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Deutsche Geschichte, queere Perspektiven | bpb.de

Deutsche Geschichte, queere Perspektiven

Maria Bühner Benno Gammerl

/ 18 Minuten zu lesen

Der queere Blick auf die deutsche Geschichte seit dem Kaiserreich zeigt ein widersprüchliches Nebeneinander von Stigma, Emanzipation und Normalität. Er hinterfragt gängige Zäsuren und lineare Fortschrittsnarrative und zeigt, wie queere Bewegungen zur Demokratisierung beitrugen.

Am 27. Januar 2023 stellte der Deutsche Bundestag erstmals die „aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität“ verfolgten Menschen ins Zentrum seines Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus – ein hart erkämpfter Meilenstein für die Sichtbarkeit queerer Geschichte, der lange unvorstellbar schien. Die Anerkennung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt ist in Deutschland seit den 2000er Jahren rasant vorangekommen, wodurch mitunter der falsche Eindruck entsteht, es sei „jetzt plötzlich überall“ nur mehr von queeren Menschen die Rede und man müsse diesem vermeintlichen Zuviel an Vielfalt Einhalt gebieten. Das Gegenteil ist der Fall: In der Geschichtsschreibung kommen queere Aspekte nach wie vor allenfalls am Rande vor. Und das ist ein Problem, weil man deutsche Geschichte in ihrer vollen Komplexität nur begreifen kann, wenn man sie auch aus queerer Perspektive betrachtet.

Zunächst einmal interessiert sich queere Geschichte für gleichgeschlechtlich begehrende und geschlechter-nonkonforme Menschen in der Vergangenheit. Breiter gefasst fragt sie danach, wie Gesellschaften mit geschlechtlicher und sexueller Vielfalt umgingen. Sie beschäftigt sich mit dem Wandel cis-hetero-patriarchaler Strukturen und ist somit immer auch die Geschichte von andersgeschlechtlich begehrenden und geschlechter-nonkonformen Menschen, deren So-Sein sie nicht als selbstverständlich, sondern als historisch erklärungsbedürftig begreift. Neben stabilen Identitäten hinterfragt die queere Geschichte auch lineare Erfolgserzählungen oder Es-wird-immer-besser-Narrative. Daher betonen wir die widersprüchliche Gleichzeitigkeit von Stigma, Emanzipation und Normalität. Die Einsicht in die Gleichzeitigkeit dieser Dynamiken kompliziert den Blick auf befreiende Zäsuren der deutschen Geschichte wie 1945 oder 1989/90. Eine intersektionale Perspektive zeigt zudem, dass ein Mehr an Akzeptanz für einen Teil des queeren Spektrums mit einer Stigmatisierung anderer Teile einhergehen kann.

Wilhelminische und Weimarer Szenen

Lotte Hahm machte sich im Berlin der 1920er Jahre einen Namen als Organisatorin lesbischer Veranstaltungen. Anzug, Krawatte und Kurzhaarfrisur gehörten zu ihren Markenzeichen. Sie lebte mit einer Frau zusammen. Wie sie sich selbst begriffen hat, als „maskuline Frau“ oder „Lesbierin“, ist schwer zu sagen. Hahm kooperierte mit dem Bund für Menschenrecht, einem wichtigen Homosexuellenverein der Zeit, gründete 1926 den Damenklub Violetta und war an einer Organisation für „Transvestiten“ beteiligt. Mit der Monokel-Diele eröffnete sie 1931 eines der ersten Lesbenlokale in Berlin. In der Weimarer Zeit gab es ein vielfältiges Nachtleben mit Bars und Maskenbällen für gleichgeschlechtlich begehrende und geschlechter-nonkonforme Menschen in deutschen Großstädten. Zeitschriften wie „Die Freundschaft“ oder „Die Freundin“ erschienen in Auflagen von bis zu 50000 Exemplaren und waren an Kiosken zu erschwinglichen Preisen erhältlich.

Der Bund für Menschenrecht mit mehreren zehntausend Mitgliedern, das bereits 1897 gegründete Wissenschaftlich-humanitäre Komitee (WhK) und die seit 1903 aktive Gemeinschaft der Eigenen intervenierten als Homosexuellenorganisationen auch in die politische Arena. 1929 war eine Abschwächung des Paragrafen 175 des Reichsstrafgesetzbuchs (RStGB), der Sex zwischen Männern unter Strafe stellte, zum Greifen nahe. Die Reform scheiterte an konservativen Kräften und der einsetzenden parlamentarischen Instabilität. Für trans* Personen wurde 1921 in Preußen die Möglichkeit geschaffen, den Vornamen zu ändern. Zudem wurden sogenannte Transvestitenscheine auf Basis medizinischer Gutachten von der Polizei ausgestellt und schützten Menschen, die öffentlich die Kleidung des „anderen“ Geschlechts trugen, vor Verhaftung. Die Weimarer Republik galt in der Zwischenkriegszeit international als Vorreiter in Sachen sexuelle und geschlechtliche Vielfalt. Das 1919 von Magnus Hirschfeld in Berlin gegründete Institut für Sexualwissenschaft spielte dabei eine zentrale Rolle.

