklung, Funktion und der Zustand der organisierten Zivilgesellschaft sowie deren Einfluss auf das politische System reflektiert.

Begriff und zugeschriebene Funktion

Der Begriff „Zivilgesellschaft“ fokussiert auf die Sphäre öffentlichen Handelns jenseits der Grenzen des Staates, der Wirtschaft und der privaten Haushalte. In diesem Rahmen versuchen Bürgerinnen und Bürger, ihre Anliegen in selbstbestimmter Weise zu regeln. Ehrenamtliches Engagement erbringt nicht nur gesellschaftliche und wirtschaftliche Leistungen, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Systemintegration, eröffnet Partizipationschancen und übernimmt eine Sozialisationsfunktion, indem es Werte und Normen vermittelt, die für die Akzeptanz des politischen Systems von Bedeutung sind. Aus dieser normativ aufgeladenen Perspektive wird die Zivilgesellschaft häufig per Definition als gemeinwohlorientiert charakterisiert.

Zwar gibt es innerhalb der organisierten Zivilgesellschaft unterschiedliche Vorstellungen von der Organisation „des guten Lebens“ und „der guten Gesellschaft“, gleichwohl stehen bei den allermeisten Akteuren die positiven kulturellen und demokratischen Potenziale, die die Integrationskraft der Gesellschaft stärken, im Zentrum. Die organisierte Zivilgesellschaft ist jedoch eine empirische und analytische Kategorie, die die Gesamtheit aller gesellschaftlichen Aktivitäten und Organisationen umfasst. Hierzu zählen insbesondere Vereine, Verbände, soziale Bewegungen, Bürgerinitiativen, Stiftungen, Genossenschaften oder auch Thinktanks. Diese Organisationen sind zwischen Staat, Markt und Familie positioniert, wobei auch der Terminus des „Dritten Sektors“ (neben Staat und Markt) Anwendung findet. Gemäß dieser Definition wird die organisierte Zivilgesellschaft als intermediäre, organisationale Sphäre zwischen Staat, Markt und Familie verstanden.

Organisierte Zivilgesellschaft meint also kollektives Handeln, orientiert an den Prinzipien unabhängiger Selbstorganisation, gewaltfreier Konfliktbereitschaft und interessenübergreifender Vertretung im Sinne des Gemeinwohls. Von intermediären Akteuren wird insofern gesprochen, als diese innerhalb der Gesellschaft sowie zwischen ihr und dem Staat sowie dem Markt vermitteln. Dabei wird von der normativen Setzung ausgegangen, dass selbstorganisierte Vertreter im Sinne des Gemeinwohls subsidiäre Akteure sind, die einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen und politischen Integration leisten.

Entwicklung eines Verhältnisses

In den ersten beiden Nachkriegsjahrzehnten standen in der Bundesrepublik der Wiederaufbau, die Westbindung und die Konsolidierung einer wehrhaften Demokratie im Zentrum der politischen Konflikte. Die großen, verbandsförmig organisierten Interessenorganisationen – insbesondere Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wohlfahrtsverbände – waren eng eingebunden in die Links-rechts-Lagerbildung sowie in einen sich langsam herausbildenden korporatistischen Entscheidungsstil, in dem Regierung und organisierte Interessen im Vorfeld parlamentarischer Beschlüsse konfliktpartnerschaftlich zusammenwirkten. Zwar gab es damals schon eine Fülle kleiner Vereine, Initiativen und sozialer Bewegungen, aber diese blieben eher randständig oder konnten am ehesten im Verbund mit den großen Tankern der organisierten Zivilgesellschaft Aufmerksamkeit erreichen, wie dies beispielsweise in den 1950er Jahren in der Paulskirchenbewegung der Fall war. Das politische System wiederum profitierte von dieser hierarchischen Struktur, weil sie dazu beitrug, dass gesellschaftliche Konflikte – etwa in der Sozial- und Wirtschaftspolitik – in institutionalisierte Verhandlungsarenen kanalisiert wurden, um die Stabilität der jungen Demokratie zu sichern.

In den 1960er Jahren entfaltete sich ein Demokratisierungsschub, der dem Programm der „Demokratisierung der Demokratie“ folgte und in den Neuen Sozialen Bewegungen seinen Ausdruck fand. Befeuert durch die Aktivitäten der Studentenbewegung geriet das eingespielte Verhältnis zwischen politischem System und der organisierten Zivilgesellschaft ins Wanken: Proteste gegen Notstandsgesetze, autoritäre Universitätsstrukturen, den Vietnamkrieg oder den Umgang mit der NS-Vergangenheit artikulierten sich außerhalb etablierter Verbandskanäle und erhielten bald in allen gesellschaftlichen Subsystemen ihre spezifischen Ausdrucksformen. Neue Formen politischer Beteiligung – Demonstrationen, Sit-ins, Graswurzelinitiativen – stellten das Selbstverständnis eines primär repräsentativ verfassten politischen Systems infrage und forderten mehr direkte demokratische Beteiligung.

