Ausländergesetz 2000
Im Jahr 2001 trat das "Ausländergesetz 2000" ("Vreemdelingenwet 2000" Vw 2000) in Kraft. Mit diesem Gesetz gingen tiefgreifende Änderungen im Asyl- und Flüchtlingsrecht einher (Interner Link: siehe unten). Das Gesetz reagierte damit auf Entwicklungen in den 1990er Jahren. Während dieser Zeit wurde vor allem die steigende Einwanderung zur Familiengründung mit Sorge betrachtet. Einige dieser Eheschließungen waren nur vorgetäuscht, um an ein Einreisevisum zu gelangen. Darüber hinaus wurde der hohe Anteil an Kindern von, vor allem marokkanischen und türkischen, Einwanderern diskutiert, die sich Ehepartner aus den Herkunftsländern ihrer Eltern wählten. Da diese häufig gering qualifiziert waren, wurde befürchtet, dass dies die sozioökonomische Marginalisierung verlängere. Daher erhöhte das neue Gesetz die Anforderungen für Heiratsmigration.
So muss ein niederländischer Staatsbürger oder Einwohner der Niederlande, der einen ausländischen Familienangehörigen nachkommen lassen will, mindestens 100 Prozent des minimalen Familieneinkommens
Gesetz zu Integrationskursen im Ausland
2006 trat das Gesetz zu Integrationskursen im Ausland (Wet Inburgering Buitenland, Wib) in Kraft.
Zu den Lernmaterialien, die Bewerber kaufen können, um sich auf den Test vorzubereiten, gehört auch das kontrovers diskutierte Video "In die Niederlande kommen". Die darin gezeigten Szenen sich küssender homosexueller Männer und sich "oben ohne" sonnender Frauen seien lediglich zur Abschreckung muslimischer Migranten eingefügt, zumal Homosexualität und freizügiges Sonnenbaden nicht unbedingt zu den wichtigsten Werten der niederländischen Gesellschaft gehörten.
Nach der Erschwerung der Familienmigration fielen die Einreisezahlen zunächst deutlich.
Bestimmungen für Hochqualifizierte
Parallel zu den Einschränkungen der Familienmigration begann die Regierung, den Zugang für hochqualifizierte Arbeitnehmer zu erleichtern. 2004 wurden besondere Bestimmungen für Spezialisten (auch Wissensarbeiter bzw. engl. knowledge workers genannt) eingeführt. Angestellte von Unternehmen, die eine Vereinbarung mit der Ausländerbehörde haben, können bevorzugt zugelassen werden. Spezialisten sind zudem von verpflichtenden Integrationskursen ausgenommen. Seit 2006 gilt für ausländische Forscher und Mediziner in der Facharztausbildung kein Mindesteinkommen mehr, wenn sie ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können und in einer anerkannten Einrichtung arbeiten. 2007 wurde das Mindesteinkommen für ausländische Absolventen einer niederländischen Hochschule mit einer hochqualifizierten Tätigkeit gesenkt.
Dieser Text ist Teil des Interner Link: Länderprofils Niederlande.