Mahjub bin Adam Mohamed wurde am 22.02.1904 in Daressalam geboren. Die Stadt war damals Teil Deutsch-Ostafrikas und liegt heute in Tansania. Sein Vater gehörte zu den sudanesischen Söldnern, die den Grundstock der deutschen „Schutztruppe“ in dieser Kolonie bildeten, seine Mutter war eine einheimische Frau.
Bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs trat Mahjub als Kindersoldat in die Kompanie seines Vaters ein. Die Hauptaufgaben der Kindersoldaten waren das Tragen von Waffen zur und von der Front und das Bedienen von Heliographen – Spiegel, die Sonnenlicht verwenden, um Signale an einen entfernten Beobachter zu senden. Obwohl sie verharmlosend als „Signalschüler“ bezeichnet wurden, waren ihre Einsätze an vorderster Front sehr gefährlich. Nach eigenen Angaben wurde Mahjub im Oktober 1917 bei Mahiwa in einer der blutigsten Schlachten auf afrikanischem Boden verwundet und geriet in Gefangenschaft. Sein Vater wurde im Kampf getötet.
Als Deutsch-Ostafrika nach dem Ersten Weltkrieg unter britisches Mandat gestellt wurde und die Deutschen das Land verlassen mussten, gelang es Mahjub, wie vielen anderen Afrika-Veteranen, nicht, sich eine Existenzgrundlage zu schaffen. Er arbeitete zunächst noch bei deutschen Firmen im nun unter englischem Mandat stehenden Tanganyika, heuerte später als Kellner auf Schiffen der Woermann-Linie an, bevor er Ende 1929 nach Deutschland migrierte. Mahjub hatte gehört, dass seit Jahren ausstehende Soldzahlungen an die afrikanischen Veteranen nun erfolgen sollten. Als er die ausstehenden Dienstbezüge für sich und seinen Vater in Berlin abholen wollte, wurde ihm gesagt, dass die Kasse bereits geschlossen sei.
Mahjub ließ sich in Berlin nieder und änderte seinen Namen in „Bayume Mohamed Hussein“ oder eingedeutscht „Husen“. Durch seine Kontakte zu ehemaligen deutschen Kolonialbeamten fand er Arbeit als „exotischer“ Kellner im „Haus Vaterland“, wo er fünf Jahre lang in der „Wild West Bar“ arbeitete. Gleichzeitig wurde er als Kisuaheli-Lehrer an der Berliner Universität angestellt, eine Stelle, die er zehn Jahre lang innehatte. Husen unterrichtete vor allem angehende Kolonialbeamte, die nach der sicher geglaubten Rückgabe der Kolonien in Übersee tätig sein sollten. Er beteiligte sich damit aktiv an der kolonialrevisionistischen Bewegung, die sich für die Rückgewinnung einsetzte und die Husen eine Art Heimat bot.
(Über-)Leben im Rassestaat
Husen war auf Veranstaltungen der „treue Askari“, wie die afrikanischen Soldaten in Deutsch-Ostafrika genannt wurden. Seine Rolle bestand darin, der Öffentlichkeit zu demonstrieren, dass die Askaris ihren deutschen Offizieren bis zum Kriegsende treu geblieben seien und dass sich die ehemaligen kolonialen „Untertanen“ angeblich nach der Rückkehr der deutschen Kolonialherren sehnten. Er scheint dies – wie mehrere Fotos zeigen – mit einem gewissen Stolz getan zu haben, vermutlich aber auch, um die Lebensbedingungen für sich und seine Familie im nationalsozialistischen Deutschland nach 1933 zu verbessern.
Im Umgang mit den Behörden hob er stets seine Tätigkeit für das Deutsche Reich hervor. Zweimal beantragte er das Frontkämpferabzeichen und wurde damit zum Präzedenzfall für die Behörden, die diskutierten, ob afrikanischen Soldaten das Abzeichen verliehen werden sollte. Diese vertraten die Auffassung, die Medaille sollte weißen Kämpfern vorbehalten sein. Es zeugt von Husens Handlungsmacht, dass er sich offenbar in einem Geschäft für Militärbedarf eine Medaille kaufte und sie an seine Uniform heftete, die er bei revisionistischen Veranstaltungen trug.