In den 1970er und 80er Jahren verankerten sich die zahlreichen Neuen Sozialen Bewegungen, insbesondere die Ökologie-, Friedens-, Frauen- und Stadtteilbewegungen in der Gesellschaft. Indem sie pragmatisch systemkritische Positionen stärker mit lokalen Anliegen verbanden, wurden sie anschlussfähig an etablierte Teile der organisierten Zivilgesellschaft und an das politische System. Mit der Parteigründung der Grünen bildete sich ein parlamentarischer Arm für diese Bewegungen. Sie konnten sich nicht zuletzt deshalb so erfolgreich etablieren, weil sie ähnlich wie Union und SPD auf ein weitgefächertes gesellschaftliches Vorfeld bauen konnten. Zugleich diffundierten die Themen, Haltungen und zivilgesellschaftlichen Protestkulturen partiell und modifiziert auch in die etablierten Parteien. Jedenfalls nahmen diese zum Beispiel den Umweltschutz, die Geschlechtergerechtigkeit und die Bürgerrechte dauerhaft in ihre eigene Agenda auf.

Der Zerfall der DDR und das Ende der Blockkonfrontation ab 1989 verlieh dem Begriff der Zivilgesellschaft eine zuvor nicht gekannte Popularität: Dazu beigetragen hat maßgeblich, dass die weitgehend friedlichen Revolutionen in Osteuropa als zivilgesellschaftliche Mobilisierung gedeutet wurden, mit der die autoritäre Herrschaft ohne Gewalt überwunden werden konnte. Mit dem Ende der deutschen Teilung stellte sich zugleich die Aufgabe, Engagement- und Organisationserfahrungen in Ost und West, vor allem unterschiedliche Erfahrungen mit Staat, Parteien und Verbänden, in eine gesamtdeutsche Zivilgesellschaft zu integrieren. Zugleich gab es einen Aufwuchs in der staatlichen Förderung demokratischer zivilgesellschaftlicher Strukturen. Vereine, Initiativen und Stiftungen wurden mit Programmen zur „Bürgergesellschaft“, zum Ehrenamt und zur lokalen Demokratie unterstützt. Damit wurden einerseits zivilgesellschaftliche Organisationen als Partner etwa in der Sozial-, Bildungs- oder Integrationspolitik aufgewertet, andererseits entwickelte sich dadurch auch eine strukturelle Abhängigkeit von der Logik öffentlicher Förderung.

Das Verhältnis zum politischen System hat sich im Laufe der Zeit spürbar verändert: Immer mehr Teile der Zivilgesellschaft verstehen sich nicht mehr als ausdrückliches Verbindungsglied zwischen Bürger und Staat, sondern treten stärker als kritische Instanz auf, die selbst Transparenz, Menschenrechte, Klimaschutz oder Antidiskriminierung gegenüber Regierung und Parlament einfordert. Gleichzeitig nutzen staatliche Akteure häufiger denn je Beteiligungsverfahren – etwa Bürgerdialoge, Beiräte oder konsultative Gremien –, um zivilgesellschaftliche Expertise aufzunehmen, ohne damit die Entscheidungskompetenz der repräsentativen Institutionen zu relativieren.

Zivilgesellschaft von Rechtsaußen

Das normative Verständnis von Zivilgesellschaft als Demokratiestabilisator kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch antidemokratische, rechtspopulistische oder rechtsextreme Akteure, Weltbilder und Einstellungen Teile der organisierten Zivilgesellschaft sind. Ihre Aktivitäten reichen von Kinderfesten, Aufmärschen, Kulturfeiern, eigenen Zeitungen, Podcasts, Bürgersprechstunden bis hin zu eigenen Vereinen, Stiftungen sowie Thinktanks.

Bereits in der Weimarer Republik wurden Teile der organisierten Zivilgesellschaft als „Trainingsplatz“ für „unzivile Ziele“ genutzt. So wurde die NSDAP Ende der 1920er und Anfang der 30er Jahre häufig dort stark, wo es ihr gelang, Einstellungen und Aktivitäten der organisierten Zivilgesellschaft zu nutzen. Diese Verbindungen in die dichten Netzwerke zivilgesellschaftlicher Organisationen, die das örtliche und gesellschaftliche Leben prägten, trugen auch zum Aufstieg der Nationalsozialisten als Massenbewegung bei. Ungeachtet der Rolle, die die organisierte Zivilgesellschaft im Hinblick auf die NSDAP im Einzelfall spielte, löste diese die eigenständigen organisatorischen Strukturen einer unabhängigen Zivilgesellschaft in den meisten Bereichen nach ihrer Machtübernahme auf.

