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Glossar | Verteilung von Armut + Reichtum | bpb.de

Verteilung von Armut + Reichtum Haushaltseinkommen Einkommensarmut Grundsicherung als Einkommensminimum Prinzipien und Berechnung der Grundsicherung Empfängerzahlen und Dunkelziffer der Nicht-Inanspruchnahme Grundsicherung und Armutsrisiko Hartz IV: Grundsicherung für Arbeitsuchende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Leistungen an Asylbewerber Einkommensreichtum Defizite der Reichtumsforschung Messverfahren Zeitliche Entwicklung und regionale Unterschiede Spitzeneinkommen Vermögensverteilung Methodische Fragen Verteilungskennziffern im Vergleich Gruppenspezifische Befunde Vermögensarmut Vermögensreichtum, Superreiche Entstehung und Nachhaltigkeit Überschuldung Steuern und Beiträge Steuern, Beiträge und Sozialleistungen Steuerarten und Steuerbelastung Verteilungswirkungen von Steuern Verteilungswirkungen von Sozialversicherungsbeiträgen Verbindungen von Beiträgen und Leistungen der Sozialversicherung Zusammenwirken von Steuern und Beiträgen Steuern und Beiträge im internationalen Vergleich Folgen einer wachsenden Ungleichheit Erosion der Mittelschicht Ökonomische Instabilität Gefährdung des Zusammenhalts Verringerung von Einkommensungleichheit und Armutsrisiken Grundlagen der Verteilungspolitik Erwerbsbeteiligung und prekäre Beschäftigung Lohnersatzleistungen Grundsicherung und Armutsbekämpfung Steuerpolitik als Verteilungspolitik Einkommensumverteilung Bedingungsloses Grundeinkommen Privatisierung der Sozialversicherung Internationaler Vergleich Mittlere Position Deutschlands Vergleich von Industrieländern Vergleich von Schwellenländern Vergleich von Entwicklungsländern Der Welthunger-Index Infografiken Glossar Literatur und Daten Redaktion

Glossar

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Im folgenden Text werden die Fachbegriffe aus dem Themenspecial erläutert. Dabei wurden vor allem solche Begriffe aufgenommen, die in mehreren Kapiteln und Zusammenhängen angesprochen wurden. Begriffe, die nur in einem Kapitel/Kontext von Bedeutung sind, werden normalerweise nur dort erläutert. Grundlage des Glossars sind eigene Erläuterungen der Autoren sowie Texte aus anderen Dossiers der Bundeszentrale für politische Bildung, von der Bundesagentur für Arbeit und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Äquivalenzeinkommen/Nettoäquivalenzeinkommen

Das Äquivalenzeinkommen ist eine statistisch ermittelte Größe, die es erlaubt, Haushaltseinkommen miteinander zu vergleichen. Äquivalenzeinkommen werden errechnet, indem das gesamte Einkommen eines Haushalts durch die Zahl der Personen dividiert wird; dabei wird berücksichtigt, dass Mehrpersonenhaushalte gegenüber Einpersonenhaushalten Kostenvorteile realisieren können und dass Kinder geringere Bedarfe haben. Dazu wird z. B. nach der so genannten "Neuen OECD-Skala" der ersten Person ein Bedarfsgewicht von 1, jeder weiteren Person im Haushalt ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5 und allen unter 14-Jährigen ein Gewicht von 0,3 zugerechnet. Beim Äquivalenzeinkommen handelt es sich also um bedarfsgewichtete pro-Kopf-Haushaltseinkommen. Von Nettoäquivalenzeinkommen wird gesprochen, wenn auf das Nettoeinkommen des Haushalts abgestellt wird (=Bruttoeinkommen abzüglich Steuern und Abgaben, zuzüglich Transfers).

Arbeitnehmereinkommen/Arbeitnehmerentgelt

Beim Arbeitnehmereinkommen handelt es sich um die Gegenleistung für den Produktionsfaktor Arbeit (für seine wirtschaftliche Leistung im Produktionsprozess) in Form von Löhnen und Gehältern. In der Verteilungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts wird von Arbeitnehmerentgelt gesprochen. Dazu zählen neben den Bruttolöhnen und -gehältern auch die Sozialbeiträge der Arbeitgeber.

Arithmetisches Mittel

Das arithmetische Mittel ist der Durchschnitt einer Verteilung. Z. B. werden die Nettoeinkommen aller Haushalte addiert und durch die Zahl der Haushalte dividiert.

