Die Staatsgewalt in Deutschland ist aufgeteilt in: die gesetzgebende Gewalt, die ausführende Gewalt, die rechtsprechende Gewalt. Die Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren. Wenige Menschen sollen nicht zu viel entscheiden können.
Im Artikel 20 (3) steht auch: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an das Gesetz und Recht gebunden".
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Rechtsstaat bedeutet:
Die Regierung und alle Behörden müssen sich an die Gesetze halten.
Auch die Richter sind an die Gesetze gebunden.
Alle Organe des Staates müssen sich an die Grundrechte halten.
In einem Rechtsstaat gibt es unabhängige Gerichte. Unabhängiges Gericht bedeutet:
Die Richterinnen und Richter achten auf die Gesetze.
Die Richterinnen und Richter entscheiden so, wie sie es für nach dem Gesetz richtig halten.
Und niemand schreibt ihnen vor, wie sie entscheiden sollen.
In einem Rechtsstaat können sich die Bürgerinnen und Bürger darauf verlassen, dass die Gesetze für alle gelten. Auch zum Beispiel für die Polizei und die Ämter des Staates.
In den Gerichten entscheiden Richterinnen und Richter. Ihre Entscheidungen nennt man Urteile oder Beschlüsse. Ein Richter ist unabhängig: Niemand darf dem Richter vorschreiben, welche Entscheidung er treffen soll. Er trifft seine Entscheidung unabhängig.
Der Richter muss sich bei seiner Entscheidung aber an das Gesetz halten. Das Urteil muss das Gesetz beachten.
Nehmen wir zum Beispiel an: Herr Schmidt ist vom Urteil betroffen. Herr Schmidt ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Dann kann er Rechtsmittel einlegen. Das heißt: Herr Schmidt kann überprüfen lassen, ob das Urteil das Gesetz beachtet.
Personen, die von einem Urteil betroffen sind, können es überprüfen lassen. Ein Verurteilter kann zum Beispiel sagen: Das Urteil ist nicht nach dem Gesetz. Ich lege Rechtsmittel ein.
Vor Gericht sind die Regeln nicht einfach. Deshalb brauchen die Menschen dort häufig Unterstützung. Die Menschen brauchen jemanden, der sich mit den Gesetzen auskennt. Rechtsanwälte unterstützen Menschen vor Gericht. Jeder hat vor Gericht das Recht auf einen Rechtsanwalt.
Widerstandsrecht der deutschen Bürgerinnen und Bürger
Artikel 20 (4): "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist".
Vor 1933 gab es in Deutschland eine Demokratie. Die Nationalsozialisten haben die Demokratie zerstört. Die Bürgerinnen und Bürger konnten nicht mehr frei wählen. Es gab keinen Rechtsstaat mehr. Es gab viel Gewalt durch den Staat. Das soll nie wieder passieren.
Deswegen ist zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht wichtig. Wenn Menschen, die für den Staat arbeiten, Demokratie, Sozialstaat oder Rechtsstaat nicht beachten, können Gerichte das verhindern.
Was aber, wenn die Demokratie, der Sozialstaat oder der Rechtsstaat zerstört wird und das zum Beispiel auch Gerichte nicht verhindern können? Das Grundgesetz sagt: Dann dürfen sich Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wehren. Das heißt, sie dürfen Widerstand leisten.
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