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A1) Rechtfertigungen politischer Gewalt | Linke Militanz | bpb.de

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A1) Rechtfertigungen politischer Gewalt

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Prof. Dr. Peter Imbusch von der Bergischen Universität Wuppertal nahm sich in diesem Panel zunächst des Begriffs "Politische Gewalt" an. Er sei nicht einheitlich zu definieren, so Imbusch, weil immer Art, Umfang, Motive und Ziele zu differenzieren seien. Auch müsse man Erscheinungsformen politischer Gewalt von Seiten der Gesellschaft und des Staates unterscheiden, denn die Beweggründe und Legitimationsstrategien seien nicht dieselben. Im Zentrum der Legitimationsproblematik steht, laut Imbusch, die Frage der moralischen Richtigkeit einer Gewalthandlung. Diese Legitimationen von Gewalt könne man grundsätzlich auf drei Ebenen unterscheiden: Individuelle Gewalt, kollektive Gewalt, staatliche Gewalt. Darüber hinaus könne man die Legitimation nach innen und nach außen trennen, also einerseits auf die eigene Gruppe bezogen und andererseits in Richtung der öffentlichen Wahrnehmung.

Ob es also gelingt Gewalt zu legitimieren, das sei abhängig von der Begründung, dem moralischen Anliegen, der "Qualität der Gewalt" (z. B. reaktionär vs. progressiv), dem Umgang mit Gewalt (z. B. selektiv vs. wahllos), der Unterstützung der Gewaltakteure durch die Öffentlichkeit und der Einhegung der Gewalt nach dem Ende des Konflikts. Weiterhin ist eine Legitimation abhängig vom Gegenüber, dem die Begründung gilt. "Linksradikalismus" wäre allerdings demnach keine hinreichende Begründung, da es sich hierbei um eine stark vereinfachende und vereinheitlichende Bezeichnung für sehr unterschiedliche politische Strömungen handele. Es sei eine Sammelbezeichnung für politische Auffassungen und Bestrebungen, die im Namen der Forderung nach einer von sozialer Gerechtigkeit geprägten Gesellschaftsordnung die Normen und Regeln des bürgerlich-kapitalistischen Verfassungsstaates ablehnen und ihre Kritik mit Forderungen nach einer sozialistischen Umgestaltung verknüpfen.

Die Handlungsfelder und Feindbilder variierten natürlich, überschnitten sich aber teilweise mit jenen der demokratischen Linken. Die Gewalt als Mittel zum politischen Zweck sei selbst innerhalb der radikalen Linken stark umstritten, so Imbusch, nur ein kleiner Teil der Gruppen und Organisationen sei überhaupt gewaltaffin. So komme es zu der Beobachtung, dass Gewalt sehr situationsspezifisch und ereignisbezogen eingesetzt werde. Die Gewaltarten und Motive zur Anwendung von Gewalt unterschieden sich zudem deutlich von jenen der Rechtsextremen. Denn die Gewaltrechtfertigungen der radikalen Linken seien auf einer moralischen "Gegengewalt" und einer strategischen Gewalt als Aufmerksamkeitsgenerator gegründet. Dazu komme ein Selbstverständnis als antisystemische Avantgarde.

Abschließend hob Imbusch hervor, dass es gravierende Differenzen zwischen "rechter" und "linker" Gewalt gebe, die angemessen aufgezeigt werden müssten. Eine Gefahr drohe, betonte er, von rechts. In der Diskussion kam die Frage auf, wie die Legitimationsansätze der radikalen Linken in der Präventionsarbeit nutzbar gemacht werden können? Imbusch merkte hier an, dass Bekehrungsversuche erfahrungsgemäß eher erfolglos verliefen, daher sollten Gegenstrategien zu den Legitimationsstrategien linker Gewalt entworfen und letztere damit entkräftet werden.

Fussnoten