Armutsrisiko-/Armutsgefährdungsquote

Der Begriff dient als Indikator der Beschreibung des unteren Endes der Einkommensverteilung in einer Gesellschaft. Er vermittelt, wie viele Personen mit ihrem Einkommen ein sozial-kulturelles Existenzminimum unterschreiten (Armutsschwelle). Dabei wird heute das Armutsrisiko auf zwei Arten definiert:
Erstens durch die bei der Grundsicherung geltende Grundsicherungsschwelle (einschließlich der durchschnittlichen Kosten für die Unterkunft). Die sich ergebende Grundsicherungsquote bezeichnet den Anteil von Beziehern von Grundsicherungsleistungen an der jeweiligen Bevölkerung. Sie misst die "bekämpfte Armut"; ihre Aussagekraft ist durch die Dunkelzifferproblematik eingeschränkt (Leistungsberechtigte, die die Leistung nicht beantragen).

Der zweite Weg ist die Ermittlung von (relativen) Armutsrisikoquoten. Dabei wird das Nettoäquivalenzeinkommen in den Haushalten auf Basis von Befragungsdaten ermittelt. Die Armutsrisikoschwelle wird üblicherweise bei 60 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Median) festgestellt. Die Armutsrisikoquote ist dann der Anteil der Personen an der jeweiligen Population, deren Nettoäquivalenzeinkommen unter der Armutsrisikoschwelle liegt.

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld ist die wichtigste Entgeltersatzleistung (Lohnersatzleistung) aus den Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Es wird bei Arbeitslosigkeit abhängig vom vorherigen Nettoverdienst und zeitlich begrenzt gewährt. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer arbeitslos ist, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet hat, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und die versicherungsrechtlichen Anwartschaftszeiten erfüllt hat. Die Dauer des Arbeitslosengeldes richtet sich nach der Dauer der Versicherungspflicht und dem Lebensalter der Arbeitslosen.

Arbeitslosengeld II

Seit 2005 erhalten erwerbsfähige Arbeitsuchende (insbesondere Arbeitslose nach Ablauf ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld) bei Bedürftigkeit die rechtlich im Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) geregelte Leistung "Arbeitslosengeld II". Diese Leistung, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, wird zeitlich unbegrenzt gewährt und wird nach Bedürftigkeitsprüfung in Höhe des Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts gewährt. Übernommen werden zuzüglich – soweit angemessen – die Kosten der Unterkunft und die Beiträge zur Krankenversicherung. Bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, vor allem was die Bedürftigkeit betrifft, spielen das Einkommen und Vermögen des Arbeitslosen und seiner in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen eine Rolle. Finanziert wird das ALG II aus Steuermitteln.

Aufstocker

Mit dem Begriff Aufstocker werden diejenigen Personen bezeichnet, die neben dem Bezug von Erwerbseinkommen (als abhängig Beschäftigte oder Selbstständige) auch Arbeitslosengeld II beziehen. Es handelt sich demnach um Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Bei den "Aufstockern" handelt es sich um eine heterogene Gruppe:
(1) Leistungsempfänger, die arbeitslos gemeldet sind und ihr Arbeitslosengeld II durch die Aufnahme eines Minijobs aufstocken;
(2) Nicht arbeitslose Hilfeempfänger (z.B. Alleinerziehende mit kleinen Kindern, denen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet wird), die ebenfalls ihre ALG II-Leistungen durch das Einkommen aus einem Minijob aufstocken;
(3) Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, bei denen das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, noch unter dem Hartz IV Niveau liegt und die ihr niedriges Einkommen (aus Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung) durch das Arbeitslosengeld II aufstocken.
(4) Selbstständige, bei denen das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, ebenso unter dem Hartz IV Niveau liegt und die ebenfalls ihr Einkommen aufstocken.

Bedarfsgemeinschaft

Bei der Gewährung von Sozialleistungen nach dem Fürsorgeprinzip (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung, Sozialhilfe) wird berücksichtigt, ob der Empfänger allein oder in einer Bedarfsgemeinschaft (Ehepartner, Partnerschaft) lebt und ob und ggf. wie viele Kinder versorgt werden. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet damit eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze in den Zweigen der Sozialversicherung ist die jährlich festgesetzte Einkommensgrenze, bis zu der Pflichtbeiträge vom (Brutto-) Arbeitsentgelt zu zahlen sind. Darüber liegende Einkommensteile sind dann nicht mehr beitragspflichtig. Entsprechend erwachsen auch keine Anwartschaften. In der Gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze niedriger als in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze ist zu unterscheiden von der Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung.