Die Anfänge dieser relativen Offenheit reichen zurück bis ins Kaiserreich, das aus queerer Perspektive deutlich vielfältiger erscheint, als es die gängige Vorstellung vom militaristischen Obrigkeitsstaat nahelegt. Die Berliner Damenschneiderin Gerda von Zobeltitz erhielt bereits 1913 einen Transvestitenschein. Und ab 1906 befeuerte der Eulenburg-Harden-Skandal öffentliche Spekulationen über die Homosexualität enger Vertrauter von Wilhelm II. Ein wichtiger Stichwortgeber war dabei Magnus Hirschfeld, der das WhK mitbegründete und dessen Reichstagspetition gegen den Paragrafen 175 mit vorantrieb. Die Bestrafung der Homosexualität hatte der wagemutige Jurist Karl Heinrich Ulrichs bereits 1867 kritisiert, 1904 wandte sich die Frauenrechtlerin Theo Sprüngli gegen die Stigmatisierung gleichgeschlechtlich begehrender Frauen – aus queerer Sicht also eine sehr dynamische Zeit. Das sollte allerdings nicht über das kontinuierliche Wirken homo- und transfeindlicher Kräfte hinwegtäuschen. Menschen wurden verhaftet, ausgegrenzt, angegriffen, auch während der vermeintlich so goldenen Zwanzigerjahre. Hier zeigte sich bereits die widersprüchliche Gleichzeitigkeit von Stigmatisierung, einer neuen Normalität und emanzipatorischem Schwung.

Entgrenzte Gewalt im NS-Deutschland

Ab 1933 waren queere Menschen mit immer heftigeren Formen der Gewalt konfrontiert. Der 34-jährige Berliner Hausdiener Walter Richter wurde im Juli 1942 im Sachsenhausener KZ-Außenlager Klinkerwerk von SS-Männern ermordet. Richter kleidete sich gerne als Frau, Freund*innen nannten sie auch Anna. 1941 wurde Richter nach Paragraf 175 verurteilt. Nach der Haft kam sie ins KZ und wenige Tage später war er tot. Zwischen fünf- und fünfzehntausend Männer wurden wegen ihrer Homosexualität ins KZ eingeliefert, mehrere Tausend von ihnen haben nicht überlebt.

Die Entgrenzung der Gewalt begann nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten. Die SA verprügelte queere Menschen, zerstörte einschlägige Lokale und verbot Zeitschriften. NS-Studenten plünderten das Institut für Sexualwissenschaft und verbrannten einen Großteil der Bibliothek zusammen mit einer Büste von Magnus Hirschfeld auf dem Berliner Opernplatz. 1935 wurde der Paragraf 175 RStGB entscheidend verschärft. Kurz zuvor hatte die SS im sogenannten Röhm-Putsch homosexuelle Mitglieder der NS-Führungsriege ermordet. Andere, wie der schlesische Gauleiter Helmuth Brückner, verloren wegen ihrer Homosexualität ihre Ämter und verschwanden in der Versenkung.

Während manche queere Person sich für den Nationalsozialismus begeisterte, beteiligten andere sich im Widerstand. Oder sie passten schlicht nicht ins enge Raster, dem brave „Volksgenossen“ sich zu fügen hatten – so auch die Straßenbahnschaffnerin Elli Smula, die 1940 ins Frauen-KZ Ravensbrück eingeliefert wurde. Ihre Verhaftung erfolgte aus politischen Gründen, aber sie wurde in den Akten auch als lesbisch bezeichnet. Smula hatte an mehreren Abenden mit ihren Kolleginnen gefeiert, wobei es wohl auch zum Austausch von Zärtlichkeiten zwischen den betrunkenen Frauen gekommen war. Weil Smula tags darauf nicht pünktlich zum Dienst erschien, gefährdete sie, so der Vorwurf, die Aufrechterhaltung des Berliner Nahverkehrs. Im Juli 1943 wurde Elli Smula im KZ ermordet.

