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Sperrklausel | bpb.de

Sperrklausel

Die S. ist eine Regel, die festlegt, welche Hürde genommen werden muss, um an einer Veranstaltung teilnehmen zu können oder Teil einer Einrichtung zu werden (z. B. bei Interner Link: Wahlen mit eigenen Interner Link: Abgeordneten in ein Interner Link: Parlament einziehen zu können). Die Interner Link: Fünfprozentklausel bei Bundestagswahlen besagt z. B., dass eine Interner Link: Partei mindestens fünf Prozent der abgegebenen Zweitstimmen erreichen muss, um in den Interner Link: Bundestag einzuziehen.

Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn: Dietz 2020. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.

Siehe auch:

Fussnoten

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