Bruttoinlandsprodukt/(Brutto)Sozialprodukt

Beim Bruttoinlandsprodukt (umgangssprachlich auch Bruttosozialprodukt oder Sozialprodukt) handelt es sich um den Wert aller Güter und Dienstleistungen, die in einem Jahr innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft erwirtschaftet werden. Das Bruttoinlandsprodukt enthält auch die Leistungen der Ausländer, die innerhalb eines Landes arbeiten, während die Leistungen der Inländer, die im Ausland arbeiten, nicht berücksichtigt werden.

Deprivation

Deprivation bezeichnet Mangelsituationen jenseits von Geld und Vermögen die häufig mit Armut einhergehen. Unterschieden wird zwischen materieller Deprivation (man kann sich beispielsweise keinen wenigstens kurzen Jahresurlaub oder keine ausreichend geheizte Wohnung leisten, etc.) und sozialer Deprivation (mangelnde Teilhabe an kulturellen Aktivitäten, keine Freunde, keine Helfer in Notfällen etc).

Dezile

Dunkelziffer

Als Dunkelziffer wird das Verhältnis zwischen dem statistisch ausgewiesenen Bezug von Sozialleistungen (hier insbesondere Leistungen der Grundsicherung und der Sozialhilfe) und der Zahl der tatsächlich Leistungsberechtigten verstanden. Untersuchungen zeigen, dass viele Leistungsberechtigte – aus Unwissenheit, Scham oder anderen Gründen – von ihrem Anspruch auf Grundsicherung keinen Gebrauch machen. Es existiert eine hohe "Dunkelziffer" der Nicht-Inanspruchnahme. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass der Kreis der Menschen, die aufgrund ihrer unzureichenden Einkommenslage hilfebedürftig sind, deutlich größer ausfällt, als dies in den Zahlen der Grundsicherungsstatistik zum Ausdruck kommt.

Direkte Steuern

Die Vielzahl der Steuerarten lässt sich in direkte und indirekte Steuern untergliedern. Direkte Steuern sind direkt vom Steuerpflichtigen oder über Dritte (so bei der Lohnsteuer, die der Arbeitgeber überweist) zu zahlen. Zu den wichtigsten direkten Steuern gehören die Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer und die Körperschaftsteuer (Gegenteil: Interner Link: Indirekte Steuern).

Effektivverdienste

Die Effektivverdienste unterscheiden sich von den Tarifverdiensten. Erfasst werden die tatsächlich erzielten Arbeitsverdienste (in der Stunde oder im Monat), die sich aus der tariflichen Grundvergütung, den sonstigen tariflichen Leistungen (z. B. Zulagen/Zuschläge) sowie übertariflichen Einkommensbestandteilen zusammensetzen. In der Regel liegen die Effektivverdienste höher als die Tarifverdienste (soweit Beschäftigte darauf einen Anspruch haben).

Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen

Beim Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen handelt es sich um die Gegenleistung des Produktionsfaktors Kapital für seine wirtschaftliche Leistung im Produktionsprozess in Form von Einkommen/Gewinnen aus selbstständiger Arbeit sowie aus Vermögen. In der Verteilungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts wird das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen nach Abzug der Arbeitnehmerentgelte (der Bruttoeinkommen aus unselbständiger Arbeit) als Restgröße vom Volkseinkommen berechnet.

Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine Personensteuer, bei der das Einkommen des Steuerzahlers Quelle und Bemessungsgrundlage ist. Ihr unterliegen das Gehalt, der Lohn, Zinsen, Mieten und Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit. Steuerpflichtig sind natürliche Personen (z. B. Arbeitnehmer, Gewerbetreibende). Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer. Der wichtigste Bestandteil der Einkommensteuer ist die Lohnsteuer. Die Einkommensteuer bemisst sich nach der Höhe des Gesamteinkommens des Steuerpflichtigen, berücksichtigt allerdings dessen steuerliche Leistungsfähigkeit gemäß dem Leistungsfähigkeitsprinzip. So wird das Existenzminimum steuerfrei gelassen und der Tarif ist so gestaltet, dass die zu zahlende Steuer mit dem zu versteuernden Einkommen überproportional steigt (Steuerprogression).