Nachkriegsdekaden: Keine „Stunde null“

Zwei, die den Nationalsozialismus nur knapp überlebten, waren Hilde Radusch und ihre Partnerin Else Klopsch, genannt Eddy. Hilde Radusch hatte im Berlin der 1920er Jahre begonnen, sich für die Kommunistische Partei und gewerkschaftlich zu engagieren. Im Nationalsozialismus wurde sie als Kommunistin verfolgt, in „Schutzhaft“ genommen und nach ihrer Entlassung von der Gestapo überwacht. Dennoch leistete sie mit ihrer Partnerin Widerstand: Sie unterstützen jüdische und andere Verfolgte. Im August 1944 mussten die beiden untertauchen, um der Verhaftung zu entgehen. Ohne Lebensmittelkarten verhungerten sie fast in ihrer Gartenlaube. Doch auch wenn sie nach der Befreiung ihr Versteck verlassen konnten, war der 8. Mai 1945 für sie und viele andere queere Menschen keine „Stunde Null“. Zwar fand Radusch rasch eine Stelle im Bezirksamt Berlin-Schöneberg, aber als ihre Genoss*innen von ihrer Homosexualität erfuhren, verlor sie diese Arbeit. Mehrmals wurde in die Wohnung des Paares und den gemeinsamen Trödelladen eingebrochen. 1948 übersiedelten die beiden vom Sowjetischen in den Amerikanischen Sektor, wo sie zurückgezogen lebten, denn beide deutsche Gesellschaften waren nach wie vor sehr homosexuellenfeindlich. Mit der Entstehung der westdeutschen Lesbenbewegung in den 1970er Jahren konnte Hilde Radusch erstmals öffentlich über ihre Liebe zu Frauen sprechen.

Die Zeit zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und dem emanzipatorischen Aufbruch in den 1970er und 1980er Jahren war eine schwierige für queere Menschen. Nach der rechtlich unsicheren Nachkriegszeit nahmen beide deutschen Staaten die strafrechtliche Verfolgung männerbegehrender Männer wieder auf. Queere Menschen waren weiterhin mit gesellschaftlicher Ächtung konfrontiert, denn hüben wie drüben herrschte ein sexueller Konservatismus, der sich stabilisierte, indem er queere Personen ausgrenzte. Die Ressentiments der NS-Zeit wirkten weiter, in der DDR verstärkt durch den ideologischen Einfluss der Sowjetunion, in der Bundesrepublik durch die christliche Sexualmoral. Dort galt der Paragraf 175 weiterhin in seiner nationalsozialistischen Fassung und wurde oft schonungslos angewandt: Zwischen 1950 und 1965 verurteilte die westdeutsche Justiz rund 45000 Homosexuelle, teils durch dieselben Richter wie zur NS-Zeit. Hinzu kam ein patriarchales Ehe- und Familienrecht, welches besonders frauenbegehrenden Frauen das Leben schwer machte.

Die Rechtslage in der DDR war besser, nicht nur mit Blick auf die Frauen- und Familienpolitik. Die NS-Fassung des Paragrafen 175 wurde bereits 1950 außer Kraft gesetzt, und man kehrte zur vorherigen, „milderen“ Fassung zurück. Die strafrechtliche Verfolgung war weniger intensiv als in der Bundesrepublik, aber die in der NS-Zeit Verurteilten blieben gebrandmarkt; an eine Rehabilitierung oder gar Anerkennung als NS-Opfer war nicht zu denken. Zudem drohten disziplinarische Maßnahmen, wenn gleichgeschlechtliche Beziehungen bekannt wurden. Die rechtliche Situation von trans* und intergeschlechtlichen Personen war in beiden Staaten unklar. Allenfalls Einzelfalllösungen – in der Bundesrepublik oft teuer – erleichterten ihnen das Leben. Sie waren so von einer potenzierten Marginalisierung und auch Pathologisierung betroffen.

Trotz der eher düsteren Gesamtlage entstanden Nischen und Freund*innenkreise im Verborgenen. Und so manche queere Lokalität aus der Vorkriegszeit wurde wiedereröffnet. Zwar scheiterte der Versuch des trans Mannes Gerd E. Katter, das Institut für Sexualwissenschaft mit Hilfe des Kulturbundes in Ost-Berlin als Begegnungsort neu aufzubauen, doch mit dem Dresdner Arzt Rudolf Klimmer gab es einen sehr engagierten Streiter für eine Verbesserung der Lage queerer Menschen in der DDR. Einen engen Austausch pflegte er mit der Homophilenbewegung in der Bundesrepublik, die wiederum international vernetzt war mit Organisationen in der Schweiz, Dänemark, den Niederlanden oder dem Vereinigten Königreich. Die Homophilen orientierten sich am Ideal einer „bürgerlichen Anständigkeit“ und plädierten dafür, das homosexuelle Begehren nur im Privaten auszuleben. Damit hoben sie sich von den mitunter aufmüpfigeren und sichtbareren Stricher-, Leder- und Travestieszenen ab. Im Austausch für ihre Zurückhaltung hofften die Homophilen auf die Toleranz der heterosexuellen Mehrheit. Diese Hoffnung formulierten sie in ihren Zeitschriften, die jedoch immer wieder verboten wurden, meist unter dem Vorwand des Schutzes der Jugend vor „Schund und Schmutz“.