Galten Gewerkschaften, Kirchen, Sportverbände und Wohlfahrtsverbände lange Zeit als Integrationsmaschinen, die Menschen mit unterschiedlichsten Biografien unter einem Dach vereinen konnten, gelingt es den großen zivilgesellschaftlichen Organisationen heute immer weniger, unterschiedliche Interessen in einem gemeinsamen Projekt zu bündeln. Sinkende Mitgliederzahlen sind nur ein Ausdruck dieser Entwicklung.

Das Postulat einer einseitig „guten“ Zivilgesellschaft greift nicht zuletzt aufgrund von zwei zentralen Entwicklungen zu kurz: erstens aufgrund der starken politischen Stellung, die die Rechtsaußenpolitik bei Wahlen und in den Parlamenten errungen hat. Zweitens geraten die zivilgesellschaftlichen Organisationen selbst ins Visier, wenn beispielsweise Kirchen und Wohlfahrtsverbände für ihr Engagement in der Flüchtlingshilfe kritisiert, rechte Betriebsratslisten aufgestellt oder die wechselseitige Unterstützung zwischen Staat und Zivilgesellschaft in der Gemeinwohlorganisation moniert werden. Es ist erkennbar, dass die Aktivitäten von Rechtsaußen sowohl in die etablierten Strukturen der organisierten Zivilgesellschaft eindringen, als auch, dass sie in der Gründung eigener zivilgesellschaftlicher Gegenorganisationen münden.

Gesellschaftsbedürftigkeit des Staates

Die organisierte Zivilgesellschaft ist bisher eine Wachstumsbranche, in deren Zentrum die Vereine stehen. Über 90 Prozent der Organisationen kommen aus ihrer „Welt“. 1960 gab es in der Bundesrepublik rund 86000 eingetragene Vereine, 2022 waren es über 655000. Die organisierte Zivilgesellschaft stellt darüber hinaus „einen relevanten Faktor im deutschen Arbeitsmarkt dar, der in seiner quantitativen Bedeutung im Vergleich zu anderen Sektoren häufig unterschätzt wird“. 2016 betrug die Zahl der hauptamtlich Mitarbeitenden im Dritten Sektor 3,6 Millionen – und damit 9,9 Prozent aller sozialversicherungspflichtigen und geringfügig Beschäftigten. Davon entfielen 61 Prozent auf den Bereich des Gesundheits- und Sozialwesens. Allein das Feld der freien Wohlfahrtspflege kommt auf rund zwei Millionen hauptamtlich Beschäftigte und zusätzlich drei Millionen ehrenamtlich Aktive. Auffallend ist, dass die Neugründungen zuletzt weniger geworden sind, während immer mehr Vereine aufgelöst werden. Dies deutet auf eine gewisse Erschöpfung hin. Eine außerordentlich dynamische Entwicklung lässt sich hingegen für die Stiftungen vermerken, deren Zahl zwischen 2000 und 2024 von rund 10000 auf mehr als 26000 angestiegen ist.

Der Anteil freiwillig Engagierter ab 14 Jahren ist zwischen 1999 und 2024 von 30,9 auf 36,7 Prozent gestiegen, zugleich gibt es in den vergangenen Jahren einen leichten Rückgang. Die Engagementquoten unterscheiden sich nach Bevölkerungsgruppen, insbesondere nach Bildungsgrad, aber auch regional, etwa zwischen Ost- und Westdeutschland. In Ostdeutschland konnte sich bisher kein vergleichbar tradiertes Organisationswesen etablieren. Nach der Wiedervereinigung wurden zivilgesellschaftliche Organisationen, beispielsweise in Arbeitswelt, im kirchlichen Bereich und in den Wohlfahrtsverbänden, vielfach erst neu aufgebaut, nicht selten als Ergebnis eines problematischen „Institutionentransfers“ von West- nach Ostdeutschland. Auch wenn weiterhin Differenzen bleiben, sind Annäherungen deutlich sichtbar. So stieg der Anteil der freiwillig Engagierten in Ostdeutschland zwischen 1999 und 2024 von 24,7 auf 34,0 Prozent (in Westdeutschland von 32,6 auf 37,3 Prozent). Das alles ändert aber nichts daran, dass es vielen Organisationen sowohl im Osten wie auch im Westen schwerfällt, hinreichend viele und verlässliche Menschen für ihre Aufgaben zu gewinnen.