Einkommensmobilität

Eine geringe Einkommensmobilität ist in einer Gesellschaft dann gegeben, wenn Personen/Haushalte mit z. B. geringen Einkommen sehr lange im gleichen Einkommensdezil (speziell auch in relativer Armut) verbleiben. Das deutet auf Ungleichheit in den Chancen hin. Häufig wird die Einkommensmobilität auch über Generationen hinweg betrachtet (Stichwort: vererbte Armut). Die Betrachtungsweise kann sich entsprechend auch auf das Vermögen oder die Bildungschancen beziehen.

Empfängerquote

Setzt man die Anzahl der Empfänger von staatlichen Leistungen (so von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld) ins Verhältnis zur Bevölkerung, errechnen sich Empfängerquoten. Empfängerquoten können auf die Gesamtbevölkerung oder auch auf bestimmte Altersgruppen, Nationalitäten, Regionen sowie Geschlechter bezogen werden.

Familienleistungsausgleich

Der Familienleistungsausgleich umfasst die verschiedenen finanziellen Maßnahmen des Staates zur finanziellen Unterstützung von Familien mit Kindern, zum Beispiel Kindergeld, kinderbedingte Steuerentlastungen (Kinderfreibeträge), beitragsfreie Krankenversicherung für Kinder.

Funktionelle Einkommensverteilung

Bei der Betrachtung der Verteilung des funktionellen gesamtwirtschaftlichen Einkommens wird auf die funktionalen Einkommensarten (Lohn, Gewinn, Zins) bzw. auf die Produktionsfaktoren (Arbeit, Kapital), die zur Erwirtschaftung des Sozialprodukts beigetragen haben, Bezug genommen (Andere Betrachtungsweise: Personelle Einkommensverteilung). Die einschlägige Kennziffer ist die Lohnquote, die sich zusammen mit der Gewinnquote (Profitquote) zu 1 bzw. 100 ergänzt. Die Berechnung kann auf Brutto- oder Nettoebene erfolgen.

Gender Pay Gap

Als Gender Pay Gap wird der Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen bezeichnet. Abgestellt wird auf Stundenlöhne, um die Abweichung bei den Arbeitszeiten (Teilzeitarbeit) auszuschalten. Der Gender Pay-Gap beschreibt damit die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Brutto-Stundenlohn von Frauen und Männern und wird als prozentualer Anteil des durchschnittlichen Brutto-Stundenlohns der Männer angegeben. In der Regel wird zwischen einem bereinigten und unbereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Bei der so genannten bereinigten Messung wird versucht zu erklären, ob die Lohnunterschiede auf abweichenden Qualifikationen, Branchenzugehörigkeiten usw. beruhen oder Ausdruck von direkten Diskriminierungen sind.

Gewinnquote

Die Gewinnquote bezeichnet den Anteil der Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen am Volkseinkommen (Gegenteil: Interner Link: Lohnquote).

Gini-Koeffzient

Der Gini-Koeffizient ist ein statistisches Maß für Ungleichheit, entwickelt vom italienischen Statistiker Corrado Gini. Er basiert auf der Lorenz-Kurve (Methode zur Darstellung der Verteilung des Einkommens) und beschreibt auf einer Skala von 0 bis 1 die Relation zwischen empirischer Kurve und der Gleichverteilungs-Diagonalen. Je höher der Wert, umso ungleicher ist die Einkommensverteilung (oder Vermögensverteilung).

Grundsicherung

Die Grundsicherung hat die Aufgabe, diejenigen Menschen durch Geldleistungen und auch durch soziale Hilfen zu unterstützen, die nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Auf die Grundsicherung besteht ein Rechtsanspruch, und sie ist unabhängig von einer Vorleistung. Die Grundsicherung untergliedert sich in mehrere Teilsysteme, die zwar ähnliche Leistungsgrundsätze aufweisen, sich aber auf jeweils unterschiedliche Personenkreise beziehen: Erwerbsfähige Menschen (dazu zählen u. a. Arbeitslose, Niedrigverdiener, teilweise Erwerbsgeminderte) und ihre Angehörigen haben Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende, kodifiziert im SGB II (auch als Hartz IV bezeichnet). Ältere Menschen (oberhalb der Regelaltersgrenze) und dauerhaft Erwerbsgeminderte haben Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (als besondere Leistung im Rahmen des SGB XII). Für Asylbewerber und Flüchtlinge gelten die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Geldleistungen der Sozialhilfe (SGB XII) zielen auf Kinder sowie Erwachsene unterhalb der Regelaltersgrenze, die zeitweise voll erwerbsgemindert sind.