1969 wurde der Paragraf 175 in der Bundesrepublik reformiert. Die sexuelle Revolution der 1960er Jahre war dafür eher ein indirekter Grund. Ausschlaggebend war eine langfristige Modernisierung des Strafrechts durch liberale und sozialdemokratische Jurist*innen, die den Staat aus der Durchsetzung christlicher Moralvorstellungen heraushalten wollten. Stattdessen rückte der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung stärker ins Zentrum, einvernehmlicher Sex zwischen erwachsenen Männern wurde entkriminalisiert. Eine weitere Reform legte 1973 das Schutzalter für zwischenmännlichen Sex auf 18 Jahre fest, womit es, wie in der DDR, vier Jahre höher als für heterosexuellen Sex lag. Die DDR hatte den Paragrafen 175 schon 1968 abgeschafft. Auch hier war primär ein neues Verständnis von der Rolle des Strafrechts entscheidend, doch die Angst vor der „Jugendverführung“ blieb bestimmend. Deshalb führte man den Paragraf 151 Strafgesetzbuch ein, der sexuelle Handlungen zwischen einer minder- und volljährigen Person gleichen Geschlechts unter Strafe stellte. In einer konsequenten Auslegung der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau wurde so erstmals im deutschen Strafrecht auch weibliche Homosexualität teilkriminalisiert. Im Fokus der strafrechtlichen Verfolgung standen jedoch weiterhin männerbegehrende Männer.

Aktivistische Aufbrüche der 1970er und 1980er

In der Bundesrepublik ermöglichten die Abmilderung des Strafrechts, der sich verringernde Einfluss der christlichen Sexualmoral sowie die von der Studierendenbewegung formulierte Kritik an der Prüderie der Nachkriegsgesellschaft neue Formen des öffentlichen Auftretens queerer Aktivist*innen. Ein Meilenstein war Rosa von Praunheims Film Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt – oder: das Glück auf der Toilette, der 1971 auf der Berlinale erstmals gezeigt und 1972 im Fernsehen ausgestrahlt wurde. Der gesprochene Kommentar, der die Szenen aus dem Leben eines jungen schwulen Mannes begleitete, stammt von Martin Dannecker. Dannecker war an der Gründung von Rote Zelle Schwul (RotZSchwul) in Frankfurt am Main beteiligt, einer der zahlreichen emanzipatorischen Gruppen, die Anfang der 1970er Jahre entstanden. Bei der ersten schwul-lesbischen Demonstration in der Bundesrepublik, 1972 in Münster, trug er ein Transparent mit dem Slogan: „Brüder & Schwestern, warm oder nicht, Kapitalismus bekämpfen ist unsere Pflicht!“ Zudem sorgte Dannecker mit dafür, dass Forschende Homosexualität nicht mehr vorrangig aus abwertender psychiatrischer, sondern aus wohlwollender soziologischer Perspektive betrachteten. 1974 veröffentlichte er mit dem Soziologen Reimut Reiche „Der gewöhnliche Homosexuelle“. Die Person Martin Danneckers verdeutlicht mithin mehrere Aspekte eines neuen, kämpferischen Sich-Zeigens.

Für Aufsehen sorgte auch der Protest lesbisch-feministischer Aktivistinnen im Landgericht Itzehoe, das 1974 zwei Frauen verurteilte, weil sie den Ehemann der einen hatten ermorden lassen. Sie wehrten sich gegen die lesbenfeindliche Medienkampagne, die den Prozess begleitete, und gegen eine „Männerjustiz“, die bei ihrem Urteil außer Acht ließ, dass der Ehemann seine Frau vor der Tat jahrelang misshandelt hatte. Der Protest richtete sich also auch gegen Gewalt gegen Frauen: Bis 1997 war Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar. Dass solche Themen nun offensiver öffentlich verhandelt wurden, dazu trugen lesbische Gruppen und Zeitschriften maßgeblich bei. In den späten 1970er Jahren sorgten Aktivist*innen auch für eine Debatte über trans*-Anliegen. Ein Ergebnis war 1981 die Einführung des Transsexuellengesetzes (TSG), das gleichwohl wegen seiner menschenrechtswidrigen Härten fortan die Kritik der Trans*bewegung auf sich zog.