Von 1934 bis 1941 spielt er in 23 Filmen Statisten- oder kleinere Sprechrollen. Seine Paraderolle war die des Signalschülers im Film „Die Reiter von Deutsch-Ostafrika“, eine Position, die er vermutlich in seiner Zeit bei der „Schutztruppe“ tatsächlich innehatte. Er ließ Postkarten von sich anfertigen, auf denen er seine Filmuniform trug. Diese trugen die Aufschrift: „Erinnerungen an einen deutschen Askari von D.O. Afrika“ (siehe Abbildung). Seine letzte große Rolle war die des treuen Dieners von Carl Peters im gleichnamigen Film mit Hans Albers.
Im Jahr 1932 hatte Husen Beziehungen mit zwei deutschen Frauen, die gleichzeitig mit seinen ersten beiden Kindern schwanger wurden. Eine von ihnen, Maria Schwandner (1910–?), heira¬tete er 1933, drei Tage bevor die NSDAP unter Adolf Hitler an die Macht kam. Seine Söhne Heinz Bodo (1933–1945) und Ahmed Adam (1933–1938) wurden im Abstand von sechs Wochen geboren. Heinz Bodo, sein unehelicher Sohn, scheint von Husen und seiner Frau adoptiert worden zu sein und blieb bis zu seinem Tod im Jahr 1945 bei der Familie. Zwei Mädchen, Rosemarie (1934) und Annemarie (1936–1938) starben als Baby oder Kleinkind. Husen hatte das Glück, in einer Zeit, als es für viele Menschen afrikanischer Herkunft oder Schwarze Deutsche schwierig war, ein Auskommen zu finden, die meiste Zeit erwerbstätig zu sein. Sein ausschweifender Lebensstil und seine Affären, die einen Großteil seines Einkommens verschlangen, machten es seiner Frau schwer, die Familie zu unterstützen.
Obwohl Husen nie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt hat, deutet alles darauf hin, dass er sich als Deutscher identifizierte. Wie viele Einwanderer aus den ehemaligen deutschen Kolonien hatte auch er einen Pass mit dem Vermerk „Deutscher Schutzbefohlener“ erhalten, der nicht mit der vollen Staatsbürgerschaft gleichzusetzen war. Die meisten Afrikaner in Deutschland und Schwarzen Deutschen sowie ihre Familienangehörigen mussten spätestens ab 1933 ihre Papiere gegen Fremdenpässe eintauschen, die jedes Jahr erneuert werden mussten. Da sie dies nicht rechtzeitig taten, wurden Husen und seine Frau wegen Passvergehens verurteilt.
Husen ignorierte offenbar die Gefahr, der er seit der „Machtübergabe“ an die Nationalsozialisten 1933 als Afrikaner ausgesetzt war, und blieb ein Akteur, der sich das Recht herausnahm, gegen Ungerechtigkeiten zu kämpfen. So verklagte er nach seiner Entlassung durch das Haus Vaterland 1935, die nach der Denunziation durch einen Arbeitskollegen erfolgte, seinen ehemaligen Arbeitgeber Kempinski.
“Rassenschande”
Als „Rassenschande“ bezeichnete man während der NS-Zeit einen Straftatbestand, mit dem sogenannte „Mischehen“ und außerehelicher Geschlechtsverkehr zwischen „Juden“ und „Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes“ verboten und mit Zuchthaus oder Gefängnis bestraft wurden. Grundlage war das 1935 erlassene „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“. Da das Gesetz Menschen afrikanischer Herkunft und Schwarze Deutsche nicht explizit mit einbezog, waren Anklagen gegen diese wegen „Rassenschande“ nicht einfach möglich. Allerdings gibt es einige Bespiele dafür, dass man das Gesetz schließlich auf sie übertrug.
1941 wurde Husen bei den Nazibehörden denunziert und der „Rassenschande“ beschuldigt. Da es keine rechtliche Grundlage für diese Anklage gab, wurde er im September 1941 ohne Gerichtsverfahren in das Konzentrationslager Sachsenhausen überstellt. Es gelang ihm, die unmenschlichen Bedingungen des Lagerlebens drei Jahre lang zu überleben, aber er starb schließlich am 24. November 1944.
Im September 2007 wurde für Mohamed Husen als erstem Afrikaner ein „Stolperstein“ vor seinem letzten Wohnhaus in der Brunnenstraße in Berlin verlegt.