Grundsicherungsquote

Die Grundsicherungsquote bezeichnet den Anteil der Menschen an der Bevölkerung, deren Einkommen (Einkommen der Bedarfsgemeinschaft) so niedrig ist, dass sie Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Zahl und Quote derjenigen, die die zustehenden Leistungen trotz Berechtigung nicht in Anspruch nehmen (Dunkelziffer) bleiben dabei unberücksichtigt. Die Grundsicherungsquote kann auf die Gesamtbevölkerung oder auch auf bestimmte Altersgruppen, Nationalitäten, Regionen sowie Geschlechter bezogen werden.

Haushaltseinkommen

Das Haushaltseinkommen umfasst die Summe der Einkommen eines privaten Haushalts. Einbezogen werden also die Einkommen aller Haushaltsmitglieder sowie die Einkommen aus verschiedenen Einkommensquellen (z. B. Löhne und Gehälter, Einkommen aus unternehmerischer Betätigung, Vermögenserträge, Kindergeld oder Renten). Von besonderer Bedeutung für die Bedarfsdeckung des einzelnen Haushalts ist das Interner Link: verfügbare Einkommen.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Die Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe (SGB XII) zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums. Auf Hilfe zum Lebensunterhalt hat jeder Mensch Anspruch, der keine oder keine ausreichenden Ansprüche auf vorrangige Sozialleistungen hat und der den notwendigen Lebensunterhalt weder aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) und Kräften (Einsatz der Arbeitskraft) noch mit Hilfe anderer bestreiten kann. Die Hilfe zum Lebensunterhalt zielt auf Kinder sowie auf Erwachsene unterhalb der Regelaltersgrenze, die zeitweise voll erwerbsgemindert sind. Die Leistungsempfänger können innerhalb oder außerhalb von Einrichtungen leben.

Indirekte Steuern

Bei einer indirekten Steuer handelt es sich um eine Steuer, die über den Preis einer Ware oder Dienstleistung erhoben wird und im Kaufpreis enthalten ist. Die letztendlich mit der Steuer belastete Person muss die Steuer nicht an das Finanzamt abführen. Der Käufer, der die Steuer letztlich tragen soll, zahlt sie mit, der Verkäufer überweist sie an das Finanzamt. Beispiele sind die Umsatzsteuer bei jedem Produkt, die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer, die Stromsteuer und andere (Gegenteil: Interner Link: direkte Steuern).

Kapitaleinkommen

Als Kapitaleinkommen werden die Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen bezeichnet.

Kaufkraftparitäten

Die Kaufkraftparitäten von Währungen berücksichtigen die Wechselkurse und unterschiedlichen Preisniveaus in verschiedenen Ländern. In internationalen Vergleichen wird so länderübergreifend die Angabe z. B. die Vergleichbarkeit von Einkommensangaben einheitlich in Euro oder US$ möglich.

Lohnquote

Mit der Lohnquote wird in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der prozentuale Anteil der Arbeitnehmerentgelte (Bruttolöhne, -gehälter, Sozialbeiträge des Arbeitgebers) am Volkseinkommen ausgewiesen. Die Lohnquote verdeutlicht, wie sich das Volkseinkommen auf die Einkommen aus abhängiger Beschäftigung einerseits und die Bezieher von Unternehmens- und Vermögenseinkommen andererseits aufteilt. Für eine bessere Vergleichbarkeit im Zeitablauf wird die Lohnquote bereinigt. Dabei wird die Lohnquote bei konstant gehaltenem Anteil der Arbeitnehmer an den Erwerbstätigen eines bestimmten Jahres (Basisjahr) berechnet. Damit werden die Auswirkungen von Veränderungen in der Erwerbsstruktur herausgefiltert (Gegenteil: Interner Link: Gewinnquote). Die Berechnung kann auch auf der Nettoebene erfolgen.

Lohndifferenzierung/Entgeltdifferenzierung

Wird die innere Struktur und Aufgliederung der Tarifverdienste und/oder der Effektivverdienste (in Bezug auf Stunden- oder Monatsentgelte) untersucht, wird auf die Lohndifferenzierung abgestellt. Gefragt wird vor allem, wie groß die Unterschiede bzw. Abstände zwischen hohen und niedrigen Entgelten sind (die so genannte Lohnspreizung).