Im Laufe der 1980er Jahre ließ der Schwung der Emanzipationsbewegungen nach. Dass einige Aktivisten im Dienst einer falsch verstandenen Befreiung des Begehrens die Pädosexuellen-Forderung nach einer Abschaffung des sogenannten Schutzalters unterstützten, führte zu internem Streit und gesellschaftlichem Unverständnis. Zugleich regten sich konservative und rechtsextreme Gegenkräfte. 1984 schoss ein Neonazi in München auf den Grünen-Politiker Herbert Rusche, den ersten offen schwulen Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Vor allem aber veränderte die Aids-Epidemie die Lage. Angesichts des Sterbens verlor die Utopie einer gänzlich anderen Gesellschaft an Zugkraft, traten pragmatischere Anliegen in den Vordergrund: Wie ließ sich die Entwicklung medikamentöser Therapien beschleunigen? Hatten schwule Partner ein Besuchsrecht im Krankenhaus? Wie konnten Rente, Sozialhilfe und Krankenversicherung chronisch Kranken das Überleben erleichtern? Letztlich führte der Kampf gegen das HI-Virus abermals zum Ineinander von Stigma, Normalität und Emanzipation. Die Angst vor Ansteckung provozierte Stigmatisierung und Debatten über eine „Internierung“ queerer Menschen. Glücklicherweise setzte sich eine inklusive Gesundheitspolitik durch, die eine neue Normalität der Zusammenarbeit zwischen queeren Organisationen wie der Aids-Hilfe und staatlichen Behörden wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schuf, die für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt warben. Zugleich sorgte der Aids-Aktivismus mit neuen Protestformen für ein Wiedererstarken emanzipatorischer Bewegungen.

Auch auf der anderen Seite der Mauer waren die 1970er und vor allem die 1980er Jahre bewegte Jahrzehnte. Die Strafrechtsreform erwies sich auch hier als Bedingung für die Entstehung einer ersten aktivistischen Gruppe, der Homosexuellen Interessengemeinschaft Berlin (HIB). Wichtig war daneben die Aufbruchsstimmung nach dem Amtsantritt Erich Honeckers 1971, die den Grenzverkehr und den Informationsaustausch zwischen Ost und West erleichterte. Die HIB setzte sich ab 1973 für die Verbesserung der Lage von Homosexuellen ein und trieb deren Selbstorganisierung voran. Da es in der DDR keine Versammlungs-, Vereinigungs- und Veröffentlichungsfreiheit gab, war die bloße Existenz der Gruppe illegal und prekär. Das Ministerium für Staatssicherheit überwachte sie engmaschig. Dennoch entfaltete sich für ein paar Jahre ein intensives und auch familiäres Zusammenwirken im Gründerzeitmuseum der trans Frau Charlotte von Mahlsdorf. Doch die Eingaben an staatliche Stellen blieben ebenso erfolglos wie die Versuche, von offizieller Seite als Gruppe anerkannt zu werden. 1978 wurden die Treffen im Gründerzeitmuseum explizit verboten, die Gruppe löste sich 1980 auf.

Während die HIB ihre Anliegen nicht durchsetzen konnte, verbesserte sich die Situation für trans* Personen. Vor allem die vielen Eingaben von Einzelnen führten dazu, dass die DDR 1976 mit der Verfügung zur Geschlechtsumwandlung der Transsexualisten als eines der ersten Länder weltweit den Geschlechtswechsel unter bestimmten Bedingungen legalisierte. Die Verfügung erscheint retrospektiv wie eine Blaupause für den staatlichen Umgang mit Homosexualität in den 1980er Jahren. Bestimmend war der Versuch, durch die „Integration in den Sozialismus“ einer (möglichen) Politisierung queerer Bürger*innen vorzubeugen. Bei aller gebotenen Vorsicht wird hier ein dynamisches und vielschichtiges Bild der DDR-Gesellschaft erkennbar, das der mancherorts vorherrschenden Vorstellung vom eintönig grauen und quasi diktatorisch durchkontrollierten Sozialismus widerspricht.

Dass sich in den 1980er Jahren eine eigenständige Schwulen- und etwas später auch Lesbenbewegung bilden konnten, war einer überraschenden Entwicklung geschuldet. Ende der 1970er Jahre öffnete die Evangelische Kirche ihre Räume für jene Gruppen, aus denen später die Bürgerrechts- und Oppositionsbewegung erwuchs. Dazu rechneten sich ab 1982 auch immer mehr queere Menschen. Obwohl die Gruppen durch die Kirche ein Stück weit geschützt waren, ergriff die Stasi skrupellos „Zersetzungsmaßnahmen“. Besonders internationale Kontakte wertete sie als Sicherheitsrisiko. Dennoch entstanden bis Sommer 1989 knapp 30 lesbische, schwule und gemischte Arbeitskreise, hinzu kamen mehrere an staatliche Jugend- und Kulturhäuser angebundene Clubs. Die Behörden ließen das zu, um die Bewegungen einzuhegen. Ferner spielte die empirische Wende in den Sexualwissenschaften eine Rolle. Auch das Aufkommen von Aids intensivierte die offiziellen Bemühungen, Schwule und Lesben aus dem Verborgenen zu holen und ihre Lebensbedingungen zu verbessern. Der Höhepunkt der staatlichen Integrationsbemühungen war die 1988 von der Volkskammer beschlossene Streichung des Paragrafen 151. In der Nacht des Mauerfalls feierte dann der DEFA-Film Coming Out über den schwulen Lehrer Philipp Premiere. Der Film wollte für Toleranz gegenüber der homosexuellen Minderheit werben. Doch als die Premierengäste das Kino International verließen, waren die Karten schon wieder ganz neu gemischt worden.