Hinzu kommt, dass zivilgesellschaftliche Organisationen auch Aufgaben übernehmen, die von einzelnen Beobachtern als „Kompensation“ politischer Versäumnisse identifiziert werden. Gemeint ist damit, dass die „Verantwortung für den Zugang zu Elementargütern und teilhabesichernden Dienstleistungen in die Zivilgesellschaft“ verlagert werde – etwa in der Flüchtlingshilfe, in der Armutsbekämpfung oder in der lokalen Integrationsarbeit. Dies sei zugleich im Sinne einer staatlich geförderten „Informalisierung von Arbeit“ zu verstehen, wodurch die Grenzen zwischen Freiwilligen- und Erwerbsarbeit unschärfer würden. Daraus ergebe sich ein weiterer Baustein der Ambivalenz im Verhältnis zwischen politischem System und Zivilgesellschaft: Einerseits wird die organisierte Zivilgesellschaft als Partner der Politik gebraucht, zugleich wird sie als unbequemer Kritiker wahrgenommen, der auf strukturelle Defizite staatlicher Steuerungsfähigkeit und auf normative Divergenzen hinweist.

Selbstorganisation

Viele Organisationen der Zivilgesellschaft übernehmen Tätigkeiten, die den Staat entlasten. Die Übertragung von Aufgaben findet nicht nur in Krisen statt, sondern ist strukturell verankert. Dies zeigt sich etwa, wenn der Staat Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge an die Wohlfahrtsverbände überträgt oder im Falle der Tarifautonomie den Gewerkschaften einen Monopolanspruch zum Verhandeln von Löhnen und Arbeitsbedingungen zugesteht. Die zugrunde gelegte Gesellschaftsbedürftigkeit des Staates ist jedoch keine Einbahnstraße.

Häufig sind die selbst erwirtschafteten Mittel der zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht so umfassend, dass sie ihre Ziele aus eigener Kraft finanzieren können. So gibt es eine Staatsbedürftigkeit der organisierten Zivilgesellschaft im Sinne eines „ermöglichenden Staates“ bzw. einer „Gewährleistungsverantwortung“ des Staates. Diese zeigt sich in zwei Dimensionen: Erstens setzt der Staat die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Handeln der Akteure der organisierten Zivilgesellschaft. Zweitens stellt er finanzielle Ressourcen zur Verfügung, um die Übernahme bestimmter Funktionen durch zivilgesellschaftliche Organisationen zu unterstützen oder überhaupt erst zu ermöglichen. Beispiele hierfür sind die Kultur- und Sportförderung, der Einzug der Kirchensteuer sowie die Bereitstellung von Mitteln für Projekte, die sich für Toleranz, Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und gegen Extremismus einsetzen. Hier ist insbesondere das seit 2015 bestehende und vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend verantwortete Programm „Demokratie leben!“ zu nennen, das 2026 über ein Fördervolumen von 186 Millionen Euro verfügt, sowie das seit 2010 laufende Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ des Bundesinnenministeriums.

Zwischen Kooperation und Konflikt

Der Staat und die organisierte Zivilgesellschaft kooperieren im Bereich der kritischen Infrastruktur und der sozialen Daseinsvorsorge – etwa über Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Hilfsorganisationen und Feuerwehren –, schon sehr lange miteinander. Dieses enge Verhältnis wechselseitiger Unterstützung ist in den vergangenen Jahren vor allem in der Menschenrechts-, Sicherheits-, Migrations- und Demokratiepolitik enorm unter Druck geraten. Dabei spielen auch Diskussionen um geplante Verschärfungen im Bereich der inneren Sicherheit eine Rolle, die den Ermittlungsbehörden umfangreichere Befugnisse für Personenkontrollen und die Auswertung biometrischer Daten einräumen würden. Kritiker befürchten dadurch eine massive Einschränkung von Freiheitsrechten. Insbesondere Organisationen wie Amnesty International, AlgorithmWatch oder Digitale Freiheit kritisieren, dass Asylsuchende und Geflüchtete schon von bisherigen Maßnahmen unverhältnismäßig betroffen seien. Die Spannungslinie verläuft hier zwischen einem sicherheitspolitisch agierenden Staat und einer Zivilgesellschaft, die darauf achtet, dass demokratische Grund- und Menschenrechte als rote Linien eingehalten werden.

