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FAQs und Teilnahmebedingungen | bpb.de

FAQs und Teilnahmebedingungen

/ 4 Minuten zu lesen

Hier beantworten wir die häufig gestellten Fragen und Antworten rund um den Aktiv-Wettbewerb.

Interner Link: Hier findet sich die Version in Leichter Sprache.

Wer kann teilnehmen?

Die Teilnahme steht grundsätzlich allen Einzelpersonen und Gruppen offen, die mit ihren Projekten das Engagement für Demokratie und Toleranz stärken. Dazu zählt insbesondere die Förderung von Teilhabe und Engagement gegen alle Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Demokratiefeindlichkeit und politischen Extremismus. Die Ansätze, Formate und Zielgruppen können dabei ganz unterschiedlich sein. In jedem Jahr werden zusätzlich besondere Themenschwerpunkte benannt, die Ausschreibung richtet sich aber bewusst an die gesamte Bandbreite des zivilgesellschaftlichen Engagements für Demokratie und Toleranz. Weitere Kriterien sind: Die Projekte sollten vorbildlich und übertragbar sein, sich in der Praxis bewährt haben und einen hohen Anteil an ehrenamtlicher Mitarbeit aufweisen.

Wer kann nicht teilnehmen?

Ausgeschlossen von der Teilnahme sind grundsätzlich Projekte, die maßgeblich durch Bundesmittel gefördert werden. Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen wurden, sind ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen.Eine Ausnahme stellen hier jedoch Projekte dar, welche jährlich wiederholt oder bereits seit längerer Zeit durchgeführt werden und somit Teilergebnisse erzielt haben. Projekte, die ausschließlich durch hauptamtliche Mitarbeit durchgeführt wurden, also auch solche, die seitens der Schule ausschließlich im Rahmen des Unterrichts und im Zuge von Projektwochen etc. durchgeführt wurden, sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem können keine Projekte berücksichtigt werden, die ausschließlich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.

Was bedeutet „Bundesmittel"?

Dazu zählen beispielsweise die Bundesprogramme "Zusammenhalt durch Teilhabe", “Toleranz fördern - Kompetenz stärken” und "Demokratie Leben!", aber auch Förderungen der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Sollte Ihr Projekt nur zu einem geringen Anteil durch Bundesmittel gefördert werden, können Sie sich dennoch bewerben. Hier erfolgt eine Einzelfallentscheidung. (Anteilige) Förderungen durch etwa parteinahe Stiftungen gelten nicht als Bundesprogramm.

Was bedeutet ehrenamtliche Mitarbeit?

Das Projekt sollte überwiegend von Ehrenamtlichen getragen sein. Eine Unterstützung oder Koordination durch Hauptamtliche ist aber möglich. Sie geben bei der Bewerbung das entsprechende Verhältnis von Haupt- und Ehrenamt in Ihrem Projektteam an.

Kann man sich mit mehreren Projekten bewerben?

Ja. Es ist möglich, sich mit mehreren Projekten gleichzeitig zu bewerben. Initiativen bzw. Projektschaffende können sich zudem jedes Jahr wieder bewerben. Denn es werden die Projekte selbst ausgezeichnet. Initiativen bzw. Projektschaffende können also für unterschiedliche Projekte mehrfach ausgezeichnet werden.

Können wir uns mit demselben Projekt mehrmals bewerben?

Wir unterscheiden hier zwischen zwei Fällen:

1. Sie haben eine Absage erhalten. Ein möglicher Grund kann hier sein, dass es noch nicht abgeschlossen ist. Sie können sich mit dem Projekt wieder bewerben – auch dann, wenn Ihr Projekt nicht ausgezeichnet wurde.

2. Das Projekt wurde bereits ausgezeichnet. Sie haben auch dann die Möglichkeit, sich wieder zu bewerben, wenn Ihr Projekt bereits einmal ausgezeichnet wurde. Eine erfolgreiche Teilnahme setzt hier jedoch voraus, dass das Projekt signifikant weiterentwickelt wurde.