1989/90 queer gelesen

Es ist der 3. Dezember 1989, mitten im ostdeutschen „Winter der Anarchie“ treffen sich über 1200 Personen, die meisten von ihnen Frauen, viele mit Kindern, in der vollkommen überfüllten Volksbühne in Ost-Berlin. Unter ihnen auch Christian Schenk, damals noch geoutet als lesbische Frau und nicht als trans Mann lebend. Schenk war zuvor bei der Ost-Berliner Gruppe Lesben in der Kirche aktiv. Deren Mitglieder hatten mit anderen die Lila Offensive gegründet, die zu besagten Treffen aufgerufen hatte. Bereits die ersten Wochen der rasenden gesellschaftlichen Transformation hatten gezeigt, dass Frauen und ihre Rechte kaum eine Rolle spielten – gleiches galt auch für queere Menschen. Mit der inoffiziellen Gründung des Unabhängigen Frauenverbandes (UFV), in dem Lesben eine wichtige Rolle spielten, wollten sie dagegen ein Zeichen setzen und sich einen Platz am Zentralen Runden Tisch erkämpfen, was ihnen auch gelang. Der dort entstandene Verfassungsentwurf für die bald abgewählte DDR liest sich mitunter wie ein utopisches Dokument. Er garantierte in Artikel 1 Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung – in Artikel 3 des Grundgesetzes fehlt diese explizite Nennung bis heute. Auch „Lebensgemeinschaften, die auf Dauer angelegt sind“, wollte der Entwurf anerkennen.

Für die ostdeutschen Aktivist*innen war die Zeit nach dem Mauerfall die eines beispiellosen Aufbruchs: Im Februar 1990 wurde in der DDR der Schwulenverband Deutschland (SVD) gegründet, heute als LSVD+ – Verein für queere Vielfalt e.V. bundesweit aktiv. Mitte 1990 gab es über 50 schwule, lesbische, trans* und Aids-Initiativen. Im Dezember 1990 gewann Christian Schenk bei der Bundestagswahl über die Listenverbindung mit Bündnis 90/Die Grünen ein Mandat für den UFV. Emanzipatorische Erfolge mussten hart erkämpft werden. Ab Sommer 1991 waren die Worte „lesbisch“ und „schwul“ in Bundesdrucksachen erlaubt. Das restriktive TSG erschwerte trans*Personen weiterhin die Transition, so auch der in Ost-Berlin lebenden lesbischen trans Frau Nadja Schallenberg. Ihr gelang es, 1991 beim Bundesverfassungsgericht eine Absenkung der Altersgrenze für die Namensänderung zu erstreiten, weitere Klagen folgten. Einer der größten Erfolge des SVD war, dass Paragraf 175 StGB nicht auf die ostdeutschen Bundesländer übertragen, sondern 1994 gestrichen wurde – aus westdeutscher Perspektive eine Zeitenwende im rechtlichen Umgang mit männlicher Homosexualität, aus ostdeutscher Perspektive eine hart erkämpfte Sicherung des in der DDR bereits Errungenen. Der SVD war 1992 auch federführend für die „Aktion Standesamt“, bei der gleichgeschlechtliche Paare die Öffnung der Ehe forderten. Die eingetragene Lebenspartnerschaft wurde schließlich 2001 eingeführt, die Ehe für alle folgte 2017.

Diese Errungenschaft war umstritten: Besonders westdeutsche Aktivist*innen verschmähten die Ehe als veraltete bürgerliche Institution. Unterschiede zwischen ost- und westdeutschen Bewegungen traten immer deutlicher zutage, eine Rolle spielten dabei die unterschiedlichen Lebenswelten. Ostdeutschland war geprägt von Massenarbeitslosigkeit und dem Auseinanderbrechen sozialer Gefüge. Auch die Gewalt der Baseballschlägerjahre war dort stärker spürbar, rechte Angriffe eine permanente Bedrohung. Mitte der 1990er Jahre lösten sich viele ostdeutsche Gruppen auf. Andere bauten weiter Begegnungsorte und Beratungsstellen auf. Die Schaffung dieser Infrastruktur ist neben den Anstößen zu bundesdeutschen Rechtsreformen das zentrale Erbe der ostdeutschen Bewegung. Die Zäsur von 1989/90 wird auch aus queerer Sicht zu einer langen Geschichte der Wende, gleichzeitig geprägt von neuen Möglichkeiten für politisches Engagement, lebensweltlichen Problemen, Bedrohungen und langfristigen Erfolgen.