Ursächlich für diese Konfliktstruktur ist, dass die Akteure der organisierten Zivilgesellschaft, die in diesen Feldern aktiv sind, sich im Fahrwasser eines nervösen Parteienwettbewerbs bewegen. Damit hat sich für beide Seiten ein Dilemma ergeben: Der Staat braucht die Zivilgesellschaft, um das liberale politische System zu stabilisieren, während zugleich der dafür notwendige Konsens in der Mitte des Parteienspektrums weniger belastbar geworden ist. Einerseits hat sich der programmbasierte Austausch zwischen einem Teil der politischen Entscheidungsträger und der organisierten Zivilgesellschaft institutionell verdichtet, andererseits hat er an produktiver Intensität verloren, weil er von Misstrauen überlagert wird.

Es deutet viel darauf hin, dass zwischen der Gesellschaftsbedürftigkeit des Staates, dem Kern des politischen Systems, und der Staatsbedürftigkeit der organisierten Zivilgesellschaft eine aktuell nur schwer aufzulösende Blockade besteht. Einzelne politische Akteure werfen dem engagierten politischen Teil der organisierten Zivilgesellschaft eine nicht legitimierte politische Einflussnahme vor. Anschaulich wird das belastete Verhältnis an den verschärften Anforderungen hinsichtlich Transparenz und politischer „Neutralität“ der zivilgesellschaftlichen Organisationen. Zugleich hat es bereits einzelne Fälle des Entzugs der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit gegeben – am prominentesten 2014 im Fall der globalisierungskritischen Organisation Attac. Besonders pointiert wirkte in diesem Zusammenhang im Februar 2025 eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in der sie den Vorwurf erhob, dass staatlich geförderte Organisationen das Neutralitätsgebot verletzten, was vielfach als Einschüchterungsversuch interpretiert wurde. Über 1700 Wissenschaftler und zahlreiche Organisationen kritisieren daraufhin, dass zivilgesellschaftliche Akteure pauschal unter Verdacht gestellt und Narrative eines „tiefen Staates“ bedient werden.

In diesem Kontext wächst übrigens auch das Misstrauen gegenüber etablierten Akteuren wie den Wohlfahrtsverbänden und Kirchen. Zahlreiche Organisationen weisen darauf hin, dass der veraltete Rechtsrahmen zur Gemeinnützigkeit politisches Engagement für Demokratie, Menschenrechte oder Antirassismus einschränkt, womit auch hilfsbedürftige Gruppen verunsichert würden. Deshalb wird seitens der organisierten Zivilgesellschaft immer wieder gefordert, dass der Gemeinnützigkeitsbegriff erweitert und klarer gefasst wird, um zivilgesellschaftliches Engagement nicht durch die Angst vor dem Verlust der Förderbedürftigkeit auszubremsen. Träger verweisen in den vergangenen Jahren verstärkt auf eine wachsende Diskrepanz zwischen politischer Rhetorik zur Bedeutung der Zivilgesellschaft und der tatsächlichen Förderpolitik. Unsicherheit über Programme und kurzfristige Projektfinanzierung bringen insbesondere demokratie-, bildungs-, und präventionsorientierte Initiativen in existenzielle Gefahr. Zwar gibt es umfangreiche Beteiligungsprozesse – etwa bei Engagement- oder Demokratiestrategien –, zivilgesellschaftliche Akteure kritisieren aber, dass die Ergebnisse nicht in eine stabile Stärkung der Strukturen münden. Sie sehen sich dadurch als „Lückenbüßer“ politischer Versäumnisse, ohne verlässlich abgesicherte Rahmenbedingungen zu erhalten.

Die Entwicklung und Ausdifferenzierung der organisierten Zivilgesellschaft zeigt, dass sie weder als bloßes Unterstützungs- oder Legitimationsinstrument staatlicher Politik noch als oppositionelle Gegenmacht zu verstehen ist, sondern als eigenständige Sphäre, die demokratische Prozesse ergänzt, korrigiert und mitgestalten will und kann. Die weitere Entwicklung dieses Verhältnisses wird davon abhängen, inwieweit es gelingt, institutionelle Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass zivilgesellschaftliche Autonomie gesichert und zugleich ihre Beiträge zur Lösung komplexer gesellschaftlicher Probleme konstruktiv in das politische System eingebunden werden. Um die Gesellschaftsbedürftigkeit des Staates und die Staatsbedürftigkeit der organisierten Zivilgesellschaft für beide Seiten weiterzuentwickeln, braucht es eine immerwährende Gesprächsbereitschaft und ein erhebliches Maß an Frustrationstoleranz. Eine gute Alternative dazu gibt es in der freien und offenen demokratischen Gesellschaft nicht.

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ist Professor für Politikwissenschaft an der Universität Kassel und Fellow am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.