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Steuerfinanzierter Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung | Gesundheitspolitik | bpb.de

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Steuerfinanzierter Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung

Thomas Gerlinger

/ 2 Minuten zu lesen

Der Staat spielt als Finanzierungsträger der gesetzlichen Krankenversicherung nur eine geringe Rolle – im Unterschied etwa zur Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Bis Ende 2003 waren Versicherungsbeiträge die einzige Finanzierungsquelle der gesetzlichen Krankenversicherung. Erst 2004 ergänzte erstmals ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss diese Beiträge.

Angestellte eines Callcenters in Berlin: Dank der stabilen Lage auf dem Arbeitsmarkt haben die Krankenkassen hohe Rücklagen bilden können. (© picture-alliance)

Gegenüber 2004 ist der Bundeszuschuss mittlerweile beträchtlich angestiegen. Im Jahr 2010 erreichte er mit 15,7 Milliarden Euro – immerhin knapp neun Prozent der GKV-Gesamteinnahmen – seinen bisherigen Höchststand. 2015 belief er sich auf 11,5 Milliarden Euro (s. Tabelle).

Entwicklung des Bundeszuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung 2003 bis 2015

JahrBundeszuschuss in Mrd. Euro.in % der GKV-Gesamteinnahmen
2003 00
2004 1,00,69
2005 2,51,72
2006 4,22,80
2007 2,51,60
2008 2,51,54
2009 7,24,18
2010 15,78,94
2011 15,38,33
2012 14,07,38
2013 11,55,87
2014 10,55,14
2015 11,55,41

Quelle: Rosenbrock/Gerlinger 2014: 134; BMG 2016.

Der Gesetzgeber verfolgte mit der deutlichen Anhebung des Bundeszuschusses das Ziel, angesichts der Finanzmarktkrise die finanzielle Belastung vor allem der Arbeitgeber, aber auch der GKV-Mitglieder mit Krankenversicherungsbeiträgen zu begrenzen. Es wird abzuwarten sein, ob der Bund am bisherigen Umfang des Steuerzuschusses zur GKV festhalten wird, denn

  • die Krankenkassen haben dank der stabilen Lage auf dem Arbeitsmarkt hohe Rücklagen bilden können und

  • ab 2016 tritt die sogenannte "Schuldenbremse" in Kraft, die der Ausgabenentwicklung bei den öffentlichen Haushalten enge Grenzen auferlegt.

Weitere Formen staatlicher Beteiligung an der GKV-Finanzierung

Der Staat ist nicht nur durch den Bundeszuschuss an der GKV-Finanzierung beteiligt. Daneben sind noch andere Formen – z.T. indirekter – staatlicher Beteiligung von Bedeutung:

  1. Die Bundesländer sind für die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen verantwortlich. Dies sind jene Kosten, die für den Krankenhausbau, die Instandhaltung und Erweiterung von Krankenhäusern sowie für die Krankenhauseinrichtung einschließlich der Anschaffung medizinischer Geräte erforderlich sind. Allerdings sind die Bundesländer dieser Pflicht in der Vergangenheit nur unzureichend nachgekommen.


  2. Bund, Länder und Gemeinden sind bedeutende Arbeitgeber und tragen als solche den Arbeitgeberanteil an den Krankenversicherungsbeiträgen der Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst.


  3. Der Bund entrichtet beträchtlichen Zuschüsse zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Diese Sozialversicherungsträger sind wiederum Beitragszahler für die Krankenversicherung von Rentnern und Arbeitslosengeldempfängern.

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Richtige Antwort: b) Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss stieg im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr sprunghaft an.
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Richtige Antwort: b) Der steuerfinanzierte Bundeszuschuss stieg im Jahr 2010 gegenüber dem Vorjahr sprunghaft an.

Quellen / Literatur

Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2016): Gesetzliche Krankenversicherung Vorläufige Rechnungsergebnisse 1.- 4. Quartal 2015, Stand: 14. März 2016.

Rosenbrock, Rolf/Gerlinger, Thomas (2014): Gesundheitspolitik. Eine systematische Einführung, 3., vollst. überarb. Aufl., Bern: Verlag Hans Huber.

Fussnoten

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Prof. Dr. Dr. Thomas Gerlinger ist Professor an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld, AG 1: Gesundheitssysteme, Gesundheitspolitik und Gesundheitssoziologie.