Schaut man queer-historisch auf diese lange Geschichte der Wende, dann wird deutlich, dass sich nicht nur „im Osten“, sondern auch „im Westen“, wo viele davon ausgingen, dass auf der Gewinnerseite der Systemkonkurrenz alles so weiterlaufen könne wie bisher, signifikante Wenden vollzogen. Neben der Abschaffung des Paragrafen 175 StGB und der Entstehung des LSVD+ mit seiner bürgerrechtlichen Agenda gilt das vor allem für das, was sich als Diversifizierung queerer Szenen begreifen lässt. Wo zuvor der Gegensatz zwischen „Homos“ und „Heten“ vermeintlich verlässliche Orientierung bot, entfaltete sich ein Spektrum bisexueller, asexueller, polyamouröser, non-binärer und anderer Möglichkeiten, das die Homo-Hetero-Unterscheidung verunsicherte. Mit Blick auf Subkulturen und Lebensstile vervielfachten sich zwischen Fetischclubs und Regenbogenfamilien ebenfalls die Optionen. Zudem spielten intersektionale Verquickungen gesellschaftlicher Hierarchisierungen eine immer wichtigere Rolle. Queere Ansätze verknüpften sich in der Krüppellesbenbewegung mit anti-ableistischen und in der afrodeutschen lesbisch-feministischen Bewegung mit anti-rassistischen Kämpfen. Auf diesem Feld bewegte sich die Aktivistin Ika Hügel-Marshall, die 1947 als Tochter einer Deutschen und eines afroamerikanischen US-Soldaten in Franken zur Welt gekommen war. Die Autorin und Künstlerin wirkte auch als Beraterin für interkulturelle Kontakte sowie als Kampf- und Selbstbehauptungstrainerin für Schwarze und jüdische Frauen. Dieses Engagement an der Schnittstelle von heterosexistischen, klassistischen und rassistischen Diskriminierungen verdeutlicht einen zentralen Aspekt der sich diversifizierenden Komplexität queerer Auseinandersetzungen. Die intersektionale Sichtweise zeigt auch, dass ganz bestimmte queere Menschen in den Genuss der neuen Normalität kamen, während queere Migrant*innen und andere mit zunehmender Stigmatisierung oder Marginalisierung zu kämpfen hatten. Trotz dieser Differenzen Solidarität zu organisieren, ist eine der Herausforderungen, vor denen queere Aktivist*innen heute stehen.

Was kann queere Geschichte leisten?

Um sich in diesem Sinn gemeinsam für unterschiedliche Anliegen einzusetzen und sich stark zu machen gegen die aktuell zunehmende Queerfeindlichkeit vor allem von rechter und religiös-fundamentalistischer Seite, sollten Konflikte innerhalb des queeren Spektrums sowie zwischen anti-cis-hetero-sexistischen und anderen emanzipatorischen Bewegungen adressiert und überwunden werden. Insbesondere gilt es, homonationalistische Argumente zu entkräften. Diese behaupten, dass queerfeindliche Einstellungen unter muslimischen Migrant*innen besonders weit verbreitet seien, und dass daher nur eine restriktive Einwanderungspolitik LSBTI* Personen vor Angriffen schützen könne. Mit derlei Parolen versuchen Parteien wie die AfD, die Stimmen gleichgeschlechtlich begehrender und geschlechter-nonkonformer Wähler*innen für sich zu gewinnen und einen Keil zwischen queere und migrantische Milieus zu treiben. Deswegen ist es unerlässlich, andere, vielschichtigere und offenere Erzählungen zum Ineinander migrations- und queer-historischer Dynamiken zu entwickeln. Indem die queere Geschichte gängige Zäsuren der deutschen Geschichte hinterfragt und immer wieder zeigt, dass man die demokratischen Dynamiken der vergangenen 150 Jahre nur begreifen kann, wenn man sie auch aus queerer Perspektive betrachtet, leistet sie einen wichtigen Beitrag zu den zentralen politischen Auseinandersetzungen unserer Zeit.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Bärbel Bas, Protokoll der Gedenkstunde des Deutschen Bundestages aus Anlass des Tags des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2023, Externer Link: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw04-gedenkstunde-protokoll-932594.

  2. Vgl. Ingeborg Boxhammer/Christiane Leidinger, Lotte Hahm, 2024, Externer Link: http://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/akteurinnen/lotte-hahm.