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist der bei weitem wichtigste Bestandteil der Einkommensteuer. Sie wird als Quellensteuer auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben. Der Arbeitgeber behält sie vom Lohn und Gehalt des Arbeitnehmers ein und führt sie an das Finanzamt ab.

Lorenzkurve

Bei der Lorenzkurve handelt es sich um eine grafische Darstellung zur Veranschaulichung der Einkommensverteilung in einer Volkswirtschaft. Sie ist nach dem amerikanischen Statistiker Max O. Lorenz benannt. Die Lorenzkurve veranschaulicht, wie viel Prozent der Einkommensempfänger in einer Volkswirtschaft wie viel Prozent des Volkseinkommens verdienen. Die Diagonale verdeutlicht die theoretische Gleichverteilung der Einkommen. Je weiter sich die Kurve der tatsächlichen Einkommensverteilung von der Diagonalen entfernt (sich also nach unten wölbt), desto ungleicher ist die Einkommensverteilung und desto größer sind die Einkommensunterschiede (oder Vermögensunterschiede) in der Volkswirtschaft.

Median

Der Median ist ein Mittelwert in der Statistik. Es handelt sich um den Wert in einer Reihe von Zahlenwerten, der an der mittleren Stelle steht, wenn man die Werte der Höhe nach sortiert. Dies bedeutet, dass ein Median eine Zahlenreihe in zwei (gleich große) Hälften teilt. Die Werte in der einen Hälfte sind dann nicht größer als der Medianwert, und in der anderen nicht kleiner.

Mindestlöhne

In Deutschland gibt es seit 2015 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Darüber hinaus gibt es allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne auf Basis des Tarifvertragsgesetzes, des Arbeitsnehmerentsendegesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Über die Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns befindet eine Mindestlohnkommission.

Niedriglöhne

Von Niedriglöhnen wird geredet, wenn die Bruttostundenlöhne ein bestimmtes unteres Niveau unterschreiten. Üblich ist es, dieses untere Niveau bei zwei Dritteln des mittleren Lohnes (Median) anzusetzen.

Personelle Einkommensverteilung

Die personelle Einkommensverteilung betrachtet die Verteilung der im Wirtschaftsprozess entstandenen Einkommen auf Personen (bzw. Gruppen) in der Gesellschaft. Dabei kann eine Person Einkommen aus abhängiger Beschäftigung und zugleich Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen, so Zinsen, Gewinne, Dividenden, erhalten. Die personelle Einkommensverteilung abstrahiert dabei im Gegensatz zur funktionellen Verteilung von der Einkommensquelle.

Perzentile, Dezile, Quintile, Quartile

Perzentile (Hundertstel) einer Verteilung werden gebildet, um z. B. den Anteil der Haushaltsnettoeinkommen des obersten, hundertsten Perzentils − des einkommensstärksten 1 Prozents aller Haushalte − an den gesamten Haushaltsnettoeinkommen im Land zu betrachten. Dezile sind entsprechend Zehntel, Quintile die Fünftel und Quartile die Viertel einer Verteilung.

Primäreinkommen

Das Einkommen, das sich aus dem Marktprozess ergibt, wird als Primäreinkommen oder auch als Markteinkommen bezeichnet. Es handelt sich dabei um das Einkommen aus abhängiger Beschäftigung und das Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen (Gegenteil: Interner Link: Sekundäreinkommen).

Realeinkommen/Reallohn

Bei der Betrachtung von Realeinkommen und Reallöhnen wird berücksichtigt, wie sich das Preisniveau entwickelt hat. Untersucht man den Anstieg der Löhne gegenüber dem Vorjahr, so kommt es darauf an, wie sich im gleichen Zeitraum die Inflationsrate entwickelt hat. Zu einer Erhöhung des Reallohns kommt es nur, wenn die nominelle Erhöhung über dem Preisanstieg liegt. Bei einem Anstieg der Nominallöhne um beispielsweise 5 Prozent und einem Anstieg des Preisniveaus um 3 Prozent errechnet sich eine Steigerung des Reallohns − und damit der Kaufkraft − um 2 Prozent.

Regelbedarf

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose und der Sozialhilfe sollen im Einzelfall ein soziokulturelles Existenzminimum sichern. Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat. Der Regelbedarf wird als Pauschalbetrag angesetzt. Die Höhe richtet sich nach dem Alter der Person und nach der Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft. Jährlich findet eine Anpassung der Höhe des Regelbedarfs statt.

