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Weitere Schritte

Thomas Gerlinger

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Jenseits der mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz und dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz bereitgestellten Instrumente bemühen sich zahlreiche Akteure seit längerem mit eigenen Maßnahmen darum, einer Unterversorgung mit Ärzten entgegenzuwirken. Die folgende Darstellung gibt dazu einen kurzen Überblick.

Notarzt im Bereitschaftsdienst. (flickr/a_kep) Lizenz: cc by-nc-nd/2.0/de

Mittlerweile existiert eine kaum noch zu überblickende Vielfalt an Initiativen, Vorschlägen und Maßnahmen, um eine eingetretene oder drohende Unterversorgung zu bekämpfen. An derartigen Initiativen sind Bund, Länder, Kommunen, Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen beteiligt.

Zum einen zielen eine Reihe von Maßnahmen darauf, formale Hürden für die ärztliche Tätigkeit in ländlichen Regionen zu beseitigen. So hat der Bundesgesetzgeber die 1992 beschlossene Altersgrenze für die vertragsärztliche Tätigkeit für Ärzte in unterversorgten Zulassungsbezirken aufgehoben und die Anstellung von Ärzten durch niedergelassene Kollegen nach und nach erleichtert.

Zum anderen schaffen Kassen und Kassenärztliche Vereinigungen in manchen Regionen, aber auch Kommunen und Länder, finanzielle Anreize für die Aufnahme ärztlicher Tätigkeit in benachteiligten Regionen. Die gewählten Ansatzpunkte können sehr unterschiedlich sein. Akteure der Selbstverwaltung sowie Länder und Kommunen leisten des Öfteren Ärzte bei der Praxisübernahme oder -einrichtung finanzielle Unterstützung. Einzelne Länder, so z.B. Sachsen-Anhalt, gewähren Studierenden der Medizin, die sich bereit erklären, später als Arzt im Land tätig zu sein, ein Stipendium oder ein Darlehen zur Finanzierung des Studiums. Auch einzelne Landkreise greifen zu derartigen Instrumenten.

Allerdings sind solchen Aktivitäten auch enge Grenzen gesetzt. Die Haushaltssituation bei Ländern und Kommunen lässt in der Regel ein größeres finanzielles Engagement nicht zu. Eine durchgreifende Anhebung der Landarzthonorare im Rahmen der vertragsärztlichen Honorarverteilung gerät leicht in Widerspruch zu den Interessen anderer Arztgruppen. Über die Wirksamkeit dieser und ähnlicher Maßnahmen ist wenig bekannt, weil es an systematischen Evaluationen mangelt. Einstweilen geschieht auf diesem Feld noch vieles nach dem Muster "trial and error".

Manche Bemühungen richten sich auch auf die Entwicklung neuer Organisationsformen für die medizinische Versorgung, die z. T. auch neue Formen der Arbeitsteilung zwischen den Gesundheitsberufen beinhalten. Zu bundesweiter Bekanntheit hat es das Projekt "Agnes" gebracht. Hier geht es darum, ob und wie bislang ärztliche Tätigkeiten durch besonders qualifizierte Gesundheits- und Krankenpfleger eigenverantwortlich oder unter Wahrung der ärztlichen Gesamtverantwortung ausgeübt werden können.

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Prof. Dr. Dr. Thomas Gerlinger ist Professor an der Fakultät für Gesundheitswissenschaften der Universität Bielefeld, AG 1: Gesundheitssysteme, Gesundheitspolitik und Gesundheitssoziologie.