  3. Vgl. Rainer Herrn, Der Liebe und dem Leid. Das Institut für Sexualwissenschaft 1919–1933, Berlin 2022.

  4. Die queere Forschung zur NS-Verfolgung, von den frühen Arbeiten Burkhard Jelloneks und Claudia Schoppmanns bis zu den neueren von Anna Hájková und Kai* Brust, ermöglicht eine Erinnerungskultur, die solche Widersprüche ernst nimmt und jenseits der Kategorien der Täter die Identitäten von „Opfergruppen“ kritisch hinterfragt.

  5. Vgl. Andrea Rottmann, Queer Lives Across the Wall. Desire and Danger in Divided Berlin, 1945–1970, Toronto u.a. 2023.

  6. Vgl. Maria Borowski, Parallelwelten. Lesbisch-schwule Leben in der frühen DDR, Berlin 2017.

  7. Vgl. Kirsten Plötz, „…in ständiger Angst…“. Eine historische Studie über rechtliche Folgen einer Scheidung für Mütter mit lesbischen Beziehungen und ihre Kinder in Westdeutschland unter besonderer Berücksichtigung von Rheinland-Pfalz (1946 bis 2000), Mainz 2021.

  8. Vgl. Günter Grau, Return of the Past. The Policy of the SED and the Laws Against Homosexuality in Eastern Germany Between 1946 and 1968, in: Journal of Homosexuality 4/1999, S. 1–21.

  9. Vgl. Teresa Tammer, „Warme Brüder“ im Kalten Krieg. Die DDR-Schwulenbewegung und das geteilte Deutschland in den 1970er und 1980er Jahren, Berlin 2023, hier S. 87–90.

  10. Vgl. u.a. Andreas Pretzel/Volker Weiß (Hrsg.), Ohnmacht und Aufbegehren. Homosexuelle Männer in der frühen Bundesrepublik, Hamburg 2010.

  11. Vgl. Maria Bühner, Rebellion und Zärtlichkeit. Zur Geschichte lesbischen Lebens in der DDR, Berlin 2024, hier S. 13–14.

  12. Vgl. u.a. Adrian de Silva, Negotiating the Borders of the Gender Regime. Developments and Debates on Trans(sexuality) in the Federal Republic of Germany, Bielefeld 2018.

  13. Vgl. u.a. Adrian Lehne/Veronika Springmann, Promiske Sexualität oder monogame Beziehung? Freiheit, Moral und Verantwortung in der westdeutschen Homosexuellenbewegung, in: WerkstattGeschichte 84/2021, S. 67–82.

  14. Vgl. Tammer (Anm. 9), S. 93–119.

  15. Vgl. Ulrike Klöppel, Heteronormative Regulierung von Trans*geschlechtlichkeit in der DDR. Differenzieren und Kontrollieren, in: Benno Gammerl/Martin Lücke/Andrea Rottmann (Hrsg.), Handbuch queere Zeitgeschichten II. Differenzen, Bielefeld 2024, S. 71–86.

  16. Vgl. Maria Bühner, „[W]ir haben einen Zustand zu analysieren, der uns zu Außenseitern macht“. Lesbischer Aktivismus in Ost-Berlin in den 1980er-Jahren, in: dies./Maren Möhring (Hrsg.), Europäische Geschlechtergeschichten, Stuttgart 2018, S. 111–131.

  17. Vgl. Bühner (Anm. 11), S. 23ff.; Tammer (Anm. 9), S. 234–256.

  18. Vgl. Kerstin Brückweh/Clemens Villinger/Kathrin Zöller (Hrsg.), Die lange Geschichte der „Wende“. Geschichtswissenschaft im Dialog, Berlin 2020.

  19. Vgl. u.a. Elisa Heinrich, Krüppellesben. Aktivismus und Subjektivierungen von Lesben mit Behinderungen in den 1980er und 90er Jahren, in: Benno Gammerl/Martin Lücke/Andrea Rottmann (Hrsg.), Handbuch queere Zeitgeschichte II. Differenzen, Bielefeld 2024, S. 87–100; Tiffany Florvil, Black Germany. Schwarz, deutsch, feministisch – die Geschichte einer Bewegung, Berlin 2023.

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ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kulturwissenschaften der Universität Leipzig und Mitglied des DFG-Forschungsnetzwerks Queere Zeitgeschichten im deutschsprachigen Europa. Sie promoviert zur Geschichte frauenbegehrender und lesbischer Frauen in Ostdeutschland (1945–1995).

ist Professor für Geschlechter- und Sexualitätengeschichte am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz. Er forscht zur queeren Geschichte im modernen Deutschland, zuletzt erschien sein historisches Sachbuch "Queer. Eine deutsche Geschichte vom Kaiserreich bis heute".