Reichtumsquote

Die Reichtumsquote ist (analog zur Armutsrisikoquote) eine Kennziffer zur Messung der relativen Einkommensverteilung. Üblich ist es, die Reichtumsschwelle bei 200 Prozent des mittleren Nettoäquivalenzeinkommens (Median) anzusetzen, manchmal auch bei 300 Prozent. Der Anteil der Haushalte oberhalb dieser Schwelle an allen Haushalten ist die Reichtumsquote. Es besteht weitgehender Konsens, dass damit noch nicht wirklicher Reichtum, sondern allenfalls ein gehobener Wohlstand gemessen wird. Entsprechend kann auch eine Reichtumsquote bezogen auf das Vermögen ermittelt werden.

Segregation

Segregation bezeichnet einen Zustand bzw. eine Tendenz die durch eine Trennung/Ballung sozial schwacher und sozial starker Gruppen in einem Raum (z. B. den Wohngebieten einer Stadt) gekennzeichnet ist.

Sekundäreinkommen

Zieht man von den am Markt erzielten Primäreinkommen die negativen Transfers (direkte Steuern und Sozialabgaben ab und zählt die von den Personen/Haushalten empfangenen (monetären) Sozialleistungen hinzu (positive Transfers), so erhält man die Sekundäreinkommen. Diese sind also die Einkommen nach staatlicher Umverteilung.

Sozialgeld

Das Sozialgeld ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Sozialhilfe

Die im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) geregelte Sozialhilfe ist eine öffentliche Hilfe für nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige. Auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist Teil des SGB XII.

Tarifbindung

Grundsätzlich gelten die Regelungen eines Tarifvertrags nur zwischen den Mitgliedern der Tarifparteien. Der Arbeitgeber muss also dem tarifschließenden Arbeitgeberverband, der Arbeitnehmer der tarifschließenden Gewerkschaft angehören. Wenn also nach dem Grad der Tarifbindung gefragt wird, ist zu berechnen, wie groß der Anteil der Beschäftigten bzw. der Betriebe ist, die durch Tarifverträge erfasst werden.

Tarifverträge/Tarifverdienste

Tarifverträge sind Verträge zwischen den Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände). In Tarifverträgen werden die Mindeststandards für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen festgelegt, beispielsweise Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld und Kündigungsfristen. Bei den Tarifverträgen werden Entgelttarifverträge und Manteltarifverträge unterschieden. Im Lohn- bzw. Gehaltstarifvertrag wird die Höhe des Arbeitsentgeltes (= Tarifverdienste) festgelegt. Der Manteltarifvertrag ist ein Rahmentarifvertrag über u. a. Arbeitsbedingungen, Wochenarbeitszeit, Urlaub, Freistellungen, Kündigungsfristen.

Verbrauchsteuern

Steuern, die beim Kauf von Waren mitbezahlt werden, z. B. die Tabaksteuer beim Kauf von Zigaretten, die Mineralölsteuer beim Tanken an der Tankstelle, die Sektsteuer beim Kauf von Sekt. Die Verbrauchsteuern sind somit Interner Link: indirekte Steuern.

Verfügbares Einkommen

Das verfügbare Einkommen ist das Einkommen, das dem privaten Haushalt bzw. den einzelnen Haushaltsmitgliedern unter Berücksichtigung von positiven Transfers (z. B. Leistungen der Sozialversicherung oder der Grundsicherung) sowie nach Abzug der direkten Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen (negative Transfers) für Ausgaben tatsächlich zur Verfügung steht. Es unterscheidet sich damit deutlich vom Bruttoeinkommen.

Vermögensarmutsquote/Vermögensreichtumsquote

Volkseinkommen

Das Volkseinkommen ist eine häufig genutzte Größe für die Verteilungsrechnung des Bruttoinlandsprodukts. Es handelt sich um die Summe aller von Inländern innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z. B. ein Jahr) aus dem In- und Ausland erzielten Erwerbs- und Vermögenseinkommen (z. B. Löhne, Gehälter, Mieten, Zinsen oder Unternehmensgewinne). Das Volkseinkommen entspricht dem Nettosozialprodukt zu Faktorkosten und wird auch als Nettonationaleinkommen bezeichnet.

Fussnoten

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