Wir wurden bereits für ein Projekt ausgezeichnet. Dürfen wir uns trotzdem nochmal mit einem anderen Projekt bewerben?

Ja, solange bei den verschiedenen Projekten signifikante Unterschiede zu sehen sind. Es werden die Projekte und nicht die Initiativen/Projektträger ausgezeichnet.

Kann man sich mit einem dauerhaft laufenden Projekt, das (noch) nicht abgeschlossen ist, bewerben?

Ja. Wenn Projekte länger laufen, können sich diese bewerben, insofern bereits Teilergebnisse erzielt wurden, anhand derer die Wirkung des Projektes ersichtlich wird.

Gibt es eine Altersbeschränkung?

Nein, die Teilnahme ist in jedem Alter möglich.

Dürfen wir uns mit einem Schulprojekt bewerben?

Grundsätzlich ja, allerdings darf das Projekt kein Bestandteil des Schulunterrichts bzw. des Lehrplans sein. Ausgezeichnet werden können beispielsweise AG-Tätigkeiten oder Projekte außerhalb der üblichen Unterrichtszeit, die als Aktivität einzelner Schüler/-innen durchgeführt wurden. Da Projekte, die von Hauptamtlichen durchgeführt wurden, grds. ausgeschlossen sind, muss es sich um Projekte handeln, die über die übliche Arbeitszeit von Lehrpersonal hinausgehen, oder die ehrenamtlich von externen Personen mit Schüler/-innen durchgeführt werden.

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Um am Aktiv-Wettbewerb teilzunehmen, müssen Sie das Online-Bewerbungsformular ausfüllen und eine Projektbeschreibung, die eine Länge von drei Seiten nicht überschreiten darf, online hochladen. Die Projektbeschreibung im pdf-Format ist ein verpflichtender Bestandteil der Bewerbung. Eine fehlende Projektbeschreibung bedeutet, dass Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann. Zusatzmaterial wie Fotos, Videos oder Links können im Zuge der Online-Bewerbung hochgeladen bzw. verlinkt werden. Wenn Sie die Bewerbung über das Formular eingereicht haben, erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.

Beim Upload des Fotos oder Videos gibt es Probleme, woran liegt das?

Um ein Foto bzw. Video hochzuladen, müssen alle dazugehörigen Felder (4 Stück) ausgefüllt oder alle freigelassen werden, sonst funktioniert das Absenden des Bewerbungssformulars nicht.

Was bedeutet Copyright?

Das Copyright gibt an, wer die Rechte an einem Bild oder Video hat. Bitte geben Sie diese bereits bei der Bewerbung an. Das Bild oder Video wird im Falle einer Auszeichnung auf www.bpb.de/aktiv veröffentlicht.

Was bedeutet Bewerbungsschluss?

Am Tag des Bewerbungsschlusses (31.08.2024) muss die Online-Bewerbung erfolgt sein. Dazu gehört auch der Upload der notwendigen Projektbeschreibung, die Bestandteil einer vollständigen Bewerbung ist. Eine Bestätigung Ihrer erfolgten Einreichung erhalten Sie per E-Mail.

Was gibt es zu gewinnen?

Zu gewinnen gibt es Geldpreise in Höhe von 2.000 Euro bis 10.000 Euro und eine erhöhte Präsenz in der Öffentlichkeit. Außerdem werden alle Preistragenden Teil des Aktiv-Netzwerkes und damit jährlich zu einem Workshop-Angebot eingeladen, das sich an den Bedarfen und Interessen der Preistragenden ausrichtet.

Sollten Sie weitere Fragen haben, die wir mit den Informationen hier nicht beantworten konnten, dann wenden Sie sich gern an E-Mail Link: aktiv@bpb.de.

Fussnoten

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Aktiv-Wettbewerb 2023

Wir suchen Projekte, die sich auf vorbildliche Weise für Demokratie und Toleranz engagieren. Den Preistragenden winken Geldpreise von bis zu 10.000 €. Bewerbungsschluss ist der 31. August 2023.