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Rechtsmittel

R. sind juristische Instrumente zur Überprüfung gerichtlicher Interner Link: Entscheidungen durch höhere Gerichte. Zu unterscheiden sind Interner Link: Berufung, Interner Link: Beschwerde, Interner Link: Revision.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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