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Irreguläre Einwanderung | Albanien | bpb.de

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Irreguläre Einwanderung

Julie Vullnetari

/ 3 Minuten zu lesen

Eine sehr kleine Zahl an Migranten gelangt illegal nach Albanien. Sie reisen oft über Griechenland ein und nutzen Albanien als Transitland auf dem Weg nach Italien. Andere wiederum verbleiben auch noch nach Ablauf ihrer Visa in Albanien (Visa Overstayers) oder verlassen wie im Fall vieler türkischer Staatsangehöriger das Land im Anschluss an die 90 Tage, die sie ohne Visum in Albanien verbringen dürfen, nicht. Im Jahr 2001 wurde ein sogenanntes Vorprüfverfahren (pre-screening procedure) eingeführt. In diesem Verfahren entscheiden Repräsentanten des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und der Abteilung für Asyl und Flüchtlinge des albanischen Innenministeriums darüber, ob es sich bei dem von albanischen Behörden Festgenommenen um einen Flüchtling, einen Wirtschaftsmigranten oder ein Opfer von Menschenhandel handelt. Die Betroffenen werden anschließend an die jeweils zuständige Behörde vermittelt, damit sie entweder einen Asylantrag stellen können, als Menschenhandelsopfer Hilfe erhalten oder mit Unterstützung der IOM freiwillig in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Es gab zunächst jedoch keine Regelungen für Migranten, die keiner diese Kategorien zugeordnet werden konnten.

2008 wurden in dieser Hinsicht zwei Rechtsakte verabschiedet: zum einen die Verordnung des Innenministeriums ''über die von der Staatspolizei zu implementierende Prozedur zur Selektion irregulärer Ausländer an der Grenze'' (On the Procedure to Be Implemented by the State Police for Selection of Irregular Foreigners at the Border) und zum anderen das Ausländergesetz. Infolgedessen werden irreguläre Migranten, die in Albanien festgenommen werden und nicht in die oben genannten Kategorien fallen, nun dazu aufgefordert, das Land freiwillig zu verlassen. Leisten sie der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht Folge, so wird eine Zwangsausweisung angeordnet. In diesem Fall werden irreguläre Migranten bis zur Vollstreckung der Ausweisung inhaftiert – die Haft kann bis zu sechs Monate dauern und aus berechtigten Gründen um weitere sechs Monate verlängert werden. Ein Zentrum für Abschiebehaft mit einer maximalen Aufnahmekapazität von 200 Personen wurde im Jahr 2008 mit finanzieller Unterstützung der EU erbaut und 2010 in Betrieb genommen. Seitdem wird es immer wieder aufgrund seiner entlegenen und unzugänglichen Lage, des unzureichenden Schutzes der Rechte der Inhaftierten und des Umgangs mit Migranten in gefängnisähnlichen Einrichtungen von Seiten des Sonderberichterstatters für Menschenrechte scharf kritisiert. Bis Ende 2008 wurden Durchgangsaufnahmeeinrichtungen an zehn Grenzübergängen eingerichtet.

Die meisten Transitmigranten stammen aus Südasien, darunter sind insbesondere Afghanen, aber auch einige Chinesen, Kurden und Afrikaner. Einige dieser Migranten, denen es gelingt, über Albanien in die EU zu gelangen, können im Fall einer Festnahme durch EU-Grenzschutzbehörden, im Rahmen des Rückübernahmeabkommens, das Albanien mit der EU geschlossen hat, wieder nach Albanien zurückgeführt werden. Das Inkrafttreten der Rückübernahmeregelung für Drittstaatsangehörige, zusammen mit den fehlenden Kapazitäten albanischer Behörden bei der Rückführung der Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsländer hat die Sorge hervorgerufen, dass Albanien zu einer Drehtür für Migranten werden könnte, die wiederholt versuchen, in die EU zu gelangen. Zwischen September 2010 und April 2011 wurden etwa 207 Abschiebungsbeschlüsse ausgestellt. Die tatsächliche Zahl der Abschiebungen ist jedoch sehr gering, wie Tabelle 8 zeigt.

Tabelle 8: Zahl der abgeschobenen irregulären Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsländer, 2006-2010

Jahr 2006 2007 2008 2009 2010
Anzahl936934229

Quelle: Daten des albanischen Innenministeriums, in: Dedja (2012b, S.106)

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Julie Vullnetari ist Postdoktorandin am Sussex Centre for Migration Research der Fakultät für Global Studies der Universität von Sussex, Vereinigtes Königreich. E-Mail: E-Mail Link: jvullnetari@gmail.com